{"id":"bgbl1-2000-21-1","kind":"bgbl1","year":2000,"number":21,"date":"2000-05-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/21#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2000-21-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2000/bgbl1_2000_21.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Drucker/zur Druckerin","law_date":"2000-05-02T00:00:00Z","page":654,"pdf_page":2,"num_pages":25,"content":["654                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Drucker/zur Druckerin*)\nVom 2. Mai 2000\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2                                                §3\nSatz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969                                 Berufsfeldbreite Grundbildung,\n(BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verord-                  Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung\nnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert\nworden ist, und des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2                   (1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt\nSatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Be-                      eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche\nkanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074),                  Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in\njeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeits-                der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften\nanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705)                  über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.\nund dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998                           (2) Die Ausbildung gliedert sich in\n(BGBl. I S. 3288), verordnet das Bundesministerium für\nWirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem                      1. gemeinsame Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1\nBundesministerium für Bildung und Forschung:                                Nr. 1 bis 12,\n2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Qualifi-\nkationseinheiten aus der gemeinsamen Auswahlliste\n§1                                        gemäß § 4 Abs. 2,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                       3. fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten gemäß\nDer Ausbildungsberuf Drucker/Druckerin wird                              § 4 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 sowie\n1. gemäß § 25 Handwerksordnung für die Ausbildung                       4. weitere im Ausbildungsvertrag festzulegende Quali-\nfür das Gewerbe Nr. 80, Drucker, der Anlage A der                       fikationseinheiten aus den fachrichtungsbezogenen\nHandwerksordnung sowie                                                  Auswahllisten:\n2. gemäß § 25 Berufsbildungsgesetz                                          a) zwei Qualifikationseinheiten aus der fachrichtungs-\nbezogenen Auswahlliste I gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1,\nstaatlich anerkannt. Es kann in folgenden Fachrichtungen\nausgebildet werden:                                                         b) eine Qualifikationseinheit aus der fachrichtungs-\nbezogenen Auswahlliste II gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2.\n1. Flachdruck,\n(3) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten\n2. Hochdruck,                                                           und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass der Aus-\n3. Tiefdruck,                                                           zubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen\nTätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbildungs-\n4. Digitaldruck.\ngesetzes befähigt wird, die insbesondere selbständiges\nPlanen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Die\n§2                                    in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den\nAusbildungsdauer                                Prüfungen nach den §§ 8 bis 12 nachzuweisen.\n(1) Die Ausbildung dauert drei Jahre.\n§4\n(2) Auszubildende, denen der Besuch eines nach\nlandesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen                                   Ausbildungsberufsbild\nBerufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung                      (1) Gegenstand der gemeinsamen Ausbildung sind\ngemäß § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes als erstes                 mindestens die mit folgenden Qualifikationseinheiten zu\nJahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die                 vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse:\nbetriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.\n1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des\n§ 25 des Berufsbildungsgesetzes und des § 25 der Handwerksordnung.     3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nDie Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der\nStändigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik   4. Umweltschutz,\nDeutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule\nwerden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.                  5. Arbeitsorganisation,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000                        655\n6. Handhabung von Daten (Datenhandling) in der Druck-       4. in der Fachrichtung Digitaldruck:\nvorstufe und in der Druckformherstellung,                    4.1 Handhabung von digitalen Daten (digitales\n7. Prozessvorbereitung I,                                              Datenhandling),\n4.2 produktorientierte Prozesssteuerung,\n8. Druckprozesssteuerung I,\n4.3 zwei Qualifikationseinheiten aus der fachrichtungs-\n9. Messen und Prüfen, qualitätssichernde Maßnahmen,                    bezogenen Auswahlliste I gemäß Absatz 4 Nr. 1,\n10. auftragsbezogene Produktionsplanung,                         4.4 eine Qualifikationseinheit aus der fachrichtungs-\nbezogenen Auswahlliste II gemäß Absatz 4 Nr. 2.\n11. Prozessvorbereitung II,\n(4) Die in den Fachrichtungen gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4\n12. Druckprozesssteuerung II,\nBuchstabe a und b jeweils wählbaren Qualifikationsein-\n13. zwei Qualifikationseinheiten aus der gemeinsamen         heiten ergeben sich aus den folgenden fachrichtungs-\nAuswahlliste gemäß Absatz 2.                             bezogenen Auswahllisten I und II:\n(2) Die gemeinsame Auswahlliste nach Absatz 1 Nr. 13       1. fachrichtungsbezogene Auswahlliste I:\numfasst folgende Qualifikationseinheiten:                                                       Flach- Hoch- Tief- Digital-\n1. Druckvorstufe,                                                                               druck druck druck druck\nlfd.       Qualifikations-\nNr.           einheiten        §4     §4      §4      §4\n2. Druckformherstellung I,                                                                      Abs. 3 Abs. 3 Abs. 3 Abs. 3\nNr. 1.3 Nr. 2.3 Nr. 3.3 Nr. 4.3\n3. Tiefdruckformbearbeitung I,\n4. Druckverfahrenstechnik:                                        I.1    Druckform-\nherstellung II\nAlternative A Bogendruck,\nAlternative B Rollendruck,                                           Alternative A\nOffsetdruck analog     ×\nAlternative C Digitale Druckausgabe,\nAlternative D Tapetendruck I,                                        Alternative B\nOffsetdruck digital    ×\n5. zweite Druckverfahrenstechnik I:\nAlternative C\nAlternative A Bogenoffsetdruck I,\nSiebdruck              ×       ×       ×       ×\nAlternative B Rollenoffsetdruck I,\nAlternative D\nAlternative C Flexodruck I,\nHochdruck                      ×\nAlternative D Siebdruck I,\nI.2    Tiefdruckform-\nAlternative E Digitaldruck I,\nbearbeitung II                           ×\n6. Druckproduktverarbeitung.\nI.3    Digitaldruck-\n(3) Gegenstand der Ausbildung in den Fachrichtungen                    Workflow                                         ×\nsind mindestens die mit folgenden Qualifikationsein-\nheiten zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse:              I.4    zweite Druck-\nverfahrenstechnik II\n1. in der Fachrichtung Flachdruck:\nAlternative A\n1.1 prozessorientiertes Messen und Prüfen,\nBogenoffsetdruck II    ×       ×       ×       ×\n1.2 standardisierter Flachdruck,\nAlternative B\n1.3 zwei Qualifikationseinheiten aus der fachrichtungs-\nbezogenen Auswahlliste I gemäß Absatz 4 Nr. 1,\nRollenoffsetdruck II   ×       ×       ×       ×\n1.4 eine Qualifikationseinheit aus der fachrichtungs-                   Alternative C\nbezogenen Auswahlliste II gemäß Absatz 4 Nr. 2;                    Flexodruck II          ×       ×       ×       ×\n2. in der Fachrichtung Hochdruck:                                          Alternative D\n2.1 prozessorientiertes Messen und Prüfen,                              Siebdruck II           ×       ×       ×       ×\n2.2 produktorientierte Prozesssteuerung,                                Alternative E\n2.3 zwei Qualifikationseinheiten aus der fachrichtungs-                 Digitaldruck II        ×       ×       ×       ×\nbezogenen Auswahlliste I gemäß Absatz 4 Nr. 1,            I.5    Druck-\n2.4 eine Qualifikationseinheit aus der fachrichtungs-                 weiterverarbeitung       ×       ×       ×       ×\nbezogenen Auswahlliste II gemäß Absatz 4 Nr. 2;\nI.6    Leitstandtechnik         ×       ×       ×\n3. in der Fachrichtung Tiefdruck:\nI.7    Inlineproduktion         ×       ×       ×       ×\n3.1 leitstandunterstützte Maschinenvoreinstellung,\n3.2 Inlineproduktion,                                          I.8    Maschinentechnik         ×       ×       ×\n3.3 zwei Qualifikationseinheiten aus der fachrichtungs-        I.9    Kundenberatung           ×                       ×\nbezogenen Auswahlliste I gemäß Absatz 4 Nr. 1,\nI.10 Qualitäts-\n3.4 eine Qualifikationseinheit aus der fachrichtungs-                 management               ×       ×       ×       ×\nbezogenen Auswahlliste II gemäß Absatz 4 Nr. 2;","656                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\n2. fachrichtungsbezogene Auswahlliste II:                           (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnIage für die ersten 18 Monate aufgeführten gemein-\nFlach- Hoch- Tief- Digital-\ndruck druck druck druck         samen Qualifikationseinheiten und die zwei nach § 3\nlfd.     Qualifikations-                                    Abs. 2 Nr. 2 gewählten Qualifikationseinheiten aus der\nNr.         einheiten         §4     §4      §4      §4\nAbs. 3 Abs. 3 Abs. 3 Abs. 3     gemeinsamen Auswahlliste nach § 4 Abs. 2 sowie auf den\nNr. 1.4 Nr. 2.4 Nr. 3.4 Nr. 4.4 im Berufsschulunterricht entsprechend dem RahmenIehr-\nplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufs-\nII.1 Mehrfarben-                                             ausbildung wesentlich ist.\nbogenoffsetdruck         ×\n(3) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in\nII.2 Rotations-                                              insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Auf-\noffsetdruck              ×                             gabe bearbeiten. Hierfür kommt insbesondere in Betracht:\nII.3 Zeitungsdruck             ×       ×                     HersteIlen eines Druckprodukts unter Einbeziehung der\nProzessvorbereitung.\nII.4 Rotationstiefdruck                        ×             Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt\nhöchstens 180 Minuten Aufgaben zu bearbeiten, die\nII.5 Tapetendruck II                   ×       ×             sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen. Hierfür\nII.6 Verpackungsdruck          ×       ×       ×             kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:\n1. betriebliche Leistungsprozesse und Arbeitsorganisation,\nII.7 datenbankge-\nstützte Produktion                               ×     2. berufsbezogene arbeits- und sozialrechtliche Vor-\nschriften,\nII.8 digitale                                                3. informations- und kommunikationstechnische Systeme,\nDruckproduktion                                  ×     4. Handhabung von Daten (Datenhandling),\nII.9 rotativer                                               5. Prozessvorbereitung,\nEtikettendruck           ×       ×       ×             6. Druckprozesssteuerung,\nII.10 Formulardruck            ×       ×                     7. Messen und Prüfen, Qualitätsmanagement.\n(5) Bei Qualifikationseinheiten mit aufsteigender Ord-                                     §9\nnungskennziffer muss bei Eintritt in die höherwertige\nAbschlussprüfung/Gesellenprüfung\nQualifikationseinheit der Ausbildungsinhalt der voran-\nin der Fachrichtung Flachdruck\ngegangenen Qualifikationseinheit vermitteIt sein.\n(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der\n§5                                Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß\nAusbildungsrahmenplan                          § 3 Abs. 2 sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung\nDie Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach           wesentlich ist.\nder in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen\nund zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Aus-                (2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung\nbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem               in höchstens zwölf Stunden zwei praktische Aufgaben\nAusbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeit-             bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\nliche Gliederung der Ausbildungsinhalte ist insbesondere          1. HersteIlen eines mehrfarbigen Druckprodukts\nzulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die            und\nAbweichung erfordern.\n2. Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitäts-\n§6                                   relevanter Prozessdaten von der Druckvorstufe bis\nzum Druckprodukt oder Herstellen eines Druck-\nAusbildungsplan\nprodukts in der zweiten Druckverfahrenstechnik.\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-              Bei den praktischen Aufgaben sind die im Ausbildungs-\nbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen                  vertrag festgelegten Wahlqualifikationseinheiten gemäß\nAusbildungsplan zu erstellen.                                     § 4 Abs. 4 zu berücksichtigen.\n§7                                  (3) Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den\ndrei Prüfungsbereichen Druckvorstufe und Druckform-\nBerichtsheft\nherstellung, Prozessvorbereitung und Prozesssteuerung\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines           sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Es kommen Auf-\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu           gaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen,\ngeben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu            insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:\nführen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig           1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe und Druckform-\ndurchzusehen.                                                        herstellung:\n§8                                   a) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und\nZwischenprüfung                                   rationelle Energieverwendung,\nb) Druckvorlagenherstellung,\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende                 c) Typografie,\ndes zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.                           d) Handhabung von Daten (Datenhandling),","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000               657\ne) Montage,                                                3. Prüfungsbereich Wirtschafts-\nf) Druckformen, Flachdruckformherstellung,                     und Sozialkunde                           20 Prozent.\ng) Bebilderungstechniken,                                     (7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im\npraktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil\nh) Qualitätsmanagement,                                    der Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung\ni) Nutzung englischsprachiger Informationen,               im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-\nsteuerung mindestens ausreichende Leistungen erbracht\nk) Kommunikationswege und -mittel,                         sind.\nI) vorstufenbezogene Berechnungen;\n§ 10\n2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-\nsteuerung:                                                             Abschlussprüfung/Gesellenprüfung\nin der Fachrichtung Hochdruck\na) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, UmweItschutz und\nrationelle Energieverwendung,                            (1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der\nb) Druckfarben, Flachdruckfarben,                          Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß\n§ 3 Abs. 2 sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-\nc) Bedruckstoffe,                                          mittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung\nd) Steuer- und Regeltechnik,                               wesentlich ist.\ne) Druckverfahren, Flachdruckmaschinen, Zusatz-               (2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung\naggregate im Flachdruck,                              in höchstens zwölf Stunden zwei praktische Aufgaben\nbearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\nf) Leitstandtechnik,\n1. HerstelIen eines mehrfarbigen Druckprodukts\ng) Druckprozess, flachdruckspezifische Besonder-\nheiten des Druckprozesses,                            und\nh) Inlineverarbeitung,                                     2. Erfassen, Auswerten und Dokumentieren qualitäts-\nrelevanter Prozessdaten von der Druckvorstufe bis\ni) Druckweiterverarbeitung,\nzum Druckprodukt oder Herstellen eines Druck-\nk) Druckprodukte,                                              produkts in der zweiten Druckverfahrenstechnik.\nl) Qualitätsmanagement,                                    Bei den praktischen Aufgaben sind die im Ausbildungs-\nm) technische Dokumentationen,                             vertrag festgelegten Wahlqualifikationseinheiten gemäß\n§ 4 Abs. 4 zu berücksichtigen.\nn) Kommunikationsformen, Kommunikationsregeln,\nTeamarbeit,                                              (3) Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den\ndrei Prüfungsbereichen Druckvorstufe und Druckform-\no) druck-, material- und kostenbezogene Berech-            herstellung, Prozessvorbereitung und Prozesssteuerung\nnungen;                                               sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Es kommen Auf-\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:            gaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen,\ninsbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:\nallgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\nsammenhänge der Berufs- und ArbeitsweIt.                   1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe und Druckform-\nherstellung:\n(4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgen-\nden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:                            a) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und\nrationelle Energieverwendung,\n1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe\nund Druckformherstellung                    120 Minuten,       b) Druckvorlagenherstellung,\n2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung                          c) Typografie,\nund Prozesssteuerung                        120 Minuten,       d) Handhabung von Daten (Datenhandling),\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts-                                 e) Montage,\nund Sozialkunde                              60 Minuten.\nf) Druckformen, Hochdruckformherstellung,\n(5) Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des\ng) Bebilderungstechniken,\nPrüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\nin einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche                h) Qualitätsmanagement,\nPrüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der               i) Nutzung englischsprachiger Informationen,\nPrüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung\nder Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbe-              k) Kommunikationswege und -mittel,\nreiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die           I) vorstufenbezogene Berechnungen;\nentsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungs-\nprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.                      2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-\nsteuerung:\n(6) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die\nPrüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:                           a) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, UmweItschutz und\nrationelle Energieverwendung,\n1. Prüfungsbereich Druckvorstufe\nund DruckformhersteIlung                      30 Prozent,      b) Druckfarben, Hochdruckfarben,\n2. Prüfungsbereich Prozessvorbereitung                             c) Bedruckstoffe,\nund Prozesssteuerung                          50 Prozent,      d) Steuer- und Regeltechnik,","658               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\ne) Druckverfahren, Hochdruckmaschinen, Zusatz-              (2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung\naggregate im Hochdruck,                              in höchstens zwölf Stunden zwei praktische Aufgaben\nf) Leitstandtechnik,                                     bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:\ng) Druckprozess, hochdruckspezifische Besonder-          1. HerstelIen eines mehrfarbigen Druckprodukts\nheiten,                                              und\nh) Inlineverarbeitung,                                   2. Herstellen einer Druckzylinderkorrektur oder Herstellen\neines Druckprodukts in der zweiten Druckverfahrens-\ni) Druckweiterverarbeitung,                                  technik.\nk) Druckprodukte,                                        Bei den praktischen Aufgaben sind die im Ausbildungs-\nI) Qualitätsmanagement,                                  vertrag festgelegten Wahlqualifikationseinheiten gemäß\n§ 4 Abs. 4 zu berücksichtigen.\nm) technische Dokumentationen,\n(3) Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den\nn) Kommunikationsformen, KommunikationsregeIn,\ndrei Prüfungsbereichen Druckvorstufe und Druckform-\nTeamarbeit,\nherstellung, Prozessvorbereitung und Prozesssteuerung\no) druck-, material- und kostenbezogene Berech-          sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Es kommen Auf-\nnungen;                                              gaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen,\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:          insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:\nallgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-     1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe und Druckform-\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.                     herstellung:\na) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und\n(4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgen-\nrationelle Energieverwendung,\nden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:\nb) Druckvorlagenherstellung,\n1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe\nund Druckformherstellung                   120 Minuten,      c) Typografie,\n2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung                        d) Handhabung von Daten (Datenhandling),\nund Prozesssteuerung                       120 Minuten,      e) Montage,\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts-                               f) Druckformen, Tiefdruckformbearbeitung,\nund Sozialkunde                             60 Minuten.\ng) Bebilderungstechniken,\n(5) Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des\nh) Qualitätsmanagement,\nPrüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\nin einzeInen Prüfungsbereichen durch eine mündliche              i) Nutzung englischsprachiger Informationen,\nPrüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der             k) Kommunikationswege und -mittel,\nPrüfung den Ausschlag geben kann. Bei der ErmittIung\nder Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungs-              I) vorstufenbezogene Berechnungen;\nbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die   2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-\nentsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungs-             steuerung:\nprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.                        a) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, UmweItschutz und\n(6) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die         rationelle Energieverwendung,\nPrüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:                         b) Druckfarben, Tiefdruckfarben,\n1. Prüfungsbereich Druckvorstufe                                 c) Bedruckstoffe,\nund DruckformhersteIlung                     30 Prozent,\nd) Steuer- und Regeltechnik,\n2. Prüfungsbereich Prozessvorbereitung\nund Prozesssteuerung                         50 Prozent,     e) Druckverfahren, Tiefdruckmaschinen, Zusatzaggre-\ngate im Tiefdruck,\n3. Prüfungsbereich Wirtschafts-\nund Sozialkunde                              20 Prozent.     f) Leitstandtechnik,\ng) Druckprozess, tiefdruckspezifische Besonderheiten,\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im\npraktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil           h) Inlineverarbeitung,\nder Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung            i) Druckweiterverarbeitung,\nim Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-\nk) Druckprodukte,\nsteuerung mindestens ausreichende Leistungen erbracht\nsind.                                                            I) Qualitätsmanagement,\nm) technische Dokumentationen,\n§ 11\nn) Kommunikationsformen, KommunikationsregeIn,\nAbschlussprüfung/Gesellenprüfung\nTeamarbeit,\nin der Fachrichtung Tiefdruck\no) druck-, material- und kostenbezogene Berech-\n(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der            nungen;\nAnlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß\n§ 3 Abs. 2 sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-       3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung          allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\nwesentlich ist.                                                  sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000                  659\n(4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgen- 1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe und Druckform-\nden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:                           herstellung:\n1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe                               a) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und\nund Druckformherstellung                    120 Minuten,          rationelle Energieverwendung,\n2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung                         b) Druckvorlagenherstellung,\nund Prozesssteuerung                        120 Minuten,      c) Typografie,\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts-                                d) Handhabung von Daten (Datenhandling), Druckjobs,\nund Sozialkunde                              60 Minuten.      e) Montage,\n(5) Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des       f) Druckformen,\nPrüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses              g) Bebilderungstechniken,\nin einzeInen Prüfungsbereichen durch eine mündliche\nPrüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der              h) Qualitätsmanagement,\nPrüfung den Ausschlag geben kann. Bei der ErmittIung              i) Nutzung englischsprachiger Informationen,\nder Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungs-\nk) Kommunikationswege und -mittel,\nbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die\nentsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungs-              I) vorstufenbezogene Berechnungen;\nprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.                     2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-\nsteuerung:\n(6) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die\nPrüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:                          a) Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, UmweItschutz und\nrationelle Energieverwendung,\n1. Prüfungsbereich Druckvorstufe\nund DruckformhersteIlung                      30 Prozent,     b) Druckfarben, Toner, Tinten,\n2. Prüfungsbereich Prozessvorbereitung                            c) Bedruckstoffe,\nund Prozesssteuerung                          50 Prozent,     d) Steuer- und Regeltechnik,\n3. Prüfungsbereich Wirtschafts-                                   e) Druckverfahren, Digitaldruckmaschinen, Zusatz-\nund Sozialkunde                               20 Prozent.         aggregate im Digitaldruck,\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im                 f) Leitstandtechnik,\npraktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil            g) Druckprozess, digitaldruckspezifische Besonder-\nder Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung                 heiten,\nim Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-               h) Inlineverarbeitung, Personalisierung,\nsteuerung mindestens ausreichende Leistungen erbracht\nsind.                                                             i) Druckweiterverarbeitung,\nk) Druckprodukte,\nI) Qualitätsmanagement,\n§ 12\nm) technische Dokumentationen,\nAbschlussprüfung/Gesellenprüfung\nn) Kommunikationsformen, KommunikationsregeIn,\nin der Fachrichtung Digitaldruck\nTeamarbeit,\n(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der         o) druck-, material- und kostenbezogene Berech-\nAnlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß                 nungen;\n§ 3 Abs. 2 sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung\nwesentlich ist.                                                   allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\nsammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.\n(2) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung\nin höchstens zwölf Stunden zwei praktische Aufgaben             (4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgen-\nbearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:          den zeitlichen Höchstwerten auszugehen:\n1. HerstelIen eines mehrfarbigen Druckprodukts                1. im Prüfungsbereich Druckvorstufe\nund Druckformherstellung                   120 Minuten,\nund\n2. im Prüfungsbereich Prozessvorbereitung\n2. Herstellen eines Datensatzes für den Digitaldruck oder         und Prozesssteuerung                       120 Minuten,\nHerstellen eines Druckprodukts in der zweiten Druck-\nverfahrenstechnik.                                        3. im Prüfungsbereich Wirtschafts-\nund Sozialkunde                             60 Minuten.\nBei den praktischen Aufgaben sind die im Ausbildungs-\nvertrag festgelegten Wahlqualifikationseinheiten gemäß          (5) Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des\n§ 4 Abs. 4 zu berücksichtigen.                                Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\nin einzeInen Prüfungsbereichen durch eine mündliche\n(3) Der schriftliche Teil der Prüfung besteht aus den      Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der\ndrei Prüfungsbereichen Druckvorstufe und Druckform-           Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der ErmittIung\nherstellung, Prozessvorbereitung und Prozesssteuerung         der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungs-\nsowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Es kommen Auf-            bereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die\ngaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen,     entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungs-\ninsbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht:              prüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.","660               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\n(6) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die    für den Ausbildungsberuf Tapetendrucker/Tapetendrucke-\nPrüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:                         rin sind nicht mehr anzuwenden.\n1. Prüfungsbereich Druckvorstufe\nund DruckformhersteIlung                      30 Prozent,\n§ 14\n2. Prüfungsbereich Prozessvorbereitung\nund Prozesssteuerung                          50 Prozent,                       Übergangsregelung\n3. Prüfungsbereich Wirtschafts-                                     Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten\nund Sozialkunde                               20 Prozent.    dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vor-\nschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertrags-\n(7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im\nparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften\npraktischen Teil der Prüfung und im schriftlichen Teil\ndieser Verordnung.\nder Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung\nim Prüfungsbereich Prozessvorbereitung und Prozess-\nsteuerung mindestens ausreichende Leistungen erbracht                                        § 15\nsind.\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n§ 13\nDiese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft.\nNichtanwenden von Vorschriften\nGleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsaus-\nDie bisher im Verwaltungsverfahren festgelegten Berufs-       bildung zum Drucker/zur Druckerin vom 11. August 1987\nbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen            (BGBI. I S. 2086) außer Kraft.\nBerlin, den 2. Mai 2000\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Technologie\nIn Vertretung\nTacke","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000                   661\nAnlage\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Drucker/zur Druckerin\nI. Berufliche Grundbildung\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                  in Wochen\nQualifikationseinheit                 Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                                 3                                   4\n1   Berufsbildung, Arbeits-           a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere\nund Tarifrecht                       Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 1)                b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-\ndungsvertrag nennen\nc) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen\nd) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen\ne) wesentliche Bestimmungen der für den ausbilden-\nden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen\n2   Aufbau und Organisation           a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes\ndes Ausbildungsbetriebes             erläutern\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 2)                b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie\nBeschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung,\nerklären\nc) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-\nvertretungen und Gewerkschaften nennen\nd) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-\nverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen\nOrgane des ausbildenden Betriebes beschreiben\nwährend\n3   Sicherheit und Gesund-            a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am          der gesamten\nheitsschutz bei der Arbeit           Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer      Ausbildung\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 3)                   Vermeidung ergreifen                                 zu vermitteln\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-\nvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste Maßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-\nwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben\nund Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen\n4   Umweltschutz                      Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 4)                beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz\nan Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen\ndes Umweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-\nschonenden Energie- und Materialverwendung\nnutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um-\nweltschonenden Entsorgung zuführen","662            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                              in Wochen\nQualifikationseinheit           Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                           3                                     4\n5   Arbeitsorganisation          a) Auftragsunterlagen entsprechend der Auftrags-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 5)              beschreibung auf Vollständigkeit und technische\nUmsetzbarkeit prüfen\nb) Auftragsziele festlegen und Teilaufgaben definieren\nc) Verfahrenswege für die Produktion ableiten\nd) technische und terminliche Vorgaben beachten;\nTermine planen, abstimmen und überwachen\ne) Arbeitsanweisungen produktionsgerecht umsetzen\nund Arbeitsabläufe dokumentieren\nf) deutsch- und englischsprachige Informationsquel-\nlen nutzen\ng) Aufgaben im Team planen und bearbeiten; Ergeb-\nnisse abstimmen und auswerten                          10\nh) Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Team an-\nwenden\ni) Materialeinsatz und Zeitaufwand dokumentieren und\nim Soll-Ist-Vergleich bewerten\nk) an der Gestaltung des eigenen Arbeitsplatzes unter\nBerücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergo-\nnomischer Aspekte mitwirken\nl) Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisa-\ntion und der -gestaltung vorschIagen\nm) den wirtschaftlichen und umweltschonenden Ein-\nsatz von Arbeits- und Organisationsmitteln bei der\nArbeitsvorbereitung berücksichtigen\n6   Handhabung von Daten         a) Informationsträger prüfen\n(Datenhandling) in der       b) Daten übernehmen, konvertieren und transferieren\nDruckvorstufe und in der\nDruckformherstellung         c) Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen,\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 6)              dabei verfahrensspezifische Besonderheiten berück-\nsichtigen\nd) Erkenntnisse aus dem Zusammenhang von Arbeits-\nabläufen, Datenflüssen und Schnittstellen für die\neigene Arbeitsorganisation nutzen\ne) Produktionsdaten sichern und archivieren               10\nf) Kopiervorlagen auf Vollständigkeit und technische\nUmsetzbarkeit prüfen\ng) Seiten ausschießen, Nutzen anordnen, standrichtig\npositionieren und auf Passer prüfen\nh) Kontrollelemente integrieren\ni) Arbeitsergebnis prüfen und beurteilen, bei Abwei-\nchungen Korrekturen ausführen\n7   Prozessvorbereitung I        a) Bedruckstoff und Druckfarbe entsprechend ihrer\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 7)              Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und\neinsetzen\nb) Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen, ab-\nstimmen und andrucken\nc) Druckfarbverbrauch ermitteln","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000              663\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                             in Wochen\nQualifikationseinheit            Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                            3                                    4\nd) Mengen- und Formatberechnungen durchführen und\nMaterial für den Produktionsprozess bereitstellen\ne) Grundeinstellungen sowie Ein- und UmsteIlarbeiten     16\nan der Maschine ausführen, Zusatzaggregate inte-\ngrieren\nf) Maschine auftragsbezogen einrichten\ng) Bedruckstoffdurchlauf einstellen und für den Druck-\nprozess sicherstellen\nh) Stand, Druckfarbe und Passer einstellen und prüfen,\nbei Abweichungen Korrekturen vornehmen\ni) Maschine warten und pflegen\n8  Druckprozesssteuerung I      a) Übereinstimmung des Druckausfalls mit den Vor-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 8)              gaben prüfen, bei Abweichungen korrigieren\nb) Druckprozess kontrollieren und optimieren\nc) Prozesse zur Einhaltung von Fertigungsvorgaben\nsteuern\nd) Störungen des Prozessablaufs erkennen und korri-      16\ngierend in den Prozess eingreifen\ne) Materialeinsatz auf den Produktionsprozess abstim-\nmen, dabei zeitliche, ökonomische und ökologische\nBedingungen berücksichtigen\nf) Fertigungsprozess dokumentieren\nII. Gemeinsame berufliche Fachbildung\nA. Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 bis 12\n9  Messen und Prüfen,           a) Bedruckstoffe auf Be- und Verdruckbarkeit prüfen\nqualitätssichernde           b) Eignung der Druckfarben und Druckhilfsmittel pro-\nMaßnahmen                       dukt- und produktionsbezogen prüfen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 9)\nc) qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeits-\nbereich anwenden\nd) Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vor-\ngaben kontrollieren, bei Abweichungen Systemein-                10\nsteIlungen korrigieren\ne) Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetz-\nten Werkzeuge, Geräte und Systeme als Teil des\nQualitätsmanagements erkennen und Maßnahmen\nzur Produktionssicherung einleiten\nf) Arbeitsergebnisse auf Übereinstimmung mit den\nVorgaben prüfen\n10   auftragsbezogene             a) Aufgabenstellung analysieren und Lösungsmöglich-\nProduktionsplanung              keiten anhand der betrieblichen Bedingungen auf-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 10)             zeigen\nb) Verfahrensweg und Materialfluss dem Arbeitsauftrag\nentsprechend auswählen und festlegen\nc) Maschinentypen unterscheiden und auftragsbezogen\nzuordnen                                                                6","664             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                 in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                              3                                     4\nd) Zeitbedarf für die Produktionsschritte ermitteln, Ka-\npazitäten prüfen, ZwischenzieIe setzen, Kontroll-\nschritte vorsehen und den Gesamtablauf terminieren\ne) Material anfordern, bereitgestelltes Material prüfen\nf) Druckformen und Druckdaten anfordern, prüfen und\nErgebnis dokumentieren\n11   Prozessvorbereitung II         a) Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaf-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 11)               ten, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität\nund des Umweltschutzes dem Arbeitsauftrag ent-\nsprechend auswähIen und einsetzen\nb) Druckfarbe für den Druckprozess auswählen und auf\nden Bedruckstoff einstellen\nc) Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften ver-\nwendungsbezogen auswählen und einsetzen\n10\nd) Druckmaschine und Zusatzgeräte farb- und bedruck-\nstoffabhängig einstellen\ne) Druckkontrollelemente mit Mess- und Prüfgeräten\nkontrollieren\nf) Wirkungszusammenhänge von mechanischen, pneu-\nmatischen, hydraulischen, elektrischen und eIektro-\nnischen Funktionen in der Druckmaschine bei der\nÄnderung der Prozesssteuerung berücksichtigen\n12   Druckprozesssteuerung II       a) mehrfarbige Druckprodukte herstellen\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 12)            b) Druckprozess nach Qualitätsstandards und Druck-\nvorlage, insbesondere Passer, Farbton, Tonwert,\nFarb-, Strich- und Rasterwiedergabe, prüfen\nc) Fortdruckschwierigkeiten erkennen und beheben\n10\nd) während der Steuerung des Druckprozesses die\nWechseIbeziehung zwischen Druckfarbe, Bedruck-\nstoff, Druckform und Druckmaschine bei der Ände-\nrung einzeIner Einstellungen berücksichtigen\ne) Steuer- und Regeleinrichtungen bedienen\nB. Qualifikationseinheiten nach § 4 Abs. 2\n1  Druckvorstufe                  a) Dateiformate unterscheiden und in verschiedenen\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 1)                Anwendungsbereichen einsetzen\nb) Datenträger auswähIen sowie Produktionsdaten\nsichern und archivieren\n8\nc) Dateien auftragsbezogen auswählen und zusammen-\nführen\nd) Bestandteile von Softwaretools unterscheiden und\nhandhaben\n2  Druckformherstellung I         a) Daten und Kopiervorlagen auf Vollständigkeit und\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 2)                technische Umsetzbarkeit prüfen\nb) Seiten ausschießen, Nutzen anordnen, standrichtig\npositionieren und auf Passer prüfen\nc) Kontrollelemente integrieren                                      8\nd) Druckformen herstellen\ne) Arbeitsergebnis prüfen und beurteilen, bei Abwei-\nchungen Druckform korrigieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000              665\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                             in Wochen\nQualifikationseinheit            Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                            3                                   4\n3   Tiefdruckform-               a) Druckformbearbeitungstechniken unterscheiden\nbearbeitung I\nb) Druckvorlage mit Druckergebnis vergleichen, Ab-\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 3)\nweichungen feststellen\nc) Korrekturen auf dem Druckbogen anzeichnen und\n8\nArt der Korrektur angeben\nd) Arbeitsmaterialien unterscheiden und für die Durch-\nführung der Korrektur herrichten\ne) Einwalz- und Abdecktechniken anwenden\n4   Druckverfahrenstechnik       a) mehrfarbige Druckarbeiten an Bogenoffsetdruck-\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 4)              maschinen durchführen\nAlternative A                b) Grundeinstellung von Farbwerk und Feuchtwerk\nBogendruck                      durchführen, dabei Herstellervorgaben beachten\nc) Druckfarben für den Bogenoffsetdruck entsprechend\nihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen\nund einsetzen, Trocknungsverhalten beachten\nd) Passgenauigkeit des Bedruckstoffdurchlaufs sicher-              8\nstellen\ne) Stand, Druckfarbe und Passer für Mehrfarbarbeiten\neinsteIlen und prüfen; bei Abweichungen von den\nVorgaben Korrekturen vornehmen\nf) Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vor-\ngaben kontrollieren, bei Abweichungen Systemein-\nsteIlungen korrigieren\nAlternative B                a) Bedruckstoff am Rollenträger für den Druck vor-\nRollendruck                     bereiten\nb) Maschine nach Belegungsplan einrichten\nc) Falzapparat nach Vorgabe einstellen\nd) Bedruckstoff einziehen\n8\ne) Druckform nach Plan einsetzen\nf) Druckfarbversorgung sicherstellen und druckbild-\nabhängig einsteIIen\ng) Maschine über Leitstand anfahren, Druckausfall\nprüfen und Fortdruck steuern\nAlternative C                a) Druckdaten aus dem Datenbestand auswählen und\nDigitale Druckausgabe           als Druckjobs für den Druckprozess bereitstellen\nb) Druckjobs unter Berücksichtigung von Auftragspara-\nmetern ordnen und zwischenspeichern\nc) Drucksysteme auftragsbezogen vorbereiten\nd) Druckergebnisse vor Beginn der Serienproduktion\nauf Einhaltung der Vorgaben prüfen                              8\ne) Druckerzeugnisse in geforderter Auflagenhöhe her-\nstellen\nf) Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und\nbei Abweichungen Einstellungen ändern\ng) Druckprodukt für die Weiterverarbeitung vorbereiten","666             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                in Wochen\nQualifikationseinheit             Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                             3                                     4\nAlternative D                 a) Bedruckstoff am Rollenträger für den Druck vor-\nTapetendruck I                   bereiten\nb) Maschine nach BelegungspIan einrichten\nc) Aufrolleinrichtung einstellen\nd) Bedruckstoff einziehen\ne) Druckform verfahrensbezogen nach Plan einsetzen                   8\nf) Druckfarbversorgung verfahrensbezogen sichersteI-\nlen und druckbildabhängig einsteIlen\ng) Maschine über Leitstand anfahren, Druckausfall prü-\nfen und Fortdruck steuern\nh) Arbeitsergebnis prüfen, bei Abweichungen von den\nVorgaben Maschineneinstellungen korrigieren\n5   zweite Druckverfahrens-       a) Grundeinstellungen sowie Ein- und UmsteIlarbeiten\ntechnik I                        an der Bogenoffsetdruckmaschine ausführen\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 5)\nb) BedruckstoffdurchIauf einstellen und für den Druck-\nAlternative A                    prozess sichersteIlen\nBogenoffsetdruck I\nc) Maschine auftragsbezogen einrichten\nd) Stand, Druckfarbe und Passer einsteIlen und prüfen,               8\nbei Abweichungen Korrekturen vornehmen\ne) Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vor-\ngaben kontrollieren, bei Abweichungen Systemein-\nsteIlungen korrigieren\nf) Maschine warten und pflegen\nAlternative B                 a) Papierrolle am Rollenträger für den Druck vorbereiten\nRollenoffsetdruck I\nb) Maschine nach Belegungsplan einrichten\nc) Falzapparat nach Vorgabe einstellen\nd) Papierbahn einziehen\ne) Druckplatten nach Belegungsplan einhängen                         8\nf) Einfärbung sicherstellen und druckbildabhängig ein-\nstellen\ng) Maschine über Leitstand anfahren, Druckausfall prü-\nfen und Fortdruck steuern\nAlternative C                 a) Bedruckstoff für den Druck vorbereiten\nFlexodruck I                  b) Maschine auftragsbezogen einrichten\nc) Bedruckstoffdurchlauf einsteIlen\nd) Druckform prozessbezogen einbauen\ne) Peripheriegeräte einsteIlen\nf) Druckfarben entsprechend ihrer Eigenschaften ver-                 8\nwendungsbezogen auswähIen und einsetzen sowie\ndruckbildabhängig einstellen\ng) Stand, Druckfarbe und Passer für Mehrfarbarbeiten\neinstellen und prüfen, bei Abweichungen von den\nVorgaben Korrekturen vornehmen und Fortdruck\nsteuern","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000               667\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                               in Wochen\nQualifikationseinheit            Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                   2                                            3                                    4\nAlternative D                a) Auftragsunterlagen auf technische Realisierbarkeit\nSiebdruck I                     prüfen\nb) Materialien verwendungsbezogen auswählen und\neinsetzen\nc) Druckmaschine auftragsbezogen einrichten, insbeson-\ndere Druckform, Materialdurchlauf, RakeIeinstellung,\nDruckfarbführung und Trockeneinrichtung                          8\nd) Druckprozess überwachen\ne) ablaufbedingte Fertigungsstörungen feststellen, ein-\ngrenzen und beseitigen\nf) Druckergebnisse auf Übereinstimmung mit den Vor-\ngaben prüfen und Fortdruck steuern\nAlternative E                a) Druckdaten aus dem Datenbestand auswählen und\nDigitaldruck I                  als Druckjobs für den Druckprozess bereitstellen\nb) Druckjobs unter Berücksichtigung von Auftragspara-\nmetern ordnen und zwischenspeichern\nc) Drucksysteme auftragsbezogen vorbereiten\nd) Druckergebnisse vor Beginn der Serienproduktion                  8\nauf Einhaltung der Vorgaben prüfen\ne) Druckerzeugnisse in geforderter Auflagenhöhe her-\nstellen\nf) Serienfertigung prozessbegleitend kontrollieren und\nbei Abweichungen EinsteIlungen ändern\n6    Druckproduktverarbeitung     a) Verfahrenswege für die Weiterverarbeitung von\n(§ 4 Abs. 2 Nr. 6)              Druckprodukten festlegen\nb) Materialien auswählen und einsetzen\nc) Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiter-                 8\nverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten\nd) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen\ne) Fertigungsstörungen identifizieren und beheben\nIII. Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen\nA. Fachrichtung Flachdruck\n1.1   prozessorientiertes          a) Bedruckstoffgewicht ermitteIn\nMessen und Prüfen            b) Lauf- und Dehnrichtung von Bedruckstoffen be-\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 1.1)            stimmen\nc) Eigenschaften von Bedruckstoffen, insbesondere\nSaugfähigkeit, Wegschlagverhalten, Weißgrad, Holz-\nhaltigkeit, OberfIächenbeschaffenheit, Opazität,\nFeuchtigkeit, Temperatur, Rollneigung und Maß-\n10\nhaltigkeit, prüfen\nd) Eigenschaften von Druckfarben, insbesondere Kon-\nsistenz, Viskosität, Deckfähigkeit, Trocknungsgrad\nund Wegschlagverhalten, Echtheit und Scheuer-\nfestigkeit, prüfen\ne) Feuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschi-\nnenbezogen einstellen und prüfen","668            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                              in Wochen\nQualifikationseinheit            Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                            3                                    4\n1.2  standardisierter             a) standardisiert hergestellte Druckformen anhand von\nFlachdruck                      Kontrollelementen beurteiIen\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 1.2)         b) Druckkennlinie der Druckmaschine ermitteln\nc) Druckergebnis auf Ton- und Farbwertrichtigkeit\nprüfen, dabei Standardisierungsvorgaben beachten\nd) Farbannahmeverhalten im Mehrfarbendruck berück-\nsichtigen                                                               14\ne) Druckkontrollelemente im Fortdruck visuell und mess-\ntechnisch kontrollieren und auswerten\nf) Farbbalance hersteIlen und über den Auflagendruck\nkonstant halten\ng) Druckbild auf Schieben und Dublieren am Messkeil\nprüfen und bei Abweichungen korrigieren\nB. Fachrichtung Hochdruck\n2.1  prozessorientiertes          a) Bedruckstoffparameter ermitteIn\nMessen und Prüfen            b) Lauf- und Dehnrichtung von Bedruckstoffen bestim-\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 2.1)            men und Maschinenparameter darauf einstellen\nc) Eigenschaften von Bedruckstoffen, insbesondere\nSaugfähigkeit, Wegschlagverhalten, Weißgrad, Holz-\nhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit, Opazität,\nFeuchtigkeit, Temperatur, Rollneigung und Maß-\nhaltigkeit, prüfen                                                      10\nd) Eigenschaffen von Druckfarben, insbesondere Kon-\nsistenz, Viskosität, Deckfähigkeit, Trocknungsgrad\nund Wegschlagverhalten, Echtheit und Scheuer-\nfestigkeit, prüfen\ne) Hochdruckform und Maschineneinstellungen visuell\nund messtechnisch prüfen, bei Abweichungen not-\nwendige Korrekturen vornehmen\n2.2  produktorientierte           a) auftragsbezogene Daten beschaffen und Produktion\nProzesssteuerung                vorbereiten\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 2.2)         b) Druckmaschine produktbezogen einrichten\nc) Druckergebnis drucktechnisch optimieren\nd) mehrfarbige Druckprodukte nach Vorgaben und                             14\nQualitätsanforderungen hersteIlen\ne) Produktion prozessbegleitend kontrollieren und bei\nAbweichungen Einstellungen ändern\nf) ablaufbedingte Fertigungsstörungen feststeIlen, ein-\ngrenzen und beseitigen\nC. Fachrichtung Tiefdruck\n3.1  leitstandunterstützte        a) auftragsbezogene Daten beschaffen\nMaschinenvoreinstellung      b) Eingabeschritte festlegen und Checkliste erstellen\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 3.1)\nc) Auftragsdaten eingeben                                                  10\nd) Veränderungen in der Druckmaschine nach Daten-\neingabe überprüfen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000               669\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                               in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                              3                                   4\n3.2  Inlineproduktion              a) Inlineaggregate produktbezogen einstellen\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 3.2)          b) Zusatzaggregate und inlinebezogene Weiterverarbei-                      14\ntungstechniken produktbezogen in den Produktions-\nprozess integrieren\nD. Fachrichtung Digitaldruck\n4.1  Handhabung von                a) Datenorganisation und -verwaltung auftragsspezi-\ndigitalen Daten                   fisch nutzen sowie Dateikonventionen anwenden\n(digitales Datenhandling)     b) Datenfernübertragungen vorbereiten und Daten über-\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 4.1)              tragen\nc) Erkenntnisse aus dem Zusammenhang von Arbeits-\nabläufen, Datenflüssen und SchnittsteIlen für die\neigene Arbeitsorganisation nutzen\nd) Originaldaten sichern und daraus Produktionsdaten\nerzeugen\ne) geeignete Datenträger auswähIen sowie Produktions-\ndaten sichern und archivieren                                          14\nf) Virenschutz sicherstellen\ng) Leistungsmerkmale von Netzwerken bewerten,\nDatenfIuss im Netz optimieren\nh) Komprimierungsverfahren unter Berücksichtigung\nvon Produktionsgegebenheiten auswählen und an-\nwenden\ni) Datenausgabegeräte konfigurieren und für die Daten-\nausgabe vorbereiten\nk) Daten gerätebezogen auf Ausgabefähigkeit prüfen\n4.2  produktorientierte            a) Bedruckstoffe vorbereiten und zuführen, bedruck-\nProzesssteuerung                  stoffspezifische Parameter am System einsteIlen\n(§ 4 Abs. 3 Nr. 4.2)          b) Peripheriegeräte vorbereiten und auftragsbezogen\neinsetzen\nc) Probedruck erstellen und Übereinstimmung mit den\nVorgaben überprüfen, bei Abweichungen Parameter\nkorrigieren\nd) Drucke in geforderter Auflagenhöhe erstellen, wäh-\nrend des Fortdrucks auf Einhaltung von Qualitäts-\nstandards überprüfen\ne) Ursache für prozessspezifische Störungen erken-\nnen, diese lokalisieren und beseitigen\nf) bei Lagerung und Einsatz von Verbrauchsmateria-\nlien gesetzliche und hersteIlerspezifische Vorgaben                    10\nberücksichtigen sowie spezifische Regeln des\nArbeits- und Gesundheitsschutzes einhalten\ng) Drucke zur Weiterverarbeitung vorbereiten\nh) Weiterverarbeitungsaggregate vorbereiten, Drucke\nauftragsbezogen verarbeiten\ni) personalisierte Drucke unter Berücksichtigung recht-\nlicher Vorschriften und Kundenvorgaben erstellen\nk) PIottsysteme auftragsbezogen vorbereiten\nI) Plotterzeugnisse in geforderter Auflagenhöhe her-\nstellen\nm) Produktion prozessbegleitend kontrollieren und bei\nAbweichungen EinsteIlungen ändern","670              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                              3                                    4\nE. Fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten nach § 4 Abs. 4 Nr. 1\nI.1  DruckformhersteIlung II        a) Arbeitsablauf festlegen und Arbeitsschritte planen\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,             b) Kopiervorlagen für mehrfarbige Druckprodukte prü-\nlfd. Nr. I.1)                     fen, sortieren und montagegerecht bereitstellen\nAlternative A                  c) Einteilungsbogen unter Berücksichtigung der maschi-\nOffsetdruck analog                nentechnischen Gegebenheiten im Druck und in der\nDruckweiterverarbeitung erstellen\nd) Montagen für mehrfarbige und mehrseitige Druck-\nprodukte stand- und passergerecht herstellen                             8\ne) Mess- und Kontrollelemente für Kopie, Druck und\nDruckweiterverarbeitung integrieren\nf) Prüfmethoden anwenden und bei Abweichungen\nvon den Vorgaben Korrekturen vornehmen\ng) Druckform herstellen, dabei Standards beachten\nh) Druckform auf Kopierergebnis, insbesondere Ton-\nwertrichtigkeit und Punktschärfe, prüfen\nAlternative B                  a) Arbeitsablauf festIegen und Arbeitsschritte planen\nOffsetdruck digital            b) Druckformen aus digitalen Datenbeständen aufbauen,\ndabei Standardisierungssysteme für die Druckform-\nhersteIlung berücksichtigen\nc) Prüfmethoden anwenden, bei Abweichungen von\nden Vorgaben Korrekturen vornehmen                                       8\nd) Druckform hersteIlen, dabei Standards beachten\ne) Druckformen auf VolIständigkeit und Bedingungen\ndes weiteren technischen Druckprozesses, insbe-\nsondere auf Tonwertrichtigkeit und Punktschärfe,\nvisuell kontrollieren und messtechnisch prüfen\nAlternative C                  a) Daten oder Kopiervorlagen auf Vollständigkeit und\nSiebdruck                         technische Umsetzbarkeit prüfen\nb) Nutzen standrichtig positionieren, auf Passer prüfen\nund Kontrollelemente integrieren\nc) Siebdruckformträger auswähIen, prüfen und vorbe-\nreiten\n8\nd) Siebdruckform hersteIlen\ne) Siebdruckform prüfen und beurteilen, bei Abwei-\nchungen von den Vorgaben korrigieren\nf) Siebdruckform reinigen, entschichten und für die\nWiederverwendung vorbereiten, dabei UmweIt-\nschutzaspekte berücksichtigen\nAlternative D                  a) Arbeitsablauf festlegen und Arbeitsschritte planen\nHochdruck                      b) Kopiervorlagen für mehrfarbige Druckprodukte prü-\nfen, sortieren und montagegerecht bereitsteIlen\nc) Einteilungsbogen unter Berücksichtigung der maschi-\nnentechnischen Gegebenheiten im Druck und in der\nDruckweiterverarbeitung erstellen\nd) Montagen für mehrfarbige und mehrseitige Druck-\nprodukte stand- und passergerecht herstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000                 671\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                  in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse       im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                              3                                      4\ne) Mess- und Kontrollelemente für Kopie, Druck und\nDruckweiterverarbeitung integrieren                                        8\nf) Prüfmethoden anwenden und bei Abweichungen\nvon den Vorgaben Korrekturen vornehmen\ng) Druckform herstellen, dabei Standards beachten\nh) Druckformen aus digitalen Datenbeständen auf-\nbauen, dabei betriebliche Standardisierungssysteme\nfür die DruckformhersteIlung berücksichtigen\ni) Druckformen auf VolIständigkeit und Bedingungen\ndes weiteren technischen Druckprozesses, insbe-\nsondere auf Tonwertrichtigkeit und Punktschärfe,\nvisuell kontrollieren und messtechnisch prüfen\nI.2  Tiefdruckform-                 a) Korrekturangaben lesen\nbearbeitung II                 b) Druckform für die Bearbeitung vorbereiten\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,\nlfd. Nr. I.2)                  c) Plus- und Minuskorrekturen ausführen                                       8\nd) Korrekturergebnisse nach Druckausfall mit dem Kor-\nrekturexemplar vergleichen\nI.3  Digitaldruck-Workflow          a) Systemkomponenten und Softwareapplikationen\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,                konfigurieren und einsetzen\nlfd. Nr. I.3)                  b) eingehende Daten überprüfen und in erforderliche\nFormate konvertieren\nc) Job-Tickets vorbereiten und erstellen, dabei auftrags-\nbezogene Vorgaben berücksichtigen                                          8\nd) Arbeitsablauf überwachen, Zwischenergebnisse\nprüfen und bei Abweichungen von den Vorgaben\nkorrigieren\ne) Produktionsdaten und Job-Tickets auf geeigneten\nDatenträgern archivieren und dokumentieren\nI.4  zweite Druckverfahrens-        a) mehrfarbige Druckarbeiten an Bogenoffsetdruck-\ntechnik II                        maschinen durchführen\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,             b) Grundeinstellung von Farbwerk und Feuchtwerk\nlfd. Nr. I.4)                     durchführen, dabei Herstellervorgaben beachten\nAlternative A                  c) Druckfarben für den Bogenoffsetdruck entsprechend\nBogenoffsetdruck II               ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen aus-\nwählen und einsetzen, dabei Trocknungsverhalten\nbeachten\n8\nd) Passgenauigkeit des Bedruckstoffdurchlaufs sicher-\nsteIlen\ne) Stand, Druckfarbe und Passer für Mehrfarbarbeiten\neinstellen und prüfen, bei Abweichungen von den\nVorgaben Korrekturen vornehmen\nf) Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vor-\ngaben kontrollieren, bei Abweichungen System-\neinsteIlungen korrigieren\nAlternative B                  a) Maschinenbelegung produktbezogen planen\nRollenoffsetdruck II           b) Papierrolle vorbereiten, in den Rollenträger einhän-\ngen und Rollenwechsel durchführen","672            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                              in Wochen\nQualifikationseinheit             Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                 2                                             3                                    4\nc) Druckmaschine produktionsbezogen einrichten\nd) Zugelemente auf Produktionsbedingungen einstellen\nund Papierbahn einziehen                                                 8\ne) mehrfarbige Drucksache einrichten, andrucken und\nmit der Vorlage abstimmen, laufende Produktion\nsteuern und überwachen\nf) Druckergebnis, insbesondere auf Ton- und Farb-\nwertrichtigkeit sowie Passer, prüfen\nAlternative C                a) AufgabensteIlung analysieren und Lösungsmöglich-\nFlexodruck II                   keiten anhand der betrieblichen Bedingungen auf-\nzeigen\nb) Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaf-\nten, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität\nund des UmweItschutzes dem Arbeitsauftrag ent-\nsprechend auswählen und einsetzen\nc) Druckform standgerecht einpassen, andrucken so-\nwie nach Vorgabe und anhand von Druckkontroll-                           8\nelementen abstimmen, EinsteIlungen bei Abwei-\nchungen korrigieren\nd) Druckmaschine produktionsbezogen einrichten\ne) mehrfarbige Drucksache einrichten, andrucken und\nmit der Vorlage abstimmen, laufende Produktion\nsteuern und überwachen\nf) Druckergebnis, insbesondere auf Ton- und Farb-\nwertrichtigkeit sowie Passer, prüfen\nAlternative D                a) Aufgabenstellung analysieren und Lösungsmöglich-\nSiebdruck II                    keiten anhand der betrieblichen Bedingungen auf-\nzeigen\nb) Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaf-\nten, Verarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität\nund des UmweItschutzes dem Arbeitsauftrag ent-\nsprechend auswählen und einsetzen\n8\nc) Auftrag standgerecht einpassen, andrucken sowie\nnach Vorgabe und anhand von Druckkontrollelemen-\nten abstimmen, EinsteIlungen bei Abweichungen\nkorrigieren\nd) Druckprozess überwachen und optimieren\ne) ablaufbedingte Fertigungsstörungen feststellen, ein-\ngrenzen und beseitigen\nAlternative E                a) Druckformen systemspezifisch vorbereiten\nDigitaldruck II              b) Druckergebnisse auf Einhaltung von Standards und\nKundenvorgaben prüfen und bei Abweichungen kor-\nrigieren\nc) Fortdruck auf Einhaltung der Vorgaben überwachen                         8\nd) Druckprodukt für die Weiterverarbeitung vorbereiten\ne) Grundwartungsarbeiten durchführen, dabei Umwelt-\nvorschriften und Vorschriften des Arbeits- und\nGesundheitsschutzes beachten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000              673\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                               in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                              3                                   4\nI.5  Druckweiterverarbeitung        a) verfahrens- und produktspezifische Druckweiterver-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,                arbeitungstechniken anwenden\nlfd. Nr. I.5)                  b) Fertigungsmuster herstellen\nc) produktspezifische Materialien auswählen und ein-\nsetzen\nd) Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach\nVorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten                                 8\ne) Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablauf-\nbedingte Störungen erkennen und beheben\nf) Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Quali-\ntätsnormen durchführen\ng) Einrichtungen pfIegen und warten\nh) Produkte material- und transportgerecht lagern\nI.6  Leitstandtechnik               a) Leitstandstruktur analysieren und Funktionsmöglich-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,                keiten aufzeigen\nlfd. Nr. I.6)                  b) Produktionsplanungs- und -steuerungssysteme so-\nwie Netzwerke im UmfeId der Druckmaschine nutzen\nc) Gesundheitsschutz am Bildschirmarbeitsplatz be-\nachten\n8\nd) Produktionsdaten übernehmen und eingeben\ne) neue Produktion am Leitstand einrichten\nf) übernommene und eingegebene Daten kontrollieren,\nbei Abweichungen von den Vorgaben korrigieren\ng) Produktion anfahren, laufende Produktion am Leit-\nstand steuern und überwachen\nI.7  Inlineproduktion               a) Zusatzaggregate im Funktionsaufbau unterscheiden\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,                und ihr planmäßiges Zusammenwirken mit der Druck-\nlfd. Nr. I.7)                     maschine sichersteIlen\nb) Störungen an Aggregaten beseitigen und Beseiti-\ngung veranIassen                                                        8\nc) Aggregate warten und pflegen\nd) Zusatzaggregate nach Auftragsanforderungen in die\nProzesskette integrieren\nI.8  Maschinentechnik               a) Maschinen im Funktionsaufbau unterscheiden und\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,                das Zusammenwirken der unterschiedlichen Maschi-\nlfd. Nr. I.8)                     nenelemente und Baugruppen zur Gesamtfunktion\nsicherstellen\nb) Störungen an Maschinen und AnIagen beseitigen\nund die Beseitigung veranIassen\nc) Maschinen und AnIagen warten und pflegen sowie\nbeim Service mitwirken\n8\nd) Falzmesser einbauen und richten\ne) Greifer und Punkturen wechseIn\nf) Ableitergruppen ein- und ausbauen\ng) Schneid- und Kreismesser wechseln\nh) Ölstände und Zentralschmierung prüfen\ni) steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen\npflegen und justieren","674               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                 in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse     im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                 2                                              3                                    4\nI.9  Kundenberatung                 a) Kundenwünsche ermitteln, mit dem betrieblichen\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,                Leistungsangebot vergleichen und daraus Vor-\nlfd. Nr. I.9)                     gehensweisen für die Kundenberatung abIeiten\nb) Daten und Vorlagen des Kundenauftrags für die wei-\ntere Verwendung prüfen, bewerten und daraus einen\nArbeitsauftrag erstellen\nc) technische Realisierbarkeit von Kundenanforde-\nrungen prüfen, erforderliche Kosten abschätzen,                           8\nPreise und Liefertermine mit dem Kunden abstim-\nmen, Kunden über postalische Vorschriften beraten\nd) Kundenkontakte auswerten und Ergebnisse für be-\ntriebliche Entscheidungen aufbereiten\ne) Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie\nden Datenschutz bei der Auftragsvorbereitung be-\nrücksichtigen\nI.10  Qualitätsmanagement            a) Qualität von Druckprodukten bei der Auftragser-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 1,                ledigung unter Beachtung vor- und nachgelagerter\nlfd. Nr. I.10)                    Bereiche sichern\nb) Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherung\nbeachten und anwenden\nc) Qualitätsmanagementsystem in Verbindung mit\ntechnischen Unterlagen, insbesondere Normen und\nSpezifikationen, beurteilen                                               8\nd) Prüfarten und Prüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit\nder Prüfmittel feststellen und dokumentieren, Prüf-\npläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden\ne) Ursachen von Fehlern und QualitätsmängeIn syste-\nmatisch suchen, beseitigen und dokumentieren\nf) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-\ngängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen\nF. Fachrichtungsbezogene Qualifikationseinheiten nach § 4 Abs. 4 Nr. 2\nII.1 Mehrfarbenbogen-               a) Bogenoffsetmaschinen auf unterschiedliche Be-\noffsetdruck                       druckstoffstärken einsteIlen\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,             b) Passgenauigkeit des Bedruckstoffdurchlaufs sicher-\nlfd. Nr. II.1)                    steIlen\nc) Drucklänge des Ausdrucks kontrollieren und bei Ab-\nweichungen korrigieren\nd) Zylinderaufzüge zusammenstellen und die Druck-\nabwicklung einsteIlen\ne) Farben für den Bogenoffsetdruck entsprechend ihrer\nEigenschaften verwendungsbezogen auswähIen und\neinsetzen, dabei Trocknungsverhalten beachten                           12\nf) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken nach Vorlage\nbestimmen\ng) mehrfarbige Drucke nach Vorlage und Vorgaben ab-\nstimmen und drucken\nh) Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der Vor-\ngaben kontrollieren, bei Abweichungen Systemein-\nstellungen korrigieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000              675\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                               in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                 2                                              3                                   4\ni) Auslagestapelhöhen nach Farbauftrag und Papier-\nqualität bestimmen\nk) Trocknungseinrichtungen einsetzen und bedienen\nl) Druckbestäubungspuder und Druckhilfsmittel ein-\nsetzen\nII.2 Rotationsoffsetdruck           a) Auftragsplanung nach Produktionsstruktur optimieren\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                und durchführen\nlfd. Nr. II.2)                 b) Dateneingabe planen und vorbereiten, Daten am\nProduktionsrechner eingeben\nc) Weiterverarbeitungsaggregate entsprechend der\nProduktionsstruktur festlegen                                          12\nd) Zusatzaggregate in die Prozesskette integrieren\ne) Produktionsmaschine anfahren, laufende Produktion\nsteuern und überwachen\nf) Arbeitsergebnis messen und prüfen, Druckergebnis\nentsprechend den Qualitätsanforderungen optimieren\nII.3 Zeitungsdruck                  a) Druckmaschine nach Verlags- und Redaktionsanfor-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                derungen konfigurieren\nlfd. Nr. II.3)                 b) Arbeit an der Maschine im Team organisieren, dabei\nZeitvorgaben des Produktionsplans berücksichtigen\nc) Druckeinheiten, Rollenträger und Falzeinheit für\nMehrfarbenproduktion vorbereiten und einrichten\nd) Papierbahnführung festlegen\ne) Übergabesystem zur Weiterverarbeitung einrichten\nf) Produktion anfahren sowie Maschinenaggregate                           12\nleitstandunterstützt einstellen\ng) farbige Mehrbuch- und Sammelproduktionen fahren\nh) Tabloidproduktionen fahren\ni) Anzeigen mit der Vorlage abstimmen\nk) Belegexemplare entnehmen\nI) Arbeitsergebnis messen und prüfen, Druckergebnis\nentsprechend den Qualitätsanforderungen optimieren\nII.4 Rotationstiefdruck             a) Auftragsplanung nach Produktionsdaten durch-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                führen\nlfd. Nr. II.4)                 b) Daten in den Leitstand eingeben\nc) Druckform einheben\nd) Zusatzaggregate in die Prozesskette integrieren\n12\ne) Druckmaschine anfahren, laufende Produktion\nsteuern und überwachen\nf) Druckergebnis entsprechend Qualitätsanforderungen\nprüfen\ng) Belegexemplare ersteIlen\nII.5 Tapetendruck II                a) Auftragsablauf nach Produktionsdaten planen, Pro-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                duktionsdaten am Leitstand eingeben\nlfd. Nr. II.5)                 b) Tapetendruckmaschine anfahren, laufende Produk-\ntion steuern und überwachen","676              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                 in Wochen\nQualifikationseinheit              Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse      im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                 2                                              3                                     4\nc) Druckausfall während des Fortdrucks nach Quali-\ntätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren\nd) Peripheriegeräte einrichten und steuern                                  12\ne) Weiterverarbeitungsgeräte auf Produktionsgegeben-\nheiten einsteIlen\nf) Arbeitsergebnis entsprechend den Qualitätsanforde-\nrungen prüfen, Qualitätskontrollen nach Normen und\nKundenvorgaben durchführen\nII.6 Verpackungsdruck               a) Produktionsdaten und verarbeitungstechnische Vor-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                gaben bei der Prozessvorbereitung erfassen, dabei\nlfd. Nr. II.6)                    Produktionsprozess planen\nb) Materialien auftragsbezogen auswähIen, vorbereiten\nund bereitsteIlen\nc) Mehrfarbenverpackungsdruckmaschine nach Vor-\ngaben der Auftragsbeschreibung einrichten\nd) verpackungsspezifische Zusatzeinrichtungen inner-\nhalb der Druckmaschine sowie Peripheriegeräte\neinrichten\ne) mehrfarbige Verpackungen andrucken und Druck-                            12\nergebnis mit der Vorlage abstimmen, FarbeinsteIlung,\nStand und Passergenauigkeit prüfen\nf) MaschinenIauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Verpackungsdruckmaschine sicher-\nsteIlen\ng) Druckausfall während des Fortdrucks nach Quali-\ntätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren\nh) Qualitätskontrollen nach Normen und Kundenvor-\ngaben durchführen\ni) Endprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen\nII.7 datenbankgestützte             a) Datenbanken einrichten und verwalten, Datenbank-\nProduktion                        abfragen durchführen\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,             b) Daten unterschiedlicher Formate für Datenbank-\nlfd. Nr. II.7)                    anwendungen aufbereiten\nc) Anwendungsprogramme mit Datenbanken verknüp-\nfen und Daten importieren\nd) Datenbankprodukte anforderungsbezogen auswählen\ne) Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffs-                           12\nrechte, festIegen und impIementieren\nf) Daten für individualisierte Drucke vorbereiten, dabei\nkundenspezifische und rechtliche Vorgaben be-\nachten\ng) Daten unterschiedlicher QueIlen für Individualisie-\nrung aufbereiten\nh) Layouts hinsichtlich Verwendbarkeit für Personali-\nsierung planen und vorbereiten\nII.8 digitale Druckproduktion       a) Bedruckstoffe, Toner, Tinten, Farben und Entwickler\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                auf ihre Einsetzbarkeit im Digitaldruck testen und\nlfd. Nr. II.8)                    notwendige Parameter einstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000                 677\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                                   in Wochen\nQualifikationseinheit             Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse        im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1                  2                                            3                                       4\nb) Digitaldrucke auf spezieIlen Bedruckstoffen ersteIlen,\nArbeitsergebnisse auf ihre Verwendbarkeit beurteilen,\nbei Abweichungen von den Vorgaben Produktions-\nparameter verändern\nc) hersteIlerspezifische SystemeinsteIlungen durch Ein-\nsatz geeigneter Test-, Prüf- und Messverfahren opti-\nmieren\nd) maschinenspezifische Test- und Kalibrierungsjobs\ndrucken, Abweichungen vom Standard erkennen\nund SystemeinsteIlungen korrigieren                                       12\ne) Produktion durch Auswahl geeigneter Werkstoffe\nund Verfahren unter Berücksichtigung von Kunden-\nvorgaben und Kosten optimieren\nf) erforderliche Intervallwartungsarbeiten an den ein-\ngesetzten Digitaldrucksystemen durchführen\ng) Raster-Image-Prozessor-Konfigurationen einstellen\nund verändern\nh) Daten aus Archiven aufrufen, zu Druckjobs zu-\nsammensteIlen und ausdrucken\ni) Systemkonfigurationen archivieren und dokumen-\ntieren\nII.9 rotativer Etikettendruck       a) Produktionsdaten und verarbeitungstechnische Vor-\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                gaben bei der Prozessvorbereitung erfassen, dabei\nlfd. Nr. II.9)                    Produktionsprozess planen\nb) Materialien auftragsbezogen auswählen, vorbereiten\nund bereitstellen\nc) Bedruckstoffe auf ihre Einsetzbarkeit testen und not-\nwendige Maschinenparameter einsteIlen\nd) mehrfarbige Etiketten auf spezieIlen Bedruckstoffen\nersteIlen, Arbeitsergebnisse auf ihre Verwendbarkeit\nbeurteilen, bei Abweichungen von den Vorgaben                             12\nProduktionsparameter verändern\ne) maschineIle Zusatzeinrichtungen einstellen\nf) mehrfarbige Etiketten in Inlinefertigung hersteIlen\ng) Druckausfall während des Fortdrucks nach Quali-\ntätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren\nh) Qualitätskontrollen nach Normen und Kundenvor-\ngaben durchführen\ni) Endprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen\nII.10 Formulardruck                  a) Mehrfarben-Rotations-Formulardruckmaschine nach\n(§ 4 Abs. 4 Nr. 2,                Vorgaben der Auftragsbeschreibung einrichten\nlfd. Nr. II.10)                b) formularspezifische Zusatzeinrichtungen innerhalb\nder Formulardruckmaschine einrichten\nc) Einzelaggregate innerhalb der Formulardruckma-\nschine einsetzen und bedienen\nd) mehrfarbige Formulare andrucken und Druckergeb-\nnis mit der Vorlage abstimmen, FarbeinsteIlung,\nStand und Passergenauigkeit prüfen                                        12","678       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11. Mai 2000\nZeitliche Richtwerte\nLfd.                                                                                        in Wochen\nQualifikationseinheit            Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse    im Ausbildungsmonat\nNr.\n1.–12. 13.–18. 19.–36.\n1             2                                            3                                   4\ne) MaschinenIauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Formulardruckmaschine sicherstellen\nf) Druckausfall während des Fortdrucks nach Quali-\ntätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren\ng) Qualitätskontrollen nach Normen und Kundenvor-\ngaben durchführen\nh) Formularweiterverarbeitungsmaschinen mit Zusatz-\naggregaten einrichten und bedienen\ni) Endprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen"]}