{"id":"bgbl1-1999-34-1","kind":"bgbl1","year":1999,"number":34,"date":"1999-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1999/34#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1999-34-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1999/bgbl1_1999_34.pdf#page=2","order":1,"title":"Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes","law_date":"1999-06-25T00:00:00Z","page":1442,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["1442              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999\nSiebtes Gesetz\nzur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes\nVom 25. Juni 1999\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates             8. Nach § 101 wird folgender § 101a eingefügt:\ndas folgende Gesetz beschlossen:\n„§ 101a\nExperimentierklausel\nArtikel 1\nZur Weiterentwicklung der Sozialhilfe soll die Pau-\nÄnderung des Bundessozialhilfegesetzes\nschalierung weiterer Leistungen nach diesem Gesetz\nDas Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Be-              im Rahmen der Sätze 2 bis 6 erprobt werden. Zu die-\nkanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646), zuletzt          sem Zweck können die Landesregierungen die Träger\ngeändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 24. März 1999           der Sozialhilfe durch Rechtsverordnung ermächtigen,\n(BGBl. I S. 388), wird wie folgt geändert:                        in Modellvorhaben solche Leistungen der Sozialhilfe\npauschaliert zu erbringen, für die Beträge nicht schon\n1. In § 18 Abs. 4 Satz 2 wird das Wort „Arbeitsförde-            durch dieses Gesetz festgesetzt oder auf Grund die-\nrungsgesetzes“ durch die Wörter „Dritten Buches               ses Gesetzes festzusetzen sind. Die Pauschalbeträge\nSozialgesetzbuch“ ersetzt.                                    sind für einen bestimmten Bedarf festzusetzen und\nmüssen dem Grundsatz der Bedarfsdeckung gerecht\n2. § 22 wird wie folgt geändert:                                 werden. Die Modellvorhaben sind so auszuwerten,\ndaß sie eine bundesweite Bewertung zulassen; hierzu\na) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „Gesundheit“\nhaben die Träger der Sozialhilfe, die jeweils zustän-\ndurch die Wörter „Arbeit und Sozialordnung“ er-\ndige oberste Landesbehörde und das Bundesmini-\nsetzt und werden die Wörter „dem Bundesministe-\nsterium für Arbeit und Sozialordnung zusammenzu-\nrium für Arbeit und Sozialordnung und“ gestrichen.\nwirken. Die Modellvorhaben enden einschließlich ihrer\nb) In Absatz 6 wird Satz 1 gestrichen und werden im           Auswertung spätestens am 31. Dezember 2004. Das\nbisherigen Satz 2 die Zahl „1997“ durch die Zahl          Nähere über Dauer und Ausgestaltung der Modellvor-\n„1999“ und die Zahl „1998“ durch die Zahl „2000“          haben, über die Bemessung der Pauschalbeträge für\nersetzt.                                                  Einzelne oder für Haushalte im Sinne von § 11 Abs. 1\nSatz 2, über die Voraussetzungen für die Teilnahme\n3. In § 41 Abs. 4 wird das Wort „Gesundheit“ durch die           von Hilfeberechtigten und über die Auswertung der\nWörter „Arbeit und Sozialordnung“ ersetzt und wer-            Modellvorhaben sind in der Rechtsverordnung nach\nden die Wörter „im Einvernehmen mit dem Bundes-               Satz 2 festzulegen; die Rechtsverordnung kann auch\nministerium für Arbeit und Sozialordnung“ gestrichen.         für die jeweiligen Teilnehmer der Modellvorhaben die\nVermögensgrenzen nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 in Verbin-\n4. In § 72 Abs. 5 wird das Wort „Gesundheit“ durch die           dung mit der dazu ergangenen Rechtsverordnung um\nWörter „Arbeit und Sozialordnung“ ersetzt.                    bis zu 80 vom Hundert erhöhen.“\n5. In § 88 Abs. 4 wird das Wort „Gesundheit“ durch die        9. § 117 wird wie folgt geändert:\nWörter „Arbeit und Sozialordnung“ ersetzt.\na) In Absatz 1 Satz 7 wird das Wort „Gesundheit“\n6. In § 93d Abs. 1 wird das Wort „Gesundheit“ durch die              durch die Wörter „Arbeit und Sozialordnung“ er-\nWörter „Arbeit und Sozialordnung“ ersetzt.                        setzt und werden die Wörter „im Einvernehmen mit\ndem Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-\nnung und“ gestrichen.\n7. In § 96 Abs. 2 Satz 2 werden im zweiten Halbsatz nach\ndem Wort „Verwaltungsgerichtsordnung“ die Wörter              b) In Absatz 2 Satz 6 wird das Wort „Gesundheit“\n„ , soweit nicht nach Landesrecht etwas anderes                   durch die Wörter „Arbeit und Sozialordnung“ er-\nbestimmt wird“ eingefügt.                                         setzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999             1443\nc) In Absatz 3 Satz 3 wird die Zahl „3“ durch die Zahl                              Artikel 2\n„4“ ersetzt.\nInkrafttreten\n10. In § 125 Abs. 4 wird das Wort „Gesundheit“ durch die       Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nWörter „Arbeit und Sozialordnung“ ersetzt.               Kraft. § 101a tritt am 1. Januar 2005 außer Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 25. Juni 1999\nDer Bund esp räsid ent\nRo m an Herzo g\nDer Bund eskanzler\nGerhard Sc hröd er\nDer Bund esminist er\nfür Arb eit und Sozialord nung\nWalt er Riest er"]}