{"id":"bgbl1-2001-39-8","kind":"bgbl1","year":2001,"number":39,"date":"2001-07-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/39#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-39-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_39.pdf#page=30","order":8,"title":"Berichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft","law_date":"2001-07-23T00:00:00Z","page":1878,"pdf_page":30,"num_pages":1,"content":["1878     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 27. Juli 2001\nBerichtigung\nder Verordnung über die Berufsausbildung\nfür Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen\nGesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft\nVom 23. Juli 2001\nDie Anlage 2 zu § 11 der Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in\nden Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft\nsowie Veranstaltungswirtschaft vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1262) ist wie folgt\nzu berichtigen:\nDer Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitness-\nkaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau – Zeitliche Gliederung – wird wie folgt\ngeändert:\na) Abschnitt „2. Ausbildungsjahr“, Absatz 3 Nr. 11 wird wie folgt gefasst:\n„Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele b bis d und f,“.\nb) Abschnitt „3. Ausbildungsjahr“, Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\n„(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwer-\npunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen\n10. Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a bis c, e und f,\n11. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a, e und g,\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildpositionen\n3.1 Informations- und Kommunikationssysteme,\n3.3 Teamarbeit und Kooperation,\n6.   Personalwirtschaft,\n10. Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziel d,\n11. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele b bis d und f,\nfortzuführen.“\nBonn, den 23. Juli 2001\nDer Bund esminist er\nf ür Wirt sc haf t und Tec hno lo g ie\nIm Auftrag\nFehling"]}