{"id":"bgbl1-1998-15-2","kind":"bgbl1","year":1998,"number":15,"date":"1998-03-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/15#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-15-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_15.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin","law_date":"1998-03-05T00:00:00Z","page":462,"pdf_page":2,"num_pages":15,"content":["462                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin*)\nVom 5. März 1998\nAuf Grund des § 25 des Berufsbildungsgesetzes vom                    4.     Marketing:\n14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt gemäß Arti-              4.1 Marktanalyse und Marketingkonzept,\nkel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I\nS. 2390) geändert worden ist, verordnet das Bundesmini-                 4.2 Programmpolitik, Sortimentspolitik,\nsterium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundes-                  4.3 Werbung, Verkaufsförderung;\nministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und\nTechnologie:                                                            5.     Einkauf:\n5.1 Einkaufsplanung,\n§1\n5.2 Wareneingang, Lagerorganisation,\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes\n5.3 Warenwirtschaft;\nDer Ausbildungsberuf Buchhändler/Buchhändlerin wird\nstaatlich anerkannt.                                                    6.     Beschaffungsorganisation im Buchhandel;\n7.     Absatz:\n§2\n7.1 Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Kommunika-\nAusbildungsdauer                                     tion, Beratung,\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                                    7.2 Kundenservice,\n7.3 Sortimentspflege, Präsentation,\n§3\n7.4 Verkaufsorganisation, Kassenführung,\nAusbildungsberufsbild\n7.5 Vertriebswege;\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die\nfolgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                                  8.     Verlagswesen:\n1.      der Ausbildungsbetrieb:                                         8.1 Verlagswirtschaft,\n1.1 Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,                   8.2 Herstellung;\n1.2 Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,                   9.     Bibliographie und Recherche:\n1.3 Berufsbildung,                                                      9.1 Bibliographien und Nachschlagewerke,\n1.4 Personalwesen,                                                      9.2 buchhändlerische Information;\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,                    10. Rechnungswesen, Controlling:\n1.6 Umweltschutz;                                                       10.1 Buchführung und Zahlungsverkehr,\n2.      Gegenstände des Buchhandels;                                    10.2 Kosten- und Leistungsrechnung,\n3.      Arbeitsorganisation:                                            10.3 Planungsrechnung und Controlling.\n3.1 Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken,\n§4\n3.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Daten-\nschutz und Datensicherheit;                                                       Ausbildungsrahmenplan\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25    (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen unter\ndes Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit     Berücksichtigung der Schwerpunkte A. Sortiment, B. Ver-\nabgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Län- lag sowie C. Antiquariat nach den in den Anlagen I und II\nder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan\nfür die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzei-   enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Glie-\nger veröffentlicht.                                                  derung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998                   463\nvermittelt werden. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan            (3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen sind:\nabweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Aus-       1. Prüfungsbereich Buchhandel:\nbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit eine\nberufsfeldbezogene Grundbildung vorausgegangen ist                In höchstens 180 Minuten soll der Prüfling praxisbezo-\noder betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung             gene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei\nerfordern.                                                        zeigen, daß er fachliche Zusammenhänge versteht\nsowie das Leistungsangebot des Buchhandels nach\n(2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und        qualitativen Kriterien beurteilen kann. Hierfür kommen\nKenntnisse sollen so vermittelt werden, daß der Auszubil-         insbesondere folgende Gebiete in Betracht:\ndende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätig-\nkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes           a) das Angebot des Buchhandels,\nbefähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen,             b) Marketing,\nDurchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähi-\nc) Beschaffungsorganisation und Warenwirtschaft,\ngung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8 nach-\nzuweisen.                                                         d) Rechtsgrundlagen.\nDer jeweilige Schwerpunkt ist insbesondere bei folgen-\n§5                                  den Gebieten zu berücksichtigen:\nAusbildungsplan                             der Schwerpunkt A. Sortiment bei den Gebieten Ein-\nkauf, Verkauf und Lager, der Schwerpunkt B. Verlag\nDer Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\nbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen                 bei den Gebieten Herstellung und Verlagswirtschaft\nAusbildungsplan zu erstellen.                                     und der Schwerpunkt C. Antiquariat bei den Gebieten\nEinkauf, Verkauf und Bibliographie;\n2. Prüfungsbereich Arbeitsorganisation und Rechnungs-\n§6\nwesen:\nBerichtsheft\nIn höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezo-\nDer Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines           gene Aufgaben oder Fälle aus folgenden Gebieten\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu           bearbeiten und dabei zeigen, daß er Zusammenhänge\ngeben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu            versteht und Ergebnisse des Rechnungswesens dar-\nführen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig           stellen und anwenden kann:\ndurchzusehen.\na) Arbeitsorganisation,\n§7                                  b) Informations- und Kommunikationssysteme,\nc) Buchführung und Zahlungsverkehr,\nZwischenprüfung\nd) Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling;\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwi-\nschenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des         3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.                            In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezo-\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den          gene Aufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeits-\nAnlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführ-         welt bearbeiten und dabei zeigen, daß er allgemeine\nten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufs-          wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge\nschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu                der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen\nvermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbil-          kann;\ndung wesentlich ist.                                          4. Prüfungsbereich Praktische Übungen:\n(3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxis-         Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüf-\nbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 180 Minuten            ling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezo-\nin den folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:                  genen Aufgaben aus den Gebieten kundenorientierte\n1. Arbeitsorganisation,                                           Kommunikation, Produkte und Dienstleistungen be-\narbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von\n2. Beschaffungsorganisation,                                      höchstens 15 Minuten einzuräumen. Die Aufgabe soll\n3. Bibliographie und Recherche,                                   Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch\nsein. Hierbei sind der Schwerpunkt gemäß § 4 sowie\n4. Wirtschafts- und Sozialkunde.\ndie Tätigkeitsschwerpunkte des Ausbildungsbetriebes\nzu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, daß\n§8                                  er in der Lage ist, Gespräche kundenorientiert und\nsituationsbezogen zu führen. Das Prüfungsgespräch\nAbschlußprüfung\nsoll höchstens 20 Minuten dauern.\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der         (4) Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistun-\nAnlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie       gen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“\nauf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff,      und in dem dritten Bereich mit mindestens „ausreichend“\nsoweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.            bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder\n(2) Die Prüfung ist schriftlich in den Prüfungsbereichen   nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der\nBuchhandel, Arbeitsorganisation und Rechnungswesen            mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die\nsowie Wirtschafts- und Sozialkunde und mündlich im Prü-       schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von\nfungsbereich Praktische Übungen durchzuführen.                etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Beste-","464             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\nhen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prü-                                        §9\nfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der\nÜbergangsregelung\nErmittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich\nsind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der münd-       Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten\nlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewich-        dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vor-\nten.                                                           schriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertrags-\n(5) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben          parteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften\ndie Prüfungsbereiche Buchhandel und Praktische Übun-           dieser Verordnung.\ngen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das\ndoppelte Gewicht.                                                                        § 10\n(6) Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen im\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nGesamtergebnis und in mindestens drei der vier Prüfungs-\nbereiche mindestens „ausreichende“ Leistungen erbracht           Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft.\nwerden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prü-            Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufs-\nfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prü-        ausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin vom\nfung nicht bestanden.                                          11. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2138) außer Kraft.\nBonn, den 5. März 1998\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nBünger","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998                465\nAnlage I\n(zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin\n– Sachliche Gliederung –\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                   Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                        3\n1.        Der Ausbildungsbetrieb\n(§ 3 Nr. 1)\n1.1       Rechtsform und Struktur                 a) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen\ndes Ausbildungsbetriebes                b) Zielsetzung, Tätigkeitsfelder und Aktivitäten des Ausbildungs-\n(§ 3 Nr. 1.1)                               betriebes herausstellen\nc) Aufbauorganisation und Entscheidungsstrukturen des Ausbil-\ndungsbetriebes darstellen\nd) die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Koopera-\ntionspartnern, Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufs-\nvertretungen erläutern\n1.2       Stellung des Buchhandels                a) die Aufgaben des Buchhandels in der Kulturwirtschaft erläutern\nin der Gesamtwirtschaft                 b) die Vielfalt von Lieferanten, Vertriebsstellen, Produkten und\n(§ 3 Nr. 1.2)                               Inhalten beschreiben\nc) Rechte und Pflichten, die sich aus der Preisbindung in Verbin-\ndung mit den Handelsbräuchen ergeben, begründen\nd) Aufbau und kulturpolitische Aktivitäten der Branchenorganisa-\ntion darstellen\n1.3       Berufsbildung                           a) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung\n(§ 3 Nr. 1.3)                               vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen\nb) die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis erläu-\ntern und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System be-\nschreiben\nc) den Nutzen von Fortbildungsmöglichkeiten, insbesondere des\nbranchenspezifischen Angebots für die persönliche und beruf-\nliche Entwicklung, erläutern\n1.4       Personalwesen                           a) Handlungskompetenz der Mitarbeiter als wesentliche Vorausset-\n(§ 3 Nr. 1.4)                               zung für den Kundennutzen, den Unternehmenserfolg und für die\npersönliche Entwicklung an Beispielen darstellen\nb) für den Ausbildungsbetrieb wichtige tarifliche Regelungen sowie\narbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen erläutern\nc) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte im Ausbildungsbetrieb\nerklären\nd) für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise aufzählen und die\neigene Gehaltsabrechnung beschreiben\ne) Kriterien für Personalplanung, Personaleinsatz und Arbeitszeit-\nregelung des Ausbildungsbetriebes beschreiben","466            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n1.5       Sicherheit und Gesundheits-          a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest-\nschutz bei der Arbeit                    stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\n(§ 3 Nr. 1.5)                        b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-\nten anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-\nnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-\nhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\n1.6       Umweltschutz                         Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruf-\n(§ 3 Nr. 1.6)                        lichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb\nund seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-\nschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden\nEnergie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-\nden Entsorgung zuführen\n2.        Gegenstände des Buchhandels          a) Gegenstände und Dienstleistungen des Buchhandels, insbeson-\n(§ 3 Nr. 2)                              dere Bücher, Zeitschriften und elektronische Datenträger, unter-\nscheiden\nb) Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissen-\nschaftlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung\ndes Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden\nc) die für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Standardwerke und\nihre Verlage nennen\n3.        Arbeitsorganisation\n(§ 3 Nr. 3)\n3.1       Arbeitsabläufe                       a) die Ablauforganisation im Ausbildungsbetrieb beschreiben\nund Arbeitstechniken                 b) Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte Aufgaben\n(§ 3 Nr. 3.1)                            teamorientiert bearbeiten\nc) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel fachgerecht hand-\nhaben\nd) verschiedene Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzen\ne) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden\nf) im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen\nauswerten\n3.2       Informations- und Kommunika-         a) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert\ntionssysteme, Datenschutz und            einsetzen\nDatensicherheit                      b) Wirkung des Einsatzes von Informations- und Kommunikations-\n(§ 3 Nr. 3.2)                            systemen auf die Arbeitsorganisation und die Mitarbeiter an Bei-\nspielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben\nc) Regelungen zum Datenschutz anwenden\nd) Daten pflegen und sichern","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998             467\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n4.        Marketing\n(§ 3 Nr. 4)\n4.1       Marktanalyse und                     a) Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt beschreiben\nMarketingkonzept                     b) Marktdaten entscheidungsorientiert auswerten\n(§ 3 Nr. 4.1)\nc) die Zielgruppen des Ausbildungsbetriebes nach unterschied-\nlichen Kriterien feststellen\nd) bei der Entwicklung des betrieblichen Marketingkonzepts mit-\nwirken\n4.2       Programmpolitik,                     a) das Angebot des Ausbildungsbetriebes, insbesondere nach\nSortimentspolitik                        Marktausrichtung, Breite und Tiefe, unterscheiden\n(§ 3 Nr. 4.2)                        b) den Markt beobachten, bei Angebotsanpassungen mitwirken\nc) Buchpreise und Möglichkeiten der Preisgestaltung als Instru-\nment der Angebotspolitik beschreiben\n4.3       Werbung, Verkaufsförderung           a) Ziele und Inhalte des betrieblichen Werbeplans und den Zusam-\n(§ 3 Nr. 4.3)                            menhang mit dem Werbeetat erläutern\nb) Einsatzmöglichkeiten von Werbemitteln und Werbeträgern für\nden Ausbildungsbetrieb begründen\nc) bei der Erstellung und dem Einsatz von Werbemitteln mitwirken\nd) Adressen beschaffen, auswerten und verwalten\ne) an Verkaufsförderungsmaßnahmen mitwirken\nf) bei der Erfolgskontrolle mitwirken; Werbemaßnahmen nach Art\nund Wirkungsweise mit denen der Mitbewerber vergleichen\n5.        Einkauf\n(§ 3 Nr. 5)\n5.1       Einkaufsplanung                      a) die Faktoren Sortiments- und Programmpolitik, Werbung, Nach-\n(§ 3 Nr. 5.1)                            frage, Angebot, Preise und Konditionen sowie aktuelle und\nsaisonale Einflüsse bei der Einkaufsplanung des Ausbildungs-\nbetriebes berücksichtigen\nb) Einkaufsmöglichkeiten hinsichtlich Konditionen, Lieferzeit, Pro-\nduktinformation, Bündelung und Dienstleistungen beurteilen\nc) betriebswirtschaftliche Kennzahlen, insbesondere Umsatz, Han-\ndelsspanne, Kosten, Lagerumschlagsgeschwindigkeit, bei Pla-\nnung und Kalkulation anwenden\nd) Waren beschaffen\n5.2       Wareneingang,                        a) Ware annehmen\nLagerorganisation                    b) Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen; bei\n(§ 3 Nr. 5.2)                            Beanstandungen die erforderlichen Maßnahmen einleiten\nc) Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Warenein-\ngangsunterlagen vergleichen; Differenzen klären\nd) Rechnungen auf Richtigkeit prüfen; Unstimmigkeiten klären\ne) Preise nicht preisgebundener Ware nach dem betrieblichen Kal-\nkulationsschema ermitteln\nf) Ware auszeichnen\ng) bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken\nh) Möglichkeiten der Lagerbewirtschaftung aufzeigen und die\nLagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründen\ni) Lagerbestände erfassen und kontrollieren","468            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n5.3       Warenwirtschaft                      a) Ziele und Aufbau der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes\n(§ 3 Nr. 5.3)                            darstellen\nb) Verkaufsdaten erfassen; bei Kontrolle und Auswertung mitwirken\nc) branchenübliche Nummernsysteme anwenden\n6.        Beschaffungsorganisation             a) Bezugsformen, insbesondere Festlieferung, Lieferung mit Rück-\nim Buchhandel                            gaberecht und Fortsetzungslieferung, unterscheiden\n(§ 3 Nr. 6)                          b) die Konditionensysteme, insbesondere Rabatte und Zahlungs-\nkonditionen, anwenden\nc) Bestellwege, Bestelltechniken und Bezugswege nach unter-\nschiedlichen Kriterien auswählen\nd) Handelsbräuche, insbesondere die Bestimmungen der Preisbin-\ndung und der Verkehrsordnung, anwenden\ne) die Funktion von Messen und Verlagsvertretern erläutern\nf) Bestellungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Preise\nbearbeiten und überwachen\n7.        Absatz\n(§ 3 Nr. 7)\n7.1       Kundenbedürfnisse, kunden-           a) für den Ausbildungsbetrieb wichtige Kundengruppen sowie deren\norientierte Kommunikation,               Bedürfnisse und Kaufmotive ermitteln\nBeratung                             b) Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kunden-\n(§ 3 Nr. 7.1)                            orientiert anbieten\nc) Regeln kundenorientierter Kommunikation anwenden\nd) mündlich und schriftlich über das Angebot des Ausbildungs-\nbetriebes informieren, Preise begründen\ne) Kunden beraten\n7.2       Kundenservice                        a) das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Aus-\n(§ 3 Nr. 7.2)                            bildungsbetriebes kundenorientiert einsetzen\nb) Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiten\nc) Reklamationen von Kunden entgegennehmen und situations-\ngerecht bearbeiten\n7.3       Sortimentspflege, Präsentation       a) bei der bedarfsgerechten Abstimmung des Sortiments mitwirken\n(§ 3 Nr. 7.3)                        b) die Warengruppensystematik des Buchhandels anwenden\nc) Waren verkaufsfördernd präsentieren\n7.4       Verkaufsorganisation,                a) Geschäftsbedingungen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen\nKassenführung                            des Ausbildungsbetriebes anwenden\n(§ 3 Nr. 7.4)                        b) Kassenvorgänge bearbeiten; bei der Kassenführung mitwirken\n7.5       Vertriebswege                        a) die Vertriebswege des Ausbildungsbetriebes nutzen und mit\n(§ 3 Nr. 7.5)                            anderen im Buchhandel gebräuchlichen vergleichen\nb) Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirt-\nschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versenden\nc) Bedeutung und Organisation des Rechnungsverkaufs und Ver-\nsands im Ausbildungsbetrieb beschreiben","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998             469\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n8.        Verlagswesen\n(§ 3 Nr. 8)\n8.1       Verlagswirtschaft                    a) die Bedeutung des Verlagswesens im Buchhandel beschreiben\n(§ 3 Nr. 8.1)                        b) wichtige Verlage und ihre Schwerpunkte nennen\nc) die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben\nd) für den Ausbildungsbetrieb wichtige Urheber- und Verlagsrechte\nanwenden\n8.2       Herstellung                          a) Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewerten\n(§ 3 Nr. 8.2)                        b) Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheiden\nc) Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheiden\n9.        Bibliographie und Recherche\n(§ 3 Nr. 9)\n9.1       Bibliographien und                   a) das Verzeichnis Lieferbarer Bücher und die im Ausbildungsbe-\nNachschlagewerke                         trieb üblichen Barsortimentskataloge, insbesondere nach Auto-\n(§ 3 Nr. 9.1)                            ren, Titeln, Verlagen, Stichworten und Schlagworten, auswerten\nb) die spezifischen Nutzungsmöglichkeiten unterschiedlicher Me-\ndien des Ausbildungsbetriebes bei der Recherche anwenden\nc) für den Ausbildungsbetrieb wichtige Fach- und Spezialkataloge\nnutzen\nd) versteckte Bibliographien nutzen\ne) bibliographische Titelaufnahmen erstellen\nf) Titellisten zusammenstellen\n9.2       Buchhändlerische Information         a) Fachpublikationen, insbesondere das Börsenblatt, auswerten\n(§ 3 Nr. 9.2)                        b) für die Beschaffung und das Angebot des Ausbildungsbetriebes\nwichtige Informationsquellen, insbesondere die Neuerschei-\nnungslisten der Verlage, auswerten\nc) Messeinformationen nutzen\n10.       Rechnungswesen, Controlling\n(§ 3 Nr. 10)\n10.1      Buchführung und                      a) Regelungen des Ausbildungsbetriebes zur Buchführung anwen-\nZahlungsverkehr                          den\n(§ 3 Nr. 10.1)                       b) Belege erfassen und kontieren\nc) bei Vorbereitung und Auswertung der Inventur mitwirken\nd) die Aufgaben der Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft er-\nläutern\ne) Zahlungsvorgänge bearbeiten\nf) Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten\n10.2      Kosten- und Leistungsrechnung        a) Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung des Aus-\n(§ 3 Nr. 10.2)                           bildungsbetriebes erklären\nb) Kostenrechnungsvorgänge bearbeiten\nc) an der Erfolgsrechnung mitwirken\n10.3      Planungsrechnung                     a) Funktion des Controlling als Informations- und Steuerungs-\nund Controlling                          instrument an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern\n(§ 3 Nr. 10.3)                       b) an der Planungsrechnung mitwirken\nc) statistische Daten ermitteln, aufbereiten und auswerten","470            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\nSchwerpunkt A: Sortiment\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n1.        Programmpolitik,                     a) das Angebot des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung\nSortimentspolitik                        des Standorts, insbesondere der Lage und des Einzugsgebiets,\n(§ 3 Nr. 4.2)                            beurteilen\nb) Chancen und Risiken von Nebensortimenten und unterschied-\nlichen Medien für den Ausbildungsbetrieb erläutern\nc) Buchpreise und Preisgestaltung als Instrument der Angebots-\npolitik einsetzen\nd) Ergebnisse der Buchmarktforschung für Entscheidungen des\nAusbildungsbetriebes aufbereiten\n2.        Werbung, Verkaufsförderung           a) von der Branchenorganisation angebotene Verkaufsförderungs-\n(§ 3 Nr. 4.3)                            maßnahmen einsetzen\nb) regionale Möglichkeiten der Zusammenarbeit für die Leseförde-\nrung nutzen\nc) bei der Organisation und Durchführung von Autorenlesungen\ndes Ausbildungsbetriebes mitwirken\nd) Titelzusammenstellungen für die Präsentation in unterschied-\nlichen Medien gestalten\ne) Anzeigen entwerfen\n3.        Einkaufsplanung                      a) den Einkauf unter Berücksichtigung der Lagerumschlagsge-\n(§ 3 Nr. 5.1)                            schwindigkeit unterschiedlicher Warengruppen planen\nb) saisonale Verkaufsschwankungen des Ausbildungsbetriebes bei\nder Einkaufsplanung berücksichtigen\nc) beim Einkauf die Zusammenhänge zwischen Lagerumschlags-\ngeschwindigkeit, Preis und Rabatt berücksichtigen\n4.        Wareneingang,                        a) bei Veränderungen der Lagerordnung mitwirken\nLagerorganisation                    b) Ware entsprechend der Lagerordnung des Ausbildungsbetrie-\n(§ 3 Nr. 5.2)                            bes einräumen\nc) den Lagerbestand pflegen, insbesondere Preisänderungen bear-\nbeiten und Lagerbereinigungen durchführen\nd) Remissionen und Verwertungsmaßnahmen auf Grund von\nLagerbereinigungen durchführen\n5.        Warenwirtschaft                      a) den Warenfluß artikelgenau und zeitnah erfassen\n(§ 3 Nr. 5.3)                        b) Umsatz- und Umschlagszahlen nach Titeln, Warengruppen und\nLieferanten auswerten\n6.        Beschaffungsorganisation             a) den Barsortimentsanteil des Ausbildungsbetriebes begründen\nim Buchhandel                        b) die Bedeutung von Vertretern für den Ausbildungsbetrieb erläu-\n(§ 3 Nr. 6)                              tern, Einkaufsgespräche führen\nc) Fortsetzungen bestellen, überwachen und ausliefern\nd) unterschiedliche Formen der Beschaffung wirtschaftlich einsetzen\n7.        Kundenbedürfnisse, kunden-           a) Beratungs- und Verkaufsgespräche führen\norientierte Kommunikation,           b) verbale und nichtverbale Kommunikationsformen beurteilen und\nBeratung                                 anwenden\n(§ 3 Nr. 7.1)\nc) das eigene Auftreten und Verhalten im Umgang mit Kunden be-\nwerten\nd) Verkaufsraum und Schaufenster gestalten, Waren präsentieren\ne) Bücher, Fortsetzungen und Zeitschriften auf Kundenwunsch\nbesorgen\nf) Verkaufsbelege erstellen und kassieren\ng) einen Kassenabschluß durchführen\nh) Anschrift und Kreditwürdigkeit von Kunden prüfen\ni) Kundenaufträge zusammenstellen, fakturieren und versenden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998             471\nSchwerpunkt B: Verlag\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n1.        Verlagswirtschaft                    a) bei Programmplanung und Autorengesprächen mitwirken\n(§ 3 Nr. 8.1)                        b) Verlagsverträge unter Beachtung der Vorgaben des Normvertra-\nges erarbeiten\nc) bei Vergabe und Einkauf von Rechten und Nebenrechten mit-\nwirken\nd) Funktion von Verwertungsgesellschaften erläutern\ne) Manuskripte nach Aufbau, Ausdrucksweise und äußerer Form\nbeurteilen\nf) Manuskripte in Zusammenarbeit mit den Autoren für den Satz\nauszeichnen und formale Unstimmigkeiten korrigieren\ng) Titelei, Impressum, Inhaltsverzeichnis, Register, Literaturver-\nzeichnis, Bildlegenden, Bildnachweise erstellen\nh) Bildbeschaffung und Bildverwaltung durchführen, bei der Bild-\nauswahl mitwirken, Bildrechte beachten\ni) Korrektur lesen, Druckvorlagen überprüfen\nk) Honorare abrechnen\n2.        Herstellung                          a) bei Texterfassung sowie Text- und Bildverarbeitung mitwirken\n(§ 3 Nr. 8.2)                        b) Besonderheiten bei der Produktion elektronischer Medien be-\nrücksichtigen\nc) Buch-, Druck- und Papierformate aufeinander abstimmen\nd) Layout und Typographie für ein Werk entwerfen\ne) Papierarten und -gewichte nach Verwendungszweck auswählen;\nPapiermengen berechnen\nf) Bildausschnitte und -formate festlegen; Reproaufträge erteilen;\nAndrucke prüfen\ng) Satz-, Druck- und Bindeaufträge erteilen\nh) Herstellungskosten berechnen und kontrollieren; kalkulatorische\nLadenpreise ermitteln\ni) bei Aufstellung und Kontrolle von Produktionsplänen mitwirken\n3.        Werbung, Verkaufsförderung           a) Werbemittel gestalten, kalkulieren, einsetzen und Erfolg über-\n(§ 3 Nr. 4.3)                            wachen\nb) Werbeträger beurteilen und auswählen\nc) Werbetexte verfassen\nd) Werbekosten ermitteln und kontrollieren\ne) Verzeichnisse und Kataloge mit den bibliographischen Angaben\nerstellen\nf) bei der Öffentlichkeitsarbeit des Ausbildungsbetriebes, insbe-\nsondere bei Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltun-\ngen, mitwirken\ng) die Bedeutung des Rezensionswesens für den Ausbildungs-\nbetrieb erläutern; Rezensionsversand durchführen und Rezen-\nsionen auswerten\n4.        Beschaffungsorganisation             a) den Handel über Neuerscheinungen, Neuauflagen, Ausliefe-\nim Buchhandel                            rungstermine, Sonderaktionen, Preisänderungen informieren\n(§ 3 Nr. 6)                          b) Vertreterinformationen erstellen; an der Vorbereitung und Durch-\nführung von Vertreterkonferenzen mitwirken\nc) bei Planung, Aufbau und Betreuung von Messeständen des Aus-\nbildungsbetriebes mitwirken","472            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n5.        Absatz                               a) Bestellungen unter Berücksichtigung von Versandweg, Liefer-\n(§ 3 Nr. 7)                              form, Terminen und vereinbarten Konditionen bearbeiten\nb) Reiseaufträge bearbeiten\nc) Benachrichtigungen, Vormerkungen, Fortsetzungen, Reklama-\ntionen und Rücksendungen bearbeiten\nd) Rechnungen und Versandunterlagen erstellen\nSchwerpunkt C: Antiquariat\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n1.        Einkauf                              a) Angebote bearbeiten und bewerten; Gegenstände des Antiqua-\n(§ 3 Nr. 5)                              riats aus Privathand und aus Doublettenbeständen öffentlicher\nBibliotheken nach Anleitung ankaufen und kollationieren\nb) den Ablauf von Auktionen beschreiben; Gegenstände des Anti-\nquariats nach Anleitung ersteigern\nc) aus Restbeständen von Verlagen und aus Antiquariatskatalogen\nbestellen; einkaufsbezogene Werbemaßnahmen erläutern\nd) historische Buchgattungen, Druck- und Originalgraphik unter-\nscheiden, Nonbooks als Gegenstände des Antiquariats beur-\nteilen\ne) Gegenstände des Antiquariats bewerten\nf) Einkaufsentscheidungen unter Berücksichtigung von Markt-\nsituation, literarischen, künstlerischen, wissenschaftlichen und\nwarenkundlichen Gesichtspunkten treffen\ng) Verkaufspreise kalkulieren\nh) Finanzplanung und Budgetierung beim Einkauf berücksichtigen\n2.        Bibliographien und                   a) Bücher in Bibliographien auffinden und unterschiedliche Ver-\nNachschlagewerke                         zeichnungsprinzipien berücksichtigen\n(§ 3 Nr. 9.1)                        b) Hilfsmittel und Literatur für eine verkaufsfördernde zusätzliche\nBeschreibung nutzen\nc) Reprintkataloge auswerten\nd) Werkverzeichnisse und Kataloge mit Verzeichnung von Original-\nund Druckgrafik nutzen\ne) Einbände beschreiben\n3.        Absatz                               a) Beratungs- und Verkaufsgespräche führen\n(§ 3 Nr. 7)                          b) Kundenwünsche, insbesondere von Bibliotheken, Bibliophilen\nund Sammlern, feststellen und bearbeiten\nc) antiquariatstypische Hilfsmittel zur Unterstützung des Verkaufs-\ngesprächs einsetzen\nd) Verkaufsbelege erstellen und kassieren\ne) einen Kassenabschluß durchführen\nf) Anschrift und Kreditwürdigkeit von Kunden prüfen\n3.1       Kundenbedürfnisse, kunden-           a) über Gegenstände des Antiquariats schriftlich und mündlich\norientierte Kommunikation,               informieren\nBeratung                             b) nicht vorrätige Bücher und Zeitschriften suchen\n(§ 3 Nr. 7.1)\nc) bei der Bewertung von Büchern im Kundenauftrag mitwirken","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998              473\nLfd. Nr.    Teil des Ausbildungsberufsbildes                  Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse\n1                        2                                                       3\n4.        Werbung, Verkaufsförderung           a) bei der Planung, Gestaltung und Herstellung von Antiquariats-\n(§ 3 Nr. 4.3)                            katalogen mitwirken\nb) Sonderlisten oder andere Spezialangebote gestalten, herstellen\nund versenden\nc) wirtschaftliche Versandmöglichkeiten für Kataloge und Bücher\neinsetzen\n5.        Stellung des Buchhandels             den Beitrag des Antiquariats für die Erhaltung von Kulturgütern auf-\nin der Gesamtwirtschaft              zeigen\n(§ 3 Nr. 1.2)","474              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\nAnlage II\n(zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin\n– Zeitliche Gliederung –\n1. Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildpositionen\n1.    der Ausbildungsbetrieb,\n2.    Gegenstände des Buchhandels\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildposition\n5.2 Wareneingang, Lagerorganisation\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n3.1 Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken, Lernziele a bis d,\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildpositionen\n6.    Beschaffungsorganisation im Buchhandel,\n9.    Bibliographie und Recherche\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n3.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit\nzu vermitteln.\n2. Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildposition\n4.    Marketing\nund der Berufsbildposition\nWerbung, Verkaufsförderung\nder Schwerpunkte A bis C zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildpositionen\n1.2 Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,\n3.1 Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken\nfortzuführen.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildpositionen\n5.1 Einkaufsplanung,\n5.3 Warenwirtschaft\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n3.1 Arbeitsabläufe und Arbeitstechniken, Lernziele e und f,\nzu vermitteln und in Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.6 Umweltschutz,\n2.    Gegenstände des Buchhandels,\n3.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit\nfortzuführen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998             475\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildposition\n7.    Absatz\nund je nach Schwerpunkt\na) in Verbindung mit der Berufsbildposition\n1.    Programmpolitik, Sortimentspolitik\ndes Schwerpunktes A. Sortiment oder\nb) in Verbindung mit den Berufsbildpositionen\n4.    Beschaffungsorganisation im Buchhandel,\n5.    Absatz\ndes Schwerpunktes B. Verlag oder\nc) in Verbindung mit den Berufsbildpositionen\n3.    Absatz,\n5.    Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft\ndes Schwerpunktes C. Antiquariat\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition\n3.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit\nfortzuführen.\n3. Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse\nder Berufsbildposition\n10. Rechnungswesen, Controlling\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition\n3.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit\nfortzuführen.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig\na) die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes A. Sortiment\n7.    Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Kommunikation, Beratung\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n8.    Verlagswesen\nzu vermitteln oder\nb) die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes B. Verlag\n1.    Verlagswirtschaft\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n8.1 Verlagswirtschaft\nzu vermitteln oder\nc) die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes C. Antiquariat\n3.1 Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Kommunikation, Beratung\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n8.1 Verlagswirtschaft\nzu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes\nC. Antiquariat\n3.    Absatz\nfortzuführen.","476                Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig\na) die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A. Sortiment\n3.    Einkaufsplanung,\n4.    Wareneingang, Lagerorganisation,\n5.    Warenwirtschaft,\n6.    Beschaffungsorganisation im Buchhandel\nzu vermitteln oder\nb) die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition des Schwerpunktes B. Verlag\n2.    Herstellung\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n8.2 Herstellung\nzu vermitteln oder\nc) die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes C. Antiquariat\n1.    Einkauf,\n2.    Bibliographien und Nachschlagewerke\nin Verbindung mit der Berufsbildposition\n8.2 Herstellung\nzu vermitteln\nund im Zusammenhang damit jeweils die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.6 Umweltschutz,\n3.    Arbeitsorganisation\nfortzuführen."]}