{"id":"bgbl1-1998-30-9","kind":"bgbl1","year":1998,"number":30,"date":"1998-05-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/30#page=50","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-30-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_30.pdf#page=50","order":9,"title":"Erste Verordnung zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes","law_date":"1998-05-26T00:00:00Z","page":1142,"pdf_page":50,"num_pages":3,"content":["1142              B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998\nErste Verordnung\nzur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes\nVom 26. Mai 1998\nAuf Grund des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 3 S atz 3 des          7. „Flachs“ oder „Leinen“\nTextilkennzeichnungsgesetzes in der Fassung der B e-\nfür B astfasern aus den S tengeln des\nkanntmachung vom 14. August 1986 (B GB l. I S . 1285) ver-\nFlachses (Linum usitatissimum)\nordnet das B undesministerium für Wirtschaft:\n8. „Hanf“\nArtikel 1                                             für B astfasern aus den S tengeln des\nHanfes (C annabis sativa)\nDas Textilkennzeichnungsgesetz in der Fassung der\nB ekanntmachung vom 14. August 1986 (B GB l. I S . 1285),           9. „J ute“\nzuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom                               für B astfasern aus den S tengeln des\n25. Oktober 1994 (B GB l. I S . 3082), wird wie folgt geän-                      C orchorus olitorius und C orchorus cap-\ndert:                                                                            sularis sowie Fasern aus Hibiscus-canna-\nbinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avi-\n1. Die Anlage 1 wird wie folgt gefaßt:\ncennae, Urena lobata, Urena sinuata\n„B ezeichnung der Textilfasern\n10. „M anila“\n1. „Wolle“\nfür Fasern aus den B lattscheiden der\nfür Fasern vom Fell des S chafes (Ovis                         M usa textilis\naries). Die B ezeichnung „Wolle“ darf auch\nzur B enennung eines Gemischs aus                11. „Alfa“\nFasern von der S chafschur und aus Haa-                        für Fasern aus den B lättern der S tipa te-\nren der unter Nummer 2 aufgeführten                            nacis-sima\nTiere verwendet werden\n12. „K okos“\n2. „Alpaka“, „Lama“, „K amel“, „K aschmir“, „M ohair“,\n„Angora(-K anin)“, „Vikunja“, „Y ak“, „Guanako“,                         für Fasern aus der Frucht der C ocos nuci-\n„K aschgora“, „B iber“, „Fischotter“                                     fera\nmit oder ohne zusätzliche B ezeichnung           13. „Ginster“\n„Wolle“ oder „Haar“                                            für B astfasern aus den S tengeln des C yti-\nfür Haare nachstehender Tiere:                                 sus scoparius oder des S partium junce-\num\nAlpaka, Lama, K amel, K aschmirziege,\nAngoraziege, Angorakaninchen, Vikunja,           14. „Ramie“\nY ak, Guanako, K aschgoraziege (K reu-                         für Fasern aus dem B ast der B oehmeria\nzung zwischen K aschmirziege und Ango-                         nivea und der B oehmeria tenacissima\nraziege), B iber, Fischotter\n15. „S isal“\n3. „Haar“\nfür Fasern aus den B lättern der Agave\nmit oder ohne Angabe der Tiergattung                           sisalana\n(z. B . „Rinderhaar“, „Hausziegenhaar“,\n„Roßhaar“)                                       16. „S unn“\nfür Haare von verschiedenen Tieren,                            für Fasern aus dem B ast der C rotalaria\nsoweit diese nicht unter den Nummern 1                         juncea\nund 2 genannt sind                               17. „Henequen“\n4. „S eide“                                                                 für Fasern aus dem B ast der Agave\nfür Fasern, die ausschließlich aus K okons                     Fourcroydes\nseidenspinnender Insekten gewonnen               18. „M aguey“\nwerden\nfür Fasern aus dem B ast der Agave C an-\n5. „B aumwolle“                                                             tala\nfür Fasern aus den S amen der B aumwoll-         19. „Acetat“\npflanze (Gossypium)\nfür Fasern aus Zellulose-Acetat mit weni-\n6. „K apok“                                                                 ger als 92 vom Hundert jedoch minde-\nfür Fasern aus dem Fruchtinneren des                           stens 74 vom Hundert acetylierter\nK apok (C eiba pentandra)                                      Hydroxylgruppen","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998                       1143\n20. „Alginat“                                                  31. „Aramid“\nfür Fasern aus den M etallsalzen der                            für Fasern aus linearen synthetischen\nAlginsäure                                                      M akromolekülen mit aromatischen Grup-\n21. „C upro“                                                                 pen, deren K ette aus Amid- oder Imidbin-\ndungen besteht, von denen mindestens\nfür regenerierte Zellulosefasern nach dem                       85 vom Hundert direkt an zwei aromati-\nK upfer-Ammoniak-Verfahren                                      sche K erne gebunden sind und deren\n22. „M odal“                                                                 Imidbindungen, wenn vorhanden, die\nAnzahl der Amidbindungen nicht über-\nfür nach einem geänderten Viskosever-\nsteigen dürfen\nfahren hergestellte regenerierte Zellulo-\nsefasern mit hoher Reißkraft und hohem            32. „P olyimid“\nM odul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft                       für Fasern aus synthetischen linearen\n(B c ) in aufgemachtem Zustand und die                          M akromolekülen, deren K ette sich wie-\nK raft (B M ), die erforderlich ist, um in                      derholende Imideinheiten aufweist\nfeuchtem Zustand eine Dehnung von 5\nvom Hundert zu erzielen, sind folgende:           33. „Lyocell“\nB c (Zentinewton) ≥1,3 √T + 2 T,                                für durch Auflösungs- und S pinnverfah-\nren in organischem Lösungsmittel1) her-\nB µ (Zentinewton) ≥0,5 √T,\ngestellte regenerierte Zellulosefasern\nwobei T die mittlere längenbezogene                             ohne B ildung von Derivaten\nM asse in Dezitex ist                                           1) Unter „organischem Lösungsmittel“ ist im wesent-\n23. „Regenerierte P roteinfaser“                                                lichen ein Gemisch aus organischen C hemikalien\nund Wasser zu verstehen.\nfür Fasern aus regeneriertem und durch\n34. „P olyester“\nchemische Agenzien stabilisiertem Ei-\nweiß                                                            für Fasern aus linearen M akromolekülen,\n24. „Triacetat“                                                              deren K ette zu mindestens 85 Gewichts-\nprozent aus dem Ester eines Diols mit\nfür aus Zellulose-Acetat hergestellte                           Terephthalsäure besteht\nFasern, bei denen mindestens 92 vom\nHundert der Hydroxylgruppen acetyliert            35. „P olyäthylen“\nsind                                                            für Fasern aus gesättigten linearen\n25. „Viskose“                                                                M akromolekülen nicht substituierter ali-\nphatischer K ohlenwasserstoffe\nfür bei Endlosfasern und S pinnfasern\nnach dem Viskoseverfahren hergestellte            36. „P olypropylen“\nregenerierte Zellulosefasern                                    für Fasern aus linearen gesättigten ali-\n26. „P olyacryl“                                                             phatischen K ohlenwasserstoffen, in\ndenen jeder zweite K ohlenstoff eine\nfür Fasern aus linearen M akromolekülen,\nM ethylgruppe in isotaktischer Anordnung\nderen K ette aus mindestens 85 Gewichts-\nträgt, ohne weitere S ubstitution\nprozent Acrylnitril aufgebaut wird\n37. „P olyharnstoff“\n27. „P olychlorid“\nfür Fasern aus linearen M akromolekülen,                        für Fasern aus linearen M akromolekülen,\nderen K ette aus mehr als 50 Gewichts-                          deren K ette eine Wiederkehr der funktio-\nprozent chloriertem Olefin (z.B . Vinyl-                        nellen Harnstoffgruppe (NH-C O-NH) auf-\nchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird                       weist\n28. „Fluorfaser“                                               38. „P olyurethan“\nfür Fasern aus linearen M akromolekülen,                        für Fasern aus linearen M akromolekülen,\ndie aus aliphatischen Fluor-K ohlenstoff-                       deren K ette eine Wiederkehr der funktio-\nM onomeren gewonnen werden                                      nellen Urethangruppen aufweist\n29. „M odacryl“                                                39. „Vinylal“\nfür Fasern aus linearen M akromolekülen,                        für Fasern aus linearen M akromolekülen,\nderen K ette aus mehr als 50 und weniger                        deren K ette aus P olyvinylalkohol mit\nals 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufge-                       variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut\nbaut wird                                                       wird\n30. „P olyamid“ oder „Nylon“                                   40. „Trivinyl“\nfür Fasern aus synthetischen linearen                           für Fasern aus drei verschiedenen Vinyl-\nM akromolekülen, deren K ette sich wie-                         monomeren, die sich aus Acrylnitril, aus\nderholende Amidbindungen aufweist,                              einem chlorierten Vinylmonomer und aus\nvon denen mindestens 85 vom Hundert                             einem dritten Vinylmonomer zusammen-\nan lineare aliphatische oder zykloaliphati-                     setzen, von denen keines 50 vom Hun-\nsche Einheiten gebunden sind                                    dert der Gewichtsanteile ausweist","1144           B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998\n41. „Elastodien“                                              44. „M etall“ („metallisch“, „metallisiert“), „Asbest“,\n„P apier“\nfür elastische Fasern, die aus natürlichem\noder synthetischem P olyisopren beste-                         mit oder ohne Zusatz „Faser“ oder ohne\nhen, entweder aus einem oder mehreren                          Zusatz „Faser“ oder „Garn“ als B eispiel\npolymerisierten Dienen, mit oder ohne                          für Fasern aus verschiedenen und neu-\neinem oder mehreren Vinylmonomeren                             artigen S toffen, die vorstehend nicht auf-\nund die, unter Einwirkung einer Zugkraft                       geführt sind“.\num die dreifache ursprüngliche Länge\n2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:\ngedehnt, nach Entlastung sofort wieder\nnahezu in ihre Ausgangslage zurückkeh-           a) Die bisherigen Nummern 15a bis 15c werden die\nren                                                 Nummern 16 bis 18.\nb) Die bisherigen Nummern 16 bis 27 werden die\n42. „Elasthan“                                                   Nummern 19 bis 30.\nfür elastische Fasern, die aus mindestens        c) Die bisherigen Nummern 28 bis 38 werden die\n85 Gewichtsprozent von segmentiertem                Nummern 34 bis 44.\nP olyurethan bestehen und die, unter Ein-        d) Die neuen Nummern 31, 32 und 33 werden wie folgt\nwirkung einer Zugkraft um die dreifache             gefaßt :\nursprüngliche Länge gedehnt, nach Ent-              „31    Aramid         8,00\nlastung sofort wieder nahezu in ihre Aus-            32    P olyimid      3,50\ngangslage zurückkehren                               33    Lyocell      13,00“.\n43. „Glasfaser“                                                                     Artikel 2\nfür Fasern aus Glas                             Diese Verordnung tritt am 1. J uni 1998 in K raft.\nDer B undesrat hat zugestimmt.\nB onn, den 26. M ai 1998\nD er B und es minis ter für W irts c haft\nR exro d t"]}