{"id":"bgbl1-2000-45-1","kind":"bgbl1","year":2000,"number":45,"date":"2000-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Auflösung des Rationalisierungsverbandes des Steinkohlenbergbaus","law_date":"2000-10-06T00:00:00Z","page":1417,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n1417\nTeil I                                                                                         G 5702\n2000                        Ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2000                                                                                                   Nr. 45\nTag                                                              In h al t                                                                                      Seite\n6. 10. 2000 Verordnung über die Auflösung des Rationalisierungsverbandes des Steinkohlenbergbaus . . . . . . . . . .                                                 1417\nFNA: neu: 750-9-2\n6. 10. 2000 Sechste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovinen\nSpongiformen Enzephalopathie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1418\nFNA: 7832-1-19, 7832-6-1, 7832-1-19, 7832-6-1, 7832-1-19, 7832-6-1, 2125-40-73, 7102-47-2\n10. 10. 2000 Zweite Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Verordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1420\nFNA: 7823-5-6, 7823-5-6\n12. 10. 2000 Verordnung zur Änderung tierkörperbeseitigungsrechtlicher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1422\nFNA: 7831-8-1, 7831-8-1\n28. 9. 2000  Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und\ndie Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung\nund Forschung und des Bundesinstituts für Berufsbildung in Angelegenheiten nach dem Bundes-\numzugskostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen Trennungsgeldverordnung in Verbindung\nmit dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1424\nFNA: neu: 2030-14-117\nVerordnung\nüber die Auflösung des\nRationalisierungsverbandes des Steinkohlenbergbaus\nVom 6. Oktober 2000\nAuf Grund des § 29 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im\nSteinkohlenbergbau vom 29. Juli 1963 (BGBl. I S. 549), der durch Artikel 8 § 6\nAbs. 1 Nr. 13 des Gesetzes vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1211) geändert wor-\nden ist, in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-\nGesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom\n27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Technologie:\n§1\nAuflösung\nDer Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus stellt seine Tätigkeit\nnach § 15 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung\nim Steinkohlenbergbau vom 29. Juli 1963 (BGBl. I S. 549), das zuletzt durch\ndas Gesetz vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1723) geändert worden ist, zum\n31. Dezember 2000 ein. Der Verband wird aufgelöst.\n§2\nAbwicklung\n(1) Nach der Auflösung des Verbandes wickelt der Vorstand die Geschäfte ab.\n(2) Bis zur Beendigung der Abwicklung gelten die Vorschriften des Gesetzes\nzur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau und die Satzungen\ndes Verbandes, soweit sich nicht aus dem Wesen der Abwicklung etwas anderes\nergibt."]}