{"id":"bgbl1-1998-30-7","kind":"bgbl1","year":1998,"number":30,"date":"1998-05-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/30#page=42","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-30-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_30.pdf#page=42","order":7,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung","law_date":"1998-05-25T00:00:00Z","page":1134,"pdf_page":42,"num_pages":4,"content":["1134               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Bundeswahlordnung\nVom 25. Mai 1998\nAuf Grund des § 52 Abs. 1 und 2 des B undeswahlgeset-             b) Der Text zu Nummer 11 wird durch folgende Neu-\nzes in der Fassung der B ekanntmachung vom 23. J uli                    fassung ersetzt:\n1993 (B GB l. I S . 1288, 1594) verordnet das B undesmini-              „Außer der B undesrepublik Deutschland sind\nsterium des Innern:                                                     z. Zt. Mitgliedstaaten des Europarates : Albanien,\nAndorra, B elgien, B ulgarien, Dänemark, ehemalige\nArtikel 1                                    jugoslawische Republik M azedonien, Estland, Finn-\nland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island,\nÄnderung der Bundeswahlordnung                                Italien, K roatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,\nDie B undeswahlordnung in der Fassung der B ekannt-                   Luxemburg, M alta, M oldau, Niederlande, Norwe-\nmachung vom 8. M ärz 1994 (B GB l. I S . 495) wird wie folgt            gen, Österreich, P olen, P ortugal, Rumänien, Russi-\ngeändert:                                                               sche Föderation, S an M arino, S chweden, S chweiz,\nS lowakische Republik, S lowenien, S panien, Tsche-\n1. In „Anlage 2 zu § 18 Abs. 5 – Erstausfertigung –“ wird               chische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Ver-\nunter Nummer 12 die Zahl „10“ durch die Zahl „25“                    einigtes K önigreich und Zypern.“\nersetzt.\n5. Anlage 3 wird durch die Neufassung im Anhang dieser\n2. In „Anlage 2 zu § 18 Abs. 5 – Rückseite der Erstaus-             Verordnung ersetzt.\nfertigung –“ wird unter Nummer 5.3 das Wort „Zehn-\njahresfrist“ durch das Wort „25-J ahresfrist“ ersetzt.       6. In „Anlage 6 zu § 20 Abs. 2 – B ekanntmachung für\nDeutsche zur Wahl zum Deutschen B undestag –“, wird\n3. In „noch Anlage 2 zu § 18 Abs. 5 – Zweitausfertigung –“          unter Nummer 2, B uchstabe b, das Wort „zehn“ durch\nwird unter Nummer 12 die Zahl „10“ durch die Zahl                die Zahl „25“ ersetzt.\n„25“ ersetzt.\nArtikel 2\n4. Die „noch Anlage 2 zu § 18 Abs. 5 – M erkblatt –“ wird\nwie folgt geändert:                                                                    Inkrafttreten\na) Unter Nummer 2, zweite S trichaufzählung, wird das           Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung\nWort „zehn“ durch die Zahl „25“ ersetzt.                 in K raft.\nB onn, den 25. M ai 1998\nD er B und es minis ter d es Innern\nK anther","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998 1135\nAnhang\nzur Sechsten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung","Wahlbenachrichtigung\nAnlage 3\n(bis zu 235 � 125 mm = DIN B 6/DL) ) )\n1 2\n1136\n(zu § 19 Abs. 1)\nWahlbenachrichtigung\nfür die Wahl zum Deutschen B undestag 3)\nB undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998\n4)\nWahltag: S onntag, der … … … … … … … … … …\nDeutsche P ost AG\nWahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                                                                                                                   Entgelt bezahlt\n53111 B onn\nS ie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie diese\nBenachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepaß bereit.\nWenn S ie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch B riefwahl wählen wollen, benötigen S ie einen Wahl-\nschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist, daß einer der im rückseitigen Wahlscheinantrag genann-\nten Gründe vorliegt (Hinweis zu Rückseite Nr. 2: Der 34. Tag vor der Wahl ist der … … … ).\nWahlscheinanträge – die auch mündlich, aber nicht fernmündlich gestellt werden können – werden nur\nbis zum … … … , 18.00 Uhr oder                                                                                                                     Nicht nachsenden, bitte\nbei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltage 15.00 Uhr entgegengenommen.                                                   mit neuer Anschrift zurück!\nWahlscheine nebst B riefwahlunterlagen werden auf dem P ostwege übersandt oder amtlich überbracht. S ie können auch                                Wenn unzustellbar, zurück.\npersönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Wer für einen anderen Wahlschein und B riefwahlunterlagen beantragt,\n– S eite 1 –\n5)   Herrn/Frau\nmuß eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer nebenstehenden Anschrift teilen S ie bitte der\nGemeinde mit.\n5)   S tadt B onn                                           Wahlraum:                             Wahlbezirk/Wählerverz.-Nr.\nDie Oberbürgermeisterin                                S chulgebäude Agnesstraße 1                  316/00345\n53225 B onn\n1)   M uster für die Versendung der Wahlbenachrichtigung als Infopost-S tandard in K artenform (automa-            b) mindestens 250 Sendungen für dieselbe Leitregion (Übereinstimmung der ersten beiden Stellen\ntionsgerechte Gliederung siehe S eite 2). Auf der K artenrückseite ist der Wahlscheinantrag (Anlage 4)            der Postleitzahl) nach Postleitzahlen in aufsteigender oder absteigender Reihenfolge geordnet\naufzudrucken.                                                                                                     oder\n2)                                                                                                                 c) mindestens 50 Sendungen für den Leitbereich (Sequenz von Postleitzahlen) der Einlieferungs-\nB ei Versendung als Infopost-S tandard darf die K arte bis zu den o.a. angegebenen M aßen groß sein:\nstelle nach Postleitzahlen in aufsteigender oder absteigender Reihenfolge geordnet, z.B . Leit-\nM indestmaß:                     Länge 140 mm, B reite 90 mm\nbereich B onn mit der P ostleitzahl-S equenz 53000 bis 53359.\nHöchstgewicht:                   20 g\nP apierstärke (Flächengewicht): mindestens 150 g/m 2, höchstens 500 g/m 2.                                    Auskünfte erteilen die Geschäftskundenberater in den Direkt-M arketing-C entern.\n5) Absender- und Anschriftangaben können in beliebiger Herstellungsart eingetragen werden.\n3)   M uster der Wahlbenachrichtigung kann auch – soweit möglich – für Europa-, Landtags- und K ommunal-\nwahlen verwendet werden.                                                                                      M it der Absenderangabe kann die Angabe des Wahlbezirks, des Wählerverzeichnisses und des Wahl-\nraums verbunden werden. Die Nummern des Wählerverzeichnisses und ggf. des Wahlbezirks können\n4)   Der Freimachungsvermerk entfällt bei B enutzung von Freistempelmaschinen. In diesem Fall ist links            mit P aginierstempel eingetragen werden. Eine Versendung als Infopost-S tandard bleibt möglich, sofern\nneben dem Entgeltstempelabdruck der Zusatz „Entgelt bezahlt“ anzubringen.                                     diese Nummern bei allen Druckstücken an gleicher S telle stehen.\nDie M indestmaße des Freimachungsvermerks betragen 35 mm in der Länge und 18 mm in der B reite.               Die Nummern des Wählerverzeichnisses und des Wahlbezirks können auch in die Anschriftangabe auf-\nDie S endungen können entgeltermäßigt als Infopost-S tandard versandt werden, wenn je Einlieferung            genommen werden, dürfen dann aber als Ordnungsbezeichnung nicht mehr als zwei Zeilen einnehmen,\na) mindestens 4000 Sendungen nach Postleitzahlen in aufsteigender oder absteigender Reihen-                   nicht weiter nach links reichen als die oberste Zeile der Anschrift und nicht weiter nach unten als die\nfolge geordnet oder                                                                                        unterste Zeile des Namens des Empfängers.","Automationsgerechte Gliederung der Aufschriftseite\neiner Standardbriefsendung in Kartenform mit senkrechtem Trennungsstrich\n74 mm\n3 mm mind.                          5 mm mind.\nB undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998\n– Wahlbenachrichtigung –\n– Freimachungszone –\n40 mm\n1,2 mm\nM indestbreite Trennungsstrich\nM indesthöhe Trennungsstrich\n– Text –\n– Lesezone –                                                   – S eite 2 –\n15 mm\n– C odierzone –\n140 mm\nFreimachungszone:   Die Freimachungszone befindet sich in der rechten oberen Ecke der Aufschriftseite. S ie ist mindestens 74 mm lang und 40 mm breit.\nAnlage 3\nDiese Zone ist ausschließlich für die Freimachung und für postalische S tempelabdrucke vorgesehen. P ostwertzeichen und S tempelabdrucke dürfen\nnicht in die Lesezone hineinragen.\nLesezone:           In der Lesezone steht die Aufschrift. Ihr Abstand vom oberen Rand der S endung beträgt 40 mm, vom unteren Rand 15 mm.\n(zu § 19 Abs. 1)   1137\nC odierzone:        Die C odierzone befindet sich am unteren Rand der S endung. S ie ist ab dem rechten Rand 140 mm lang und 15 mm breit. Die C odierzone muß frei von\nallen Angaben sowie von Unebenheiten sein."]}