{"id":"bgbl1-1999-20-3","kind":"bgbl1","year":1999,"number":20,"date":"1999-04-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1999/20#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1999-20-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1999/bgbl1_1999_20.pdf#page=21","order":3,"title":"Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung","law_date":"1999-04-20T00:00:00Z","page":749,"pdf_page":21,"num_pages":18,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999              749\nVerordnung\nzur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung\nVom 20. April 1999\nAuf Grund der §§ 4, 17 und 25 Abs. 2 des Europawahl-             d) In Absatz 4 Satz 1 werden das Wort „Gutachten“\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                         durch das Wort „Prüfungsergebnis“ und die Wör-\n8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555) sowie des § 35 Abs. 3               ter „der Bundesminister des Innern“ durch die\nund des § 52 Abs. 1 und 2 des Bundeswahlgesetzes in der                Wörter „das Bundesministerium des Innern“ er-\nFassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I                  setzt.\nS. 1288, 1594) in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständig-\ne) In Absatz 5 werden die Wörter „ Der Bundes-\nkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I\nminister des Innern“ durch die Wörter „ Das\nS. 705) und dem Organisationserlaß vom 27. Oktober 1998\nBundesministerium des Innern“ ersetzt.\n(BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundesministerium des\nInnern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für                f) Nach Absatz 5 wird folgender neuer Absatz 6 ein-\nWirtschaft und Technologie:                                            gefügt:\n„(6) Ist die Bauartzulassung eines Wahlgerätes\nerteilt, muß der Inhaber der Bauartzulassung\nArtikel 1\njedem in den Verkehr gebrachten Wahlgerät eine\nÄnderung der Bundeswahlgeräteverordnung                          Erklärung über die Baugleichheit des mit dem in\nDie Bundeswahlgeräteverordnung vom 3. September                     der Bauartzulassung nach Absatz 5 identifizierten,\n1975 (BGBl. I S. 2459), zuletzt geändert durch Artikel 2 der           von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt\nVerordnung vom 15. November 1989 (BGBl. I S. 1981)                     geprüften Baumusters (Baugleichheitserklärung)\nwird wie folgt geändert:                                               beifügen.“\n1. Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:                     4. § 3 wird wie folgt geändert:\n„Verordnung                              a) In den Absätzen 1 und 3 Satz 1 werden jeweils\nüber den Einsatz von Wahlgeräten bei                     die Wörter „Der Bundesminister des Innern“ durch\nWahlen zum Deutschen Bundestag und der                      die Wörter „Das Bundesministerium des Innern“\nAbgeordneten des Europäischen Parlaments aus der                  ersetzt.\nBundesrepublik Deutschland                       b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.\n(Bundeswahlgeräteverordnung – BWahlGV)“.\n5. § 4 wird wie folgt geändert:\n2. § 1 wird wie folgt geändert:\nIn Absatz 1 Satz 2 und Abs. 2 werden jeweils die\nNach den Wörtern „elektrisch betriebene“ werden die            Wörter „der Bundesminister des Innern“ durch die\nWörter „einschließlich rechnergesteuerte“ eingefügt.           Wörter „das Bundesministerium des Innern“ ersetzt.\n3. § 2 wird wie folgt geändert:                               6. Die Überschrift des Zweiten Abschnitts wird wie folgt\na) In Absatz 1 werden die Wörter „Bundesminister               geändert:\ndes Innern“ durch die Wörter „Bundesministerium             Nach dem Wort „Bundestag“ werden die Wörter „und\ndes Innern“ ersetzt.                                        zum Europäischen Parlament“ eingefügt.\nb) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefaßt:\n7. § 5 wird wie folgt geändert:\n„Der Antragsteller ist verpflichtet, der Physikalisch-\nTechnischen Bundesanstalt neben Beschreibung,               a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Bun-\nBauplan und Bedienungsanleitung ein Muster des                 deswahlordnung“ die Wörter „und der Europa-\nWahlgerätes und auf Verlangen weitere Unter-                   wahlordnung“ eingefügt.\nlagen zu überlassen sowie Einsichtnahme in Ent-             b) Nach dem Wort „Bundeswahlordnung“ werden\nwicklungs- und Herstellungsprozesse zu gewähren.“              die Wörter „oder der Europawahlordnung“ einge-\nc) Absatz 3 wird wie folgt neu gefaßt:                            fügt.\n„(3) Ist eine Bauartzulassung erteilt worden, sind\nihrem Inhaber (Hersteller) Änderungen in der Kon-       8. § 6 wird wie folgt geändert:\nstruktion und den technischen Eigenschaften des             a) In der Überschrift wird die Angabe „(Zu § 48 der\nWahlgerätes nur gestattet, wenn dem Bundes-                    Bundeswahlordnung)“ gestrichen.\nministerium des Innern nach einer auf Kosten des\nb) In Satz 1 wird nach dem Wort „Bundeswahlord-\nAntragstellers vorgenommenen Prüfung durch die\nPhysikalisch-Technische Bundesanstalt nachge-                  nung“ die Angabe „oder § 41 Abs. 1 der Europa-\nwiesen wird, daß das Wahlgerät mit den vorge-                  wahlordnung“ eingefügt.\nnommenen Änderungen ebenfalls den Richtlinien               c) In Satz 2 werden die Wörter „der ordnungsgemäß\nfür die Bauart von Wahlgeräten nach Anlage 1 ent-              beschrifteten Vorderseiten der Wahlgeräte“ durch\nspricht. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.“                   die Wörter „der Seite des Wahlgerätes, an der der","750              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\nWähler seine Stimme abgeben kann, nebst geräte-           c) Absatz 2 wird wie folgt neu gefaßt:\nspezifischer Darstellung der Wahlvorschläge“ er-\n„(2) Die gerätespezifische Darstellung der Wahl-\nsetzt.\nvorschläge bei Bundestagswahlen ist so anzuord-\nnen, daß sich die Wahlvorschläge für die Erststim-\n9. § 7 wird wie folgt geändert:                                    men vom Wähler aus gesehen links oder oben\nbefinden.“\na) In Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2\nangefügt:\n12. § 10 wird wie folgt geändert:\n„Setzt die ordnungsgemäße Inbetriebnahme eines\nrechnergesteuerten Wahlgerätes den Einsatz                a) In der Überschrift wird die Angabe „(Zu § 53 der\nexterner Datenträger voraus, so hat die Gemein-              Bundeswahlordnung)“ gestrichen.\ndebehörde für deren ordnungsgemäße Verwen-                b) Absatz 1 wird wie folgt neu gefaßt:\ndung Sorge zu tragen.“\n„(1) Der Wahlvorstand stellt vor Beginn der\nb) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „vorgese-                Stimmabgabe fest, daß\nhene Wahlgeräte“ die Wörter „und externe Daten-\nträger“ eingefügt.                                           1. der Inhalt der gerätespezifischen Darstellung\nder Wahlvorschläge mit dem amtlichen Stimm-\nzettel übereinstimmt,\n10. § 8 wird wie folgt geändert:\n2. eine Abbildung der Seite des Wahlgerätes, an\na) In der Überschrift wird die Angabe „(Zu § 49 der                 der der Wähler seine Stimme abgeben kann,\nBundeswahlordnung)“ gestrichen.                                  nebst gerätespezifischer Darstellung der Wahl-\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                vorschläge und einer Anleitung zur Stimm-\nabgabe mit dem Wahlgerät im Wahlraum auf-\naa) Nach dem Wort „Bundeswahlordnung“ wird                       gehängt sind,\ndie Angabe „oder § 42 der Europawahlord-\n3. sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für\nnung“ eingefügt.\ndie Stimmabgabe auf Null stehen oder gelöscht\nbb) In Nummer 1 werden die Wörter „zwei Wahl-                    sind,\ngeräte“ durch die Wörter „die benötigten\n4. nicht benötigte Zähl- und Speichervorrichtun-\nWahlgeräte“ ersetzt.\ngen für die Stimmabgabe gesperrt sind und\ncc) Nummer 2 wird wie folgt neu gefaßt:\n5. die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten\n„2. eine Abbildung der Seite des Wahlgerä-                 Behälter leer sind, soweit bei der Benutzung\ntes, an der der Wähler seine Stimme                    des Gerätes Wahlmarken verwendet werden.“\nabgeben kann, nebst gerätespezifischer\nc) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nDarstellung der Wahlvorschläge und einer\nAnleitung zur Stimmabgabe mit dem                  aa) In Satz 1 werden die Wörter „die Wahlgeräte“\nWahlgerät,“.                                            durch die Wörter „das benötigte Wahlgerät\noder dessen Zähl- und Speichervorrichtun-\ndd) In Nummer 3 werden die Wörter „zwei Exem-                     gen“ ersetzt.\nplare“ durch die Wörter „die benötigten Exem-\nplare“ ersetzt.                                        bb) Satz 2 wird wie folgt neu gefaßt:\nee) In Nummer 4 werden die Wörter „der Wahl-                      „Ein Verwenden der Schlüssel ist bis zum\ngeräte“ durch die Wörter „jedes Wahlgerätes                 Schluß der Wahlhandlung nicht gestattet,\nund des Zubehörs“ ersetzt.                                  außer wenn das Wahlgerät zum Zwecke der\nFortsetzung der Wahl ohne Gefahr des Be-\nff) In Nummer 5 wird der Punkt durch ein Komma                    kanntwerdens oder Löschens der bereits\nersetzt.                                                    abgegebenen Stimmen gemäß Bedienungs-\ngg) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 neu                      anleitung in einen Grundzustand gebracht\nangefügt:                                                   werden muß.“\n„6. eine Baugleichheitserklärung des Herstel-          cc) In Satz 4 werden die Wörter „Die Schlüssel zu\nlers nach § 2 Abs. 6.“                                  jedem der Wahlgeräte sind“ durch die Wörter\n„Die Schlüssel für das Wahlgerät oder dessen\nc) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                                 Zähl- und Speichervorrichtungen sind bis zur\nDie Wörter „Die Wahlgeräte“ werden durch die                      Beendigung der Wahlhandlung“ ersetzt.\nWörter „Jedes Wahlgerät“ und das Wort „müssen“\ndurch das Wort „muß“ ersetzt.                         13. § 11 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 wird wie folgt neu gefaßt:\n11. § 9 wird wie folgt geändert:\n„(1) Für die Stimmabgabe an den Wahlgeräten\na) In der Überschrift wird die Angabe „(Zu § 50 der             gelten die §§ 56 und 58 der Bundeswahlordnung\nBundeswahlordnung)“ gestrichen.                              oder die §§ 49 und 51 der Europawahlordnung mit\nden in den Absätzen 2 bis 5 genannten Maßgaben.“\nb) Die Wörter „Die Wahlgeräte sind in den Wahl-\nzellen“ werden durch die Wörter „Jedes Wahlgerät          b) In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Personen“ durch\nist in der Wahlzelle“ ersetzt.                               das Wort „Person“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999                751\nc) Absatz 3 wird wie folgt neu gefaßt:                   15. § 13 wird wie folgt geändert:\naa) Die Sätze 1 und 2 werden wie folgt neu gefaßt:        a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n„Sobald der Schriftführer den Namen des                 aa) Die Absatzbezeichnung „1“ wird gestrichen.\nWählers im Wählerverzeichnis gefunden und\nbb) In Satz 1 werden die Wörter „Vor dem Öffnen\ndie Wahlberechtigung festgestellt hat, gibt der\nder Wahlgeräte“ durch die Wörter „Vor dem\nWahlvorsteher oder das von ihm bestimmte\nAblesen der einzelnen Anzeigen der von\nMitglied des Wahlvorstandes die Vorrichtun-\neinem Wahlgerät gezählten Stimmen“ ersetzt.\ngen zur Stimmabgabe frei, wenn der voraus-\ngegangene Wähler die Wahlzelle verlassen                cc) In Satz 2 werden die Wörter „die an den\nhat. Nach der Freigabe begibt sich der Wähler                Hauptzählwerken angegebenen“ durch die\nin die Wahlzelle und gibt seine Stimme(n) ab.“               Wörter „an jedem verwendeten Wahlgerät die\ninsgesamt angezeigten“ ersetzt.\nbb) Satz 3 wird aufgehoben.\nb) Absatz 2 wird aufgehoben.\nd) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „beide Stimmen        16. § 14 wird wie folgt geändert:\nabgegeben“ durch das Wort „gewählt“ und\ndie Wörter „die Wahlgeräte“ durch die Wörter         a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefaßt:\n„die Vorrichtungen zur Stimmabgabe“ ersetzt.              „(1) Der Schriftführer trägt die an jedem verwen-\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „Abgabe beider               deten Wahlgerät angezeigten oder ausgedruckten\nStimmen“ durch das Wort „Stimmabgabe“                   Zahlen der Reihenfolge nach in die Zählkontroll-\nersetzt.                                                vermerke der Wahlniederschrift ein, soweit nicht\nein Ausdruck selbst als Zählkontrollvermerk zu\ncc) In Satz 3 werden nach dem Wort „Unterbleibt“             verwenden ist.“\ndie Wörter „bei Bundestagswahlen“ eingefügt.\nb) Folgender neuer Absatz 2 wird eingefügt:\ne) Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben.\n„(2) Die Zählung der Stimmen erfolgt nach den\nf) Absatz 7 wird Absatz 5 und wird wie folgt geändert:          Maßgaben der Nummer 3 der Anlage 2 oder 3.“\naa) Vor Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:             c) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Ab-\n„Werden an einem Wahlgerät während der                  sätze 3 bis 5.\nWahl Funktionsstörungen angezeigt, die ohne          d) Der neue Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nGefahr eines vorzeitigen Bekanntwerdens\noder Löschens der bereits abgegebenen                   aa) In Satz 1 wird das Wort „Zählwerke“ durch das\nStimmen behoben werden können, so kann                       Wort „Anzeigen“ ersetzt.\nder Wahlvorstand solche Störungen gemäß                 bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:\nBedienungsanleitung beheben.“\n„In entsprechender Reihenfolge werden die\nbb) Der neue Satz 2 wird wie folgt gefaßt:                        für die Wahlen zum Europäischen Parlament\n„Treten an einem Wahlgerät während der Wahl                  abgegebenen Stimmen festgestellt.“\nStörungen auf, die gemäß Bedienungsanlei-            e) Der neue Absatz 4 wird wie folgt gefaßt:\ntung nicht auf einfache Weise und nicht ohne\nGefahr für das Bekanntwerden oder Löschen                 „(4) Den abgegebenen ungültigen Erst- und\nder bereits abgegebenen Stimmen behoben                 Zweitstimmen (Absatz 3 Satz 1 Nr. 5) sind die in der\nwerden können, so kann der Wahlvorstand die             Zählliste aufgeführten gemäß § 11 Abs. 4 Satz 3\nFortsetzung der Wahl mit einem anderen Wahl-            ungültigen Stimmen hinzuzurechnen.“\ngerät beschließen, wenn dies ohne nennens-           f) Im neuen Absatz 5 werden die Wörter „Ergebnisse\nwerte Verzögerung und ohne Gefährdung des               der Einzelzählwerke nicht mit der am Hauptzähl-\nWahlgeheimnisses möglich ist.“                          werk angegebenen Zahl“ durch die Wörter „ange-\ncc) Im neuen Satz 3 wird das Wort „Die“ durch die            zeigten einzelnen Zählergebnisse nicht mit der\nWörter „Jede Störung an einem Wahlgerät                 angezeigten Zahl der insgesamt abgegebenen\noder die“ ersetzt.                                      Stimmen“ sowie das Wort „aufzuklären“ durch\ndie Wörter „und der Bedienungsanleitung darzu-\ndd) Im neuen Satz 6 werden die Wörter „sind die              stellen“ ersetzt.\nWahlgeräte“ durch die Wörter „ist ein Wahl-\ngerät“ ersetzt, und nach dem Wort „Sperrung“         g) Der neue Absatz 6 wird aufgehoben.\nwerden die Wörter „, sofern diese rückgängig\ngemacht werden kann,“ eingefügt.                 17. § 15 wird wie folgt geändert:\na) In der Überschrift wird die Angabe „(Zu § 72 der\n14. § 12 wird wie folgt neu gefaßt:                                 Bundeswahlordnung)“ gestrichen.\n„§ 12                              b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nSchluß der Wahlhandlung                          aa) In Satz 1 wird nach der Angabe „Anlage 2“ die\nDer Wahlvorsteher hat nach Schließung der Wahl-                   Angabe „oder 3“ eingefügt.\nhandlung jedes Wahlgerät oder die Stimmenspeicher               bb) In Satz 4 wird die Angabe „§ 11 Abs. 6 und 7“\ngegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die                    durch die Angabe „§ 11 Abs. 5 und nach\nSperrung, sofern diese rückgängig gemacht werden                     § 56 Abs. 7 der Bundeswahlordnung oder § 49\nkann, zu versiegeln.“                                                Abs. 7 der Europawahlordnung“ ersetzt.","752              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\ncc) Satz 5 wird wie folgt neu gefaßt:                      b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n„Der Wahlniederschrift sind beizufügen:                   aa) In Satz 1 wird die Angabe „über § 76 Abs. 1 der\n1. Zähllisten für die nichtabgegebenen Erst-                  Bundeswahlordnung hinaus“ gestrichen und\noder Zweitstimmen (§ 11 Abs. 4 Satz 3                     die Wörter „Angaben auf den Zählwerken der\nund 4),                                                   Wahlgeräte“ durch die Wörter „angezeigten\noder ausdruckbaren Zählergebnisse“ ersetzt.\n2. Wahlscheine, über die der Wahlvorstand\nbesonders beschlossen hat (§ 59 der Bun-              bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Geräte“ die\ndeswahlordnung oder § 52 der Europa-                      Wörter „oder die Stimmenspeicher“ eingefügt.\nwahlordnung) und                                  c) In Absatz 3 werden nach den Wörtern „Versiege-\n3. Zählkontrollvermerke oder die von einem                lung der Wahlgeräte“ die Wörter „oder der Stim-\nWahlgerät ausgedruckten Ergebnisse (§ 14              menspeicher“ eingefügt. Die Wörter „Angaben auf\nAbs. 1).“                                             den Zählwerken“ werden durch das Wort „Zähl-\nergebnisse“ ersetzt.\nc) In Absatz 2 Satz 1 wird nach dem Wort „Bundes-\nwahlordnung“ die Angabe „oder Anlage 25 der\n20. § 18 wird wie folgt neu gefaßt:\nEuropawahlordnung“ eingefügt und die Angabe\n„(§ 11 Abs. 7)“ durch die Angabe „(§ 11 Abs. 5)“                                     „§ 18\nersetzt.                                                                   Übergangsbestimmung\nd) Absatz 3 wird wie folgt neu gefaßt:                           Für Wahlgeräte einer Bauart, die bereits für die\n„(3) Nach Ermittlung des Wahlergebnisses ist             Wahlen zum 14. Deutschen Bundestag oder die Euro-\njedes Wahlgerät zu schließen und zu versiegeln.            pawahlen 1994 zugelassen worden ist, gilt die Bauart-\nBei Geräten oder bei herausnehmbaren Stim-                 zulassung im Rahmen des jeweiligen Zulassungs-\nmenspeichern, bei denen eine Entsperrung in                erlasses des Bundesministeriums des Innern allge-\ngeschlossenem Zustand nicht möglich ist, genügt            mein für Wahlen zum Deutschen Bundestag oder\ndie Versiegelung und Kennzeichnung des Behält-             Europawahlen als erteilt. § 8 Abs. 1 Nr. 6 ist auf diese\nnisses, in dem sich die Schlüssel oder Stimmen-            Wahlgeräte nicht anzuwenden.“\nspeicher befinden.“\n21. § 19 wird aufgehoben.\n18. § 16 wird wie folgt geändert:\na) In der Überschrift wird die Angabe „(Zu § 73 der      22. Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu\nBundeswahlordnung)“ gestrichen.                            dieser Verordnung ersichtliche Fassung.\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\n23. Nach der Anlage 2 wird die im Anhang zu dieser\naa) In Nummer 3 wird der Punkt durch ein Komma             Verordnung abgedruckte Anlage 3 eingefügt.\nersetzt.\nbb) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 ein-\ngefügt:                                                                     Artikel 2\n„4. die eingenommenen Wahlbenachrichti-                      Änderung der Europawahlordnung\ngungen.“                                       Die Europawahlordnung in der Fassung der Bekannt-\nc) Absatz 2 wird wie folgt neu gefaßt:                   machung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), geändert\ndurch Verordnung vom 3. März 1999 (BGBl. I S. 293),\n„(2) Wahlvorsteher, Gemeindebehörde und Kreis-\nwird wie folgt geändert:\nwahlleiter haben sicherzustellen, daß die einge-\nsetzten Wahlgeräte oder deren herausgenom-\nmene Stimmenspeicher und die Wahlniederschrift        1. § 84 wird aufgehoben.\nmit den Anlagen bis zur Aufhebung der Sperrung\nund Versiegelung der eingesetzten Wahlgeräte          2. Die Anlage 31 (zu § 84 Nr. 3) wird aufgehoben.\noder der herausgenommenen Stimmenspeicher\nUnbefugten nicht zugänglich sind.“\nArtikel 3\n19. § 17 wird wie folgt geändert:                                                    Inkrafttreten\na) In der Überschrift wird die Angabe „(Zu § 76 der         Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nBundeswahlordnung)“ gestrichen.                       in Kraft.\nBonn, den 20. April 1999\nDer Bund esminist er d es Innern\nSc hily","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999                               753\nAnhang\nAnlage 1\n(zu § 2)\nRichtlinien\nfür die Bauart von Wahlgeräten\nInhalt                             B     Anforderungen an die Bauart\nA Gültigkeitsbereich                                           1     Id ent ifizierung\nB Anforderungen an die Bauart                                  Die Bauart des Wahlgerätes und die zur Bauart gehören-\nden Komponenten des Wahlgerätes sind einschließlich\n1  Identifizierung                                             der Prüfunterlagen geeignet identifizierbar. Dazu gehören:\n2  Technischer Aufbau                                          •    Typenschilder\n2.1 Konstruktion\n•    Eindeutige Identifikation der installierten Software bei\n2.2 Belastbarkeit                                                rechnergesteuertem Wahlgerät\n2.3 Haltbarkeit, Funktionssicherheit\n•    Prüfunterlagen:\n2.4 Rückwirkungsfreiheit\n2.5 Energieversorgung\n– Technische Spezifikationen,\n2.6 Transport und Aufbewahrung                                   – Abbildungen,\n3  Funktionsweise                                                   – Bedienungsanleitung(en),\n3.1 Funktionsprinzip, Verwendungsart                             – Konstruktionsunterlagen (einschließlich für Soft-\n3.2 Funktionskontrolle und Fehleranzeige                              ware),\n3.3 Darstellung der Wahlvorschläge, Bedienungsvorrichtun-        – Funktionsbeschreibungen (einschließlich für Soft-\ngen                                                              ware),\n3.4 Stimmenspeicherung, Zählung und Anzeige\n– Programmdokumentation (einschließlich Programm-\n3.5 Sperrung und Sicherung                                            entwicklung),\n3.6 Abgabe von Stimmen\n– kommentierter Quellcode,\n3.7 Ergonomie, Bedienbarkeit\n– lauffähiges Programm.\n4  Bedienungsanleitung(en)\n2     Tec hnisc her Auf b au\nA    Gültigkeitsbereich\n2.1 Konstruktion\nEin Wahlgerät, das gemäß § 1 der Abgabe und Zählung            Das Wahlgerät entspricht in seiner Konstruktion dem\nder Wählerstimmen dient, weist folgende Eigenschaften          allgemeinen Stand der Technik und ist unter Beachtung\nzur Durchführung der Wahl auf:                                 der für Systeme mit schwerwiegenden Schadensfolgen\n•  Darstellung der Wahlvorschläge gemäß Stimmzettel,           bei Fehlverhalten (hohe Kritikalität) anerkannten Regeln\nder Bedienung zur Auswahl und Abgabe einer Stimme           der Technik aufgebaut.\nbzw. der Kennzeichnung und Bedienung für die Ab-            Das Wahlgerät ist so konstruiert, daß eine Veränderung\ngabe einer ungültigen Stimme,                               des technischen Aufbaus und bei rechnergesteuerten\n•  Registrierung jeder vom Wähler aus den Wahlvorschlä-        Geräten auch der installierten Software durch unbefugte\ngen ausgewählten oder als ungültig gekennzeichneten         Dritte nicht unbemerkt bleibt.\nund abgegebenen Stimme,\n•  selbsttätige Zählung der insgesamt abgegebenen              2.2 Belastbarkeit\nStimmen mit zugehöriger Anzeige,                            Das Wahlgerät besteht in allen Teilen aus Werkstoffen und\n•  selbsttätige Zählung der abgegebenen Stimmen sor-           technischen Eigenschaften von hinreichender Belastbar-\ntiert nach den Wahlvorschlägen bzw. nach ungültig           keit und genügender Unveränderlichkeit gegenüber Um-\ngekennzeichneten Stimmen mit Anzeige des Zähl-              gebungseinflüssen, so daß es gegen die bei ordnungs-\nergebnisses,                                                gemäßem Gebrauch auftretende Abnutzung und Ge-\nstaltsänderung hinreichend gesichert sowie gegen die\n•  selbsttätige Speicherung der abgegebenen Stimmen            beim Gebrauch, Transport oder während der Aufbewah-\nsolange, bis sie durch Bedienung gelöscht werden,           rung auftretenden Einflüsse hinreichend unempfindlich ist.\n•  weitere Eigenschaften nur, soweit sie in unmittelbarem      Dies gilt für anzugebende mechanische, klimatische und\nZusammenhang mit der Wahl stehen.                           elektromagnetische Umgebungseinflüsse1).\nErst- und Zweitstimme für Bundestagswahlen können\n(auch) an zwei Wahlgeräten derselben Bauart getrennt           1) In technischen Normen finden sich Festlegungen für Belastungen und\nabgegeben werden. Am selben Wahlgerät abgegebene                  Störungen mechanischer Art (Vibrationen, freier Fall, Kippfallen, Tropf-\nwasserbeständigkeit im Bedienungsbereich), klimatischer Art (Betriebs-\nZweitstimmen können zugeordnet zur abgegebenen Erst-              und Lagerungs-Temperatur, Feuchtigkeit) und elektromagnetischer Art\nstimme gespeichert werden.                                        (statische Entladungen, konstante und Wechsel-Felder).","754              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\n2.3 Haltbarkeit, Funktionssicherheit                         3.3 Darstellung der Wahlvorschläge, Bedienungsvorrich-\ntungen\nDas Wahlgerät läßt bei hinreichender Pflege, Wartung und\ngeschützter Aufbewahrung eine hohe Lebensdauer erwar-        Das Wahlgerät und der Bedienungsbereich für den Wähler\nten. Bei anzugebenden mechanischen, klimatischen und         sind optisch neutral ausgeführt.\nelektromagnetischen Umgebungseinflüssen, bei Störun-\nAlle Angaben, die auf den amtlichen Stimmzetteln enthal-\ngen in der Energieversorgung, beim normalen Gebrauch\nten sind, können auf der Vorderseite des Wahlgerätes gut\nund bei Fehlern in der Bedienung bleiben die Funktionen\nerkennbar angebracht werden, z. B. in waagerechter oder\ndes Wahlgerätes aufrechterhalten und die abgegebenen\nsenkrechter Anordnung.\nStimmen erhalten.\nFür jeden Wahlvorschlag, für den eine Stimme abgegeben\n2.4 Rückwirkungsfreiheit                                     werden kann, ist ein abgegrenztes Feld mit eindeutig\nzugeordneter Bedienungsvorrichtung zur Auswahl der\nBei Anschluß von nicht zur Bauart gehörenden Kompo-          Stimmabgabe vorhanden. Außerdem ist ein Feld mit\nnenten arbeitet das Wahlgerät rückwirkungsfrei. Entspre-     Bedienungsvorrichtung für die Kennzeichnung zur Ab-\nchendes gilt, wenn eine gleichzeitige Durchführung meh-      gabe einer jeweils ungültigen Erst- oder Zweitstimme vor-\nrerer voneinander unabhängiger Wahlarten vorgesehen          gesehen.\nist.\nDie Bedienungsvorrichtungen zur Auswahl der Stimm-\nabgabe sind numeriert. Die für jeden Wahlvorschlag ange-\n2.5 Energieversorgung                                        zeigten Zählergebnisse sind den Bedienungsvorrichtun-\nEin elektrisch betriebenes Wahlgerät ist gegen kurzfristi-   gen eindeutig zugeordnet und in derselben Weise nume-\ngen Stromausfall oder Spannungsabfall gesichert und          riert. Entsprechendes gilt für die Kennzeichnung zur Ab-\nbleibt bei längerem Stromausfall durch Verwendung einer      gabe einer ungültigen Stimme und für deren Zählergebnis.\nErsatzstromquelle oder durch mechanische Bedienung           Die Zahl der mit den zugehörigen Bedienungsvorrichtun-\nbetriebsfähig. Das Wahlgerät ist mit einem geeigneten        gen nutzbaren Felder ist so groß als Wahlvorschläge (bei\nAnschluß für eine Ersatzstromquelle (z.B. Notstromaggre-     Bundestagswahlen: Wahlkreisbewerber für die Erststim-\ngat, Batterien oder Akkumulator) versehen.                   me bzw. Landeslisten jeder Partei für die Zweitstimme; bei\nDer Energieverbrauch ist so gering, daß die Betriebsbe-      Europawahlen: Bewerberlisten jeder Partei oder politi-\nreitschaft des Wahlgerätes zumindest für die Dauer von       schen Vereinigung) in der Regel für eine Wahl zugelassen\ndreizehn Stunden bei Betrieb mit einer geeigneten Ersatz-    werden.\nstromquelle ohne Auswechslung aufrechterhalten bleibt.\n3.4 Stimmenspeicherung, Zählung und Anzeige\n2.6 Transport und Aufbewahrung                               Vom Wahlgerät können so viele Stimmen entgegen-\nDas Wahlgerät kann gut transportiert und in zugehöriger      genommen und registriert werden als Wähler in der Regel\nVerpackung geschützt aufbewahrt werden.                      zur Stimmabgabe in einem Wahllokal vorgesehen sind.\nDie Zählung der Stimmen erfolgt in der Weise, daß allein\n3    Funk t io nsw eise                                      folgende Zählergebnisse durch das Wahlgerät oder zwei\nWahlgeräte derselben Bauart selbsttätig ermittelt und\n3.1 Funktionsprinzip, Verwendungsart                         angezeigt werden:\nDie folgenden Anforderungen gelten entsprechend bei der      1. die Zahl aller abgegebenen einschließlich der als\ngleichzeitigen Durchführung einer bundesweiten Wahl mit          ungültig gekennzeichneten Erststimmen,\neiner anderen Wahl.\n2. die Zahl aller abgegebenen einschließlich der als\nDas Wahlgerät ist so konstruiert, daß ein Wähler nur eine        ungültig gekennzeichneten Zweitstimmen,\nStimme oder nur eine Erst- und eine Zweitstimme für Bun-\ndestagswahlen bzw. jeweils eine ungültige Stimme abge-       3. die Zahl der als ungültig gekennzeichneten abgegebe-\nben kann.                                                        nen Erststimmen,\nDie Reihenfolge der Bedienung für die Auswahl der Erst-      4. die Zahl der als ungültig gekennzeichneten abgegebe-\nund der Zweitstimme aus den Wahlvorschlägen wird                 nen Zweitstimmen,\ndurch das Wahlgerät nicht vorgegeben.                        5. jede Zahl der für die einzelnen Wahlkreisbewerber\nBei getrennter Bedienung für Auswahl und Abgabe der              abgegebenen Erststimmen,\nStimmen kann die Abgabe der Erst- und der Zweitstimme        6. jede Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegebe-\nüber eine gemeinsame Bedienungsvorrichtung erfolgen.             nen Zweitstimmen.\nEntsprechendes gilt für die Zahlen der für eine Europawahl\n3.2 Funktionskontrolle und Fehleranzeige\nabgegebenen Stimmen.\nDas Wahlgerät ermöglicht beim Einschalten die Kontrolle\nDie Zählung der für jeden Wahlvorschlag abgegebenen\nseiner Funktionsfähigkeit, bei einem elektronischen Wahl-\nStimmen, der ungültigen Stimmen und der insgesamt\ngerät unterstützt durch selbsttätige Funktionsanzeigen.\nabgegebenen Stimmen erfolgt vollständig, eindeutig und\nDas Wahlgerät unterstützt die Anzeige von ggf. während       richtig. Die Stimmenspeicherung erfolgt in der Weise\nder Wahl auftretenden Funktionsfehlern seiner Kompo-         mehrfach (redundant), daß mit an Sicherheit grenzender\nnenten, die eine ordnungsgemäße Verwendung gefährden         Wahrscheinlichkeit keine abgegebene Stimme verloren\noder unmöglich machen, und soll eine Fehlerdiagnose          geht und somit die Zählung mit hoher Zuverlässigkeit rich-\nermöglichen.                                                 tig erfolgt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999               755\nVor, während und nach der Wahl ist die Zahl der insge-       gabe und die Sperrung des Geräts sind für den Wahl-\nsamt abgegebenen Stimmen, ggf. getrennt nach Erst- und       vorstand erkennbar (z. B. durch Laut- und/oder Licht-\nZweitstimmen, für den Wahlvorstand jederzeit von außen       signale).\nablesbar.                                                    Die Stimmabgabe verläuft in zwei Phasen, so daß der\nIm gesicherten Zustand während der Wahl ist eine Able-       Wähler nach Ablauf der ersten Phase die ausgewählte,\nsung der Zahl der für einen Wahlvorschlag oder der ungül-    beabsichtigte Stimmabgabe noch einmal überprüfen kann\ntig abgegebenen Stimmen nicht möglich. Das Ergebnis          (z. B. zwei Handgriffe oder Einschalten eines Druckpunk-\nder Stimmabgabe ist unmittelbar nach einer besonderen        tes).\nHandlung ablesbar und wird unverändert festgehalten.         Dem Wähler ist unmittelbar nach der Stimmabgabe durch\nDas Wahlgerät gewährleistet die Geheimhaltung der            ein Laut- oder Lichtsignal oder ein am Wahlgerät erschei-\nStimmabgabe. Aus keiner Vorrichtung oder Einrichtung         nendes Zeichen erkennbar, daß seine Stimmabgabe regi-\nkann ersehen werden, wie ein Wähler gewählt hat. Zuläs-      striert und die Sperrvorrichtung wieder wirksam ist. Das\nsig ist die Ausgabe anonym gespeicherter Stimmen nach        Zeichen erlischt wieder, sobald die Stimmabgabe voll-\nder Ergebnisablesung zur Auswertung außerhalb des            zogen ist.\nWahlgerätes.\n3.7 Ergonomie, Bedienbarkeit\n3.5 Sperrung und Sicherung                                   Das Wahlgerät ist ergonomisch so ausgeführt, daß es\nVor Beginn der Wahl können sämtliche Zähl- und Spei-         auch von unterdurchschnittlich begabten Wählern ohne\ncherinhalte für die Stimmenregistrierung gelöscht werden.    größere Schwierigkeiten bedient werden kann.\nDaß das geschehen ist, ist auf einfache Weise kontrollier-   Bedienungshandlungen des Wählers ergeben keine Feh-\nbar.                                                         lermeldungen, sondern ggf. Hinweise zum Handlungs-\nVor Beginn der Wahl kann die Wirkung genau derjenigen        ablauf.\nBedienungsvorrichtungen, die zur Auswahl der Stimm-          Bedienungshandlungen, Fehlgriffe und absichtliche – mit\nabgabe für einen der Wahlvorschläge nicht benötigt wer-      Ausnahme gewaltsamer oder unter Anwendung besonde-\nden, für die Dauer des gesamten Wahlvorganges gesperrt       rer Hilfsmittel vorgenommener – Eingriffe haben keine\nwerden.                                                      Störungen oder gar Zerstörungen zur Folge.\nVor Beginn der Wahl kann das Wahlgerät gegen jeden Ein-\ngriff, insbesondere gegen eine Abgabe und Speicherung        4     Bedienungsanleitung(en)\nvon Stimmen und gegen Ablesung, Ausgabe und\nDem Wahlgerät sind beigefügt:\nLöschung registrierter Stimmen, durch Mehrfachver-\nschluß (mindestens zwei Schlösser mit unterschiedlicher      •   eine geeignete Bedienungsanleitung mit folgendem\nSchließung) gesichert werden.                                    Inhalt:\nAus dem in dieser Weise gesicherten Grundzustand kann            1. Aufstellung und Inbetriebsetzung,\ndas Wahlgerät für die Durchführung der Wahl so in Betrieb        2. Vorbereitung für eine Wahl: Einstellungen, Siche-\ngenommen werden, daß nur eine vom Wahlvorstand                       rung und Verriegelungen, Funktionskontrollen,\nbezüglich jedes einzelnen Wählers kontrollierbare Abgabe\nund Speicherung von Stimmen erfolgen kann.                       3. Bedienung durch den Wahlvorstand vor, während\nund nach der Wahl,\nNach der Wahl kann die Abgabe und Speicherung von\nStimmen gesperrt und die Ablesung und Ausgabe des                4. Anleitung zur Stimmabgabe durch den Wähler,\nZählergebnisses freigegeben werden, während die Sper-            5. Funktionsfehler: Anzeigen und mögliche Handlun-\nrung zur Verhinderung einer Löschung registrierter Stim-             gen,\nmen erhalten bleibt, bis diese gesondert entriegelt wird.\n6. Lagerung und Transport,\n3.6 Abgabe von Stimmen                                           7. Wartung und Instandhaltung,\nDie Bedienungsvorrichtungen des Wahlgerätes können               8. technische Daten zur Verwendung (Wahlarten,\nvom Wähler nur dann benutzt werden, wenn der Wahlvor-                max. Zahl der Wähler und max. Zahl der Wahlvor-\nstand die Stimmabgabe freigegeben hat. Nach der Frei-                schäge für Bundestagswahlen bzw. für Europawah-\ngabe ist bis zur Stimmenregistrierung allein die Auswahl             len) und zu Umgebungsbedingungen,\nund Abgabe der für einen Wähler zulässigen Stimmen           •   eine Kurzanleitung für den Wahlvorstand\nmöglich. Nach Registrierung der Stimmabgabe sperrt sich\ndas Wahlgerät wieder selbsttätig. Die Freigabe kann nach     und\neinem angemessenen Zeitraum für den Fall, daß der            •   eine Anleitung zur Stimmabgabe mit Darstellung der\nWähler keine Stimme abgegeben hat, durch eine beson-             Bedienungsseite für den Wähler und Bedienungsanga-\ndere Handlung des Wahlvorstandes zurückgenommen                  ben zur Auswahl der Wahlvorschläge und Abgabe der\nwerden, so daß das Gerät wieder gesperrt ist. Die Frei-          Stimme(n).","756                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\nAnlage 2\n(zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)\nGemeinde ........................................................................................                     Wahlbezirk (Name oder Nummer) ....................................\nKreis ................................................................................................    w 1)        Allgemeiner Wahlbezirk\nWahlkreis ........................................................................................        w 1)        Sonderwahlbezirk\nLand ................................................................................................\nDiese Wahlniederschrift ist auf der\nletzten Seite von allen Mitgliedern des\nWahlvorstandes zu unterschreiben.\nWahlniederschrift\nüber die Wahl mit Wahlgeräten\nbei der Wahl zum Deutschen Bundestag\nam .................................................................\n1.    Wahlvorstand\nZu der Wahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:\nFamilienname                                                            Vorname                                                     Funktion\n1. ........................................................          ............................................................ als Wahlvorsteher\n2. ........................................................          ............................................................ als stellvertretender Wahlvorsteher\n3. ........................................................          ............................................................ als Schriftführer\n4. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\n5. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\n6. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\n7. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\nAn Stelle des(r) nicht erschienenen – ausgefallenen2) Mitglieds(er) des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die)\nfolgenden anwesenden – herbeigerufenen – Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern) des Wahlvorstandes und wies ihn (sie) auf ihre\nVerpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätig-\nkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hin:\nFamilienname                                                            Vorname                                                       Uhrzeit\n1. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n2. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n3. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                                            Vorname                                                       Uhrzeit\n1. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n2. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n3. ........................................................          ............................................................  ..........................................................","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999                                                                                             757\n2.   Wahlhandlung\n2.1  Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung\nzur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt-\ngewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlordnung und der Bundeswahlgeräteverordnung lagen im Wahlraum vor.\nEine Abbildung der Seite des Wahlgerätes, an der der Wähler seine Stimme(n) abgeben kann, nebst gerätespezifischer Darstel-\nlung der Wahlvorschläge und einer Anleitung zur Stimmabgabe mit dem Wahlgerät waren im Wahlraum ausgehängt.\n2.2  Der Wahlvorstand stellte fest, daß\ndas Wahlgerät Typ ....................................                  Fabrik-Nr. .............................. für die Erststimmen und 2)\ndas Wahlgerät Typ ....................................                  Fabrik-Nr. .............................. für die Zweitstimmen 2)\n– sich in ordnungsgemäßem Zustand befand,\n– dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet war,\n– sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe auf Null gestellt oder gelöscht waren,\n– die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter leer waren 2) und\n– nicht benötigte Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe gesperrt waren 2).\nDann wurde jedes verwendete Wahlgerät oder dessen Zähl- und Speichervorrichtungen durch den Wahlvorsteher verschlossen.\nDie Schlüssel nahmen der Wahlvorsteher und ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes getrennt bis zur Beendigung der Wahl-\nhandlung in Verwahrung.\n2.3  Damit die Wähler unbeobachtet ihre Stimme(n) abgeben konnten, war(en) das (die) Wahlgerät(e) im Wahlraum in – einer – Wahl-\nzelle(n) – in einem Nebenraum, der nur vom Wahlraum aus betretbar war und dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus\nüberblickt werden konnte – aufgestellt 2).\n2.4  Mit der Stimmabgabe wurde um .................. Uhr ................ Minuten begonnen.\n2.5  Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteil-\nten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die\nStimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der\nAbschlußbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2).\nDer Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlußbescheinigung unter\nBerücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).\n2.6  Der Wahlvorstand wurde über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht unterrichtet 2).\nDer Wahlvorstand wurde vom ..................................................................................... unterrichtet, daß folgende(r) Wahlschein(e)\nfür ungültig erklärt worden ist (sind):\n(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) 2)\n..........................................................................................................................................................................................................\n2.7  Während der Wahlhandlung überprüfte der Wahlvorsteher oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes an Hand\nder Kontrollvorrichtungen, ob die Wähler beide Stimmen abgegeben haben und die Vorrichtungen zur Stimmabgabe sodann\nwieder gesperrt waren. Unterblieb die Abgabe beider Stimmen, so wurde der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis gestri-\nchen und in der Spalte Bemerkungen „Nichtwähler“ oder „N“ eingetragen. Über die nicht abgegebenen Erst- und Zweitstimmen\nwurde jeweils eine Zählliste geführt. Der Listenführer verzeichnete jede nicht abgegebene Stimme in der in Betracht kommenden\nZählliste.\n2.8  Während der Wahlhandlung traten an dem – den – Wahlgerät(en) Typ ................................... Fabrik-Nr. ...................................\nfolgende Funktionsstörungen auf, die gemäß Bedienungsanleitung nicht auf einfache Weise und nicht ohne Gefahr für das\nBekanntwerden oder Löschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben werden konnten, :\n..........................................................................................................................................................................................................\nund die um ............................... Uhr dazu führten, daß auf Beschluß des Wahlvorstandes zur Wahl mit dem\nWahlgerät-Typ .......................................... Fabrik-Nr. ................................................................ übergegangen werden mußte 2) 3).\nDie Feststellungen nach Nr. 2.2 wurden wiederholt.\nWährend der Wahlhandlung traten an dem – den Wahlgerät(en) Typ ................................... Fabrik-Nr. ...................................\nfolgende Funktionsstörungen auf, die um ................................... Uhr dazu führten, daß zur Urnenwahl übergegangen werden\nmußte 2) 4):\n..........................................................................................................................................................................................................\n2.9  Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren – abgesehen von den unter 2.8 genannten – nicht zu verzeichnen 2) .\nAls besondere Vorfälle waren – abgesehen von den unter 2.8 genannten – zu verzeichnen 2) (z. B. Zurückweisung von Wählern\nin den Fällen des § 56 Abs. 7 und § 59 der Bundeswahlordnung):\n..........................................................................................................................................................................................................\nÜber die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr. .................... bis Nr. .................... beigefügt.\n2.10 Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden\nWahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesen-\nden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.\nUm .................... Uhr .................... Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Er sperrte jedes Wahlgerät oder\ndie Zähl- und Speichervorrichtungen2) sofort gegen jede weitere Stimmabgabe und versiegelte die Sperrung.","758                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\n3.  Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk\n3.1 Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren Anschluß an die Stimmabgabe und ohne Unter-\nbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des Stellvertreters des Wahlvorstehers vorgenommen.2)\n3.2 a) Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                       ..................      Vermerke.\nb) Mit Wahlschein haben gewählt                                                               ..................      Personen            B1                 An entsprechender Stelle\nin Abschnitt 4 eintragen.\nc) Gesamtzahl der Wähler – a) und b) zusammen –                                               ..................      Personen              B\nd) Sodann wurden die auf dem (den) Wahlgerät(en) insgesamt angezeigten Zahlen für die Erst- und Zweitstimmen abgelesen.\nDie Ablesung ergab\nbei Wahlgerät Typ ......................... Fabrik-Nr. .........................                        ....................      abgegebene Erststimmen,\nbei Wahlgerät Typ ......................... Fabrik-Nr. .........................                        ....................      abgegebene Zweitstimmen.\ne) Aus den Zähllisten für die nicht abgegebenen Erst- und Zweitstimmen ergaben sich folgende Zahlen:\n..................      als ungültig geltende Erststimmen,                            C2\n..................      als ungültig geltende Zweitstimmen.                            E2\nf) Gesamtzahl der Erststimmen (d) und e) zusammen): ................................................................................................................\nGesamtzahl der Zweitstimmen (d) und e) zusammen): ..............................................................................................................\ng) Die Gesamtzahl c) stimmte jeweils mit der Gesamtzahl der Erststimmen und                                                             w 1)\nder Zweitstimmen aus f) überein.\nDie Gesamtzahl c) war um ............... größer – kleiner 2) – als die Gesamtzahl                                                 w 1)\nder Erststimmen aus f).\nDie Gesamtzahl c) war um ............... größer – kleiner 2) – als die Gesamtzahl                                                 w 1)\nder Zweitstimmen aus f).\nDie Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgendem:\n....................................................................................................................................................................................................\n3.3 Nunmehr wurde(n) das (die) Wahlgerät(e) für die Zählung freigegeben. Ein Mitglied des Wahlvorstandes stellte die an dem (den)\nWahlgerät(en) angezeigten oder ausgedruckten folgenden Zahlen fest, die es in die nachstehenden Zählkontrollvermerke eintrug:\na) Wahlgerät Typ ..................                   Fabrik-Nr. ......................................\nNr. ............... der Anzeigen                Zahl bei Schluß der Wahlhandlung                                – Nicht vom Wahlvorstand auszufüllen –\n................................................       ......................................................\nDie Übereinstimmung der Angaben auf den Anzeigen\n................................................       ......................................................         mit nebenstehenden Zählkontrollvermerken wird hier-\nmit bescheinigt. Das (Die) Wahlgerät(e) ist (sind) nach\n................................................       ......................................................         Prüfung wieder versiegelt – verschlossen und die Be-\nhältnisse mit den Schlüsseln – Stimmenspeicher(n)\n................................................       ......................................................         versiegelt 2) – worden.\n................................................       ......................................................         ................................., den .................................. 19....\n(Ort)\n................................................       ......................................................\n....................................................................................\n(Kreiswahlleiter oder Beauftragter)\n................................................       ......................................................\n....................................................................................\n(erster Zeuge)\n....................................................................................\n(zweiter Zeuge)\nb) Wahlgerät Typ ..................                   Fabrik-Nr. ......................................\nNr. ............... der Anzeigen                Zahl bei Schluß der Wahlhandlung\n................................................       ......................................................\n................................................       ......................................................\n................................................       ......................................................\n................................................       ......................................................\n................................................       ......................................................\n................................................       ......................................................\n................................................       ......................................................","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999                                                                                    759\n3.4 Danach stellte der Wahlvorsteher – ein vom Wahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes2) – durch lautes Ablesen der\neinzelnen Anzeigen fest die Zahl der an den Wahlgeräten\n1. insgesamt abgegebenen Erststimmen,\n2. insgesamt abgegebenen Zweitstimmen,\n3. für jeden Bewerber abgegebenen Stimmen (Erststimmen),\n4. für jede Landesliste abgegebenen Stimmen (Zweitstimmen),\n5. abgegebenen ungültigen Erst- und Zweitstimmen.\nDie übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes überzeugten sich von der Richtigkeit dieser Feststellung und ihrer Übertragung in\ndiese Wahlniederschrift.\n3.5 Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im\nWahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.\n4.  Wahlergebnis\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben 5)\nPersonen\nA1           Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 6)                                                     ............................................\nA2           Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 6)                                                      ............................................\nA1+A2       Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte 6)                                                                   ............................................\nB           Wähler insgesamt (vgl. oben 3.2 c)                                                                                               ............................................\nB1           darunter Wähler mit Wahlschein (vgl. oben 3.2 b)                                                                                 ............................................\nErgebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen) 7) 9)\nC1           Am Wahlgerät abgegebene ungültige Erststimmen                                       ............................................ ............................................\n(Nummer der Anzeige)\nC2           Nach der Zählliste als ungültig geltende Erststimmen                                ............................................\nC            Ungültige Erststimmen zusammen                                                      ............................................\nD           Gültige Erststimmen insgesamt                                                       ............................................ ............................................\n(Nummer der Anzeige)\nVon den gültigen Erststimmen entfielen\nauf den Bewerber\nErststimmen                                  Nummer der Anzeige\nD1           1. ................................................................................ ............................................ ............................................\nD2           2. ................................................................................ ............................................ ............................................\nD3           3. ................................................................................ ............................................ ............................................\n(Vor- und Familienname des Bewerbers sowie Kurzbezeichnung\nder Partei/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kenntwort\n– laut Stimmzettel –)\nusw.\nErgebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) 8) 9)\nE1          Am Wahlgerät abgegebene ungültige Zweitstimmen                                      ............................................ ............................................\n(Nummer der Anzeige)\nE2          Nach der Zählliste als ungültig geltende Zweitstimmen                               ............................................\nE           Ungültige Zweitstimmen zusammen                                                     ............................................\nF           Gültige Zweitstimmen insgesamt                                                      ............................................ ............................................\n(Nummer der Anzeige)\nVon den gültigen Zweitstimmen entfielen\nauf die Landesliste der\nZweitstimmen                                 Nummer der Anzeige\nF1          1. ................................................................................ ............................................ ............................................\nF2          2. ................................................................................ ............................................ ............................................\nF3          3. ................................................................................ ............................................ ............................................\n(Kurzbezeichnung der Partei – laut Stimmzettel –)\nusw.\nZusammen          ............................................","760                     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\n5.  Abschluß der Wahlergebnisfeststellung\n5.1 Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen (z. B. Aufklärung\nder Verschiedenheit der Summe der angezeigten einzelnen Zählergebnisse und der angezeigten Zahl der insgesamt abgegebenen\nStimmen – § 14 Abs. 5 Bundeswahlgeräteverordnung –): 2)\n..........................................................................................................................................................................................................\nDer Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 2)\n..........................................................................................................................................................................................................\n5.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ......................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung10) der Stimmen, weil\n..........................................................................................................................................................................................................\n(Angabe der Gründe)\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitte 3.2 bis 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene\nWahlergebnis für den Wahlbezirk wurde\nw 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\nw 1) berichtigt 11)\nund vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.\n5.3 Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses wurde jedes verwendete Wahlgerät geschlossen und versiegelt – geschlossen und\ndie Behältnisse mit den Schlüsseln / dem (den) Stimmenspeicher(n) versiegelt 2). Die Zähllisten für die als ungültig geltenden\nStimmen wurden vom Listenführer und Wahlvorsteher unterschrieben und sind als Anlage Nr. .......... bis Nr. .......... beigefügt.\n5.4 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung12) übertragen und auf schnellstem Wege\ntelefonisch – durch (Angabe der Übermittlung) .......................................... – 2) an ........................................................ übermittelt.\n5.5 Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses min-\ndestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter,\nanwesend.\n5.6 Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.\n5.7 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.\n.............................................. , den .................................... 19 ....\n(Ort)\nDer Wahlvorsteher                                                                                  Die übrigen Beisitzer\n............................................................................................      1.     ................................................................................................\nDer Stellvertreter                                                                                 2.     ................................................................................................\n............................................................................................      3.     ................................................................................................\nDer Schriftführer                                                                                  4.     ................................................................................................\n............................................................................................\n5.8 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ......................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname)\nverweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil\n..........................................................................................................................................................................................................\n..........................................................................................................................................................................................................\n(Angabe der Gründe)\n5.9 Nach Schluß des Wahlgeschäfts übergab der Wahlvorstand am .................................................................................................. ,\n........................ Uhr, dem Beauftragten der Gemeindebehörde\n1. diese Wahlniederschrift mit den darin verzeichneten Anlagen,\n2. das (die) Wahlgerät(e) oder den (die) herausgenommene(n) Stimmenspeicher 2) nebst Schlüsseln und Zubehör,\n3. das Wählerverzeichnis,\n4. die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt sind,\n5. alle sonstigen ihm von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.\nDer Wahlvorsteher\n......................................................................................\nVom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen, das Paket mit den\nverpackten und versiegelten Wahlscheinen sowie\ndas (die) unter Nr. 5.3 genannte(n) Wahlgerät(e) oder der (die) Stimmenspeicher am ................................, ........................... Uhr\nauf Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n......................................................................................\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\nAchtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den Anlagen, das Wahlgerät oder herausgenommene Stimmen-\nspeicher 2) sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999                                                             761\n_____________\n1) Zutreffendes ankreuzen.\n2) Nichtzutreffendes streichen.\n3) Die Wahl darf nur mit einem anderen Wahlgerät fortgesetzt werden, wenn dies ohne nennenswerte Verzögerung und ohne Gefährdung des Wahlgeheimnisses möglich ist.\nIn diesem Falle sind die Feststellungen unter 2.2 für das Ersatzgerät durchzuführen. Dies ist unter 2.6 mit den Worten: „Die Feststellungen nach 2.2 wurden wiederholt.“ zu\nvermerken.\n4) Wird die Wahl nach den allgemeinen Vorschriften mit Stimmzetteln fortgesetzt, ist ein Wahlgerät gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung zu versiegeln.\nDie Wahlniederschrift nach Anlage 2 wird erst nach Schluß der Wahlhandlung abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden in die über die Urnenwahl aufzunehmende Wahlnieder-\nschrift übernommen. Die Wahlniederschrift nach Satz 2 wird der Wahlniederschrift nach Satz 3 beigefügt.\n5) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben\neinzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.\n6) Die Zahlenangaben für die Zeilen A 1 , A 2 und A 1 + A 2 sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluß des Wählerverzeichnisses zu entnehmen.\n7) Summe C 1 + D muß mit der Erststimmenzahl in 3.2 d) übereinstimmen.\n8) Summe E 1 + F muß mit der Zweitstimmenzahl in 3.2 d) übereinstimmen.\n9) Stimmt die Summe von C 1 + D bzw. von E 1 + F nicht mit den Zahlen in 3.2 d) überein, so liegen Unstimmigkeiten vor, die vom Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung\ndes Wahlgerätes (§ 14 Abs. 4 der Bundeswahlgeräteverordnung) aufzuklären sind.\n10) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.\n11) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlen nicht löschen oder radieren.\n12) Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.","762                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\nAnlage 3\n(zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)\nGemeinde ........................................................................................                     Wahlbezirk (Name oder Nummer) ....................................\nKreis ................................................................................................    w 1)        Allgemeiner Wahlbezirk\nLand ................................................................................................     w 1)        Sonderwahlbezirk\nDiese Wahlniederschrift ist auf der\nletzten Seite von allen Mitgliedern des\nWahlvorstandes zu unterschreiben.\nWahlniederschrift\nüber die Wahl mit Wahlgeräten\nbei der Wahl zum Europäischen Parlament\nam .................................................................\n1.    Wahlvorstand\nZu der Wahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:\nFamilienname                                                            Vorname                                                     Funktion\n1. ........................................................          ............................................................ als Wahlvorsteher\n2. ........................................................          ............................................................ als stellvertretender Wahlvorsteher\n3. ........................................................          ............................................................ als Schriftführer\n4. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\n5. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\n6. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\n7. ........................................................          ............................................................ als Beisitzer\nAn Stelle des(r) nicht erschienenen – ausgefallenen2) Mitglieds(er) des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die)\nfolgenden anwesenden – herbeigerufenen – Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern) des Wahlvorstandes und wies ihn (sie) auf ihre\nVerpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätig-\nkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hin:\nFamilienname                                                            Vorname                                                       Uhrzeit\n1. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n2. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n3. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\nAls Hilfskräfte waren zugezogen:\nFamilienname                                                            Vorname                                                       Uhrzeit\n1. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n2. ........................................................          ............................................................  ..........................................................\n3. ........................................................          ............................................................  ..........................................................","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999                                                                                             763\n2.   Wahlhandlung\n2.1  Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung\nzur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt-\ngewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.\nAbdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes, der Europawahlordnung und der Bundeswahlgeräteverordnung\nlagen im Wahlraum vor. Eine Abbildung der Seite des Wahlgerätes, an der der Wähler seine Stimme abgeben kann, nebst geräte-\nspezifischer Darstellung der Wahlvorschläge und einer Anleitung zur Stimmabgabe mit dem Wahlgerät waren im Wahlraum\nausgehängt.\n2.2  Der Wahlvorstand stellte fest, daß das Wahlgerät Typ ................................................... Fabrik-Nr. .................................................\n– sich in ordnungsgemäßem Zustand befand,\n– dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet war,\n– sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe auf Null gestellt oder gelöscht waren,\n– die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter leer waren 2) und\n– nicht benötigte Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe gesperrt waren 2).\nDann wurde jedes verwendete Wahlgerät oder dessen Zähl- und Speichervorrichtungen durch den Wahlvorsteher verschlossen.\nDie Schlüssel nahmen der Wahlvorsteher und ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes getrennt bis zur Beendigung der Wahl-\nhandlung in Verwahrung.\n2.3  Damit die Wähler unbeobachtet ihre Stimme abgeben konnten, war das Wahlgerät im Wahlraum in – einer – Wahlzelle – einem\nNebenraum, der nur vom Wahlraum aus betretbar war und dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt wer-\nden konnte – aufgestellt 2).\n2.4  Mit der Stimmabgabe wurde um .................. Uhr ................ Minuten begonnen.\n2.5  Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteil-\nten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die\nStimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der\nAbschlußbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2).\nDer Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlußbescheinigung unter\nBerücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).\n2.6  Der Wahlvorstand wurde über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht unterrichtet 2).\nDer Wahlvorstand wurde vom ..................................................................................... unterrichtet, daß folgende(r) Wahlschein(e)\nfür ungültig erklärt worden ist (sind):\n(Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) 2)\n..........................................................................................................................................................................................................\n2.7  Während der Wahlhandlung überprüfte der Wahlvorsteher oder das von ihm bestimmte Mitglied des Wahlvorstandes an Hand\nder Kontrollvorrichtungen, ob der Wähler seine Stimme abgegeben hatte und die Vorrichtungen zur Stimmabgabe sodann wieder\ngesperrt waren. Unterblieb die Abgabe der Stimme, so wurde der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis gestrichen und in\nder Spalte Bemerkungen „Nichtwähler“ oder „N“ eingetragen.\n2.8  Während der Wahlhandlung traten an dem Wahlgerät folgende Funktionsstörungen auf, die gemäß Bedienungsanleitung nicht\nauf einfache Weise und nicht ohne Gefahr für das Bekanntwerden oder Löschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben\nwerden konnten,:\n..........................................................................................................................................................................................................\nund die um ............................... Uhr dazu führten, daß auf Beschluß des Wahlvorstandes zur Wahl mit dem\nWahlgerät-Typ .......................................... Fabrik-Nr. ............................................................... übergegangen werden mußte 2) 3).\nDie Feststellungen nach Nr. 2.2 wurden wiederholt.\nWährend der Wahlhandlung traten an dem Wahlgerät folgende Funktionsstörungen auf, die um ................................... Uhr dazu\nführten, daß zur Urnenwahl übergegangen werden mußte 2) 4):\n..........................................................................................................................................................................................................\n2.9  Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren – abgesehen von den in Abschnitt 2.8 genannten – nicht zu verzeich-\nnen 2).\nAls besondere Vorfälle waren – abgesehen von den unter 2.8 genannten – zu verzeichnen 2) (z. B. Zurückweisung von Wählern\nin den Fällen des § 49 Abs. 7 und § 52 der Europawahlordnung):\n..........................................................................................................................................................................................................\n..........................................................................................................................................................................................................\nÜber die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr. .................... bis Nr. .................... beigefügt.\n2.10 Um .................... Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum\nanwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte\nder anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.\nUm .................... Uhr .................... Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Er sperrte jedes Wahlgerät oder\ndie Zähl- und Speichervorrichtungen2) sofort gegen jede weitere Stimmabgabe und versiegelte die Sperrung.","764                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\n3.  Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk\n3.1 Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren Anschluß an die Stimmabgabe und ohne Unter-\nbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des Stellvertreters des Wahlvorstehers 2) vorgenommen.\n3.2 a) Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.\nDie Zählung ergab                                                                       ..................      Vermerke.\nb) Mit Wahlschein haben gewählt                                                               ..................      Personen             B1                 An entsprechender Stelle\nc) Gesamtzahl der Wähler – a) und b) zusammen –                                               ..................      Personen              B                  in Abschnitt 4 eintragen.\nd) Sodann wurde die auf dem Wahlgerät insgesamt angezeigte Zahl für die Stimmen abgelesen.\nDie Ablesung ergab                                                                                        ....................     abgegebene Stimmen.\ne) w 1) Die Gesamtzahl c) stimmte mit der Gesamtzahl der Stimmen aus d) überein.\nw 1) Die Gesamtzahl c) war um ............... größer – kleiner 2) – als die Gesamtzahl der Stimmen aus d).\nDie Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:2)\n....................................................................................................................................................................................................\n....................................................................................................................................................................................................\n....................................................................................................................................................................................................\n3.3 Der Schriftführer übertrug aus der – berichtigten2) – Bescheinigung über den Abschluß des Wählerverzeichnisses die Zahl der\nWahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben A 1 + A 2 der Wahlniederschrift.\n3.4 Nunmehr wurde das Wahlgerät für die Zählung freigegeben. Ein Mitglied des Wahlvorstandes stellte die an dem Wahlgerät\nangezeigten oder ausgedruckten folgenden Zahlen fest, die es in den nachstehenden Zählkontrollvermerk eintrug:\nWahlgerät Typ ........................                Fabrik-Nr. ......................................\nNr. ..................... der Anzeigen                Zahl bei Schluß der Wahlhandlung                                – Nicht vom Wahlvorstand auszufüllen –\n................................................       ......................................................\nDie Übereinstimmung der Angaben auf den Anzeigen\n................................................       ......................................................         mit nebenstehenden Zählkontrollvermerken wird hier-\nmit bescheinigt. Das Wahlgerät ist nach Prüfung wieder\n................................................       ......................................................         versiegelt – verschlossen und das Behältnis mit\nden Schlüsseln – Stimmenspeicher(n) versiegelt 2) –\n................................................       ......................................................         worden.\n................................................       ......................................................         ................................., den .................................. 19....\n(Ort)\n................................................       ......................................................\n....................................................................................\n(Kreiswahlleiter oder Beauftragter)\n................................................       ......................................................\n....................................................................................\n(erster Zeuge)\n....................................................................................\n(zweiter Zeuge)\n3.5 Danach stellte der Wahlvorsteher – ein vom Wahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes 2) durch lautes Ablesen der\neinzelnen Anzeigen fest die Zahl der an dem Wahlgerät\n1. insgesamt abgegebenen Stimmen,\n2. für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen,\n3. abgegebenen ungültigen Stimmen.\nDie übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes überzeugten sich von der Richtigkeit dieser Feststellung und ihrer Übertragung in\ndiese Wahlniederschrift.\n3.6 Danach ergab sich folgendes Wahlergebnis für den Wahlbezirk, das vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben wurde.\n4.  Wahlergebnis\nKennbuchstaben für die Zahlenangaben 5)\nA1                 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 6)                                                               ............................................\nA2                 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) 6)                                                                ............................................\nA1+A2              Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte 6)                                                                             ............................................\nB                  Wähler insgesamt [vgl. 3.2 c)]                                                                                                             ............................................\nB1                 darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. 3.2 b)]                                                                                               ............................................\nC 7)               ungültige Stimmen                                                                         ............................................     ............................................\n(Nummer der Anzeige)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999                                                                                            765\nVon den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag\nWahlvorschläge in der im Stimmzettel                                                  Stimmen                                         Nummer der Anzeige\naufgeführten Reihenfolge mit Kurz-\nbezeichnung und Kennwort\nD1                 1. ................................................................................       ............................................    ............................................\nD2                 2. ................................................................................       ............................................    ............................................\nD3                 3. ................................................................................       ............................................    ............................................\nD4                 4. ................................................................................       ............................................    ............................................\nusw.\nD                 gültige Stimmen zusammen                                                                  ............................................    ............................................\nC                  ungültige Stimmen                                                                         ............................................    ............................................\nC + D 7)          insgesamt abgegebene Stimmen                                                              ............................................\n5.  Abschluß der Wahlergebnisfeststellung\n5.1 Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen (z. B. Aufklärung\nder Verschiedenheit der Summe der angezeigten einzelnen Zählergebnisse und der angezeigten Zahl der insgesamt abgegebenen\nStimmen – § 14 Abs. 5 Bundeswahlgeräteverordnung –): 2)\n..........................................................................................................................................................................................................\n..........................................................................................................................................................................................................\nDer Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 2)\n..........................................................................................................................................................................................................\n..........................................................................................................................................................................................................\n5.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ......................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname)\nbeantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung 8) der Stimmen, weil\n..........................................................................................................................................................................................................\n..........................................................................................................................................................................................................\n(Angabe der Gründe)\nDaraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.5) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahl-\nergebnis für den Wahlbezirk wurde\nw 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt\nw 1) berichtigt 9)\nund vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.\n5.3 Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses wurde das Wahlgerät geschlossen und versiegelt – geschlossen und die Behältnisse\nmit den Schlüsseln / dem (den) Stimmenspeicher(n) versiegelt 2). Die Zählliste für die als ungültig geltenden Stimmen wurde vom\nListenführer und Wahlvorsteher unterschrieben und ist als Anlage Nr. .......... beigefügt.\n5.4 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung übertragen und auf schnellstem Wege\ntelefonisch – durch .......................................... – 2) an ........................................................ übermittelt.\n(Angabe der Übermittlung)\n5.5 Während der Wahlhandlung waren immer drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens\nfünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.\n5.6 Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.\n5.7 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.\n.............................................. , den .................................... 19 ....\n(Ort)\nDer Wahlvorsteher                                                                                  Die übrigen Beisitzer\n............................................................................................      1.     ................................................................................................\nDer Stellvertreter                                                                                 2.     ................................................................................................\n............................................................................................      3.     ................................................................................................\nDer Schriftführer                                                                                  4.     ................................................................................................\n............................................................................................","766                         Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 1999\n5.8      Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ......................................................................................................................................\n(Vor- und Familienname)\nverweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 2)\n..........................................................................................................................................................................................................\n..........................................................................................................................................................................................................\n(Angabe der Gründe)\n5.9      Nach Schluß des Wahlgeschäfts übergab der Wahlvorstand\n1. diese Wahlniederschrift einschließlich der darin verzeichneten Anlagen,\n2. das Wahlgerät oder die (den) herausgenommenen Stimmenspeicher 2) nebst Schlüsseln und Zubehör,\n3. das Wählerverzeichnis,\n4. die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt sind,\n5. alle ihm sonst zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen\ndem Beauftragten der Gemeindebehörde.\nDer Wahlvorsteher\n......................................................................................\nDie Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen, das Paket mit den verpackten und versiegelten Wahlscheinen sowie\ndas unter Nr. 5.3 genannte Wahlgerät oder der (die) Stimmenspeicher wurden am ................................, ........................... Uhr\nvon dem Unterzeichneten auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.\n......................................................................................\n(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\nAchtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den Anlagen, das Wahlgerät oder herausgenommene Stimmen-\nspeicher 2) sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.\n_____________\n1) Zutreffendes ankreuzen.\n2) Nichtzutreffendes streichen.\n3) Die Wahl darf nur mit einem anderen Wahlgerät fortgesetzt werden, wenn dies ohne nennenswerte Verzögerung und ohne Gefährdung des Wahlgeheimnisses möglich ist.\nIn diesem Fall sind die Feststellungen aus Abschnitt 2.2 für das Ersatzgerät durchzuführen. Dies ist in Abschnitt 2.8 mit den Worten: „Die Feststellungen nach Abschnitt 2.2\nwurden wiederholt.“ zu vermerken.\n4) Wird die Wahl nach den allgemeinen Vorschriften mit Stimmzetteln fortgesetzt, ist ein Wahlgerät gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung zu versiegeln. Die\nWahlniederschrift nach Anlage 3 wird erst nach Schluß der Wahlhandlung abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden in die über die Urnenwahl aufzunehmende Wahlniederschrift\nübernommen. Die Wahlniederschrift nach Satz 2 wird der Wahlniederschrift nach Satz 3 beigefügt.\n5) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben\neinzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.\n6) Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben A 1 , A 2 und A 1 + A 2 sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluß des Wählerverzeichnisses zu entnehmen\n(vgl. auch Abschnitt 2.5).\n7) Summe C + D muß mit der Stimmenzahl in Abschnitt 3.2 d) übereinstimmen. Stimmt die Summe von C + D nicht mit der Zahl aus Abschnitt 3.2 d) überein, so liegen Unstimmig-\nkeiten vor, die vom Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung des Wahlgerätes (§ 14 Abs. 4 der Bundeswahlgeräteverordnung) aufzuklären sind.\n8) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.\n9) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren."]}