{"id":"bgbl1-1998-13-3","kind":"bgbl1","year":1998,"number":13,"date":"1998-03-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/13#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1998-13-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1998/bgbl1_1998_13.pdf#page=4","order":3,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker/zur Mechatronikerin","law_date":"1998-03-04T00:00:00Z","page":408,"pdf_page":4,"num_pages":11,"content":["408                    B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Mechatroniker/zur Mechatronikerin *)\nVom 4. März 1998\nAuf Grund des § 25 des B erufsbildungsgesetzes vom                      12. M essen und P rüfen elektrischer Größen,\n14. August 1969 (B GB l. I S . 1112), der zuletzt gemäß Arti-\n13. Installieren und Testen von Hard- und S oftwarekom-\nkel 35 der Verordnung vom 21. S eptember 1997 (B GB l. I\nponenten,\nS . 2390) geändert worden ist, verordnet das Bundesmini-\nsterium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem B undes-                    14. Aufbauen und P rüfen von elektrischen, pneumati-\nministerium für B ildung, Wissenschaft, Forschung und                           schen und hydraulischen S teuerungen,\nTechnologie:\n15. P rogrammieren mechatronischer S ysteme,\n§1                                      16. Zusammenbauen von B augruppen und K omponen-\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes                               ten zu M aschinen und S ystemen,\nDer Ausbildungsberuf M echatroniker/M echatronikerin                    17. M ontieren und Demontieren von M aschinen, S yste-\nwird staatlich anerkannt.                                                       men und Anlagen, Transportieren und S ichern,\n18. P rüfen und Einstellen von Funktionen an mechatro-\n§2                                           nischen S ystemen,\nAusbildungsdauer                                 19. Inbetriebnehmen und B edienen mechatronischer\nDie Ausbildung dauert dreieinhalb J ahre.                                    S ysteme,\n20. Instandhalten mechatronischer S ysteme.\n§3\nAusbildungsberufsbild                                                            §4\nGegenstand der B erufsausbildung sind mindestens die                                      Ausbildungsrahmenplan\nfolgenden Fertigkeiten und K enntnisse:\n(1) Die Fertigkeiten und K enntnisse nach § 3 sollen nach\n1. B erufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\nder in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,                     und zeitlichen Gliederung der B erufsausbildung (Ausbil-\n3. S icherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,                     dungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von dem Aus-\nbildungsrahmenplan abweichende sachliche und zeitliche\n4. Umweltschutz,                                                         Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere\n5. betriebliche und technische K ommunikation,                           zulässig, soweit betriebspraktische B esonderheiten die\nAbweichung erfordern.\n6. P lanen und S teuern von Arbeitsabläufen, K ontrollie-\nren und B eurteilen der Arbeitsergebnisse,                              (2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und\n7. Qualitätsmanagement,                                                  K enntnisse sollen so vermittelt werden, daß der Auszubil-\ndende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätig-\n8. P rüfen, Anreißen und K ennzeichnen,                                  keit im S inne des § 1 Abs. 2 des B erufsbildungsgesetzes\n9. manuelles und maschinelles S panen, Trennen und                       befähigt wird, die insbesondere selbständiges P lanen,\nUmformen,                                                            Durchführen und K ontrollieren einschließt. Diese B efähi-\ngung ist auch in den P rüfungen nach den § § 7 und 8 nach-\n10. Fügen,                                                                 zuweisen.\n11. Installieren elektrischer B augruppen und K ompo-\nnenten,                                                                                            §5\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im S inne des § 25                         Ausbildungsplan\ndes B erufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit\nabgestimmte, von der S tändigen K onferenz der K ultusminister der Län-    Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Aus-\nder in der B undesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan\nfür die B erufsschule werden demnächst als B eilage zum B undesanzei-   bildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen\nger veröffentlicht.                                                     Ausbildungsplan zu erstellen.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998                  409\n§6                               schen S ystemen systematisch feststellen, eingrenzen und\nBerichtsheft                          beheben sowie unter Nutzung von S tandardsoftware\nP rüfprotokolle erstellen und S chaltungsunterlagen sowie\nDer Auszubildende hat ein B erichtsheft in Form eines        andere technische K ommunikationsunterlagen ändern\nAusbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu         kann. Durch das Fachgespräch soll der P rüfling zeigen,\ngeben, das B erichtsheft während der Ausbildungszeit zu         daß er fachbezogene P robleme und deren Lösungen dar-\nführen. Der Ausbildende hat das B erichtsheft regelmäßig        stellen, die für den Auftrag relevanten fachlichen Hinter-\ndurchzusehen.                                                   gründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Aus-\nführung des Auftrages begründen kann. Dem P rüfungs-\n§7                               ausschuß ist vor der Durchführung des Auftrages die\nZwischenprüfung                           Aufgabenstellung einschließlich einer Zeitplanung zur\nG enehmigung vorzulegen. Das Ergebnis der B earbei-\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwi-      tung des Auftrages sowie das Fachgespräch sollen jeweils\nschenprüfung durchzuführen. S ie soll vor dem Ende des          mit 50 vom Hundert gewichtet werden.\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\n(3) Der Teil B der P rüfung besteht aus den drei P rü-\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der        fungsbereichen Arbeitsplanung, Funktionsanalyse sowie\nAnlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte         Wirtschafts- und S ozialkunde. In den P rüfungsbereichen\nAusbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und K ennt-       Arbeitsplanung und F unktionsanalyse sind insbeson-\nnisse sowie auf den im B erufsschulunterricht entspre-          dere durch Verknüpfung informationstechnischer, techno-\nchend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff,            logischer und mathematischer S achverhalte fachliche\nsoweit er für die B erufsausbildung wesentlich ist.             P robleme zu analysieren, zu bewerten und geeignete\n(3) Der P rüfling soll in höchstens sieben S tunden unter    Lösungswege darzustellen.\nVerwendung vorgefertigter Teile eine Arbeitsaufgabe be-\n(4) Für den P rüfungsbereich Arbeitsplanung kommt ins-\narbeiten. Hierfür kommt insbesondere in B etracht:\nbesondere folgende Aufgabe in B etracht:\nAnfertigen und P rüfen einer funktionsfähigen mechatro-\nAnfertigen eines Arbeitsplanes zur M ontage und Inbe-\nnischen K omponente nach Unterlagen, einschließlich ma-\ntriebnahme eines mechatronischen S ystems nach vor-\nnuelles und maschinelles B earbeiten, Zusammenbauen,\ngegebenen Anforderungen.\nVerdrahten und Verschlauchen sowie Anfertigen eines\nArbeitsplanes und eines P rüf- und M eßprotokolls.              Dabei soll der P rüfling zeigen, daß er eine P roblemanalyse\ndurchführen, die zur M ontage und Inbetriebnahme not-\nDabei soll der P rüfling zeigen, daß er die Funktion, die\nwendigen mechanischen und elektrischen K omponenten,\nelektrischen S chutzmaßnahmen und die Einhaltung von\nLeitungen, S oftware, Werkzeuge und Hilfsmittel unter\nS icherheitsbestimmungen prüfen, mechanische und elek-\nB eachtung der technischen Regeln auswählen, Installa-\ntrische B etriebswerte einstellen und messen sowie P ro-\ntions- und M ontagepläne anpassen, die notwendigen\nduktionsabläufe, insbesondere den Zusammenhang von\nArbeitsschritte unter B erücksichtigung der Arbeitssicher-\nTechnik, Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und Wirt-\nheit planen und S tandardsoftware anwenden kann. F ür\nschaftlichkeit berücksichtigen kann.\nden P rüfungsbereich F unktionsanalyse kommt ins-\nbesondere folgende Aufgabe in B etracht:\n§8                               B eschreiben der Vorgehensweise zur vorbeugenden In-\nAbschlußprüfung                           standhaltung und zur systematischen Eingrenzung eines\nFehlers in einem mechatronischen S ystem.\n(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnlage aufgeführten Fertigkeiten und K enntnisse sowie          Dabei soll der P rüfling zeigen, daß er M aßnahmen zur\nauf den im B erufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff,       Instandhaltung oder Inbetriebnahme unter B erücksichti-\nsoweit er für die B erufsausbildung wesentlich ist.             gung betrieblicher Abläufe planen, S chaltungsunterlagen\nauswerten, P rogramme interpretieren und ändern sowie\n(2) Der P rüfling soll im Teil A der P rüfung in höchstens   funktionelle Zusammenhänge eines mechatronischen\n30 S tunden einen betrieblichen Auftrag bearbeiten und          S ystems, mechanische und elektrische Größen sowie\ndokumentieren sowie in höchstens 30 M inuten hierüber           B ewegungsabläufe ermitteln und darstellen, S ignale an\nein Fachgespräch führen. Hierfür kommt insbesondere             S chnittstellen funktionell zuordnen, P rüfverfahren und\nfolgende Aufgabe in B etracht:                                  Diagnosesysteme auswählen und einsetzen sowie Fehler-\nErrichten, Ändern oder Instandhalten eines mechatroni-          ursachen lokalisieren, S chutzeinrichtungen testen und\nschen S ystems, einschließlich Arbeitsplanung, M ontieren,      elektrische S chutzmaßnahmen prüfen kann. Im P rüfungs-\nDemontieren, Ändern und K onfigurieren von P rogrammen          bereich Wirtschafts- und S ozialkunde kommen Aufgaben,\nsowie Inbetriebnehmen.                                          die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbe-\nsondere aus folgenden Gebieten in B etracht:\nDie Ausführung des Auftrages wird mit praxisbezogenen\nUnterlagen dokumentiert. Durch die Ausführung des Auf-          allgemeine, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusam-\ntrages und dessen Dokumentation soll der P rüfling bele-        menhänge aus der B erufs- und Arbeitswelt.\ngen, daß er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert\nunter B eachtung wirtschaftlicher, technischer, organisa-          (5) Für den P rüfungsteil B ist von folgenden zeitlichen\ntorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und        Höchstwerten auszugehen:\numsetzen, M aterial disponieren, Verdrahtungs- und Ver-         1. Arbeitsplanung                                150 M inuten,\nbindungstechniken anwenden, B augruppen der S ensorik\n2. Funktionsanalyse                              150 M inuten,\nund Aktorik einstellen und abgleichen, Fehler und S törun-\ngen in elektrischen sowie pneumatischen oder hydrauli-          3. Wirtschafts- und S ozialkunde                  60 M inuten.","410             B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998\n(6) Innerhalb des P rüfungsteiles B haben die P rüfungs-          (8) Die P rüfung ist bestanden, wenn jeweils in den P rü-\nbereiche Arbeitsplanung und Funktionsanalyse gegen-              fungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen\nüber dem P rüfungsbereich Wirtschafts- und S ozialkunde          erbracht sind. Werden die P rüfungsleistungen im betrieb-\njeweils das doppelte Gewicht.                                    lichen Auftrag einschließlich Dokumentation, in dem Fach-\ngespräch oder in einem der drei P rüfungsbereiche mit\n(7) Der P rüfungsteil B ist auf Antrag des P rüflings oder\nungenügend bewertet, so ist die P rüfung nicht bestanden.\nnach Ermessen des P rüfungsausschusses in den einzel-\nnen P rüfungsbereichen durch eine mündliche P rüfung zu\nergänzen, wenn diese für das B estehen der P rüfung den\nAusschlag geben kann. B ei der Ermittlung des Ergebnis-                                        §9\nses für die mündlich geprüften P rüfungsbereiche sind das\nbisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen                                        Inkrafttreten\nErgänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.                 Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in K raft.\nB onn, den 4. M ärz 1998\nD er B und es minis ter für W irts c haft\nIn Vertretung\nB ünger","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998              411\nAnlage\n(zu § 4)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die B erufsausbildung zum M echatroniker/zur M echatronikerin\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter             in Wochen\nLfd.            Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens    im Ausbildungsjahr\nNr.     Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2       3/4\n1                  2                                                3                                   4\n1   B erufsbildung, Arbeits-        a) B edeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere\nund Tarifrecht                     Abschluß, Dauer und B eendigung, erklären\n(§ 3 Nr. 1)                     b) gegenseitige Rechte und P flichten aus dem Ausbil-\ndungsvertrag nennen\nc) M öglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen\nd) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen\ne) wesentliche B estimmungen der für den ausbilden-\nden B etrieb geltenden Tarifverträge nennen\n2   Aufbau und Organisation         a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden B etriebes\ndes Ausbildungsbetriebes           erläutern\n(§ 3 Nr. 2)                     b) Grundfunktionen des ausbildenden B etriebes, wie\nB eschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, er-\nklären\nc) B eziehungen des ausbildenden B etriebes und seiner\nB elegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, B erufs-\nvertretungen und Gewerkschaften nennen\nd) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-\ntriebsverfassung- oder personalvertretungsrecht-\nlichen Organe des ausbildenden B etriebes beschrei-\nben\nwährend der\n3   S icherheit und Gesund-         a) Gefährdung von S icherheit und Gesundheit am          gesamten\nheitsschutz bei der Arbeit         Arbeitsplatz feststellen und M aßnahmen zu ihrer      Ausbildung\n(§ 3 Nr. 3)                        Vermeidung ergreifen                                  zu vermitteln\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-\nvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie\nerste M aßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden B randschutzes an-\nwenden; Verhaltensweisen bei B ränden beschreiben\nund M aßnahmen zur B randbekämpfung ergreifen\n4   Umweltschutz                    Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen\n(§ 3 Nr. 4)                     im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-\ndere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-\ndungsbetrieb und seinen B eitrag zum Umweltschutz\nan B eispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen\ndes Umweltschutzes anwenden\nc) M öglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-\nnenden Energie- und M aterialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden, S toffe und M aterialien einer um-\nweltschonenden Entsorgung zuführen","412               B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                in Wochen\nLfd.              Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens       im Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1          2      3/4\n1                    2                                                  3                                        4\n5     B etriebliche und tech-           a) Informationen beschaffen und bewerten\nnische K ommunikation             b) Gespräche mit Vorgesetzten, M itarbeitern und im\n(§ 3 Nr. 5)                          Team situationsgerecht führen, S achverhalte dar-\nstellen, deutsche und englische Fachausdrücke an-\nwenden\nc) M öglichkeiten zur K onfliktregelung anwenden             4*)\nd) EDV-Anlagen handhaben, insbesondere S oftware\neinsetzen, P eripheriegeräte anschließen und nutzen\ne) Daten schützen und sichern\nf) P rotokolle und B erichte anfertigen, S tandardsoft-\nware anwenden\ng) Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen lesen und\nanwenden\nh) S chaltungsunterlagen von B augruppen und Geräten\nder P neumatik und Hydraulik lesen und anwenden           3*)\ni) elektrische P läne, B lock-, Funktions-, Aufbau- und\nAnschlußpläne lesen und anwenden\nk) S kizzen und S tücklisten anfertigen\nl) technische P läne von B augruppen, M aschinen und\nAnlagen aktualisieren\nm) technische Regelwerke, Betriebsanleitungen, Arbeits-              3*)\nanweisungen und sonstige technische Informatio-\nnen, auch in englisch, anwenden\nn) P räsentationstechniken anwenden\no) P rodukte und Arbeitsergebnisse bei Übergabe erläu-\ntern und in die Funktion einweisen                                      3*)\np) betriebliche Informations- und K ommunikationssy-\nsteme nutzen\n6     P lanen und S teuern von          a) Arbeitsschritte nach funktionalen, fertigungstechni-\nArbeitsabläufen, K ontrol-           schen und wirtschaftlichen K riterien festlegen\nlieren und B eurteilen der        b) Arbeitsabläufe nach organisatorischen und informa-\nArbeitsergebnisse                    torischen K riterien festlegen und sicherstellen\n(§ 3 Nr. 6)\nc) Arbeit im Team planen, Aufgaben verteilen\n5*)\nd) Arbeitsplatz planen und einrichten\ne) M aterial, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen\nanfordern und bereitstellen\nf) B earbeitungsmaschinen für den Arbeitsprozeß vor-\nbereiten\ng) Werkzeuge, B earbeitungsmaschinen, P rüf- und\nM eßmittel sowie technische Einrichtungen betriebs-\nbereit machen, überprüfen, warten sowie M aßnah-\nmen zur Fehlerbeseitigung einleiten\n3*)\nh) eigene und von anderen erbrachte Leistungen kon-\ntrollieren und bewerten sowie dokumentieren\ni) M aterial, Ersatzteile, Arbeitszeit und technische P rü-\nfungen dokumentieren\n*) Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998                   413\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                in Wochen\nLfd.              Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens       im Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2      3/4\n1                    2                                                   3                                      4\n7     Qualitätsmanagement               Normen und S pezifikationen zur Qualitätssicherheit der\n(§ 3 Nr. 7)                       P rodukte beachten sowie Qualität bei der Auftragserle-\ndigung unter B eachtung vor- und nachgelagerter B erei-\nche sichern, insbesondere\na) Qualitätsmanagementsystem in Verbindung mit\ntechnischen Unterlagen und dessen Wirksamkeit\nbeurteilen, Verfahren anwenden\n5*)\nb) P rüfarten und P rüfmittel auswählen, Einsatzfähigkeit\nder P rüfmittel feststellen und dokumentieren, P rüf-\npläne und betriebliche P rüfvorschriften anwenden\nc) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln syste-\nmatisch suchen, beseitigen und dokumentieren\nd) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvor-\ngängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen\n8     P rüfen, Anreißen und             a) M eßzeuge zum M essen und P rüfen von Längen,\nK ennzeichnen                         Winkeln und Flächen auswählen und handhaben\n(§ 3 Nr. 8)                       b) Längen mit S trichmaßstäben, M eßschiebern und\nM eßschrauben messen, Einhaltung von Toleranzen\nund P assungen prüfen\nc) Flächen nach dem Lichtspaltverfahren auf Ebenheit,\nWinkligkeit und Formgenauigkeit prüfen sowie Ober-\nflächenqualität durch S ichtprüfen beurteilen             3*)\nd) Oberflächenform und -beschaffenheit von Fügeflä-\nchen nach technischen Anforderungen kontrollieren\ne) Werkstücke unter B erücksichtigung der Werkstoff-\neigenschaften anreißen, körnen und kennzeichnen\nf) Winkel mit Winkelmesser messen und mit Winkel-\nlehren prüfen\n9     M anuelles und maschi-            a) B leche, P latten und P rofile aus M etall und K unststoff\nnelles S panen, Trennen               nach Anriß sägen\nund Umformen                      b) Flächen und Formen an Werkstücken bis zur M aß-\n(§ 3 Nr. 9)                           genauigkeit von ± 0,2 mm und einer Oberflächen-\nbeschaffenheit R z zwischen 6,3 und 40 µm eben,\nwinklig und parallel auf M aß feilen sowie entgraten\nc) B ohrungen bis zu einer Lagetoleranz von ± 0,2 mm\ndurch B ohren ins Volle, Aufbohren und P rofilsenken\nherstellen sowie B ohrungen bis zur M aßgenauigkeit\ngemäß IT 7 und einer Oberflächenbeschaffenheit R z\nzwischen 4 und 10 µm reiben\nd) Innen- und Außengewinde mit Gewindebohrer und\nS chneideisen herstellen                                  11\ne) Werkstücke bis zur M aßgenauigkeit von ± 0,1 mm\nund einer O berflächenbeschaffenheit R z zwischen\n4 und 63 µm mit unterschiedlichen Drehmeißeln\ndurch Drehen bearbeiten\nf) Werkstücke bis zur M aßgenauigkeit von ± 0,1 mm\nund einer Oberflächenbeschaffenheit R z zwischen\n10 und 40 µm mit unterschiedlichen Fräsern durch\nS tirn-Umfangs-P lanfräsen bearbeiten\ng) Feinbleche und K unststoffplatten mit Hand- und\nHandhebelscheren scheren\nh) B leche, R ohre und P rofile aus Eisen- und N icht-\neisenmetallen kalt umformen und richten\n*) Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.","414            B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter              in Wochen\nLfd.            Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens     im Ausbildungsjahr\nNr.     Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2      3/4\n1                  2                                               3                                    4\n10   Fügen                          a) Verbindungen durch S chrauben, M uttern und S chei-\n(§ 3 Nr. 10)                      ben herstellen sowie mit S icherungselementen, ins-\nbesondere mit Federringen, Zahnscheiben und\nLacken, sichern\nb) S chraubverbindungen unter B eachtung der Teile-\nfolge und des Drehmomentes herstellen\nc) B auteile formschlüssig unter B eachtung der B e-\nschaffenheit der Fügeflächen verstiften\nd) Werkzeuge, Lote und Flußmittel zum Weich- und Hart-\nlöten auswählen sowie Lötverbindungen herstellen\ne) K leber auswählen sowie K lebeverbindungen zwi-          6\nschen gleichen und verschiedenen Werkstoffen her-\nstellen\nf) S chweißbarkeit von metallischen Werkstoffen beur-\nteilen\ng) Schweißeinrichtungen, Zusatz- und Hilfsstoffe für das\nS chweißen auswählen, Nahtart und Einstellwerte\nfestlegen, Fugen vorbereiten, B leche bis zu 3 mm\nmit verschiedenen S chmelzschweißverfahren verbin-\nden sowie S chweißnähte bearbeiten, B leche, Rohre\nund P rofile positionsgerecht schweißen\n11   Installieren elektrischer      a) Einschübe, G ehäuse und S chaltgerätekombinatio-\nB augruppen und                   nen zusammenbauen\nK omponenten                   b) K omponenten für elektrische Hilfs- und S chaltein-\n(§ 3 Nr. 11)                      richtungen auswählen, einbauen, verbinden und\nkennzeichnen\nc) K omponenten zum S teuern, R egeln, M essen und\nÜ berwachen einbauen und kennzeichnen\nd) Leitungswege nach baulichen und örtlichen Gege-\nbenheiten festlegen                                      8\ne) Leitungen unter B erücksichtigung der mechanischen\nund elektrischen B elastung, der Verlegungsarten\nund des Verwendungszweckes auswählen, zurichten,\nverlegen und verbinden\nf) Anschlußteile, insbesondere K abelschuhe, Aderend-\nhülsen und S tecker, an Leitungen anbringen\ng) Leitungen durch Löten, K lemmen und S tecken an-\nschließen und verbinden\nh) B augruppen und G eräte in unterschiedlichen Ver-\ndrahtungsarten nach U nterlagen und M ustern ver-\ndrahten                                                         5\ni) Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren\n12   M essen und P rüfen            a) Verfahren und M eßgeräte auswählen, M eßfehler ab-\nelektrischer Größen               schätzen und M eßeinrichtungen aufbauen\n(§ 3 Nr. 12)                   b) S pannung, S trom, W iderstand und Leistung im\nG leich- und W echselstromkreis messen und ihre\nAbhängigkeit zueinander berechnen\nc) M eßreihen und K ennlinien, insbesondere von span-\nnungs-, temperatur- und lichtabhängigen Widerstän-\nden, aufnehmen, darstellen und auswerten                 8","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998                415\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter                in Wochen\nLfd.            Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens      im Ausbildungsjahr\nNr.     Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2      3/4\n1                  2                                               3                                      4\nd) analoge und digitale S ignale, insbesondere S ignal-\nzeitverhalten, messen und prüfen\ne) elektrische K enndaten von B augruppen und K ompo-\nnenten prüfen\nf) elektrische S chaltungen, insbesondere S chütz- und\nDigitalschaltungen, aufbauen und ihre Funktion prüfen\n13   Installieren und Testen        a) Hard- und S oftwareschnittstellen, K ompatibilität von\nvon Hard- und S oftware-          Hardwarekomponenten sowie S ystemvoraussetzun-\nkomponenten                       gen für S oftware prüfen\n(§ 3 Nr. 13)                   b) S ystemkomponenten zusammenstellen und verbin-                    3\nden\nc) Hardware konfigurieren, S oftware installieren und\nanpassen\nd) Netzwerke und B ussysteme installieren und konfigu-\nrieren\n4\ne) S ignale an S chnittstellen prüfen, P rotokolle interpre-\ntieren, S ysteme testen\nf) Versionswechsel von S oftware durchführen\ng) Änderungen in der Hard- und S oftware dokumentie-                           4\nren\n14   Aufbauen und P rüfen           a) elektrische, pneumatische und hydraulische S chal-\nvon elektrischen, pneuma-         tungen aufbauen und verbinden\ntischen und hydraulischen      b) Einrichtungen zur Versorgung mit elektrischer, pneu-\nS teuerungen                      matischer und hydraulischer Energie anschließen,          4\n(§ 3 Nr. 14)                      prüfen und einstellen\nc) Druck in pneumatischen und hydraulischen S yste-\nmen messen und einstellen\nd) Aufgabenstellung, insbesondere B ewegungsabläufe\nund Wechselwirkung an S chnittstellen des zu steu-\nernden S ystems, analysieren\ne) S teuerungskonzepte zuordnen und S teuerungsein-\nrichtungen auswählen\nf) elektrische, pneumatische und hydraulische S chal-\ntungen nach vorgegebenen P roblemstellungen auf-                      9\nbauen\ng) S ensoren, Aktoren und Wandler installieren\nh) das Zusammenwirken von verknüpften Funktionen\nprüfen und einstellen, Fehler unter B eachtung der\nS chnittstellen eingrenzen\n15   P rogrammieren mecha-          a) S teuerungen in unterschiedlichen Realisierungsfor-\ntronischer S ysteme               men beurteilen\n(§ 3 Nr. 15)                   b) S teuerungsprogramme eingeben und ändern, Test-\nprogramme erstellen und anwenden                                  4\nc) Anwendungsprogramme für numerische S teuerun-\ngen erstellen, eingeben und testen\nd) P rogrammablauf in mechatronischen Systemen über-\nwachen, Fehler feststellen und beheben                                      4","416            B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter              in Wochen\nLfd.            Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens     im Ausbildungsjahr\nNr.     Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2      3/4\n1                  2                                               3                                    4\n16   Zusammenbauen von              a) B augruppen und K omponenten identifizieren sowie\nB augruppen und K ompo-           auf fehlerfreie B eschaffenheit prüfen\nnenten zu M aschinen           b) Vormontagen durchführen\nund S ystemen\n(§ 3 Nr. 16)                   c) S chmier- und K ühleinrichtungen einbauen\n6\nd) pneumatische und hydraulische K omponenten, ins-\nbesondere Zylinder und Ventile, einbauen\ne) Rohr- und S chlauchleitungen zurichten, verlegen,\nverbinden und auf Dichtheit prüfen\nf) B augruppen und K omponenten passen sowie funk-\ntionsgerecht ausrichten und Lage sichern\ng) Gleit- und Wälzlager einbauen, B augruppen mit be-\nweglichen Teilen, insbesondere Achsen, Wellen, An-\ntriebe, montieren\nh) Antriebe, Getriebe und K upplungen einbauen\ni) S chaltgeräte, insbesondere Last- und Leistungs-                         14\nschalter, S icherungen und S chütze, einbauen und\nverdrahten\nk) B augruppen zum S teuern, R egeln, M essen und\nÜ berwachen einbauen und verdrahten\nl) S ensoren einbauen, einstellen und verbinden\nm) Funktionen während des M ontagevorganges prüfen\n17   M ontieren und Demon-          a) Rohre, Installationskanäle und K abelbühnen montie-\ntieren von M aschinen,            ren\nS ystemen und Anlagen,         b) Anschlüsse an Rohrleitungssysteme zur Ver- und\nTransportieren und                Entsorgung herstellen, Übergänge auswählen und\nS ichern                          herstellen\n(§ 3 Nr. 17)\nc) S chutzeinrichtungen, S chirmungen, Verkleidungen\n6\nund Isolierungen anbringen\nd) Leitungen und B etriebsmittel der Energieverteilungs-\nund K ommunikationstechnik unter B eachtung der\nmechanischen und elektrischen B elastung und der\nVerlegungsart auswählen, befestigen und anschlie-\nßen\ne) B eschaffenheit des Aufstellungsortes für die B efesti-\ngung prüfen\nf) M aschinen, G eräte und Tragkonstruktionen zu B e-\nzugsgrößen ausrichten, befestigen und sichern\ng) R äume hinsichtlich ihrer U mgebungsbedingungen\nund der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer\nArt beurteilen\nh) S chutzmaßnahmen festlegen, P otentialausgleich                          12\ndurchführen\ni) Leitern, Gerüste und M ontagebühnen unter arbeits-\nund sicherheitstechnischen Aspekten beurteilen und\nnutzen\nk) Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel aus-\nwählen und einsetzen, Transport sichern und durch-\nführen","B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998             417\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter              in Wochen\nLfd.            Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens     im Ausbildungsjahr\nNr.     Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2      3/4\n1                  2                                               3                                    4\n18   P rüfen und Einstellen von     a) M eß- und P rüfverfahren sowie Diagnosesysteme\nFunktionen an mecha-              auswählen, elektrische Größen und S ignale an\ntronischen S ystemen              S chnittstellen prüfen\n(§ 3 Nr. 18)                   b) analoge und digitale S ignalverarbeitungsbaugruppen\nanschließen und deren Ein- und Ausgangssignale\nprüfen                                                              4\nc) M eßeinrichtungen zum Erfassen von B ewegungsab-\nläufen, Druck und Temperatur prüfen\nd) Einrichtungen zum Erfassen von Grenzwerten, ins-\nbesondere S chalter und S ensoren, prüfen und\njustieren\ne) Aktoren nach sicherheitstechnischen Gesichtspunk-\nten beurteilen und einstellen\nf) S teuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen\nprüfen, Regelparameter einstellen\ng) S ollwerte von prozeßrelevanten Größen, insbeson-\ndere von B ewegungsabläufen und Druck, einstellen\nh) Fehler unter B eachtung der S chnittstellen mechani-\nscher, hydraulischer, pneumatischer und elektrischer\nB augruppen durch S ichtkontrolle, P rüfen und M es-\nsen sowie mit Hilfe von P rüfsystemen und Testpro-                       12\ngrammen systematisch eingrenzen\ni) elektrisch und elektronisch gesteuerte Antriebe prü-\nfen und einstellen\nk) S törungen und Fehler auf mögliche Ursachen unter-\nsuchen, die M öglichkeiten ihrer B eseitigung beurtei-\nlen und die Instandsetzung einleiten\nl) Einzel- und Gesamtfunktion prüfen und dokumen-\ntieren\n19   Inbetriebnehmen und B e-       a) S chutz gegen direktes B erühren prüfen\ndienen mechatronischer         b) Wirksamkeit von S chutzmaßnahmen, insbesondere\nS ysteme                          Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen, Isolations-,\n(§ 3 Nr. 19)                      Erdungs- und S chleifenwiderstände messen                       2\nc) mechanische und elektrische S icherheitsvorrichtun-\ngen, insbesondere NOT-AUS -S chalter, sowie M elde-\nsysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen\nd) Hilfs- und S teuerstromkreise einschließlich zugehöri-\nger S ignal- und B efehlsgeber für M eß-, S teuer- und\nÜberwachungseinrichtungen prüfen und in B etrieb\nnehmen\ne) Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in B etrieb\nnehmen, B etriebswerte messen, S ollwerte einstellen\nf) P neumatik- und Hydraulikeinrichtungen in B etrieb\nnehmen\ng) B eweglichkeit, Dichtheit, Laufruhe, Umdrehungsfre-\nquenz, Druck, Temperatur und Verfahrwege prüfen\nund einstellen\nh) B efestigung, Energieversorgung, S chmierung, K üh-\nlung und Entsorgung prüfen und sicherstellen","418            B undesgesetzblatt J ahrgang 1998 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu B onn am 11. M ärz 1998\nZeitliche Richtwerte\nFertigkeiten und K enntnisse, die unter               in Wochen\nLfd.            Teil des\nEinbeziehung selbständigen P lanens, Durchführens     im Ausbildungsjahr\nNr.     Ausbildungsberufsbildes\nund K ontrollierens zu vermitteln sind\n1         2      3/4\n1                  2                                               3                                     4\ni) P rogramme und Daten laden und sichern, P ro-                             14\ngrammablauf prüfen und anpassen\nk) Signalübertragungssysteme, insbesondere Feldbusse,\nprüfen und in B etrieb nehmen\nl) mechatronische S ysteme in B etrieb nehmen, Funk-\ntionsprüfung durchführen\nm) S chutzmaßnahmen zur elektromagnetischen Ver-\nträglichkeit prüfen\nn) S ystemparameter bei der Inbetriebnahme ermitteln,\nmit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen\no) M aschinen und S ysteme bedienen, P robelauf bei\nNenn- und Grenzwerten durchführen\n20   Instandhalten mecha-           a) mechatronische S ysteme inspizieren, Funktionen\ntronischer S ysteme               von S icherheitseinrichtungen prüfen sowie P rüfun-\n(§ 3 Nr. 20)                      gen protokollieren\nb) mechatronische S ysteme nach W artungs- und\nInstandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im\nR ahmen der vorbeugenden Instandhaltung austau-\nschen\nc) Geräte und B augruppen unter B eachtung ihrer\nFunktion ausbauen und Teile hinsichtlich Lage und\nFunktionszuordnung kennzeichnen\nd) S törungen durch Nacharbeiten und Austausch von                           13\nTeilen und B augruppen beseitigen\ne) S oftwarefehler beheben\nf) S ystemparameter mit vorgegebenen Werten verglei-\nchen und einstellen\ng) mechatronische S ysteme unter B eachtung             der\nbetrieblichen Abläufe instandsetzen\nh) mechatronische S ysteme an geänderte B etriebsbe-\ndingungen anpassen\ni) Diagnose- und Wartungssysteme nutzen"]}