{"id":"bgbl1-2000-52-2","kind":"bgbl1","year":2000,"number":52,"date":"2000-12-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/52#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-52-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_52.pdf#page=2","order":2,"title":"Gesetz zur Sicherung der nationalen Buchpreisbindung","law_date":"2000-11-30T00:00:00Z","page":1634,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1634 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 1. Dezember 2000\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBerlin, den 29. November 2000\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDie Bundesministerin der Justiz\nDäubler-Gmelin\nDer Bundesminister des Innern\nSchily\nGesetz\nzur Sicherung der nationalen Buchpreisbindung\nVom 30. November 2000\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDem § 15 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der\nFassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546), das durch\nArtikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2626) geändert\nworden ist, werden die folgenden Sätze angefügt:\n„Die Bindung kann im grenzüberschreitenden Handel angewendet werden. Für\nsich spürbar auf den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen\nGemeinschaft auswirkende Vereinbarungen gilt Satz 2 im Verhältnis zu Abneh-\nmern in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft jedoch nur, soweit hier-\nmit der Schutz einer im Inland zulässigen Preisbindung gegen Umgehungen\nbezweckt ist. Die Beachtung von Pflichten, die sich aus den Vorschriften des\nVertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ergeben, steht der\nWirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Preisbindung im Übrigen nicht entgegen.“\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2000 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBerlin, den 30. November 2000\nDer Bundespräsident\nJohannes Rau\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Technologie\nMüller"]}