{"id":"bgbl1-1998-30-6","kind":"bgbl1","year":1998,"number":30,"date":"1998-05-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/30#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-30-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_30.pdf#page=38","order":6,"title":"Achte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (8. Ausnahmeverordnung zur StVO)","law_date":"1998-05-20T00:00:00Z","page":1130,"pdf_page":38,"num_pages":4,"content":["1130 B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998\nAchte Verordnung\nüber Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung\n(8. Ausnahmeverordnung zur StVO)\nVom 20. Mai 1998\nAuf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des S traßenverkehrsgesetzes in\nder im B undesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten\nbereinigten Fassung, Absatz 1 Nr. 3 zuletzt geändert durch das Gesetz vom\n6. April 1980 (B GB l. I S . 413), Absatz 3 eingefügt durch § 70 Abs. 1 Nr. 3 des\nGesetzes vom 15. M ärz 1974 (B GB l. I S . 721) und geändert gemäß Artikel 22\nNr. 3 der Verordnung vom 26. November 1986 (B GB l. I S . 2089), verordnet\ndas B undesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten\nLandesbehörden:\n§1\nAbweichend von § 21a Abs. 2 der S traßenverkehrs-Ordnung vom 16. Novem-\nber 1970 (B GB l. I S . 1565, 1971 I S . 38), die zuletzt durch die Verordnung vom\n7. August 1997 (B GB l. I S . 2028) geändert worden ist, brauchen die Führer von\nK rafträdern während der Fahrt keinen S chutzhelm zu tragen, wenn\n1. das K raftrad den Anforderungen der Anlage zu dieser Verordnung entspricht\nund\n2. die vorhandenen Rückhaltesysteme angelegt sind.\n§2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in K raft.\nB onn, den 20. M ai 1998\nD er B und es minis ter für V erk ehr\nW is s mann","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998             1131\nAnlage\n1.  Allgemeine Anforderungen an zwei- oder                         erfüllt werden, sind P olsterungen in K ontakt-\ndreirädrige Fahrzeuge als Voraussetzung                        bereichen der Extremitäten vorzusehen.\nfür eine Befreiung von der Schutzhelmtrage-\n1.4       Das Zweirad ist durch ein geeignetes, dem\npflicht\nS tand der Technik entsprechendes Rückhalte-\n1.1 Es sind Tests zu folgenden Unfallkonfiguratio-                 system auszustatten, das K apitel 11 der Richt-\nnen entsprechend der International Organizati-                 linie 97/24/EG über die Verankerung der\non for S tandardization – Norm IS O 13232-2,                   S icherheitsgurte von dreirädrigen K leinkraft-\nAbschnitt 4.3.1 der Ausgabe vom 15. Dezem-                     rädern, Drei- und Vierradfahrzeugen mit Aufbau\nber 1996 durchzuführen:                                        entspricht. Das Rückhaltesystem muß den\nFahrzeugführer in allen P hasen eines mög-\na) Versuchskonfiguration I: IS O 143 – 9,8/0 –\nlichen Unfalles sicher zurückhalten und ihn\nseitlicher Anstoß des P ersonenkraftwagens;\nsomit von K ontakten mit Hindernissen oder\nb) Versuchskonfiguration II: ISO 114 – 6,7/13,4 –              Teilen der eigenen Fahrzeugstruktur schützen.\nschräger Frontalanstoß zwischen Zweirad\n1.5       Ist das für den Fahrzeugführer vorgesehene\nund P ersonenkraftwagen;\nRückhaltesystem manuell zu betätigen, ist im\nc) Versuchskonfiguration IV: ISO 412 – 6,7/13,4 –              unmittelbaren S ichtfeld des Fahrzeugführers\nschräger seitlicher Anstoß des Zweirades                   eine S ignallampe zu installieren, die im fahr-\nvon hinten;                                                bereiten Zustand bei nicht angelegten S icher-\nheitsgurten aufleuchtet, um Nachlässigkeiten\nd) Versuchskonfiguration VI: ISO 225 – 0/13,4 –\nbei der B enutzung (z.B . Vergessen) vorzubeu-\nstreifender Frontalanstoß von P ersonen-\ngen. Diese Lampe muß mit angemessener\nkraftwagen und Zweirad;\nIntensität leuchten und den Anforderungen\ne) Versuchskonfiguration VII: ISO 413 – 0/13,4 –               von Anhang III, Abbildung 9 der Richtlinie\nseitlicher 90˚-Anstoß des Zweirades gegen                  78/316/EWG des Rates vom 21. Dezember\nstehenden P ersonenkraftwagen.                             1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften\nDarüber hinaus sind ein seitlicher Umkipptest                  der M itgliedstaaten über die Innenausstattung\nund ein Dacheindrücktest durchzuführen. Die                    der K raftfahrzeuge (K ennzeichnung der B e-\njeweilige Versuchsbeschreibung und Durch-                      tätigungseinrichtungen, K ontrolleuchten und\nführung ist im Abschnitt 2 dargestellt.                        Anzeiger) (AB l. EG Nr. L 81 S . 3) entsprechen.\nDurch ein Hinweisschild im S ichtfeld des\n1.2 B ei allen vorstehend beschriebenen Versuchen                  fahrbereiten Fahrzeugführers muß er darauf\nwird der Grenzwert für die K opfbelastung (HP C )              hingewiesen werden, daß die Helmtragepflicht\ndes Fahrzeugführers entsprechend den Anfor-                    besteht, wenn er die S icherheitsgurte nicht\nderungen beim P ersonenkraftwagen Frontal-                     anlegt.\nund S eitenaufpralltest auf den HP C = 1000\nfestgelegt (siehe Anhang II, Abschnitt 3.2.1.1       1.6       Ist der S chutzbereich des Zweirades mit S chei-\nder Richtlinie 96/79/EG des Europäischen P ar-                 ben versehen, müssen diese den Anforderun-\nlaments und des Rates vom 16. Dezember                         gen von K apitel 12, Anhang I, Abschnitt 1.1\n1996 über den S chutz der K raftfahrzeugin-                    oder 1.2 der Richtlinie 97/24/EG über S cheiben\nsassen beim Frontalaufprall und zur Änderung                   entsprechen.\nder Richtlinie 70/156/EWG (AB l. EG Nr. L 18         1.7       Im Rahmen der Erteilung der (EG-)B etriebs-\nS . 7) und Anhang II, Abschnitt 3.2.1.1 der                    erlaubnis ist die Einhaltung dieser Anfor-\nRichtlinie 96/27/EG des Europäischen P ar-                     derungen durch das Gutachten eines amtlich\nlaments und des Rates vom 20. M ai 1996 über                   anerkannten S achverständigen oder eines\nden S chutz der K raftfahrzeuginsassen beim                    Technischen Dienstes gegenüber dem K raft-\nS eitenaufprall und zur Änderung der Richtlinie                fahrt-B undesamt nachzuweisen.\n70/156/EWG (AB l. EG Nr. L 169 S . 1).\n1.8       Von den in dieser Anlage beschriebenen An-\n1.3 Die Extremitäten des Fahrzeugführers können                    forderungen an K rafträder, die in anderen Ver-\nin der Anprall- oder Ausschleuderphase den                     tragsstaaten des Abkommens über den Euro-\nS chutzbereich des Fahrzeuges verlassen.                       päischen Wirtschaftsraum rechtmäßig her-\nDamit die Verletzungen der Extremitäten beim                   gestellt und dort rechtmäßig in den Verkehr\nEinklemmen unter B eteiligung der eigenen                      gebracht werden dürfen, darf abgewichen wer-\nFahrzeugstruktur so gering wie möglich sind,                   den, wenn sie dasselbe Niveau für den S chutz\nmüssen die K ontaktkräfte (Flächenpressungen)                  der Gesundheit und der Verkehrssicherheit\nmöglichst gering gehalten werden. K önnen                      gewährleisten, wie solche K rafträder, die den\ndie Anforderungen von K apitel 3 der Richt-                    Anforderungen dieser Anlage entsprechen.\nlinie 97/24/EG des Europäischen P arlaments                    S oweit diese die Durchführung von P rüfungen\nund des Rates vom 17. J uni 1997 über be-                      oder die Vorlage von P rüfbescheinigungen vor-\nstimmte B auteile und M erkmale von zwei- oder                 sehen, werden auch P rüfungen und P rüf-\ndreirädrigen K raftfahrzeugen über vorstehende                 bescheinigungen von P rüfstellen, die in ande-\nAußenkanten (ABl. EG Nr. L 226 S . 1) nicht                    ren Vertragsstaaten des Abkommens über den","1132            B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998\nEuropäischen W irtschaftsraum zugelassen             2.1.3.2   Dummy\nsind, berücksichtigt, wenn diese hinsichtlich\nDer Euro-S ID Dummy ist mittig zur Fahr-\nihrer zugrundeliegenden technischen Anfor-\nzeuglängsachse zu positionieren. Die B eine\nderungen deutschen P rüfungen und P rüfver-\nsind in normaler Fahrposition abzustellen.\nfahren gleichwertig sind.\nDer bzw. die S icherheitsgurte werden mit der\n2.      Besondere Prüfanforderungen                                    geringsten möglichen Gurtlose angelegt.\n2.1     S eitlicher Umkipptest                                         Die Oberarme werden unter einem Winkel von\n45˚zur Oberkörpersenkrechten eingestellt.\n2.1.1   Anwendungsbereich\n2.1.3.3   M eßeinrichtungen\nM it diesem Testverfahren ist zu untersuchen,\n2.1.3.3.1 B estimmung des Abstandes K opf – B oden\nob es beim Umkippen des Fahrzeuges, besetzt\nmit einem Fahrer, zum K opfkontakt des Fahr-                   Zur B estimmung des Abstandes zwischen\nzeugführers mit der Fahrbahn kommt.                            K opf und K ontaktebene nach 2.1 wird eine\n75 mm dicke P latte (Distanzplatte) mit geeig-\n2.1.2   Anforderungen                                                  neten Abmessungen so am B oden plaziert, daß\nB eim seitlichen Umfallen des P rüffahrzeuges                  vor und während der B erührung der Fahr-\nmuß die K opfgeschwindigkeit der Versuchs-                     zeugstruktur in der geforderten K ontaktebene\npuppe Euro-S ID Dummy (entsprechend                            keine B erührung mit anderen K örperteilen oder\nAnhang II der Richtlinie 96/27/EG) 20 km/h ±                   Fahrzeugteilen möglich ist.\n2 km/h betragen.                                               Die Distanzplatte wird vor dem Versuch an\nDabei muß einer der beiden anschließend                        der Oberseite eingefärbt. B eim B erühren des\ngenannten P unkte erfüllt sein.                                K opfes mit der P latte muß sich am K opf eine\nFarbmarkierung abbilden.\n2.1.2.1 Abstand des K opfes zur Fahrbahn\n2.1.3.3.2 B estimmung der K opfbelastungswerte\nDer Abstand zwischen K opf und Fahrbahn darf\nwährend des Versuches den in 2.1.3.3.1 de-                     B ei der P rüfung nach 2.1.2.2 werden die K opf-\nfinierten Wert der Distanzplatte nicht unter-                  beschleunigungswerte des Euro-S ID-Dummys\nschreiten. Am K opf darf keine Farbmarkierung                  gemessen und ausgewertet (z.B . HP C ).\nsichtbar sein.                                       2.1.3.3.3 B estimmung der maximalen K opfgeschwindig-\n2.1.2.2 S chutzeinrichtungen für den K opf                             keit\nDie B estimmung der K opfgeschwindigkeit\nB eim Einsatz von S chutzeinrichtungen für den\nerfolgt durch Auswertung einer Highspeed-\nK opf, die den unmittelbaren K ontakt zum\nFilmaufzeichnung oder durch die Integration\nB oden verhindern, gilt das K opfbelastungs-\nder B eschleunigung in y-Richtung.\nkriterium HP C < 1000.\n2.1.4     Versuchsdurchführung\n2.1.3   Versuchsaufbau\n2.1.4.1   Verfahren\n2.1.3.1 Fahrzeug\nFür das Testverfahren wird als B erührungs-\nM öglichkeiten:                                                fläche der Fahrzeugseite mit dem B oden eine\na) Das P rüffahrzeug steht entweder mit bei-                   K ontaktebene definiert. Die sich aufgrund der\nden R ädern auf einer waagerechten,                        Dynamik des Versuches nach 2.1.3.1 B uchsta-\nebenen, nicht verschmutzten Fläche, die für                be a ergebende B erührungsebene zwischen\neine normale, trockene, nicht verschmutzte                 Fahrzeugseite und einer ebenen Fläche, bei der\nS traßenoberfläche repräsentativ ist (im wei-              der K opfabstand zu dieser Fläche am gering-\nteren „B oden“ genannt) oder gegebenen-                    sten ist, wird als K ontaktebene festgelegt.\nfalls auf einer erhöhten, parallel zu dieser               a) Das Fahrzeug kippt aus dem S tand (senk-\nF läche eingerichteten P lattform.                             rechte P osition) auf die vorgesehene S eite,\nb) Das Fahrzeug wird mit der unter 2.1.4.1 de-                     so daß es den B oden in der K ontaktebene\nfinierten K ontaktebene parallel zum B oden                    berührt.\naufgehängt.                                                b) Das F ahrzeug fällt, nach 2.1.3.1 B uchsta-\nDas Vorderrad befindet sich in Geradeaus-                          be b ausgerichtet, aus einer durch 2.1.4.2\nstellung. Die Räder können durch die B etäti-                      vorgegebenen Höhe auf den B oden.\ngung des B remssystems oder einen hierauf            2.1.4.2   K opfgeschwindigkeit\nbezogenen Eingriff während des Versuches\nblockiert sein.                                                Die maximale K opfgeschwindigkeit in den\nTestverfahren 2.1.4.1 B uchstabe a und b soll\nRagt der Lenker aus der in Abschnitt 2.1.4.1                   20 km/h ± 2 km/h betragen.\ndefinierten K ontaktebene heraus, muß dieser\nUm diese Geschwindigkeit zu erreichen, kann\nfür den Versuch entfernt oder so abgeändert\nes im Versuch 2.1.4.1 B uchstabe a bauartbe-\nwerden, daß ein B odenkontakt vermieden wird.\ndingt erforderlich sein, daß das Fahrzeug aus\nB ei verstellbarem S itz und K opfstütze sind                  einer erhöhten P osition (siehe 2.1.3.1 B uchsta-\ndiese jeweils in ihre M ittelstellung zu bringen.              be a) umkippen muß.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu B onn am 29. M ai 1998                        1133\nB ei der Versuchskonstellation 2.1.4.1 B uch-                       so fixiert, daß er beim Dacheindrücktest nicht\nstabe b ist die erforderliche Fallhöhe entspre-                     verschoben werden kann (siehe Abbildung 1).\nchend einer Aufprallgeschwindigkeit von\nDabei muß sich der Rahmen des Fahrzeuges\n20 km/h ± 2 km/h zu bestimmen.\nrelativ zur Grundplatte in Normallage befinden\n2.1.5     Dokumentation                                                       und derart abgestützt sein, daß ein rahmen-\nfester P unkt in unmittelbarer Nähe des Fahr-\nHighspeed-F ilmaufnahmen vom Aufschlag-\nzeugschwerpunktes und die Neigung des\nbereich des K opfes dienen der Dokumentation\nHauptrahmens während der B elastung nahezu\ndes B ewegungsablaufes.\nunverändert bleiben (± 10 mm, ± 3˚).\n2.2       Dacheindrücktest\nAlle Abstützungen müssen unter einer zur\n2.2.1     Anwendungsbereich                                                   G rundplatte parallelen Ebene durch den\nH-P unkt (ein B ezugspunkt entsprechend Ab-\nDas Verfahren dient der Überprüfung der S tei-\nschnitt 1.1 des Anhangs III zu K apitel 11 der\nfigkeit von Dachrahmen bzw. Dachstrukturen\nR ichtlinie 97/24/EG) liegen. B ei verstellbaren\nbei Einspurfahrzeugen mit Gurten, die den\nS itzen gilt der H-P unkt der tiefsten S itzstellung.\nFahrzeugführer bei B enutzung der S icherheits-\ngurte von der S chutzhelmtragepflicht ent-                          Oberhalb dieser Ebene dürfen keine zusätz-\nbinden.                                                             lichen Versteifungen angebracht werden, außer\nS trukturteile, die bei dem entsprechenden\n2.2.2     Anforderungen\nFahrzeug als tragende Elemente ausgelegt sind\nB ei der Dacheindrückprüfung von Einspur-                           (z.B . M otor, S chalensitz, K arosserie).\nfahrzeugen mit S icherheitsgurten muß die\n2.2.3.2     Druckplatte\nmaximal auftretende K raft, die während des\nVerformungsweges von 127 mm auftritt, min-                          M it einer ausreichend großen, ebenen P latte\ndestens 22,2 kN betragen.                                           (größer als die K ontaktfläche der gesamten\nDachstruktur nach der Eindrückung) wird paral-\nDie bei diesem Verformungsweg der Dach-\nlel zur Grundplatte mit konstanter Geschwin-\nstruktur aufgenommene Energie muß min-\ndigkeit auf die Dachstruktur gedrückt (siehe\ndestens 1,4 kJ betragen. (Dieses N iveau\nAbbildung 1).\nentspricht einem linearen K raftanstieg von 0\nbis 22,2 kN über einem Verformungsweg                   2.2.4       Versuchsdurchführung\nvon 127 mm (siehe Abbildung 2). S ehr steife\nDie Druckplatte wird mit einer maximalen\nDachstrukturen, die nach geringer Verformung\nGeschwindigkeit von 0,013 m/s bis zu einer\nkollabieren, können diese Anforderungen nicht\nVerformung von 127 mm bewegt. Die maximale\nerfüllen.)\nTestzeit beträgt 120 S ek.\n2.2.3     Versuchsaufbau des Dacheindrücktestes\n2.2.5       Dokumentation\n2.2.3.1   Fahrzeug\nDie K raft-Weg-K ennung (senkrecht zur Druck-\nDer Rahmen des Fahrzeuges mit Dachstruktur                          platte) wird zur Dokumentation des K raftver-\nwird auf einer ebenen, stabilen Grundplatte                         laufes aufgenommen.\nAbbildung 1                                                          Abbildung 2\nVersuchsaufbau Dachdrücktest                                     K raft-Weg-Diagramm Dachdrücktest\nF\nDruckplatte\nF [kN]\n22,2\n20\nUnterhalb dieser\nEbene darf\nder Rahmen\nH-P unkt                 abgestützt\nwerden\n10\n� 1,4 kJ\n�\nGrundplatte\n20     40    60     80  100    120 127    s [mm]\nRahmenabstützungen"]}