{"id":"bgbl1-1999-17-5","kind":"bgbl1","year":1999,"number":17,"date":"1999-04-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1999/17#page=101","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1999-17-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1999/bgbl1_1999_17.pdf#page=101","order":5,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße","law_date":"1999-03-30T00:00:00Z","page":649,"pdf_page":101,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 13. April 1999                                                                                     649\nBerichtigung\nder Bekanntmachung\nder Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße\nVom 30. März 1999\nDie Gefahrgutverordnung Straße in der Fassung der Bekanntmachung vom\n22. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3993) ist wie folgt zu berichtigen:\nDer bisherige Wortlaut des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, und folgender\nAbsatz 2 ist anzufügen:\n„(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht für grenzüberschreitende Beförderungen nach dem\nADR-Übereinkommen.“\nBonn, den 30. März 1999\nBund esminist erium\nf ü r Ve r k e h r , B a u - u n d W o h n u n g s w e s e n\nIm Auftrag\nGröger\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 9, ausgegeben am 30. März 1999\nTag                                                                          In h al t                                                                                        Seite\n24. 3. 99 Gesetz zu dem Abkommen vom 18. August 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens der Vereinten\nNationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz des Ständigen Sekretariats des\nÜbereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         218\nFNA: neu: 188-92\nGESTA: XL001\n11. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1990 des Montrealer Protokolls über\nStoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              230\n16. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit . . . . . . . .                                                                    230\n17. 2. 99 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation\nzwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und\nihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             231\n18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über Normen für\ndie Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten . . . . . . .                                                                 232\n18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den\nSuch- und Rettungsdienst auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 232\n18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Änderung von 1992 des Montrealer Protokolls über\nStoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              233\n18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1990 über\nVorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             233\n18. 2. 99 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  234"]}