{"id":"bgbl1-1998-81-8","kind":"bgbl1","year":1998,"number":81,"date":"1998-12-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/81#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-81-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_81.pdf#page=18","order":8,"title":"Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute","law_date":"1998-12-11T00:00:00Z","page":3658,"pdf_page":18,"num_pages":24,"content":["3658 B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nBekanntmachung\nder Neufassung der Verordnung über die Rechnungslegung\nder Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute\nVom 11. Dezember 1998\nAuf Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verord-\nnung über die Rechnungslegung der K reditinstitute vom 11. Dezember 1998\n(B GB l. I S . 3654) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über die Rech-\nnungslegung der K reditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unter ihrer\nneuen Überschrift in der ab 1. J anuar 1999 geltenden Fassung bekanntgemacht.\nDie Neufassung berücksichtigt:\n1. die am 15. Februar 1992 in K raft getretene Verordnung vom 10. Februar 1992\n(B GB l. I S . 203),\n2. die am 1. J uli 1993 in K raft getretene Verordnung vom 18. J uni 1993 (B GB l. I\nS . 924),\n3. den am 1. April 1998 in K raft getretenen Artikel 3 § 2 des S tückaktiengesetzes\nvom 25. M ärz 1998 (B GB l. I S . 590),\n4. den am 16. J uni 1998 in K raft getretenen Artikel 4 § 3 Abs. 1 des Euro-Ein-\nführungsgesetzes vom 9. J uni 1998 (B GB l. I S . 1242), soweit durch ihn § 39\nAbs. 8 S atz 2 der Verordnung über die Rechnungslegung der K reditinstitute\neingefügt worden ist, und den am 1. J anuar 1999 in K raft tretenden Artikel 4\n§ 3 Abs. 1 des vorbezeichneten Gesetzes, soweit durch ihn weitere Vorschrif-\nten der vorbezeichneten Verordnung geändert werden, sowie\n5. die nach ihrem Artikel 3 teils am 19. Dezember 1998, teils am 1. J anuar 1999\nin K raft tretende eingangs genannte Verordnung.\nDie Rechtsvorschriften wurden erlassen auf Grund\nzu 1. des durch Artikel 1 Nr. 3 des B ankbilanzrichtlinie-Gesetzes vom 30. No-\nvember 1990 (B GB l. I S . 2570) eingefügten § 330 Abs. 2 des Handels-\ngesetzbuchs in Verbindung mit dessen durch Artikel 1 Nr. 8 des B ilanz-\nrichtliniengesetzes vom 19. Dezember 1985 (B GB l. I S . 2355) eingefügten\nAbsatz 1,\nzu 2. des zuletzt durch Artikel 6 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992\n(B GB l. I S . 2211) geänderten § 330 Abs. 2 in Verbindung mit § 330 Abs. 1\ndes Handelsgesetzbuchs,\nzu 5. des zuletzt durch Artikel 14 Nr. 3 des Dritten Finanzmarktförderungsgeset-\nzes vom 24. M ärz 1998 (B GB l. I S . 529) geänderten § 330 Abs. 2 in Verbin-\ndung mit § 330 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs.\nB onn, den 11. Dezember 1998\nD ie B und es minis terin d er J us tiz\nD äub ler- G melin","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                                     3659\nVerordnung\nüber die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute\n(Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV)*)\nI n h a lts ü b e rs ic h t\nAbschnitt 1                                        § 22 Verbriefte Verbindlichkeiten (Nr. 3)\nAnwendungsbereich                                       § 23 Rechnungsabgrenzungsposten (Nr. 6)\n§ 1 Anwendungsbereich                                                             § 24 Rückstellungen (Nr. 7)\n§ 25 Eigenkapital (Nr. 12)\nAbschnitt 2\n§ 26 Eventualverbindlichkeiten (Nr. 1 unter dem S trich)\nBilanz und Gewinn- und Verlustrechnung\n§ 27 Andere Verpflichtungen (Nr. 2 unter dem S trich)\n§ 2 Formblätter\n§ 3 Unterposten\nAbschnitt 4\n§ 4 Nachrangige Vermögensgegenstände und S chulden\nVorschriften zu einzelnen\n§ 5 Gemeinschaftsgeschäfte                                                                    Posten der Gewinn- und Verlustrechnung\n§ 6 Treuhandgeschäfte                                                                                     (Formblätter 2 und 3)\n§ 7 Wertpapiere                                                                   § 28 Zinserträge (Formblatt 2 S palte Erträge Nr. 1, Formblatt 3\nNr. 1)\n§ 8 Restlaufzeit\n§ 29 Zinsaufwendungen (Formblatt 2 S palte Aufwendungen\n§ 9 Fristengliederung                                                                   Nr. 1, Formblatt 3 Nr. 2)\n§ 10 Verrechnung                                                                  § 30 P rovisionserträge (Formblatt 2 S palte Erträge Nr. 4, Form-\n§ 11 Anteilige Zinsen                                                                   blatt 3 Nr. 5),\nP rovisionsaufwendungen (Formblatt 2 S palte Aufwendun-\nAbschnitt 3                                              gen Nr. 2, Formblatt 3 Nr. 6)\nVorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz                           § 31 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (Formblatt 2 S palte\n(Formblatt 1)                                             Aufwendungen Nr. 4, Formblatt 3 Nr. 10)\n§ 32 B estimmte Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie\nU nterab s c hnitt 1                                           Zuführungen zu Rückstellungen (Formblatt 2 S palte Auf-\nP o s ten d er A k tivs eite                                      wendungen Nr. 7, Formblatt 3 Nr. 13), bestimmte Erträge\n(Formblatt 2 S palte Erträge Nr. 6, Formblatt 3 Nr. 14)\n§ 12 B arreserve (Nr. 1)\n§ 33 B estimmte Abschreibungen und Wertberichtigungen\n§ 13 S chuldtitel öffentlicher S tellen und Wechsel, die zur Re-                        (Formblatt 2 S palte Aufwendungen Nr. 8, Formblatt 3\nfinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind                             Nr. 15), bestimmte Erträge (Formblatt 2 S palte Erträge\n(Nr. 2)                                                                         Nr. 7, Formblatt 3 Nr. 16)\n§ 14 Forderungen an K reditinstitute (Nr. 3)\n§ 15 Forderungen an K unden (Nr. 4)                                                                           Abschnitt 5\n§ 16 S chuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wert-                                                   Anhang\npapiere (Nr. 5)\n§ 34 Zusätzliche Erläuterungen\n§ 17 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Nr. 6)\n§ 35 Zusätzliche P flichtangaben\n§ 18 B eteiligungen (Nr. 7)\n§ 36 Termingeschäfte\n§ 19 Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand ein-\nschließlich S chuldverschreibungen aus deren Umtausch\n(Nr. 10)                                                                                              Abschnitt 6\n§ 20 S onstige Vermögensgegenstände (Nr. 15)                                                           Konzernrechnungslegung\n§ 37 K onzernrechnungslegung\nU nterab s c hnitt 2\nP o s ten d er P as s ivs eite\nAbschnitt 7\n§ 21 Verbindlichkeiten gegenüber K reditinstituten (Nr. 1), Ver-\nbindlichkeiten gegenüber K unden (Nr. 2)\nOrdnungswidrigkeiten\n§ 38 Ordnungswidrigkeiten\n*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 86/635/EWG des\nRates vom 8. Dezember 1986 über den J ahresabschluß und den kon-\nsolidierten Abschluß von B anken und anderen Finanzinstituten (AB l.                                       Abschnitt 8\nEG Nr. L 372 S . 1) und der Richtlinie 89/117/EWG des Rates vom\n13. Februar 1989 über die P flichten der in einem M itgliedstaat eingerich-                             Schlußvorschriften\nteten Zweigniederlassungen von K reditinstituten und Finanzinstituten          § 39 Übergangsvorschriften\nmit S itz außerhalb dieses M itgliedstaats zur Offenlegung von J ahres-\nabschlußunterlagen (AB l. EG Nr. L 44 S . 40).                                 § 40 (Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften)","3660            B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nAbschnitt 1                                (Aktivposten Nr. 4) und „S chuldverschreibungen und\nandere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten\nAnwendungsbereich                                Nr. 5);\n§1                               3. die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten\ngegenüber verbundenen Unternehmen zu den P osten\nAnwendungsbereich                               „Verbindlichkeiten gegenüber K reditinstituten“ (P as-\nDiese Verordnung ist auf Institute (K reditinstitute und           sivposten Nr. 1), „Verbindlichkeiten gegenüber K un-\nFinanzdienstleistungsinstitute) sowie Zweigstellen anzu-              den“ (P assivposten Nr. 2), „Verbriefte Verbindlich-\nwenden, für die nach § 340 Abs. 1 S atz 1 und Abs. 4 S atz 1          keiten“ (P assivposten Nr. 3) und „Nachrangige Ver-\ndes Handelsgesetzbuchs der Vierte Abschnitt des Dritten               bindlichkeiten“ (P assivposten Nr. 9);\nB uchs des Handelsgesetzbuchs anzuwenden ist. Diese              4. die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten\nVerordnung ist auf Wohnungsunternehmen mit S parein-                  gegenüber Unternehmen, mit denen ein B eteiligungs-\nrichtung nicht anzuwenden.                                            verhältnis besteht, zu den P osten „Verbindlichkeiten\ngegenüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1), „Ver-\nbindlichkeiten gegenüber K unden“ (P assivposten\nAbschnitt 2                                Nr. 2), „Verbriefte Verbindlichkeiten“ (P assivposten\nB ilanz und Gewinn- und Verlustrechnung                       Nr. 3) und „Nachrangige Verbindlichkeiten“ (P assiv-\nposten Nr. 9).\n§2                               Die Angaben nach S atz 1 können statt in der B ilanz im\nAnhang in der Reihenfolge der betroffenen P osten\nFormblätter\ngemacht werden.\n(1) Institute haben an S telle des § 266 des Handels-\ngesetzbuchs über die Gliederung der B ilanz das anlie-                                         §4\ngende Formblatt 1 und an S telle des § 275 des Handels-\ngesetzbuchs über die Gliederung der Gewinn- und Ver-                                      Nachrangige\nlustrechnung das anliegende Formblatt 2 (K ontoform)                       Vermögensgegenstände und Schulden\noder 3 (S taffelform) anzuwenden, soweit für bestimmte              (1) Vermögensgegenstände und S chulden sind als\nArten von Instituten nachfolgend sowie in den Fußnoten           nachrangig auszuweisen, wenn sie als Forderungen oder\nzu den Formblättern nichts anderes vorgeschrieben ist.           Verbindlichkeiten im Falle der Liquidation oder der Insol-\nK reditinstitute mit B ausparabteilung haben die für             venz erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger\nB ausparkassen vorgesehenen besonderen P osten in ihre           erfüllt werden dürfen.\nB ilanz und in ihre Gewinn- und Verlustrechnung zu über-\n(2) Nachrangige Vermögensgegenstände sind auf der\nnehmen.\nAktivseite bei dem jeweiligen P osten oder Unterposten\n(2) Die mit kleinen B uchstaben versehenen P osten der        gesondert auszuweisen. Die Angaben können statt in der\nB ilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung können               B ilanz im Anhang in der Reihenfolge der betroffenen\nzusammengefaßt ausgewiesen werden, wenn                          P osten gemacht werden.\n1. sie einen B etrag enthalten, der für die Vermittlung eines\nden tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden B il-                                      §5\ndes im S inne des § 264 Abs. 2 des Handelsgesetz-                             Gemeinschaftsgeschäfte\nbuchs nicht erheblich ist, oder\nWird ein K redit von mehreren K reditinstituten gemein-\n2. dadurch die K larheit der Darstellung vergrößert wird; in     schaftlich gewährt (Gemeinschaftskredit), so hat jedes\ndiesem Falle müssen die zusammengefaßten P osten            beteiligte oder unterbeteiligte Kreditinstitut nur seinen eige-\njedoch im Anhang gesondert ausgewiesen werden.              nen Anteil an dem Kredit in die Bilanz aufzunehmen, soweit\nS atz 1 ist auf die der Deutschen B undesbank und dem            es die M ittel für den Gemeinschaftskredit zur Verfügung\nB undesaufsichtsamt für das K reditwesen einzureichen-           gestellt hat. Übernimmt ein Kreditinstitut über seinen\nden B ilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen nicht            eigenen Anteil hinaus die Haftung für einen höheren Betrag,\nanzuwenden.                                                      so ist der Unterschiedsbetrag als Eventualverbindlichkeit\nauf der P assivseite der Bilanz unter dem Strich zu vermer-\n§3                               ken. Wird von einem Kreditinstitut lediglich die Haftung für\nden Ausfall eines Teils der Forderung aus dem Gemein-\nUnterposten                           schaftskredit übernommen, so hat das kreditgebende\nAls Unterposten sind im Formblatt jeweils gesondert           Kreditinstitut den vollen Kreditbetrag auszuweisen, das\nauszuweisen:                                                     haftende Kreditinstitut seinen Haftungsbetrag in der Bilanz\nim Unterposten „Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und\n1. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an ver-         Gewährleistungsverträgen“ (P assivposten unter dem Strich\nbundene Unternehmen zu den P osten „Forderungen             Nr. 1 Buchstabe b) zu vermerken. Die Sätze 1 und 2 sind\nan K reditinstitute“ (Aktivposten Nr. 3), „Forderungen an   entsprechend anzuwenden, wenn Kreditinstitute Wertpa-\nK unden“ (Aktivposten Nr. 4) und „S chuldverschreibun-      piere oder Beteiligungen gemeinschaftlich erwerben.\ngen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktiv-\nposten Nr. 5);\n§6\n2. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an\nUnternehmen, mit denen ein B eteiligungsverhältnis                               Treuhandgeschäfte\nbesteht, zu den P osten „Forderungen an K reditinsti-          (1) Vermögensgegenstände und S chulden, die ein Insti-\ntute“ (Aktivposten Nr. 3), „Forderungen an K unden“         tut im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung hält,","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                 3661\nsind in seine B ilanz aufzunehmen. Die Gesamtbeträge                (3) Als täglich fällig sind nur solche Forderungen und\nsind in der B ilanz unter den P osten „Treuhandvermögen“         Verbindlichkeiten auszuweisen, über die jederzeit ohne\n(Aktivposten Nr. 9) und „Treuhandverbindlichkeiten“ (P as-       vorherige K ündigung verfügt werden kann oder für die\nsivposten Nr. 4) auszuweisen und im Anhang nach den              eine Laufzeit oder K ündigungsfrist von 24 S tunden oder\nAktiv- und P assivposten des Formblatts aufzugliedern.           von einem Geschäftstag vereinbart worden ist; hierzu\nAls Gläubiger gilt bei hereingenommenen Treuhandgel-             rechnen auch die sogenannten Tagesgelder und Gelder\ndern die S telle, der das bilanzierende K reditinstitut die      mit täglicher K ündigung einschließlich der über geschäfts-\nGelder unmittelbar schuldet. Als S chuldner gilt bei Treu-       freie Tage angelegten Gelder mit Fälligkeit oder K ündi-\nhandkrediten die S telle, an die das bilanzierende K redit-      gungsmöglichkeit am nächsten Geschäftstag.\ninstitut die Gelder unmittelbar ausreicht.\n(2) K redite sind unter den Voraussetzungen des Absat-                                       §9\nzes 1 in der B ilanz im Vermerk „darunter: Treuhandkredi-                              Fristengliederung\nte“ bei Aktivposten Nr. 9 und bei P assivposten Nr. 4 aus-\n(1) Im Anhang sind gesondert die B eträge der folgenden\nzuweisen.\nP osten oder Unterposten des Formblattes 1 (B ilanz) nach\n(3) Vermögensgegenstände und S chulden, die ein Insti-        Restlaufzeiten aufzugliedern:\ntut im fremden Namen für fremde Rechnung hält, dürfen in\n1. andere Forderungen an K reditinstitute mit Ausnahme\nseine B ilanz nicht aufgenommen werden.\nder darin enthaltenen B ausparguthaben aus abge-\n(4) K apitalanlagegesellschaften haben die S umme der              schlossenen B ausparverträgen (Aktivposten Nr. 3\nInventarwerte und die Zahl der verwalteten S onderver-                B uchstabe b),\nmögen in der B ilanz auf der P assivseite unter dem S trich\n2. Forderungen an K unden (Aktivposten Nr. 4),\nin einem P osten mit der B ezeichnung „Für Anteilinhaber\nverwaltete S ondervermögen“ auszuweisen.                         3. Verbindlichkeiten gegenüber K reditinstituten mit ver-\neinbarter Laufzeit oder K ündigungsfrist (P assivposten\n§7                                      Nr. 1 B uchstabe b),\n4. S pareinlagen mit vereinbarter K ündigungsfrist von\nWertpapiere\nmehr als drei M onaten (P assivposten Nr. 2 B uch-\n(1) Als Wertpapiere sind Aktien, Zwischenscheine,                  stabe a Doppelbuchstabe ab),\nInvestmentanteile, Optionsscheine, Zins- und Gewinn-\n5. andere Verbindlichkeiten gegenüber K unden mit ver-\nanteilscheine, börsenfähige Inhaber- und Ordergenuß-\neinbarter Laufzeit oder K ündigungsfrist (P assivposten\nscheine, börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen\nNr. 2 B uchstabe b Doppelbuchstabe bb),\nauszuweisen, auch wenn sie vinkuliert sind, unabhängig\ndavon, ob sie in Wertpapierurkunden verbrieft oder als           6. andere verbriefte Verbindlichkeiten (P assivposten Nr. 3\nWertrechte ausgestaltet sind, börsenfähige Orderschuld-               B uchstabe b).\nverschreibungen, soweit sie Teile einer Gesamtemission           Auf Realkreditinstitute (Hypothekenbanken, S chiffspfand-\nsind, ferner andere festverzinsliche Inhaberpapiere, so-         briefbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstal-\nweit sie börsenfähig sind, und andere nicht festverzins-         ten) und B ausparkassen ist S atz 1 entsprechend anzu-\nliche Wertpapiere, soweit sie börsennotiert sind. Hierzu         wenden; B ausparkassen brauchen die B auspareinlagen\nrechnen auch ausländische Geldmarktpapiere, die zwar             nicht nach Restlaufzeiten aufzugliedern.\nauf den Namen lauten, aber wie Inhaberpapiere gehandelt\nwerden.                                                             (2) Für die Aufgliederung nach Absatz 1 sind folgende\nRestlaufzeiten maßgebend:\n(2) Als börsenfähig gelten Wertpapiere, die die Voraus-\nsetzungen einer B örsenzulassung erfüllen; bei S chuldver-       1. bis drei M onate,\nschreibungen genügt es, daß alle S tücke einer Emission          2. mehr als drei M onate bis ein J ahr,\nhinsichtlich Verzinsung, Laufzeitbeginn und Fälligkeit ein-\n3. mehr als ein J ahr bis fünf J ahre,\nheitlich ausgestattet sind.\n4. mehr als fünf J ahre.\n(3) Als börsennotiert gelten Wertpapiere, die an einer\ndeutschen B örse zum amtlichen Handel oder zum gere-                (3) Im Anhang sind ferner zu folgenden P osten der\ngelten M arkt zugelassen sind, außerdem Wertpapiere, die         B ilanz anzugeben:\nan ausländischen B örsen zugelassen sind oder gehandelt          1. die im P osten „Forderungen an K unden“ (Aktivposten\nwerden.                                                               Nr. 4) enthaltenen Forderungen mit unbestimmter\nLaufzeit;\n§8                                 2. die im P osten „S chuldverschreibungen und andere\nRestlaufzeit                                 festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) und\nim Unterposten „begebene S chuldverschreibungen“\n(1) Für die Gliederung nach Restlaufzeiten sind bei\n(P assivposten Nr. 3 B uchstabe a) enthaltenen B eträge,\nungekündigten K ündigungsgeldern die K ündigungsfristen\ndie in dem J ahr, das auf den B ilanzstichtag folgt, fällig\nmaßgebend. S ofern neben der K ündigungsfrist noch eine\nwerden.\nK ündigungssperrfrist vereinbart wird, ist diese ebenfalls\nzu berücksichtigen. B ei Forderungen sind vorzeitige K ün-\ndigungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen.                                                 § 10\n(2) B ei Forderungen oder Verbindlichkeiten mit Rück-                                  Verrechnung\nzahlungen in regelmäßigen Raten gilt als Restlaufzeit der           (1) Täglich fällige, keinerlei B indungen unterliegende\nZeitraum zwischen dem B ilanzstichtag und dem Fällig-            Verbindlichkeiten gegenüber einem K ontoinhaber müssen\nkeitstag jedes Teilbetrags.                                      mit gegen denselben K ontoinhaber bestehenden täglich","3662           B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nfälligen Forderungen und Forderungen, die auf einem K re-                                    § 13\nditsonderkonto belastet und gleichzeitig auf einem laufen-\nSchuldtitel öffentlicher Stellen\nden K onto erkannt sind, verrechnet werden, sofern für die\nund Wechsel, die zur Refinanzierung\nZins- und P rovisionsberechnung vereinbart ist, daß der\nbei Zentralnotenbanken zugelassen sind\nK ontoinhaber wie bei Verbuchung über ein einziges K onto\n(Nr. 2)\ngestellt wird.\n(1) Im P osten Nr. 2 sind S chatzwechsel und unverzins-\n(2) Eine Verrechnung von Forderungen und Verbindlich-\nliche S chatzanweisungen sowie ähnliche S chuldtitel\nkeiten in verschiedenen Währungen ist nicht zulässig.\nöffentlicher S tellen und Wechsel auszuweisen, die unter\nNicht verrechnet werden darf mit S perrguthaben und\nDiskontabzug hereingenommen wurden und zur Refinan-\nS pareinlagen.\nzierung bei den Zentralnotenbanken der Niederlassungs-\nländer zugelassen sind. S chuldtitel öffentlicher S tellen, die\n§ 11                              die bezeichneten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind im\nAnteilige Zinsen                         Unterposten „Geldmarktpapiere von öffentlichen Emitten-\nten“ (Aktivposten Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa),\nAnteilige Zinsen und ähnliche das Geschäftsjahr betref-      gegebenenfalls im Unterposten „Anleihen und S chuldver-\nfende B eträge, die erst nach dem B ilanzstichtag fällig wer-   schreibungen von öffentlichen Emittenten“ (Aktivposten\nden, aber bereits am B ilanzstichtag bei K reditinstituten      Nr. 5 B uchstabe b Doppelbuchstabe ba), auszuweisen,\nden C harakter von bankgeschäftlichen und bei Finanz-           sofern sie börsenfähig sind, andernfalls im P osten „Forde-\ndienstleistungsinstituten den C harakter von für diese Insti-   rungen an K unden“ (Aktivposten Nr. 4). Öffentliche S tellen\ntute typischen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben,        im S inne dieser Vorschrift sind öffentliche Haushalte\nsind demjenigen P osten der Aktiv- oder P assivseite der        einschließlich ihrer S ondervermögen.\nB ilanz zuzuordnen, dem sie zugehören. § 268 Abs. 4\nS atz 2, Abs. 5 S atz 3 des Handelsgesetzbuchs bleibt              (2) Im Vermerk zum Unterposten B uchstabe a „bei der\nunberührt. Die in S atz 1 genannten B eträge brauchen           Deutschen B undesbank refinanzierbar“ sind alle im\nnicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert zu werden.              B estand befindlichen S chatzwechsel und unverzinslichen\nS chatzanweisungen und ähnliche S chuldtitel öffentlicher\nS tellen auszuweisen, die bei der Deutschen B undesbank\nrefinanzierungsfähig sind.\nAbschnitt 3\n(3) Im Vermerk zum Unterposten B uchstabe b „bei der\nVorschriften zu einzelnen P osten der B ilanz             Deutschen B undesbank refinanzierbar“ sind alle im\n(Formblatt 1)                          B estand befindlichen Wechsel auszuweisen, die bei der\nDeutschen B undesbank refinanzierungsfähig sind, sofern\ndie B eleihung nicht durch bekanntgegebene Regelungen\nU n te ra b s c h n itt 1\nder Deutschen B undesbank ausgeschlossen ist. Zum\nP o s te n d e r A k tivs e ite                 B estand gehören auch die zur B esicherung von Offen-\nmarkt- und Übernachtkrediten an die Deutsche B undes-\n§ 12                              bank verpfändeten Wechsel.\nBarreserve                               (4) Der B estand an eigenen Akzepten ist nicht auszuwei-\n(Nr. 1)                             sen. Den K unden nicht abgerechnete Wechsel, S olawech-\nsel und eigene Ziehungen, die beim bilanzierenden Institut\n(1) Als K assenbestand sind gesetzliche Zahlungsmittel       hinterlegt sind (Depot- oder K autionswechsel), sind nicht\neinschließlich der ausländischen Noten und M ünzen              als Wechsel zu bilanzieren.\nsowie P ostwertzeichen und Gerichtsgebührenmarken\nauszuweisen. Zu einem höheren B etrag als dem Nennwert\n§ 14\nerworbene Gedenkmünzen sowie Goldmünzen, auch\nwenn es sich um gesetzliche Zahlungsmittel handelt, und                       Forderungen an Kreditinstitute\nB arrengold sind im P osten „S onstige Vermögensgegen-                                      (Nr. 3)\nstände“ (Aktivposten Nr. 15) zu erfassen.\nIm P osten „Forderungen an K reditinstitute“ sind alle\n(2) Als Guthaben dürfen nur täglich fällige Guthaben         Arten von Forderungen aus B ankgeschäften sowie alle\neinschließlich der täglich fälligen Fremdwährungsgut-           Forderungen von Finanzdienstleistungsinstituten an in-\nhaben bei Zentralnotenbanken und P ostgiroämtern der            und ausländische K reditinstitute einschließlich der von\nNiederlassungsländer des Instituts ausgewiesen werden.          K reditinstituten eingereichten Wechsel auszuweisen, so-\nAndere Guthaben wie Übernachtguthaben im Rahmen der             weit es sich nicht um Wechsel im S inne des Unterpostens\nEinlagefazilität der Deutschen B undesbank sowie Forde-         „Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken\nrungen an die Deutsche B undesbank aus Devisenswap-             zugelassen sind“ (Aktivposten Nr. 2 B uchstabe b) oder um\ngeschäften, Wertpapierpensionsgeschäften und Termin-            börsenfähige S chuldverschreibungen im S inne des\neinlagen sind im P osten „Forderungen an K reditinstitute“      P ostens „S chuldverschreibungen und andere festverzins-\n(Aktivposten Nr. 3) auszuweisen. B ei Zentralnotenbanken        liche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) handelt. Von den\nin Anspruch genommene K redite wie Übernachtkredite im          à forfait eingereichten Wechseln sind diejenigen hier\nRahmen der S pitzenrefinanzierungsfazilität der Deut-           auszuweisen, die von K reditinstituten akzeptiert sind, so-\nschen B undesbank oder andere täglich fällige Darlehen          weit sie nicht unter Aktivposten Nr. 2 B uchstabe b aus-\nsind nicht von den Guthaben abzusetzen, sondern im              zuweisen sind. Zu den Forderungen an K reditinstitute\nP osten „Verbindlichkeiten gegenüber K reditinstituten“         gehören auch Namensschuldverschreibungen sowie\n(P assivposten Nr. 1) als täglich fällige Verbindlichkeiten     nicht börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen, Or-\nauszuweisen.                                                    derschuldverschreibungen, die nicht Teile einer Gesamt-","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                 3663\nemission sind, sowie nicht börsenfähige Orderschuld-               (5) Absatz 2 gilt für öffentlich-rechtliche K reditanstalten\nverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind,           mit der M aßgabe, daß anstelle der Erfordernisse der § § 11\nNamensgeldmarktpapiere und nicht börsenfähige Inha-             und 12 Abs. 1 und 2 des Hypothekenbankgesetzes die\nbergeldmarktpapiere, Namensgenußscheine, nicht bör-             Vorschriften des Gesetzes über die P fandbriefe und\nsenfähige Inhabergenußscheine und andere nicht in Wert-         verwandten S chuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher\npapieren verbriefte rückzahlbare Genußrechte. § 7 bleibt        K reditanstalten anzuwenden sind.\nunberührt. Ferner gehören hierzu B ausparguthaben aus\nabgeschlossenen B ausparverträgen und S oll-S alden aus                                       § 16\nEffektengeschäften und Verrechnungskonten.\nSchuldverschreibungen\nund andere festverzinsliche Wertpapiere\n§ 15                                                             (Nr. 5)\nForderungen an Kunden                            (1) Als S chuldverschreibungen und andere festverzins-\n(Nr. 4)                              liche Wertpapiere sind die folgenden Rechte, wenn sie\nbörsenfähig sind und nicht zu dem Unterposten\n(1) Im P osten „Forderungen an K unden“ sind alle Arten      „S chatzwechsel und unverzinsliche S chatzanweisungen\nvon Vermögensgegenständen einschließlich der von K un-          sowie ähnliche S chuldtitel öffentlicher S tellen“ (Aktiv-\nden eingereichten Wechsel auszuweisen, die Forderun-            posten Nr. 2 B uchstabe a) gehören, auszuweisen: festver-\ngen an in- und ausländische Nichtbanken (K unden) dar-          zinsliche Inhaberschuldverschreibungen, Orderschuld-\nstellen, soweit es sich nicht um Wechsel im S inne des          verschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind,\nUnterpostens „Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zen-          S chatzwechsel, S chatzanweisungen und andere verbrief-\ntralnotenbanken zugelassen sind“ (Aktivposten Nr. 2             te Rechte (wie zum B eispiel commercial papers, euro-\nB uchstabe b) oder um börsenfähige S chuldverschreibun-         notes, certificates of deposit, bons de caisse), K assen-\ngen im S inne des P ostens „S chuldverschreibungen und          obligationen sowie S chuldbuchforderungen. Vor Fälligkeit\nandere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5)        hereingenommene Zinsscheine sind ebenfalls hier aufzu-\nhandelt. § 7 bleibt unberührt. Von den à forfait eingereich-    nehmen.\nten Wechseln sind diejenigen hier auszuweisen, die von\n(2) Als festverzinslich gelten auch Wertpapiere, die mit\nNichtbanken akzeptiert sind, soweit sie nicht unter Aktiv-\neinem veränderlichen Zinssatz ausgestattet sind, sofern\nposten Nr. 2 B uchstabe b auszuweisen sind. Zu den For-\ndieser an eine bestimmte Größe, zum B eispiel an einen\nderungen an K unden gehören auch Forderungen aus dem\nInterbankzinssatz oder an einen Euro-Geldmarktsatz\neigenen Warengeschäft und die in § 14 S atz 3 bezeichne-\ngebunden ist, sowie Null-K upon-Anleihen, ferner S chuld-\nten P apiere. Es darf nur die S umme der in Anspruch\nverschreibungen, die einen anteiligen Anspruch auf Erlöse\ngenommenen K redite, nicht die S umme der K reditzu-\naus einem gepoolten Forderungsvermögen verbriefen.\nsagen, eingesetzt werden.\n(2a) Als Geldmarktpapiere gelten alle S chuldverschrei-\n(2) Als durch Grundpfandrechte gesichert sind nur For-       bungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere unab-\nderungen zu vermerken, für die dem bilanzierenden Insti-        hängig von ihrer B ezeichnung, sofern ihre ursprüngliche\ntut Grundpfandrechte bestellt, verpfändet oder abgetre-         Laufzeit ein J ahr nicht überschreitet.\nten worden sind und die den Erfordernissen der § § 11, 12\nAbs. 1 und 2 des Hypothekenbankgesetzes entsprechen,               (3) Als „beleihbar bei der Deutschen B undesbank“ sind\njedoch unabhängig davon, ob sie zur Deckung ausge-              nur solche Wertpapiere zu vermerken, die bei der Deut-\ngebener S chuldverschreibungen dienen oder nicht. B au-         schen B undesbank refinanzierungsfähig sind. S ie sind mit\nsparkassen haben hier nur solche B audarlehen zu vermer-        dem B ilanzwert zu vermerken.\nken, für die dem bilanzierenden Institut Grundpfandrechte          (4) Im Unterposten B uchstabe c sind zurückgekaufte\nbestellt, verpfändet oder abgetreten worden sind, die den       börsenfähige S chuldverschreibungen eigener Emissionen\nErfordernissen des § 7 Abs. 1 des Gesetzes über B au-           auszuweisen; der B estand an nicht börsenfähigen eige-\nsparkassen entsprechen. Durch Grundpfandrechte ge-              nen S chuldverschreibungen ist vom P assivposten 3\nsicherte Forderungen, die in Höhe des die zulässige B e-        B uchstabe a abzusetzen.\nleihungsgrenze übersteigenden B etrages durch eine\n(5) B ezüglich der Absätze 1 bis 2a und 4 bleibt § 7 un-\nB ürgschaft oder Gewährleistung der öffentlichen Hand\nberührt.\ngesichert sind (Ib-Hypothekendarlehen), sind ebenfalls\nhier zu vermerken.                                                                            § 17\n(3) Als K ommunalkredite sind alle Forderungen zu ver-                             Aktien und andere\nmerken, die an inländische K örperschaften und Anstalten                     nicht festverzinsliche Wertpapiere\ndes öffentlichen Rechts gewährt wurden oder für die eine                                     (Nr. 6)\nsolche K örperschaft oder Anstalt die volle Gewährleistung\nübernommen hat, unabhängig davon, ob sie zur Deckung               Im P osten „Aktien und andere nicht festverzinsliche\nausgegebener S chuldverschreibungen dienen oder nicht.          Wertpapiere“ sind Aktien auszuweisen, soweit sie nicht im\nHier sind auch K redite gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2       P osten „B eteiligungen“ (Aktivposten Nr. 7) oder im P osten\nS atz 2 des Hypothekenbankgesetzes auszuweisen.                 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ (Aktivposten\nNr. 8) auszuweisen sind, ferner Zwischenscheine, Invest-\n(4) S chiffshypotheken dürfen unter der B ezeichnung         mentanteile, Optionsscheine, Gewinnanteilscheine, als\n„durch S chiffshypotheken gesichert“ gesondert vermerkt         Inhaber- oder Orderpapiere ausgestaltete börsenfähige\nwerden, wenn sie den Erfordernissen des § 10 Abs. 1, 2          Genußscheine sowie andere nicht festverzinsliche Wert-\nS atz 1 und Abs. 4 S atz 2, des § 11 Abs. 1 und 4 sowie         papiere, soweit sie börsennotiert sind. Vor Fälligkeit her-\ndes § 12 Abs. 1 und 2 des S chiffsbankgesetzes ent-             eingenommene Gewinnanteilscheine sind ebenfalls hier\nsprechen.                                                       aufzunehmen.","3664           B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\n§ 18                              tuten auszuweisen, sofern es sich nicht um verbriefte Ver-\nBeteiligungen                           bindlichkeiten (P assivposten Nr. 3) handelt. Hierher ge-\n(Nr. 7)                            hören auch Verbindlichkeiten aus Namensschuldver-\nschreibungen, Orderschuldverschreibungen, die nicht\nInstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genos-         Teile einer Gesamtemission sind, Namensgeldmarkt-\nsenschaft und genossenschaftliche Zentralbanken haben           papieren, Haben-S alden aus Effektengeschäften und aus\nGeschäftsguthaben bei Genossenschaften unter dem                Verrechnungskonten sowie Verbindlichkeiten aus ver-\nP osten „B eteiligungen“ (Aktivposten Nr. 7) auszuweisen.       kauften Wechseln einschließlich eigener Ziehungen, die\nIn diesem Falle ist die P ostenbezeichnung entsprechend         den K reditnehmern nicht abgerechnet worden sind.\nanzupassen.\n(2) Als Verbindlichkeiten gegenüber K unden sind alle\n§ 19                              Arten von Verbindlichkeiten gegenüber in- und auslän-\ndischen Nichtbanken (K unden) auszuweisen, sofern es\nAusgleichsforderungen                        sich nicht um verbriefte Verbindlichkeiten (P assivposten\ngegen die öffentliche Hand                     Nr. 3) handelt. Hierzu gehören auch Verbindlichkeiten aus\neinschließlich Schuldverschreibungen                 Namensschuldverschreibungen, Orderschuldverschrei-\naus deren Umtausch                         bungen, die nicht Teile einer Gesamtemission sind,\n(Nr. 10)                            Namensgeldmarktpapieren, S perrguthaben und Abrech-\nIm P osten Nr. 10 sind Ausgleichsforderungen aus der         nungsguthaben der Anschlußfirmen im Teilzahlungsfinan-\nWährungsreform von 1948 sowie Ausgleichsforderungen             zierungsgeschäft, soweit der Ausweis nicht unter dem\ngegenüber dem Ausgleichsfonds Währungsumstellung                P osten „Verbindlichkeiten gegenüber K reditinstituten“\nauszuweisen. Hierzu zählen auch S chuldverschreibungen          (P assivposten Nr. 1) vorzunehmen ist, sowie „Anweisun-\ndes Ausgleichsfonds Währungsumstellung, die aus der             gen im Umlauf“.\nUmwandlung gegen ihn gerichteter Ausgleichsforderun-\ngen entstanden sind, unabhängig davon, ob das bilanzie-            (3) Verbindlichkeiten, die einem Institut dadurch entste-\nrende Institut die S chuldverschreibungen aus dem Um-           hen, daß ihm von einem anderen Institut B eträge zugun-\ntausch eigener Ausgleichsforderungen oder als Erwerber          sten eines namentlich genannten K unden mit der M aß-\nvon einem anderen Institut oder einem Außenhandels-             gabe überwiesen werden, sie diesem erst auszuzahlen,\nbetrieb erlangt hat.                                            nachdem er bestimmte Auflagen erfüllt hat (sogenannte\nTreuhandzahlungen), sind unter „Verbindlichkeiten ge-\ngenüber K unden“ (P assivposten Nr. 2) auszuweisen, auch\n§ 20\nwenn die Verfügungsbeschränkung noch besteht. Eine\nSonstige Vermögensgegenstände                      Ausnahme besteht nur dann, wenn nach dem Vertrag mit\n(Nr. 15)                            dem die Treuhandzahlung überweisenden K reditinstitut\nIm P osten „S onstige Vermögensgegenstände“ sind             nicht der K unde, sondern das empfangende Institut der\nForderungen und sonstige Vermögensgegenstände aus-              S chuldner ist.\nzuweisen, die einem anderen P osten nicht zugeordnet\n(4) Als S pareinlagen sind nur unbefristete Gelder auszu-\nwerden können. Hierzu gehören auch S checks, fällige\nweisen, die folgende vier Voraussetzungen erfüllen:\nS chuldverschreibungen, Zins- und Gewinnanteilscheine,\nInkassowechsel und sonstige Inkassopapiere, soweit sie          1. sie sind durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesonde-\ninnerhalb von 30 Tagen ab Einreichung zur Vorlage                   re eines Sparbuchs, als Spareinlagen gekennzeichnet;\nbestimmt und dem Einreicher bereits gutgeschrieben wor-\nden sind. Dies gilt auch dann, wenn sie unter dem Vorbe-        2. sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt;\nhalt des Eingangs gutgeschrieben worden sind. Hierzu\nzählen ferner nicht in Wertpapieren verbriefte Genußrech-       3. sie werden nicht von K apitalgesellschaften, Genossen-\nte, die nicht rückzahlbar sind. Zur Verhütung von Verlusten         schaften, wirtschaftlichen Vereinen, P ersonenhandels-\nim K reditgeschäft erworbene Grundstücke und Gebäude                gesellschaften oder von Unternehmen mit S itz im\ndürfen, soweit sie nicht im P osten Nr. 12 „S achanlagen“           Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen,\nausgewiesen sind, im P osten Nr. 15 „S onstige Vermö-               es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützi-\ngensgegenstände“ nur ausgewiesen werden, wenn sie                   gen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken oder es\nsich nicht länger als fünf J ahre im B estand des bilanzie-         handelt sich bei den von diesen Unternehmen ange-\nrenden Instituts befinden.                                          nommenen Geldern um S icherheiten gemäß § 550b\ndes B ürgerlichen Gesetzbuchs oder § 14 Abs. 4 des\nHeimgesetzes;\nU n te ra b s c h n itt 2\n4. sie weisen eine K ündigungsfrist von mindestens drei\nP o s te n d e r P a s s ivs e ite                   M onaten auf.\n§ 21                              S parbedingungen, die dem K unden das Recht einräumen,\nüber seine Einlagen mit einer K ündigungsfrist von drei\nVerbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten              M onaten bis zu einem bestimmten B etrag, der jedoch pro\n(Nr. 1),                            S parkonto und K alendermonat 3 000 Deutsche M ark nicht\nVerbindlichkeiten gegenüber Kunden                   überschreiten darf, ohne K ündigung zu verfügen, schlie-\n(Nr. 2)                            ßen deren Einordnung als S pareinlagen im S inne dieser\n(1) Als Verbindlichkeiten gegenüber K reditinstituten sind   Vorschrift nicht aus. Geldbeträge, die auf Grund von Ver-\nalle Arten von Verbindlichkeiten aus B ankgeschäften            mögensbildungsgesetzen geleistet werden, gelten als\nsowie alle Verbindlichkeiten von Finanzdienstleistungs-         S pareinlagen. B auspareinlagen gelten nicht als S parein-\ninstituten gegenüber in- und ausländischen K reditinsti-        lagen.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                3665\n§ 22                              ren Eigentümern gezeichnete Eigenkapitalbeträge gelten;\nVerbriefte Verbindlichkeiten                    auch Einlagen stiller Gesellschafter, Dotationskapital\n(Nr. 3)                            sowie Geschäftsguthaben sind in diesen P osten einzube-\nziehen. Die genaue B ezeichnung im Einzelfall kann zusätz-\n(1) Als verbriefte Verbindlichkeiten sind S chuldver-         lich zu der P ostenbezeichnung „Gezeichnetes K apital“ in\nschreibungen und diejenigen Verbindlichkeiten auszuwei-          das B ilanzformblatt eingetragen werden.\nsen, für die nicht auf den Namen lautende übertragbare\nUrkunden ausgestellt sind.                                          (2) Im Unterposten B uchstabe c „Gewinnrücklagen“\nsind auch die S icherheitsrücklage der S parkassen sowie\n(2) Als begebene S chuldverschreibungen sind auf den          die Ergebnisrücklagen der K reditgenossenschaften aus-\nInhaber lautende S chuldverschreibungen sowie Order-             zuweisen. Die genaue B ezeichnung im Einzelfall kann\nschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission            zusätzlich zu der P ostenbezeichnung „Gewinnrücklagen“\nsind, unabhängig von ihrer B örsenfähigkeit auszuweisen.         in das B ilanzformblatt eingetragen werden.\nZurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene S chuldver-\nschreibungen sind abzusetzen. Null-K upon-Anleihen sind\neinschließlich der anteiligen Zinsen auszuweisen.                                              § 26\n(3) Als Geldmarktpapiere sind nur Inhaberpapiere oder                           Eventualverbindlichkeiten\nOrderpapiere, die Teile einer Gesamtemission sind, unab-                            (Nr. 1 unter dem Strich)\nhängig von ihrer B örsenfähigkeit zu vermerken.                     (1) Im Unterposten B uchstabe a „Eventualverbindlich-\n(4) Als eigene Akzepte sind nur Akzepte zu vermerken,         keiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln“\ndie vom Institut zu seiner eigenen Refinanzierung ausge-         sind nur Indossamentsverbindlichkeiten und andere\nstellt worden sind und bei denen es erster Zahlungspflich-       wechselrechtliche Eventualverbindlichkeiten aus abge-\ntiger („B ezogener“) ist. Der eigene B estand sowie verpfän-     rechneten und weiterverkauften Wechseln (einschließlich\ndete eigene Akzepte und eigene S olawechsel gelten nicht         eigenen Ziehungen) bis zu ihrem Verfalltag zu vermerken.\nals im Umlauf befindlich.                                        Verbindlichkeiten aus umlaufenden eigenen Akzepten,\nEventualverbindlichkeiten aus S chatzwechseln oder an\n(5) B ei Instituten, die einen unabhängigen Treuhänder        die Deutsche B undesbank verpfändeten Wechseln sind\nhaben, gehören S tücke, die vom Treuhänder ausgefertigt          nicht einzubeziehen.\nsind, auch dann zu den begebenen S chuldverschreibun-\ngen, wenn sie dem Erwerber noch nicht geliefert worden              (2) Im Unterposten B uchstabe b „Verbindlichkeiten aus\nsind. Dem Treuhänder zurückgegebene S tücke dürfen               B ürgschaften und Gewährleistungsverträgen“ sind auch\nnicht mehr ausgewiesen werden.                                   Ausbietungs- und andere Garantieverpflichtungen, ver-\npflichtende P atronatserklärungen, unwiderrufliche K redit-\nbriefe einschließlich der dazugehörigen Nebenkosten zu\n§ 23                              vermerken, ferner Akkreditiveröffnungen und -bestätigun-\nRechnungsabgrenzungsposten                         gen. Die Verbindlichkeiten sind in voller Höhe zu vermer-\n(Nr. 6)                            ken, soweit für sie keine zweckgebundenen Deckungs-\nDem K reditnehmer aus Teilzahlungsfinanzierungsge-            guthaben unter dem P osten „Verbindlichkeiten gegenüber\nschäften berechnete Zinsen, P rovisionen und Gebühren,           K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1) oder dem P osten\ndie künftigen Rechnungsperioden zuzurechnen sind, sind           „andere Verbindlichkeiten gegenüber K unden“ (P assiv-\nin diesem P osten auszuweisen, soweit sie nicht mit dem          posten Nr. 2 B uchstabe b) ausgewiesen sind.\nentsprechenden Aktivposten verrechnet werden. B ei Teil-            (3) Im Unterposten B uchstabe c „Haftung aus der\nzahlungsfinanzierungsgeschäften ist auch die anfallende          B estellung von S icherheiten für fremde Verbindlichkeiten“\nZinsmarge aus der Weitergabe von Wechselabschnitten,             sind die B eträge mit dem B uchwert der bestellten S icher-\nsoweit sie künftigen Rechnungsperioden zuzurechnen ist,          heiten zu vermerken. Hierzu gehören S icherungsabtretun-\nhier auszuweisen; letzteres gilt entsprechend auch für           gen, S icherungsübereignungen und K autionen für fremde\nandere Wechselrefinanzierungen.                                  Verbindlichkeiten sowie Haftungen aus der B estellung von\nP fandrechten an beweglichen S achen und Rechten wie\n§ 24                              auch aus Grundpfandrechten für fremde Verbindlich-\nkeiten. B esteht außerdem eine Verbindlichkeit aus einer\nRückstellungen                           B ürgschaft oder aus einem Gewährleistungsvertrag, so ist\n(Nr. 7)                            nur diese zu vermerken, und zwar im Unterposten B uch-\nWird im Unterposten B uchstabe c „andere Rückstellun-         stabe b „Verbindlichkeiten aus B ürgschaften und Gewähr-\ngen“ eine Rückstellung für einen drohenden Verlust aus           leistungsverträgen“.\neiner unter dem S trich vermerkten Eventualverbindlichkeit\noder einem K reditrisiko gebildet, so ist der P osten unter                                    § 27\ndem S trich in Höhe des zurückgestellten B etrags zu kür-\nAndere Verpflichtungen\nzen.\n(Nr. 2 unter dem Strich)\n§ 25                                 (1) Im Unterposten B uchstabe b „P lazierungs- und\nÜbernahmeverpflichtungen“ sind Verbindlichkeiten aus\nEigenkapital                           der Übernahme einer Garantie für die P lazierung oder\n(Nr. 12)                            Übernahme von Finanzinstrumenten gegenüber Emitten-\n(1) Im Unterposten B uchstabe a „Gezeichnetes K apital“       ten zu vermerken, die während eines vereinbarten Zeit-\nsind, ungeachtet ihrer genauen B ezeichnung im Einzelfall,       raums Finanzinstrumente revolvierend am Geldmarkt\nalle B eträge auszuweisen, die entsprechend der Rechts-          begeben. Es sind nur Garantien zu erfassen, durch die ein\nform des Instituts als von den Gesellschaftern oder ande-        K reditinstitut sich verpflichtet, Finanzinstrumente zu über-","3666           B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nnehmen oder einen entsprechenden K redit zu gewähren,           posten Nr. 3) und „Nachrangige Verbindlichkeiten“ (P as-\nwenn die Finanzinstrumente am M arkt nicht plaziert wer-        sivposten Nr. 9) bilanzierten Verbindlichkeiten ohne Rück-\nden können. Die Verbindlichkeiten sind gekürzt um die in        sicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden. Hier-\nAnspruch genommenen B eträge zu vermerken. Über die             zu gehören auch Diskontabzüge, Ausschüttungen auf\nInanspruchnahme ist im Anhang zu berichten. Wird eine           begebene Genußrechte und Gewinnschuldverschreibun-\nGarantie von mehreren K reditinstituten gemeinschaftlich        gen, Aufwendungen mit Zinscharakter, die im Zusammen-\ngewährt, so hat jedes beteiligte K reditinstitut nur seinen     hang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetra-\neigenen Anteil an dem K redit zu vermerken.                     ges bei unter dem Rückzahlungsbetrag eingegangenen\n(2) Im Unterposten B uchstabe c „Unwiderrufliche K re-       Verbindlichkeiten entstehen, Zuschreibungen aufgelaufe-\nditzusagen“ sind alle unwiderruflichen Verpflichtungen,         ner Zinsen zu begebenen Null-K upon-Anleihen, die sich\ndie Anlaß zu einem K reditrisiko geben können, zu vermer-       aus gedeckten Termingeschäften ergebenden, auf die\nken. Der Abschluß eines B ausparvertrages gilt nicht als        tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten\nunwiderrufliche K reditzusage.                                  Aufwendungen mit Zinscharakter sowie Gebühren und\nP rovisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf\noder nach der Höhe der Verbindlichkeiten berechnet wer-\nAbschnitt 4                             den.\nVorschriften zu einzelnen P osten                                                § 30\nder Gewinn- und Verlustrechnung\n(Formblätter 2 und 3)                                              Provisionserträge\n(Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 4,\nFormblatt 3 Nr. 5),\n§ 28                                                 Provisionsaufwendungen\nZinserträge                                      (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 2,\n(Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 1,                                       Formblatt 3 Nr. 6)\nFormblatt 3 Nr. 1)                            (1) Im P osten „P rovisionserträge“ sind P rovisionen und\nIm P osten „Zinserträge“ sind Zinserträge und ähnliche       ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften wie dem\nErträge aus dem B ankgeschäft einschließlich des Facto-         Zahlungsverkehr, Außenhandelsgeschäft, Wertpapier-\nring-Geschäfts sowie alle Zinserträge und ähnliche Erträ-       kommissions- und Depotgeschäft, Erträge für Treuhand-\nge der Finanzdienstleistungsinstitute auszuweisen, insbe-       kredite und Verwaltungskredite, P rovisionen im Zusam-\nsondere alle Erträge aus den in den P osten der B ilanz         menhang mit Finanzdienstleistungen und der Veräuße-\n„B arreserve“ (Aktivposten Nr. 1), „S chuldtitel öffentlicher   rung von Devisen, S orten und Edelmetallen und aus der\nS tellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentral-       Vermittlertätigkeit bei K redit-, S par-, B auspar- und Versi-\nnotenbanken zugelassen sind“ (Aktivposten Nr. 2), „For-         cherungsverträgen auszuweisen. Zu den Erträgen ge-\nderungen an K reditinstitute“ (Aktivposten Nr. 3), „Forde-      hören auch B onifikationen aus der P lazierung von Wert-\nrungen an K unden“ (Aktivposten Nr. 4) und „S chuldver-         papieren, B ürgschaftsprovisionen und K ontoführungs-\nschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“           gebühren.\n(Aktivposten Nr. 5) bilanzierten Vermögensgegenständen             (2) Im P osten „P rovisionsaufwendungen“ sind P rovisio-\nohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet            nen und ähnliche Aufwendungen aus den in Absatz 1\nwerden. Hierzu gehören auch Diskontabzüge, Ausschüt-            bezeichneten Dienstleistungsgeschäften auszuweisen.\ntungen auf Genußrechte und Gewinnschuldverschreibun-\ngen im B estand, Erträge mit Zinscharakter, die im Zusam-\nmenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschieds-                                      § 31\nbetrages bei unter dem Rückzahlungsbetrag erworbenen                      Allgemeine Verwaltungsaufwendungen\nVermögensgegenständen entstehen, Zuschreibungen auf-                     (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 4,\ngelaufener Zinsen zu Null-K upon-Anleihen im B estand,                                Formblatt 3 Nr. 10)\ndie sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden,\nauf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts             (1) Im Unterposten B uchstabe a Doppelbuchstabe ab\nverteilten Erträge mit Zinscharakter sowie Gebühren und         „S oziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversor-\nP rovisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf         gung und für Unterstützung“ sind gesetzliche P flichtabga-\noder nach der Höhe der Forderung berechnet werden.              ben, B eihilfen und Unterstützungen, die das Institut zu\nerbringen hat, sowie Aufwendungen für die Altersversor-\ngung, darunter auch die Zuführungen zu den P ensions-\n§ 29                                rückstellungen, auszuweisen. Der sonstige P ersonalauf-\nZinsaufwendungen                            wand (zum B eispiel freiwillige soziale Leistungen) ist dem\n(Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 1,                Unterposten des P ersonalaufwands zuzurechnen, zu dem\nFormblatt 3 Nr. 2)                         er seiner Art nach gehört.\nIm P osten „Zinsaufwendungen“ sind Zinsaufwendun-               (2) Im Unterposten B uchstabe b „andere Verwaltungs-\ngen und ähnliche Aufwendungen aus dem B ankgeschäft             aufwendungen“ sind die gesamten Aufwendungen sach-\neinschließlich des Factoring-Geschäfts sowie alle Zinsauf-      licher Art, wie Raumkosten, B ürobetriebskosten, K raft-\nwendungen und ähnliche Aufwendungen der Finanz-                 fahrzeugbetriebskosten, P orto, Verbandsbeiträge ein-\ndienstleistungsinstitute auszuweisen, insbesondere alle         schließlich der B eiträge zur S icherungseinrichtung eines\nAufwendungen für die in den P osten der B ilanz „Verbind-       Verbandes, Werbungskosten, Repräsentation, Aufsichts-\nlichkeiten gegenüber K reditinstituten“ (P assivposten          ratsvergütungen, Versicherungsprämien, Rechts-, P rü-\nNr. 1), „Verbindlichkeiten gegenüber K unden“ (P assiv-         fungs- und B eratungskosten und dergleichen auszuwei-\nposten Nr. 2), „Verbriefte Verbindlichkeiten“ (P assiv-         sen; P rämien für K reditversicherungen sind nicht hier,","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                3667\nsondern im P osten „Abschreibungen und Wertberich-                  (2) An S telle der in § 285 Nr. 4, 9 B uchstabe c des Han-\ntigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere               delsgesetzbuchs vorgeschriebenen Angaben sind die\nsowie Zuführungen zu Rückstellungen im K reditgeschäft“          folgenden Angaben zu machen:\n(Formblatt 2 S palte Aufwendungen Nr. 7, Formblatt 3\n1. Der Gesamtbetrag der folgenden P osten der Gewinn-\nNr. 13) zu erfassen.\nund Verlustrechnung ist nach geographischen M ärkten\naufzugliedern, soweit diese M ärkte sich vom S tand-\n§ 32                                    punkt der Organisation des Instituts wesentlich vonein-\nander unterscheiden:\nAbschreibungen und Wertberichtigungen\nauf Forderungen und bestimmte Wertpapiere                      a) Zinserträge (Formblatt 2 S palte Erträge Nr. 1, Form-\nsowie Zuführungen zu Rückstellungen                           blatt 3 Nr. 1),\nim Kreditgeschäft                              b) laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht fest-\n(Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 7,                        verzinslichen Wertpapieren, B eteiligungen, Anteilen\nFormblatt 3 Nr. 13),                               an verbundenen Unternehmen (Formblatt 2 S palte\nErträge aus Zuschreibungen                               Erträge Nr. 2, Formblatt 3 Nr. 3),\nzu Forderungen und bestimmten Wert-\npapieren sowie aus der Auflösung                        c) P rovisionserträge (Formblatt 2 S palte Erträge Nr. 4,\nvon Rückstellungen im Kreditgeschäft                          Formblatt 3 Nr. 5),\n(Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 6,                     d) Nettoertrag aus Finanzgeschäften (Formblatt 2\nFormblatt 3 Nr. 14)                                S palte Erträge Nr. 5, Formblatt 3 Nr. 7),\nIn diese P osten sind die in § 340f Abs. 3 des Handels-           e) sonstige betriebliche Erträge (Formblatt 2 S palte\ngesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge                        Erträge Nr. 8, Formblatt 3 Nr. 8).\naufzunehmen. Die P osten dürfen verrechnet und in einem\nAufwand- oder Ertragsposten ausgewiesen werden. Eine                 Die Aufgliederung kann unterbleiben, soweit sie nach\nteilweise Verrechnung ist nicht zulässig.                            vernünftiger kaufmännischer B eurteilung geeignet ist,\ndem Institut oder einem Unternehmen, von dem das\nInstitut mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt,\n§ 33                                    einen erheblichen Nachteil zuzufügen.\nAbschreibungen und                          2. Der Gesamtbetrag der den M itgliedern des Geschäfts-\nWertberichtigungen auf Beteiligungen,                     führungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines B eirats\nAnteile an verbundenen Unternehmen                       oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Vorschüs-\nund wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere                     se und K redite sowie der zugunsten dieser P ersonen\n(Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 8,                    eingegangenen Haftungsverhältnisse ist jeweils für\nFormblatt 3 Nr. 15),                           jede P ersonengruppe anzugeben.\nErträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,\nAnteilen an verbundenen Unternehmen und                  3. Institute in der Rechtsform der eingetragenen Genos-\nwie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren                      senschaft haben die im P assivposten Nr. 12 Unter-\n(Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 7,                     posten B uchstabe a ausgewiesenen Geschäftsgut-\nFormblatt 3 Nr. 16)                            haben wie folgt aufzugliedern:\na) Geschäftsguthaben der verbleibenden M itglieder,\nIn diese P osten sind die in § 340c Abs. 2 des Handels-\ngesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge                    b) Geschäftsguthaben der ausscheidenden M itglie-\naufzunehmen. Die P osten dürfen verrechnet und in einem                  der,\nAufwand- oder Ertragsposten ausgewiesen werden. Eine\nc) Geschäftsguthaben aus gekündigten Geschäftsan-\nteilweise Verrechnung ist nicht zulässig.\nteilen.\n(3) Die in § 268 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs verlang-\nten Angaben sind für Vermögensgegenstände im S inne\nAbschnitt 5\ndes § 340e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs zu machen.\nAnhang                                Die Zuschreibungen, Abschreibungen und Wertberich-\ntigungen auf B eteiligungen, Anteile an verbundenen Un-\nternehmen sowie auf andere Wertpapiere, die wie Anlage-\n§ 34                                vermögen behandelt werden, können mit anderen P osten\nZusätzliche Erläuterungen                      zusammengefaßt werden.\n(1) In den Anhang sind neben den nach § 340a in Verbin-\n§ 35\ndung mit § 284 Abs. 1, 2 Nr. 1, 2, 3 und 5, § 285 Nr. 3, 5, 6,\n7, 9 B uchstabe a und b, Nr. 10, 11, 13 und 14, § 340b                            Zusätzliche Pflichtangaben\nAbs. 4 S atz 4, § 340e Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs und\n(1) Zu den P osten der B ilanz und der Gewinn- und Ver-\nden in dieser Verordnung zu den einzelnen P osten der\nlustrechnung sind im Anhang anzugeben:\nB ilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorge-\nschriebenen Angaben die in diesem Abschnitt vorge-                 1. eine Aufgliederung der in den B ilanzposten „S chuld-\nschriebenen Angaben aufzunehmen. § 285 Nr. 3 des Han-                 verschreibungen und andere festverzinsliche Wert-\ndelsgesetzbuchs braucht nicht angewendet zu werden,                   papiere“ (Aktivposten Nr. 5), „Aktien und andere nicht\nsoweit diese Angaben in der B ilanz unter dem S trich                 festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 6),\ngemacht werden.                                                       „B eteiligungen“ (Aktivposten Nr. 7), „Anteile an ver-","3668              B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nbundenen Unternehmen“ (Aktivposten Nr. 8) enthalte-                      aa) aus Zuteilung,\nnen börsenfähigen Wertpapiere nach börsennotierten                       bb) zur Vor- und Zwischenfinanzierung und\nund nicht börsennotierten Wertpapieren;\ncc) sonstige;\n2. der B etrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten                   b) zu den P osten der B ilanz „Verbindlichkeiten ge-\nbörsenfähigen Wertpapiere jeweils zu folgenden                           genüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1) und\nP osten der B ilanz: „S chuldverschreibungen und                         „Verbindlichkeiten gegenüber K unden“ (P assiv-\nandere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten                        posten Nr. 2) die B ewegung des B estandes an\nNr. 5) sowie „Aktien und andere nicht festverzinsliche                   nicht zugeteilten und zugeteilten B ausparverträ-\nWertpapiere“ (Aktivposten Nr. 6); es ist anzugeben, in                   gen und vertraglichen B ausparsummen;\nwelcher Weise die so bewerteten Wertpapiere von\nden mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen                     c) zu den P osten der B ilanz „Verbindlichkeiten\nWertpapieren abgegrenzt worden sind;                                     gegenüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1),\n„Verbindlichkeiten gegenüber K unden“ (P assiv-\n3. der auf das Leasing-Geschäft entfallende B etrag zu                        posten Nr. 2) und „Verbriefte Verbindlichkeiten“\njedem davon betroffenen P osten der B ilanz, ferner die                  (P assivposten Nr. 3) die aufgenommenen Fremd-\nim P osten „Abschreibungen und Wertberichtigungen                        gelder nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über\nauf immaterielle Anlagewerte und S achanlagen“                           B ausparkassen und deren Verwendung;\n(Formblatt 2 S palte Aufwendungen Nr. 5, Formblatt 3                  d) zu den P osten der B ilanz „Forderungen an K redit-\nNr. 11) enthaltenen Abschreibungen und Wertberich-                       institute“ (Aktivposten Nr. 3), „Forderungen an\ntigungen auf Leasinggegenstände sowie die im                             K unden“ (Aktivposten Nr. 4), „Verbindlichkeiten\nP osten „S onstige betriebliche Erträge“ (Formblatt 2                    gegenüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1)\nS palte Erträge Nr. 8, Formblatt 3 Nr. 8) enthaltenen                    und „Verbindlichkeiten gegenüber K unden“ (P as-\nErträge aus Leasinggeschäften;                                           sivposten Nr. 2) die B ewegung der Zuteilungs-\n4. die in den folgenden P osten enthaltenen wichtigsten                       masse.\nEinzelbeträge, sofern sie für die B eurteilung des                    Die Angaben zu den B uchstaben b und d können\nJ ahresabschlusses nicht unwesentlich sind: „S on-                    auch in einen statistischen Anhang zum Lagebericht\nstige Vermögensgegenstände“ (Formblatt 1, Aktiv-                      aufgenommen werden, sofern der Lagebericht und\nposten Nr. 15), „S onstige Verbindlichkeiten“ (Form-                  der statistische Anhang im Geschäftsbericht der ein-\nblatt 1, P assivposten Nr. 5), „S onstige betriebliche                zelnen B ausparkasse abgedruckt werden;\nAufwendungen“ (Formblatt 2 S palte Aufwendungen                    9. von S parkassen\nNr. 6, Formblatt 3 Nr. 12), „S onstige betriebliche\nErträge“ (Formblatt 2 S palte Erträge Nr. 8, Formblatt 3              a) zu dem P osten der B ilanz „Forderungen an K redit-\nNr. 8), „Außerordentliche Aufwendungen“ (Form-                           institute“ (Aktivposten Nr. 3) die im Gesamtbetrag\nblatt 2 S palte Aufwendungen Nr. 11, Formblatt 3                         enthaltenen Forderungen an die eigene Girozen-\nNr. 21) und „Außerordentliche Erträge“ (Formblatt 2                      trale,\nS palte Erträge Nr. 10, Formblatt 3 Nr. 20). Die B eträge             b) zu dem P osten der B ilanz „Verbindlichkeiten\nund ihre Art sind zu erläutern;                                          gegenüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1)\ndie im Gesamtbetrag enthaltenen Verbindlichkei-\n5. die Dritten erbrachten Dienstleistungen für Verwal-                        ten gegenüber der eigenen Girozentrale;\ntung und Vermittlung, sofern ihr Umfang in bezug auf\ndie Gesamttätigkeit des Instituts von wesentlicher                10. von Girozentralen\nB edeutung ist;                                                       a) zu dem P osten der B ilanz „Forderungen an K redit-\ninstitute“ (Aktivposten Nr. 3) die im Gesamtbetrag\n6. der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände und                              enthaltenen Forderungen an angeschlossene\nder Gesamtbetrag der S chulden, die auf Fremd-                           S parkassen,\nwährung lauten, jeweils in Euro*);\nb) zu dem P osten der B ilanz „Verbindlichkeiten ge-\n7. von Realkreditinstituten und öffentlich-rechtlichen                        genüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1) die\nK reditanstalten eine Deckungsrechnung getrennt                          im Gesamtbetrag enthaltenen Verbindlichkeiten\nnach Hypotheken- und K ommunalkreditgeschäft,                            gegenüber angeschlossenen S parkassen;\nferner zu den P osten der Aktivseite der B ilanz die              11. von K reditgenossenschaften\nzur Deckung begebener S chuldverschreibungen be-\nstimmten Aktiva;                                                      a) zu dem P osten der B ilanz „Forderungen an K redit-\ninstitute“ (Aktivposten Nr. 3) die im Gesamtbetrag\n8. von B ausparkassen                                                         enthaltenen Forderungen an die zuständige ge-\nnossenschaftliche Zentralbank,\na) zu den P osten der B ilanz „Forderungen an K redit-\ninstitute“ (Aktivposten Nr. 3) und „Forderungen an                b) zu dem P osten der B ilanz „Verbindlichkeiten ge-\nK unden“ (Aktivposten Nr. 4) rückständige Zins-                      genüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1) die\nund Tilgungsbeträge für B audarlehen in einem                        im Gesamtbetrag enthaltenen Verbindlichkeiten\nB etrag sowie noch nicht ausgezahlte bereitge-                       gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen\nstellte B audarlehen                                                 Zentralbank;\n12. von genossenschaftlichen Zentralbanken\n*) B is zum 31. Dezember 1998 gilt an S telle der Währungsbezeichnung        a) zu dem P osten der B ilanz „Forderungen an K redit-\n„Euro“ die Währungsbezeichnung „Deutsche M ark“; vgl. aber ab 1. J a-\nnuar 1999 Artikel 42 Abs. 1 S atz 2 des Einführungsgesetzes zum Han-         institute“ (Aktivposten Nr. 3) die im Gesamtbetrag\ndelsgesetzbuch.                                                              enthaltenen","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998               3669\naa) Forderungen an die Deutsche Genossen-               bezeichneten Verbindlichkeiten anzugeben, die in bezug\nschaftsbank,                                       auf die Gesamttätigkeit des Instituts von wesentlicher B e-\nbb) Forderungen an angeschlossene K reditge-            deutung sind.\nnossenschaften,\n§ 36\nb) zu dem P osten der B ilanz „Verbindlichkeiten ge-\ngenüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1) die                            Termingeschäfte\nim Gesamtbetrag enthaltenen                                In den Anhang ist eine Aufstellung über die Arten von\naa) Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen           am B ilanzstichtag noch nicht abgewickelten fremd-\nGenossenschaftsbank,                               währungs-, zinsabhängigen und sonstigen Terminge-\nschäften, die lediglich ein Erfüllungsrisiko sowie Wäh-\nbb) Verbindlichkeiten gegenüber angeschlosse-           rungs-, Zins- und/oder sonstige M arktpreisänderungsrisi-\nnen K reditgenossenschaften;                       ken aus offenen und im Falle eines Adressenausfalls auch\n13. von der Deutschen Genossenschaftsbank                        aus geschlossenen P ositionen beinhalten, aufzunehmen.\nHierzu gehören:\na) zu dem P osten der B ilanz „Forderungen an K redit-\ninstitute“ (Aktivposten Nr. 3) die im Gesamtbetrag      1. Termingeschäfte in fremden Währungen, insbeson-\nenthaltenen Forderungen an angeschlossene                   dere Devisentermingeschäfte, Devisenterminkon-\nK reditinstitute sowie die darin enthaltenen Forde-         trakte, Währungsswaps, Zins-/Währungsswaps, S till-\nrungen an regionale genossenschaftliche Zentral-            halterverpflichtungen aus Devisenoptionsgeschäften,\nbanken,                                                     Devisenoptionsrechte, Termingeschäfte in Gold und\nanderen Edelmetallen, Edelmetallterminkontrakte,\nb) zu dem P osten der B ilanz „Verbindlichkeiten ge-            S tillhalterverpflichtungen aus Goldoptionen, Goldop-\ngenüber K reditinstituten“ (P assivposten Nr. 1) die        tionsrechte;\nim Gesamtbetrag enthaltenen Verbindlichkeiten\ngegenüber angeschlossenen K reditinstituten so-         2. zinsbezogene Termingeschäfte, insbesondere Termin-\nwie die darin enthaltenen Verbindlichkeiten ge-             geschäfte mit festverzinslichen Wertpapieren, Zinster-\ngenüber regionalen genossenschaftlichen Zentral-            minkontrakte, Forward Rate Agreements, S tillhalter-\nbanken.                                                     verpflichtungen aus Zinsoptionen, Zinsoptionsrechte,\nZinsswaps, Abnahmeverpflichtungen aus Forward\n(2) Zu dem P osten der B ilanz „S achanlagen“ (Aktiv-             Forward Deposits; Lieferverpflichtungen aus solchen\nposten Nr. 12) sind im Anhang mit ihrem Gesamtbetrag                 Geschäften sind in dem Unterposten der B ilanz „Unwi-\nanzugeben:                                                           derrufliche K reditzusagen“ (P assivposten Nr. 2 unter\n1. die vom Institut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit               dem S trich B uchstabe c) zu vermerken;\ngenutzten Grundstücke und B auten,                           3. Termingeschäfte mit sonstigen P reisrisiken, insbeson-\n2. die B etriebs- und Geschäftsausstattung.                          dere aktienkursbezogene Termingeschäfte, S tillhalter-\n(3) Zu dem P osten der B ilanz „Nachrangige Verbindlich-          verpflichtungen aus Aktienoptionen, Aktienoptions-\nkeiten“ (P assivposten Nr. 9) sind im Anhang anzugeben:              rechte, Indexterminkontrakte, S tillhalterverpflichtun-\ngen aus Indexoptionen, Indexoptionsrechte.\n1. der B etrag der für nachrangige Verbindlichkeiten ange-\nfallenen Aufwendungen,                                       Für jeden der drei Gliederungsposten der Termingeschäf-\nte ist anzugeben, ob ein wesentlicher Teil davon zur\n2. zu jeder zehn vom Hundert des Gesamtbetrags der               Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder M arktpreis-\nnachrangigen Verbindlichkeiten übersteigenden M it-          schwankungen abgeschlossen wurde und ob ein wesent-\ntelaufnahme:                                                 licher Teil davon auf Handelsgeschäfte entfällt.\na) der B etrag, die Währung, auf die sie lautet, ihr Zins-\nsatz und ihre Fälligkeit sowie, ob eine vorzeitige\nRückzahlungsverpflichtung entstehen kann,                                           Abschnitt 6\nb) die B edingungen ihrer Nachrangigkeit und ihrer et-                         K onzernrechnungslegung\nwaigen Umwandlung in K apital oder in eine andere\nS chuldform,                                                                           § 37\n3. zu anderen M ittelaufnahmen die wesentlichen B edin-                            Konzernrechnungslegung\ngungen.\nAuf den K onzernabschluß sind, soweit seine Eigenart\n(4) Zu dem P osten der B ilanz „Eventualverbindlich-          keine Abweichung bedingt, die § § 1 bis 36 sowie § 39\nkeiten“ (P assivposten Nr. 1 unter dem S trich) sind im An-      Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.\nhang Art und B etrag jeder Eventualverbindlichkeit anzu-\ngeben, die in bezug auf die Gesamttätigkeit des Instituts\nvon wesentlicher B edeutung ist.                                                            Abschnitt 7\n(5) Zu jedem P osten der in der B ilanz ausgewiesenen                             Ordnungswidrigkeiten\nVerbindlichkeiten und der unter dem S trich vermerkten\nEventualverbindlichkeiten ist im Anhang jeweils der Ge-\n§ 38\nsamtbetrag der als S icherheit übertragenen Vermögens-\ngegenstände anzugeben.                                                                Ordnungswidrigkeiten\n(6) Zu dem P osten der B ilanz „Andere Verpflichtungen“          (1) Ordnungswidrig im S inne des § 340n Abs. 1 Nr. 6 des\n(P assivposten Nr. 2 unter dem S trich) sind im Anhang Art       Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Geschäftsleiter im\nund Höhe jeder der in den Unterposten B uchstabe a bis c         S inne des § 1 Abs. 2 S atz 1 oder des § 53 Abs. 2 Nr. 1 des","3670            B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nGesetzes über das K reditwesen oder als Inhaber eines in         bindlichkeiten ist die längste Laufzeit laut Emissionsbe-\nder Rechtsform des Einzelkaufmanns betriebenen Insti-            dingungen maßgebend. Als B eginn der Laufzeit gilt der\ntuts oder als M itglied des Aufsichtsrats bei der Aufstellung    B eginn des in den Emissionsbedingungen festgelegten\noder Feststellung des J ahresabschlusses                         Zinslaufs, das heißt der B eginn der laufenden Verzinsung,\n1. entgegen § 2 Abs. 1 S atz 1 nicht das vorgeschriebene         gegebenenfalls der B eginn der Laufzeit des ersten Zins-\nFormblatt anwendet,                                          scheins. Zeiten, für die negative oder positive S tückzinsen\ngerechnet werden, bleiben außer B etracht, das heißt, der\n2. entgegen § § 3 bis 5, 6 Abs. 1 S atz 1 oder 2, Abs. 2         Laufzeitbeginn ist mit demjenigen Zeitpunkt identisch, auf\noder 4 die dort genannten P osten nicht, nicht in der        den sich die jeweilige S tückzinsenberechnung bezieht.\nvorgeschriebenen Weise oder nicht mit dem vorge-             Diese Fristigkeitszuordnung gilt auch für den Zweiterwerb\nschriebenen Inhalt ausweist,                                 von Forderungen und Wertpapieren. B ei Forderungen und\n3. entgegen § 6 Abs. 3 dort genannte Vermögensgegen-             Verbindlichkeiten, die regelmäßig in Teilbeträgen zu tilgen\nstände oder S chulden in seine B ilanz aufnimmt,             sind, ist die Zuordnung in Abweichung von § 8 Abs. 2 nicht\nnach der B efristung für die einzelnen Teilbeträge, sondern\n4. einer Vorschrift des § 9 oder 39 Abs. 4 oder 5 über die       nach dem Zeitraum zwischen der Entstehung der Forde-\nFristengliederung zuwiderhandelt,                            rung oder Verbindlichkeit und der Fälligkeit des letzten\n5. entgegen § 10 Abs. 1 dort genannte Verbindlichkeiten          Teilbetrages vorzunehmen.\nnicht verrechnet,                                               (5) Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember\n6. entgegen § 10 Abs. 2 Forderungen oder Verbindlich-            1992 und vor dem 1. J anuar 1998 beginnen, sind im\nkeiten verrechnet,                                           Anhang jeweils gesondert anzugeben:\n7. einer Vorschrift der § § 12 bis 33 über die in einzelne       1. die in den Unterposten „andere Forderungen an K re-\nP osten der B ilanz oder der Gewinn- und Verlustrech-            ditinstitute“ (Aktivposten Nr. 3 B uchstabe b), „Verbind-\nnung aufzunehmenden Angaben zuwiderhandelt,                      lichkeiten gegenüber K reditinstituten mit vereinbarter\nLaufzeit oder K ündigungsfrist“ (P assivposten Nr. 1\n8. einer Vorschrift des § 34 oder 35 über zusätzliche Er-\nB uchstabe b) und „andere Verbindlichkeiten gegen-\nläuterungen oder P flichtangaben zuwiderhandelt oder\nüber K unden mit vereinbarter Laufzeit oder K ündi-\n9. einer Vorschrift des § 36 über Termingeschäfte zu-                gungsfrist“ (P assivposten Nr. 2 B uchstabe b Doppel-\nwiderhandelt.                                                    buchstabe bb) enthaltenen Forderungen und Verbind-\nlichkeiten mit ursprünglich vereinbarter Laufzeit oder\n(2) Die B estimmungen des Absatzes 1 gelten auch für\nK ündigungsfrist von\nden K onzernabschluß im S inne des § 37.\na) weniger als drei M onaten,\nb) mindestens drei M onaten, aber weniger als vier\nAbschnitt 8                                      J ahren,\nS chlußvorschriften                             c) vier J ahren oder länger;\n2. die in den Unterposten „Anleihen und S chuldverschrei-\n§ 39                                    bungen von öffentlichen Emittenten“ (Aktivposten Nr. 5\nÜbergangsvorschriften                             B uchstabe b Doppelbuchstabe ba) und „Anleihen und\nS chuldverschreibungen von anderen Emittenten“ (Ak-\n(1) Die Vorschriften dieser Verordnung sind mit Ausnah-\ntivposten Nr. 5 B uchstabe b Doppelbuchstabe bb)\nme der § § 9 und 38 Abs. 1 Nr. 4, soweit sich diese Vor-\nsowie die in dem P osten „Verbriefte Verbindlichkeiten“\nschrift auf § 9 bezieht, erstmals auf den J ahresabschluß\n(P assivposten Nr. 3) enthaltenen Forderungen und Ver-\nund den Lagebericht sowie den K onzernabschluß und den\nbindlichkeiten mit einer ursprünglichen Laufzeit\nK onzernlagebericht für das nach dem 31. Dezember 1992\nbeginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Auf frühere Ge-                 a) bis zu vier J ahren,\nschäftsjahre sind die B estimmungen der Verordnung über              b) von mehr als vier J ahren;\nFormblätter für die Gliederung des J ahresabschlusses\nvon K reditinstituten in der Fassung der B ekanntmachung         3. die in dem P osten „Forderungen an K unden“ (Aktiv-\nvom 14. S eptember 1987 (B GB l. I S . 2169) anzuwenden.             posten Nr. 4) enthaltenen Forderungen mit ursprüng-\nlich vereinbarter Laufzeit oder K ündigungsfrist von\n(2) Die § § 9 und 38 Abs. 1 Nr. 4, soweit sich diese Vor-\nschrift auf § 9 bezieht, sind erstmals auf den J ahres-              a) weniger als vier J ahren,\nabschluß und den K onzernabschluß für das nach dem                   b) vier J ahren oder länger;\n31. Dezember 1997 beginnende Geschäftsjahr anzuwen-\n4. die in den Unterposten „Verbindlichkeiten gegenüber\nden.\nK reditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder K ündi-\n(3) (weggefallen)                                                 gungsfrist“ (P assivposten Nr. 1 B uchstabe b) und „an-\n(4) Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember                 dere Verbindlichkeiten gegenüber K unden mit verein-\n1992 und vor dem 1. J anuar 1998 beginnen, ist für die               barter Laufzeit oder K ündigungsfrist“ (P assivposten\nGliederung nach der Fristigkeit die ursprünglich verein-             Nr. 2 B uchstabe b Doppelbuchstabe bb) sowie die in\nbarte Laufzeit oder K ündigungsfrist und nicht die Restlauf-         dem P osten „Verbriefte Verbindlichkeiten“ (P assiv-\nzeit am B ilanzstichtag maßgebend. Dem Institut bleibt es            posten Nr. 3) enthaltenen vor Ablauf von vier J ahren\njedoch unbenommen, auf Restlaufzeiten hinzuweisen. Als               fälligen Verbindlichkeiten.\nB eginn der vereinbarten Laufzeit gilt bei K rediten die erste   Auf Realkreditinstitute und B ausparkassen ist S atz 1 ent-\nInanspruchnahme, nicht die Zusage. Für die Gliederung            sprechend anzuwenden. S atz 1 gilt nicht für B ausparein-\nvon in Wertpapieren verbrieften Forderungen und Ver-             lagen.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                     3671\n(6) Vor dem 1. J uli 1993 begründete S pareinlagen nach                delsgesetzbuch in ihre B ilanz aufnehmen, haben sie diese\n§ 21 des Gesetzes über das K reditwesen in der Fassung                    im Formblatt 1 als Aktivposten 11a. nach dem P osten\nder B ekanntmachung vom 11. J uli 1985 (B GB l. I S . 1472)               Immaterielle Anlagewerte auszuweisen.\nund dafür gutgeschriebene oder danach gutzuschrei-\nbende Zinsen gelten weiterhin als S pareinlagen, wenn für                    (9) Die Vorschriften dieser Verordnung in der Fassung\nsie die Voraussetzungen des § 21 Abs. 4 S atz 1 Nr. 1                     der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung\nund 2, S atz 2 dieser Verordnung zutreffen und sie die Vor-               über die Rechnungslegung der K reditinstitute sind erst-\nschriften des § 22 Abs. 1 S atz 1 und Abs. 2 des Gesetzes                 mals auf den J ahresabschluß und den Lagebericht sowie\nüber das K reditwesen in der Fassung der B ekannt-                        den K onzernabschluß und den K onzernlagebericht für das\nmachung vom 11. J uli 1985 (B GB l. I S . 1472) erfüllt haben.            nach dem 31. Dezember 1997 beginnende Geschäftsjahr\nanzuwenden. § 4 Abs. 1 S atz 1, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2\n(7)*) S ofern für ein Geschäftsjahr, das nach dem 31. De-              und 3, § 16 Abs. 1 S atz 1, Abs. 3 S atz 1 und § 26 Abs. 1\nzember 1998 und spätestens im J ahre 2001 endet, der                      S atz 2 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Ände-\nJ ahresabschluß und der K onzernabschluß nach Artikel 42                  rung der Verordnung über die Rechnungslegung der K re-\nAbs. 1 S atz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsge-                     ditinstitute sind erstmals auf den J ahresabschluß und den\nsetzbuch in Deutscher M ark aufgestellt werden, sind auch                 Lagebericht sowie den K onzernabschluß und den K on-\ndie in § 35 Abs. 1 Nr. 6 vorgeschriebenen und die in den                  zernlagebericht für das nach dem 31. Dezember 1998\nFormblättern 1 bis 3 für die B ilanz und die Gewinn- und                  endende Geschäftsjahr anzuwenden.\nVerlustrechnung vorgesehenen Angaben in Deutscher\nM ark und unter der B ezeichnung „DM “ zu machen. Für ein                    (10) Institute, die S kontroführer im S inne des § 8b\nGeschäftsjahr, das spätestens am 31. Dezember 1998                        Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht Einlagen-\nendet, ist diese Verordnung in der an diesem Tage gelten-                 kreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des Geset-\nden Fassung anzuwenden.                                                   zes über das K reditwesen sind, brauchen die jeweils in\nFußnote 7 S atz 2 des Formblatts 2 oder 3 für die Gewinn-\n(8)*) S ofern K reditinstitute einen gesonderten P assiv-              und Verlustrechnung vorgeschriebenen Darunterposten\nposten in Anwendung von Artikel 43 Abs. 1 S atz 2, Abs. 2                 der B uchstaben a bis d beim Aufwand und Ertrag aus\ndes Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch bilden,                     Finanzgeschäften erstmals in einem J ahresabschluß für\nhaben sie diesen im Formblatt 1 als P assivposten 8a. nach                das nach dem 31. Dezember 1998 beginnende Ge-\ndem S onderposten mit Rücklageanteil auszuweisen. S o-                    schäftsjahr aufzuführen.\nfern sie eine B ilanzierungshilfe in Anwendung von Arti-\nkel 44 Abs. 1 S atz 1 des Einführungsgesetzes zum Han-                                                 § 40\n*) Die Absätze 7 und 8 treten erst am 1. J anuar 1999 in K raft; Absatz 8                         (Inkrafttreten,\nS atz 2 ist bereits am 16. J uni 1998 in K raft getreten.                           Aufhebung von Rechtsvorschriften)","3672               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nFormblatt 1*)\nJ ahresbilanz zum ............................................................................\nder ....................................................................................................\nA k tivs eite                                                                                                                                      P as s ivs eite\nEuro*)      Euro        Euro                                                              Euro*)   Euro    Euro\n1. B arreserve                                                                          1. Verbindlichkeiten gegenüber\na) K assenbestand                                     ………                                K reditinstituten6)\nb) Guthaben bei Zentralnoten-                                                            a) täglich fällig                                    ………\nbanken                                            ………                                b) mit vereinbarter Laufzeit oder\ndarunter:                                                                                 K ündigungsfrist                                ……… ………\nbei der Deutschen B undes-\n2. Verbindlichkeiten gegenüber\nbank … … Euro\nK unden7)\nc) Guthaben bei P ostgiroämtern                       ……… ………\na) S pareinlagen\n2. S chuldtitel öffentlicher S tellen                                                             aa) mit vereinbarter\nund Wechsel, die zur Refinan-                                                                        K ündigungsfrist von\nzierung bei Zentralnotenbanken                                                                       drei M onaten                    ………\nzugelassen sind                                                                               ab) mit vereinbarter\na) S chatzwechsel und unver-                                                                         K ündigungsfrist von\nzinsliche S chatzanweisungen                                                                     mehr als drei M onaten           ……… ………\nsowie ähnliche S chuldtitel                                                          b) andere Verbindlichkeiten\nöffentlicher S tellen                             ………                                     ba) täglich fällig                      ………\ndarunter:\nbb) mit vereinbarter Laufzeit\nbei der Deutschen B undes-\noder K ündigungsfrist            ……… ……… ………\nbank refinanzierbar\n8)\n… … Euro\nb) Wechsel                                            ……… ………                       3. Verbriefte Verbindlichkeiten9)\ndarunter:                                                                            a) begebene S chuld-\nbei der Deutschen B undes-                                                                verschreibungen                                 ………\nbank refinanzierbar                                                                  b) andere verbriefte\n… … Euro                                                                                  Verbindlichkeiten                               ……… ………\ndarunter:\n3. Forderungen an K reditinstitute1)\nGeldmarktpapiere … … Euro\na) täglich fällig                                     ………\neigene Akzepte und S ola-\nb) andere Forderungen                                 ……… ………                                 wechsel im Umlauf\n… … Euro\n4. Forderungen an K unden2)                                           ………\ndarunter:                                                                           4. Treuhandverbindlichkeiten                                      ………\ndurch Grundpfandrechte                                                                   darunter:\ngesichert … … Euro                                                                       Treuhandkredite … … Euro\nK ommunalkredite … … Euro\n5. S onstige Verbindlichkeiten                                    ………\n5. S chuldverschreibungen und an-                                                       6. Rechnungsabgrenzungsposten10)\ndere festverzinsliche Wertpapiere\na) Geldmarktpapiere                                                                 7. Rückstellungen\naa) von öffentlichen                                                                 a) Rückstellungen für P ensionen\nEmittenten                      ………                                                und ähnliche Verpflichtungen                    ………\ndarunter:                                                                     b) S teuerrückstellungen                             ………\nbeleihbar bei der Deut-                                                       c) andere Rückstellungen                             ……… ………\nschen B undesbank                                                        11)\n… … Euro\nab) von anderen                                                                 8. Sonderposten mit Rücklagenanteil                               ………\nEmittenten                      ……… ………                                  9. Nachrangige Verbindlichkeiten                                  ………\ndarunter:\nbeleihbar bei der Deut-                                                10. Genußrechtskapital                                              ………\nschen B undesbank                                                             darunter:\n… … Euro                                                                      vor Ablauf von zwei J ahren fällig\nb) Anleihen und                                                                          … … Euro\nS chuldverschreibungen                                                        11. Fonds für allgemeine B ankrisiken                               ………\nba) von öffentlichen\nEmittenten                                                             12. Eigenkapital\n………\ndarunter:                                                                     a) gezeichnetes K apital12)                          ………\nbeleihbar bei der Deut-                                                       b) K apitalrücklage                                  ………\nschen B undesbank                                                             c) Gewinnrücklagen13)\n… … Euro                                                                           ca) gesetzliche Rücklage                ………\n_________________\n*) An die S telle der in diesem Formblatt verwendeten Währungsbezeichnung „Euro“ tritt bis zum 31. Dezember 1998 die Währungsbezeichnung „DM “;\nvgl. aber ab 1. J anuar 1999 Artikel 42 Abs. 1 S atz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                   3673\nnoch A k t i v s e i t e                                                                                 noch P a s s i v s e i t e\nEuro Euro    Euro                                                Euro  Euro       Euro\nbb) von anderen Emittenten … … … … … …                           cb) Rücklage\ndarunter:                                                        für eigene Anteile        ………\nbeleihbar bei der Deut-                                    cc) satzungsmäßige\nschen B undesbank                                                Rücklagen                 ………\n… … Euro                                                   cd) andere\nc) eigene                                                                  Gewinnrücklagen           ……… ………\nS chuldverschreibungen                ……… ………                 d) B ilanzgewinn/B ilanzverlust          ……… ………\nNennbetrag … … Euro\n6. Aktien und andere nicht festver-\nzinsliche Wertpapiere                           ………\n3)\n7. B eteiligungen4)                                ………\ndarunter:\nan K reditinstituten … … Euro\nan Finanzdienstleistungs-\ninstituten … … Euro\n8. Anteile an verbundenen Unter-                   ………\nnehmen\ndarunter:\nan K reditinstituten … … Euro\nan Finanzdienstleistungs-\ninstituten … … Euro\n9. Treuhandvermögen                                ………\ndarunter:\nTreuhandkredite … … Euro\n10. Ausgleichsforderungen gegen die\nöffentliche Hand einschließlich\nS chuldverschreibungen aus de-\nren Umtausch                                    ………\n11. Immaterielle Anlagewerte                        ………\n12. S achanlagen                                    ………\n13. Ausstehende Einlagen auf das ge-\nzeichnete K apital                              ………\ndarunter:\neingefordert … … Euro\n14. Eigene Aktien oder Anteile                      ………\nNennbetrag/gegebenenfalls\nrechnerischer Wert … … Euro\n15. Sonstige Vermögensgegenstände                   ………\n16. Rechnungsabgrenzungsposten 5)                   ………\n17. Nicht durch Eigenkapital gedeck-\nter Fehlbetrag                                  ………         ––––––––\nS umme der Aktiva            ………                              S umme der P assiva                 ………\n1. Eventualverbindlichkeiten\na) Eventualverbindlichkeiten\naus weitergegebenen\nabgerechneten Wechseln          ………\nb) Verbindlichkeiten aus\nB ürgschaften und\nGewährleistungsverträgen        ………\nc) Haftung aus der B estellung\nvon S icherheiten für fremde\nVerbindlichkeiten               ……… ………\n2. Andere Verpflichtungen\na) Rücknahmeverpflichtungen\naus unechten\nP ensionsgeschäften             ………\nb) P lazierungs- und\nÜbernahmeverpflichtungen        ………\nc) Unwiderrufliche\nK reditzusagen                  ……… ………","3674               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\n1) Folgende Arten von Instituten haben den P osten 3 Forderungen an K reditinstitute in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\nRealkreditinstitute:    „a) Hypothekendarlehen                                                     … … … … Euro\nb) K ommunalkredite                                                       … … … … Euro\nc) andere Forderungen                                                     … … … … Euro        … … … … Euro\ndarunter:\ntäglich fällig … … … … Euro\ngegen B eleihung von Wertpapieren … … … … Euro“,\nB ausparkassen:         „a) B auspardarlehen                                                       … … … … Euro\nb) Vor- und Zwischenfinanzierungskredite                                  … … … … Euro\nc) sonstige B audarlehen                                                  … … … … Euro\nd) andere Forderungen                                                     … … … … Euro        … … … … Euro\ndarunter:\ntäglich fällig … … … … Euro“.\n2) Folgende Arten von Instituten haben den P osten 4 Forderungen an K unden in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\nRealkreditinstitute:    „a) Hypothekendarlehen                                                     … … … … Euro\nb) K ommunalkredite                                                       … … … … Euro\nc) andere Forderungen                                                     … … … … Euro        … … … … Euro\ndarunter:\ngegen B eleihung von Wertpapieren … … … … Euro“,\nB ausparkassen:         „a) B audarlehen\naa) aus Zuteilungen (B auspardarlehen)                                … … … … Euro\nab) zur Vor- und Zwischenfinanzierung                                 … … … … Euro\nac) sonstige                                                          … … … … Euro        … … … … Euro\ndarunter:\ndurch Grundpfandrechte gesichert … … … … Euro\nb) andere Forderungen                                                                         … … … … Euro      … … … … Euro“.\nK reditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben in den P osten 4 Forderungen an K unden in der B ilanz zusätzlich folgenden\nDarunterposten einzufügen:\n„Warenforderungen … … … … Euro“.\nFinanzdienstleistungsinstitute sowie K reditinstitute, sofern letztere S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht\nEinlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des Gesetzes über das K reditwesen sind, haben den P osten 4 Forderungen an K unden in der\nB ilanz wie folgt zu untergliedern:\n„darunter:\nan Finanzdienstleistungsinstitute … … … … Euro“.\n3) K reditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem P osten 6 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in der\nB ilanz folgenden P osten einzufügen:\n„6a. Warenbestand                                                           … … … … Euro“.\n4) Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben den P osten 7 B eteiligungen in der B ilanz wie folgt zu\nuntergliedern:\n„a) B eteiligungen                                                         … … … … Euro\ndarunter:\nan K reditinstituten … … … … Euro\nan Finanzdienstleistungsinstituten … … … … Euro\nb) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften                                 … … … … Euro        … … … … Euro\ndarunter:\nbei K reditgenossenschaften … … … … Euro\nbei Finanzdienstleistungsinstituten … … … … Euro“.\n5) Realkreditinstitute haben den P osten 16 Rechnungsabgrenzungsposten in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\n„a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft                               … … … … Euro\nb) andere                                                                 … … … … Euro        … … … … Euro“.\n6) Folgende Arten von Instituten haben den P osten 1 Verbindlichkeiten gegenüber K reditinstituten in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\nRealkreditinstitute:    „a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe                                  … … … … Euro\nb) begebene öffentliche Namenspfandbriefe                                 … … … … Euro\nc) andere Verbindlichkeiten                                               … … … … Euro        … … … … Euro\ndarunter:\ntäglich fällig … … … … Euro\nzur S icherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber\nausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe … … … … Euro\nund öffentliche Namenspfandbriefe … … … … Euro“,\nB ausparkassen:         „a) B auspareinlagen                                                                           … … … … Euro\ndarunter:\nauf gekündigte Verträge … … … … Euro\nauf zugeteilte Verträge … … … … Euro\nb) andere Verbindlichkeiten                                                                   … … … … Euro      … … … … Euro\ndarunter:\ntäglich fällig … … … … Euro“.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                                      3675\n7) Realkreditinstitute haben den P osten 2 Verbindlichkeiten gegenüber K unden in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\n„a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe                                                    … … … … Euro\nb) begebene öffentliche Namenspfandbriefe                                                   … … … … Euro\nc) S pareinlagen\nca) mit vereinbarter K ündigungsfrist\nvon drei M onaten                                                  … … … … Euro\ncb) mit vereinbarter K ündigungsfrist\nvon mehr als drei M onaten                                         … … … … Euro    … … … … Euro\nd) andere Verbindlichkeiten                                                                 … … … … Euro     … … … … Euro\ndarunter:\ntäglich fällig … … … … Euro\nzur S icherstellung aufgenommener Darlehen an den Darlehensgeber\nausgehändigte Hypotheken-Namenspfandbriefe … … … … Euro\nund öffentliche Namenspfandbriefe … … … … Euro“.\nB ausparkassen haben statt des Unterpostens a S pareinlagen in der B ilanz folgenden Unterposten auszuweisen:\n„a) Einlagen aus dem B auspargeschäft und S pareinlagen\naa) B auspareinlagen                                                     … … … … Euro\ndarunter:\nauf gekündigte Verträge … … … … Euro\nauf zugeteilte Verträge … … … … Euro\nab) Abschlußeinlagen                                                     … … … … Euro\nac) S pareinlagen mit vereinbarter K ündigungsfrist\nvon drei M onaten                                                  … … … … Euro\nad) S pareinlagen mit vereinbarter K ündigungsfrist\nvon mehr als drei M onaten                                         … … … … Euro    … … … … Euro“.\nFinanzdienstleistungsinstitute sowie K reditinstitute, sofern letztere S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht\nEinlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des Gesetzes über das K reditwesen sind, haben den P osten 2 Verbindlichkeiten gegenüber\nK unden in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\n„darunter:\ngegenüber Finanzdienstleistungsinstituten … … … … Euro“.\n8) K reditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem P osten 2 Verbindlichkeiten gegenüber K unden in der B ilanz folgenden\nP osten einzufügen:\n„2a. Verpflichtungen aus Warengeschäften und aufgenommenen\nWarenkrediten                                                            … … … … Euro“.\n9) Realkreditinstitute haben den P osten 3 Verbriefte Verbindlichkeiten in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\n„a) begebene S chuldverschreibungen\naa) Hypothekenpfandbriefe                                                … … … … Euro\nab) öffentliche P fandbriefe                                             … … … … Euro\nac) sonstige S chuldverschreibungen                                      … … … … Euro    … … … … Euro\nb) andere verbriefte Verbindlichkeiten                                                      … … … … Euro     … … … … Euro\ndarunter:\nGeldmarktpapiere … … … … Euro“.\nK reditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben im P osten 3 Verbriefte Verbindlichkeiten zu dem Darunterposten 3b Eigene\nAkzepte und S olawechsel im Umlauf folgenden zusätzlichen Darunterposten einzufügen:\n„aus dem Warengeschäft … … … … Euro“.\n10) Realkreditinstitute haben den P osten 6 Rechnungsabgrenzungsposten in der B ilanz wie folgt zu untergliedern:\n„a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft                                 … … … … Euro\nb) andere                                                                   … … … … Euro    … … … … Euro“.\n11) B ausparkassen haben nach dem P osten 7 Rückstellungen in der B ilanz folgenden P osten einzufügen:\n„7a. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung                                 … … … … Euro“.\n12) Genossenschaften haben in der B ilanz beim Unterposten a gezeichnetes K apital sowohl die Geschäftsguthaben der Genossen als auch die Einlagen\nstiller Gesellschafter auszuweisen.\n13) Genossenschaften haben in der B ilanz an S telle der Gewinnrücklagen die Ergebnisrücklagen auszuweisen und wie folgt aufzugliedern:\n„ca) gesetzliche Rücklage                                                … … … … Euro\ncb) andere Ergebnisrücklagen                                            … … … … Euro    … … … … Euro“.\nDie Ergebnisrücklage nach § 73 Abs. 3 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und die B eträge, die aus dieser Ergeb-\nnisrücklage an ausgeschiedene Genossen auszuzahlen sind, müssen vermerkt werden.","3676               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nFormblatt 2 (K ontoform)*)\nGewinn- und Verlustrechnung\nder ....................................................................................................\nfür die Zeit vom ........................................ bis ................................\nA ufw end ungen                                                                                                                                        E rträg e\nEuro*)      Euro        Euro                                                                     Euro*)  Euro\n1. Zinsaufwendungen1)                                                 ………               1. Zinserträge aus 2)\n………                    a) K redit- und Geldmarktgeschäften                 ………\n2.   P rovisionsaufwendungen4)\nb) festverzinslichen Wertpapieren\n3. Nettoaufwand aus                                                                               und S chuldbuchforderungen                     ……… ………\nFinanzgeschäften                                                 ………\n2. Laufende Erträge aus\n6) 7)\na) Aktien und anderen nicht festverzins-\n4. Allgemeine                                                                                     lichen Wertpapieren                            ………\nVerwaltungsaufwendungen                                                                 b) B eteiligungen3)                                 ………\na) P ersonalaufwand                                                                     c) Anteilen an verbundenen Unternehmen … … … … … …\naa) Löhne und Gehälter               ………\n3. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Ge-\nab) S oziale Abgaben                                                               winnabführungs- oder Teilgewinnabfüh-\nund Aufwendungen für                                                          rungsverträgen                                             ………\nAltersversorgung und für\nUnterstützung                   ……… ………                                  4. P rovisionserträge5)                                         ………\ndarunter:\n5. Nettoertrag aus Finanzgeschäften                             ………\nfür Altersversorgung\n… … Euro                                                                 6) 7)\nb) andere                                                                          6. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderun-\nVerwaltungsaufwendungen                         ……… ………                            gen und bestimmten Wertpapieren sowie\n5. Abschreibungen und Wertberich-                                                            aus der Auflösung von Rückstellungen im\ntigungen auf immaterielle Anlage-                                                       K reditgeschäft                                            ………\nwerte und S achanlagen                                           ………               7. Erträge aus Zuschreibungen zu B eteiligun-\ngen, Anteilen an verbundenen Unterneh-\n6. S onstige betriebliche\nmen und wie Anlagevermögen behandel-\nAufwendungen                                                     ………\nten Wertpapieren                                           ………\n7. Abschreibungen und Wertberich-\n8. S onstige betriebliche Erträge                               ………\ntigungen auf Forderungen und\nbestimmte Wertpapiere sowie Zu-                                                    9. Erträge aus der Auflösung von S onder-\nführungen zu Rückstellungen im                                                          posten mit Rücklageanteil                                  ………\nK reditgeschäft                                                  ………\n10. Außerordentliche Erträge                                      ………\n8. Abschreibungen und Wertberich-\ntigungen auf B eteiligungen, An-                                                 11. Erträge aus Verlustübernahme                                  ………\nteile an verbundenen Unterneh-                                                   12. J ahresfehlbetrag                                             ………\nmen und wie Anlagevermögen\nbehandelte Wertpapiere                                           ………\n9. Aufwendungen aus\nVerlustübernahme                                                 ………\n10. Einstellungen in S onderposten\nmit Rücklageanteil                                               ………\n11. Außerordentliche Aufwendungen                                       ………\n12. S teuern vom Einkommen\nund vom Ertrag                                                   ………\n13. S onstige S teuern, soweit nicht\nunter P osten 6 ausgewiesen                                      ………\n14. Auf Grund einer Gewinngemein-\nschaft, eines Gewinnabführungs-\noder eines Teilgewinnabführungs-\nvertrags abgeführte Gewinne                                      ………\n15. J ahresüberschuß                                                    ………             ––––––––\nS umme der Aufwendungen                                   ………                                                     S umme der Erträge        ………\n_________________\n*) An die S telle der in diesem Formblatt verwendeten Währungsbezeichnung „Euro“ tritt bis zum 31. Dezember 1998 die Währungsbezeichnung „DM “;\nvgl. aber ab 1. J anuar 1999 Artikel 42 Abs. 1 S atz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                                           3677\nnoch Gewinn- und Verlustrechnung (K ontoform)\nEuro                  Euro\n1. J ahresüberschuß/J ahresfehlbetrag                                                                                                      …………………\n2. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr                                                                                            …………………\n…………………\n3. Entnahmen aus der K apitalrücklage                                                                                                      …………………\n…………………\n4. Entnahmen aus Gewinnrücklagen\na) aus der gesetzlichen Rücklage                                                                               …………………\nb) aus der Rücklage für eigene Anteile                                                                         …………………\nc) aus satzungsmäßigen Rücklagen                                                                               …………………\nd) aus anderen Gewinnrücklagen                                                                                 …………………                …………………\n…………………\n5. Entnahmen aus Genußrechtskapital                                                                                                        …………………\n…………………\n6. Einstellungen in Gewinnrücklagen\na) in die gesetzliche Rücklage                                                                                 …………………\nb) in die Rücklage für eigene Anteile                                                                          …………………\nc) in satzungsmäßige Rücklagen                                                                                 …………………\nd) in andere Gewinnrücklagen                                                                                   …………………                …………………\n…………………\n7. Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals                                                                                                …………………\n8. B ilanzgewinn/B ilanzverlust                                                                                                            …………………\n_______________\n1) B ausparkassen haben den P osten 1 Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:\n„a) für B auspareinlagen                                                                       … … … … Euro\nb) andere Zinsaufwendungen                                                                    … … … … Euro      … … … … Euro“.\n2) B ausparkassen haben im Ertragsposten 1 den Unterposten a Zinserträge aus K redit- und Geldmarktgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung\nwie folgt zu untergliedern:\n„aa) B auspardarlehen                                                                      … … … … Euro\nab) Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten                                               … … … … Euro\nac) sonstigen B audarlehen                                                               … … … … Euro\nad) sonstigen K redit- und Geldmarktgeschäften                                           … … … … Euro      … … … … Euro“.\n3) Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben im Ertragsposten 2 den Unterposten b Laufende Erträge\naus B eteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um die Worte „und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften“ zu ergänzen.\n4) B ausparkassen haben den P osten 2 P rovisionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:\n„a) P rovisionen für Vertragsabschluß und -vermittlung                                         … … … … Euro\nb) andere P rovisionsaufwendungen                                                             … … … … Euro      … … … … Euro“.\nInstitute, die S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht Einlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des\nGesetzes über das K reditwesen sind, haben den Aufwandposten 2 P rovisionsaufwendungen wie folgt zu untergliedern:\n„davon:\na) C ourtageaufwendungen           … … … … Euro\nb) C ourtage für P oolausgleich    … … … … Euro“.\n5) B ausparkassen haben den P osten 4 P rovisionserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:\n„a) aus Vertragsabschluß und -vermittlung                                                      … … … … Euro\nb) aus der Darlehensregelung nach der Zuteilung                                               … … … … Euro\nc) aus B ereitstellung und B earbeitung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten            … … … … Euro\nd) andere P rovisionserträge                                                                  … … … … Euro      … … … … Euro“.\nInstitute, die S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht Einlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des\nGesetzes über das K reditwesen sind, haben den Ertragsposten 4 P rovisionserträge wie folgt zu untergliedern:\n„davon:\na) C ourtageerträge                … … … … Euro\nb) C ourtage aus P oolausgleich … … … … Euro“.","3678               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\n6) K reditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem Aufwandposten 3 Nettoaufwand aus Finanzgeschäften oder nach dem\nErtragsposten 5 Nettoertrag aus Finanzgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden P osten einzufügen:\n„3a./5a. Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben                                            … … … … Euro“.\n7) Finanzdienstleistungsinstitute, sofern sie nicht S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes sind, haben anstatt des Aufwand-\npostens 3 Nettoaufwand aus Finanzgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden P osten aufzuführen:\n„3. Aufwand aus Finanzgeschäften                                                               … … … … Euro“\nund anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag aus Finanzgeschäften folgenden P osten aufzuführen:\n„5. Ertrag aus Finanzgeschäften                                                                … … … … Euro“.\nInstitute, die S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht Einlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des\nGesetzes über das K reditwesen sind, haben anstatt des Aufwandpostens 3 Nettoaufwand aus Finanzgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung\nfolgende P osten aufzuführen:\n„3. Aufwand aus Finanzgeschäften                                                               … … … … Euro\ndavon:\na) Wertpapiere                                 … … … … Euro\nb) Futures                                     … … … … Euro\nc) Optionen                                    … … … … Euro\nd) K ursdifferenzen aus Aufgabegeschäften … … … … Euro“\nund anstatt des Ertragspostens 5 Nettoertrag aus Finanzgeschäften folgende P osten aufzuführen:\n„5. Ertrag aus Finanzgeschäften                                                                … … … … Euro\ndavon:\na) Wertpapiere                                 … … … … Euro\nb) Futures                                     … … … … Euro\nc) Optionen                                    … … … … Euro\nd) K ursdifferenzen aus Aufgabegeschäften … … … … Euro“.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                                                    3679\nFormblatt 3 (S taffelform)*)\nGewinn- und Verlustrechnung\nder ....................................................................................................\nfür die Zeit vom ........................................ bis ................................\nEuro*)                   Euro            Euro\n1. Zinserträge aus 1)\na) K redit- und Geldmarktgeschäften                                                                 …………………\nb) festverzinslichen Wertpapieren und S chuldbuchforderungen                                        ………………… …………………\n2. Zinsaufwendungen2)                                                                                                              ………………… …………………\n3. Laufende Erträge aus\na) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren                                                                   …………………\nb) B eteiligungen3)                                                                                                          …………………\nc) Anteilen an verbundenen Unternehmen                                                                                       ………………… …………………\n4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-\nabführungsverträgen                                                                                                                           …………………\n5. P rovisionserträge4)                                                                                                            …………………\n6. P rovisionsaufwendungen5)                                                                                                       ………………… …………………\n7. Nettoertrag oder Nettoaufwand aus Finanzgeschäften                                                                                               …………………\n6) 7)\n8. S onstige betriebliche Erträge                                                                                                                   …………………\n9. Erträge aus der Auflösung von S onderposten mit Rücklageanteil                                                                                   …………………\n10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen\na) P ersonalaufwand\naa) Löhne und Gehälter                                                                          …………………\nab) S oziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und\nfür Unterstützung                                                                          ………………… …………………\ndarunter:\nfür Altersversorgung … … … … … … … Euro\nb) andere Verwaltungsaufwendungen                                                                                            ………………… …………………\n11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und\nS achanlagen                                                                                                                                  …………………\n12. S onstige betriebliche Aufwendungen                                                                                                              …………………\n13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte\nWertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im K reditgeschäft                                                           …………………\n14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren\nsowie aus der Auflösung von Rückstellungen im K reditgeschäft                                                                ………………… …………………\n15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf B eteiligungen, Anteile an ver-\nbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere                                                           …………………\n16. Erträge aus Zuschreibungen zu B eteiligungen, Anteilen an verbundenen\nUnternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren                                                                  ………………… …………………\n17. Aufwendungen aus Verlustübernahme                                                                                                                …………………\n18. Einstellungen in S onderposten mit Rücklageanteil                                                                                                …………………\n19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit                                                                                                         …………………\n20. Außerordentliche Erträge                                                                                                        …………………\n_________________\n*) An die S telle der in diesem Formblatt verwendeten Währungsbezeichnung „Euro“ tritt bis zum 31. Dezember 1998 die Währungsbezeichnung „DM “;\nvgl. aber ab 1. J anuar 1999 Artikel 42 Abs. 1 S atz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.","3680              B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998\nnoch Gewinn- und Verlustrechnung (S taffelform)\nEuro*)             Euro            Euro\n21. Außerordentliche Aufwendungen                                                                                …………………\n22. Außerordentliches Ergebnis                                                                                   ………………… …………………\n23. S teuern vom Einkommen und vom Ertrag                                                                        …………………\n24. S onstige S teuern, soweit nicht unter P osten 12 ausgewiesen                                                ………………… …………………\n25. Erträge aus Verlustübernahme                                                                                                   …………………\n26. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder\neines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne                                                                        …………………\n27. J ahresüberschuß/J ahresfehlbetrag                                                                                             …………………\n28. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr                                                                                   …………………\n…………………\n29. Entnahmen aus der K apitalrücklage                                                                                             …………………\n…………………\n30. Entnahmen aus Gewinnrücklagen\na) aus der gesetzlichen Rücklage                                                                           …………………\nb) aus der Rücklage für eigene Anteile                                                                     …………………\nc) aus satzungsmäßigen Rücklagen                                                                           …………………\nd) aus anderen Gewinnrücklagen                                                                             ………………… …………………\n…………………\n31. Entnahmen aus Genußrechtskapital                                                                                               …………………\n…………………\n32. Einstellungen in Gewinnrücklagen\na) in die gesetzliche Rücklage                                                                             …………………\nb) in die Rücklage für eigene Anteile                                                                      …………………\nc) in satzungsmäßige Rücklagen                                                                             …………………\nd) in andere Gewinnrücklagen                                                                               ………………… …………………\n…………………\n33. Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals                                                                                       …………………\n34. B ilanzgewinn / B ilanzverlust                                                                                                 …………………\n_______________\n1) B ausparkassen haben im Ertragsposten 1 den Unterposten a Zinserträge aus K redit- und Geldmarktgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung\nwie folgt zu untergliedern:\n„aa) B auspardarlehen                                                                  … … … … Euro\nab) Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten                                            … … … … Euro\nac) sonstigen B audarlehen                                                            … … … … Euro\nad) sonstigen K redit- und Geldmarktgeschäften                                        … … … … Euro  … … … … Euro“.\n2) B ausparkassen haben den P osten 2 Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:\n„a) für B auspareinlagen                                                                   … … … … Euro\nb) andere Zinsaufwendungen                                                                … … … … Euro  … … … … Euro“.\n3) Institute in genossenschaftlicher Rechtsform und genossenschaftliche Zentralbanken haben im Ertragsposten 3 den Unterposten b Laufende Erträge\naus B eteiligungen in der Gewinn- und Verlustrechnung um die Worte „und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften“ zu ergänzen.\n4) B ausparkassen haben den P osten 5 P rovisionserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:\n„a) aus Vertragsabschluß und -vermittlung                                                  … … … … Euro\nb) aus der Darlehensregelung nach der Zuteilung                                           … … … … Euro\nc) aus B ereitstellung und B earbeitung von Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten       … … … … Euro\nd) andere P rovisionserträge                                                              … … … … Euro  … … … … Euro“.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 81, ausgegeben zu B onn am 18. Dezember 1998                                           3681\nInstitute, die S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht Einlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des\nGesetzes über das K reditwesen sind, haben den Ertragsposten 5 P rovisionserträge wie folgt zu untergliedern:\n„davon:\na) C ourtageerträge                … … … … Euro\nb) C ourtage aus P oolausgleich … … … … Euro“.\n5) B ausparkassen haben den P osten 6 P rovisionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zu untergliedern:\n„a) P rovisionen für Vertragsabschluß und -vermittlung                                         … … … … Euro\nb) andere P rovisionsaufwendungen                                                             … … … … Euro      … … … … Euro“.\nInstitute, die S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht Einlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des\nGesetzes über das K reditwesen sind, haben den Aufwandposten 6 P rovisionsaufwendungen wie folgt zu untergliedern:\n„davon:\na) C ourtageaufwendungen           … … … … Euro\nb) C ourtage für P oolausgleich    … … … … Euro“.\n6) K reditgenossenschaften, die das Warengeschäft betreiben, haben nach dem Aufwand- oder Ertragsposten 7 Nettoertrag oder Nettoaufwand aus\nFinanzgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung folgenden P osten einzufügen:\n„7a. Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben                                            … … … … Euro“.\n7) Finanzdienstleistungsinstitute, sofern sie nicht S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes sind, haben anstatt des Aufwand-\noder Ertragspostens 7 Nettoertrag oder Nettoaufwand aus Finanzgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende P osten aufzuführen:\n„7a. Ertrag aus Finanzgeschäften                                                                … … … … Euro\n7b. Aufwand aus Finanzgeschäften                                                               … … … … Euro“.\nInstitute, die S kontroführer im S inne des § 8b Abs. 1 S atz 1 des B örsengesetzes und nicht Einlagenkreditinstitute im S inne des § 1 Abs. 3d S atz 1 des\nGesetzes über das K reditwesen sind, haben anstatt des Aufwand- oder Ertragspostens 7 Nettoertrag oder Nettoaufwand aus Finanzgeschäften in der\nGewinn- und Verlustrechnung folgende P osten aufzuführen:\n„7a. Ertrag aus Finanzgeschäften                                                                … … … … Euro\ndavon:\naa) Wertpapiere                                … … … … Euro\nab) Futures                                    … … … … Euro\nac) Optionen                                   … … … … Euro\nad) K ursdifferenzen aus Aufgabegeschäften … … … … Euro\n7b. Aufwand aus Finanzgeschäften                                                               … … … … Euro\ndavon:\nba) Wertpapiere                                … … … … Euro\nbb) Futures                                    … … … … Euro\nbc) Optionen                                   … … … … Euro\nbd) K ursdifferenzen aus Aufgabegeschäften … … … … Euro“."]}