{"id":"bgbl1-1998-84-7","kind":"bgbl1","year":1998,"number":84,"date":"1998-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/84#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-84-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_84.pdf#page=46","order":7,"title":"Verordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung und der Arbeitsentgeltverordnung","law_date":"1998-12-18T00:00:00Z","page":3822,"pdf_page":46,"num_pages":1,"content":["3822            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 84, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 1998\nVerordnung\nzur Änderung der Sachbezugsverordnung und der Arbeitsentgeltverordnung\nVom 18. Dezember 1998\nAuf Grund des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Vierten    5. § 7 wird wie folgt geändert:\nBuches Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für              a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\ndie Sozialversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom\n23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845), der durch Artikel 4               aa) In Nummer 1 wird die Zahl „235“ durch die Zahl\nNr. 6 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594)                      „245“ ersetzt.\ngeändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:                    bb) In Nummer 2 werden die Zahl „4,30“ durch die\nZahl „4,40“ und die Zahl „3,70“ durch die Zahl\n„3,80“ ersetzt.\nArtikel 1\nb) In Absatz 2 wird Satz 1 aufgehoben.\nÄnderung der Sachbezugsverordnung\nDie Sachbezugsverordnung vom 19. Dezember 1994\n6. In § 8 wird die Jahreszahl „1998“ durch die Jahreszahl\n(BGBl. I S. 3849), zuletzt geändert durch Verordnung vom\n„1999“ ersetzt.\n8. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2857), wird wie folgt geän-\ndert:\n1. § 1 wird wie folgt geändert:                                                           Artikel 2\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                Änderung der Arbeitsentgeltverordnung\naa) In Satz 1 wird die Zahl „356“ durch die Zahl           § 2 der Arbeitsentgeltverordnung in der Fassung der\n„361“ ersetzt.                                    Bekanntmachung vom 18. Dezember 1984 (BGBl. I\nS. 1642), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom\nbb) In Satz 2 werden die Zahl „78“ durch die Zahl       8. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1643) geändert worden ist,\n„79“ und jeweils die Zahl „139“ durch die Zahl    wird wie folgt geändert:\n„141“ ersetzt.\nb) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                       1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:\naa) Satz 4 wird wie folgt gefaßt:                           a) In Satz 1 werden die Angabe „§ 227 des Fünften“\n„Dabei wird die letzte Dezimalstelle um 1 er-             durch die Angabe „§ 23a des Vierten“ und das Wort\nhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle            „erhebt“ durch die Wörter „erheben kann und er die\neine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würde.“                   Lohnsteuer nicht nach den Vorschriften der §§ 39b,\nbb) Satz 5 wird aufgehoben.                                     39c oder 39d des Einkommensteuergesetzes er-\nhebt“ ersetzt.\n2. In § 3 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „347“ durch die Zahl         b) In Satz 2 werden die Wörter „in Höhe von 2,5“ durch\n„352“ ersetzt.                                                     die Wörter „bis zur Höhe von 2,5“ ersetzt.\n3. In § 4 Abs. 1 Satz 2 werden die Zahl „5,50“ durch die       2. In Absatz 2 Nr. 4 werden die Wörter „das Arbeitsentgelt\nZahl „5,60“ und die Zahl „4,50“ durch die Zahl „4,60“          im Sinne des § 163 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgeset-\nersetzt.                                                       zes“ durch die Wörter „80 vom Hundert des Unter-\nschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem\n4. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                             Istentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetz-\nbuch“ ersetzt.\na) In Satz 3 wird die Angabe „§ 8 Abs. 3 Satz 1“ durch\ndie Angabe „§ 8 Abs. 2 Satz 2, 3, 4 oder 5 oder\nAbs. 3 Satz 1“ ersetzt.\nb) Es wird folgender Satz angefügt:                                                   Artikel 3\n„§ 8 Abs. 2 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes                                  Inkrafttreten\ngilt entsprechend.“                                        Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 18. Dezember 1998\nDer Bundeskanzler\nGerhard Schröder\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nWalter Riester"]}