{"id":"bgbl1-1998-44-8","kind":"bgbl1","year":1998,"number":44,"date":"1998-07-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/44#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-44-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_44.pdf#page=14","order":8,"title":"Erste Verordnung zur Änderung tierarzneimittel- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften","law_date":"1998-07-07T00:00:00Z","page":1810,"pdf_page":14,"num_pages":8,"content":["1810                B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe\nVom 7. J uli 1998\nAuf Grund des § 46 Abs. 2 des B erufsbildungsgesetzes          4. S icherstellen eines störungsfreien B adebetriebes, kun-\nvom 14. August 1969 (B GB l. I S . 1112), der zuletzt gemäß           denorientierter B etriebsabläufe, sowie eines situa-\nArtikel 35 der S echsten Zuständigkeitsanpassungs-Ver-                tionsgerechten Umgangs mit B adegästen, P lanung\nordnung vom 21. S eptember 1997 (B GB l. I S . 2390) ge-              und Durchführung von S chwimmunterricht, S port-,\nändert ist, verordnet das B undesministerium für B ildung,            S piel- und S paßangeboten, Organisation und Durch-\nWissenschaft, Forschung und Technologie nach An-                      führung der Aufsichts- und Verkehrssicherungspflich-\nhörung des S tändigen Ausschusses des B undesinstituts                ten, der Rettungs- und Erste-Hilfe-M aßnahmen. Ana-\nfür B erufsbildung im Einvernehmen mit den B undesmi-                 lyse des B esucherverhaltens und Entwicklung von\nnisterien für Wirtschaft und des Innern:                              M aßnahmen zur programmlichen Ausgestaltung, M it-\nwirken bei der P lanung und Umsetzung von M arketing-\n§1                                     konzepten, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit,\n5. Durchführen der erforderlichen M aßnahmen des\nZiel der Prüfung\nArbeitsschutzes, der Unfallverhütung, des Gesund-\nund Bezeichnung des Abschlusses\nheitsschutzes und des Umweltschutzes in Abstim-\n(1) Zum Nachweis von K enntnissen, Fertigkeiten und                mung mit den im B etrieb mit der Arbeitssicherheit\nErfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum                 befaßten S tellen und P ersonen.\nM eister für B äderbetriebe /zur M eisterin für B äderbetriebe\n(3) Die erfolgreich abgelegte P rüfung führt zu dem aner-\nerworben wurden, kann die zuständige S telle P rüfungen\nkannten Abschluß „Geprüfter M eister für B äderbetriebe/\nnach den § § 2 bis 10 durchführen.\nGeprüfte M eisterin für B äderbetriebe“.\n(2) Durch die P rüfung ist festzustellen, ob der P rüfungs-\nteilnehmer die notwendigen K enntnisse, Fertigkeiten und                                         §2\nErfahrungen hat, um insbesondere folgende Aufgaben\neines M eisters als Führungskraft in der Leitung von B äder-                      Zulassungsvoraussetzungen\nbetrieben wahrzunehmen und Fachangestellte für B äder-               (1) Zur P rüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg\nbetriebe auszubilden:                                             abgelegte Abschlußprüfung in den anerkannten Ausbil-\n1. M itwirken bei der P lanung, Überwachung und Nutzung           dungsberufen Fachangestellter für B äderbetriebe oder\nvon M öglichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt-           S chwimmeistergehilfe und danach eine mindestens zwei-\nschonenden Energie- und M aterialverwendung. Auf-             jährige B erufspraxis, die wesentliche B ezüge zu den Auf-\nrechterhaltung eines störungsfreien B etriebes. Erken-        gaben eines M eisters für B äderbetriebe gemäß § 1 Abs. 2\nnen von S törungen sowie Veranlassen und B eauf-              hat, nachweist.\nsichtigen von M aßnahmen zu ihrer B ehebung sowie                (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur P rüfung auch\nInstandhaltung von Anlagen, Einrichtungen und B e-            zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen\ntriebsmitteln. S icherstellen der Qualität von B adewäs-      oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er K enntnis-\nsern und der Hygiene nach den Rechtsvorschriften und          se, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die\nbetrieblichen Grundsätzen der Hygiene. M itwirken             Zulassung zur P rüfung rechtfertigen.\nbeim Vorbereiten, Einleiten und Optimieren neuer Ver-\nfahren,                                                                                      §3\n2. Übertragen der Aufgaben unter B erücksichtigung                              Gliederung und Inhalt der Prüfung\ntechnischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf\ndie M itarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit,          (1) Die P rüfung gliedert sich in:\nQualifikation und Eignung; Einarbeiten und Anleiten           1. einen allgemeinen Teil,\nder M itarbeiter; arbeitsplatznahe Qualifizierung durch\nsystematisches Lernen am Arbeitsplatz; partnerschaft-         2. einen fachtheoretischen Teil,\nliches Verhalten zu den M itarbeitern; Weiterleiten der       3. einen fachpraktischen Teil,\nAnregungen und Anliegen der M itarbeiter mit einer\n4. einen berufs- und arbeitspädagogischen Teil.\neigenen B eurteilung; Zusammenarbeit mit den überge-\nordneten S tellen und der Arbeitnehmervertretung;                (2) Die P rüfung ist unbeschadet des § 8 schriftlich,\nAusbildung und Qualifizierung von M itarbeitern,              mündlich und praktisch und im berufs- und arbeits-\npädagogischen Teil bei der praktisch durchzuführenden\n3. M itwirken bei der Aufstellung von Ausgaben für\nUnterweisung außerdem in Form von praktischen Übun-\nB etriebs- und B auaufwendungen und Vorprüfen von\ngen nach M aßgabe der § § 4 bis 7 durchzuführen.\nUnterlagen; Entwickeln und Umsetzen von B e-\ntriebszielen in Zusammenarbeit mit den zuständigen               (3) Die einzelnen P rüfungsteile können in beliebiger\nS tellen; M itarbeit bei der Optimierung von B etriebs-       Reihenfolge an verschiedenen P rüfungsterminen geprüft\nabläufen und der Festsetzung von betrieblichen Rah-           werden; dabei ist mit dem letzten P rüfungsteil spätestens\nmenbedingungen; Einweisen und Überwachen von                  zwei J ahre nach dem ersten P rüfungstag des ersten P rü-\nFremdfirmen,                                                  fungsteils zu beginnen.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998               1811\n§4                                4. B ürgerliches Gesetzbuch:\nAllgemeiner Teil                             a) Allgemeiner Teil,\n(1) Im allgemeinen Teil ist in folgenden Fächern zu              b) Recht der S chuldverhältnisse,\nprüfen:                                                             c) S achenrecht;\n1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln,\n5. S trafrecht;\n2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln,\n6. Gesundheitsrecht, insbesondere zur Verhütung und\n3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im B etrieb.                   B ekämpfung übertragbarer K rankheiten nach dem\n(2) Im P rüfungsfach „Grundlagen für kostenbewußtes              B undesseuchengesetz;\nHandeln“ soll der P rüfungsteilnehmer nachweisen, daß er        7. Umweltschutzrecht, insbesondere Gewässerschutz,\nvolks- und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse be-              Abfallentsorgung, Luftreinhaltung, Lärmschutz und\nsitzt und wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und                S chutz vor gefährlichen S toffen.\nbeurteilen kann. Darüber hinaus soll er insbesondere\nnachweisen, daß er organisatorische Erfordernisse des              (4) Im P rüfungsfach „Grundlagen für die Zusammen-\nB etriebes, auch in ihrer B edeutung als K ostenfaktoren,       arbeit im B etrieb“ soll der P rüfungsteilnehmer nachwei-\nbeurteilen und notwendige Organisationstechniken an             sen, daß er über soziologische Grundkenntnisse verfügt\nHand von B eispielen aus der P raxis anwenden kann. In          und soziologische Zusammenhänge im B etrieb erkennen\ndiesem Rahmen können geprüft werden:                            und beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft\nwerden:\n1. Aus der Volkswirtschaftslehre:\n1. Grundlagen des S ozialverhaltens der M enschen:\na) P roduktionsformen,\na) Entwicklungsprozeß des Einzelnen,\nb) Wirtschaftssysteme,\nb) Gruppenverhalten;\nc) Unternehmens-, Organisations- und Verwaltungs-\nformen und ihre Zusammenschlüsse,                       2. Einflüsse des B etriebes auf das S ozialverhalten:\nd) Organisationen und Verbände der Wirtschaft,                  a) Arbeitsorganisation und soziale M aßnahmen,\ne) Verwaltungswirtschaftslehre:                                 b) Arbeitsplatz- und B etriebsgestaltung,\naa) Grundkenntnisse des Haushalts- und K assen-             c) Führungsgrundsätze;\nwesens,\n3. Einflüsse des M eisters auf die Zusammenarbeit im\nbb) B etriebsabrechnung,                                    B etrieb:\ncc) Akten- und K arteiführung,\na) Rolle des M eisters,\ndd) Anfertigen von B erichten und S tatistiken;\nb) K ooperation und K ommunikation,\n2. Aus der B etriebswirtschaftslehre:\nc) Führungstechniken und Führungsverhalten.\na) B etriebsorganisation:\n(5) Die P rüfung in den in Absatz 1 genannten P rüfungs-\naa) Aufbauorganisation,\nfächern ist schriftlich und in dem in Absatz 1 Nr. 3 genann-\nbb) Arbeitsplanung,                                     ten P rüfungsfach auch mündlich durchzuführen.\ncc) Arbeitssteuerung,\n(6) Die schriftliche P rüfung soll nicht länger als sechs\ndd) Arbeitskontrolle,                                   S tunden dauern. S ie besteht je P rüfungsfach aus einer\nb) Organisations- und Informationstechniken, K om-          unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit. Die M indestzeiten\nmunikationstechnik,                                     betragen in den P rüfungsfächern:\nc) K aufmännische B uchführung und K ostenrechnung.         1. Grundlagen für\n(3) Im P rüfungsfach „Grundlagen für rechtsbewußtes              kostenbewußtes Handeln                      1,5 S tunden,\nHandeln“ soll der P rüfungsteilnehmer rechtliche Grund-         2. Grundlagen für\nkenntnisse nachweisen. Er soll insbesondere an Hand von             rechtsbewußtes Handeln                      2   S tunden,\nbetriebsbezogenen und praxisnahen Fällen nachweisen,            3. Grundlagen für\ndaß er die B edeutung der Rechtsvorschriften für seinen             die Zusammenarbeit im B etrieb              1,5 S tunden.\nFunktionsbereich erkennen und beurteilen kann. In die-\nsem Rahmen können geprüft werden:                                  (7) In der mündlichen P rüfung im P rüfungsfach „Grund-\nlagen für die Zusammenarbeit im B etrieb“ soll der P rü-\n1. Grundgesetz:                                                 fungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage ist, be-\na) Grundrechte,                                             stimmte berufstypische S ituationen zu erkennen, ihre\nb) Gesetzgebungsverfahren;                                  Ursachen zu klären und sachgerechte Lösungsvorschläge\nzu machen. Es ist von einer praxisbezogenen, betrieb-\n2. Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung;                          lichen S ituationsaufgabe auszugehen. Die P rüfung soll je\n3. Aus dem Arbeits- und S ozialrecht:                           P rüfungsteilnehmer nicht länger als 30 M inuten dauern.\na) Arbeitsvertrag,                                             (8) Die schriftliche P rüfung ist in den in Absatz 1 Nr. 1\nb) Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,                     und 2 genannten P rüfungsfächern auf Antrag des P rü-\nc) Betriebsverfassungs- und P ersonalvertretungsrecht,      fungsteilnehmers oder nach Ermessen des P rüfungsaus-\nschusses durch eine mündliche P rüfung zu ergänzen,\nd) Tarifvertrag,                                            wenn sie für das B estehen der P rüfung oder für die ein-\ne) S ozialversicherung,                                     deutige B eurteilung der P rüfungsleistung von wesent-\nf) J ugendarbeitsschutzgesetz;                              licher B edeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll je P rü-","1812               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998\nfungsfach und P rüfungsteilnehmer nicht länger als 10 M i-      2. Heizungsanlagen und S ysteme:\nnuten dauern. Ihr Ergebnis geht in die B ewertung der               a) Unterscheidung der verschiedenen S ysteme,\njeweiligen schriftlichen P rüfungsleistung ein.\nb) Energiearten;\n§5                               3. Lüftungsanlagen:\nFachtheoretischer Teil                           a) Lüftungssysteme,\n(1) Im fachtheoretischen Teil ist in folgenden Fächern zu        b) K limaanlagen;\nprüfen:\n4. Wasserversorgung:\n1. M athematische und naturwissenschaftliche Grund-\nlagen,                                                          a) Auswirkungen auf die Wasseraufbereitung,\n2. B ädertechnik,                                                   b) B runnenwasserversorgung;\n3. B äderbetrieb,                                               5. S anitäranlagen:\n4. S chwimm- und Rettungslehre,                                     a) Armaturen,\n5. Gesundheitslehre.                                                b) S anitärinstallationen;\n(2) Im P rüfungsfach „M athematische und naturwissen-        6. M eß-, S teuer- und Regelanlagen;\nschaftliche Grundlagen“ soll der P rüfungsteilnehmer\n7. Umweltschutz und rationelle Energieverwendung:\nnachweisen, daß er mathematische und naturwissen-\nschaftliche K enntnisse zur Lösung praxisbezogener Auf-             a) Gefahren durch B äderchemikalien,\ngabenstellungen anwenden kann. Er soll insbesondere                 b) C hemikalienrecht,\ndeutlich machen, daß er die Zusammenhänge von abhän-\ngigen Größen richtig einschätzen kann. In diesem Rahmen             c) alternative Energien,\nkönnen geprüft werden:                                              d) Wärmerückgewinnung.\n1. Grundkenntnisse über:                                           (4) Im P rüfungsfach „B äderbetrieb“ soll der P rüfungs-\na) Zahlensysteme und deren Aufbau,                          teilnehmer nachweisen, daß er den B adebetrieb durch\nsituationsgerechtes Verhalten steuern, B esucher durch\nb) Einheitensystem und M aßeinheiten,\nentsprechende M aßnahmen ansprechen, gewinnen und\nc) Eigenschaften und Verhalten fester, flüssiger und        halten kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:\ngasförmiger S toffe,\n1. Gesprächsführung:\nd) Energieformen, Energieumwandlung und Energie-\nträger,                                                     a) Techniken und M ethoden der Gesprächsführung,\nM otivation,\ne) Zusammenhänge von elektrischem S trom, S pan-\nnung und Widerstand,                                        b) M ethoden der K onfliktlösung;\nf) chemische Elemente und Verbindungen, chemi-              2. S piel-, S paß- und S portangebote:\nsche und biologische Zustände und Reaktionen im             a) B edarfsanalyse,\nWasser;\nb) Organisation und Durchführung,\n2. Rechnen mit Größen-, Zahlenwert- und Einheitenglei-\nchungen;                                                        c) Grundsätze von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.\n3. B erechnen von:                                                 (5) Im P rüfungsfach „S chwimm- und Rettungslehre“ soll\nder P rüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage\na) Längen, Flächen- und Rauminhalten sowie M assen,\nist, die Fachkraft anzuleiten, daß diese S chwimmunter-\nb) K raft, Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad,               richt und S chwimmtraining planen und durchführen kann,\nc) Druck und Druckdifferenzen,                              sowie die Theorie des Rettungsschwimmens beherrscht.\nIn diesem Rahmen können geprüft werden:\nd) S trömungsvorgänge, Durchflußmengen,\n1. S chwimmunterricht und Trainingslehre:\ne) M ischungsverhältnisse und Dosiermengen.\n(3) Im P rüfungsfach „Bädertechnik“ soll der P rüfungs-          a) M ethodik und Didaktik des S chwimmunterrichts,\nteilnehmer nachweisen, daß er über technische K enntnisse           b) Trainingsaufbau, -wirkung und -ziele,\nverfügt, Zusammenhänge im B etrieb sowie S törungen                 c) physiologische Wirkung des Trainings,\nerkennen und beurteilen und M aßnahmen zur B ehebung\neinleiten kann. In diesem Rahmen können geprüft werden:             d) zielgerichtete Ernährung,\n1. S chwimmbeckenwasseraufbereitung:                                e) Wettkampfbestimmungen,\na) Verfahren     zur    S chwimmbeckenwasseraufberei-           f) B edingungen für S chwimmprüfungen;\ntung,                                                   2. Rettungslehre:\nb) S chwimmbeckenwasserdesinfektion,\na) Rettungsschwimmen:\nc) B emessung von Wasseraufbereitungsanlagen,\naa) Flossenschwimmen und S chnorcheln,\nd) C hemie der Wasseraufbereitung,\nbb) M ethodik und Didaktik des S trecken- und Tief-\ne) Analyseverfahren zur K ontrolle der Wasserqualität,                   tauchens,\nf) Anlagen und Geräte zur Förderung und Dosierung,                  cc) physikalische und physiologische Grundlagen\ng) C hemikalien zur Wasseraufbereitung;                                  des Tauchens,","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998              1813\ndd) M ethodik und Didaktik des Rettungsschwim-            techniken vermitteln sowie S chwimmtraining organisieren\nmens,                                               und durchführen kann.\nee) B ergen und Anlandbringen,                            Im B ereich Rettungsschwimmen sind eine praxisnahe\nRettungsübung mit anschließender 5-minütiger Herz-Lun-\nb) Rettungsmaßnahmen bei B ade-, B oots- und Eis-\ngen-Wiederbelebung, der Aufbau einer Rettungskette so-\nunfällen,\nwie Wiederbelebungsversuche mit Gerät zu prüfen.\nc) Rettungsmaßnahmen an Naturgewässern,\nWeiter können geprüft werden:\nd) Ertrinkungstot und B adetot,\n1. 100-M eter-K leiderschwimmen mit J acke und Hose mit\ne) Rettungsgeräte für die Wasserrettung,                          sofort anschließendem 50-M eter-Retten und das An-\nf) einfache Wiederbelebungsgeräte.                                landbringen des zu Rettenden (Retter und zu Rettender\nsind mit J acke und Hose bekleidet),\n(6) Im P rüfungsfach „Gesundheitslehre“ soll der P rüfungs-\n2. Anwendung von B efreiungs-, Transport- und Ret-\nteilnehmer nachweisen, daß er die Zusammenhänge zwi-\ntungsgriffen an Land und im Wasser,\nschen der Funktion des Körpers und der Wirkung des\nWassers beurteilen kann. In diesem Rahmen können geprüft          3. B eherrschung der Techniken des Tauchens.\nwerden:                                                           Im B ereich S chwimmsport hat der P rüfungsteilnehmer\n1. Anatomische Grundkenntnisse:                                   nachzuweisen, daß er bei Wettkampftechniken in der\nFeinform K orrekturen vornehmen und die dazugehörigen\na) Gewebe,\nTechniken vorführen und vermitteln kann.\nb) K reisläufe (B lut, Lymphe),                                  (3) Im P rüfungsfach „M anagement und Führungsauf-\nc) Verdauung,                                                 gaben“ soll der P rüfungsteilnehmer im Rahmen einer P ro-\njektarbeit nachweisen, daß er als Führungskraft Veranstal-\nd) B ewegungsapparat;\ntungen planen und durchführen sowie bei der B etriebs-\n2. P hysiologische und psychologische Wirkung des Was-            führung auftretende P robleme erfassen, darstellen, beur-\nsers:                                                         teilen und lösen kann. Das Thema der P rojektarbeit soll die\na) Temperatur, Druck und Auftrieb,                            betriebliche P raxis des P rüfungsteilnehmers berücksich-\ntigen. Die P rojektarbeit kann eine der folgenden oder auch\nb) S treßabbau und S teigerung des Wohlbefindens.             andere Aufgabenstellungen zum Gegenstand haben:\n(7) In den in Absatz 1 Nr. 1 bis 5 genannten P rüfungs-        1. P lanen und Durchführen eines S piel- und S portarran-\nfächern ist schriftlich zu prüfen. Die schriftliche P rüfung soll     gements,\nnicht länger als acht Stunden dauern; sie besteht je P rü-\n2. Entwicklung und Umsetzung eines M arketingkonzep-\nfungsfach aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit.\ntes,\nDie M indestzeiten betragen in den P rüfungsfächern:\n3. B etriebliche Analysen, P ersonalplanung und P ersonal-\n1. M athematische und naturwissenschaft-\neinsatz,\nliche Grundlagen                               1   S tunde,\n4. K ommunikation, M otivation, Führungsstil und Füh-\n2. B ädertechnik                                   1,5 S tunden,\nrungsmitteleinsatz.\n3. B äderbetrieb                                   1,5 S tunden,  Vorschläge des P rüfungsteilnehmers können berücksich-\n4. S chwimm- und Rettungslehre                     1   S tunde,   tigt werden. Im Rahmen der P rojektarbeit ist eine Haus-\narbeit anzufertigen und 20 Tage nach Aufgabenstellung\n5. Gesundheitslehre                                1   S tunde.\nvorzulegen. Die Hausarbeit soll mindestens folgende\n(8) Die schriftliche P rüfung ist auf Antrag des P rüfungs-    B estandteile aufweisen:\nteilnehmers oder nach Ermessen des P rüfungsausschus-\n1. Einführung in die P rojektarbeit und K onzeption,\nses durch eine mündliche P rüfung zu ergänzen, wenn sie\nfür das B estehen der P rüfung oder für die eindeutige B eur-     2. Aufgaben des P ersonals und anderer P ersonen bei der\nteilung der P rüfungsleistung von wesentlicher B edeutung             Vorbereitung und Realisierung des P rojekts,\nist. Die Ergänzungsprüfung soll je P rüfungsfach und P rü-        3. Arbeits- und P ersonalplanung,\nfungsteilnehmer nicht länger als 10 M inuten dauern. Ihr\n4. Zeitlicher und technischer Ablauf,\nErgebnis geht in die B ewertung der jeweiligen schriftlichen\nP rüfungsleistungen ein.                                          5. M aterial-, K osten- und Einnahmenbetrachtung,\n6. Aspekte des Einhaltens der gesetzlichen B estimmun-\n§6                                     gen und Verordnungen,\nFachpraktischer Teil                         7. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit,\n(1) Im fachpraktischen Teil ist in folgenden Fächern zu        8. Nachbereitung.\nprüfen:                                                           B ei der P rüfung der P rojektarbeit ist die Hausarbeit\n1. Rettungsschwimmen und S chwimmsport,                           einschließlich der P räsentation der Lösung der gestellten\nAufgabe und das Fachgespräch vom P rüfungsausschuß\n2. M anagement und Führungsaufgaben,\nzu bewerten. Die P räsentation soll nicht länger als\n3. B etriebstechnische S ituationsaufgabe.                        20 M inuten dauern. Die verwendeten Unterlagen sind dem\n(2) Im P rüfungsfach „Rettungsschwimmen und                    P rüfungsausschuß zu überlassen.\nS chwimmsport“ soll der P rüfungsteilnehmer nachweisen,           Die Hausarbeit und die P räsentation sind Ausgangspunkt\ndaß er P ersonen ohne Eigengefährdung retten und versor-          des anschließenden Fachgesprächs. Das Fachgespräch\ngen, die S chwimm- und einfachen S prung- und Tauch-              soll nicht länger als 15 M inuten dauern.","1814               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998\n(4) Im P rüfungsfach „B etriebstechnische S ituationsauf-        d) Fördern aktiven Lernens,\ngabe“ soll der P rüfungsteilnehmer im Rahmen von praxis-\ne) Fördern von Handlungskompetenz,\nnahen S ituationsaufgaben nachweisen, daß er den techni-\nschen B etriebsablauf überwachen und steuern kann und               f) Lernerfolgskontrollen,\ngegebenenfalls durch entsprechende M aßnahmen unter                 g) B eurteilungsgespräche;\nB eachtung der Wirksamkeit, B etriebssicherheit, Arbeits-\nsicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit        5. Förderung des Lernprozesses:\nden reibungslosen B etriebsablauf sicherstellen und deren           a) Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken,\nErfolg unter Anwendung der erworbenen K enntnisse ein-\nschätzen kann. Folgende S ituationen können Gegenstand              b) S ichern von Lernerfolgen,\nder Aufgabe sein:                                                   c) Auswerten der Zwischenprüfungen,\n1. Normales B etriebsgeschehen,                                     d) Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltens-\n2. In- und Außerbetriebnahme von Anlagen oder wesent-                   auffälligkeiten,\nlichen Anlageteilen,                                            e) B erücksichtigen kultureller Unterschiede bei der\n3. S törungen mit Auswirkungen auf die Funktion der                     Ausbildung,\nAnlage und gegebenenfalls auf Dritte.\nf) K ooperation mit externen S tellen;\n(5) In den in Absatz 1 Nr. 1 und 3 genannten P rüfungs-\n6. Ausbildung in der Gruppe:\nfächern ist praktisch zu prüfen. Die P rüfung soll nicht län-\nger als drei S tunden dauern. Die M indestzeiten betragen           a) K urzvorträge,\nin den P rüfungsfächern:                                            b) Lehrgespräche,\n1. Rettungsschwimmen und S chwimmsport 45 M inuten,\nc) M oderation,\n2. B etriebstechnische S ituationsaufgabe         1 S tunde.\nd) Auswahl und Einsatz von M edien,\n§7                                    e) Lernen in Gruppen,\nBerufs- und arbeitspädagogischer Teil                     f) Ausbildung in Teams;\n(1) Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil ist die         7. Abschluß der Ausbildung:\nberufs- und arbeitspädagogische Qualifikation als Fähig-            a) Vorbereitung auf P rüfungen,\nkeit zum selbständigen P lanen, Durchführen und K ontrol-\nlieren in folgenden Handlungsfeldern nachzuweisen:                  b) Anmelden zur P rüfung,\n1. Allgemeine Grundlagen:                                           c) Erstellen von Zeugnissen,\na) Gründe für die betriebliche Ausbildung,                      d) Abschluß und Verlängerung der Ausbildung,\nb) Einflußgrößen auf die Ausbildung,                            e) Fortbildungsmöglichkeiten,\nc) rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung,                 f) M itwirkung an P rüfungen.\nd) B eteiligte und M itwirkende an der Ausbildung,          Die P rüfung besteht aus einem schriftlichen und einem\npraktischen Teil.\ne) Anforderungen an die Eignung der Ausbilder;\nIm schriftlichen Teil soll der P rüfungsteilnehmer in höch-\n2. P lanung der Ausbildung:\nstens 180 M inuten aus mehreren Handlungsfeldern fallbe-\na) Ausbildungsberufe,                                       zogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten.\nb) Eignung des Ausbildungsbetriebes,                        Der praktische Teil besteht aus der P räsentation oder\nc) Organisation der Ausbildung,                             praktischen Durchführung einer vom P rüfungsteilnehmer\nauszuwählenden Ausbildungseinheit und einem P rü-\nd) Abstimmung mit der B erufsschule,                        fungsgespräch, in dem der P rüfungsteilnehmer K riterien\ne) Ausbildungsplan,                                         für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit zu\nbegründen hat. Die P rüfung im praktischen Teil soll höch-\nf) B eurteilungssystem;\nstens 30 M inuten dauern.\n3. M itwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden:\n§8\na) Auswahlkriterien,\nAnrechnung anderer Prüfungsleistungen\nb) Einstellung, Ausbildungsvertrag,\nc) Eintragungen und Anmeldungen,                               (1) Von der P rüfung in einzelnen P rüfungsteilen und P rü-\nfungsfächern gemäß den § § 4 bis 6 kann der P rüfungsteil-\nd) P lanen der Einführung,                                  nehmer auf Antrag von der zuständigen S telle freigestellt\ne) P lanen des Ablaufs der P robezeit;                      werden, wenn er vor einer zuständigen S telle, einer öffent-\nlichen oder staatlich anerkannten B ildungseinrichtung\n4. Ausbildung am Arbeitsplatz:                                  oder vor einem staatlichen P rüfungsausschuß eine P rü-\na) Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereiten der          fung in den letzten fünf J ahren vor Antragstellung bestan-\nAufgabenstellung,                                       den hat, deren Inhalt den Anforderungen dieser P rüfungs-\nteile oder P rüfungsfächer entspricht. Eine B efreiung vom\nb) Vorbereitung der Arbeitsorganisation,\nP rüfungsfach „M anagement und Führungsaufgaben“ ist\nc) P raktische Anleitung,                                   nicht zulässig.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998                  1815\n(2) Von der P rüfung im berufs- und arbeitspädagogi-                                           § 10\nschen P rüfungsteil ist der P rüfungsteilnehmer auf Antrag\nvon der zuständigen S telle freizustellen, wenn er eine                              Wiederholung der Prüfung\nnach dem B erufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung                  (1) Eine P rüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal\noder dem S eemannsgesetz geregelte P rüfung bestan-                wiederholt werden.\nden hat, deren Inhalt den in § 7 genannten Anforderun-\ngen entspricht. Dasselbe gilt für P rüfungsteilnehmer,                (2) M it dem Antrag auf Wiederholung der P rüfung wird\ndie die berufs- und arbeitspädagogische Eignung auf                der P rüfungsteilnehmer von der P rüfung in einzelnen P rü-\nGrund des B undesbeamtengesetzes nachgewiesen                      fungsteilen und P rüfungsfächern befreit, wenn seine Lei-\nhaben. Wer eine sonstige staatliche, staatlich anerkannte          stungen darin in einer vorangegangenen P rüfung ausge-\noder von einer öffentlich-rechtlichen K örperschaft ab-            reicht haben und er sich innerhalb von zwei J ahren,\ngenommene P rüfung bestanden hat, deren Inhalt den                 gerechnet vom Tage der B eendigung der nichtbestande-\nin § 7 genannten Anforderungen entspricht, kann auf                nen P rüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet\nAntrag von der zuständigen S telle von der P rüfung im             hat. Der P rüfungsteilnehmer kann beantragen, auch be-\nberufs- und arbeitspädagogischen P rüfungsteil freige-             standene P rüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem\nstellt werden.                                                     Fall zählt das letzte Ergebnis für das B estehen.\n§9\n§ 11\nBestehen der Prüfung\nÜbergangsvorschriften\n(1) Die P rüfungsteile gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sind\ngesondert zu bewerten. Für jeden dieser Teile ist eine Note           B egonnene P rüfungsverfahren können nach den bishe-\nals arithmetisches M ittel aus den B ewertungen der Lei-           rigen Vorschriften zu Ende geführt werden. P rüfungsteil-\nstungen in den einzelnen P rüfungsfächern zu bilden. Die           nehmer, die die P rüfung nach den bisherigen Vorschriften\nNoten der schriftlichen und mündlichen P rüfungsleistun-           nicht bestanden haben und sich innerhalb von zwei J ah-\ngen in einem P rüfungsfach sind zu einer Note zusammen-            ren nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu einer Wieder-\nzufassen. Hinsichtlich des berufs- und arbeitspädagogi-            holungsprüfung anmelden, können die Wiederholungs-\nschen Teils ist anzugeben, daß der Erwerb der berufs- und          prüfung nach den bisherigen Vorschriften ablegen. Die\narbeitspädagogischen Qualifikation als Fähigkeit zum               zuständige S telle kann auf Antrag des P rüfungsteilneh-\nselbständigen P lanen, Durchführen und K ontrollieren              mers die Wiederholungsprüfung gemäß dieser Verord-\ndurch schriftliche und praktische P rüfungsleistungen              nung durchführen; § 10 Abs. 2 findet in diesem Fall keine\nnachgewiesen wurde.                                                Anwendung. Im übrigen kann bei der Anmeldung zur P rü-\n(2) Die P rüfung ist bestanden, wenn der P rüfungsteil-         fung bis zum 31. M ai 1999 die Anwendung der bisherigen\nnehmer in allen Teilen der P rüfung und in den P rüfungs-          Vorschriften beantragt werden.\nfächern „M anagement und Führungsaufgaben“ und\n„B etriebstechnische S ituationsaufgabe“ mindestens aus-                                          § 12\nreichende Leistungen erbracht hat.\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n(3) Über das B estehen der P rüfung ist ein Zeugnis\ngemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2                 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nauszustellen. Im Fall der Freistellung gemäß § 8 sind Ort          K raft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die berufliche\nund Datum sowie die B ezeichnung des P rüfungsgre-                 Fortbildung zum Geprüften S chwimmeister vom 3. De-\nmiums der anderweitig abgelegten P rüfung anzugeben.               zember 1975 (B GB l. I S . 2986) außer K raft.\nB onn, den 7. J uli 1998\nD er B und es minis ter\nfür B ild ung , W is s ens c haft, F o rs c hung und T ec hn o lo g ie\nDr. J ü r g e n R ü t t g e r s","1816                 B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998\nAnlage 1\n(zu § 9 Abs. 3)\nM us ter\n(B ezeichnung der zuständigen S telle)\nZeugnis\nüber die\nP rüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfter M eister für B äderbetriebe/Geprüfte M eisterin für B äderbetriebe\nHerr/Frau ...........................................................................................................................................................................\ngeboren am ......................................................................        in ........................................................................................\nhat am ..............................................................................    die P rüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfter M eister für B äderbetriebe/Geprüfte M eisterin für B äderbetriebe\ngemäß der Verordnung über die P rüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter M eister für B äderbetriebe/Geprüfte\nM eisterin für B äderbetriebe vom 7. J uli 1998 (B GB l. I S .1810) bestanden.\nDatum ..............................................................................\nUnterschrift(en) ................................................................\n(S iegel der zuständigen S telle)","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu B onn am 14. J uli 1998                                                                  1817\nAnlage 2\n(zu § 9 Abs. 3)\nM us ter\n(B ezeichnung der zuständigen S telle)\nZeugnis\nüber die\nP rüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfter M eister für B äderbetriebe/Geprüfte M eisterin für B äderbetriebe\nHerr/Frau ...........................................................................................................................................................................\ngeboren am ......................................................................        in ........................................................................................\nhat am ..............................................................................    die P rüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfter M eister für B äderbetriebe/Geprüfte M eisterin für B äderbetriebe\ngemäß der Verordnung über die P rüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter M eister für B äderbetriebe/Geprüfte\nM eisterin für B äderbetriebe vom 7. J uli 1998 (B GB l. I S . 1810 ) mit folgenden Ergebnissen bestanden.\nErgebnisse der P rüfung                                                                                                          Note\nI.    Allgemeiner Teil                                                                                                           ..........\n1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln                                                                                   ..........\n2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln                                                                                   ..........\n3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im B etrieb                                                                           ..........\nII.   Fachtheoretischer Teil                                                                                                     ..........\n1. M athematische und naturwissenschaftliche Grundlagen                                                                    ..........\n2. B ädertechnik                                                                                                           ..........\n3. B äderbetrieb                                                                                                           ..........\n4. S chwimm- und Rettungslehre                                                                                             ..........\n5. Gesundheitslehre                                                                                                        ..........\nIII. Fachpraktischer Teil                                                                                                        ..........\n1. Rettungsschwimmen und S chwimmsport                                                                                     ..........\n2. M anagement und Führungsaufgaben                                                                                        ..........\n3. B etriebstechnische S ituationsaufgabe                                                                                  ..........\nIV. B erufs- und arbeitspädagogischer Teil\nDie berufs- und arbeitspädagogische Q ualifikation als Fähigkeit zum selbständigen P lanen, Durchführen und\nK ontrollieren wurde durch eine P rüfung mit einem schriftlichen und einem praktischen Teil nachgewiesen.\n(Im Fall des § 8: „Der P rüfungsteilnehmer wurde gemäß § 8 im Hinblick auf die am … in … vor … von der P rüfungsleistung … freigestellt.)\nDatum ..............................................................................\nUnterschrift(en) ................................................................\n(S iegel der zuständigen S telle)"]}