{"id":"bgbl1-1998-50-2","kind":"bgbl1","year":1998,"number":50,"date":"1998-08-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/50#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-50-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_50.pdf#page=6","order":2,"title":"Gesetz über die Anpassung von Dienstund Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1998 - BBVAnpG 98)","law_date":"1998-08-06T00:00:00Z","page":2026,"pdf_page":6,"num_pages":4,"content":["2022            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998\nZweites Gesetz\nzur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften\n(2. VwVfÄndG)\nVom 6. August 1998\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates          7. Die §§ 97 bis 99 und 102 werden gestrichen.\ndas folgende Gesetz beschlossen:\n8. Nach der Eingangsformel wird folgende Inhaltsüber-\nsicht eingefügt:\nArtikel 1\n„Inhaltsübersicht\nÄnderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes\nTeil I\nDas Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25. Mai 1976\n(BGBl. I S. 1253), zuletzt geändert durch Artikel 14 des                          Anwendungsbereich,\nGesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird wie                      örtliche Zuständigkeit, Amtshilfe\nfolgt geändert:                                                 § 1 Anwendungsbereich\n1. In § 15 Satz 1 und § 16 Abs. 1 Nr. 3 werden jeweils die      § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich\nWorte „Geltungsbereich dieses Gesetzes“ durch das           § 3 Örtliche Zuständigkeit\nWort „Inland“ ersetzt.\n§ 4 Amtshilfepflicht\n2. § 33 wird wie folgt geändert:                                § 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe\na) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:                   § 6 Auswahl der Behörde\n„Beglaubigung von Abschriften,                § 7 Durchführung der Amtshilfe\nAblichtungen, Vervielfältigungen,              § 8 Kosten der Amtshilfe\nNegativen und Ausdrucken“.\nb) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\nTeil II\naa) In Satz 1 wird der Punkt durch ein Komma\nAllgemeine Vorschriften\nersetzt und folgende Nummer 3 angefügt:\nüber das Verwaltungsverfahren\n„3. mit Datenverarbeitungsanlagen, insbeson-\ndere Schnelldruckern, hergestellten Aus-                                Abschnitt 1\ndrucken von auf Datenträgern gespeicher-\nten Daten.“                                                       Verfahrensgrundsätze\nbb) Satz 2 wird wie folgt gefaßt:                        § 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens\n„Die nach den Nummern 1 bis 3 hergestellten          § 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens\nUnterlagen stehen, sofern sie beglaubigt sind,       § 11 Beteiligungsfähigkeit\nbeglaubigten Abschriften gleich.“\n§ 12 Handlungsfähigkeit\n3. In § 41 Abs. 2 werden die Worte „Geltungsbereich die-        § 13 Beteiligte\nses Gesetzes“ durch das Wort „Inland“ ersetzt.              § 14 Bevollmächtigte und Beistände\n4. In § 44 Abs. 1 wird das Wort „offenkundig“ durch das         § 15 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten\nWort „offensichtlich“ ersetzt.                              § 16 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen\n§ 17 Vertreter bei gleichförmigen Eingaben\n5. In § 50 wird die Angabe „§ 48 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 4\nund Abs. 6“ durch die Angabe „§ 48 Abs. 1 Satz 2 und        § 18 Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse\nAbs. 2 bis 4“ ersetzt.                                      § 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei\ngleichförmigen Eingaben und bei gleichem In-\n6. § 61 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                                teresse\na) In Satz 3 werden nach dem Wort „Unterwerfung“            § 20 Ausgeschlossene Personen\ndie Worte „der Behörde“ eingefügt.\n§ 21 Besorgnis der Befangenheit\nb) In Satz 4 werden die Worte „oder gegenüber“\ngestrichen.                                              § 22 Beginn des Verfahrens","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998             2023\n§ 23 Amtssprache                                                                 Abschnitt 3\n§ 24 Untersuchungsgrundsatz                                           Verjährungsrechtliche Wirkungen\ndes Verwaltungsaktes\n§ 25 Beratung, Auskunft\n§ 53 Unterbrechung der Verjährung durch Verwal-\n§ 26 Beweismittel\ntungsakt\n§ 27 Versicherung an Eides Statt\n§ 28 Anhörung Beteiligter\nTeil IV\n§ 29 Akteneinsicht durch Beteiligte                                     Öffentlich-rechtlicher Vertrag\n§ 30 Geheimhaltung                                         § 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages\n§ 55 Vergleichsvertrag\nAbschnitt 2\n§ 56 Austauschvertrag\nFristen, Termine, Wiedereinsetzung\n§ 57 Schriftform\n§ 31 Fristen und Termine\n§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden\n§ 32 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand\n§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages\nAbschnitt 3                          § 60 Anpassung und Kündigung in besonderen\nAmtliche Beglaubigung                            Fällen\n§ 33 Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen,           § 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung\nVervielfältigungen, Negativen und Ausdrucken         § 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften\n§ 34 Beglaubigung von Unterschriften\nTeil V\nTeil III                                         Besondere Verfahrensarten\nVerwaltungsakt\nAbschnitt 1\nAbschnitt 1                                     Förmliches Verwaltungsverfahren\nZustandekommen des Verwaltungsaktes                 § 63 Anwendung der Vorschriften über das förmliche\nVerwaltungsverfahren\n§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes\n§ 64 Form des Antrages\n§ 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt\n§ 65 Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen\n§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes\n§ 66 Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten\n§ 38 Zusicherung\n§ 67 Erfordernis der mündlichen Verhandlung\n§ 39 Begründung des Verwaltungsaktes\n§ 68 Verlauf der mündlichen Verhandlung\n§ 40 Ermessen\n§ 69 Entscheidung\n§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes\n§ 70 Anfechtung der Entscheidung\n§ 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt\n§ 71 Besondere Vorschriften für das förmliche Ver-\nfahren vor Ausschüssen\nAbschnitt 2\nBestandskraft des Verwaltungsaktes                                      Abschnitt 1a\n§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes                          Beschleunigung von Genehmigungsverfahren\n§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes                      § 71a Anwendbarkeit\n§ 45 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern               § 71b Zügigkeit des Genehmigungsverfahrens\n§ 46 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern                § 71c Beratung und Auskunft\n§ 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungs-             § 71d Sternverfahren\naktes                                                § 71e Antragskonferenz\n§ 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungs-\naktes                                                                      Abschnitt 2\n§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes                        Planfeststellungsverfahren\n§ 49a Erstattung, Verzinsung                               § 72 Anwendung der Vorschriften über das Planfest-\n§ 50 Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsver-                 stellungsverfahren\nfahren                                               § 73 Anhörungsverfahren\n§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens                       § 74 Planfeststellungsbeschluß, Plangenehmigung\n§ 52 Rückgabe von Urkunden und Sachen                      § 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung","2024        Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998\n§ 76 Planänderungen vor Fertigstellung des Vor-            § 99 (weggefallen)\nhabens                                                § 100 Landesgesetzliche Regelungen\n§ 77 Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses            § 101 Stadtstaatenklausel\n§ 78 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben                     § 102 (weggefallen)\n§ 103 Inkrafttreten.“\nTeil VI\nRechtsbehelfsverfahren                                            Artikel 1a\n§ 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte\nÄnderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch\n§ 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren                               – Verwaltungsverfahren –\nDas Zehnte Buch Sozialgesetzbuch – Verwaltungsver-\nTeil VII                        fahren – (Artikel I des Gesetzes vom 18. August 1980,\nEhrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse             BGBl. I S. 1469), zuletzt geändert durch Artikel 4 des\nGesetzes vom 6. August 1998 (BGBl. I S. 2005), wird wie\nfolgt geändert:\nAbschnitt 1\nEhrenamtliche Tätigkeit                 1. In § 14 Satz 1, § 15 Abs. 1 Nr. 3, § 37 Abs. 2 und § 67\n§ 81 Anwendung der Vorschriften über die ehren-            Abs. 10 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Geltungsbe-\namtliche Tätigkeit                                    reich dieses Gesetzbuchs“ durch das Wort „Inland“\nersetzt.\n§ 82 Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit\n§ 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit                 2. Die Überschrift zu § 29 wird wie folgt gefaßt:\n§ 84 Verschwiegenheitspflicht                                          „Beglaubigung von Abschriften,\n§ 85 Entschädigung                                                     Ablichtungen, Vervielfältigungen,\nNegativen und Ausdrucken“.\n§ 86 Abberufung\n§ 87 Ordnungswidrigkeiten                              3. In § 40 Abs. 1 wird das Wort „offenkundig“ durch das\nWort „offensichtlich“ ersetzt.\nAbschnitt 2\nAusschüsse                         4. § 60 Abs. 1 wird wie folgt geändert:\n§ 88 Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse            a) In Satz 3 werden nach dem Wort „Unterwerfung“\ndie Wörter „der Behörde“ eingefügt.\n§ 89 Ordnung in den Sitzungen\nb) In Satz 4 werden die Wörter „oder gegenüber“ ge-\n§ 90 Beschlußfähigkeit\nstrichen.\n§ 91 Beschlußfassung\n§ 92 Wahlen durch Ausschüsse\nArtikel 2\n§ 93 Niederschrift\nNeubekanntmachung\nDas Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut\nTeil VIII\ndes Verwaltungsverfahrensgesetzes in der vom Inkraft-\nSchlußvorschriften                    treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundes-\n§ 94 Übertragung gemeindlicher Aufgaben                gesetzblatt bekanntmachen.\n§ 95 Sonderregelung für Verteidigungsangelegen-\nheiten                                                                       Artikel 3\n§ 96 Überleitung von Verfahren                                                 Inkrafttreten\n§ 97 (weggefallen)                                        Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\n§ 98 (weggefallen)                                     Kraft.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 13. August 1998 2025\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 6. August 1998\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nKinkel\nDer Bundesminister des Innern\nKanther\nFür den Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nDer Bundesminister für Gesundheit\nHorst Seehofer"]}