{"id":"bgbl1-2000-56-5","kind":"bgbl1","year":2000,"number":56,"date":"2000-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/56#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-56-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_56.pdf#page=9","order":5,"title":"Gesetz zur Änderung der Grenze des Freihafens Bremen","law_date":"2000-12-19T00:00:00Z","page":1761,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 22. Dezember 2000 1761\nGesetz\nzur Änderung der Grenze des Freihafens Bremen\nVom 19. Dezember 2000\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\n§1\nGrenze des Freihafens\nDie Grenze des Freihafens Bremen wird wie folgt geändert:\nDie neue Grenze beginnt an der Ostseite der Senator-Bortscheller-Straße in\nHöhe der Pumpstation. Von diesem Punkt verläuft sie 435 m nach Nordwesten,\nbeschreibt anschließend zwei aufeinander folgende, gegenläufige Bögen in einer\nLänge von 1 845 m zunächst nach Nordnordosten und weiter nach Nordwesten\nbis zur Südseite des Lankenauer Hafens. Nunmehr wendet sie sich nach\nWestsüdwesten, bis sie auf die Ostkaje des Hafenbeckens des Neustädter\nHafens trifft. Dort biegt sie rechtwinklig nach Nordnordwesten ab und verläuft\ndann 490 m parallel zur westseitigen Kaje. In Höhe der Nordecke der Kaje\nbiegt sie 202 m nach Westen ab und verläuft dann 191 m nach Westsüdwesten.\nDort wendet sie sich nach 200 m nach Südwesten und Iäuft dann 1 770 m in\nsüdöstlicher Richtung in einem Abstand von 336 m parallel zur Kaje. Hier biegt\nsie im rechten Winkel 425 m nach Westsüdwesten ab, schwenkt nochmals\nrechtwinklig 225 m nach Südsüdosten und verläuft dann 35 m in südöstlicher\nRichtung. Von dort verläuft sie 585 m nach Ostnordosten und dann in einem\n155 m langen Bogen nach Südosten. Nach weiteren 265 m biegt sie im rechten\nWinkel nach Nordosten ab, kreuzt die Straße „Neustädter Hafentor“ und erreicht\nnach 135 m wieder den Ausgangspunkt.\n§2\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2000 in Kraft.\n(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremen\nvom 3. November 1998 (BGBl. I S. 3315) außer Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundes-\ngesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 19. Dezember 2000\nDer Bund esp räsid ent\nJ o hannes Rau\nDer Bund eskanzler\nGerhard Sc hröd er\nDer B und esm inist er d er Finanzen\nH a n s Ei c h e l"]}