{"id":"bgbl1-2001-26-8","kind":"bgbl1","year":2001,"number":26,"date":"2001-06-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/26#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-26-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_26.pdf#page=26","order":8,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 1 § 4 Abs. 6 und § 9 sowie zu den Artikeln 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) sowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes)","law_date":"2001-06-07T00:00:00Z","page":1042,"pdf_page":26,"num_pages":1,"content":["1042           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 2001\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\nAus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001\n– 2 BvQ 48/00 – wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:\n1. Artikel 1 § 4 Abs. 6 und § 9 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege\n(Altenpflegegesetz – AltPflG) sowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes\nvom 17. November 2000 wird bis zur Entscheidung über die Vereinbarkeit\ndieses Gesetzes mit dem Grundgesetz, längstens für die Dauer von sechs\nMonaten, einstweilen außer Kraft gesetzt.\n2. Im Übrigen wird das Inkrafttreten von Artikel 1, Artikel 3 und Artikel 4 des\nGesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG)\nsowie zur Änderung des Krankenpflegegesetzes vom 17. November 2000 bis\nzur Entscheidung über die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem Grund-\ngesetz, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.\nBerlin, den 7. Juni 2001\nDie Bundesministerin der Justiz\nDäubler-Gmelin\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 14, ausgegeben am 22. Mai 2001\nTag                                                                      Inhalt                                                                                           Seite\n16. 5. 2001 Gesetz zu dem Abkommen vom 15. September 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Gabunischen Republik über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz\nvon Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    478\nGESTA: XE018\n16. 5. 2001 Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Februar 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  487\nGESTA: XE019\n16. 5. 2001 Gesetz zur Änderung der Europäischen Sozialcharta . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       496\nGESTA: XG003\n14. 3. 2001 Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit 2000                                                                             497\n3. 4. 2001 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über den Zivilprozess                                                                             499\n5. 4. 2001 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen\nfür die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten                                                                        499\n5. 4. 2001 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Rahmenübereinkommens über Maßnahmen zur\nErleichterung der Umstrukturierung und der Tätigkeit der Europäischen Rüstungsindustrie . . . . . . .                                                               500"]}