{"id":"bgbl1-2000-61-1","kind":"bgbl1","year":2000,"number":61,"date":"2000-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/61#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-61-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_61.pdf#page=2","order":1,"title":"Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG","law_date":"2000-12-27T00:00:00Z","page":2042,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["2042          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2000\nFünftes Gesetz\nzur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG\nVom 27. Dezember 2000\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                             der Freizügigkeitsverordnung/EG)“ er-\nsetzt.\nArtikel 1                                       bbb1) Die Wörter „oder eine erforderliche Auf-\nDas Aufenthaltsgesetz/EWG in der Fassung der                                   enthaltsgenehmigung oder Duldung\nBekanntmachung vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 116),                             (§ 55 des Ausländergesetzes)“ werden\nzuletzt geändert durch Artikel 2 § 22 des Gesetzes vom                           gestrichen.\n20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), wird wie folgt geändert:                 ccc)   Die Wörter „zu besitzen, oder“ werden\ndurch die Wörter „zu besitzen.“ ersetzt.\n1. § 12a wird wie folgt geändert:\ndd) Nummer 3 wird gestrichen.\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\naa) In der Einleitung werden nach den Wörtern\n„nach diesem Gesetz“ die Wörter „oder nach                 „(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer eine in\nder Freizügigkeitsverordnung/EG vom 17. Juli              Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a bezeichnete Handlung\n1997 (BGBl. I S. 1810)“ eingefügt.                        fahrlässig oder eine in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete\nHandlung leichtfertig begeht.“\nbb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:\nc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naaa) Die Wörter „den Geltungsbereich dieses\nGesetzes“ werden durch die Wörter „das              aa) Nach dem Wort „kann“ werden die Wörter „in\nBundesgebiet“ ersetzt.                                   den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1“ eingefügt.\nbbb) Die Angabe „(§ 10)“ wird durch die An-               bb) Nach den Wörtern „Deutsche Mark“ werden\ngabe „(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6 der                  die Wörter „ , in den übrigen Fällen mit einer\nFreizügigkeitsverordnung/EG)“ ersetzt.                    Geldbuße bis zu zweitausend Deutsche Mark,“\nccc) Das Komma wird durch das Wort „oder“                      eingefügt.\nersetzt.                                        d) Absatz 5 wird aufgehoben.\ncc) Nummer 2 wird wie folgt geändert:\naaa)   Die Wörter „Geltungsbereich dieses          2. § 14 wird aufgehoben.\nGesetzes“ werden durch das Wort\n„Bundesgebiet“ ersetzt.                                               Artikel 2\nbbb)    Die Angabe „(§ 10)“ wird durch die           Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nAngabe „(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6     Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 27. Dezember 2000\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nKurt Beck\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister des Innern\nSchily"]}