{"id":"bgbl1-2000-44-1","kind":"bgbl1","year":2000,"number":44,"date":"2000-09-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/44#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_44.pdf#page=1","order":1,"title":"Erstes Gesetz zur Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes (Erstes Zivildienstvertrauensmann-Änderungsgesetz - 1. ZDVÄndG - )","law_date":"2000-09-27T00:00:00Z","page":1393,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n1393\nTeil I                                                                                              G 5702\n2000                       Ausgegeben zu Bonn am 30. September 2000                                                                                                                        Nr. 44\nTag                                                                                Inhalt                                                                                             Seite\n27. 9. 2000    Erstes Gesetz zur Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes (Erstes Zivildienstver-\ntrauensmann-Änderungsgesetz – 1. ZDVÄndG – ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1393\nFNA: 55-7\nGESTA: I004\n29. 9. 2000    Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                   1394\nFNA: neu: 871-1/2; 871-1, 860-3, 871-1-5, 871-1-7, 871-1-14, 860-3-7\nGESTA: G042, G043\n12. 9. 2000    Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärter (SanOAAusbgV) . . . . . . . . . . . . . . .                                                               1406\nFNA: neu: 51-1-26; 51-1-18\n19. 9. 2000    Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Flexografen/zur\nFlexografin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1407\nFNA: 806-21-1-232\n25. 9. 2000    Verordnung zur Änderung branntweinmonopolrechtlicher Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   1408\nFNA: 612-7-12, 612-7-12, 612-7-13\n26. 9. 2000    Künstlersozialabgabe-Verordnung 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1414\nFNA: neu: 8253-1-3-12\n27. 9. 2000    Vierzehnte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierzehnte Betäu-\nbungsmittelrechts-Änderungsverordnung – 14. BtMÄndV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1414\nFNA: 2121-6-24\n26. 9. 2000    Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte . . . . . . . . . . . . . .                                                              1415\nFNA: 300-2\n27. 9. 2000    Bekanntmachung der zur Entgegennahme von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen befugten\nPatentinformationszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1416\nFNA: neu: 420-1-14\nErstes Gesetz\nzur Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes\n(Erstes Zivildienstvertrauensmann-Änderungsgesetz – 1. ZDVÄndG –)\nVom 27. September 2000\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                              2. In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird nach dem Wort „Zivildienst“\ndas Wort „(Bundesamt)“ eingefügt.\nArtikel 1                                                           3. In § 9 Abs. 1 werden die Wörter „Direktor des Bundes-\nÄnderung                                                                     amtes für den Zivildienst“ durch die Wörter „Präsident\ndes Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes                                                          des Bundesamtes“ ersetzt.\nDas Zivildienstvertrauensmann-Gesetz vom 16. Januar\n4. In den §§ 13 und 15 Abs. 3 werden die Wörter „für\n1991 (BGBl. I S. 47, 53), zuletzt geändert gemäß Artikel 30\nden Zivildienst“ gestrichen.\nder Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390),\nwird wie folgt geändert:\n5. § 25 wird gestrichen.\n1. § 2 Abs. 5 wird wie folgt geändert:\na) Satz 1 wird aufgehoben.                                                                                                                      Artikel 2\nb) In Satz 2 wird Nummer 4 aufgehoben; die bishe-                                                                                          Inkrafttreten\nrigen Nummern 5 und 6 werden die Nummern 4                                                     Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nund 5.                                                                                    Kraft."]}