{"id":"bgbl1-2001-35-8","kind":"bgbl1","year":2001,"number":35,"date":"2001-07-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/35#page=51","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-35-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_35.pdf#page=51","order":8,"title":"Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 (Sommerzeitverordnung - SoZV)","law_date":"2001-07-12T00:00:00Z","page":1591,"pdf_page":51,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2001                  1591\nVerordnung\nüber die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002*)\n(Sommerzeitverordnung – SoZV)\nVom 12. Juli 2001\nAuf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262),\nder durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert\nworden ist, verordnet die Bundesregierung:\n§1\nAb dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeit-\ngesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.\n§2\n(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im\nMärz um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommer-\nzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.\n(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im\nOktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der\nSommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr\nzurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste\nStunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die\nzweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.\n§3\nDas Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit\ndem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende\nder Sommerzeit bekannt.\n§4\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 12. Juli 2001\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister des Innern\nSchily\n*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/84/EG des Europäischen Parlaments und\ndes Rates vom 19. Januar 2001 zur Regelung der Sommerzeit (ABl. EG Nr. L 31 S. 21)."]}