{"id":"bgbl1-2001-57-5","kind":"bgbl1","year":2001,"number":57,"date":"2001-11-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/57#page=37","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-57-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_57.pdf#page=37","order":5,"title":"Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk (Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmachermeisterverordnung - DrechsHolzspielMstrV)","law_date":"2001-11-05T00:00:00Z","page":2985,"pdf_page":37,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 9. November 2001                    2985\nVerordnung\nüber das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen\nin den Teilen I und II der Meisterprüfung im Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-)\nund Holzspielzeugmacher-Handwerk (Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-)\nund Holzspielzeugmachermeisterverordnung – DrechsHolzspielMstrV)*)\nVom 5. November 2001\nAuf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der                            lichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitätsmana-\nFassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998                            gements sowie des Arbeits- und Umweltschutzes;\n(BGBl. I S. 3074) in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1                        Informationssysteme nutzen,\ndes Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März                        4. Produkte entwickeln und Aufträge unter Berücksich-\n1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom                        tigung von Fertigungstechniken sowie des Personal-\n27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundes-                     bedarfs und der Ausbildung durchführen; Auftrags-\nministerium für Wirtschaft und Technologie im Einver-                        bearbeitung und Auftragsabwicklung organisieren\nnehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und                             und überwachen sowie Kooperation mit anderen\nForschung:                                                                   Betrieben planen und durchführen,\n§1                                      5. Entwurfs- und Werkzeichnungen, Arbeitsskizzen,\nKonstruktionsunterlagen sowie Modelle und Aufrisse\nGliederung und Inhalt der Meisterprüfung\nunter Berücksichtigung werkstoffspezifischer und\nDie Meisterprüfung im Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-)                    gestalterischer Gesichtspunkte erstellen,\nund Holzspielzeugmacher-Handwerk umfasst folgende\n6. Arten und spezielle Eigenschaften der im Drechsler-\nselbständige Prüfungsteile:\n(Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Hand-\n1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der ge-                         werk verwendeten Werkstoffe bei der Beschaffung,\nbräuchlichen Arbeiten (Teil I),                                          der Lagerung, der Verarbeitung und dem Zusammen-\n2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen                          fügen berücksichtigen,\nKenntnisse (Teil II),                                                 7. Be- und Verarbeitungstechniken, insbesondere Ober-\n3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaft-                        flächenbehandlung und Oberflächenschutz bei der\nlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse                        Planung, Konstruktion und Fertigung von Produkten\n(Teil III) und                                                           beherrschen,\n4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeits-                    8. Daten zur Rechnungserstellung erfassen, Rechnung\npädagogischen Kenntnisse (Teil IV).                                      erstellen und begründen, Nachkalkulation durch-\nführen,\n§2                                      9. die Suche nach Fehlern und Störungen sowie Maß-\nnahmen zu deren Beseitigung durchführen, Ergeb-\nMeisterprüfungsberufsbild                                 nisse bewerten und dokumentieren,\n(1) Durch die Meisterprüfung im Drechsler- (Elfenbein-                10. auf drehrundem und rotationssymmetrischem Aufbau\nschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk wird                            gestaltete Produkte aus drechselbaren Werkstoffen\nfestgestellt, dass der Prüfling befähigt ist, einen Hand-                    unter Berücksichtigung kreativer Gestaltungsaspekte\nwerksbetrieb selbständig zu führen, Leitungsaufgaben in                      entwickeln und herstellen,\nden Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personal-\nführung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung                    11. Produkte der verdeckten Formgebung im Holzreifen\ndurchzuführen und seine berufliche Handlungskompetenz                        unter Berücksichtigung kreativer Gestaltungsaspekte\nselbständig umzusetzen und an neue Bedarfslagen in                           entwerfen und herstellen sowie der Werkzeugschnei-\ndiesen Bereichen anzupassen.                                                 de die erforderliche Form geben,\n(2) Dem Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspiel-               12. Schmuck, Figürliches und Dekorationsgegenstände\nzeugmacher-Handwerk werden zum Zwecke der Meister-                           entwickeln und herstellen, insbesondere aus Elfen-\nprüfung folgende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten                    bein, Mammut oder Bein und unter Berücksichtigung\nals ganzheitliche Qualifikationen zugerechnet:                               kreativer Gestaltungsaspekte,\n1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Auf-                       13. berufsbezogene Vorschriften einhalten, insbesondere\ntragsverhandlungen führen und Auftragsziele fest-                      Artenschutzbestimmungen,\nlegen,                                                             14. Schmuck, Repräsentationsobjekte und Dekorations-\n2. Preise entsprechend der Betriebskostenstruktur                          gegenstände aus Bernstein oder mit Bernsteinauf-\nkalkulieren, Kostenvoranschläge erarbeiten und                         lagen oder -inkrustationen unter Berücksichtigung\nAngebote erstellen,                                                    kreativer Gestaltungsaspekte entwickeln und her-\nstellen,\n3. Aufgaben der technischen und kaufmännischen\nBetriebsführung, der Betriebsorganisation, der Perso-              15. Werkstoffe unter Berücksichtigung der Herkunft und\nnalplanung und des Personaleinsatzes wahrnehmen,                       der Verarbeitungsqualität auswählen und einkaufen,\ninsbesondere unter Berücksichtigung der betrieb-                   16. Holzspielzeug sowie Dekorationsfiguren aus Holz\nund Ergänzungswerkstoffen unter Berücksichtigung\n*) Erläuterungen zur Meisterprüfungsverordnung im Drechsler- (Elfenbein-\nschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk werden im Bundes-            kreativer Gestaltungsaspekte entwickeln und her-\nanzeiger veröffentlicht.                                                  stellen,","2986            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 9. November 2001\n17. Oberflächen von Holzerzeugnissen unter besonderer            (3) Das Meisterprüfungsprojekt nach Absatz 2 umfasst\nBerücksichtigung der ornamentalen und figürlichen        zusätzlich einen Entwurf, eine Werkzeichnung oder ein\nFarbgestaltung sowie der Schriftmalerei gestalten,       Modell, dazugehörige Planungs-, Kalkulations- und Ange-\n18. Erzeugnisse des Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-)          botsunterlagen sowie eine Dokumentation mit gesonder-\nund Holzspielzeugmacher-Handwerks reparieren und         tem Nachweis von Fremdleistungen.\nrestaurieren.                                               (4) Der Entwurf, die Werkzeichnung oder das Modell\nund die dazugehörigen Planungs-, Kalkulations- und\n§3                              Angebotsunterlagen werden zusammen mit 40 vom\nHundert, das angefertigte Produkt mit 50 vom Hundert\nGliederung, Prüfungs-\nund die Dokumentation mit 10 vom Hundert gewichtet.\ndauer und Bestehen des Teils I\n(1) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende                                      §5\nPrüfungsbereiche:\nFachgespräch\n1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes\nFachgespräch,                                                Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen im Meister-\nprüfungsprojekt wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll\n2. eine Situationsaufgabe.\nder Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhän-\n(2) Die Anfertigung des Meisterprüfungsprojekts soll       ge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt\nnicht länger als 15 Arbeitstage und das Fachgespräch          zugrunde liegen, dass er den Ablauf des Meisterprüfungs-\nnicht länger als 30 Minuten dauern. Die Ausführung der        projekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt\nSituationsaufgabe soll sechs Stunden nicht über-              verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren\nschreiten.                                                    Lösung darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue\n(3) Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Situati-      Entwicklungen zu berücksichtigen.\nonsaufgabe werden gesondert bewertet. Die Prüfungs-\nleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im Fachge-                                        §6\nspräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet. Hieraus wird                          Situationsaufgabe\neine Gesamtbewertung gebildet. Diese Gesamtbewer-\ntung wird zum Prüfungsergebnis der Situationsaufgabe im          (1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifika-\nVerhältnis 2 : 1 gewichtet.                                   tionsnachweis für die Meisterprüfung im Drechsler- (Elfen-\nbeinschnitzer-) und Holzspielzeugmacher-Handwerk.\n(4) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils I\nder Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende               (2) Als Situationsaufgabe sind nicht mehr als zwei\nPrüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im Meister-         der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen. Die\nprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in der              Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der\nSituationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten bewertet         Arbeiten berücksichtigt werden, soweit dies den Vorga-\nworden sein darf.                                             ben des Absatzes 1 entspricht. Die konkrete Aufgaben-\nstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss:\n§4                              1. Ein gedrehtes Produkt mit unverleimten Teilbereichen\nMeisterprüfungsprojekt                          und einer Passung herstellen,\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durch-     2. Holzreifenprodukte entwerfen und fertigen,\nzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Der Prüf-       3. ein Blumenmotiv, ein Tiermotiv oder ein Schmuckstück\nling wählt eine Aufgabe gemäß Absatz 2 und erarbeitet             anfertigen,\neinen Vorschlag für das Meisterprüfungsprojekt. Vor der\n4. einen Schmuckstein bearbeiten oder ein Produkt aus\nDurchführung des Meisterprüfungsprojekts hat der Prüf-\nBernstein herstellen,\nling den Entwurf, die Werkzeichnung oder das Modell\nsowie eine Vorkalkulation einschließlich einer Zeitplanung    5. ein Produkt herstellen mit einer Verbindung durch\ndem Meisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vor-                 Drehen längs zur Faser, durch Schnitzen oder Spanen,\nzulegen.                                                      6. ein Produkt des Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und\n(2) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der nachstehen-        Holzspielzeugmacher-Handwerks reparieren oder\nden Aufgaben durchzuführen:                                       restaurieren,\n1. Ein Produkt aus dem Bereich der Drechslerei anferti-       7. ein Holzspielzeug oder eine Dekorationsfigur aus\ngen. Dabei sind die verwendeten Vorrichtungen zu              Holz oder Teile davon herstellen oder bearbeiten, ein-\ndokumentieren;                                                schließlich farbiger Fassung oder Dekoration.\n2. eine Gruppe von Produkten der Reifendreherei anferti-         (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird\ngen, jeweils in allen Herstellungsstadien;                aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der\n3. ein Produkt aus dem Bereich der Elfenbeinschnitzerei       Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.\nsowie ein Modell in einem vom Meisterprüfungs-\nausschuss vorgegebenen Werkstoff anfertigen;                                           §7\n4. ein Produkt oder eine Produktgruppe aus dem Bereich                           Gliederung, Prüfungs-\nder Bernsteindrechslerei anfertigen;                                    dauer und Bestehen des Teils II\n5. ein Produkt aus dem Bereich der Holzspielzeug-                (1) Durch die Prüfung in Teil II soll der Prüfling durch\nmacherei anfertigen, einschließlich Farbfassung und       Verknüpfung gestalterischer, technologischer, ablauf-\ndekorativer Bemalung.                                     und verfahrenstechnischer, werkstofftechnischer und","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 9. November 2001                   2987\nmathematischer Kenntnisse nachweisen, dass er Proble-             c) technische Arbeitspläne, auch unter Anwendung\nme analysieren und bewerten sowie geeignete Lösungs-                  von elektronischen Datenverarbeitungssystemen,\nwege aufzeigen und dokumentieren kann.                                erarbeiten, bewerten und korrigieren, Arbeitsplatz-\ngestaltung bewerten,\n(2) Prüfungsfächer sind:\nd) Vor- und Nachkalkulation durchführen;\n1. Gestaltung und Fachtechnik,\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation\n2. Auftragsabwicklung,\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation.\nist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorga-\n(3) In jedem der Prüfungsfächer ist mindestens eine            nisation in einem Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-)\nfallorientierte Aufgabe zu bearbeiten.                            und Holzspielzeugmacher-Betrieb wahrzunehmen.\n1. Gestaltung und Fachtechnik                                     Bei der Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der\nnachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,        werden:\ngestalterische und fertigungstechnische Aufgaben\nund Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher, tech-          a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nnischer und organisatorischer Aspekte in einem                    schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nDrechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspielzeug-           b) betriebliches Qualitätsmanagement planen und\nmacher-Betrieb zu bearbeiten. Er soll fachliche Sach-             darstellen,\nverhalte beurteilen und beschreiben. Bei der Aufga-\nc) Fertigungszeiterfassung bewerten und Zeitkalkula-\nbenstellung sollen jeweils mehrere der nachfolgend\ntion erstellen,\naufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:\nd) berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und\na) Lösungen zu Aufgaben aus dem Bereich des                       Vorschriften anwenden, insbesondere die Vor-\nDrechsler- (Elfenbeinschnitzer-) und Holzspiel-               schriften des Umwelt- und Artenschutzes,\nzeugmacher-Handwerks unter Berücksichtigung\nvon Gestaltungsgrundsätzen und Materialvorgaben           e) Beschaffung, Lagerung und Auswahl der Werk-\nerarbeiten, beurteilen und korrigieren,                       stoffe planen und darstellen,\nb) Form- und Farbenlehre unter gestalterischen                f) die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung\nAspekten umsetzen,                                            und bei Dienstleistungen beurteilen,\nc) Lösungen zur Durchführung von Restaurierungs-              g) Informations- und Kommunikationssysteme in\nund Reparaturarbeiten erarbeiten, bewerten und                Bezug auf ihre betrieblichen Einsatzmöglichkeiten\nkorrigieren,                                                  beurteilen,\nd) Einsatz von Werk- und Hilfsstoffen bei unter-              h) Erfordernisse der Arbeitssicherheit, des Gesund-\nschiedlichen Problemstellungen darlegen und be-               heitsschutzes und des Umweltschutzes darstellen;\ngründen,                                                      Gefahren beurteilen und Maßnahmen zur Gefahren-\nabwehr festlegen,\ne) Konstruktionsunterlagen, Stücklisten und Teile-\nzeichnung erstellen,                                      i) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nGewinnung neuer Kunden beschreiben.\nf) Probleme der Materialbe- und -verarbeitung\nbeschreiben, Lösungen erarbeiten, bewerten und           (4) Die Prüfung im Teil II ist schriftlich durchzuführen. Sie\nkorrigieren,                                          soll insgesamt nicht länger als sechs Stunden dauern.\ng) werkstoff- und fertigungsgerechten Einsatz von            (5) Die schriftliche Prüfung ist in einem der in Absatz 2\nMaschinen und Werkzeugen bewerten,                    genannten Prüfungsfächer auf Antrag des Prüflings oder\nnach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine\nh) Vorrichtungen zur Fertigung unter besonderer           mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergänzungsprüfung),\nBerücksichtigung des Arbeitsschutzes planen,          wenn dies das Bestehen des Teils II der Meisterprüfung\ni) Verfahren der Oberflächenveredelung und des            ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfling nicht\nOberflächenschutzes darstellen und bewerten;          länger als 20 Minuten dauern. In diesem Prüfungsfach\nsind die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und der\n2. Auftragsabwicklung                                         Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,       (6) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II\nbei der Auftragsabwicklung die ablaufbezogenen Maß-       der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausreichende Prü-\nnahmen, die für den technischen und wirtschaftlichen      fungsleistung. Ist die Prüfung in einem Prüfungsfach auch\nErfolg in einem Drechsler- (Elfenbeinschnitzer-)          nach einer Ergänzungsprüfung mit weniger als 30 Punkten\nund Holzspielzeugmacher-Betrieb notwendig sind,           bewertet worden, so ist die Prüfung des Teils II nicht\nkundenorientiert einzuleiten und abzuschließen. Bei       bestanden.\nder Aufgabenstellung sollen jeweils mehrere der\nnachfolgend aufgeführten Qualifikationen verknüpft                                        §8\nwerden:                                                                      Weitere Anforderungen\na) Auftragsabwicklungsprozesse planen,                       Die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV\nb) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und          sowie die Regelungen über das Bestehen der Meisterprü-\n-organisation unter Berücksichtigung der Ferti-       fung bestimmen sich nach der Verordnung über gemein-\ngungstechnik sowie des Einsatzes von Material,        same Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk\nGeräten und Personal bewerten, dabei Aspekte des      vom 18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078) in der jeweils geltenden\nQualitätsmanagements darstellen,                      Fassung.","2988                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 9. November 2001\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08-36\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. 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Dezember\nÜbergangsvorschrift                                         2001 geltenden Vorschriften ablegen.\n(1) Die bis zum 31. Dezember 2001 begonnenen\nPrüfungsverfahren werden auf Antrag des Prüflings nach                                                                       § 10\nden bisherigen Vorschriften zu Ende geführt. Bei der                                                      Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nAnmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni 2002\nsind auf Antrag des Prüflings die bisherigen Vorschriften                                     Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.\nanzuwenden.                                                                                Gleichzeitig sind der Erlass des Reichs- und Preußischen\nWirtschaftsministers Nr. V 2801/37 vom 18. März 1937\n(2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum                                        und der Erlass über das Berufsbild für das Drechsler-\n31. Dezember 2001 geltenden Vorschriften nicht bestan-                                     (Elfenbeinschnitzer-)Handwerk vom 23. März 1957 (Erlass\nden haben und sich bis zum 31. Dezember 2003 zu einer                                      BMWi-II B 1-1003/57) nicht mehr anzuwenden.\nBerlin, den 5. November 2001\nDer Bund esminist er\nf ür Wirt sc haf t und Tec hno lo g ie\nIn Vertretung\nTac k e"]}