{"id":"bgbl1-2000-39-1","kind":"bgbl1","year":2000,"number":39,"date":"2000-08-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/39#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-39-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_39.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau","law_date":"2000-08-10T00:00:00Z","page":1285,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n1285\nTeil I                                                                                              G 5702\n2000                        Ausgegeben zu Bonn am 22. August 2000                                                                                                             Nr. 39\nTag                                                                    Inhalt                                                                                             Seite\n10. 8. 2000 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und\nFrachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1285\nFNA: 806-21-1-192\n10. 8. 2000 Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I\nund II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (Kraftfahrzeugtechnikermeisterverord-\nnung – KfzTechMstrV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1286\nFNA: neu: 7110-3-140; 7110-3-92, 7110-3-93\n14. 8. 2000 Fünfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen\nbei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1289\nFNA: neu: 404-26-5; 404-26-4\n17. 8. 2000 Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                1290\nFNA: neu: 810-1-56-2\n7. 8. 2000 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 5 Abs. 1 Nr. 11 erster Halbsatz des Fünften\nBuches Sozialgesetzbuch und Artikel 56 Abs. 3 erster Halbsatz des Gesundheits-Reformgesetzes) . . .                                                                1300\nFNA: 1104-5, 860-5, 860-5-1\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung über\ndie Berufsausbildung zur Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr\nund zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrskauffrau\nVom 10. August 2000\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungs-\ngesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der\nVerordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in\nVerbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März\n1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I\nS. 3288), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:\nArtikel 1\nIn § 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft\nfür Brief- und Frachtverkehr und zum Postverkehrskaufmann/zur Postverkehrs-\nkauffrau vom 7. April 1995 (BGBl. I S. 489) wird die Angabe „30. September\n2000“ durch die Angabe „30. September 2001“ ersetzt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nBerlin, den 10. August 2000\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Technologie\nIn Vertretung\nTacke"]}