{"id":"bgbl1-2000-45-3","kind":"bgbl1","year":2000,"number":45,"date":"2000-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/45#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-45-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_45.pdf#page=4","order":3,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen","law_date":"2000-10-10T00:00:00Z","page":1420,"pdf_page":4,"num_pages":2,"content":["1420              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2000\nZweite Verordnung\nzur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen*)\nVom 10. Oktober 2000\nAuf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 3 und des § 4 Satz 1               5. Anlage 1 wird wie folgt geändert:\nund 2 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis d des Pflanzenschutz-                     a) Im Bezugshinweis wird die Angabe „§ 8 Abs. 1, 3\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                                 und 4, den §§ 9, 13a Abs. 1 und 2, § 13d Abs. 2,\n14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527, 3512) verordnet das                        § 13f Abs. 1 und 3, den §§ 13g, 13n Abs. 4 und § 14\nBundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und                            Abs. 3“ durch die Angabe „§ 8 Abs. 1 und 4, § 9\nForsten:                                                                       Abs. 1, § 13a Abs. 1 und 2, § 13d Abs. 2, § 13f\nAbs. 1 und 3 und den §§ 13g und 13n Abs. 4“\nArtikel 1                                        ersetzt.\nÄnderung der Siebten Verordnung                               b) In Nummer 5 werden in der Position „Viren und\nzur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung                               virusähnliche Organismen von Apfel (Malus Mill.),\nBirne (Pyrus L.), Erdbeere (Fragaria L.), Prunus L.,\nArtikel 2 Abs. 2 der Siebten Verordnung zur Änderung                        Quitte (Cydonia Mill.), Ribes L., Rubus L. und Wein\nder Pflanzenbeschauverordnung vom 7. April 2000                                (Vitis L.)“\n(BGBl. I S. 443) wird aufgehoben.\naa) in der Unterposition „Cherry rasp leaf virus,\namerikanischer Erreger“ in Spalte 2 die Worte\nArtikel 2                                              „Amerikanische Raublättrigkeit der Kirsche“\ndurch die Worte „Raublättrigkeit der Kirsche,\nÄnderung der Pflanzenbeschauverordnung                                      amerikanischer Erreger“ ersetzt,\nDie Pflanzenbeschauverordnung in der Fassung der                            bb) in der Unterposition „ Peach mosaic virus,\nBekanntmachung vom 3. April 2000 (BGBl. I S. 337),                                   amerikanischer Erreger“ in Spalte 2 die Worte\nzuletzt geändert durch Verordnung vom 7. April 2000                                  „ Amerikanisches Pfirsichmosaik“ durch die\n(BGBl. I S. 443), wird wie folgt geändert:                                           Worte „ Pfirsichmosaik, amerikanischer Er-\nreger“ ersetzt,\n1. In § 9 Abs. 2 werden die Worte „sowie der Angabe der\nzurückweisenden Behörde“ durch die Worte „sowie                           cc) in der Unterposition „plum line pattern virus,\ndie Angabe der zurückweisenden Behörde“ ersetzt.                                amerikanischer Erreger“ in Spalte 2 die Worte\n„Amerikanisches Pflaumenbandmosaik“ durch\ndie Worte „Pflaumenbandmosaik, amerikani-\n2. § 13c Abs. 6 wird wie folgt gefasst:\nscher Erreger“ ersetzt und\n„ (6) Ein Pflanzenpass kann durch einen anderen                          dd) in der Unterposition „Strawberry vein banding\nPflanzenpass ersetzt werden, wenn                                               virus“ in Spalte 2 nach dem Wort „Adernbände-\n1. mehrere Sendungen oder Teile davon zu einer                                  rung“ die Worte „der Erdbeere“ angefügt.\nSendung zusammengefasst werden oder\n2. die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstigen                  6. Anlage 2 wird wie folgt geändert:\nGegenstände                                                        a) Im Bezugshinweis wird die Angabe „§ 8 Abs. 1 und 3,\na) einer Sendung auf mehrere Sendungen auf-                           den §§ 9, 13a Abs. 3, § 13d Abs. 2, § 13f Abs. 1,\ngeteilt werden oder                                               den §§ 13g, 13n Abs. 4 und § 14 Abs. 3“ durch die\nAngabe „§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 13a Abs. 3, § 13d\nb) von einem für das Verbringen in ein Schutz-                        Abs. 2, § 13f Abs. 1 und den §§ 13g und 13n Abs. 4“\ngebiet gültigen Pflanzenpass begleitet worden                     ersetzt.\nsind und den Anforderungen nach § 13i nicht\nmehr entsprechen.“                                             b) Abschnitt A wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 werden in der Position „Rubus-\n3. In § 13n Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c wird nach dem Wort                              Arten (Rubus L.)“ in Spalte 2 die Worte\n„will“ das Komma gestrichen.                                                    „(Blattrollvirus der Süßkirsche)“ durch die\nWorte „(Blattrollkrankheit der Kirsche)“ und die\n4. § 14 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:                                       Worte „(Nekrotischer Kirschenring-Virus)“\ndurch die Worte „(Nekrotisches Kirschenring-\na) Nach dem Wort „beizufügen“ wird das Wort „und“                               fleckenvirus)“ ersetzt.\ngestrichen und ein Semikolon eingefügt.\nbb) Nummer 2 wird wie folgt geändert:\nb) Nach dem Wort „außerdem“ wird das Wort „sind“\neingefügt.                                                                  aaa) In der Position „Erdbeere (Fragaria L.)“\nwerden in Spalte 2 die Worte „(Blattkräu-\nselung der Himbeere)“ durch die Worte\n*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/23/EG der                      „ (Ringfleckenvirus der Himbeere)“ , die\nKommission vom 27. April 2000 zur Änderung der Richtlinie 92/76/EWG\nzur Anerkennung von gemeinschaftlichen Schutzgebieten mit besonde-                      Worte „(Latentes Ringfleckenvirus)“ durch\nren pflanzengesundheitlichen Risiken (ABl. EG Nr. L 103 S. 72).                         die Worte „(Latentes Ringfleckenvirus der","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2000                           1421\nErdbeere)“ und die Worte „(Tomaten-                                   ddd) In Nummer 1.2.4.3 wird in Spalte 1 das\nschwarzringvirus, Virus der Erdbeere)“                                      Wort „Himbeerringfleckenvirus“ durch die\ndurch das Wort „(Tomatenschwarzring-                                        Worte „Ringfleckenvirus der Himbeere“\nvirus)“ ersetzt.                                                            ersetzt.\nbbb) In der Position „Rubus-Arten (Rubus L.)“                                eee) In Nummer 1.2.7.2 werden in Spalte 1\nwerden in Spalte 2 die Worte „(Blatt-                                       jeweils die Worte „ Amerikanische\nkräuselung der Himbeere)“ durch die                                         Raublättrigkeit der Kirsche“ durch die\nWorte „(Ringfleckenvirus der Himbeere)“                                     Worte „Raublättrigkeit der Kirsche“, die\nersetzt.                                                                    Worte „Amerikanisches Pfirsichmosaik“\nc) In der Fußnote ***) werden die Worte „(Nekrotischer                                     durch das Wort „Pfirsichmosaik“ und die\nKirschenring-Virus)“ durch die Worte „(Nekrotisches                                     Worte „Amerikanisches Pflaumenband-\nKirschenringfleckenvirus)“ ersetzt.                                                     mosaik“ durch das Wort „Pflaumenband-\nmosaik“ ersetzt.\n7. Anlage 4 wird wie folgt geändert:                                                    fff) In Nummer 1.2.9.1 werden in Spalte 1 die\nWorte „Amerikanische Raublättrigkeit der\na) Im Bezugshinweis wird die Angabe „den §§ 9, 13“\nKirsche“ durch die Worte „Raublättrigkeit\ndurch die Angabe „§ 9 Abs. 1, §§ 13“ ersetzt.\nder Kirsche“ ersetzt.\nb) Teil I wird wie folgt geändert:\nggg) In Nummer 1.2.9.2 wird in Spalte 1 das\naa) Abschnitt A Nr. 1.5 wird wie folgt geändert:                                       Wort „Himbeerringfleckenvirus“ durch die\naaa) In Spalte 2 werden im einleitenden Satz-                                     Worte „Ringfleckenvirus der Himbeere“\nteil nach dem Wort „müssen“ die Worte                                      ersetzt.\n„vor dem Versand“ gestrichen.                              c) In Teil II Abschnitt D wird in Nummer 1.4 und 1.9\nbbb) In Spalte 2 Buchstabe a werden vor dem                           jeweils in Spalte 2 das Wort „Himbeerringflecken-\nWort „mindestens“ die Worte „vor dem                           virus“ durch die Worte „ Ringfleckenvirus der\nVersand“ eingefügt.                                            Himbeere“ ersetzt.\nccc) In Buchstabe c Doppelbuchstabe aa wird\nDreifachbuchstabe bbb wie folgt gefasst:              8. Anlage 6 wird wie folgt geändert:\n„bbb) in Kultursubstrat, das die Anforde-                  a) Im Bezugshinweis wird die Angabe „13m Abs. 1,\nrungen nach Buchstabe b Doppel-                        § 13n Abs. 1, 3 und 4 und § 14 Abs. 3“ durch die\nbuchstabe aa erfüllt, wiederange-                      Angabe „13m Abs. 1 und § 13n Abs. 1, 3 und 4“\npflanzt worden sein oder“.                             ersetzt.\nbb) In Abschnitt B Nr. 2.1.2 wird in Spalte 2 in                       b) In der Fußnote 4 werden die Worte „31. März 2000“\nBuchstabe b nach dem Wort „Körnerproben“                              durch die Worte „31. März 2001“ ersetzt.\ndas Wort „sowohl“ eingefügt.\ncc) Abschnitt D wird wie folgt geändert:\nArtikel 3\naaa) In Nummer 1.1.2 werden in Spalte 1 die\nWorte „Blattroll-Virus der Süßkirsche“                                  Neubekanntmachungserlaubnis\ndurch die Worte „Blattrollkrankheit der                   Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft\nKirsche“ und die Worte „Nekrotischer Kir-             und Forsten kann den Wortlaut der Pflanzenbeschau-\nschenring-Virus“ durch die Worte „Nekro-              verordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung\ntisches Kirschenringfleckenvirus“ ersetzt.            an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt\nbbb) In Nummer 1.2.1.4 werden in Spalte 1 die                machen.\nWorte „Amerikanische Raublättrigkeit der\nKirsche“ durch die Worte „Raublättrigkeit\nder Kirsche“ ersetzt.                                                                Artikel 4\nccc) In Nummer 1.2.4.1 werden in Spalte 1                                                Inkrafttreten\nnach dem Wort „Adernbänderung“ die                        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nWorte „der Erdbeere“ eingefügt.                       in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 10. Oktober 2000\nDer Bund esminist er\nf ü r Er n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Fo r s t e n\nFunk e"]}