{"id":"bgbl1-2001-28-7","kind":"bgbl1","year":2001,"number":28,"date":"2001-06-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/28#page=61","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-28-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_28.pdf#page=61","order":7,"title":"Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"2001-06-20T00:00:00Z","page":1201,"pdf_page":61,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2001   1201\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 19. Juni 2001\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDie Bundesministerin für Gesundheit\nUlla Schmidt\n–––––––––––––––\nVerordnung\nüber die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 20. Juni 2001\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des\nGesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, ver-\nordnet das Bundesministerium der Finanzen:\n§1\nGrenze des Freihafens\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt\nsich aus der Anlage.\n§2\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt\ndie Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven vom 8. August\n1995 (BGBl. I S. 1039) außer Kraft.\nBerlin, den 20. Juni 2001\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel","1202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2001\nAnlage\n(zu § 1)\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Südecke der ostwärtigen\nKajenmauer des Vorhafens zur Kaiserschleuse. Sie verläuft auf der oberen Kante\nder ostwärtigen Kajenmauer bis zu ihrer Nordostecke und folgt dem oberen Rand\nder Kajenmauer in ostwärtiger Richtung bis zu einem Punkt 4 m ostwärts der\nFährtreppe. Sie überspringt das Hafenbecken in nordostwärtiger Richtung, trifft\nauf die Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der Motorenwerke\nBremerhaven GmbH, folgt seiner Nordgrenze und schwenkt auf 67 m um 11°\nnach links bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser Straße auf der nördlichen\nSeite in einem Abstand von 3 m von der Bordsteinkante sowie der westlich des\nDienstgebäudes „Zollamt Rotersand“ verlaufenden Ausfahrt aus dem Freihafen\nauf der westlichen Seite in einem Abstand von 2,5 m von der Bordsteinkante bis\nzum Bahnübergang an der Franziusstraße am Bahnposten B. Sie überquert die\nFranziusstraße entlang der südlichen Schiene des südlichen Gleises des Bahn-\nüberganges, verläuft etwa 14 m in südöstlicher Richtung und folgt dann der\nGrenze des stadtbremischen Überseehafengebietes in einem mittleren Abstand\nvon 1 m bis etwa 30 m vor der Einmündung der Hansastraße in die Batterie-\nstraße. Sie springt etwa 10 m nach Westen zurück, kreuzt dabei das nach den\nHafengleisgruppen führende Verbindungsgleis (ehemaliges Fischzuggleis), biegt\ndann im rechten Winkel ab und verläuft im Abstand von 3,6 m westlich dieses\nGleises etwa 75 m in nordostwärtiger Richtung. Hier entfernt sie sich bis auf etwa\n8 m vom Gleis, läuft dann an dieses wieder heran und verläuft weiter entlang dem\nGleis in einem Abstand von 4 m etwa 785 m in nordnordostwärtiger Richtung. Sie\nüberspringt das ehemalige Fischzuggleis im rechten Winkel, verläuft dann 530 m\nin einem Abstand von 6 m an diesem Gleis entlang in nordnordöstlicher Richtung\nweiter, knickt dann um 90° nach Westnordwest ab, um nach 400 m um 90° für\n115 m nach Nordnordost abzuknicken. Hier trifft sie auf die Grenze des Natur-\nschutzgebietes „Weserportsee“ und folgt dieser um 90° abknickend für 170 m\nnach Westnordwest, um 45° abknickend für 30 m nach Nordnordwest, um 45°\nabknickend für 140 m nach Nordnordost, um 90° abknickend für 50 m nach\nWestnordwest, um 90° abknickend für 95 m nach Nordnordost, um 90° ab-\nknickend für 20 m nach Westnordwest, um 90° abknickend für 116 m nach Nord-\nnordost. Nun knickt sie um 90° nach Westnordwest für 200 m ab, kreuzt dabei\ndie Weserportstraße und die Hafengleise und trifft auf die geplante Gemeinde-\ngrenze zwischen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 90° nach\nSüdsüdwest für 97 m und verspringt um 20 m Westnordwest, um dann der Ost-\nseite der ehemaligen Perimeter Road auf 102 m in südlicher Richtung zu folgen,\nwendet sich nun nach Westnordwest und trifft nach 160 m auf die östliche Gren-\nze des Feuchtbiotops, nimmt auf 100 m Richtung Nordnordost und knickt dann\nnach Westnordwest ab. Nun bildet sie eine 980 m lange Gerade, kreuzt dann mit\n6 m in Nordnordwest die ehemalige Perimeter Road, knickt für 7 m nach Westen\nab, überspringt mit 10 m in Nordnordwest die ehemalige Massachusetts Avenue\nund knickt nach Westen ab. Sie biegt nach weiteren 8 m nach Nordnordwest ab\nund folgt auf einer Strecke von 1 290 m, die letzten 200 m im Bogen nach Nord-\nnordosten verlaufend, der Grenze des Geländes der ehemaligen Carl-Schurz-\nKaserne. Sie wendet sich dann, die Senator-Borttscheller-Straße überspringend,\nauf 100 m nach Westnordwest und folgt dann dieser in nördlicher Richtung bis\nzum Bus-Wendeplatz, schwenkt nach Nordwest rechtwinklig auf die Vorstell-\ngruppe „Weddewarder Tief“, bis sie den Dienstweg des Gleiskörpers erreicht\nund folgt diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster Straße. Hier verläuft sie\nan der Westseite der Wurster Straße in nordwestlicher Richtung, die Gleise\nüberspringend, bis 3 m vor den Lärmschutzwall, folgt dann nach Südwesten dem\nWall auf 390 m und weitere 890 m dem Deichverteidigungsweg (Südseite). Nun\ntrifft sie auf die Hinterkante der Stromkaje und knickt um 90° für 43 m nach Nord-\nnordwest. Hier knickt sie um 90° für 114 m nach Westsüdwest in die Weser ab,\nwendet sich dann nach Südsüdost und folgt der Grenze des stadtbremischen\nÜberseehafengebietes Bremerhaven, die als Gerade vor der Stromkaje „Con-\ntainer-Terminal“ und vor der Columbuskaje in einem Abstand von 60 m in der\nAußenweser verläuft bis in Höhe der Südecke der ostwärtigen Kajenmauer zur\nEinfahrt in die Kaiserschleuse. Von hier wendet sie sich im rechten Winkel nach\nNordost und stößt an der Südecke der ostwärtigen Kajenmauer des Vorhafens\nzur Kaiserschleuse auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens."]}