{"id":"bgbl1-1998-74-2","kind":"bgbl1","year":1998,"number":74,"date":"1998-11-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/74#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-74-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_74.pdf#page=23","order":2,"title":"Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremen","law_date":"1998-11-03T00:00:00Z","page":3315,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 9. November 1998 3315\nVerordnung\nüber die Grenze des Freihafens Bremen\nVom 3. November 1998\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch das Gesetz vom 20. Dezember\n1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium\nder Finanzen:\n§1\nDie Grenze des Freihafens Bremen wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich\naus der Anlage.\n§2\n(1) Diese Verordnung tritt am 13. November 1998 in Kraft.\n(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremen\nvom 30. Juli 1974 (BGBl. I S. 1621), zuletzt geändert durch die Verordnung vom\n22. November 1979 (BGBl. I S. 1981), außer Kraft.\nBonn, den 3. November 1998\nDer Bundesminister der Finanzen\nOskar Lafontaine","3316 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 9. November 1998\nAnlage\n(1) Die Grenze des Freihafens Bremen verläuft auf dem rechten Weserufer vom\nEnde der Gleisanlagen am Westrand der Südmole des Überseehafens in\nsüdsüdöstlicher Richtung 1 170 m bis zum Kopf der Nordkaje des Europahafens,\nbiegt 15 m nach Südwesten ab und führt sodann bis zur Mitte der geraden Linie\nRichtung Nordwestspitze des Molenkopfes. Von diesem Mittelpunkt erstreckt\nsich die Grenze auf der Mittelachse des Hafenbeckens bis zu dessen Ende,\nknickt an der Oberkante der Böschung rechtwinklig ab und verläuft auf das\nGebäude der Firma Lauprecht zu. In einem Abstand von 6 m von diesem Ge-\nbäude setzt sich die Grenze rechtwinklig abknickend stadteinwärts entlang der\nGebäude der Firmen Lauprecht und Slomann Neptun fort. Am Ende des letzt-\ngenannten Gebäudes erfolgt ein Parallelversatz der Grenze auf den ehemaligen\nRoll on - Roll off - Schuppen zu. Nunmehr wird ein Abstand von 3,5 m zur Achse\ndes diesem Schuppen am nächsten gelegenen Gleises eingehalten, das somit\naußerhalb des Freihafens liegt. Diese Linie wird bis zum Fußweg der Konsul-\nSmidt-Straße verlängert und folgt diesem anschließend – ihn im Freihafen belas-\nsend – bis zur Ecke Konsul-Smidt-Straße/Hafenkopf I. Weiter kreuzt die Grenze\nrechtwinklig die Straße „Hafenkopf I“ und führt in nordöstlicher Richtung und im\nAbstand von 3 m vom Schrankenwärtergebäude für 30 m fort. Dann biegt sie in\neiner Länge von 43 m nach Nordnordosten ab, schwenkt 25 m Richtung Ost-\nsüdosten und läuft anschließend in gerader nördlicher Richtung auf den Damm\nder außerhalb des Freihafens liegenden Verbindungsbahn zu den Industriehäfen\nzu. Nunmehr folgt sie der westlichen Oberkante des Damms, parallel zur Hafen-\nstraße bis 70 m vor der Heimatstraße, wo sie nach Westnordwesten abbiegt.\nDanach knickt sie im rechten Winkel nach Südsüdwesten ab, erreicht nach 235 m\ndas Nordwestende der Eisenbahnbrücke E 30, folgt dann dem vom Freihafen\nzum Holzhafen führenden Verbindungsgleis in nordwestlicher Richtung bis zur\nHöhe der Vermittlungsstelle des Arbeitsamtes, deren Grundstück außerhalb\ndes Freihafens bleibt. Dort wendet sie sich nach Nordosten und nach 56 m\nnach Nordwesten. Nach 27 m biegt sie nach Südwesten bis in Höhe des Zolltors\n„Waller Ring“ ab. Hier überquert sie die Cuxhavener Straße, folgt dann 60 m\nder Straße „Am Holzhafen“, die außerhalb des Freihafens bleibt, läuft in einem\nleichten Bogen nach Westen und sodann 55 m gerade nach Südwesten zu den\nEisenbahngleisen. Hier knickt sie nach Nordwesten ab und läuft 1 235 m an den\nEisenbahngleisen entlang, parallel zu den Straßen „Hinter dem Speicher XI“ und\n„Eduard-Suling-Straße“, die Gleise und die Straßen in den Freihafen ein-\nschließend. In Höhe des Platzes vor Schuppen 19 biegt die Grenze zuerst 100 m\nnach Nordosten, dann 50 m nach Südosten und anschließend 70 m nach Nord-\nosten ab. Von hier verläuft sie 370 m nach Nordwesten im Fahrwasser des Holz-\nhafens. Danach wendet sie sich nach Südwesten und läuft in gerader Richtung\ndurch den Getreidehafen und das Wendebecken des Überseehafens auf die\nMitte des Pontons des Anlegers der Zollschiffsstation zu. Vom Ponton verläuft\ndie Freizonengrenze auf die Nordostseite der Mole, biegt nach Nordnordwesten\nab, läuft an der außerhalb des Freihafens bleibenden Böschung der Mole entlang\nund erreicht nach 190 m am Ende der Gleisanlagen wieder den Westrand der\nMole des Überseehafens. Der Molenkopf bleibt außerhalb des Freihafens.\n(2) Auf dem linken Weserufer beginnt die Grenze des Freihafens Bremen an der\nOstseite der Senator-Bortscheller-Straße in Höhe der Pumpstation. Von diesem\nPunkt läuft sie 435 m nach Nordwesten, beschreibt anschließend zwei auf-\neinanderfolgende, gegenläufige Bögen in einer Länge von 1 845 m zunächst\nnach Nordnordosten und weiter nach Nordnordwesten bis zur Südseite des\nLankenauer Hafens. Nunmehr wendet sie sich nach Westsüdwesten, bis sie auf\ndie Ostkaje des Hafenbeckens des Neustädter Hafens trifft. Dort biegt sie recht-\nwinklig nach Nordnordwesten ab und verläuft dann 490 m parallel zur west-\nseitigen Kaje. In Höhe der Nordecke der Kaje biegt sie 202 m nach Westen ab\nund verläuft dann 191 m nach Westsüdwesten. Dort wendet sie sich 200 m nach\nSüdwesten und läuft dann 1 770 m in südsüdöstlicher Richtung in einem Abstand\nvon 336 m parallel zur Kaje. Hier biegt sie im rechten Winkel 425 m nach West-\nsüdwesten ab, schwenkt nochmals rechtwinklig 225 m nach Südsüdosten und\nverläuft dann 35 m in südöstlicher Richtung. Von dort verläuft sie 585 m nach\nOstnordosten und dann in einem 155 m langen Bogen nach Südosten. Nach\nweiteren 265 m biegt sie im rechten Winkel nach Nordosten ab, kreuzt die Straße\n„Neustädter Hafentor“ und erreicht nach 135 m wieder den Ausgangspunkt."]}