{"id":"bgbl1-1998-4-4","kind":"bgbl1","year":1998,"number":4,"date":"1998-01-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/4#page=18","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-4-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_4.pdf#page=18","order":4,"title":"Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit","law_date":"1998-01-14T00:00:00Z","page":90,"pdf_page":18,"num_pages":1,"content":["6                                                 Sachverzeichnis 1997, Teil I\nBauwirtschaft-Ausbildungsverordnung                              Beamtenversorgung\nSechste V zur Änd. der Bauwirtschaft-AusbildungsV: 1922         BeamtenversorgungsG, geänd. durch\n– Art. 4 des G: 322, 333\nBeamte                                                            – Art. 6 des G: 590, 592\nAnO zur Übertragung des Rechtes zur Ernennung und Entlas-\nsung der Beamten der Bundesanstalt für Post und Telekommu-     Bedarfsgegenstände\nnikation Deutsche Bundespost und der Museumsstiftung Post\nund Telekommunikation: 67                                       Fünfte V zur Änd. der BedarfsgegenständeV: 796\nV zur Regelung der Arbeitszeit der Deutsche Bahn AG zugewie-\nsenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens: 178                Befahrensregelungsverordnung\nAnO über die Ernennung und Entlassung von Beamten im            V über das Befahren der Bundeswasserstraßen in National-\nGeschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung:       parken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von\n550                                                             Mecklenburg-Vorpommern (BefahrensregelungsV Küstenbe-\nreich Mecklenburg-Vorpommern): 1542\nAnO über die Ernennung und Entlassung von Beamten der\nBundesfinanzverwaltung: 1820\nBeirat\nAnO über die Ernennung und Entlassung von Beamten im\nDritte V zur Änd. der V über die Errichtung eines Beirates für\nGeschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft: 2933\nAusbildungsförderung: 15\nV über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte,\ngeänd. durch Art. 2 Abs. 2 des G: 3108, 3112\nBeistandschaft\nV zur Regelung der Arbeitszeit für die bei der Deutschen Tele-\nG zur Abschaffung der gesetzlichen Amtspflegschaft und NeuO\nkom AG beschäftigten Beamten: 3366\ndes Rechts der Beistandschaft: 2846\nBeamtenrecht                                                     Beiträge\nBeamtenrechtsrahmenG, geänd. durch                              V über die Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes und\n– Art. 1 des G: 322                                             über die Beiträge bei der Bundesausführungsbehörde für\nUnfallversicherung: 488\n– Art. 6 Abs. 1 des G: 726, 732\n– Art. 4 des G: 1430, 1434\nBeitragssätze\n– Art. 9 des G: 2038, 2041\nV zur Best. der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversi-\n– Art. 1 des G: 2294                                            cherung für 1998 und zur Best. weiterer Rechengrößen der\nZweite AnO zur Änd. der AnO zur Übertragung von Befugnissen     Sozialversicherung für 1998: 3219\nauf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen\nTelekom AG: 470                                                Beitragsüberwachung\nDritte AnO zur Änd. der AnO zur Übertragung von Befugnissen     BeitragsüberwachungsV, geänd. durch\nauf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen       – Art. 76 des G: 594, 718\nTelekom AG: 1490\n– Art. 1 der V: 1137\nAnO über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet\nder beamtenrechtlichen Versorgung im Gechäftsbereich der        Bek. der NF der V über die Durchf. der Beitragsüberwachung\nDeutschen Telekom AG: 2288                                      und die Auskunfts- und Vorlagepflichten: 1930\nZweite V zur Änd. der BeitragsüberwachungsV und der Bei-\nBeamtenverhältnis                                                 tragszahlungsV: 1137\nZweite AnO zur Änd. der AnO zur Übertragung von Zuständig-\nkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Ver-   Beitragszahlung\ntretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis    BeitragszahlungsV, geänd. durch\nim Bereich der Deutschen Telekom AG: 469\n– Art. 75 des G: 594, 718\nV über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die\nBerufsausbildung durch Ausbilder in einem Beamtenverhältnis     – Art. 2 der V: 1137\nzum Bund, geänd. durch Art.15 des G: 594, 705                   Zweite V zur Änd. der BeitragsüberwachungsV und der Bei-\nDritte AnO zur Änd. der AnO zur Übertragung von Zuständig-      tragszahlungsV: 1137\nkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Ver-    Bek. der NF der V über die Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung\ntretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis    und Abstimmung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Bei-\nim Bereich der Deutschen Telekom AG: 1491                       tragszahlungsV): 1927\nAnO über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem\nBeamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeri-     Beitrittsgebiet\nums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 2387              G zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung\nAllg. AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß     im Beitrittsgebiet, geänd. durch Art. 17 des G: 968, 972\nvon Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienst-\nherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbe-     Bekleidungsindustrie\nreich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft\nund Forsten: 1819                                               V über die Berufsausbildung in der Bekleidungsindustrie: 262\nAnO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von\nBeleihungs- und Akkreditierungsverordnung\nWiderspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn\nbei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deut-       V über die Anforderungen und das Verfahren für die Beleihung\nschen Telekom AG: 2627                                          von benannten Stellen und für die Akkreditierung von Testla-"]}