{"id":"bgbl1-2001-12-2","kind":"bgbl1","year":2001,"number":12,"date":"2001-03-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/12#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2001-12-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2001/bgbl1_2001_12.pdf#page=15","order":2,"title":"Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren","law_date":"2001-03-07T00:00:00Z","page":363,"pdf_page":15,"num_pages":20,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                     363\nVerordnung\nzur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren\nVom 7. März 2001\nAuf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichts-                streckungsbescheids in einer Ausführung verwenden,\ngesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom             in der die Blätter jeweils einzeln mit Hilfe eines Schreib-\n29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde,                programms beschriftet werden. Das Programm muss\nverordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozial-            1. die Übereinstimmung der von Blatt 1 auf Blatt 2\nordnung:                                                              bis 5 und der von Blatt 3 auf Blatt 4 und 5 zu\nübertragenden Angaben gewährleisten,\nArtikel 1                              2. gegen verändernde Eingriffe in die auf die Folge-\nVordrucke                                    blätter zu übertragenden Angaben hinreichend\ngeschützt sein und\nDie Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das\narbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezember                3. die Ausfüllung des unteren Anschriftenfeldes auf\n1977 (BGBl. I S. 2625), geändert durch Artikel 2 § 4 des              dem mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheids\nGesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242), wird wie                 einzureichenden Blatt 3 und auf Blatt 4 vorsehen.\nfolgt geändert:                                                      (2) Der Hersteller der Vordrucke sowie der Her-\nsteller und die Bezeichnung des für die Beschriftung\n1. § 1 wird wie folgt geändert:                                   verwendeten Programms müssen mindestens auf\na) In Absatz 3 werden in Nummer 1 nach den Worten             Blatt 1 und dem für den Antrag auf Erlass des Voll-\n„ohne das Vorblatt,“ die Worte „ohne das Ent-             streckungsbescheids verwendeten Blatt 3 erkennbar\nwurfsblatt,“ eingefügt; die Nummer 4 wird wie folgt       gemacht sein. Blatt 1 muss in dem freien Feld neben\ngefasst:                                                  dem Raum für den Eingangsstempel des Gerichts\nanstelle des dort vorgesehenen Anschriftenfensters\n„4. Berichtigungen, die auf einer Änderung von            den Vermerk enthalten: „Die Angaben zum Inhalt des\nRechtsvorschriften beruhen.“                         Mahnbescheids auf diesem von mir unterschriebenen\nb) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:                           Blatt stimmen mit denen auf Blatt 2 und 3 überein.“ In\ndem mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheids\n„(4) Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck soll auf         einzureichenden Blatt 3 entfallen in der Zustellungs-\nhellrotem Papier ausgeführt werden. Er kann auch          nachricht der letzte Satz und der Vordruck auf der\nals Durchschreibesatz mit einem dritten Blatt für         Rückseite. Das für den Antrag auf Erlass des Voll-\neine von dem Antragsgegner zurückzubehaltende             streckungsbescheids verwendete Blatt 3 soll ohne die\nDurchschrift des Widerspruchs versehen werden.“           Zustellungsnachricht aufgeführt werden und muss\nin dem freien Feld neben dem Raum für den Ein-\n2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:                        gangsstempel des Gerichts anstelle des dort vor-\n„§ 1a                               gesehenen Anschriftenfensters den Vermerk ent-\nhalten: „Die Angaben in dem mir vom Gericht als\nBeschriftung mittels Schreibprogramm                 Zustellungsnachricht übermittelten Blatt 3 sind auf\n(1) Die in § 212a der Zivilprozessordnung bezeich-         das hier von mir unterschriebene Blatt vollständig und\nneten Personen und Stellen, die in § 11 Abs. 1 des            richtig übertragen worden. Die Angaben zum Inhalt des\nArbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Personen und             Vollstreckungsbescheids auf diesem Blatt stimmen mit\ndie gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertrags-              denen auf Blatt 4 und 5 überein.“ Nach Abstimmung\nparteien im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertrags-           mit dem Gericht kann den beiden Teilvordrucken als\ngesetzes können den in Anlage 1 bestimmten Vordruck           jeweils zusätzliches Blatt das bereits vom Antragsteller\nin einem aus Blatt 1 bis 3 bestehenden Teil des Vor-          vorbereitend mit Namen und Anschrift und beim zwei-\ndrucks für den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids            ten Teilvordruck auch mit der Geschäftsnummer des\nund in einem aus Blatt 3 bis 5 bestehenden Teil               Gerichts ausgefüllte Formblatt der Postzustellungs-\ndes Vordrucks für den Antrag auf Erlass des Voll-             urkunde beigefügt werden.","364               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\n(3) Die Blätter sollen mit einem Durchschreibe-             In den Fällen des § 5 des Verbraucherkreditgesetzes\nmittel versehen sein, das auch bei handschriftlicher           genügt die Angabe: ,Anspruch aus Vertrag, für den das\nBearbeitung durch das Gericht die Lesbarkeit der               VerbrKrG gilt‘.“\nDurchschriften gewährleistet; § 1 Abs. 2 Satz 5 gilt\n4. Das Vorblatt, das Entwurfsblatt und Blatt 1 bis 5\nentsprechend.\ndes in Anlage 1 bestimmten Vordrucks für den Mahn-\n(4) Treten nicht dem Gericht zuzurechnende Mängel           und den Vollstreckungsbescheid und der in Anlage 2\nauf, ist die Anwendung der vorstehenden Vorschriften           bestimmte Vordruck für den Widerspruch erhalten die\nauszusetzen, bis die Ursache behoben ist.“                     im Anhang bestimmte Fassung.\n3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:\n„§ 2a                                                     Artikel 2\nAngaben nach dem Verbraucherkreditgesetz                              Überleitungsvorschrift\nMacht ein Kreditgeber oder im Falle der Abtretung          Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke\nder Zessionar Forderungen aus einem Vertrag geltend,       zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahn-\nfür den das Verbraucherkreditgesetz gilt, so hat           bescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht\nder Kreditgeber oder der Zessionar in dem für die\nworden ist.\nAnspruchsbezeichnung vorgesehenen Feld des in\nAnlage 1 bestimmten Vordrucks die zusätzlich vor-\ngeschriebenen Angaben (§ 690 Abs. 1 Nr. 3 der\nArtikel 3\nZivilprozessordnung) in folgender Form zu machen:\nInkrafttreten\n,Anspruch aus Vertrag vom …, für den das VerbrKrG\ngilt. Effektiver/Anfänglicher effektiver Jahreszins … %‘.     Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 7. März 2001\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nWalter Riester","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                        365\nAnhang\nAnlage 1\nAnhang                                                                                                                          Anlage 1\nVorblatt\nVordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid\n– Arbeitsgerichte –\nDieses Vorblatt und das Entwurfsblatt bitte abtrennen.\nIm gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid)\nüber eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen der von Ihnen in dem Verfahren als Antragsgegner/Antrags-\ngegnerin in Anspruch genommenen Partei nicht zu erwarten sind. Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten\nSie prüfen, ob Sie dieser Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies\nnötigenfalls nach. Sonst könnte die in Anspruch genommene Partei dem Mahnbescheid allein deshalb widersprechen,\nweil sie nicht nachprüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen im Einzelnen Sie von ihr verlangen.\nAusfüllhinweise                                 Werden mehrere Personen in Anspruch genommen (z.B.\nEheleute), so ist für jede von ihnen ein eigener Vordrucksatz\nDer Vordrucksatz kann nur mit einer Schreibmaschine ord-               auszufüllen und in dem Kästchen bei 14 jeweils die Zahl der\nnungsgemäß ausgefüllt werden. Sollte Ihnen eine solche nicht           ausgefüllten Vordrucksätze (z.B. bei Eheleuten als Antrags-\nzur Verfügung stehen, trennen Sie bitte das Blatt 1 ab und füllen      gegner die Zahl „2“) anzugeben. Im Anschriftenfeld ➁ wird in\nnur dieses in Blockschrift aus. Reichen Sie dann das Blatt 1           jedem Vordrucksatz nur eine Person bezeichnet. Auf die übri-\nund den restlichen Vordrucksatz mit dem Kohlepapier (s. dazu           gen wird in der Zeile bei ➃ hingewiesen, und zwar anschlie-\nunten unter „Weiteres Verfahren“) ein.\nßend an das Wort „Sie“ mit dem Wort „und...“, so dass es\nVon Ihnen auszufüllen sind die hellen Felder. Die dunkleren            z.B. bei Eheleuten in dem Vordrucksatz für den Mann heißt\nmit Raster unterlegten Felder bitte nicht beschriften.                 „gegen Sie und Ihre Ehefrau...“, in dem Vordrucksatz für die\nFrau „gegen Sie und Ihren Ehemann...“. Beachten Sie bitte\nBei ausnahmsweise nicht ausreichendem Schreibraum kön-\nauch die Hinweise unten zu ➃.\nnen Sie ein besonderes Blatt benutzen. Dieses bitte 5fach bei-\nfügen und in dem betreffenden Feld auf das Blatt hinweisen.          ➂ Antragsteller/Antragstellerin ist mit Vorname und Name\nSollten Sie den Vordrucksatz durch die Post an das Gericht über-       bzw. vollständiger Firmenbezeichnung, Straße, Hausnummer,\nmitteln, schützen Sie ihn bitte durch eine geeignete Verpackung        Postleitzahl, Ort genau zu bezeichnen. In gleicher Weise ist\neine Person zu bezeichnen, die den Antragsteller/die Antrag-\n(Kartoneinlage) vor Durchdrucken während der Übermittlung.\nstellerin gesetzlich vertritt oder der Prozessvollmacht erteilt\nist. Eine Bezugnahme auf die Bezeichnung im Anschriftenfeld\nZu den Nummern auf Blatt 1 des Vordrucksatzes                          bei 11ist\n11     unzulässig. Vergessen Sie bitte nicht, Ihr Konto\n➀ Hier sind Postleitzahl und Ort des für das Mahnverfahren             mit Bankleitzahl anzugeben. Sie können hier auch Ihre\nzuständigen Gerichts einzutragen. Zuständig ist in der              Telefonverbindung angeben.\nRegel das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die von Ihnen in\n➃ Vgl. die Erläuterungen zu ➁. Gesamtschuldnerschaft (§ 421\ndem Verfahren in Anspruch genommene Partei (Antragsgeg-\nBGB) kann nur bei mehreren Schuldnern in Betracht kom-\nner/Antragsgegnerin) ihren Wohnsitz hat, bei Streitigkeiten\nmen; sie kann in der Regel angenommen werden, wenn sich\naus einem Vertragsverhältnis auch das Arbeitsgericht, in des-\ndie in dem Verfahren als Antragsgegner/Antragsgegnerin in\nsen Bezirk die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist (z.B. Be-\nAnspruch genommenen Personen gemeinschaftlich zur Zah-\nschäftigungsort).\nlung verpflichtet hatten. In diesem Falle können Sie die ganze\n➁ Antragsgegner/Antragsgegnerin ist mit Vorname und Na-                Forderung einschließlich Zinsen, sonstigen Nebenforderun-\nme (wenn nötig auch Beruf oder Zusatz wie „jun.“) bzw. voll-        gen und Auslagen für dieses Verfahren gegen jede dieser\nständiger Firmenbezeichnung oder Behördenname, Straße,              Personen geltend machen, bis die Zahlung bewirkt ist.\nHausnummer, Postleitzahl, Ort so genau zu bezeichnen,\ndass Verwechslungen ausscheiden. Postfachangabe ist un-           ➄ Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und ein-\nzulässig.                                                           zeln zu bezeichnen, ihre Beträge in DM oder EUR\nTypische Bezeichnungen der Hauptforderungen sind z.B.:\nBei Gesellschaften und juristischen Personen (z.B. oHG,\nKG, GmbH, AG) ist die vertretungsberechtigte Person im An-          Arbeitsentgelt für die Zeit vom ... bis ... (brutto oder netto)\nschriftenfeld mit anzuführen, und zwar anschließend an die          Gratifikation aus Anlass ... (brutto oder netto)\nFirma oder den Namen überleitend mit den Worten „vertreten          Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle für die Zeit vom ... bis ...\ndurch...“.                                                          (brutto oder netto)\nIst die in Anspruch genommene Partei eine nicht prozessfä-          Auf Grund Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses des\nhige natürliche Person (z.B. minderjährig), so sind im An-          Amtsgerichts ... vom ... (GSchNr....) gepfändete und zur Ein-\nschriftenfeld nur die Person oder Personen (z.B. Eltern) zu         ziehung überwiesene oder auf Grund Abtretungserklärung\nbezeichnen, von der oder von denen sie gesetzlich vertreten         vom ... abgetretene Entgeltansprüche des ... (Name und An-\nwird. Die nicht prozessfähige Partei wird in diesen Fällen in       schrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin) für die Zeit\ndem Leerfeld in der Zeile bei ➃ bezeichnet (z.B. mit den Wor-       vom ... bis ... .\nten „gegen Ihren bei Ihnen wohnenden Sohn...“). Das Wort            Schadenersatzanspruch im Rahmen des Arbeitsverhältnis-\n„Sie“ in der Zeile bei ➃ ist in diesen Fällen zu streichen.         ses wegen ...\n- Bitte wenden -","366              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\nForderung aus Entgeltüberzahlung für die Zeit vom ...              Einzelbeträge mit Bezeichnung auf einem 5fach beizufügen-\nbis ...                                                            den Blatt anzuführen, auf das dann im Feld neben den\nBetragsfeldern ➆, ➇ und ➈ Bezug genommen wird. Keiner\nAuch sonstige Forderungen sind unverwechselbar, d.h. vor\naufgeschlüsselten Bezeichnung nach Einzelbeträgen bedür-\nallem mit Zeitangabe, so genau wie möglich zu bezeichnen.\nfen Nebenforderungen, die typische, durch den Verzug\nDie sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts muss sich\nentstandene Schäden zusammenfassend bezeichnen (z. B.\naus der Bezeichnung ergeben.\n„Porto“, „Telefon“, „Schreibauslagen für zweite und weitere\nNur für Kreditgeber oder Zessionar bei Anspruch aus Vertrag,       Mahnungen“ oder „Auslagen für Auskunft über Wohnort des\nfür den das Verbraucherkreditgesetz gilt: Machen Sie die zu-       Antragsgegners“).\nsätzlich vorgeschriebene Angabe in der Form „Anspruch aus\nDie Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung sind\nVertrag vom ... , für den das VerbrKrG gilt. Effektiver/Anfäng-\ngrundsätzlich nicht erstattungsfähig.\nlicher effektiver Jahreszins ... %“. Im Falle des § 5 VerbrKrG\ngenügt die Form „Anspruch aus Vertrag, für den das              ➈ Auslagen für dieses Verfahren, die Sie in dem Feld angeben\nVerbrKrG gilt“.                                                    können, sind z.B. die Kosten dieses Vordrucksatzes und das\n➅ Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anspruch von einer Leistung abhängt,      Porto für die Einsendung an das Gericht. Nicht geltend ma-\nchen können Sie hier die Kosten einer anwaltlichen Beratung\ndie Sie der in Anspruch genommenen Partei (Antrags-\ngegner/in) noch zu erbringen haben. Zu der Frage müssen            oder Vertretung (siehe auch Hinweis unter ➇).\nSie sich erklären, Ihr Antrag kann sonst zurückgewiesen wer-    10 Die Gerichtskosten werden erst nach Beendigung des\nden.                                                               Mahnverfahrens eingezogen. Kostenvorschüsse werden nicht\n➆ Bei mehreren Hauptforderungen ist deren Gesamtsumme                erhoben. Gerichtskosten sind die Gerichtsgebühr und die\neinzutragen. Bitte geben Sie die Einzelbeträge im Feld ➄ an,       Auslagen für die Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbe-\nscheids. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens fällig.\nsoweit es sich bei diesen nicht um Rechnungsposten einer\nZusammenstellung (z.B. Rechnung, Kontoauszug) handelt,          11 Wiederholen Sie hier Ihre Anschrift. Auf die Angaben bei ➂\ndie der in Anspruch genommenen Partei (Antragsgegner/in)           darf nicht Bezug genommen werden.\nbereits vorliegt. Zinsen bitte genau bezeichnen nach dem\nZinsfuß („... % jährlich/monatlich“), dem zu verzinsenden       12 Anzukreuzen, wenn im Falle des Widerspruchs das streitige\nGeldbetrag („aus ... DM/EUR“) und dem Zeitraum („vom ...           Verfahren duchgeführt werden soll.\nbis ...“, „ab ...“).                                            13 Nur von einem /einer Bevollmächtigten anzukreuzen.\nDie Währungseinheit „DM“ oder „EUR“ ist anzukreuzen. Dies       14 Nur auszufüllen, wenn in dem Verfahren als Antragsgeg-\ngilt ebenso für die Betragsangaben bei ➇, ➈ und 10    …. Damit     ner/Antragsgegnerin mehrere Personen in Anspruch genom-\nwird die Währungseinheit insbesondere auch für den Antrag          men werden (s. oben letzter Absatz zu ➁).\nauf Erlass des Vollstreckungsbescheids festgelegt.\n➇ Als Nebenforderung können hier auch für einen zurück-                               Weiteres Verfahren\nliegenden Zeitraum ausgerechnete Zinsen angegeben\nVom Gericht erhalten Sie, wenn Ihr Antrag ordnungsgemäß\nwerden. Bei mehreren selbständigen Nebenforderungen soll\nausgefüllt ist und keine Schwierigkeiten bei der Zustellung\n- entsprechend der Praxis bei der Bezeichnung mehrerer\ndes Mahnbescheids auftreten, zunächst die Zustellungs-\nHauptforderungen - in das Betragsfeld der Gesamtbetrag\nnachricht (s. rechts oben auf Blatt 3 des Vordrucksatzes).\neingetragen werden, die Einzelbeträge mit der Bezeichnung\nim hierfür vorgesehenen Feld neben Betragsfeldern ➆, ➇             Wie dann zu verfahren ist, entnehmen Sie dieser Nach-\nund ➈. Sofern der Schreibraum nicht ausreicht, sind die            richt.\nRückseite des Vorblatts","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                             367\nDer Antrag wird gerichtet\nan das                                                        Entwurfsblatt\nArbeitsgericht                                                                                 Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\n➀\n➁    Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.\nPLZ             Ort\nMahnbescheid                                                                                     Datum des Mahnbescheids\n➂    Antragsteller/Antragstellerin;          gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                               Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\n➃    macht gegen Sie\nals Gesamt-\nschuldner\n➄    folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe):\n➅    Der Anspruch ist nach Erklärung des Antragstellers/der Antragsstellerin von einer Gegenleistung               nicht abhängig             abhängig; diese ist aber bereits erbracht.\n➆    Hauptforderung                                           Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nDM            EUR\n➇    Nebenforderung\nDM            EUR\n➈    Auslagen für dieses Verfahren\nDM            EUR\n➉    Gesamtbetrag                                                                      Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens\nDM            EUR                                      zuzügl. der Zinsen       eingezogen.\nDas Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.\nEs fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-\nstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r\ndem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.\nWenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach\nAblauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.\nRechtspfleger/Rechtspflegerin\nAntrag                Ort, Datum\nAnschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.                                                                                   Es wird beantragt, aufgrund der vorste-\nEingangsstempel des Gerichts\nhenden Angaben einen Mahnbescheid\n11\nzu erlassen.\n12\nIm Falle des Widerspruchs wird Termin zur\nmündlichen Verhandlung beantragt.\n13\nOrdnungsgemäße Bevollmächtigung wird\nversichert.\n14  Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-\nben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-\nsonen richtet.\nUnterschrift Antragst. /gesetzl. Vertr. /Prozessbevollm.\nBMA – 41.1 - 11/91 V","368             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\n(leer)\nRückseite des Entwurfsblatts","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                            369\nDer Antrag wird gerichtet\nan das\nArbeitsgericht                                                                                   Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\n➀\n➁    Antragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.\nPLZ             Ort\nMahnbescheid                                                                                    Datum des Mahnbescheids\n➂    Antragsteller/Antragstellerin;           gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                               Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\n➃    macht gegen Sie\nals Gesamt-\nschuldner\n➄    folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):\n➅    Der Anspruch ist nach Erklärung des Antragstellers/der Antragsstellerin von einer Gegenleistung                nicht abhängig             abhängig; diese ist aber bereits erbracht.\n➆    Hauptforderung                                            Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nDM            EUR\n➇    Nebenforderung\nDM            EUR\n➈    Auslagen für dieses Verfahren\nDM            EUR\n➉    Gesamtbetrag                                                                       Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens\nDM            EUR                                       zuzügl. der Zinsen       eingezogen.\nDas Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.\nEs fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-\nstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r\ndem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.\nWenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach\nAblauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.\nRechtspfleger/Rechtspflegerin\nAntrag                 Ort, Datum\nAnschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.                                                                                    Es wird beantragt, aufgrund der vorste-\nEingangsstempel des Gerichts\nhenden Angaben einen Mahnbescheid\n11\nzu erlassen.\n12\nIm Falle des Widerspruchs wird Termin zur\nmündlichen Verhandlung beantragt.\n13\nOrdnungsgemäße Bevollmächtigung wird\nversichert.\n14  Hier die Zahl der ausgefüllten Vordrucke ange-\nben, falls sich der Antrag gegen mehrere Per-\nsonen richtet.\nUnterschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.\nB l a t t 1: Antrag und Urschrift     BMA – 36.1 - 11/91 V","370             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\n(leer)\nRückseite von Blatt 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                           371\nArbeitsgericht                                                                                     Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nMahnbescheid                                                                                  Datum des Mahnbescheids\nAntragsteller/Antragstellerin;              gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                              Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nals Gesamt-\nschuldner\nfolgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe, brutto oder netto):\nDer Anspruch ist nach Erklärung des Antragstellers/der Antragsstellerin von einer Gegenleistung                  nicht abhängig            abhängig; diese ist aber bereits erbracht.\nHauptforderung                                               Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nDM            EUR\nNebenforderung\nDM            EUR\nAuslagen für dieses Verfahren\nDM            EUR\nGesamtbetrag                                                                          Die Gerichtskosten werden vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens\nDM            EUR                                         zuzügl. der Zinsen       eingezogen.\nDas Gericht hat n i c h t geprüft, ob dem Antragsteller/der Antragstellerin der Anspruch zusteht.\nEs fordert Sie hiermit auf, innerhalb von e i n e r W o c h e seit der Zustellung dieses Bescheids e n t w e d e r die vor-\nstehend bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r\ndem Gericht auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.\nWenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller/die Antragstellerin nach\nAblauf der Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.\ngez.                                                                                                             Ausgefertigt\nRechtspfleger/Rechtspflegerin                                                                                     Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\nBeachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite\nB l a t t 2: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin       BMA – 37.1 - 11/91 V","372             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\nHinweise des Gerichts\nBitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.\nLassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z.B. Höhe\nder Zinsen) betreffen.\nSchauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,\nZahlungsbelege usw.) genau an.\nVerbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer\nsonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-\nberatung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-\nschlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die\ndie Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.\nZahlungen                                                       Widerspruch\nZahlungen aufgrund des Mahnbescheids - gleichgültig, ob sie       Falls Einwendungen gegen den Anspruch bestehen, können Sie\ndie Hauptforderung, die Zinsen, Nebenforderungen oder die         sich zur Wehr setzen, indem Sie Widerspruch erheben.\nvorgerichtlichen Kosten betreffen - sind nur an den Antragstel-   Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Wider-\nler/die Antragstellerin zu richten.                               spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.\nDas Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.\nWidersprechen Sie dem Mahnbescheid daher nur, wenn Sie\nZahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar   meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der ge-\noder auf das von ihm/ihr bezeichnete Konto.                       forderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder\nwenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller/der Antrag-\nWährungseinheit                           stellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich\nvorzugehen.\nSie können den Anspruch durch Überweisung in EUR oder DM\noder bar in DM begleichen. Zur Berechnung des DM-Betrages         Bitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie\ngemäß dem Umrechnungskurs 1 EUR = 1,95583 DM multipli-            nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den\nzieren Sie den Euro-Betrag mit 1,95583. Das Ergebnis runden       Widerspruch erheben.\nSie auf den nächstliegenden Pfennig auf oder ab. Ergibt sich      Der Widerspruch soll mit einem Vordruck der beigefügten Art\ngenau die Hälfte eines Pfennigs, ist aufzurunden.                 erhoben werden. Der Vordruck ist bei jedem Arbeitsgericht\nZur Berechnung des Euro-Betrages dividieren Sie den DM-Be-        erhältlich und wird dort, wenn Sie es wünschen, auch ausgefüllt.\ntrag durch 1,95583. Das Ergebnis runden Sie auf den nächstlie-    Zu richten ist der Widerspruch an das Gericht, das den um-\ngenden Cent auf oder ab. Ergibt sich genau die Hälfte eines       seitigen Mahnbescheid erlassen hat.\nCents, ist aufzurunden.\nWenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen\neiner einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-\nZahlungsaufschub, Ratenzahlung                       postens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z.B.\nZahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-           die geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-\nsteller/die Antragstellerin bewilligen.                           satz übersteigen), sollten Sie den Widerspruch ausdrücklich\nauf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-\nWenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,       betrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten\nempfiehlt es sich, mit dem Antragsteller/der Antragstellerin oder ersparen.\ndessen/deren Prozeßbevollmächtigten zu verhandeln. Verhand-\nlungen führen erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine\nTeilzahlung angeboten wird.\nDas Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine\nRatenzahlung bewilligen.\nWeiteres Verfahren nach Widerspruch\nZahlungsunfähigkeit                          Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei\ndie Durchführung der mündlichen Verhandlung, so hat das\nZahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine     Arbeitsgericht dem Antragsteller/der Antragstellerin unverzüglich\nSchuld zu bezahlen. Ein Widerspruch kann selbst dann nicht        aufzugeben, seinen/ihren Anspruch binnen zwei Wochen schrift-\nauf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf           lich zu begründen. Bei Eingang der Anspruchsbegründung\nKrankheit, Erwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.          bestimmt das Arbeitsgericht den Termin zur mündlichen Ver-\nBei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-   handlung. Geht die Anspruchsbegründung nicht rechtzeitig ein,\nlen, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder     so wird bis zu ihrem Eingang der Termin nur auf Ihren Antrag\nfreien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.                   bestimmt.\nRückseite von Blatt 2","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                                  373\nArbeitsgericht                                                                                    Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nDatum des\nVollstreckungsbescheids\nAntragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.\nZustellungsnachricht an Antragsteller/Antragstellerin\nIn Ihrer Mahnsache ist dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin der Mahnbescheid an\ndem aus folgendem Vordruckteil ersichtlichen Tag zugestellt worden.\nPrüfen Sie, nachdem die mit dem darauf folgenden Tag beginnende Ein-Wochen-Frist\nabgelaufen ist, ob der Antragsgegner/die Antragsgegnerin die Schuld beglichen hat.\nSollte das nicht der Fall sein und sollte auch nicht Widerspruch erhoben sein, können\nSie den Erlass des Vollstreckungsbescheids beantragen.\nVerwenden Sie dazu bitte nur diesen Vordruck und beachten Sie die Hinweise auf der\nRückseite.\nDie Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts\nPLZ             Ort\nzugestellt am:\nVollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom\nAntragsteller/Antragstellerin;             gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                                 Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nals Gesamt-\nschuldner\nfolgenden Anspruch geltend:\nDer Anspruch ist nach Erklärung des Antragstellers/der Antragsstellerin von einer Gegenleistung                    nicht abhängig                abhängig; diese ist aber bereits erbracht.\n1a  Hauptforderung                                              Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nDM            EUR\nNebenforderung\nDM            EUR\nAuslagen des Antragstellers/der Antragstellerin\nDM            EUR\nGesamtbetrag                                                                         Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach\nDM            EUR                                         zuzügl. der Zinsen       Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.\nAuf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid\n➁ wegen vorste-              ➂ wegen\nhender Beträge\nabzüglich gezahlter ➃\nHinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag ➄                                                                                Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin\nzugestellt am:\nAuslagen für dieses Verfahren               DM            EUR\nRechtspfleger/Rechtspflegerin\nAntrag\nAntragst.      ges. Vertr.    Prozessbev.\n➀        Ort, Datum\nwurde VB-Ausf. erteilt am:\nEingangsstempel des Gerichts                Es wird beantragt, aufgrund der vorstehenden\nAngaben Vollstreckungsbescheid zu erlassen.\nAntragsgegner/Antragsgegnerin hat geleistet\n➅     keine Zahlungen.            nur die oben ange-\ngebenen Zahlungen.\nUnterschrift Antragst./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.\nB l a t t 3: Zustellungsnachricht, Antrag und Urschrift        BMA – 38.1 - 11/91 V","374           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\nAusfüllhinweise\nDer Vordruck kann handschriftlich ausgefüllt werden. Auszu-\nfüllen sind die mit den Nummern ➀ bis ➅ bezeichneten Felder.\nDie dunkleren (mit Raster unterlegten) Felder bitte nicht\nbeschriften.\nAn das                                                   ➀ Der Antrag darf erst nach Ablauf von einer Woche seit\nArbeitsgericht                                               der Zustellung des Mahnbescheids (Zustellungsdatum um-\nseitig) gestellt werden. Ist der Tag der Zustellung ein Sonn-\nabend, endet die Frist nicht am Sonnabend der folgenden\nWoche, sondern erst mit Ablauf des darauf folgenden\nnächsten Werktages. Beachten Sie ferner, dass die Wirkung\ndes Mahnbescheids wegfällt, wenn Sie den Vollstreckungs-\nbescheid nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Zu-\nPLZ         Ort\nstellung des Mahnbescheids beantragen. Sollte der Voll-\nstreckungsbescheid nicht innerhalb dieser Frist beantragt\nwerden, haben Sie die bisher entstandenen Gerichtskosten\nzu tragen.\n1a  Die Währungseinheit „DM“ oder „EUR“ ist anzukreuzen. Dies\ngilt auch für die folgenden Zeilen.\n➁ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin nichts ge-\nzahlt, sind das Kästchen bei ➁ und das Kästchen bei ➅ an-\nzukreuzen.\n➂ Hier kann in anderen Fällen als Teilzahlung (vgl. dazu ➃), ins-\nbesondere bei Teilwiderspruch und Aufrechnung durch\nden Antragsgegner/die Antragsgegnerin der Teil des An-\nspruchs bezeichnet werden, für den der Vollstreckungs-\nbescheid beantragt wird.\n➃ Hat der Antragsgegner/die Antragsgegnerin Teilzahlun-\ngen geleistet, bitte Kästchen ➁ und das zweite Kästchen bei\n➅ ankreuzen. Die Zahlungen sind in Zeile ➃ nach Betrag und\nDaten ihres Eingangs einzeln (... DM am ..., ... DM am ... usw.)\nzu bezeichnen.\n➄ Weitere Kosten des Verfahrens\nIn diesem Feld können Sie etwaige weitere Auslagen (z.B.\nPorto für die Übersendung dieses Antrags an das Gericht)\neintragen.\n➅ Vgl. die Erläuterung zu ➁ und ➃.\nRückseite von Blatt 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                              375\nArbeitsgericht                                                                                       Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nDatum des\nVollstreckungsbescheids\nAntragsgegner/Antragsgegnerin; gesetzl. Vertr.\nPLZ               Ort\nzugestellt am:\nVollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom\nAntragsteller/Antragstellerin;               gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                               Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nals Gesamt-\nschuldner\nfolgenden Anspruch geltend:\nDer Anspruch ist nach Erklärung des Antragstellers/der Antragsstellerin von einer Gegenleistung                    nicht abhängig             abhängig; diese ist aber bereits erbracht.\nHauptforderung                                                Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nDM            EUR\nNebenforderung\nDM            EUR\nAuslagen des Antragstellers/der Antragstellerin\nDM            EUR\nGesamtbetrag                                                                           Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach\nDM            EUR                                          zuzügl. der Zinsen       Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.\nAuf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid\nwegen vorste-               wegen\nhender Beträge\nabzüglich gezahlter\nHinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag                                                                                  Dieser Bescheid wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin\nzugestellt am:\nAuslagen für dieses Verfahren              DM             EUR\ngez.                                                                                                               Ausgefertigt\nRechtspfleger/Rechtspflegerin                                                                                         Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\nB l a t t 4: Ausfertigung für Antragsteller/Antragstellerin     BMA – 39.1 - 11/91 V","376           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\nHinweis für Antragsteller/Antragsstellerin\nDer Vollstreckungsbescheid geht Ihnen hiermit in Ausfertigung zu.\nBitte beachten Sie, dass Sie Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung\n(Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung o.ä.) beim zuständigen Amtsgericht selbst einleiten müssen.\nRückseite von Blatt 4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                            377\nArbeitsgericht                                                                                     Geschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nPLZ, Ort\nDatum des\nVollstreckungsbescheids\nzugestellt am:\nVollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid vom\nAntragsteller/Antragstellerin;             gesetzl. Vertr.; Prozessbevollm.; Bankverbindung                               Geschäftszeichen des Antragstellers/der Antragstellerin:\nmacht gegen Sie\nals Gesamt-\nschuldner\nfolgenden Anspruch geltend:\nDer Anspruch ist nach Erklärung des Antragstellers/der Antragsstellerin von einer Gegenleistung                  nicht abhängig            abhängig; diese ist aber bereits erbracht.\nHauptforderung                                              Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung\nDM            EUR\nNebenforderung\nDM            EUR\nAuslagen des Antragstellers/der Antragstellerin\nDM            EUR\nGesamtbetrag                                                                         Die Gerichtskosten tragen Sie als Antragsgegner/Antragsgegnerin; sie werden nach\nDM            EUR                                        zuzügl. der Zinsen       Beendigung des Verfahrens von Ihnen eingezogen.\nAuf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid\nwegen vorste-               wegen\nhender Beträge\nabzüglich gezahlter\nHinzu kommt folgender weiterer Kostenbetrag\nAuslagen für dieses Verfahren             DM            EUR\ngez.                                                                                                             Ausgefertigt\nRechtspfleger/Rechtspflegerin                                                                                      Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\nRechtsbehelfsbelehrung\nGegen diesen Vollstreckungsbescheid kann Einspruch erhoben\nwerden. Der Einspruch muss binnen einer Notfrist von einer Woche\nnach Zustellung des Vollstreckungsbescheids beim obigen Arbeits-\ngericht schriftlich eingegangen sein oder zur Niederschrift der\nGeschäftsstelle erklärt werden.\nBeachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite\nB l a t t 5: Ausfertigung für Antragsgegner/Antragsgegnerin       BMA – 40.1 - 11/91 V","378             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\nHinweise des Gerichts\nBitte beachten Sie, dass das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet ist.\nLassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforderung (z.B. Höhe\nder Zinsen) betreffen.\nSchauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Lohn-/Gehaltsabrechnung, Kontoauszug,\nZahlungsbelege usw.) genau an.\nVerbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin oder mit einer\nsonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind zur Rechts-\nberatung insbesondere auch befugt: Vertreter von Gewerkschaften oder von Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Zusammen-\nschlüssen solcher Verbände. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat Bürgern hilft, die\ndie Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.\nZahlungen                                                         Einspruch\nZahlungen – gleichgültig, ob sie die Hauptforderung, die Zinsen,  Gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb einer Frist\nNebenforderungen oder die vorgerichtlichen Kosten betreffen –     von einer Woche, die mit der Zustellung des Bescheids be-\nsind nur an den Antragsteller/die Antragstellerin zu richten.     ginnt, Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist an das\nArbeitsgericht zu richten, das den Vollstreckungsbescheid\nDas Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegennehmen.               erlassen hat. Er muss schriftlich eingelegt werden. Sie können\nZahlen Sie an den Antragsteller/die Antragstellerin unmittelbar   sich auch an die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts wenden\noder auf das von ihm bzw. ihr bezeichnete Konto, falls Sie von    und dort mündlich erklären, dass Sie Einspruch einlegen. Die\ndem Gerichtsvollzieher dazu aufgefordert werden, zu dessen        Geschäftsstelle fertigt dann über Ihre Erklärung eine Nieder-\nHänden.                                                           schrift an. Wenn Sie sich an die Geschäftsstelle eines anderen\nArbeitsgerichts wenden, beachten Sie bitte, dass die von der\nWährungseinheit                            Geschäftsstelle angefertigte Niederschrift Ihres Einspruchs\ninnerhalb der Einspruchsfrist bei dem Arbeitsgericht, das den\nSie können den Anspruch durch Überweisung in EUR oder DM\nVollstreckungsbescheid erlassen hat, eingehen muss.\noder bar in DM begleichen. Zur Berechnung des DM-Betrages\ngemäß dem Umrechnungskurs 1 EUR = 1,95583 DM multiplizie-         Sie haben also, wenn Einwendungen gegen den Anspruch be-\nren Sie den Euro-Betrag mit 1,95583. Das Ergebnis runden Sie      stehen, auch jetzt noch Gelegenheit, sich gegen diesen zur\nauf den nächstliegenden Pfennig auf oder ab. Ergibt sich genau    Wehr zu setzen.\ndie Hälfte eines Pfennigs, ist aufzurunden.\nSollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein Ein-\nZur Berechnung des Euro-Betrages dividieren Sie den DM-Be-        spruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.\ntrag durch 1,95583. Das Ergebnis runden Sie auf den nächstlie-\ngenden Cent auf oder ab. Ergibt sich genau die Hälfte eines       Machen Sie daher von dem Einspruch nur Gebrauch, wenn Sie\nCents, ist aufzurunden.                                           meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils der gefor-\nderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet zu sein, oder\nZahlungsaufschub, Ratenzahlung                       wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragsteller oder der Antrag-\nstellerin keinen Anlass gegeben haben, gegen Sie gerichtlich\nZahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der Antrag-           vorzugehen.\nsteller/die Antragstellerin bewilligen.\nBitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und holen Sie\nWenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen können,       nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie den Einspruch\nempfiehlt es sich, mit der antragstellenden Person oder ihrem     einlegen.\nProzessbevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen führen\nerfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teilzahlung an-      Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur wegen\ngeboten wird.                                                     einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen Rechnungs-\npostens oder eines Teils davon als unbegründet ansehen (z. B.\nDas Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub und keine          die geforderten Zinsen, soweit diese einen bestimmten Prozent-\nRatenzahlung bewilligen.                                          satz übersteigen), sollten Sie den Einspruch ausdrücklich\nauf diese Forderung, diesen Rechnungsposten oder den Teil-\nZahlungsunfähigkeit                          betrag beschränken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten\nersparen.\nZahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung, eine\nSchuld zu bezahlen. Ein Einspruch kann selbst dann nicht auf\nZahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn diese auf Krankheit,\nErwerbslosigkeit und anderen Notlagen beruht.\nWeiteres Verfahren nach Einspruch\nBei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall empfeh-\nlen, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen oder     Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, bestimmt das Arbeits-\nfreien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.                   gericht Termin zur mündlichen Verhandlung.\nRückseite von Blatt 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                       379\nAnlage 2\nAnschrift Antragsgegn./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.\nGeschäftsnummer des Arbeitsgerichts                                                 Anlage 2\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nHinweis für\nAn das                                                                                   Antragsgegner/Antragsgegnerin:\nArbeitsgericht                                                                           Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie im\nRecht sind, und beachten Sie die Hin-\nweise auf der Rückseite des Mahn-\nbescheids.\nFalls Sie Widerspruch erheben, senden\nSie bitte Blatt 1 und 2 dieses Vordrucks\nausgefüllt und unterschrieben zurück.\nPLZ              Ort\nAntragsteller/Antragstellerin (Name)       Antragsgegner/Antragsgegnerin (Name, Vorname)                             Datum des Mahnbescheids\nMahnsache\nals prozessbevollmächtige Person.                                         Ich vertrete Antrags-\nGegen den Mahnbescheid erhebe ich Widerspruch                                Ordnungsgemäße Bevollmächtigung                                           gegner/Antragsgegnerin\nwird versichert.                                                          gesetzlich.\nDer Widerspruch richtet sich gegen\nden nachfolgend bezeichneten Teil des Anspruchs (bitte Teilbetrag der Hauptforderung/Neben-\nden Anspruch insgesamt.                                                    forderung/Zinsen/Verfahrensauslagen genau bezeichnen):\nIch beantrage die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung.\nOrt, Datum                                                                            Durchschrift/Abschrift für Antragsteller/Antragstellerin füge ich bei.\nUnterschrift Antragsgegn./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.\nB l a t t 1: Urschrift des Widerspruchs     BMA – 42.1 - 11/91 V","380             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\n(leer)\nRückseite von Blatt 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001                                                                                                381\nAnschrift Antragsgegn./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.\nGeschäftsnummer des Arbeitsgerichts\nBei Schreiben an das Gericht stets angeben\nAn das\nArbeitsgericht\nHinweis für\nAntragsgegner/Antragsgegnerin:\nBitte Rückseite dieses Blattes nicht\nbeschriften.\nPLZ              Ort\nAntragsteller/Antragstellerin (Name)                Antragsgegner/Antragsgegnerin (Name, Vorname)                             Datum des Mahnbescheids\nMahnsache\nals prozessbevollmächtige Person.                                         Ich vertrete Antrags-\nGegen den Mahnbescheid erhebe ich Widerspruch                                         Ordnungsgemäße Bevollmächtigung                                           gegner/Antragsgegnerin\nwird versichert.                                                          gesetzlich.\nDer Widerspruch richtet sich gegen\nden nachfolgend bezeichneten Teil des Anspruchs (bitte Teilbetrag der Hauptforderung/Neben-\nden Anspruch insgesamt.                                                             forderung/Zinsen/Verfahrensauslagen genau bezeichnen):\nIch beantrage die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung.\nOrt, Datum                                                                                     Durchschrift/Abschrift für Antragsteller/Antragstellerin füge ich bei.\nUnterschrift Antragsgegn./gesetzl. Vertr./Prozessbevollm.\nB l a t t 2: Abschrift für Antragsteller/Antragstellerin    BMA – 43.1 - 11/91 V","382       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 12. März 2001\nDatum\nArbeitsgericht\nIn Ihrer Mahnsache wurde Widerspruch erhoben am:                                                     Der Widerspruch wird Ihnen umseitig mitgeteilt.\nAntragsgegner/Antragsgegnerin hat Bestimmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung beantragt.\nDer Widerspruch wird als Einspruch gegen den bereits verfügten Vollstreckungsbescheid behandelt.\nDer im Mahnbescheid bezeichnete Anspruch ist binnen zwei Wochen schriftlich zu begründen.\nTerminsladung ergeht gesondert.\nAuf Anordnung\nUrkundsbeamter/Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle\nRückseite von B l a t t 2"]}