{"id":"bgbl1-1998-36-11","kind":"bgbl1","year":1998,"number":36,"date":"1998-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/36#page=76","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-36-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_36.pdf#page=76","order":11,"title":"Verordnung zur Einführung und Änderung von Vordrucken für gerichtliche Verfahren","law_date":"1998-06-19T00:00:00Z","page":1364,"pdf_page":76,"num_pages":11,"content":["1364                B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998\nVerordnung\nzur Einführung und Änderung von Vordrucken für gerichtliche Verfahren\nVom 19. J uni 1998\nAuf Grund des § 659 Abs. 1 und des § 703c Abs. 1 der           der Aufschrift „Abschrift für Antragsteller/in“ und das dritte\nZivilprozeßordnung, von denen § 659 durch Artikel 3 Nr. 9         mit der Aufschrift „Abschrift für Antragsgegner/in“ zu ver-\ndes Gesetzes vom 6. April 1998 (B GB l. I S . 666) eingefügt      sehen.\nworden ist und § 703c durch Artikel 1 Nr. 95 des Gesetzes\n(3) Die Vordrucke können, soweit sie von den in § 212a\nvom 3. Dezember 1976 (B GB l. I S . 3281) eingefügt und\nder Zivilprozeßordnung bezeichneten P ersonen oder S tel-\ndurch Artikel 1 Nr. 56 des Gesetzes vom 17. Dezember\nlen verwendet werden, auch mit Hilfe einer elektronischen\n1990 (B GB l. I S . 2847) geändert worden ist, in Verbindung\nDatei ausgefüllt und ausgedruckt werden. Auf den Aus-\nmit Artikel 10 des Gesetzes vom 24. J uni 1994 (B GB l. I\ndrucken soll der Hersteller der Datei erkennbar und in\nS . 1325) und Artikel 15 des Gesetzes vom 9. J uni 1998\neiner K urzbezeichnung die Fundstelle des Vordrucks im\n(B GB l. I S . 1242) verordnet das B undesministerium der\nB undesgesetzblatt angegeben sein.\nJ ustiz:\nArtikel 1                                                           §3\nVerordnung zur Einführung                                          Zulässige Abweichungen\nvon Vordrucken für das vereinfachte Verfahren                   Folgende Abweichungen von den in den Anlagen 1\nüber den Unterhalt minderjähriger Kinder                 und 2 bestimmten Vordrucken sind zulässig:\n(Kindesunterhalt-Vordruckverordnung – KindUVV)\n1. B erichtigungen, die auf einer Änderung von Rechtsvor-\n§1                                     schriften beruhen;\nVordrucke                              2. Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die es,\nohne den Inhalt der Vordrucke zu verändern oder das\n(1) Für das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung des             Verständnis der Vordrucke zu erschweren, den Gerich-\nUnterhalts für ein minderjähriges K ind werden eingeführt             ten ermöglichen, die Verfahren maschinell zu bearbei-\n1. der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für den Antrag auf              ten, für die B earbeitung technische Entwicklungen\nFestsetzung des Unterhalts nach den § § 645, 646 der              nutzbar zu machen oder vorhandene technische Ein-\nZivilprozeßordnung und das in dieser Anlage bestimm-              richtungen weiter zu nutzen;\nte M erkblatt,                                                3. Verringerung oder Erweiterung der notwendigen\n2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für die Erhebung                Ausfüllfelder für Fälle, in denen Unterhalt für weniger\nvon Einwendungen gegen die Festsetzung des Unter-                 oder mehr als drei K inder geltend gemacht wird oder\nhalts nach § 648 der Zivilprozeßordnung.                          aus anderen Gründen Ausfüllfelder für weitere An-\ngaben notwendig sind.\n(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, soweit Unterhalt\n1. für Zeiträume, für die das K ind Hilfe nach dem B undes-\n§4\nsozialhilfegesetz, Leistungen nach dem Unterhalts-\nvorschußgesetz oder Unterhalt nach § 1607 Abs. 2, 3                                Übergangsvorschrift\ndes B ürgerlichen Gesetzbuchs erhalten hat, von dem              S oweit nach den in Anlage 1 und 2 bestimmten Vor-\nTräger der S ozialhilfe, dem Land oder dem Dritten aus        drucken zur B ezeichnung der Höhe des Unterhalts für\nübergegangenem Recht oder                                     einen Zeitraum vor dem 1. J uli 1998 auf die Regelbeträge\n2. nach § 91 Abs. 3 S atz 2 des B undessozialhilfegesetzes        B ezug genommen wird, bezeichnet die B ezugnahme den\noder nach § 7 Abs. 4 S atz 1 des Unterhaltsvorschuß-          Regelbedarf nach § 1 der zuletzt durch Artikel 21 des\ngesetzes                                                      Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (B GB l. I S . 2998) ge-\nänderten Regelunterhalt-Verordnung vom 27. J uni 1970\nverlangt wird.                                                    (B GB l. I S . 1010), der Verordnung zur Festsetzung des\nRegelbedarfs in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages\n§2                                 genannten Gebiet vom 25. S eptember 1995 (B GB l. I\nAusführung der Vordrucke                         S . 1190) und den auf Grund des Artikels 234 § 9 des\nEinführungsgesetzes zum B ürgerlichen Gesetzbuche er-\n(1) Der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für den Antrag          lassenen Rechtsverordnungen.\nauf Festsetzung von Unterhalt soll in der erforderlichen\nS tückzahl als Durchschreibesatz ausgeführt werden, der\ninsbesondere die für die Zustellung erforderliche Abschrift                                  Artikel 2\ndes Antrags mit einem Vordruck der M itteilung des\nGerichts nach § 647 der Zivilprozeßordnung enthält.                       Änderung der Verordnung zur Einführung\nvon Vordrucken für das Mahnverfahren\n(2) Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck ist als Vor-\ndrucksatz auszuführen, der aus drei gleichlautenden                  In die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. J uni\nS tücken des Vordrucks besteht. Das erste S tück ist mit          1998 (B GB l. I S . 1242) geänderte Verordnung zur Einfüh-\nder Aufschrift „Erstschrift für das Gericht“, das zweite mit      rung von Vordrucken für das M ahnverfahren vom","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998                 1365\n6. M ai 1977 (B GB l. I S . 693) wird nach § 1 folgender § 1a     pel des Gerichts anstelle des dort vorgesehenen Anschrif-\neingefügt:                                                        tenfensters den Vermerk enthalten: „Die Angaben zum\nInhalt des M ahnbescheids auf diesem von mir unter-\n„§ 1a\nschriebenen B latt stimmen mit denen auf B latt 2 und 3\nB eschriftung mittels S chreibprogramm                  überein“. In dem mit dem Antrag auf Erlaß des M ahnbe-\n(1) Die in § 212a der Zivilprozeßordnung bezeichneten          scheids einzureichenden B latt 3 entfallen in der Zustel-\nP ersonen und S tellen können den in Anlage 1 bestimmten          lungsnachricht der letzte S atz und der Vordruck auf der\nVordruck in einem aus B latt 1 bis 3 bestehenden Teil des         Rückseite. Das für den Antrag auf Erlaß des Voll-\nVordrucks für den Antrag auf Erlaß des M ahnbescheids             streckungsbescheids verwendete B latt 3 soll ohne die\nund in einem aus B latt 3 bis 5 bestehenden Teil des Vor-         Zustellungsnachricht ausgeführt werden und muß in dem\ndrucks für den Antrag auf Erlaß des Vollstreckungs-               freien Feld neben dem Raum für den Eingangsstempel\nbescheids in einer Ausführung verwenden, in der die B lät-        des Gerichts anstelle des dort vorgesehenen Anschriften-\nter jeweils einzeln mit Hilfe eines S chreibprogramms             fensters den Vermerk enthalten: „Die Angaben in dem mir\nbeschriftet werden. Das P rogramm muß                             vom Gericht als Zustellungsnachricht übermittelten B latt 3\nsind auf das hier von mir unterschiebene B latt vollständig\n1. die Übereinstimmung der von B latt 1 auf B latt 2 bis 5        und richtig übertragen worden. Die Angaben zum Inhalt\nund der von B latt 3 auf B latt 4 und 5 zu übertragenden      des Vollstreckungsbescheids auf diesem B latt stimmen\nAngaben gewährleisten,                                        mit denen auf B latt 4 und 5 überein.“\n2. gegen verändernde Eingriffe in die auf die Folgeblätter           (3) Die B lätter sollen mit einem Durchschreibemittel\nzu übertragenden Angaben hinreichend geschützt sein           versehen sein, das auch bei handschriftlicher B earbeitung\nund                                                           durch das Gericht die Lesbarkeit der Durchschriften\n3. die Ausfüllung des unteren Anschriftenfeldes auf dem           gewährleistet; § 1 Abs. 2 S atz 5 gilt entsprechend.\nmit dem Antrag auf Erlaß des M ahnbescheids einzu-               (4) Treten nicht dem Gericht zuzurechnende M ängel\nreichenden B latt 3 und auf B latt 4                          auf, ist die Anwendung der vorstehenden Vorschriften\nvorsehen.                                                         auszusetzen, bis die Ursache behoben ist.“\n(2) Der Hersteller der Vordrucke sowie der Hersteller\nund die B ezeichnung des für die B eschriftung verwende-                                    Artikel 3\nten P rogramms müssen mindestens auf B latt 1 und dem\nfür den Antrag auf Erlaß des Vollstreckungsbescheids ver-                                 Inkrafttreten\nwendeten B latt 3 erkennbar gemacht sein. B latt 1 muß in            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\ndem freien Feld neben dem Raum für den Eingangsstem-              in K raft.\nDer B undesrat hat zugestimmt.\nB onn, den 19. J uni 1998\nD er B und es minis ter d er J us tiz\nS c hmid t- J o rtz ig","1366                  B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998\nAnlage 1\nAn das\n�   Amtsgericht– Familiengericht\nP lz, Ort\nRaum für Geschäftsnummer des Gerichts\n�             Antragsgegner/in\nAntrag auf Festsetzung von Unterhalt                                                                              – Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Merkblatt zu diesem Vordruck –\nAntragsteller/in                                                                                                                                                in eigenem    als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter/in des K indes beantragt                             Namen         Vertreter/in\n�            �\n� E\nVorname, Name, P lz, Wohnort des minderjährigen K indes                                                                                                                geboren am\n� 1\n2\n3\nB eistand/P rozeßbevollmächtigte/r\n�\nEs wird beantragt, den Unterhalt, den der/die Antragsgegner/in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:\n�        Vorname des K indes\nUnterhalt gemäß den Alters-       Unterhalt abweichend von den Alters-            festzusetzen in Prozent des         Die kindbezogenen Leistungen\nstufen der RegelbetragVO                stufen der RegelbetragVO                   derzeitigen Regelbetrages           (z. B. Kindergeld) betragen\nbeginnend ab                   beginnend ab                DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\n1\nder       . Altersstufe\nin Höhe von                    ab                          DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\n,      Prozent                                                         der       . Altersstufe\nab                          DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\nder Regelbeträge\nder       . Altersstufe\nbeginnend ab                   beginnend ab                DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\n2\nder       . Altersstufe\nin Höhe von                    ab                          DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\n,      Prozent                                                         der       . Altersstufe\nab                          DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\nder Regelbeträge\nder       . Altersstufe\nbeginnend ab                   beginnend ab                DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\n3\nder       . Altersstufe\nin Höhe von                    ab                          DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\n,      Prozent                                                         der       . Altersstufe\nab                          DM mtl.                                                ab                        DM mtl.\nder Regelbeträge\nder       . Altersstufe\n�       Die Voraussetzungen, unter denen Unterhalt für die Ver-    Auf die Rückstände sind seit dem DM für K ind �                    1         DM für K ind �2           DM für K ind �3\ngangenheit verlangt werden kann, liegen seit dem vorste-   unter „beginnend ab“ bezeichneten\nhend unter „ beginnend ab“ angegebenen Zeitpunkt vor.      Zeitpunkt bis heute gezahlt                    �\nandere P erson (B ezeichnung)\n�       Die kindbezogenen                                          die M utter                 der Vater\nLeistungen (z. B . K indergeld) erhält:\n�              Für das Verfahren wird Prozeßkostenhilfe beantragt.                               Es wird beantragt, die von dem/der Antragsgegner/in                      DM\nEine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.            an den/die Antragsteller/in zu erstattenden Kosten festzusetzen auf:\n�       Zwischen K ind �     1 �  2 � 3 und Antragsgegner/in besteht ein Eltern-K ind-Verhältnis.\nK ind �  1 � 2 � 3 lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die\nder Unterhalt festgesetzt werden soll, weder Leistungen nach dem B undessozialhilfe- oder dem Unterhaltsvorschußgesetz noch Unterhalt von\neiner verwandten oder dritten P erson im S inne des § 1607 Abs. 2, 3 B GB erhalten.\nÜ ber den U nterhaltsanspruch hat bisher weder ein G ericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein\nVollstreckungstitel errichtet worden.\nOrt, Datum                                                          Unterschrift Antragst./gesetzl. Vertr./P rozeßbevollm.                Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift)","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998                                1367\nzu Anlage 1\nMerkblatt\nzum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein\nminderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren\nAllgemeine Hinweise\nWorum geht es in dem vereinfachten Verfahren?\nDas vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen K ind getrenntlebender – verheirateter oder nicht-\nverheirateter – Eltern die M öglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den mit ihm nicht zusammen-\nlebenden Elternteil rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.\nWo und wie ist die Festsetzung des Unterhalts zu beantragen?\nZuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen B ezirk das K ind\nwohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.\nAntragsvordrucke sind beim J ugendamt oder bei jedem Amtsgericht erhältlich, die Ihnen auch beim Aus-\nfüllen des Vordrucks behilflich sind.\nUm zu klären, ob und mit welchem Ziel das vereinfachte Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist, sollten S ie sich\nan einen Angehörigen der rechtsberatenden B erufe (z. B . R echtsanwältin, R echtsanwalt) oder an das\nJ ugendamt wenden, dessen gesetzliche Aufgabe es unter anderem ist, alleinerziehende M ütter oder Väter\nbei der G eltendmachung von U nterhaltsansprüchen für das K ind kostenfrei zu beraten und zu unter-\nstützen. Außerdem besteht die M öglichkeit einer kostenfreien oder doch wesentlich verbilligten Rechts-\nberatung nach dem B eratungshilfegesetz, über die S ie sich gegebenenfalls bei Ihrem Amtsgericht oder\neiner Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt erkundigen sollten.\nWas geschieht in dem vereinfachten Verfahren?\nIn dem Verfahren setzt das G ericht den U nterhalt auf Antrag des K indes oder des Elternteils, der den\nUnterhalt für das K ind geltend macht, in einem B eschluß fest. Aus dem B eschluß kann wie aus einem Urteil\ndie Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird.\nDas K ind oder der Elternteil, der die F estsetzung des U nterhalts für das K ind beantragt, wird in dem\nVerfahren als Antragsteller bzw. Antragstellerin bezeichnet, der auf U nterhaltszahlung in Anspruch\ngenommene Elternteil, je nachdem ob dies der Vater oder die M utter ist, als Antragsgegner oder Antrags-\ngegnerin.\nIn welcher Höhe kann die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren\nbeantragt werden?\nNach dem B ürgerlichen G esetzbuch hat ein K ind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung\nentsprechenden U nterhalt. Der U nterhalt umfaßt den gesamten Lebensbedarf des K indes einschließlich\nder K osten einer angemessenen Vorbildung zu einem B eruf. Die Höhe des Unterhalts, den das K ind ver-\nlangen kann, hängt davon ab, wie hoch das zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen\ndes unterhaltsverpflichteten Elternteils ist.\nDas K ind kann den U nterhalt nach seiner Wahl als gleichbleibenden M onatsbetrag oder veränderlich\nin Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes der Regelbeträge nach der Regelbetrag-Verordnung\nverlangen.\nDie Festlegung des Unterhalts als Vomhundertsatz der Regelbeträge hat den Vorteil, daß dem K ind wegen\ndes höheren Lebensbedarfs, den es mit dem Heranwachsen ab Erreichen bestimmter Altersstufen hat,\noder wegen der allgemeinen Einkommensentwicklung künftige K lagen auf Abänderung des U nterhalts\nweitgehend erspart werden.\nDie Regelbeträge sind in der Regelbetrag-Verordnung nach dem Alter des K indes gestaffelt, und zwar für\ndie Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten bis zur\nVollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebensjahr an\n(dritte Altersstufe). S ie verändern sich erstmals zum 1. J uli 1999 und danach zum 1. J uli jeden zweiten\nJ ahres entsprechend der Nettolohnentwicklung gemäß einer gesetzlichen B erechnungsformel. Für K inder,\ndie in den neuen B undesländern leben, gelten bis auf weiteres noch niedrigere Regelbeträge als für K inder\nin den alten Ländern. B is zum 30. J uni 1999 betragen die Regelbeträge:\n1. Altersstufe, DM        2. Altersstufe, DM      3. Altersstufe, DM\nalte Länder                             349                       424                     502\n(§ 1 RegelbetragVO)\nneue Länder                             314                       380                     451\n(§ 2 RegelbetragVO)","1368   B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998\n–2–\nDie Regelbeträge bezeichnen nicht den zum Unterhalt des K indes bei einfacher Lebenshaltung erforder-\nlichen B edarf. Damit der im R egelfall notwendige B edarf stets im vereinfachten Verfahren festgesetzt\nwerden kann, ist die G renze, bis zu der es statthaft ist, auf das Eineinhalbfache (150 % ) der Regel-\nbeträge festgelegt worden.\nKann der als Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen\nerheben?\nG egen die Festsetzung des U nterhalts in der für das K ind beantragten Höhe kann der in Anspruch ge-\nnommene Elternteil Einwendungen nur erheben, wenn er bestimmte Auflagen erfüllt. Das gilt insbesondere\nfür den wichtigsten der möglichen Einwände, den Einwand, den Unterhalt ohne Gefährdung des eigenen\nUnterhalts nicht oder nicht in der beantragten Höhe aufbringen zu können oder dazu nicht verpflichtet zu\nsein. Diesen Einwand läßt das Gericht nur zu, d. h. es setzt den Unterhalt nur dann nicht in der für das K ind\nbeantragten Höhe fest, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil\n1. nach einem dafür eingeführten Vordruck ordnungsgemäß Auskunft über seine für die B emessung der\nUnterhaltshöhe bedeutsamen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt,\n2. B elege (z. B . Lohnabrechnung des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheid) über seine Einkünfte\nvorlegt und\n3. eine Erklärung darüber abgibt, inwieweit er zur Unterhaltsleistung bereit ist.\nK ommt er diesen gesetzlichen Auflagen nicht rechtzeitig in allen P unkten nach, läßt das Gericht den Ein-\nwand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der für das K ind verlangten Höhe fest.\nWerden die genannten Auflagen erfüllt, teilt das Gericht die erteilte Auskunft und die vorgelegten B elege\ndem anderen Elternteil bzw. der P erson oder S telle mit, die das K ind in dem Verfahren vertritt. Auf Antrag\nsetzt es den U nterhalt für das K ind – gerichtskostenfrei – in der Höhe fest, in der sich der in Anspruch\ngenommene Elternteil zur Zahlung verpflichtet hat. Die Nichterhebung einer G erichtsgebühr soll es den\nP arteien erleichtern, die K osten einer Rechtsberatung zu bestreiten.\nDie das K ind beratende P erson oder S telle wird durch die ordnungsgemäß erteilte Auskunft über die\npersönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die vorgelegten B elege über die Einkünfte in die Lage\nversetzt zu beurteilen, auf welchen B etrag der Unterhalt entsprechend der Leistungsfähigkeit des unter-\nhaltsverpflichteten Elternteils zu bemessen ist oder welche weitere Auskunft von diesem dazu eingeholt\nwerden muß.\nErgibt die B eratung, daß eine weitere Auskunft nötig ist oder höherer Unterhalt verlangt werden kann als\nder, der nach der Verpflichtungserklärung festgesetzt worden ist, kann der weitergehende Anspruch des\nK indes im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht verfolgt werden. Ein solches ist mit K osten verbun-\nden, die im Einzelfall das für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen des unterhalts-\nverpflichteten Elternteils mindern können. B evor das streitige Verfahren beantragt wird, empfiehlt es sich\ndaher in der Regel, dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zunächst G elegenheit zu geben, die erforder-\nliche weitere Auskunft freiwillig zu erteilen bzw. sich in einer vom J ugendamt oder Amtsgericht kostenfrei\naufgenommenen Urkunde freiwillig zur Zahlung des höheren Unterhalts zu verpflichten.\nWird das Kind durch die Wahl des vereinfachten Verfahrens gebunden?\nDas K ind kann zwischen dem vereinfachten Verfahren und der Erhebung einer Unterhaltsklage, über die\ndas Familiengericht durch Urteil entscheidet, frei wählen. Es wird durch die Festsetzung des Unterhalts im\nvereinfachten Verfahren nicht gebunden und nicht daran gehindert, später mit einer K lage einen Anspruch\nauf höheren U nterhalt geltend zu machen, auch wenn sich die für die B emessung des U nterhalts maß-\ngebenden Verhältnisse zwischenzeitlich nicht geändert haben.\nWas ist zu beachten?\nB evor der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bei dem Familiengericht ein-\ngereicht wird, sollte dem unterhaltsverpflichteten Elternteil grundsätzlich G elegenheit gegeben werden,\nsich in einer U rkunde, die das J ugendamt oder das Amtsgericht kostenfrei aufnimmt, zur Zahlung des\nUnterhalts in vollstreckbarer Form zu verpflichten. Wird dies nicht beachtet, können dem K ind oder dem\nElternteil, der das Verfahren für das K ind betreibt, die K osten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der in\nAnspruch genommene Elternteil einwendet, zu dem Verfahren keinen Anlaß gegeben zu haben, und sich\nsofort zur Unterhaltszahlung verpflichtet.\nAusfüllhinweise\n� Der Festsetzungsantrag ist an das Amtsgericht-Familiengericht zu richten, in dessen B ezirk das K ind oder\nder Elternteil, in dessen Obhut sich das K ind befindet, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.\nEinzutragen sind hier P ostleitzahl und Ort dieses Gerichts.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998                        1369\n–3–\n� In diesem Feld den auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommenen Elternteil bitte in der Form der P ost-\nanschrift mit Vornamen, Namen und Anschrift bezeichnen.\n� In der mit E bezeichneten Zeile bitte mit Vornamen, Namen und Anschrift den Elternteil bezeichnen, der\ndie Festsetzung des U nterhalts für das K ind in eigenem Namen oder als dessen gesetzliche Vertreterin\noder gesetzlicher Vertreter beantragt. S olange verheiratete Eltern getrennt leben oder eine Ehesache\n(z. B . S cheidungsverfahren) zwischen ihnen anhängig ist, kann ein Elternteil U nterhaltsansprüche des\nK indes gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen. In diesem Fall ist das erste\nK ästchen am Ende der Zeile anzukreuzen, in allen anderen Fällen das zweite.\n� B itte das K ind, für das die Festsetzung des Unterhalts beantragt wird, jeweils mit Vornamen, Namen, P ost-\nleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum bezeichnen; beim Wohnort B erlin bitte zusätzlich den Wohnbezirk des\nK indes angeben. Wird die Festsetzung für mehr als drei K inder beantragt, können S ie ein zweites Vor-\ndruckblatt verwenden, in dem S ie die Nummern in den K ästchen am linken Rand entsprechend ändern.\n� Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn das K ind vom J ugendamt als B eistand vertreten wird oder für das\nvereinfachte Verfahren P rozeßvollmacht (z. B . einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt) erteilt ist.\n� In diesem Abschnitt des Vordrucks ist anzugeben, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der\nUnterhalt für das Kind festgesetzt werden soll und in welcher Höhe kindbezogene Leistungen (z. B. Kinder-\ngeld) für das K ind gezahlt werden. B ei der Angabe des B eginns der Unterhaltszahlung und der Höhe des\nUnterhalts sollten S ie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen P erson oder S telle beraten lassen.\nWenn S ie in dem mit „beginnend ab“ überschriebenen Datumsfeld einen zurückliegenden Zeitpunkt\nangeben, d. h. Unterhalt für die Vergangenheit verlangen, beachten S ie bitte auch den Hinweis zu �.\nF ür das in der ersten S palte mit dem Vornamen zu bezeichnende K ind kann die Höhe des verlangten\nUnterhalts entweder in der mit „Unterhalt gemäß den Altersstufen der RegelbetragVO“ überschriebenen\nSpalte oder in der mit „Unterhalt abweichend von den Altersstufen der RegelbetragVO“ überschriebenen\nangegeben werden.\nWird Unterhalt gemäß den Altersstufen der RegelbetragVO (zweite S palte) gewählt, so wird seine Höhe in\neinem Vomhundertsatz des jeweiligen für das K ind einschlägigen Regelbetrages festgesetzt. Der Unterhalt\nändert sich dann immer, wenn die Regelbeträge an die Nettolohnentwicklung angepaßt werden und wenn\ndas K ind die nächsthöhere Altersstufe erreicht. Hierzu brauchen S ie in der S palte nur das Datum des\nB eginns der Unterhaltszahlung und den Vomhundertsatz der Regelbeträge anzugeben.\nU nterhalt abweichend von den Altersstufen der R egelbetragVO (dritte S palte) kann in zwei Varianten\ngeltend gemacht werden:\n• Zum einen kann die Festsetzung eines unveränderlichen M onatsbetrags beantragt werden. In diesem\nFall ist in das K ästchen für die Angabe der Altersstufe eine Null einzutragen. Eine Anpassung des Unter-\nhalts findet dann nicht statt. Diese Variante kommt insbesondere in B etracht, wenn Unterhalt für einen\nzurückliegenden Zeitraum begehrt wird. Es können auch für verschiedene Zeiträume unterschiedliche\nU nterhaltsbeträge geltend gemacht werden, z. B . wenn sich die Einkommensverhältnisse des U nter-\nhaltspflichtigen im zurückliegenden Zeitraum verändert haben und für diesen deshalb U nterhalt in\nunterschiedlicher Höhe geschuldet wird.\n• Zum anderen kann der Unterhalt als Vomhundertsatz eines bestimmten Regelbetrages festgesetzt wer-\nden. Der Unterhalt ändert sich dann nur, wenn die Regelbeträge an die Nettolohnentwicklung angepaßt\nwerden, nicht aber, wenn das K ind die nächsthöhere Altersstufe erreicht. Auf welchen Vomhundertsatz\ndes Regelbetrages der U nterhalt nach dem in der S palte anzugebenden M onatsbetrag festzusetzen ist,\nberechnet das G ericht. Wenn S ie dazu das K ästchen für die Angabe der Altersstufe nicht ausgefüllt\nhaben, berechnet das G ericht den Vomhundertsatz von dem R egelbetrag der Altersstufe, die dem\nangegebenen Zeitraum am ehesten zuzuordnen ist.\nFür einen Zeitraum darf immer nur eine der S palten ausgefüllt werden. M öglich ist aber, für verschiedene\nZeiträume verschiedene S palten zu wählen. Insbesondere kann Unterhalt für die Vergangenheit mit dem\nM onatsbetrag in der dritten S palte (U nterhalt abweichend von den Altersstufen der R egelbetragVO ),\nU nterhalt für die Zukunft in der zweiten S palte (U nterhalt gemäß den Altersstufen der R egelbetragVO )\nangegeben werden.\nB eachten S ie bitte bei der Angabe, daß der Unterhalt im vereinfachten Verfahren nur bis zur Höhe des Ein-\neinhalbfachen der R egelbeträge festgesetzt werden kann. Das G ericht muß den Antrag als unzulässig\nzurückweisen, wenn beantragt wird, den U nterhalt auf einen höheren B etrag als 150 P rozent der Regel-\nbeträge festzusetzen. Nach den bis zum 30. J uni 1999 geltenden Regelbeträgen beträgt der Höchstbetrag,\nbis zu dem der U nterhalt – vor Anrechnung der kindbezogenen Leistungen – im vereinfachten Verfahren\nfestgesetzt werden kann:\n1. Altersstufe, DM         2. Altersstufe, DM         3. Altersstufe, DM\nalte Länder                             524                        636                        753\nneue Länder                             471                        570                        677","1370  B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998\n–4–\nAuf die Einhaltung dieser Höchstbeträge ist besonders zu achten, wenn die Festsetzung nicht gemäß den\nAltersstufen der Regelbetrag-Verordnung, sondern für von diesen abweichende Zeiträume beantragt wird.\nDie in diesem Fall in dem B etragsfeld „DM mtl.“ anzugebende Höhe des U nterhalts darf den nach dem\nAlter des K indes maßgebenden Höchstbetrag während des in dem zugehörigen Datumsfeld bezeichneten\nZeitraums nicht übersteigen.\nB esonders zu beachten ist, daß der tatsächlich geschuldete Unterhalt nicht selten hinter den Höchstbe-\nträgen zurückbleibt. Um nachteilige K ostenfolgen zu vermeiden, ist zu empfehlen, sich zunächst K larheit\nüber den ungefähr geschuldeten Unterhalt zu verschaffen. Diesen bemißt die Rechtsprechung regelmäßig\nauf der Grundlage von Unterhaltstabellen nach dem verfügbaren Einkommen des Verpflichteten. Über die\nin Ihrem Gerichtsbezirk verwandte Unterhaltstabelle informiert S ie u. a. auch das J ugendamt.\nIn der letzten S palte des Abschnitts ist von dem Zeitpunkt an, ab dem der Unterhalt festgesetzt werden\nsoll, anzugeben, in welcher H öhe für das K ind Kindergeld oder andere kindbezogene Leistungen\n(z. B . K inderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, im Ausland gezahlte, dem K indergeld\nvergleichbare Leistungen; nicht: Familienzuschlag der B eamtenbesoldung) gewährt werden. Wird für das\nK ind ein höheres K indergeld gezahlt, weil sich in der Obhut des betreuenden Elternteils ein nicht gemein-\nschaftliches K ind befindet, geben S ie dies bitte auf einem beizufügenden B latt an.\n� U nterhalt für die Vergangenheit kann von dem Zeitpunkt an gefordert werden, zu dem der unterhalts-\nverpflichtete Elternteil zum Zwecke der G eltendmachung des U nterhaltsanspruchs aufgefordert worden\nist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, oder zu dem er in Verzug gekommen ist.\nDer Unterhalt kann in diesen Fällen ab dem Ersten des M onats verlangt werden, in dem der Elternteil auf-\ngefordert worden oder in Verzug gekommen ist, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach in diesem\nM onat bereits bestanden hat. Unabhängig davon kann der Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum\nverlangt werden, in dem das K ind aus rechtlichen oder aus tatsächlichen, in den Verantwortungsbereich\ndes unterhaltsverpflichteten Elternteils fallenden G ründen an der G eltendmachung des U nterhalts-\nanspruchs gehindert war.\nWenn S ie nicht sicher sind, von welchem Zeitpunkt ab S ie den Unterhalt für das K ind verlangen können,\nsollten S ie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen P erson oder S telle beraten lassen.\n� Geben S ie in dieser Zeile bitte an, wer das K indergeld oder die sonstigen kindbezogenen Leistungen erhält.\n� In der beizufügenden Erklärung sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des\nK indes und der Eltern zu machen. Näheres teilt Ihnen das J ugendamt oder das Amtsgericht mit, die Ihnen\nbeim Ausfüllen des Antrags behilflich sind.\nEine Festsetzung der K osten findet im vereinfachten Verfahren nicht statt, wenn der in Anspruch genom-\nmene Elternteil zulässige Einwendungen erhebt, über die auf Antrag das streitige Verfahren durchgeführt\nwird. Über die K osten wird in diesem Fall in dem das streitige Verfahren beendenden Urteil entschieden.\n� M it der Unterzeichnung des Antrags geben S ie an, daß die in diesem Abschnitt vorgedruckten Erklärungen\nder Wahrheit entsprechen.\nIst der Unterhaltsanspruch für Zeiträume, für die das K ind Leistungen nach dem B undessozialhilfegesetz,\ndem Unterhaltsvorschußgesetz oder von einem Dritten im S inne des § 1607 Abs. 2, 3 B GB erhalten hat,\nauf das K ind zur Geltendmachung im vereinfachten Verfahren zurückübertragen worden, fügen S ie bitte im\nzweiten Absatz der Erklärung nach dem Wort „erhalten.“ an: „Anspruch auf K ind zurückübertragen“.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998                                                                     1371\nAnlage 2\n�    Antragsgegner/in (Vorname, Name, Anschrift):           �\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nErstschrift für . . . / Abschrift für . . .\n• Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für\nAn das                                                                       das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Vordrucks und das\nAmtsgericht–Familiengericht                                                  Zweitstück (Abschrift für Antragsteller/in) ausgefüllt und\nunterschrieben zurück.\n• Bitte numerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen (Blatt,\nVerzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die jeweilige\nNummer in das dafür im Vordruck vorgesehene Kästchen ein.\nP lz, Ort                                                                  • Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Vordrucks von allen\nAnlagen eine Kopie für Antragsteller/in bei.\nEinwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nGegen die im vereinfachten Verfahren von                                                                                                       in eigenem    als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter/in des K indes beantragt            Namen         Vertreter/in\n�             �\nE\nVorname, Name, P lz, Wohnort des minderjährigen K indes                                                                                              geboren am\n1\n2\n3\nB eistand/P rozeßbevollmächtigte/r\nbeantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:\nDas vereinfachte Ver-              Der Unterhalt kann erst        Der Zeitraum/Die Höhe         Kindbezogene Leistun-                Ich habe zu dem Verfahren\nfahren ist nicht zulässig.         verlangt werden ab:            des Unterhalts ist dem        gen (z. B. Kindergeld)               keinen Anlaß gegeben und\nA                                  B                               C    Antrag entsprechend         D sind wie von mir auf             E   verpflichte mich hiermit zur\nDatum                          richtig wie von mir auf       dem beigefügten Blatt                Unterhaltszahlung gemäß\ndem beigefügten Blatt         angegeben anzurechnen.               dem Antrag.\nangegeben festzusetzen.\nAnlage\nB itte auf einem beizufügenden B latt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der B eweismittel genau darstellen. B estimmt                                Nr.\nanzugeben ist bei Einwand C der nach Ihrer Ansicht richtige Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D , in welcher Höhe und ab\nwelchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B . K indergeld) anzurechnen sind. B itte lassen S ie sich von einer zur Rechtsberatung zu-\ngelassenen P erson oder S telle beraten, wenn S ie nicht sicher sind, ob der Einwand begründet ist.\nSeit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ be-\nIm Festsetzungsantrag ist der von mir in der Vergangenheit gezahlte                         zeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:\nUnterhalt nicht richtig angegeben.                                  DM für K ind �\n1                                 DM für K ind �\n2            DM für K ind �\n3\nF     Soweit der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlende Unterhalt über den nebenste-\nhend angegebenen Betrag hinausgeht, verpflichte ich mich hiermit, ihn zu begleichen.\nIch kann den verlangten Unterhalt – bei                           Ich erhebe den nachstehend bezeichneten, nicht unter A bis G fallen-                           Anlage\ngleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg-                                                                                                                        Nr.\nden Einwand.\nG     baren M ittel zu meinem und meiner K inder Un-               H    B ezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen, soweit P latz nicht\nterhalt – ohne Gefährdung meines eigenen                          ausreicht, auf beizufügendem B latt:\nUnterhalts nicht oder nicht in voller Höhe\nzahlen oder bin dazu nicht verpflichtet.\nWichtiger Hinweis\nDieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie\n• die im zweiten Abschnitt dieses Vordrucks\nerforderten Angaben über Ihre persönlichen\nund wirtschaftlichen Verhältnisse machen,\ndie für die Bemessung des Unterhalts be-\ndeutsam sind, und\n• Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und\n• im dritten Abschnitt dieses Vordrucks er-\nklären, inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung\nbereit sind und daß Sie sich insoweit zur Er-\nfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflich-\nten. Bei der Abgabe der Erklärung sollten Sie\nsich unbedingt rechtlich beraten lassen.\nWenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen\nAuflagen nicht in allen Punkten erfüllen, kann\ndas Gericht den Einwand nicht berücksichtigen                   Wichtiger Hinweis: Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn S ie im\nund muß dann den Unterhalt wie beantragt                        dritten Abschnitt dieses Vordrucks erklären, inwieweit S ie zur Unterhaltszahlung bereit\nfestsetzen.                                                     sind und daß S ie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichten.\nweiter auf S eite 2 �","1372                   B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998\nS eite 2\nZweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\n– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –\nAngaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen                                                                                                                  Familienstand\n(l = ledig; vh = verheiratet;\nGeburtsdatum             Erlernter B eruf, Qualifikationen                                                                                                   gtrl = getrenntlebend;\ng = geschieden; wvh = wieder-\nverheiratet; vw = verwitwet)\nAusgeübter B eruf/Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer                                                                 � seit\nPersonen, denen Sie aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt zu gewähren haben (K ind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)\nIn Ihrem Haushalt lebende P ersonen (Vorname, Name)                                             geboren am              Familienverhältnis (z. B . S ohn)          Hat die Person eigene Einnahmen?\nNein     J a, DM mtl. netto\nNein     J a, DM mtl. netto\nNein     J a, DM mtl. netto\nMonatsbetrag DM\nAußerhalb Ihres Haushalts lebende Personen ohne Antragsteller/in (Vorname, Name, Anschrift)      geboren am           Familienverhältnis   Ihrer Unterhaltszahlung\nHat die Person eigene Einnahmen?\nNein     J a, DM mtl. netto\nNein     J a, DM mtl. netto\nNein     J a, DM mtl. netto\nWohnkosten                            Miete ohne Mietnebenkosten        Nebenkosten einschl. Gesamtbetrag           Auf den Gesamtbetrag zahlen                      Genaue Einzel-           Anlage\n�\nKosten bei         DM mtl.                           Heizung DM mtl.      DM mtl.                ich DM mtl.            andere Person DM mtl. aufstellung der\nGröße des Raums, Miete oder                                                                                                                                                                    Nr.\nden Sie mit Ihren                                                                                                                                                    K osten beifügen,\nAngehörigen zu     dgl.\nzu den Fremd-\nWohnzwecken                                                                                                                                                          mitteln Angabe\nKosten bei         Belastung aus Fremdmitteln        Nebenkosten einschl. Gesamtbetrag           Auf den Gesamtbetrag zahlen\n�\nnutzen:\neigenge-           Tilgung DM mtl. Zinsen DM mtl.    Heizung DM mtl.      DM mtl.                ich DM mtl.            andere Person DM mtl. der Gläubiger,\nm2                                                                                                                                                                   Restlaufzeit und\nnutztem\nWohnraum                                                                                                                                          Restschuld\nAngaben zu Ihren Vermögensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die sie betreffenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen,\nalle Verbindlichkeiten/Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden\nStichtag gemacht werden können, ist dies in dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag\nnicht weiter als ein Jahr zurückliegen.\nIn die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.\n1                          Die Angaben zum Geschäfts-/Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Passiva einheitlichen Stichtag zu Stichtag                                              Anlage\nSind Sie Inhaber,                                                                                                                                                                           Nr.\nTeilhaber eines         machen, der in das Datumsfeld rechts einzutragen ist. Das Betragsfeld „ Wert meines Anteils“ ist nur bei Teilhaber-\nGewerbebetriebs         schaft o. dgl. auszufüllen.\noder Unterneh-          Beizufügen sind:                                                                                                                  Aktives Betriebsvermögen DM\nmens, freiberuflich     • besonderes Blatt, auf dem Gewerbebetrieb/Unternehmen/freiberuflicher Tätigkeitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei,\ntätig oder beteiligt       Notariat)/Gesellschaft/Partnerschaft zu bezeichnen ist m it: Nam e/Firm a; Rechtsform ; Sitz, Anschrift; Register-\nan einer Partner-          gericht, Register, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche/Art/Gegenstand der gewerblichen/\nunternehmerischen/freiberuflichen Tätigkeit;\nschaft, Gesell-                                                                                                                                           Betriebsverbindlichkeiten DM\nschaft?                 • geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsvermögens nach Art,\nMenge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätzlich nach Lage, Grundbuchbezeichnung, mit ihrem tatsächlichen\nWert erfaßt sind; Schätzwerte sind zu erläutern;\n• geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkeiten; darin aufgeführte Rückstellun- Saldo DM\ngen sind nach Zweck und betrieblicher Notwendigkeit zu erläutern;\n• bei Teilhaberschaft/Partnerschaft/Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich: Zahl der Teilhaber/Partner/\nGesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteiligungsverhältnisses; Wert der von Ihnen eingebrachten Gegen-\nstände (z. B. Kapitalbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Verm ögenswert Ihrer Wert meines Anteils DM\nBeteiligung am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.\nNein        J a Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenstände bzw. Verbindlich-\nkeiten anzugeben.\n2                          Eigentum/Miteigentum/Eigentumsanteil an bebauten/unbebauten Grundstücken, Familienheim, Ferienhaus; grund- Verkehrswert DM\nHaben Sie\nGrundvermögen? stücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erbbaurecht und Grundvermögen im Ausland:\n• Beizufügen ist Blatt oder Verzeichnis, auf/in dem die Gegenstände nach Lage, Größe, Grundbuchbezeichnung,\nNein        Ja       Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Einheits-, Verkehrswert zu bezeichnen sind, bei Wohnraum auch Angabe,\ninwieweit eigengenutzt.\n3\nHaben Sie               Eigentum/Miteigentum/Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die zu Frage 2 und 4 anzugeben- Verkehrswert DM\nandere Sachwerte? den Werte:\n• Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände nach Art, Typ,\nPkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit dem Verkehrswert ausweist.\nNein        Ja       Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, so-\nweit sie den Rahmen einer einfachen sparsamen Lebens- oder Haushaltsführung nicht übersteigen.\n4                          Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- und ausländischen Banken/Kredit- Gesamtwert DM\nHaben Sie sonstige\nVermögenswerte          instituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen/Außen-\n(Geld, Guthaben,        stände, immaterielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:\nWertpapiere usw.)?      • Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände genau und vollstän-\nNein        Ja       dig erfaßt nach: Art; Name, Sitz der Bank/des Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stück-\nzahl, Kurswert/Kapitalwert/Forderungsbetrag, Verkehrswert.\nweiter auf S eite 3 �","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998                                                                    1373\nS eite 3\n5                                                                                                                                               Gesamtbetrag der        Anlage\nBestehen Zahlungs- Zahlungsverpflichtungen wie Kreditraten und sonstige Schulden (ohne die gesetzlichen Unterhaltsverpflich-                                           Nr.\ntungen und ohne die Wohnkosten):                                                                                        Verbindlichkeiten,\nverpflichtungen,                                                                                                                             Restschulden\nVerbindlichkeiten?      Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem die Verbindlichkeiten vollständig\n•                                                                                                                       DM\nauszuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entstehungsgrund; Verwendungszweck und Entstehungszeit aufge-\nNein       Ja     nommener Kredite; gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der Restschuld.\nAngaben zu Ihren Einkommensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die sie betreffenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszu-\nweisen, die Einnahmen unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder zweckgebunden sind. Einzutragen ist stets der Bruttobetrag der Einnahmen ohne Abzug\nvon Werbungskosten, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.\nSoweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizufügenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit der\nAngabe besonders zu versichern.\n1                                                                                                                                                                       Anlage\nHaben Sie Ein-       Die Angaben sind für die letzten drei vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu machen.               Die angegebenen Einnahmen/Aus-               Nr.\nnahmen aus selb-     In dem Feld rechts unter „ vom“ ist der erste, unter „ bis“ der letzte Tag des Dreijahreszeitraums        gaben hatte ich in der Zeit\nständiger Arbeit,    anzugeben. Wird die unter Frage 1 fallende Tätigkeit noch nicht so lange ausgeübt, ist dies auf\ndem beizufügendem Blatt anzugeben und unter „ vom“ der Tag ihres Beginns zu vermerken.               vom                   bis\naus freiberuflicher\nTätigkeit, Gewerbe-  Beizufügen sind:\nbetrieb, Land-,      • Kopien der Einkom m ensteuererklärungen m it allen Anlagen wie Bilanzen m it Gewinn- und 1. Einnahmen DM\nForstwirtschaft,        Verlustrechnung, Betriebsverm ögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahm eüber-\naus Gelegenheits-       schußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkom m ensteuerbescheide für jedes der drei\narbeit, Neben-          Geschäfts-/Kalenderjahre;                                                                         2. Private Vorteile DM\ntätigkeit?           • tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und in einer vierten\nSpalte m it der Sum m e für die drei Jahre zusam m engestellt sind: 1. alle Einnahm en; 2. m it 3. Steuern DM\nihrem Markt-/Geldwert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch entnommenen Waren/Produkte\nund alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung von Gegenständen des Betriebsverm ögens;\n3. die gezahlten Steuern mit Angabe der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen 4. Vorsorgeaufwendungen DM\nfür Krankheits- und Altersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der\nversicherten Person/en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwendungen;\n5. Betriebsausgaben ohne 3. 4. DM\nNein       Ja  • bei Teilhaberschaft/Partnerschaft/Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie vor; in dieser\nist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.\n2  Haben Sie            Anzugeben sind alle Einnahm en brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt,                       Brutto-Einnahmen     Brutto-Einnahmen\nEinnahmen aus        Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), Aufwands-                   im letzten           in diesem Jahr bis\nnichtselbständiger   entschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbeteiligungen; Geldwert                Kalenderjahr         Ende letzten Monats\nArbeit?              aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistungen, freies oder verbilligtes               DM                   DM\nWohnen usw.) – Kindergeld ist nicht hier, sondern unten zu Frage 6 anzugeben –:\n• Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle/n für das letzte und für dieses\nJahr, in denen die Einnahm en aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art ausgewiesen\nsind und Ihr/e Arbeitgeber/in mit Namen/Firma, Anschrift, Ordnungsmerkmal der Lohn-\nNein       Ja\nstelle bezeichnet ist.\n3\nHaben Sie            Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Einlagen, Wert-\nEinnahmen aus        papieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind vollständig anzugeben, auch\nKapitalvermögen?     wenn sie steuerfrei sind:\nNein       Ja  • Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für das letzte und für dieses Jahr sowie Kopien der\nBankbescheinigungen, Zinsgutschriften o. dgl.\n4\nHaben Sie            Einnahmen aus Vermietung/Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebauter Grundstücke,\nEinnahmen aus        sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rechten. Anzugeben sind die Einnahm en\nVermietung oder      insgesamt einschließlich derjenigen für Neben-/Betriebskosten:\nVerpachtung?         • Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahm en für das letzte und für dieses Jahr, in der\ndie Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten/verpachteten/zum Gebrauch über-\nNein       Ja     lassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer Einkommensteuererklärung für\ndas letzte Jahr.\n5\nBeziehen\nSie Wohngeld?        • Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus denen sich das im\nNein       Ja     letzten und in diesem Jahr gezahlte Wohngeld ergibt.\n6\nErhalten             Vorname des Kindes, Monatsbetrag des Kindergeldes:\nSie Kindergeld?\nNein       Ja  • Beizufügen sind Kopien der Festsetzungs-, Neufestsetzungsbescheide, aus denen sich das im\nletzten und in diesem Jahr gezahlte Kindergeld ergibt.\n7\nHaben Sie            Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Krankengeld, Arbeits-\nandere Einnahmen? losengeld, Arbeitslosenhilfe, Unfall-, Alters-, oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Ruhegeld, Ruhe-\ngehalt, Sozialhilfe):\nNein       Ja  • Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich die Brutto-Ein-\nnahmen im letzten und in diesem Jahr ergeben.\nweiter auf S eite 4 �","1374                   B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu B onn am 23. J uni 1998\nS eite 4\nAbzüge            – auszufüllen, wenn zu Frage 2, 3, 4, 7 Einnahmen angegeben sind –                                                    Ich habe gezahlt/aufgewendet           Anlage\nNr.\nim letzten          in diesem Jahr bis\nEinkommensteuer,                                                                                                                     Kalenderjahr        Ende letzten Monats\nKirchensteuer,            • Beizufügen: Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle für das letzte und Lohnabr echnung für             DM                  DM\nSolidaritätszu-              dieses Jahr, Kopien Ihrer letzten Einkom m ensteuererklärung m it allen Anlagen, Ihres letzten\nEinkommensteuerbescheides und des Vorauszahlungsbescheides für dieses Jahr.\nschlag\nBerufsbedingte            • Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, daß die Aufwendungen in der angegebenen Höhe zur Er-\nAufwendungen                 zielung der Einnahm en notwendig sind (z. B. zu den Kosten der Fahrt zur Arbeit genau an-\noder sonstige                geben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Entfernung zur Wohnung).\nWerbungskosten\nVorsorge-                 • Beizufügen: Über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung Lohnabrechnung der Arbeitsstelle für\naufwendungen                 das letzte und für dieses Jahr; sonst auf besonderem Blatt die Aufwendungen für eine angemessene\nKrankheits- und Altersvorsorge mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person/en\naufgeschlüsselt darstellen.\nKurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung:\nAußergewöhnliche\nBelastung\n• Auf beizufügendem Blatt nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglichkeiten der Minderung durch\nHilfen/Leistungen Dritter genau darstellen.\nFreiwillige Angabe              Ich bin damit einverstanden, daß meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem/der Antragsteller/in Auskunft über\nmeine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.\nIch versichere hiermit, daß meine Angaben in diesem Abschnitt des Vordrucks und in den Anlagen vollständig und wahr sind.\nDritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H\nDas vereinfachte Verfahren will dem K ind und dem unterhaltsverpflichteten Elternteil G elegenheit geben, den U nterhalt einvernehmlich rasch und\nkostengünstig zu regeln, damit die für den Unterhalt verfügbaren M ittel nicht unnötig für einen teueren P rozeß beansprucht werden. Zu diesem gesetz-\nlichen Zweck leisten S ie Ihren B eitrag, wenn S ie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen P erson oder\nS telle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat dieser P erson oder S telle abgeben. S ollten S ie die B eratungskosten nicht auf-\nbringen können, informieren S ie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die\nB eratungshilfe.\nBitte beachten Sie: Ihre Erklärung muß sich, auch wenn S ie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem\nim Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen.\nEs setzt bei begründetem Einwand B den B eginn der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den\nrückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die von Ihnen, sonst die vom K ind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässi-\ngem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn das K ind es beantragt.\nB itte geben S ie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. S ind S ie nach sorg-\nfältiger P rüfung und etwaiger rechtlicher B eratung der Ü berzeugung, daß S ie für einen Zeitraum nicht zur U nterhaltszahlung verpflichtet sind, können\nS ie dies in Alternative II durch eine entsprechende Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige B etragsfeld angeben.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „ beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen\nder Regelbetrag-Verordnung zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit nach Anrechnung der anteiligen kindbezogenen Leistungen an\nI              Vorname des K indes              DM mtl.                     Vorname des K indes              DM mtl.               Vorname des K indes                 DM mtl.\n1                                                            2                                                      3\nzu zahlen und bitte das Gericht um die Berechnung des festzusetzenden Vomhundertsatzes von den Regelbeträgen. Ich verpflichte mich insoweit, den\nUnterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach An-\nrechnung der anteiligen kindbezogenen Leistungen schulde, wie nachstehend angegeben zu zahlen, und verpflichte mich insoweit, den Unterhaltsanspruch\nII     für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen:\nVorname des K indes                                           Vorname des K indes                                      Vorname des K indes\n1                                                            2                                                      3\nbeginnend ab                    DM mtl.                     beginnend ab                      DM mtl.               beginnend ab                       DM mtl.\nab                              DM mtl.                     ab                                DM mtl.               ab                                 DM mtl.\nab                              DM mtl.                     ab                                DM mtl.               ab                                 DM mtl.\nFür Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber        B ei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Vordrucks bin ich beraten worden von Rechtsanwalt/\nFreiwil-    erreichbar unter Rufnummer:                       Rechtsanwältin (Name, P lz, Ort, Rufnummer):\nlige An-\ngaben\nOrt, Datum                                                      Unterschrift Antragsgegner/in                              Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)"]}