{"id":"bgbl1-1998-39-6","kind":"bgbl1","year":1998,"number":39,"date":"1998-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/39#page=84","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-39-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_39.pdf#page=84","order":6,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin","law_date":"1998-06-19T00:00:00Z","page":1612,"pdf_page":84,"num_pages":8,"content":["1612                 B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung\nzum Glasbläser/zur Glasbläserin*)\nVom 19. J uni 1998\nAuf Grund des § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2                       6. Einsetzen, P flegen und Warten von Arbeitsmitteln,\nS atz 1 des B erufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969                         Werkzeugen, Geräten, M aschinen und Anlagen,\n(B G B I. I S . 1112), der zuletzt gemäß Artikel 35 der\n7. Trennen und Umformen von Glasstäben und Glas-\nS echsten Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom\nröhren,\n21. S eptember 1997 (B GB l. I S . 2390) geändert ist, und\ndes § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 S atz 1 der Hand-                  8. Fügen und Formen von Glasstäben und Glasröhren,\nwerksordnung in der Fassung der B ekanntmachung vom                         9. Herstellen von Hohlglasartikeln,\n28. Dezember 1965 (B GB l. 1966 I S . 1), der zuletzt durch\nArtikel 1 Nr. 9 des Gesetzes vom 25. M ärz 1998 (B GB l. I                10. Formen von Vollglasartikeln.\nS . 596) geändert worden ist, verordnet das B undes-\n(2) Gegenstand der B erufsausbildung in der Fachrich-\nministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem\ntung Glasgestaltung sind mindestens die folgenden Fer-\nB undesministerium für B ildung, Wissenschaft, Forschung\ntigkeiten und K enntnisse:\nund Technologie:\n1. Anfertigen von Hohlglastieren         in  verschiedenen\n§1                                         Größen und S tellungen,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                         2. Anfertigen von Gebrauchs- und Ziergläsern mit Dekor\nDer Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin wird                          in verschiedenen Größen,\n1. gemäß § 25 der Handwerksordnung für eine Ausbil-                       3. Anfertigen anspruchsvoller Glasplastiken nach vorge-\ndung in dem Gewerbe Nr. 75, Glasbläser und Glasap-                        gebenen und eigenen Entwürfen.\nparatebauer, der Anlage A der Handwerksordnung\nsowie                                                                    (3) Gegenstand der B erufsausbildung in der Fachrich-\ntung C hristbaumschmuck sind mindestens die folgenden\n2. gemäß § 25 des B erufsbildungsgesetzes\nFertigkeiten und K enntnisse:\nstaatlich anerkannt.\n1. Fertigen von anspruchsvollem C hristbaumschmuck\n§2                                         frei geformt oder in Formen geblasen,\nAusbildungsdauer, Fachrichtungen                             2. Veredeln von C hristbaumschmuck.\nDie Ausbildung im Ausbildungsberuf Glasbläser/ Glas-                      (4) Gegenstand der B erufsausbildung in der Fachrich-\nbläserin dauert drei J ahre. Es kann zwischen den Fach-                   tung K unstaugen sind mindestens die folgenden Fertig-\nrichtungen                                                                keiten und K enntnisse:\n1. Glasgestaltung,                                                        1. Gestalten der Iris und der P upille,\n2. C hristbaumschmuck,\n2. Herstellen der Augenform.\n3. K unstaugen\ngewählt werden.                                                                                         §4\n§3                                                       Ausbildungsrahmenplan\nAusbildungsberufsbild                                   (1) Die Fertigkeiten und K enntnisse nach § 3 sollen nach\n(1) Gegenstand der B erufsausbildung sind mindestens                   der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen\ndie folgenden Fertigkeiten und K enntnisse:                               und zeitlichen Gliederung der B erufsausbildung (Ausbil-\ndungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Aus-\n1. B erufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,                             bildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,                    Gliederung der Ausbildungsinhalte ist insbesondere\n3. S icherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,                    zulässig, soweit betriebspraktische B esonderheiten die\nAbweichung erfordern.\n4. Umweltschutz,\n(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und\n5. P lanen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie                    K enntnisse sollen so vermittelt werden, daß der Auszubil-\nK ontrollieren und B ewerten der Arbeitsergebnisse,                 dende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätig-\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im S inne des § 25  keit im S inne des § 1 Abs. 2 des B erufsbildungsgesetzes\ndes B erufsbildungsgesetzes und des § 25 der Handwerksordnung. Die     befähigt wird, die insbesondere selbständiges P lanen,\nAusbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der S tändigen       Durchführen und K ontrollieren einschließt. Die in S atz 1\nK onferenz der K ultusminister der Länder in der B undesrepublik\nDeutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die B erufsschule wer-     beschriebene B efähigung ist auch in den P rüfungen nach\nden demnächst als B eilage zum B undesanzeiger veröffentlicht.         den § § 8 und 9 nachzuweisen.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998                 1613\n§5                                 1. in der Fachrichtung Glasgestaltung:\nAusbildungsplan                               a) Tierplastik aus Vollglas fertigen,\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbil-              b) Tierplastik aus Hohlglas blasen,\ndungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Aus-                  c) Zierglas mit Veredlung fertigen,\nbildungsplan zu erstellen.\nd) B echervase mit Veredlung fertigen,\n§6                                     e) Hohlglasartikel nach Wahl fertigen und\nBerichtsheft                                f) Vollglasartikel nach Wahl herstellen;\nDer Auszubildende hat ein B erichtsheft in Form eines\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu          2. in der Fachrichtung C hristbaumschmuck:\ngeben, das B erichtsheft während der Ausbildungszeit zu              a) K ugeln bis 10 Zentimeter Durchmesser blasen,\nführen. Der Ausbildende hat das B erichtsheft regelmäßig\nb) Oliven oder Eier aus M aschinenglasstücken blasen,\ndurchzusehen.\nc) Formartikel blasen,\n§7\nd) freigeblasene S pezialformen fertigen,\nZwischenprüfung\ne) Vorgabemuster durch S tempeln, B estreuen und\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwi-               Aufbringen von B ildern sowie Arbeiten von Litzen\nschenprüfung durchzuführen. S ie soll vor dem Ende des                   und B orten vervielfältigen,\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\nf) Gehänge nach M uster fertigen oder\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte              g) C hristbaumschmuckartikel nach Wahl blasen und\nAusbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und K ennt-                veredeln;\nnisse sowie auf den im B erufsschulunterricht entspre-           3. in der Fachrichtung K unstaugen:\nchend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff,\nsoweit er für die B erufsausbildung wesentlich ist.                  J e nach P roduktpalette des Ausbildungsbetriebes:\n(3) Im praktischen Teil der P rüfung soll der P rüfling in                                 Alternative I\nhöchstens sechs S tunden drei Arbeitsproben durch-\na) ein P aar K ristallfischaugen nach M uster fertigen,\nführen. Hierfür kommen insbesondere in B etracht:\nb) ein P aar Emailleaugen nach M uster fertigen und\n1. Herstellen von gegliederten Vollglasartikeln,\nc) ein P aar S äugetieraugen nach M uster fertigen.\n2. Herstellen von Hohlglasartikeln in offener oder\ngeschlossener Form;                                                                       Alternative II\ndabei sollen die B ereiche Vollglas und Hohlglas mit min-            a) ein K unstauge mit vorderer Augenkammer und ver-\ndestens je einer Arbeitsprobe berücksichtigt werden.                     schwommenem Limbusrand fertigen und\n(4) Im schriftlichen Teil der P rüfung soll der P rüfling in      b) eine S tandardform aus Hohlglas fertigen.\ninsgesamt höchstens 180 M inuten Aufgaben, die sich auf\npraxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden                 (3) Im schriftlichen Teil der P rüfung soll der P rüfling in\nGebieten lösen:                                                  den P rüfungsbereichen Technologie, Arbeitsplanung und\nArbeitsorganisation sowie Wirtschafts- und S ozialkunde\n1. S icherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\ngeprüft werden. Es kommen Aufgaben, die sich auf pra-\nUmweltschutz,\nxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus fol-\n2. Verarbeitungseigenschaften und Einsatz verschiede-            genden Gebieten in B etracht:\nner Glassorten für die K unstglasfertigung,\n1. im P rüfungsbereich Technologie:\n3. zeichnerisches Entwerfen und technische Umsetzung,\na) in der Fachrichtung Glasgestaltung:\n4. Verfahren der K unstglasveredelung,\naa) S icherheit und Gesundheitsschutz bei der\n5. berufsbezogene B erechnungen.                                             Arbeit, Umweltschutz,\nbb) Werk- und Hilfsstoffe,\n§8\ncc) historische und zeitgenössische Formenspra-\nAbschlußprüfung                                        che,\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der                 dd) Verfahren zur Herstellung von Gebrauchs- und\nAnlage aufgeführten Fertigkeiten und K enntnisse sowie                       Ziergläsern,\nauf den im B erufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff,\nsoweit er für die B erufsausbildung wesentlich ist.                      ee) Verfahren zur Herstellung hohlgeblasener und\nmassiver Glasplastiken,\n(2) Der P rüfling soll im praktischen Teil der P rüfung in\ninsgesamt höchstens acht S tunden in der Fachrichtung                    ff) Qualitätsmerkmale;\nGlasgestaltung sechs Arbeitsproben, in der Fachrichtung              b) in der Fachrichtung C hristbaumschmuck:\nC hristbaumschmuck fünf Arbeitsproben, in der Fachrich-\naa) S icherheit und Gesundheitsschutz bei der\ntung K unstaugen in der Alternative I drei Arbeitsproben, in\nArbeit, Umweltschutz,\nder Alternative II zwei Arbeitsproben durchführen. Hierfür\nkommen insbesondere in B etracht:                                        bb) Werk- und Hilfsstoffe,","1614              B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998\ncc) historische und zeitgenössische Formenspra-              (4) Für den schriftlichen Teil der P rüfung ist von folgen-\nche,                                                 den zeitlichen Höchstwerten auszugehen:\ndd) Verfahren zur Herstellung von C hristbaum-            1. im P rüfungsbereich Technologie              180 M inuten,\nschmuck,\n2. im P rüfungsbereich Arbeitsplanung\nee) Verfahren zur Veredelung von C hristbaum-\nund Arbeitsorganisation                     120 M inuten,\nschmuck,\nff) Qualitätsmerkmale;                                    3. im P rüfungsbereich Wirtschafts-\nund S ozialkunde                             60 M inuten.\nc) in der Fachrichtung K unstaugen:\naa) S icherheit und Gesundheitsschutz bei der                (5) Der schriftliche Teil der P rüfung ist auf Antrag des\nArbeit, Umweltschutz,                                P rüflings oder nach Ermessen des P rüfungsausschusses\nin einzelnen P rüfungsbereichen durch eine mündliche\nbb) Werk- und Hilfsstoffe,                                P rüfung zu ergänzen, wenn diese für das B estehen der\ncc) anatomischer Aufbau von Tier- und M en-               P rüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil\nschenaugen,                                          der P rüfung hat gegenüber der mündlichen P rüfung das\ndd) Verfahren zur Herstellung massiver Kunstaugen,        doppelte Gewicht.\nee) Verfahren zur     Herstellung    hohlgeblasener          (6) Innerhalb des schriftlichen Teils der P rüfung ist der\nK unstaugen,                                         P rüfungsbereich Technologie mit 50 vom Hundert, der\nff) Qualitätsmerkmale;                                    P rüfungsbereich Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation\nmit 30 vom Hundert und der P rüfungsbereich Wirtschafts-\n2. im P rüfungsbereich Arbeitsplanung und Arbeitsorgani-         und S ozialkunde mit 20 vom Hundert zu gewichten.\nsation:\na) P lanen, Entwerfen und Gestalten von K unstglasob-            (7) Die P rüfung ist bestanden, wenn jeweils im prakti-\njekten,                                                   schen und schriftlichen Teil der P rüfung sowie innerhalb\ndes schriftlichen Teils der P rüfung im P rüfungsbereich\nb) P lanen, Entwerfen und Gestalten von Dekoren,              Technologie mindestens ausreichende Leistungen\nc) M aterialbedarfsberechnungen,                              erbracht sind.\nd) K alkulieren von Angeboten;\n§9\n3. im P rüfungsbereich Wirtschafts- und S ozialkunde:\nInkrafttreten\nallgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche\nZusammenhänge der B erufs- und Arbeitswelt.                      Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in K raft.\nB onn, den 19. J uni 1998\nD er B und es minis ter für W irts c haft\nIn Vertretung\nB ünger","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998               1615\nAnlage\n(zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die B erufsausbildung\nzum Glasbläser/zur Glasbläserin\nI. Gemeinsame Ausbildungsinhalte\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                 in Wochen\nLfd.            Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens       im Ausbildungsjahr\nNr.    Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2        3\n1                 2                                               3                                       4\n1  B erufsbildung, Arbeits-       a) B edeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere\nund Tarifrecht                    Abschluß, Dauer und B eendigung, erklären\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)             b) gegenseitige Rechte und P flichten aus dem Ausbil-\ndungsvertrag nennen\nc) M öglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen\nd) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen\ne) wesentliche B estimmungen der für den ausbilden-\nden B etrieb geltenden Tarifverträge nennen\n2  Aufbau und Organisation        a) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes\ndes Ausbildungsbetriebes          erläutern\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)             b) Grundfunktionen des ausbildenden B etriebes wie\nB eschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung\nerklären\nc) B eziehungen des ausbildenden B etriebes und seiner\nB elegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, B erufs-\nvertretungen und Gewerkschaften nennen\nd) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-\ntriebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht-\nlichen Organe des ausbildenen B etriebes beschrei-\nben                                                       während der\ngesamten\n3  S icherheit und Gesund-        a) Gefährdung von S icherheit und Gesundheit am              Ausbildung\nheitsschutz bei der Arbeit        Arbeitsplatz feststellen und M aßnahmen zu ihrer          zu vermitteln\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)                Vermeidung ergreifen\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz-            und Unfallverhü-\ntungsvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste M aßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden B randschutzes an-\nwenden; Verhaltensweisen bei B ränden beschreiben\nund M aßnahmen zur B randbekämpfung ergreifen\n4  Umweltschutz                   Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)             beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen B eitrag zum Umweltschutz\nan B eispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen\ndes Umweltschutzes anwenden\nc) M öglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-\nnenden Energie- und M aterialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden, S toffe und M aterialien einer\numweltschonenden Entsorgung zuführen","1616                B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter             in Wochen\nLfd.               Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens   im Ausbildungsjahr\nNr.        Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2        3\n1                     2                                                       3                                  4\n5      P lanen und Vorbereiten            a) Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organi-\nvon Arbeitsabläufen sowie                satorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten\nK ontrollieren und Bewer-                planen und abstimmen\nten der Arbeitsergebnisse1)        b) Handskizzen und Fachzeichnungen lesen und anfer-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)                       tigen\nc) Ausgangsmaterialien auswählen und zur Verarbei-\ntung bereitstellen                                     5\nd) Arbeitsergebnisse nach Qualitätskriterien kontrollie-\nren und bewerten sowie fehlerhafte Artikel aussortie-\nren\ne) Artikel verpacken, versandfertig machen und prä-\nsentieren\n6      Einsetzen, P flegen und            a) Geräte, M aschinen und Anlagen für die Formgebung\nWarten vom Arbeitsmit-                   und Veredelung von Glasartikeln einsetzen\nteln, Werkzeugen, Gerä-            b) Werkzeuge für das K unstglasblasen handhaben\nten, M aschinen und Anla-\ngen1)                              c) Werkzeuge, Geräte, M aschinen, Formen und Anla-           3\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)                       gen der K unstglasfertigung sowie B ehälter und Füll-\nvorrichtungen für das B eschichten pflegen, warten\nund instand halten\n7      Trennen und Umformen               a) Glasstäbe und Glasröhren nach Farbe und Durch-\nvon Glasstäben und Glas-                 messer sortieren und reinigen\nröhren                             b) Glasstäbe sowie Glasröhren trennen und S pitzen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)                       ziehen\nc) Vollglaskugeln aus Glasstäben herstellen\nd) Hohlglaskugeln aus Röhren herstellen\ne) zwei Vollglaskugeln zusammensetzen sowie Glas-           10\nröhren durch Ringschieben verformen\nf) Farbglasstäbe zu neuer B asisfarbe mischen\ng) Glasstäbe und Glasröhren zusammensetzen\nh) Vollglaskugeln durch Verformen und Ansetzen zu\nObjekten gestalten\n8      Fügen und Formen von               a) S tandflächen formen\nGlasstäben und Glas-               b) Hohlglaskörper zu K ugel- und B irnenformen aufbla-\nröhren                                   sen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)\nc) Glasröhren durch Zusammenschmelzen wandungs-\ngleich verbinden\nd) Glasstäbe und Glasröhren biegen\n8\ne) Glasstäbe zu Fadenstäben verschmelzen und abdre-\nhen\nf) Glasstäbe und Glasröhren durch Löten, K leben und\nK itten verbinden\ng) Glas-M etall-Verbindungen herstellen\n1\n) Die laufenden Nummern 5 und 6 sollen integriert mit anderen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998                         1617\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                   in Wochen\nLfd.                Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens         im Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1          2       3\n1                     2                                                      3                                          4\n9   Herstellen von Hohlglas-               a) frei geblasene Artikel herstellen, insbesondere\nartikeln                                   Gefäße, S chalen, Vasen, Trinkgläser, C hristbaum-          16\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)                         schmuck, Gärröhrchen, K unstaugen\nb) hohlgeblasene Artikel unter Verwendung von manu-\nell geführten Werkzeugen herstellen, insbesondere                   12\nReflexkugeln, K ugeln mit Glasöse, Vasen\nc) durch Farb- und            Fadenstäbe aufgeschmolzene\n8\nDekore herstellen\nd) formgeblasene Artikel           herstellen,     insbesondere\n8\nC hristbaumschmuck\n10    Formen von Vollglas-                    a) dekorativen Raumschmuck gestalten                             6\nartikeln\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 10)                     b) aufsitzende Tierplastiken gestalten                           4\nc) wenig gegliederte Tierplastiken, insbesondere Vögel\n6\nund Fische, herstellen\nd) Grundformen menschlicher Figuren herstellen\ne) Glasposten in Formen stoßen und durch Farb- und                             8\nFadenstäbe aufgeschmolzene Dekore herstellen\nZur Fortsetzung der B erufsausbildung sollen Ausbildungsinhalte aus der laufenden Num-\nmer 9 oder der laufenden Nummer 10 des Ausbildungsrahmenplanes unter B erücksich-                                          10\ntigung betriebsbedingter S chwerpunkte vertieft vermittelt werden.\nII. Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen\nA. F a c h r i c h t u n g G l a s g e s t a l t u n g\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                   in Wochen\nLfd.                Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens         im Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1          2       3\n1                     2                                                      3                                          4\n1   Anfertigen von Hohlglas-               a) zweibeinige Hohlglastiere gestalten\ntieren in verschiedenen                b) vierbeinige Hohlglastiere gestalten\nGrößen und S tellungen                                                                                                      6\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)\n2   Anfertigen von                         a) K ugelvasen formen und Faden- und Noppendekor\nGebrauchs- und Zierglä-                    aufbringen\nsern mit Dekor in ver-                 b) Einblumenvasen mit zwei eingeschobenen Ringen\nschiedenen Größen                          formen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2)\nc) Bechervasen, insbesondere in Glocken- und Zylinder-\nform mit Faden- und Noppendekor sowie glattem\nund gewelltem Rand, formen                                                     16\nd) S chalen mit Fadendekor, abgesprengt, geschliffen\nund verschmolzen, formen\ne) langstielige K erzenhalter mit eingesetztem S tiel, S tiel\nmit verdrehter Fadenauflage und Tellerfuß formen\nf) Ziergläser mit aufgeschmolzenen M etalloxiden und\nEmailleauflagen anfertigen","1618               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter             in Wochen\nLfd.                 Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens    im Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2        3\n1                       2                                                     3                                   4\n3   Anfertigen anspruchsvoller             a) Vogelplastiken, insbesondere Reiher, Fasane und\nGlasplastiken nach vor-                    P faue mit aufgeschmolzenen Flügeln, formen\ngegebenen und eigenen                                                                                                10\nb) stark gegliederte Tierplastiken mit aufgesetzten Teilen,\nEntwürfen\ninsbesondere K atzen und Hunde, formen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3)\nc) stark gegliederte Tierplastiken mit angesetzten Teilen,\ninsbesondere Rehböcke, formen\nd) mehrfach angesetzte Tierplastiken, insbesondere\nHirsche, formen                                                           10\ne) Tierplastiken in verschiedenen B ewegungshaltungen\nauf S ockel, insbesondere P ferde, formen\nf) großvolumige P lastiken, insbesondere B ären, for-\nmen\ng) stilisierte P lastiken formen                                              10\nh) Glasmontagen anfertigen\nB. F a c h r i c h t u n g C h r i s t b a u m s c h m u c k\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter             in Wochen\nLfd.                 Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens    im Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2        3\n1                       2                                                     3                                   4\n1    Fertigen von anspruchs-               a) K ugeln mit Glasöse und Öffnung formen\nvollem C hristbaum-                   b) Glocken in verschiendenen Formen und Größen frei\nschmuck frei geformt oder                 formen                                                                    10\nin Formen geblasen\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 1)                    c) Doppel- und Dreifachspitzen glatt, gerieft, mit Refle-\nxen und geschobenen Ringen blasen\nd) Lyra- und S trahlenspitzen frei blasen\ne) S onderformen, insbesondere Trompeten, Vasen und                             5\nFantasieformen, anfertigen\nf) Dekorationselemente, insbesondere Oliven, formen                             4\ng) formgeblasene Artikel ab 100 mm und K ombinatio-\nnen aus frei und in Formen geblasenen Elementen                             7\nfertigen und veredeln\n2   Veredeln von C hristbaum-              a) Grundfarben durch Tauchen, S treichen und S pritzen\nschmuck                                    auftragen                                                                   4\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 2)\nb) Linienarten, B änder, Ornamente und M otive mit dem\nP insel malen\nc) mit allen Lackarten kopieren und mustergetreu\nmalen                                                                     10\nd) C hristbaumschmuck stempeln und bestreuen sowie\nB ilder, Litzen und B orten aufbringen\ne) C hristbaumschmuck durch Umspinnen veredeln","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu B onn am 29. J uni 1998                    1619\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                  in Wochen\nLfd.              Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens         im Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2        3\n1                    2                                                   3                                        4\nf) C hristbaumschmuck lüstern und                Einbrennfarben\nauftragen                                                                        4\ng) Dekorationsartikel und Gehänge anfertigen sowie\nmit Glasfaser und ausgewählten M aterialien Form-\nartikel, insbesondere Vögel und Engel, dekorieren\nh) C hristbaumschmuck durch S iebdruck veredeln                                     8\ni) Einzelkugeln durch M ehrfarbenmalerei sowie B au-\nernmalerei dekorieren\nC. F a c h ric h tu n g K u n s ta u g e n\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                  in Wochen\nLfd.              Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens         im Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2        3\n1                    2                                                   3                                        4\n1   Gestalten der Iris und der         a) B asisfarbe aufschmelzen\nP upille                           b) Irisstruktur aufbauen\n(§ 3 Abs. 4 Nr. 1)                                                                                                   14\nc) P upille aufschmelzen\nd) K ristallglas aufsetzen\nAlternative I\ne) Emailleglas und Emaillefarben aufschmelzen\nf) M etallhülsen aufsetzen                                                          8\nAlternative II\ne) verschwommenen Limbusrand herstellen\n2   Herstellen der Augenform           a) massive oder hohle Grundformen aus K ristall- oder\n(§ 3 Abs. 4 Nr. 2)                    K ryolithglas herstellen                                                       10\nAlternative I\nb) angeschmolzene Ecken herstellen\nc) M etalldraht und -ösen einschmelzen\nd) S äugetier-S onderformen herstellen\ne) konkav-konvexe Augenform ausblasen\nAlternative II                                          20\nb) ovale Augenform blasen und gestalten\nc) Augenform anreißen\nd) Rückwand gestalten\ne) Handhabe abschmelzen\nf) Rückwand verschmelzen\ng) S tandardform thermisch abtrennen und Rand ver-\nschmelzen"]}