{"id":"bgbl1-1998-15-1","kind":"bgbl1","year":1998,"number":15,"date":"1998-03-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/15#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-15-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_15.pdf#page=1","order":1,"title":"Elfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung","law_date":"1998-03-05T00:00:00Z","page":461,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n461\nTeil I                                                                                              G 5702\n1998                              Ausgegeben zu Bonn am 19. März 1998                                                                                                          Nr. 15\nTag                                                                     Inhalt                                                                                             Seite\n5. 3. 98  Elfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 461\nFNA: 96-1-2\n5. 3. 98  Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 462\nFNA: neu: 806-21-1-252; 806-21-1-76\n6. 3. 98  Verordnung über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen/zur Mikrotechnologin . . . . . . . . . . . . . . .                                                       477\nFNA: neu: 806-21-1-253\n16. 3. 98  Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte\nVersicherungsfachwirtin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    487\nFNA: neu: 806-21-7-53\n27. 2. 98  Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im\nWiderspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich\ndes Bundesministeriums für Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               494\nFNA: neu: 2030-14-99; 2030-14-81\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               498\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      498\nElfte Verordnung\nzur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung\nVom 5. März 1998\nAuf Grund des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Luft-                                     1. Dem § 10 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:\nverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                                           „Der Bundesminister für Verkehr kann den Umfang der\nvom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61), der durch Artikel 1                                     nach Anlage 4 in der Klassifizierung vorzuhaltenden Flug-\nNr. 16 Buchstabe c des Gesetzes vom 23. Juli 1992                                            sicherungsbetriebsdienste abweichend regeln, wenn\n(BGBl. I S. 1370) eingefügt worden ist, verordnet das                                        die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere\nBundesministerium für Verkehr:                                                               die Sicherheit des Luftverkehrs, dadurch nicht beein-\nträchtigt werden; die Klassifizierung bleibt unverändert.“\n2. In der Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2) wird in der Über-\nArtikel 1                                                       schrift das Wort „Flugverkehrsdienste“ durch das Wort\n„Flugsicherungsbetriebsdienste“ ersetzt.\nDie Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 14. November 1969 (BGBl. I S. 2117),\nzuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Dezember                                                                                 Artikel 2\n1997 (BGBl. I S. 2995), wird wie folgt geändert:                                           Diese Verordnung tritt am 26. März 1998 in Kraft.\nBonn, den 5. März 1998\nDer Bundesminister für Verkehr\nWissmann"]}