{"id":"bgbl1-2000-34-4","kind":"bgbl1","year":2000,"number":34,"date":"2000-07-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/34#page=51","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-34-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_34.pdf#page=51","order":4,"title":"Berichtigung des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro","law_date":"2000-07-21T00:00:00Z","page":1139,"pdf_page":51,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 27. Juli 2000                                                                                 1139\nBerichtigung\ndes Gesetzes über Fernabsatzverträge\nund andere Fragen des Verbraucherrechts\nsowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro\nVom 21. Juli 2000\nArtikel 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fra-\ngen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom\n27. Juni 2000 (BGBl. I S. 897) ist wie folgt zu berichtigen:\nIn den durch Nummer 3 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügten § 361a ist\nin Absatz 2 nach Satz 3 folgender Satz einzufügen:\n„Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderwei-\ntige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung\noder den Wert zu ersetzen; §§ 351 bis 353 sind nicht anzuwenden.“\nBerlin, den 21. Juli 2000\nBund esminist erium d er Just iz\nIm Auftrag\nDr. J ü r g e n S c h m i d t - R ä n t s c h\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 23, ausgegeben am 26. Juli 2000\nTag                                                                        In h al t                                                                                        Seite\n20. 7. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 5. November 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nAntigua und Barbuda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . .                                                                      858\nGESTA: XE011\n20. 7. 2000 Gesetz zu dem Vertrag vom 25. August 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nden Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  866\nGESTA: XE012\n13. 6. 2000 Bekanntmachung des deutsch-mauretanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                                                             878\n19. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Maßnahmen\nauf Hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         880\n19. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990 über Vor-\nsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       880\n19. 6. 2000 Bekanntmachung der deutsch-ugandischen Vereinbarung über die Entsendung eines deutschen Fuß-\nballsachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    881\n19. 6. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               883\n19. 6. 2000 Bekanntmachung der deutsch-amerikanischen Vereinbarung über die Gewährung von Befreiungen\nund Vergünstigungen an das Unternehmen „Science Applications International Corporation (SAIC)“\n(Nr. DOCPER 06) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   883\n21. 6. 2000 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 10. Februar 1998 zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Portugiesischen Republik über die Erstattung\nvon Aufwendungen für Sachleistungen der Krankenversicherung sowie über das gleichzeitige Inkraft-\ntreten der Verordnung vom 22. Dezember 1999 zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              885\n21. 6. 2000 Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                    886\n30. 5. 2000 Berichtigung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die inter-\nnationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 888\nPreis dieser Ausgabe: 7,40 DM (5,60 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7% .\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}