{"id":"bgbl1-1999-27-7","kind":"bgbl1","year":1999,"number":27,"date":"1999-06-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1999/27#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1999-27-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1999/bgbl1_1999_27.pdf#page=22","order":7,"title":"Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen durch Skontroführer nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Skontroführer-Monatsausweisverordnung - SkontroMonAwV)","law_date":"1999-05-31T00:00:00Z","page":1086,"pdf_page":22,"num_pages":6,"content":["1086              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 1999\nVerordnung\nzur Einreichung von Monatsausweisen durch\nSkontroführer nach dem Gesetz über das Kreditwesen\n(Skontroführer-Monatsausweisverordnung – SkontroMonAwV)\nVom 31. Mai 1999\nAuf Grund des § 25 Abs. 3 des Gesetzes über das             3. eigene Schuldverschreibungen,\nKreditwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom              4. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere.\n9. September 1998 (BGBl. I S. 2776) in Verbindung mit § 1\nder Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß\n§3\nvon Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt\nfür das Kreditwesen vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I                                  Berichtszeitraum\nS. 3156) verordnet das Bundesaufsichtsamt für das                 1Berichtszeitraum   ist der Kalendermonat. 2Auf Antrag\nKreditwesen im Einvernehmen mit der Deutschen Bun-             des Instituts kann das Bundesaufsichtsamt den Berichts-\ndesbank:                                                       zeitraum auf ein Kalendervierteljahr verlängern.\n§1\n§4\nAnwendungsbereich;\nBefugnisse des Bundesaufsichtsamtes                                     Einreichungsverfahren\n(1) Monatsausweise und die Zusatzangaben nach die-             (1) Die Monatsausweise und Zusatzangaben sind von\nser Verordnung sind von Maklergesellschaften im Sinne          den Instituten mit folgenden Vordrucken einzureichen:\ndes Börsengesetzes, deren Mitglieder mit der Skontro-          1. Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 des Geset-\nführung betraut sind, sowie von Skontroführern, die nicht          zes über das Kreditwesen (KWG)\nMitglied einer Maklergesellschaft im Sinne des Börsen-\n– Vermögensstatus –:\ngesetzes sind, einzureichen.\nSTSKF (Anlage 1),\n(2) Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (Bun-\ndesaufsichtsamt) kann, soweit dies zur Erfüllung seiner        2. Monatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG\nAufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten An-            – Gewinn- und Verlustrechnung –:\nordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der\nMonatsausweise und der Zusatzangaben erlassen.                     GVSKF (Anlage 2),\n3. Zusatzangaben der Skontroführer zum Monatsaus-\n§2                                     weis nach § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG:\nArt und Umfang                                ZUSKF (Anlage 3).\ndes Monatsausweises und der Zusatzangaben                    (2) Die Monatsausweise und Zusatzangaben sind in\n(1) Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögens-          dreifacher Ausfertigung der zuständigen Zweiganstalt der\nstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeit-       Landeszentralbank und in einfacher Ausfertigung an das\nraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den           Bundesaufsichtsamt jeweils nach dem Stand am Ende\nZeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres um-         des Berichtszeitraums bis zum 15. des Folgemonats ein-\nfaßt.                                                          zureichen.\n(2) Zusätzlich haben die Institute den Bestand an fest-                                   §5\nverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapieren\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\njeweils bewertet zu aktuellen Börsenpreisen am Ende des\n1Diese  Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nBerichtszeitraums wie folgt gegliedert anzugeben:\nin Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Skontroführer-Monatsaus-\n1. Geldmarktpapiere,\nweisverordnung vom 29. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3402)\n2. Anleihen und Schuldverschreibungen,                         außer Kraft.\nBerlin, den 31. Mai 1999\nDer Präsid ent\nd es Bund esaufsic ht samt es für d as Kred it w esen\nArt op oeus","Anlage 1\n(Original DIN A3 – obere Hälfte)\nNur für Vermerk der LZB\nMonatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG                                                            Kontrolliert\n– Vermögensstatus –\nStand Ende _______________________     STSKF\nBundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 1999\nInstitutsnummer ______________________ Prüfziffer _____     Name __________________________________________________________________         Ort __________________________________________\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd DM (DEM) oder Tsd Euro (EUR) ________________ (Bitte ISO-Währungsschlüssel angeben)1)\nAktiva                                                                                         Passiva\n010 Kassenbestand                                                 010                          210 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten                210\n020 Guthaben bei Zentralnotenbanken                               020                          220 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden                          220\n030 Schatzwechsel, unverzinsliche Schatzanweisungen                                            230 Verbriefte Verbindlichkeiten\nund ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen                 030                               231 begebene Schuldverschreibungen                         231\n040 Wechsel                                                       040                               232 begebene Geldmarktpapiere                              232\n050 Forderungen an Kreditinstitute                                                                  233 eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf               233\n051 täglich fällig                                           051                               234 sonstige verbriefte Verbindlichkeiten                  234\n052 andere Forderungen                                       052                                                       Summe: (231 + 232 + 233 + 234)     230\nSumme: (051 + 052)       050                          240 Treuhandverbindlichkeiten                                   240\n060 Forderungen an Kunden                                         060                          250 Rechnungsabgrenzungsposten                                  250\n070 Schuldverschreibungen und andere                                                           260 Rückstellungen                                              260\nfestverzinsliche Wertpapiere                                                               270 Sonderposten mit Rücklageanteil                             270\n071 Geldmarktpapiere (soweit nicht in Position 030 erfaßt)   071                          280 Nachrangige Verbindlichkeiten                               280\n072 Anleihen und Schuldverschreibungen                       072                               darunter:\n073 eigene Schuldverschreibungen                             073                               281 Nachrangige Verbindlichkeiten, die nicht die\nAnforderungen des § 10 Abs. 5a oder 7 KWG erfüllen     281\nSumme: (071 + 072 + 073)       070\n290 Genußrechtskapital                                          290\n080 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere          080\ndarunter:\n090 Beteiligungen                                                 090\n291 vor Ablauf von zwei Jahren fällig                      291\ndarunter:                                                                                 300 Fonds für allgemeine Bankrisiken                            300\n091 an Kreditinstituten                                      091                          310 Eigenkapital\n092 an Finanzdienstleistungsinstituten                       092                               311 gezeichnetes Kapital                                   311\n1087\n100 Anteile an verbundenen Unternehmen                            100                                     darunter:\ndarunter:                                                                                            312 stille Einlagen                                  312","noch Anlage 1\n(Original DIN A3 – untere Hälfte)                                                                                                                                                                                   1088\n101 an Kreditinstituten                                                           101                                            313 Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf\ndas gezeichnete Kapital                                     313 ./.\n102 an Finanzdienstleistungsinstituten                                            102\n314 Rücklagen                                                   314\nBundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 1999\n110 Treuhandvermögen                                                                       110\n315 Gewinnvortrag/Verlustvortrag2)                              315\n120 Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand\n(einschl. Schuldverschreibungen aus dem Umtausch                                                                                      316 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 2)                               316\nvon Ausgleichsforderungen)                                                             120                                            317 nachrichtlich: Abzugspositionen gem. § 10 Abs. 2a\n130 Immaterielle Anlagewerte                                                               130                                                               Satz 1 Nr. 1 und 2 (ohne Entnahmen)\nund Satz 2 Nr. 4 und 5 KWG                   317\n140 Sachanlagen                                                                            140\nEigenkapital: (311 + (./.) 313 + 314 + (./.) 315 + (./.) 316)   310\n160 Eigene Aktien oder Anteile                                                             160\n320 Sonstige Verbindlichkeiten                                       320\n170 Sonstige Vermögensgegenstände                                                          170\ndarunter:\ndarunter:                                                                                                                        321 Periodengewinn                                              321\n171      Periodenverlust                                                          171                                       330 Summe der Passiva (210 + 220 + 230 + 240 + 250 + 260\n180 Rechnungsabgrenzungsposten                                                             180                                                            + 270 + 280 + 290 + 300 + 310 + 320)            330\n190 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag                                          190\n340 Eventualverbindlichkeiten\n200 Summe der Aktiva                  (010 + 020 + 030 + 040 + 050 + 060                                                                  341 Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen\n+ 070 + 080 + 090 + 100 + 110 + 120\nabgerechneten Wechseln (einschl. eigener Ziehungen) 341\n+ 130 + 140 + 160 + 170 + 180 + 190)                  200\n342 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und\nGewährleistungsverträgen                                    342\n1)   Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von auf Nicht-Euro-\nWährungen lautenden Aktiv- und Passivpositionen in DM oder Euro (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen                   343 Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten\nsind zu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs                  für fremde Verbindlichkeiten                                343\n(„ESZB-Referenzkurs“) in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird (DM oder Euro). Bei der Umrechnung von\nWährungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen                                          Summe: (341 + 342 + 343)      340\ndes Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt\nwerden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen                       350 Plazierungs- und Übernahmeverpflichtungen                        350\nfür die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des\nSitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.                                                       360 Rücknahmeverpflichtungen aus unechten\n2)   Vorzeichen angeben.                                                                                                                 Pensionsgeschäften                                               360\n370 Unwiderrufliche Kreditzusagen                                    370\nKontrollsumme: (200 + 330 + 340 + 350 + 360 + 370)        901\n❙ Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte auf einem gesonderten Blatt erläutern ❙\nFür die Richtigkeit der Meldung\nFirma, Unterschrift                                                   Ort, Datum                                                      Sachbearbeiter/-in                                     Telefon","Anlage 2\n(Original DIN A3 – obere Hälfte)\nNur für Vermerk der LZB\nMonatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG                                                             Kontrolliert\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende _______________________    GVSKF\nBundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 1999\nInstitutsnummer ______________________ Prüfziffer _____   Name __________________________________________________________________         Ort __________________________________________\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd DM (DEM) oder Tsd Euro (EUR) ________________ (Bitte ISO-Währungsschlüssel angeben)1)\nGewinn- und Verlustrechnung                                                                    noch Gewinn- und Verlustrechnung (Staffelform)\n010 Zinserträge                                                                                140 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forde-\nrungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführung zu\n011 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften                   011                                 Rückstellungen im Kreditgeschäft                            140\n012 aus festverzinslichen Wertpapieren und\n150 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und\nSchuldbuchforderungen                                 012\nbestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung\nSumme: (011 + 012)    010                                 von Rückstellungen im Kreditgeschäft                        150\n020 Zinsaufwendungen                                           020                             160 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf\nBeteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen\n030 Laufende Erträge                                                                               und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere               160\n031 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen\n170 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, An-\nWertpapieren                                          031\nteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlage-\n032 aus Beteiligungen                                     032                                 vermögen behandelten Wertpapieren                           170\n033 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen               033                             180 Aufwendungen aus Verlustübernahme                           180\nSumme: (031 + 032 + 033)    030                             190 Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil            190\n040 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-                                        200 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)                  200\noder Teilgewinnabführungsverträgen                  040\n210 Außerordentliches Ergebnis\n050 Provisionserträge                                          050\ndarunter:                                                                                       211 Außerordentliche Erträge                              211\n051 Courtageerträge                                       051                                   212 Außerordentliche Aufwendungen                         212\n052 Courtage aus Poolausgleich                            052                                                                    Summe: (211 ./. 212)2)   210\n060 Provisionsaufwendungen                                     060                             220 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag                        220\ndarunter:                                                                                 230 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 130\nausgewiesen                                                 230\n1089\n061 Courtageaufwendungen                                  061\n062 Courtage für Poolausgleich                            062                             240 Erträge aus Verlustübernahme                                240","noch Anlage 2\n(Original DIN A3 – untere Hälfte)                                                                                                                                                                          1090\n070 Ertrag aus Finanzgeschäften                                 070   250 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinn-\nabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags\ndavon:                                                               abgeführte Gewinne                                                                     250\nBundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 1999\n071 Wertpapiere                                            071\n260 Periodengewinn/Periodenverlust2)                                                       260\n072 Futures                                                072\n073 Optionen                                               073                          Kontrollsumme: (901 + 140 + 150 + 160 + 170\n+ 180 + 190 + 200 + 210 + 220\n074 Devisen                                                074\n+ 230 + 240 + 250 + 260)                             902\n075 Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften                  075\n080 Aufwand aus Finanzgeschäften                                080\n1)   Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von auf Nicht-Euro-\nWährungen lautenden Aktiv- und Passivpositionen in DM oder Euro (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen\ndavon:                                                                sind zu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs\n(„ESZB-Referenzkurs“) in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird (DM oder Euro). Bei der Umrechnung von\n081 Wertpapiere                                            081        Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen\ndes Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt\n082 Futures                                                082        werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die\nZweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitz-\n083 Optionen                                               083        landes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.\n2)   Vorzeichen angeben.\n084 Devisen                                                084\n085 Kursdifferenzen aus Aufgabegeschäften                  085\n090 Sonstige betriebliche Erträge                               090\n100 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten\nmit Rücklageanteil                                          100\n110 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen\n❙ Größere Veränderungen einzelner Positionen bitte auf einem gesonderten Blatt erläutern ❙\n111 Personalaufwand                                        111\ndarunter: 112 Löhne und Gehälter                     112\ndarunter: 113 Soziale Abgaben und Aufwendungen für\nAltersversorgung und für Unterstützung 113\n114 andere Verwaltungsaufwendungen                         114\nSumme: (111 + 114)     110\n120 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf\nimmaterielle Anlagewerte und Sachanlagen                    120\n130 Sonstige betriebliche Aufwendungen                          130\nKontrollsumme: (010 + 020 + 030 + 040 + 050 + 060\n+ 070 + 080 + 090 + 100 + 110 + 120 + 130)   901","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 4. Juni 1999                                       1091\nAnlage 3\n(Original DIN A4)\nNur für Vermerk der LZB\nZusatzangaben der Skontroführer zum                                           Kontrolliert\nMonatsausweis gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 KWG\nZUSKF\nStand Ende ___________________\nInstitutsnummer __________________ Prüfziffer _____ Name ______________________________ Ort _____________________________\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd DM (DEM) oder Tsd Euro (EUR) ________________ (Bitte ISO-Währungsschlüssel angeben)1)\nPositionen bewertet zu aktuellen Börsenpreisen am Ende des Berichtszeitraums\n070 Schuldverschreibungen und andere\nfestverzinsliche Wertpapiere\n071 Geldmarktpapiere                                                                                    071\n072 Anleihen und Schuldverschreibungen                                                                  072\n073 eigene Schuldverschreibungen                                                                        073\nSumme: (071 + 072 + 073)               070\n080 Aktien und andere nicht festverzinsliche\nWertpapiere                                                                                             080\nKontrollsumme: (070 + 080)                 901\n1)  Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von auf Nicht-Euro-Währungen lautenden Aktiv-\nund Passivpositionen in DM oder Euro (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweiligen von der EZB am Meldestichtag\nfestgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt\nwird (DM oder Euro). Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren\nAn- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt\nwerden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind\nFremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung\nerstellt wird."]}