{"id":"bgbl1-2001-53-1","kind":"bgbl1","year":2001,"number":53,"date":"2001-10-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes","law_date":"2001-10-19T00:00:00Z","page":2697,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n2697\nTeil I                                                                                 G 5702\n2001                       Ausgegeben zu Bonn am 23. Oktober 2001                                                                                Nr. 53\nTag                                                 Inhalt                                                                                  Seite\n19. 10. 2001 Erste Verordnung zur Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes . . . . . . . . . . . . . .                                2697\nFNA: 2032-14\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   2698\nErste Verordnung\nzur Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes\nVom 19. Oktober 2001\nAuf Grund des § 21 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3434) verordnet die\nBundesregierung:\nArtikel 1\nDie Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes vom 7. April 1978 (BGBl. I\nS. 468) wird wie folgt geändert:\n1. In § 2 Abs. 5 Satz 1 werden nach den Wörtern „im Rat“ die Wörter „oder im\nkollegial strukturierten Verwaltungsorgan“ eingefügt.\n2. In § 3 Abs. 1 werden die Wörter „über 300 000 Einwohner“ durch die Wörter\n„bis zu 700 000 Einwohnern“ ersetzt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 19. Oktober 2001\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister des Innern\nSchily"]}