{"id":"bgbl1-1998-46-8","kind":"bgbl1","year":1998,"number":46,"date":"1998-07-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/46#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-46-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_46.pdf#page=18","order":8,"title":"Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO-ÄndV)","law_date":"1998-07-22T00:00:00Z","page":1894,"pdf_page":18,"num_pages":15,"content":["1894                B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nVerordnung\nzur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung\n(SVWO-ÄndV)\nVom 22. J uli 1998\nAuf Grund des § 56 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die S ozialversicherung –\n(Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, B GB l. I S . 3845), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 13 des Gesetzes\nvom 29. April 1997 (B GB l. I S . 968) geändert worden ist, verordnet das B undesministerium für Arbeit und S ozialordnung:\nArtikel 1\nDie Anlagen 1, 2, 6, 7, 18 und 19 der Wahlordnung für die S ozialversicherung vom 28. J uli 1997 (B GB l. I S . 1946)\nwerden wie folgt gefaßt:\nAnlage 1\n(zu § 15 Abs. 1 und § 65 Abs. 1)\nVorschlagsliste für die Wahl einer Vertreterversammlung\nK ennwort: ➀\nOrdnungsnummer:\nListenvertreter: ➁\n(Name, Vorname, Anschrift, Fernruf)\nEingegangen am:\n(vom Wahlausschuß\neinzutragen)\nS tellvertreter:\n(Name, Vorname, Anschrift, Fernruf)\nErklärung: ➂\nAn den\nWahlausschuß\nder/des\n(B ezeichnung des Versicherungsträgers)\nin\n(Anschrift)\nVorschlagsliste\n(B ezeichnung des Listenträgers) ➃\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung der/des\n(B ezeichnung des Versicherungsträgers)","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998        1895\nS eite 2\nFür die Gruppe der Versicherten/Arbeitgeber/S elbständigen ohne fremde\nArbeitskräfte ➄ werden vorgeschlagen als:\nM itglieder: ➅\nName                   Geburtstag\nLfd.      (wenn abweichend             Versicherungs-                                       Voraussetzungen\nAnschrift\nNr.     auch Geburtsname)               nummer ➆                                           der Wählbarkeit ➈\nVorname                 Arbeitgeber ➇\n1                2                          3                          4                          5\n1\n2\n3\n4\n5\n6\n7\n8\n9\n10\n11\n12\n13\n14\n15\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➉","1896           B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nS eite 3\nS tellvertreter: �\nName                   Geburtstag\nLfd.     (wenn abweichend             Versicherungs-                                                          Voraussetzungen\nAnschrift\nNr.     auch Geburtsname)               nummer ➆                                                             der Wählbarkeit ➈\nVorname                 Arbeitgeber ➇\n1                2                          3                                    4                                        5\n1\n2\n3\n4\n5\n6\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➉\nDie Liste umfaßt insgesamt ________ B lätter. ➉ Erklärungen der B ewerber, daß sie ihrer Aufstellung zustim-\nmen, sind beigefügt.\nWeiter sind beigefügt: 12 13 _______________________________________________________________________\n______________________________________________________________________________________________\n______________________________________________________________________________________________\n______________________________________________________________________________________________\n______________________________________________________________________________________________\n______________________________________________________________________________________________\nEs wird ausdrücklich bestätigt, daß die Voraussetzungen der Wählbarkeit aller B ewerber geprüft worden\nsind, und zwar, soweit erforderlich, an Hand von Unterlagen. Die P rüfung hat ergeben, daß die Vorausset-\nzungen der Wählbarkeit in der P erson jedes B ewerbers vorliegen.\n, den\n(Unterschriften der zur Vertretung der P ersonenvereinigung\noder des Verbandes berechtigten P ersonen;\nbei freien Listen Unterschriften des Listenvertreters und der auf S eite 1\ngenannten S tellvertreter des Listenvertreters)","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998                       1897\nAnmerkungen:                                                                                                                     S eite 4\n➀ Als Kennwort ist bei Vorschlagslisten von P ersonenvereini-          Vereinigung von Arbeitgebern oder eines Verbandes. Ergän-\ngungen oder Verbänden, die nach § 48 Abs. 1 S atz 1 Nr. 1            zend siehe § 51 Abs. 4 S atz 1 und Abs. 5 des Vierten B uches\nbis 3 oder S atz 2 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch vor-        S ozialgesetzbuch.\nschlagsberechtigt sind, der Name der P ersonenvereinigung            B ei der B undesknappschaft bei der Wahl der Vertreter der\noder des Verbandes einzusetzen; der Name und die K urzbe-            Versicherten ggf. Angabe „Versichertenältester“. S iehe hier-\nzeichnung der Vereinigung sind in der Form zu verwenden,             zu § 46 Abs. 2 S atz 2 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch.\nwie er sich bei eingetragenen Vereinen aus dem Vereinsregi-\nster, sonst aus der S atzung ergibt; Zusätze sind unzulässig.\n➉ B itte Zahlen einsetzen.\nB ei freien Listen (§ 48 Abs. 1 S atz 1 Nr. 4 des Vierten B uches 11 Die Reihenfolge der S tellvertreter ist so festzulegen, daß erst\nS ozialgesetzbuch) ist der Familienname eines Listenunter-           jeder dritte S tellvertreter zu den B eauftragten gehört (§ 48\nzeichners einzusetzen. Es können auch die Namen mehrerer             Abs. 6 S atz 2 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch). Als\nP ersonenvereinigungen oder Verbände und bei freien Listen           S tellvertreter können auch P ersonen benannt werden, die\nauch die Familiennamen mehrerer Listenunterzeichner ein-             bereits als M itglieder vorgeschlagen worden sind; die B e-\ngesetzt werden, insgesamt jedoch nicht mehr als fünf Famili-         nennung erlangt nur B edeutung, wenn diese P ersonen nicht\nennamen. B ei freien Listen kann dem oder den Familienna-            als M itglieder gewählt werden. Zu beachten ist § 43 Abs. 2\nmen ausschließlich der Zusatz „Freie Liste“ vorangestellt            S atz 2 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch. Danach ist für\nwerden. B ei einer Vorschlagsliste von mehreren P ersonen-           ein verhindertes M itglied stets der erste der benannten S tell-\nvereinigungen oder Verbänden soll statt einer oder mehrerer          vertreter zu laden, der verfügbar, d.h. selbst nicht verhindert\nihrer Namen möglichst ein die P ersonenvereinigungen oder            ist.\nVerbände gemeinsam bezeichnendes K ennwort eingesetzt             12 Wird die Vorschlagsliste von einem Verband vorschlagsbe-\nwerden. Ein unzulässiges K ennwort wird vom Wahlaus-                 rechtigter Organisationen eingereicht, ist eine Erklärung dar-\nschuß von Amts wegen durch ein zulässiges K ennwort er-              über abzugeben, ob alle oder mindestens drei vorschlagsbe-\nsetzt.                                                               rechtigte M itgliedsorganisationen darauf verzichten, eine\nVorschlagsliste einzureichen (§ 48 Abs. 1 S atz 2 des Vierten\n➁ In den Vorschlagslisten von P ersonenvereinigungen oder              B uches S ozialgesetzbuch).\nVerbänden sind ein Listenvertreter und sein Stellvertreter\nzu benennen (§ 16 Abs. 1 S atz 1 der Wahlordnung).                   B ei Vorschlagslisten von Vereinigungen, deren Vertreter in\nIn freien Listen sollen ein Listenvertreter und sein S tellver-      der Vertreterversammlung nicht auf einer eigenen Liste der\ntreter benannt werden; soweit dies nicht geschieht oder              Vereinigung gewählt worden sind, ist § 15 Abs. 4 S atz 3 der\nein B enannter ausscheidet, gelten die Unterzeichner der             Wahlordnung zu beachten.\nListen in der Reihenfolge ihrer Unterschriften als Listen-        13 Den Vorschlagslisten, die nach § 48 Abs. 2 bis 5 des Vier-\nvertreter und sein S tellvertreter (§ 16 Abs. 2 der Wahlord-         ten B uches S ozialgesetzbuch von einer M indestzahl von\nnung).                                                               Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, können, um\nZweifel auszuschließen, Erklärungen des Listenvertreters\n➂ S oll ein Listenvertreter Erklärungen nur gemeinsam mit sei-         über die Voraussetzungen der Wahlberechtigung nach\nnem S tellvertreter abgeben können (§ 17 Abs. 1 S atz 5 der\ndem M uster der Anlage 8 zur Wahlordnung beigefügt wer-\nWahlordnung), ist hier einzusetzen: „Der Listenvertreter kann\nden.\nErklärungen nur gemeinsam mit seinem S tellvertreter abge-\nben.“                                                                B ei Vorschlagslisten von Vereinigungen, die seit der letzten\nWahl nicht mit mindestens einem Vertreter ununterbrochen\n➃ Als Listenträger (§ 60 Abs. 1 S atz 1 des Vierten B uches S o-       in der Vertreterversammlung vertreten waren, und bei freien\nzialgesetzbuch) ist die S telle zu bezeichnen, die die Listen        Vorschlagslisten ist eine ausreichende Anzahl von Unterstüt-\neinreicht (Name der P ersonenvereinigung oder des Verban-            zungsunterschriften (siehe § 48 des Vierten B uches S ozial-\ndes; bei freien Listen ist das K ennwort einzusetzen). Wird die      gesetzbuch) auf der Anlage 4 oder 5 beizufügen.\nListe von mehreren P ersonenvereinigungen oder Verbänden\neingereicht, sind deren Namen einzusetzen.                           Das gilt nicht für Vorschlagslisten der § 48 Abs. 1 S atz 1 Nr. 1\ndes Vierten B uches S ozialgesetzbuch genannten Arbeit-\n➄ Nichtzutreffendes ist zu streichen. B ei der B undesknapp-           nehmervereinigungen sowie deren Verbände, wenn sie\nschaft bei der Wahl der Vertreter der Versicherten zusätzli-\nche Angabe, ob für die Gruppe der Arbeiter oder der Ange-            1. seit der vorangegangenen Wahl mit mindestens einem\nstellten.                                                                 Vertreter ununterbrochen in der Vertreterversammlung\nvertreten sind oder\n➅ Zu beachten ist § 48 Abs. 6 S atz 1 des Vierten B uches S ozi-       2. bei der vorangegangenen Wahl einer Gemeinschaftsliste\nalgesetzbuch; danach dürfen die Vorschlagslisten als M it-\nangehörten und mindestens ein Vertreter dieser Gemein-\nglieder der S elbstverwaltungsorgane und deren S tellvertreter\nschaftsliste seitdem ununterbrochen der Vertreterver-\nvon jeweils drei P ersonen nur einen B eauftragten enthalten.\nsammlung angehört oder\n➆ Angabe der Versicherungsnummer nur bei Wahlen in der                 3. bei der vorangegangenen Wahl eine Vorschlagsliste ein-\ngesetzlichen Rentenversicherung in der Gruppe der Versi-\ngereicht oder einer Gemeinschaftsliste angehört hatten\ncherten.\nund nur deshalb nicht mit mindestens einem Vertreter\nB ei Versicherten, die noch keine Versicherungsnummer er-                 ununterbrochen der Vertreterversammlung angehören,\nhalten haben, ist Angabe notwendig, ob Antrag auf Vergabe                 weil der oder die Vertreter nach einer Vereinigung nicht\neiner Versicherungsnummer gestellt wurde.                                 als M itglied berufen worden waren.\nNeben der Versicherungsnummer braucht das Geburtsda-\ntum nicht angegeben zu werden.\n➇ Angabe des Arbeitgebers nur bei Wahlen in der gesetzli-\nchen Unfallversicherung in der Gruppe der Versicherten.\n➈ Angabe der im Einzelfall vorliegenden Voraussetzung, z.B .           Alle Angaben sind in M aschinenschrift oder in anderer gut\nVersicherter, Rentner, Arbeitgeber, B eauftragter einer Ge-          leserlicher S chrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) ein-\nwerkschaft, einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, einer           zusetzen. Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.","1898                B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nAnlage 2\n(zu § 15 Abs. 1)\nVorschlagsliste für die Wahl eines Verwaltungsrates\nK ennwort: ➀\nOrdnungsnummer:\nListenvertreter: ➁\n(Name, Vorname, Anschrift, Fernruf)\nEingegangen am:\n(vom Wahlausschuß\neinzutragen)\nS tellvertreter:\n(Name, Vorname, Anschrift, Fernruf)\nErklärung: ➂\nAn den\nWahlausschuß\nder\n(B ezeichnung der K rankenkasse)\nin\n(Anschrift)\nVorschlagsliste\n(B ezeichnung des Listenträgers) ➃\nfür die Wahl zu dem Verwaltungsrat der\n(B ezeichnung der K rankenkasse)","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998        1899\nS eite 2\nI. Vorschlagsliste bei Listenstellvertretung ➄\nFür die Gruppe der Versicherten/Arbeitgeber (Nichtzutreffendes ist zu streichen)\nwerden vorgeschlagen als:\nM itglieder: ➅\nName\nLfd.    (wenn abweichend                                                                  Voraussetzungen\nGeburtstag                   Anschrift\nNr.    auch Geburtsname)                                                                 der Wählbarkeit ➆\nVorname\n1              2                         3                           4                          5\n1\n2\n3\n4\n5\n6\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➇\nS tellvertreter: ➈\nName\nLfd.    (wenn abweichend                                                                  Voraussetzungen\nGeburtstag                   Anschrift\nNr.    auch Geburtsname)                                                                 der Wählbarkeit ➆\nVorname\n1              2                         3                           4                          5\n1\n2\n3\n4\n5\n6\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➇","1900              B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nS eite 3\nII. Vorschlagsliste bei persönlicher S tellvertretung ➄\nFür die Gruppe der Versicherten/Arbeitgeber (Nichtzutreffendes ist zu streichen)\nwerden vorgeschlagen als:\nM itglieder und S tellvertreter: ➅ ➈\nName\nLfd. Nr. M itglied\n(wenn abweichend                                                                               Voraussetzungen\na) 1. S tellvertreter                                 Geburtstag                         Anschrift\nauch Geburtsname)                                                                             der Wählbarkeit ➆\nb) 2. S tellvertreter\nVorname\n1                      2                         3                                   4                                    5\n1\n1a\n1b\n2\n2a\n2b\n3\n3a\n3b\n4\n4a\n4b\n5\n5a\n5b\n6\n6a\n6b\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➇\nDie Liste umfaßt insgesamt ________ B lätter. ➇ Erklärungen der B ewerber, daß sie ihrer Aufstellung zustim-\nmen, sind beigefügt.\nWeiter sind beigefügt: ➉ 11\nEs wird ausdrücklich bestätigt, daß die Voraussetzungen der Wählbarkeit aller B ewerber geprüft worden\nsind, und zwar, soweit erforderlich, an Hand von Unterlagen. Die P rüfung hat ergeben, daß die Vorausset-\nzungen der Wählbarkeit in der P erson jedes B ewerbers vorliegen.\n, den\n(Unterschriften der zur Vertretung der P ersonenvereinigung\noder des Verbandes berechtigten P ersonen;\nbei freien Listen Unterschriften des Listenvertreters und der auf S eite 1\ngenannten S tellvertreter des Listenvertreters)","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998                       1901\nAnmerkungen:                                                                                                                      S eite 4\n➀ Als Kennwort ist bei Vorschlagslisten von P ersonenvereini-           vertreter zu laden, der verfügbar, d.h. selbst nicht verhindert\ngungen oder Verbänden, die nach § 48 Abs. 1 S atz 1 Nr. 1             ist.\nbis 3 oder S atz 2 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch vor-      ➉ Wird die Vorschlagsliste von einem Verband vorschlagsbe-\nschlagsberechtigt sind, der Name der P ersonenvereinigung             rechtigter Organisationen eingereicht, ist eine Erklärung dar-\noder des Verbandes einzusetzen; der Name und die K urzbe-             über abzugeben, ob alle oder mindestens drei vorschlagsbe-\nzeichnung der Vereinigung sind in der Form zu verwenden,              rechtigte M itgliedsorganisationen darauf verzichten, eine\nwie er sich bei eingetragenen Vereinen aus dem Vereinsregi-           Vorschlagsliste einzureichen (§ 48 Abs. 1 S atz 2 des Vierten\nster, sonst aus der S atzung ergibt; Zusätze sind unzulässig.         B uches S ozialgesetzbuch).\nB ei freien Listen (§ 48 Abs. 1 S atz 1 Nr. 4 des Vierten B uches     B ei Vorschlagslisten von Vereinigungen, deren Vertreter in\nS ozialgesetzbuch) ist der Familienname eines Listenunter-            dem Verwaltungsrat nicht auf einer eigenen Liste der Vereini-\nzeichners einzusetzen. Es können auch die Namen mehrerer              gung gewählt worden sind, ist § 15 Abs. 4 S atz 3 der Wahl-\nP ersonenvereinigungen oder Verbände und bei freien Listen            ordnung zu beachten.\nauch die Familiennamen mehrerer Listenunterzeichner ein-\n11 Den Vorschlagslisten, die nach § 48 Abs. 2 bis 5 des Vierten\ngesetzt werden, insgesamt jedoch nicht mehr als fünf Famili-\nB uches S ozialgesetzbuch von einer M indestzahl von Wahl-\nennamen. B ei freien Listen kann dem oder den Familienna-\nberechtigten unterzeichnet sein müssen, können, um Zweifel\nmen ausschließlich der Zusatz „Freie Liste“ vorangestellt\nauszuschließen, Erklärungen des Listenvertreters über die\nwerden. B ei einer Vorschlagsliste von mehreren P ersonen-\nVoraussetzungen der Wahlberechtigung der Listenunter-\nvereinigungen oder Verbänden soll statt einer oder mehrerer\nzeichner nach dem M uster der Anlage 8 zur Wahlordnung\nihrer Namen möglichst ein die P ersonenvereinigungen oder\nbeigefügt werden.\nVerbände gemeinsam bezeichnendes K ennwort eingesetzt\nwerden. Ein unzulässiges K ennwort wird vom Wahlaus-                  B ei Vorschlagslisten von Vereinigungen, die seit der letzten\nschuß von Amts wegen durch ein zulässiges K ennwort er-               Wahl nicht mit mindestens einem Vertreter ununterbrochen\nsetzt.                                                                in dem Verwaltungsrat vertreten waren, und bei freien Vor-\nschlagslisten ist eine ausreichende Anzahl von Unterstüt-\n➁ In den Vorschlagslisten von P ersonenvereinigungen oder               zungsunterschriften (siehe § 48 des Vierten B uches S ozial-\nVerbänden sind ein Listenvertreter und sein Stellvertreter            gesetzbuch) auf der Anlage 4 beizufügen.\nzu benennen (§ 16 Abs. 1 S atz 1 der Wahlordnung).                    Das gilt nicht für Vorschlagslisten der § 48 Abs.1 S atz 1 Nr. 1\nIn freien Listen sollen ein Listenvertreter und sein S tellvertre-    des Vierten B uches S ozialgesetzbuch genannten Arbeitneh-\nter benannt werden; soweit dies nicht geschieht oder ein B e-         mervereinigungen sowie deren Verbände, wenn sie\nnannter ausscheidet, gelten die Unterzeichner der Listen in\nder Reihenfolge ihrer Unterschriften als Listenvertreter und          1. seit der vorangegangenen Wahl mit mindestens einem\nsein S tellvertreter (§ 16 Abs. 2 der Wahlordnung).                        Vertreter ununterbrochen in dem Verwaltungsrat ver-\ntreten sind oder\n➂ S oll ein Listenvertreter Erklärungen nur gemeinsam mit sei-          2. bei der vorangegangenen Wahl einer Gemeinschaftsliste\nnem S tellvertreter abgeben können (§ 17 Abs. 1 S atz 5 der\nangehörten und mindestens ein Vertreter dieser Gemein-\nWahlordnung), ist hier einzusetzen: „Der Listenvertreter kann\nschaftsliste seitdem ununterbrochen dem Verwaltungsrat\nErklärungen nur gemeinsam mit seinem S tellvertreter ab-\nangehört oder\ngeben.“\n3. bei der vorangegangenen Wahl eine Vorschlagsliste ein-\n➃ Als Listenträger (§ 60 Abs. 1 S atz 1 des Vierten B uches S o-             gereicht oder einer Gemeinschaftsliste angehört hatten\nzialgesetzbuch) ist die S telle zu bezeichnen, die die Listen\nund nur deshalb nicht mit mindestens einem Vertreter\neinreicht (Name der P ersonenvereinigung oder des Verban-\nununterbrochen dem Verwaltungsrat angehören, weil der\ndes; bei freien Listen ist das K ennwort einzusetzen). Wird die\noder die Vertreter nach einer Vereinigung nicht als M it-\nListe von mehreren P ersonenvereinigungen oder Verbänden\nglied berufen worden waren.\neingereicht, sind deren Namen einzusetzen.\n➄ Die Vorschlagslisten zu I. oder II. sind alternativ auszufüllen.\nDer nicht genutzte Teil I. oder II. ist zu streichen.\n➅ Zu beachten ist § 48 Abs. 6 S atz 1 des Vierten B uches S ozi-\nalgesetzbuch; danach dürfen die Vorschlagslisten als M it-\nglieder der S elbstverwaltungsorgane und deren S tellvertreter\nvon jeweils drei P ersonen nur einen B eauftragten enthalten.\n➆ Angabe der im Einzelfall vorliegenden Voraussetzung,\nz.B . Versicherter, Arbeitgeber, B eauftragter einer Gewerk-\nschaft, einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, einer Ver-\neinigung von Arbeitgebern oder eines Verbandes. Er-\ngänzend siehe § 51 Abs. 4 S atz 1 des Vierten B uches\nS ozialgesetzbuch.\n➇ B itte Zahlen einsetzen.\n➈ Die Reihenfolge der S tellvertreter ist so festzulegen, daß erst\njeder dritte S tellvertreter zu den B eauftragten gehört (§ 48\nAbs. 6 S atz 2 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch). Als\nS tellvertreter können auch P ersonen benannt werden, die\nbereits als M itglieder vorgeschlagen worden sind; die B e-\nnennung erlangt nur B edeutung, wenn diese P ersonen nicht\nals M itglieder gewählt werden. Zu beachten ist § 43 Abs. 2           Alle Angaben sind in M aschinenschrift oder in anderer gut\nS atz 2 des Vierten B uches S ozialgesetzbuch. Danach ist für         leserlicher S chrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) ein-\nein verhindertes M itglied stets der erste der benannten S tell-      zusetzen. Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.","1902                 B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nAnlage 6\n(zu § 15 Abs. 4 und § 65 Abs. 2)\nZustimmungserklärung von Bewerberinnen/Bewerbern\nfür die Wahl einer Vertreterversammlung/eines Verwaltungsrates\n➀                                                                      ➀\n(Name und Vorname der B ewerberin/des B ewerbers)                                        (K ennwort der Vorschlagsliste)\nZustimmungserklärung\nM einer Aufstellung als B ewerberin/B ewerber für die Wahl zur Vertreterversammlung/zum Verwaltungsrat\nder/des                                                                                                                    ➀\nstimme ich zu.\n, den\n(eigenhändige Unterschrift)\n➀ Diese Angaben sind in M aschinenschrift oder in anderer gut leserlicher S chrift (vorzugsweise Druck-\nbuchstaben) einzusetzen.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998                    1903\nA nlage 7\n(zu § 15 Abs. 4)\nZustimmungserklärung von B ewerberinnen/B ewerbern\nfür die Wahl der Versichertenältesten der B undesknappschaft\n➀                                                                             ➀\n(Name und Vorname der B ewerberin/des B ewerbers)                                        (K ennwort der Vorschlagsliste)\nS prengel                                       ➀\nZustimmungserklärung\nM einer Aufstellung für die Wahl zum\n– Versichertenältesten (K nappschaftsältesten) der – Arbeiter – Angestellten – ➁\n– Ersten S tellvertreter des Versichertenältesten – ➁\n– Zweiten S tellvertreter des Versichertenältesten – ➁\nder B undesknappschaft stimme ich zu.\n, den\n(eigenhändige Unterschrift)\n➀ Diese Angaben sind in M aschinenschrift oder in anderer gut leserlicher S chrift (vorzugsweise Druck-\nbuchstaben) einzusetzen.\n➁ Nichtzutreffendes ist zu streichen.","1904              B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nA nlage 18\n(zu § 77 Abs. 3 S atz 1)\nVorschlagsliste für die Wahl eines – ehrenamtlichen – Vorstandes\nK ennwort:\nListenvertreter: ➀\n(Name, Vorname, Anschrift, Fernruf)\nS tellvertreter: ➀\n(Name, Vorname, Anschrift, Fernruf)\nweitere S tellvertreter:\n(Name, Vorname, Anschrift, Fernruf)\nVorschlagsliste\n(B ezeichnung des Listenträgers)\nfür die Wahl zum – ehrenamtlichen – Vorstand der/des\n(B ezeichnung des Versicherungsträgers)","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998        1905\nS eite 2\nI. Vorschlagsliste bei Listenstellvertretung ➁\nFür die Gruppe der Versicherten/Arbeitgeber/S elbständigen ohne fremde\nArbeitskräfte (Nichtzutreffendes ist zu streichen) werden vorgeschlagen als:\nM itglieder:\nName                   Geburtstag\nLfd.     (wenn abweichend              Versicherungs-                                       Voraussetzungen\nnummer ➂                    Anschrift\nNr.    auch Geburtsname)                                                                   der Wählbarkeit ➄\nVorname                 Arbeitgeber ➃\n1                2                          3                          4                          5\n1\n2\n3\n4\n5\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➅\nS tellvertreter:\nName                   Geburtstag\nLfd.     (wenn abweichend              Versicherungs-                                       Voraussetzungen\nnummer ➂                    Anschrift\nNr.    auch Geburtsname)                                                                   der Wählbarkeit ➄\nVorname                 Arbeitgeber ➃\n1                2                          3                          4                          5\n1\n2\n3\n4\n5\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➅","1906                B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nS eite 3\nII. Vorschlagsliste bei persönlicher S tellvertretung ➁\nFür die Gruppe der Versicherten/Arbeitgeber/S elbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (Nichtzutreffendes\nist zu streichen) werden vorgeschlagen als:\nM itglieder und S tellvertreter:\nName                         Geburtstag\nLfd. Nr. M itglied                                           Versicherungs-\n(wenn abweichend                                                                         Voraussetzungen\na) 1. S tellvertreter                                            nummer ➂                            Anschrift\nauch Geburtsname)                                                                         der Wählbarkeit ➄\nb) 2. S tellvertreter\nVorname                     Arbeitgeber ➃\n1                          2                                3                               4                   5\n1\n1a\n1b\n2\n2a\n2b\n3\n3a\n3b\n4\n4a\n4b\n5\n5a\n5b\nFortsetzung auf _________________ Einlageblättern. ➅\nErklärungen der B ewerber, daß sie ihrer Aufstellung zustimmen, sind beigefügt. ➆\nEs wird ausdrücklich bestätigt, daß die Voraussetzungen der Wählbarkeit aller B ewerber geprüft worden\nsind, und zwar, soweit erforderlich, an Hand von Unterlagen. Die P rüfung hat ergeben, daß die Vorausset-\nzungen der Wählbarkeit in der P erson jedes B ewerbers vorliegen.\n, den\n(Unterschriften von zwei M itgliedern der Gruppe der\nVertreterversammlung, für die sie gelten sollen) ➇\n➀ Die B enennung des Listenvertreters und seines S tellvertreters ist unbedingt erforderlich, da ansonsten die Liste ungültig ist\n(§ 77 Abs. 3 S VWO).\n➁ Die Vorschlagslisten zu I. oder II. sind alternativ auszufüllen. Der nicht benutzte Teil I. oder II. ist zu streichen.\n➂ Angabe der Versicherungsnummer nur bei Wahlen in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Gruppe der Versicherten.\n➃ Angabe des Arbeitgebers nur bei Wahlen in der gesetzlichen Unfallversicherung in der Gruppe der Versicherten.\n➄ Angabe der im Einzelfall vorliegenden Voraussetzung.\n➅ B itte Zahlen einsetzen.\n➆ Die B eifügung der Zustimmungserklärungen ist unbedingt erforderlich, da ansonsten die Liste ungültig ist (§ 77 Abs. 3 S VWO).\n➇ Die Vorschlagslisten müssen von zwei M itgliedern der Gruppe der Vertreterversammlung, für die sie gelten sollen, unterzeichnet\nsein (§ 52 Abs. 2 S GB IV).","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998                                   1907\nAnlage 19\n(zu § 77 Abs. 3 S atz 1)\nZustimmungserklärung von B ewerberinnen/B ewerbern\nfür die Wahl eines – ehrenamtlichen – Vorstandes\n➀                                                                                  ➀\n(Name und Vorname der B ewerberin/des B ewerbers)                                              (K ennwort der Vorschlagsliste)\nZustimmungserklärung\nM einer Aufstellung als B ewerberin/B ewerber für die Wahl zum Vorstand\nder/des                                                                                                                                         ➀\n(B ezeichnung des Versicherungsträgers)\nstimme ich zu.\n, den\n(eigenhändige Unterschrift)\n➀ Diese Angaben sind in M aschinenschrift oder in anderer gut leserlicher S chrift (vorzugsweise Druck-\nbuchstaben) einzusetzen.","1908              B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu B onn am 29. J uli 1998\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1997 in K raft. S atz 1 steht einer Verwendung der Anlagen 6 und 7\nin der Fassung der Wahlordnung für die S ozialversicherung vom 28. J uli 1997 (B GB l. I S . 1946) bis zum Ablauf des\n26. M ai 1999 nicht entgegen.\nDer B undesrat hat zugestimmt.\nB onn, den 22. J uli 1998\nD er B und es minis ter\nfür A rb eit und S o z ialo rd nung\nIn Vertretung\nW erner T eg tmeier"]}