{"id":"bgbl1-2000-32-5","kind":"bgbl1","year":2000,"number":32,"date":"2000-07-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/32#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-32-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_32.pdf#page=15","order":5,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über Zuchtorganisationen","law_date":"2000-06-30T00:00:00Z","page":1031,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 2000                                                                                    1031\nBerichtigung\nder Bekanntmachung\nder Neufassung der Verordnung über Zuchtorganisationen\nVom 30. Juni 2000\nDie Verordnung über Zuchtorganisationen in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 6. Juni 2000 (BGBl. I S. 811) ist wie folgt zu berichtigen:\n§ 6 Abs. 1 ist wie folgt zu fassen:\n„(1) Die im Zuchtbuch einzutragenden Zuchttiere sowie die im Zuchtregister\neinzutragenden Zuchttiere und ihre für die Durchführung des Zuchtprogramms\nbestimmten Nachkommen sind\n1. dauerhaft so zu kennzeichnen oder\n2. bei Pferden in einem Dokument nach dem Anhang der Entscheidung\n93/623/EWG der Kommission vom 20. Oktober 1993 über das Dokument zur\nIdentifizierung eingetragener Equiden (Equidenpass) (ABl. EG Nr. L 298 S. 45)\nin der jeweils geltenden Fassung so genau zu beschreiben,\ndass durch das Kennzeichen oder die Beschreibung ihre Identität mit Sicherheit\nfestgestellt werden kann. Bei Pferden gilt die Beschreibung als Kennzeichnung\nund Kennzeichen im Sinne dieser Verordnung.“\nBonn, den 30. Juni 2000\nBundesministerium\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIm Auftrag\nSchulte-Coerne\n–––––––––––––––\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 21, ausgegeben am 13. Juli 2000\nTag                                                                           Inhalt                                                                                           Seite\n10. 7. 2000 Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über\ndie Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der\nfinanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Euro-\npäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung (EG-Finanzschutz-Auslegungs-\nprotokollgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       814\nFNA: neu: 173-1\nGESTA: XC001\n26. 6. 2000 Verordnung zur Inkraftsetzung der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten (RadarPatlV)                                                                           818\nFNA: neu: 9503-22; 9503-13, 9503-14\n8. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge                                                                            826\n15. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des Internationalen\nSeeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  826\n15. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere\nan Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    827\n15. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit\ndes im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       827\n31. 5. 2000 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik\nÖsterreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über\ndie gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und\nHandelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch\nden Gerichtshof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      828\nPreis dieser Ausgabe: 4,60 DM (2,80 DM zuzüglich 1,80 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}