{"id":"bgbl1-1999-61-2","kind":"bgbl1","year":1999,"number":61,"date":"1999-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1999/61#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1999-61-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1999/bgbl1_1999_61.pdf#page=3","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000)","law_date":"1999-12-22T00:00:00Z","page":2823,"pdf_page":3,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999              2823\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000)\nVom 22. Dezember 1999\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:         höchstens 2 200 000 000 Deutsche Mark abzuschließen.\nAuf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht\n§1                               angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden\nVerträgen verringern oder ganz ausschließen.\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der              (4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1998 und\nim Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6,      1999 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geld-\nveröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert       mitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.\ndurch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992\n(BGBl. I S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan – Teil I                                 §3\ndes Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das\nJahr 2000 – wird in Einnahmen und Ausgaben auf                  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie\nwird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe\n13 532 200 000 Deutsche Mark                   von 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages\nfestgestellt.                                                aufzunehmen.\n§2                                                           §4\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-            Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge\nnologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für        eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\ndas Jahr 2000 Kredite in Höhe von                            nisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nGrundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschafts-\n6 363 490 000 Deutsche Mark                    plans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\naufzunehmen.                                                 Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet\noder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 2000 fällig werdenden                                    §5\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                     (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-\nnologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-\n(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-       ministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder\nlogie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung      sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb-\nim laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur           lichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum\nOptimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von          Gesamtbetrag von 450 000 000 Deutsche Mark zu Lasten\nZinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von           des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.","2824          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf                                    §6\nGrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-           Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten\ngesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,           Beträge und die Verpflichtungsermächtigungen sind von\nsoweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch               der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Ver-\ngenommen werden kann oder in Anspruch genommen               waltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweck-\nworden ist und für die erbrachten Leistungen keinen          bestimmung ausgenommen.\nErsatz erlangt hat.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-                                      §7\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-          Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch        unter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt\ngenommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den         für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche\nErmächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der          Ausgleichsbank, Bonn, vergeben werden.\nÜbernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Haupt-\nverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.                                           §8\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-            Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des\nnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für           ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2001 weiter.\nerbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-                                        §9\nrechnen.                                                         Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 22. Dezember 1999\nDer Bund esp räsid ent\nJ o hannes Rau\nDer Bund eskanzler\nGerhard Sc hröd er\nDer Bund esminist er\nf ür Wirt sc haf t und Tec hno lo g ie\nM üller\nDer B und esm inist er d er Finanzen\nH a n s Ei c h e l","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2825\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 2000\nTeil I:     Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1998\nTeil I\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953,\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","2826     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\nKap. 1\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                  Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                        Zw ec kb est immung                                                                             1998\n2000         1999\nFunktion\n1 000 DM     1 000 DM      1 000 DM\n1                                               2                                               3            4             5\nAusgaben\nDie in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel\nwerden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Haupt-\nleihinstituten vergeben.\n862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer\nprivater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . .                        8 550 000    9 900 000    10 185 208\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .                1 889 600 000 DM\nfällig im Jahr 2001\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerb-\nlichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umwelt-\nschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        2 100 000    2 700 000     2 911 336\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .                  845 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 2001 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    420 000 000 DM\nJahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    425 000 000 DM\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge\nWissenschaftler sowie langfristige Förderung des deutsch/\njüdisch-amerikanischen Jugendaustausches                                                      5 000      10 000        11 490\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen\nProgramms für transatlantische Begegnung\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . .                   11 000 000 DM        7 000          ––            ––\ndavon fällig:\nJahr 2001 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      4 000 000 DM\nJahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 000 000 DM\nJahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2 000 000 DM\nJahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2 000 000 DM\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben    10 662 000   12 610 000\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             12 000       10 000\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   10 650 000   12 600 000\nGesamtausgaben    10 662 000   12 610 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999                                                    2827\nInvestitionsfinanzierung\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 862 01                                                                                      d) Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und                                           Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe.\n-steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen                                 e) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwick-\nvorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute                                             lung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie\nkommen, ohne dass jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten                                           ihrer Markteinführung.\nBundesländern vernachlässigt werden.\nZu Tit. 862 02\nIm Einzelnen sind vorgesehen für:\nEs können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten und\nAufbauinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 600 Mio DM                a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nsowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen\nb) Existenzgründungen\nin Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\n– Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 1 700 Mio DM\nb) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\n– Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 2 500 Mio DM\nc) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken                                                               d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nsowie Refinanzierung privater Kapital-                                                              dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.\nbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . .              200 Mio DM\nAusgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umwelt-\nd) Ausbildungsplätzeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . .                    150 Mio DM\nfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden.\ne) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 400 Mio DM\n845 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen\nWenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen                                        zugesagt.\nzwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung können Finanzierungs-                                      Zu Tit. 681 02\nhilfen für folgende Zwecke gewährt werden:                                                          Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 4 Mio DM auf Stipendien-\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                  programme, und zwar\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                                  – 2,0 Mio DM auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nstruktur“ in den alten Bundesländern und Berlin (West), soweit                                      Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und\ndiese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapi-                                        südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in\ntel 09 02 Titel 882 82) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvesti-                                   Deutschland ermöglicht wird,\ntionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen                                   – 1,6 Mio DM auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\nBundesländern und Berlin (Ost) zur Schaffung und Erhaltung von                                      jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Mög-\nArbeitsplätzen.                                                                                     lichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hoch-\n520 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-                                          schule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\ngungen zugesagt.                                                                                – 400 000 DM zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der ge-                                             ship Program’s.\nwerblichen Wirtschaft.                                                                          Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereit-\nIm Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsverbil-                                     stellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost-\nligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die                                 und Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschul-\nDarlehen dienen der Gründung und Festigung einer selbständi-                                    lehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung\ngen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Reprivatisie-                                  der genannten Stipendienpogramme finanziert werden.\nrung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können gefördert                                    1 Mio DM des Baransatzes entfällt auf das deutsch/jüdisch-ameri-\nwerden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie – abge-                                 kanische Begegnungsprogramm, mit dem jungen amerikanischen\nsehen von der persönlichen Haftung – vom Existenzgründer nicht                                  Juden die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst\nabgesichert zu werden brauchen und im Konkursfall unbe-                                         ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das\nschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalerset-                                   Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Pro-\nzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund                                   gramm ist langfristig angelegt. Es wird seit 1999 von dem Bayerisch-\nden Banken gegenüber für Ausfälle Bürgschaften übernehmen.                                      Amerikanischen Zentrum im Amerika-Haus München unter dem\nHierfür zahlen Darlehensnehmer und das ERP-Sondervermögen                                       Namen „Bridge of Understanding – The Jewish Experience of\neine nach dem Prinzip der Selbstfinanzierung berechnete                                         Modern Germany“ durchgeführt.\nGebühr an Einzelplan 32 des Bundeshaushaltes. Die Ausfälle aus\nden Bürgschaften werden aus dem Einzelplan 32 geleistet. Diese                                  Zu Tit. 681 03\nErläuterung ist verbindlich.\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\nIm Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms kön-                                          transatlantische Begegung. Im Rahmen dieses Programms werden\nnen auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der                                     völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im\nHeilberufe) gefördert werden. 1 369,6 Mio DM sind auf Grund                                     Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förde-\nfrüherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt.                                                 rung entscheidet ein Interministerieller Ausschuß im Einvernehmen\nc) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften,                                 mit dem Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses des Deut-\num mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften-                                    schen Bundestages „ERP-Wirtschaftspläne“.\ndem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständi-                                 Außer dem Baransatz von 7 Mio DM sind bei diesem Titel Verpflich-\nsche Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei                                       tungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 11 Mio DM, fällig in\nder Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöri-                                  den Jahren 2001 bis 2004, veranschlagt, um Zuschusszusagen für\nger Freier Berufe.                                                                              kommende Jahre geben zu können.","2828     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\nKap. 2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                        Zw ec kb est immung                                                                        1998\n2000       1999\nFunktion\n1 000 DM   1 000 DM     1 000 DM\n1                                  2                                                          3          4            5\nAusgaben\nDie in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maß-\ngabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nvergeben.\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-\nwicklungsländer (Exportfonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       350 000    400 000      268 997\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 000 000 DM\nfällig im Jahr 2003\nGesamtausgaben                  350 000    400 000\nAbschluss\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    350 000    400 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2829\nExportfinanzierung\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\ngungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und\nLeistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitions-\ngütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau\nverstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf\ndem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 – BGBl. I S. 745 – Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","2830     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\nKap. 3\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                       Zw ec kb est immung                                                                                         1998\n2000         1999\nFunktion\n1 000 DM     1 000 DM       1 000 DM\n1                                            2                                                            3            4              5\nAusgaben\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         3 000        2 500           952\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    200          200              5\n575 01-928 Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2 507 000    3 015 500      2 499 441\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . .                                10 000         8 000         1 156\nGesamtausgaben                   2 520 200    3 026 200\nAbschluss\nSächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                3 200        2 700\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2 507 000    3 015 500\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  10 000         8 000\nGesamtausgaben                   2 520 200    3 026 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2831\nSonstige Ausgaben\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit\nder Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätig-\nkeit und Progamme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFerner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im\nZusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz\nentstehen.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z.B. Seminare, Work-\nshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwick-\nlung der ERP-Programme gewonnen werden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nübergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die\nGebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von in den Vorjah-\nren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfi-\nnanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von in den\nVorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen an die\nWeberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus dem\nAnsatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten\ngezahlt werden.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Bürgschaften, Garantien\nund sonstigen Gewährleistungen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 1998 114,3 Mio DM.","2832     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\nKap. 4\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                       Zw ec kb est immung                                                                                         1998\n2000         1999\nFunktion\n1 000 DM     1 000 DM       1 000 DM\n1                                            2                                                            3            4              5\nEinnahmen\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1 000        1 000              4\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1 000        1 000         2 599\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 600        1 600         1 374\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen . . . . .                                               10           10              0\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                                   200          200           627\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2 113 400    2 136 000      2 124 583\n162 03-872 Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       250 000      150 000        426 385\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          4 801 500    5 150 600     12 897 301\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              6 363 490    8 045 790        498 503\n331 02-680 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . .                                    0    550 000        220 000\nGesamteinnahmen                    13 532 200   16 036 200\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    3 600        3 600\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       13 528 600   16 032 600\nGesamteinnahmen                    13 532 200   16 036 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999                                                                        2833\nEinnahmen\nEr l ä u t e r u n g e n\n6\nZu Tit. 119 99                                                                                       Zu Tit. 182 01\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits aus-                                    Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\ngebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                 2 066 300 000 DM\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . .                2 625 000 000 DM\nZu Tit. 121 02\nc) Weberbank\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigen-                                         Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . .                 101 200 000 DM\nkapitalfinanzierung der Weberbank Berliner Industriebank KGaA.\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     9 000 000 DM\nZu Tit. 141 01                                                                                                                                                               4 801 500 000 DM\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine                                        Zu Tit. 325 02\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nNach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel\ndurch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-\nZu Tit. 162 01                                                                                       Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2\nBHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:\nDie Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . .                   793 200 000 DM           Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundes-\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . 1 293 000 000 DM                          ländern.\nc) Weberbank\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                   25 400 000 DM           Zu Tit. 331 02\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1 800 000 DM\nDem ERP-Sondervermögen wurden im Zuge der deutschen Ver-\n2 113 400 000 DM           einigung Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Finanzie-\nrung der Kreditgewährung für Investitionen in den neuen Ländern\nZu Tit. 162 03\nin einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd. DM zugesagt und auf\nVeranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sonderver-                                             die einzelnen Jahre bis 2009 verteilt. Für das Jahr 2000 sind keine\nmögens.                                                                                              Zuschüsse vorgesehen.","2834           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen   Ausgaben                                        Zuweisungen\nKap.       Bezeichnung                                            sächliche       Zins-\nund     Investitionen\nAusgaben       kosten\nZuschüsse\n1 000 DM   1 000 DM           1 000 DM      1 000 DM          1 000 DM     1 000 DM\n1    Investitionsfinanzierung                  10 662 000                                             12 000   10 650 000\n2    Exportfinanzierung . . . .                   350 000                                                         350 000\n3    Sonstige Ausgaben . . .                    2 520 200               3 200    2 507 000                         10 000\n4    Einnahmen . . . . . . . . . .  13 532 200\n13 532 200 13 532 200               3 200    2 507 000            12 000   11 010 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999                   2835\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                     davon fällig\n31. 12. 1998\nKapitel, Titel (Titelgr.)                    Ausgaben-      eingegangene\nsoll        Verpflichtungen\nsowie                                              fällig ab 2000\n1999                            2000      2001          2002   2003 ff.\nZw ec kb est immung                                        b) VE 1999\n(stichwortartig)                                     c) VE 2000\nin Mio DM\n1                                     2                  3             4         5            6       7\nKap. 1\n862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . .           9 900,0    a)        —            —         —           —        —\nb)     1 889,6      1 889,6      —           —        —\nc)     1 889,6         —      1 889,6        —        —\n862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung                 2 700,0    a)       420,0        420,0      —           —        —\nb)       825,0        425,0     400,0        —        —\nc)       845,0         —        420,0       425,0     —\n681 02 Gewährung von Stipendien, Förderung\ntransatlantischer Beziehungen . . . . . .              10,0   a)        —            ––        ––          ––       —\nb)        10,0            4,0       3,0         2,0      1,0\nc)        —            —         ––          ––       ––\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen\ndes Deutschen Programms\nfür transatlantische Begegnung . . . . .                      a)        —            ––        ––          ––       —\nb)        —            ––        ––          ––       ––\nc)        11,0         —            4,0         3,0      4,0\nKap. 2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer. . . . . . . . . . . . . .     400,0    a)       275,0        140,0     135,0        —        —\nb)       105,0         —         —          105,0     —\nc)       140,0         —         ––          —       140,0\nSumme                        b) 2 829,6         2 318,6     403,0       107,0        1,0\nc) 2 885,6            —      2 313,6       428,0    144,0","2836             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2000                   1999\n1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      13 532 200              16 036 200\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehl-\nbetrages)\n2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        7 168 710               7 990 410\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6 363 490               8 045 790\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     9 145 490              11 233 790\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . .                                        2 782 000               3 188 000\nSaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6 363 490               8 045 790\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               —                      —\n6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6 363 490               8 045 790","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999                                           2837\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil I\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n2000                   1999\n1 000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 000 000              10 000 000\n1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 145 490               1 233 790\nSumme 1.           9 145 490              11 233 790\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2 300 000               2 738 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  482 000                 450 000\nSumme 2.           2 782 000               3 188 000\n3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              6 363 490               8 045 790","2838                Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand                     Stand\nam 31. 12. 1998               am 31. 12. 1997\nDM                       DM\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           7 903 469 321,43              7 603 648 247,26\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 49 023 106 660,55              48 555 547 869,87\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen . . . . . . . . . . . . . .                                                           15 928 603,04               18 681 009,92\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   240 193 921,83               255 174 435,06\n3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       3 494 508,41              3 494 508,41\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          90 000 000,00               90 000 000,00\n2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       532 900 000,00               532 900 000,00\n3. Weberbank Berliner Industriebank KGaA – Genussrechtskapital –                                                                         40 000 000,00               40 000 000,00\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             400 000,00               400 000,00\n57 849 493 015,26              57 099 846 070,52\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1998\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          3 625 906 DM\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                0 DM\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1 156 315 DM\n4 782 221 DM","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999                                     2839\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1998\nPassiva:\nStand             Stand\nam 31. 12. 1998   am 31. 12. 1997\nDM                DM\nA. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      23 789 433 697,61 23 530 506 810,11\nB. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 060 059 317,65 33 569 339 260,41\n57 849 493 015,26 57 099 846 070,52\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                114 310 827,33    149 453 255,64"]}