{"id":"bgbl1-2000-59-5","kind":"bgbl1","year":2000,"number":59,"date":"2000-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/59#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-59-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_59.pdf#page=27","order":5,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2001)","law_date":"2000-12-21T00:00:00Z","page":1939,"pdf_page":27,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000              1939\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2001\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2001)\nVom 21. Dezember 2000\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:         plans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nBetrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet\n§1                               oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes\n§5\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der\nim Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6,         (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-\nveröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert       nologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-\ndurch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992           ministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\n(BGBl. I S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan – Teil I     sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\ndes Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das              lichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis\nJahr 2001 – wird in Einnahmen und Ausgaben auf               zum Gesamtbetrag von 1 650 000 000 Deutsche Mark zu\nLasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\n13 501 200 000 Deutsche Mark\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\nfestgestellt.                                                Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\n§2                               gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nsoweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-         genommen werden kann oder in Anspruch genommen\nnologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für        worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen\ndas Jahr 2001 Kredite in Höhe von                            Ersatz erlangt hat.\n6 744 690 000 Deutsche Mark                       (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\naufzunehmen.                                                 leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die             genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 2001 fällig werdenden        den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-          der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                  Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.\n(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-          (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\nlogie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung      nahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für\nim laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur           erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-\nOptimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von\nrechnen.\nZinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von\nhöchstens 2 200 000 000 Deutsche Mark abzuschließen.                                       §6\nAuf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht        Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten\nangerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden         Beträge und die Verpflichtungsermächtigungen sind\nVerträgen verringern oder ganz ausschließen.                 von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über\ndie Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten\n(4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1999\nZweckbestimmung ausgenommen.\nund 2000 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.\n§7\n§3                                  Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nunter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie       für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche\nwird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe      Ausgleichsbank, Bonn, vergeben werden.\nvon 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages\naufzunehmen.                                                                               §8\n§4                                  Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge             des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2002 weiter.\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des                                      §9\nGrundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschafts-        Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.","1940 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 21. Dezember 2000\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Technologie\nMüller\nDer Bundesminister der Finanzen\nHans Eichel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000 1941\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 2001\nTeil I:     Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1999\nTeil I\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953,\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","1942     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nKap. 1\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                   Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                        Zweckbestimmung                                                      2001         2000\n1999\nFunktion\n1 000 DM     1 000 DM       1 000 DM\n1                                               2                                               3            4              5\nAusgaben\nDie in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel\nwerden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Haupt-\nleihinstituten vergeben.\n862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer\nprivater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . .                        8 500 000    8 550 000      8 544 147\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .                1 889 600 000 DM\nfällig im Jahr 2002\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerb-\nlichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umwelt-\nschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        2 150 000    2 100 000      2 775 618\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .                  820 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    400 000 000 DM\nJahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    420 000 000 DM\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge\nWissenschaftler sowie langfristige Förderung des deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendaustausches . . . . . . . . . . .                                5 000        5 000         5 487\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .                    3 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 000 DM\nJahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 000 DM\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1 000 000 DM\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . .                              7 000        7 000         5 924\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .                   11 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      4 000 000 DM\nJahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 000 000 DM\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2 000 000 DM\nJahr 2005 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2 000 000 DM\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben    10 662 000   10 662 000\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             12 000       12 000\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   10 650 000   10 650 000\nGesamtausgaben    10 662 000   10 662 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000                                             1943\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                                d) Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und                                    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe.\n-steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel                                  e) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Ent-\nsollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern                                      wicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie\nzugute kommen, ohne dass jedoch wichtige Förderaufgaben in                                       ihrer Markteinführung.\nden alten Bundesländern vernachlässigt werden.\nIm Einzelnen sind vorgesehen für:                                                             Zu Tit. 862 02\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten und                                                  Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\nAufbauinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 600 Mio. DM         a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nb) Existenzgründungen                                                                            sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen\nin Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\n– Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 1 700 Mio. DM\nb) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\n– Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 2 500 Mio. DM\nc) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken\nsowie Refinanzierung privater Kapital-                                                    d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Mio. DM                   dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.\nd) Ausbildungsplätzeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. DM                      Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umwelt-\nfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden.\ne) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 400 Mio. DM\n820 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächtigungen\nWenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen\nzugesagt.\nzwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung können Finanzierungs-                                Zu Tit. 681 02\nhilfen für folgende Zwecke gewährt werden:\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 4 Mio. DM auf\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                            Stipendienprogramme, und zwar\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\n– 2,0 Mio. DM auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nstruktur“ in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen\nStudenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\nnicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 82)\nsüdosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt\nerhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender\nin Deutschland ermöglicht wird,\nmittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern\nund Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.                                – 1,6 Mio. DM auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\njungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Mög-\n520 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächti-\nlichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hoch-\ngungen zugesagt.\nschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der ge-                                   – 400 000 DM zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nwerblichen Wirtschaft.                                                                       ship Program’s.\nIm Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsver-\nDarüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereit-\nbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt.\nstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost-\nDie Darlehen dienen der Gründung und Festigung einer selb-                                und Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschul-\nständigen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Re-                                lehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung\nprivatisierung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können                              der genannten Stipendienpogramme finanziert werden.\ngefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da\nsie – abgesehen von der persönlichen Haftung – vom Existenz-                              1 Mio. DM des Baransatzes entfällt auf das deutsch/jüdisch-ameri-\ngründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Kon-                                  kanische Begegnungsprogramm, mit dem jungen amerikanischen\nkursfall unbeschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigen-                            Juden die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst\nkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen                               ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das\nmuss der Bund den Banken gegenüber für Ausfälle Bürgschaften                              Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Pro-\nübernehmen. Hierfür zahlen Darlehensnehmer und das ERP-                                   gramm ist langfristig angelegt. Es wird seit 1999 von dem Bayerisch-\nSondermögen eine nach dem Prinzip der Selbstfinanzierung                                  Amerikanischen Zentrum im Amerika-Haus München unter dem\nberechnete Gebühr an Einzelplan 32 des Bundeshaushaltes. Die                              Namen „Bridge of Understanding – The Jewish Experience of\nAusfälle aus den Bürgschaften werden aus dem Einzelplan 32                                Modern Germany“ durchgeführt.\ngeleistet. Diese Erläuterung ist verbindlich.\nZu Tit. 681 03\nIm Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms kön-\nnen auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der                               Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\nHeilberufe) gefördert werden.                                                             transatlantische Begegung. Im Rahmen dieses Programms werden\nvölkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im\n1 369,6 Mio. DM sind aufgrund früherer Verpflichtungsermächti-                            Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förde-\ngungen zugesagt.                                                                          rung entscheidet ein Interministerieller Ausschuss im Einvernehmen\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaf-                              mit dem Unterausschuss des Wirtschaftsausschusses des Deut-\nten, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von                                 schen Bundestages „ERP-Wirtschaftspläne“.\nhaftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an                                   Außer dem Baransatz von 7 Mio. DM sind bei diesem Titel Verpflich-\nmittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürg-                                tungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 11 Mio. DM, fällig in\nschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen                             den Jahren 2002 bis 2005, veranschlagt, um Zuschusszusagen für\nund Angehöriger Freier Berufe.                                                            kommende Jahre geben zu können.","1944     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nKap. 2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                        Zweckbestimmung                                                    2001       2000\n1999\nFunktion\n1 000 DM   1 000 DM     1 000 DM\n1                                 2                                                           3          4            5\nAusgaben\nDie in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maß-\ngabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nvergeben.\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-\nwicklungsländer (Exportfonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       350 000    350 000      402 837\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 000 000 DM\nfällig im Jahr 2004\nGesamtausgaben                  350 000    350 000\nAbschluss\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    350 000    350 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000 1945\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und\nLeistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions-\ngütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nverstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf\ndem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 – BGBl. I S. 745 – Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","1946     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nKap. 3\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                       Zweckbestimmung                                                                 2001         2000\n1999\nFunktion\n1 000 DM     1 000 DM       1 000 DM\n1                                            2                                                            3            4              5\nAusgaben\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         3 000        3 000           377\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    200          200            32\n575 01-928 Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2 474 000    2 507 000      2 496 011\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                12 000       10 000          7 052\nGesamtausgaben                   2 489 200    2 520 200\nAbschluss\nSächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                3 200        3 200\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2 474 000    2 507 000\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  12 000       10 000\nGesamtausgaben                   2 489 200    2 520 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000 1947\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit\nder Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über\nTätigkeit und Progamme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFerner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im\nZusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz\nentstehen.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Work-\nshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fort-\nentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nübergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die\nGebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von in den\nVorjahren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von\nin den Vorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen\nan die Weberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus\ndem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten\ngezahlt werden.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Haftungszusagen, Bürg-\nschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 1999 114,3 Mio. DM.","1948     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nKap. 4\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                       Zweckbestimmung                                                                 2001         2000\n1999\nFunktion\n1 000 DM     1 000 DM       1 000 DM\n1                                            2                                                            3            4              5\nEinnahmen\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1 000        1 000              2\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1 000        1 000         1 083\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 600        1 600         1 374\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen . . . . .                                               10           10              0\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                                   200          200           456\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1 932 600    2 113 000      1 756 130\n162 03-872 Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       150 000      250 000        408 179\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          4 670 100    4 801 500     13 118 966\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              6 744 690    6 363 490    – 2 847 280\n162 04-872 Einnahmen aus der Veräußerung der Beteiligung an der\nDeutschen Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           ––\n331 02-680 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . .                                    0            0              0\nGesamteinnahmen                    13 501 200   13 532 200\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    3 600        3 600\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       13 497 600   13 528 600\nGesamteinnahmen                    13 501 200   13 532 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000                                                                 1949\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99                                                                                Deutschland, das ERP-Sondervermögen und das Sondervermögen\nAusgleichsfonds, ihre Anteile an die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits\nabgeben. Die Höhe des Erlöses für das ERP-Sondervermögen und\nausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.\nder Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung sind noch nicht bekannt.\nZu Tit. 121 02\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigen-                              Zu Tit. 182 01\nkapitalfinanzierung der Weberbank Berliner Industriebank.                                     Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                 2 110 900 000 DM\nZu Tit. 141 01                                                                                b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . .                2 449 000 000 DM\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine                                 c) Weberbank\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                                                   Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . .                  101 200 000 DM\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     9 000 000 DM\nZu Tit. 162 01\n4 670 100 000 DM\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . .                   735 400 000 DM    Zu Tit. 325 02\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . 1 175 000 000 DM                   Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel\ndurch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-\nc) Weberbank                                                                                  Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                   20 400 000 DM    BHO (vgl. im Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 800 000 DM    aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten\ninsbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern.\n1 932 600 000 DM\nZu Tit. 162 03\nVeranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sonderver-                                      Zu Tit. 331 02\nmögens.                                                                                       Dem ERP-Sondervermögen wurden im Zuge der deutschen Ver-\neinigung Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Finanzie-\nrung der Kreditgewährung für Investitionen in den neuen Ländern\nZu Tit. 162 04\nin einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd. DM zugesagt und auf\nIm Zuge der Neuordnung der Mittelstandsförderung werden die                                   die einzelnen Jahre bis 2009 verteilt. Für das Jahr 2001 sind keine\nAnteilseigner der Deutschen Ausgleichsbank, die Bundesrepublik                                Zuschüsse vorgesehen.","1950           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen   Ausgaben                                        Zuweisungen\nKap.       Bezeichnung                                            sächliche       Zins-\nund     Investitionen\nAusgaben       kosten\nZuschüsse\n1 000 DM   1 000 DM           1 000 DM      1 000 DM          1 000 DM     1 000 DM\n1    Investitionsfinanzierung                  10 662 000                                             12 000   10 650 000\n2    Exportfinanzierung . . . .                   350 000                                                         350 000\n3    Sonstige Ausgaben . . .                    2 489 200             15 200     2 474 000\n4    Einnahmen . . . . . . . . . .  13 501 200\n13 501 200 13 501 200             15 200     2 474 000            12 000   11 000 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000                    1951\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                     davon fällig\n31. 12. 1999\nKapitel, Titel (Titelgr.)                    Ausgaben-       eingegangene\nsoll         Verpflichtungen\nsowie                                               fällig ab 2001\n2000                             2001      2002          2003   2004 ff.\nZweckbestimmung                                             b) VE 2000\n(stichwortartig)                                      c) VE 2001\nin Mio. DM\n1                                     2                   3             4         5            6       7\nKap. 1\n862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . .           8 550,0      a)       —            —         —           —        —\nb)    1 889,6      1 889,6      —           —        —\nc)    1 889,6         —      1 889,6        —        —\n862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung                 2 100,0      a)      420,0          —        —           —        —\nb)      845,0        420,0     425,0        —        —\nc)      845,0         —        420,0       425,0     —\n681 02 Gewährung von Stipendien, Förderung\ntransatlantischer Beziehungen . . . . . .                5,0    a)       —            ––        ––          ––       —\nb)       —            ––        ––          ––       —\nc)         3,0        —            1,0         1,0      1,0\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\ndes Deutschen Programms\nfür transatlantische Begegnung . . . . .                 7,0    a)         9,0           5,0       3,0         1,0   —\nb)       11,0            4,0       3,0         2,0      2,0\nc)       11,0         —            4,0         3,0      4,0\nKap. 2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer. . . . . . . . . . . . . .     350,0      a)      240,0        135,0     105,0        —        —\nb)      140,0         —         —          140,0     —\nc)      135,0         —         ––          —       135,0\nSumme                         b)    2 885,6      2 313,6     428,0       142,0        2,0\nc)    2 883,6         —      2 314,6       429,0    140,0","1952             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2001                   2000\n1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      13 501 200              13 532 200\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehl-\nbetrages)\n2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        6 756 510               7 168 710\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6 744 690                6 363 490\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    10 269 690               9 145 490\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .                                        3 525 000               2 782 000\nSaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6 744 690               6 363 490\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               —                       —\n6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6 744 690              6 363 490","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000                                            1953\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2001                   2000\n1 000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9 000 000              8 000 000\n1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 269 690              1 145 490\nSumme 1.           10 269 690              9 145 490\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 3 000 000              2 300 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   525 000                482 000\nSumme 2.            3 525 000              2 782 000\n3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               6 744 690              6 363 490","1954                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand                     Stand\nam 31. 12. 1999               am 31. 12. 1998\nDM                       DM\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           6 209 830 363,73              7 903 469 321,43\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 47 623 459 086,66              49 023 106 660,55\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen . . . . . . . . . . . . . .                                                              8 453 126,64             15 928 603,04\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   142 993 784,04               240 193 921,83\n3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       3 494 508,41              3 494 508,41\n4. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   450 000 000,00                          0,00\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          90 000 000,00               90 000 000,00\n2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       532 900 000,00               532 900 000,00\n3. Weberbank Berliner Industriebank – Genussrechtskapital – . . . . . .                                                                  40 000 000,00               40 000 000,00\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             400 000,00               400 000,00\n55 101 530 869,48              57 849 493 015,26\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1999\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          3 053 628 DM\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 0 DM\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    7 052 440 DM\n10 166 068 DM","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2000                                     1955\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1999\nPassiva:\nStand             Stand\nam 31. 12. 1999   am 31. 12. 1998\nDM                DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      23 888 751 534,83 23 789 433 697,61\nB. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 212 779 334,60 34 060 059 317,65\n55 101 530 869,43 57 849 493 015,26\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 82 932 923,98    114 310 827,33"]}