{"id":"bgbl1-1997-89-9","kind":"bgbl1","year":1997,"number":89,"date":"1997-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/89#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-89-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_89.pdf#page=8","order":9,"title":"Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Anzeigenverordnung - AnzV)","law_date":"1997-12-29T00:00:00Z","page":3372,"pdf_page":8,"num_pages":27,"content":["3372           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nVerordnung\nüber die Anzeigen und die Vorlage\nvon Unterlagen nach dem Gesetz über das Kreditwesen\n(Anzeigenverordnung - AnzV)\nVom 29. Dezember 1997\nAuf Grund des§ 24 Abs. 4 und des§ 31. Abs. 1 Satz 1        machen, die am anzeigenden Unternehmen beteiligt sind,\nNr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen in der Fassung        soweit dies für die Beurteilung erforderlich ist, ob Tat-\nder Bekanntmachung vom 22. Januar 1996 (BGBI. 1S. 64),        sachen vorliegen, die das Bundesaufsichtsamt zu einer\ndas zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Oktober      Untersagung des Erwerbs der Beteiligung nach § 2b\n1997 (BGBI. 1S. 2518) geändert worden ist, in Verbindung      Abs. 1 Satz 8 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3\nmit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum       oder Abs. 3 Nr. 1 bis 3 KWG berechtigen.\nErlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichts-                1\n(2) Anzeigen nach§ 2b Abs. 1 Satz 5 KWG sind mit dem\namt für das Kreditwesen vom 19. Dezember 1997 (BGBI. 1\nVordruck „Anzeige nach § 2b Abs. 1 oder 4 KWG\" (Anlage 1)\nS. 3156) verordnet das Bundesaufsichtsamt für das Kredit-\ndem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und\nwesen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank\nder Hauptverwaltung der für das betroffene Institut zu-\nnach Anhörung der Spitzenverbände der Institute:\nständigen Landeszentralbank in dreifacher Ausfertigung\neinzureichen. 2 Solange eine bedeutende Beteiligung be-\n§1                              steht, sind für jeden neu bestellten gesetzlichen Vertreter\nAnzeigen nach§ 2b Abs. 1 und 4 KWG                  oder neuen persönlich haftenden Gesellschafter die für\n(Inhaber bedeutender Beteiligungen)                die Beurteilung seiner Zuverlässigkeit wesentlichen Tat-\nsachen nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 bis 3\n(1) 1Anzeigen nach § 2b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über    anzuzeigen. 3 Die Anzeige ist entbehrlich, wenn der ent-\ndas Kreditwesen (KWG) sind mit dem Vordruck „Anzeige          sprechende Sachverhalt bereits nach Maßgabe des § 24\nnach § 2b Abs. 1 oder 4 KWG\" (Anlage 1) dem Bundes-           Abs. 1 Nr. 1 KWG angezeigt worden ist oder die Voraus-\naufsichtsamt für das Kreditwesen (Bundesaufsichtsamt)         setzungen des Absatzes 1 Satz 4 Halbsatz 2 vorliegen.\nin zweifacher Ausfertigung und der Hauptverwaltung der\n(3) Solange eine bedeutende Beteiligung besteht, hat ihr\nfür das betroffene Institut zuständigen Landeszentralbank\nInhaber dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausferti-\nin dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2 Der Anzeige-\ngung und der Hauptverwaltung der für das betroffene\npflichtige hat hierbei zur Beurteilung der Zuverlässigkeit\nInstitut zuständigen Landeszentralbank in dreifacher Aus-\neine Erklärung nach dem dem Vordruck beigefügten\nfertigung anzuzeigen, wenn er in einem anderen Staat des\nMuster abzugeben. 3Auf Verlangen des Bundesaufsichts-\nEuropäischen Wirtschaftsraums als Einlagenkreditinstitut\namts hat er darüber hinaus insbesondere einen lücken-\noder Wertpapierhandelsunternehmen zugelassen wird,\nlosen, unterzeichneten Lebenslauf einzureichen, der sämt-\nMutterunternehmen eines in einem anderen Staat zuge-\nliche Vornamen, den Geburtsnamen, den Geburtstag,\nlassenen Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierhandels-\nden Geburtsort, die Geburtsnamen der Eltern, die Privat-\nunternehmens wird oder die Kontrolle über ein in einem\nanschrift und die Staatsangehörigkeit sowie die Angabe\nanderen Mitgliedstaat zugelassenes Einlagenkreditinstitut\nseiner beruflichen Stationen enthalten muß, und, sofern\noder Wertpapierhandelsunternehmen übernimmt.\neine Zuverlässigkeitsprüfung durch eine andere Behörde\nstattgefunden hat, Nachweise über diese Prüfung und ihr          (4) Anzeigen nach § 2b Abs. 1 Satz 6 und Abs. 4 KWG\nErgebnis zu erbringen, soweit dies für die Beurteilung        sind mit dem Vordruck „Anzeige nach § 2b Abs. 1 oder 4\nerforderlich ist, ob er zuverlässig ist oder Tatsachen vor-   KWG\" (Anlage 1) dem Bundesaufsichtsamt in zweifacher\nliegen, die das Bundesaufsichtsamt zu einer Untersagung       Ausfertigung und der Hauptverwaltung der für das betrof-\ndes Erwerbs der Beteiligung nach § 2b Abs. 1 Satz 8 in        fene Institut zuständigen Landeszentralbank in dreifacher\nVerbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder Abs. 3 Nr. 1     Ausfertigung einzureichen.\nbis 3 KWG berechtigen. 4 1st der Anzeigepflichtige eine\n(5) Anzeigen nach § 2b Abs. 1 Satz 10 oder Abs. 4 Satz 4\njuristische Person oder eine Personenhandelsgesell-\nKWG sind dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausferti-\nschaft, so gelten die Sätze 2 und 3 für die gesetzlichen\ngung und der Hauptverwaltung der für das betroffene\nVertreter oder die persönlich haftenden Gesellschafter\nInstitut zuständigen Landeszentralbank in dreifacher Aus-\nentsprechend; die Erklärung nach Satz 2 ist entbehrlich,\nfertigung einzureichen.\nwenn der Anzeigepflichtige zu den in § 20 Abs. 2 Satz 1\nNr. 1 Buchstabe a KWG genannten Körperschaften oder\nSondervermögen gehört oder eine entsprechende Erklä-                                       §2\nrung gemäß§ 8 Satz 2 Nr. 2 oder§ 23 Abs. 4 bereits ab-\nAnzeigen nach§ 10 Abs. 3 Satz 5 und 6 KWG\ngegeben worden ist. 5Der Anzeigepflichtige hat eine voll-                       (Zwischenabschlüsse)\nständige Liste der bestellten gesetzlichen Vertreter oder\npersönlich haftenden Gesellschafter der Anzeige beizu-           Die in § 10 Abs. 3 Satz 5 und 6 KWG genannten Unter-\nfügen. 6Auf Verlangen des Bundesaufsichtsamts sind ins-       lagen sind dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Aus-\nbesondere die Geschäftsverteilung und die Gesellschafts-      fertigung und der zuständigen Zweiganstalt der Landes-\nverträge vorzulegen und Angaben zu Unternehmen zu             zentralbank in zweifacher Ausfertigung einzureichen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997               3373\n§3                                                            §5\nAnzeigen nach § 10                                Anzeigen nach § 10 Abs. 8 Satz 1 und 3 KWG\nAbs. 4a Satz 4, Abs. 4b Satz 4 KWG                                       (Abzugskredite)\nin Verbindung mit§ 32 Abs. 3 KAGG\n(1) 1Anzeigen nach § 10 Abs. 8 Satz 1 und 3 KWG sind\n(nicht realisierte Reserven,\ndem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und\nSachverständigenausschuß)\nder zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in\n2\n(1) Anzeigen nach § 10 Abs. 4a Satz 4 KWG sind mit\n1                                                       zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Anzeigen müs-\ndem Vordruck „Anzeige nach § 10 Abs. 4a Satz 4 KWG\"            sen Angaben über die Höhe und die Art der Berechnung\n(Anlage 2) dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Aus-            des nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 4 oder 5 KWG maßgeb-\nfertigung und der zuständigen Zweiganstalt der Landes-         lichen Vomhundertsatzes, die Kreditbedingungen sowie\nzentralbank in dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2Auf      die gestellten Sicherheiten enthalten. 3Anzeigen nach§ 10\nVerlangen des Bundesaufsichtsamts sind die Bewertungs-         Abs. 8 Satz 3 KWG sind als Änderungsanzeigen zu kenn-\nunterlagen einzureichen.                                       zeichnen.\n(2) 1Anzeigen über die Bestellung der Mitglieder von            (2) Nach § 10 Abs. 8 Satz 1 KWG angezeigte Kredite\nSachverständigenausschüssen gemäß § 10 Abs. 4b Satz 4          sind nicht erneut nach § 10 Abs. 8 Satz 3 KWG anzu-\nKWG in Verbindung mit § 32 Abs. 3 des Gesetzes über            zeigen, wenn sich die rechtsgeschäftliche Änderung der\nKapitalanlagegesellschaften oder über das Ausscheiden          Kreditbedingungen auf eine Anpassung des Zinssatzes\neines Sachverständigen oder über Änderungen der Anga-          entsprechend der Entwicklung des Marktzinses be-\nben nach Satz 2 sind dem Bundesaufsichtsamt in drei-           schränkt.\n2\nfacher Ausfertigung einzureichen. Den Anzeigen über\ndie Bestellung der Mitglieder von Sachverständigenaus-                                       §6\nschüssen sind folgende Unterlagen beizufügen:                            Anzeigen nach § 12a Abs. 1 Satz 3 KWG\n1. ein lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf des Sach-                       (Begründung, Veränderung\nverständigen, der sämtliche Vornamen, den Geburts-                      oder Aufgabe bestimmter Beteili-\nnamen, den Geburtstag, den Geburtsort, die Geburts-                 gungen oder Unternehmensbeziehungen)\nnamen der Eltern, die Privatanschrift und die Staatsan-\nAnzeigen nach § 12a Abs. 1 Satz 3 KWG sind mit dem\ngehörigkeit, eine eingehende Darlegung der fachlichen\nVordruck „Anzeige nach § 12a Abs. 1 Satz 3 und § 24\nVorbildung mit Nachweisen ausreichender theoreti-\nAbs. 3a KWG\" (Anlage 3) dem Bundesaufsichtsamt in\nscher und praktischer Kenntnisse im Immobilienwesen\neinfacher Ausfertigung und der zuständigen Zweiganstalt\nund auf dem Gebiet der Beleihungswertermittlung von\nder Landeszentralbank in dreifacher Ausfertigung einzu-\nGrundstücken enthält;\nreichen.\n2. eine Erklärung des Sachverständigen, ob gegen ihn ein\nStrafverfahren schwebt, ob ein Strafverfahren wegen                                      §7\neines Verbrechens oder Vergehens gegen ihn anhän-\nAnzeigen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 KWG\ngig gewesen ist oder ob er oder ein von ihm geführtes\n(Nachholung der Organkredit-Beschlußfassung)\nUnternehmen als Schuldner in ein Insolvenzverfahren\noder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen          Anzeigen nach § 15 Abs. 4 Satz 5 KWG sind dem Bun-\nVersicherung oder ein vergleichbares Verfahren ver-        desaufsichtsamt in dreifacher Ausfertigung einzureichen.\nwickelt war oder ist;\n3. eine Erklärung des Sachverständigen, ob er Angestell-                                     §8\nter des Instituts oder eines mit diesem verbundenen                 Anzeigen nach§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG\nUnternehmens ist, Mitglied eines Aufsichtsorgans des                       (Personelle Veränderungen)\nInstituts oder eines mit diesem verbundenen Unterneh-\nmens ist, aus sonstigen Gründen von dem Institut oder         1\nAnzeigen nach§ 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG sind dem\neinem mit diesem verbundenen Unternehmen wirt-             Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der\nschaftlich abhängig ist, in engen Beziehungen persön-      zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in drei-\nlicher oder verwandtschaftlicher Art zu Angehörigen        facher Ausfertigung einzureichen. 2 Den Anzeigen über die\ndes Instituts oder eines mit diesem verbundenen            Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters und der\nUnternehmens steht, welche die Gefahr sachfremder          Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Insti-\nBeeinflussung des Sachverständigen begründen kön-          tuts in dessen gesamtem Geschäftsbereich gemäß § 24\nnen, oder Kapitalanteile an dem Institut oder einem mit    Abs. 1 Nr. 1 KWG sind folgende Unterlagen beizufügen:\ndiesem verbundenen Unternehmen hält und welchen\n1. ein lückenloser, unterzeichneter Lebenslauf, der sämt-\nWert diese Kapitalanteile haben.\nliche Vornamen, den Geburtsnamen, den Geburtstag,\nden Geburtsort, die Geburtsnamen der Eltern, die Pri-\n§4                                   vatanschrift und die Staatsangehörigkeit, eine einge-\nAnzeigen nach§ 10 Abs. 5 Satz 7,                      hende Darlegung der fachlichen Vorbildung, die\nAbs. Sa Satz 7 und Abs. 7 Satz 6 KWG                     Namen aller Unternehmen, für die diese Person tätig\n(Marktpflege)\ngewesen ist, und Angaben zur Art der jeweiligen Tätig-\nkeit, einschließlich Nebentätigkeiten, mit Ausnahme\nAnzeigen nach § 10 Abs. 5 Satz 7, Abs. 5a Satz 7 und              ehrenamtlicher, enthalten muß; bei der Art der jeweili-\nAbs. 7 Satz 6 KWG sind dem Bundesaufsichtsamt in ein-               gen Tätigkeit sind insbesondere die Vertretungsmacht\nfacher Ausfertigung und der zuständigen Zweiganstalt                dieser Person, ihre internen Entscheidungskompeten-\nder Landeszentralbank in zweifacher Ausfertigung einzu-             zen und die ihr innerhalb des Unternehmens unterstell-\nreichen.                                                            ten Geschäftsbereiche darzulegen;","3374             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1~97 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\n2. eine Erklärung dieser Person, ob gegen sie ein Straf-           (2) 1 Die Aufnahme des Betreibens von Geschäften, die\nverfahren schwebt, ob ein Strafverfahren wegen eines       nicht Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen sind, ist\nVerbrechens oder Vergehens, gegen sie anhängig             nicht anzuzeigen, wenn mit dem jeweiligen Geschäft\ngewesen ist oder ob sie oder ein von ihr geleitetes        voraussichtlich kein Jahresumsatz erzielt wird, der über\nUnternehmen als Schuldnerin in ein Insolvenzverfahren      fünfhunderttausend Deutsche Mark hinausgeht; die Auf-\noder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen       nahme ist nachträglich gemäß Absatz 1 anzuzeigen, wenn\nVersicherung oder ein vergleichbares Verfahren ver-        der Jahresumsatz entgegen der Voraussicht fünfhundert-\n2\nwickelt war oder ist.                                      tausend Deutsche Mark überschreitet. Die Einstellung\ndes Betreibens von Geschäften, die nicht Bankgeschäfte\n3\nDie vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die\noder Finanzdienstleistungen sind, ist nicht anzuzeigen,\nBestellung eines Geschäftsleiter-Vertreters, der im Falle\nwenn die Aufnahme des betreffenden Geschäfts nach\nder Verhinderung eines Geschäftsleiters dessen Funktion                                         3\nSatz 1 nicht anzuzeigen war. Von der Anzeigepflicht nach\nausüben soll.\n§ 24 Abs. 1 Nr. 9 KWG werden unabhängig vom Jahres-\numsatz ausgenommen:\n§9\n1. Einziehung von Wechseln, Schecks, Lastschriften,\nAnzeigen nach§ 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG\nAnweisungen und ähnlichen Papieren sowie Verkauf\n(unmittelbare Beteiligungen)\nvon Reiseschecks;\n(1) 1Anzeigen nach§ 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG sind für jede        2. An- und Verkauf von Münzen, Medaillen und unverar-\nunmittelbare Beteiligung mit dem Vordruck „Anzeige nach              beiteten Edelmetallen;\n§ 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG\" (Anlage 4) dem Bundesaufsichts-\n3. Vermietung von Schließ- und Schrankfächern und die\namt in einfacher unä der zuständigen Zweiganstalt der\nVerwahrung geschlossener Depots;\nLandeszentralbank in dreifacher Ausfertigung einzurei-\nchen. 2Sammelanzeigen der unmittelbaren Beteiligungen           4. Ausgabe von Inhaber- oder Orderschuldverschreibun-\nsind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis               gen;\nzum 15. Juni des folgenden Jahres mit dem Vordruck              5. die Eingehung von Verbindlichkeiten aus Darlehen,\n„Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG\" (Anlage 4) dem                  soweit dadurch nicht das Einlagengeschäft nach § 1\nBundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der                 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG betrieben wird, und aus der\nzuständigen Landeszentralbank in dreifacher Ausferti-                Weitergabe von Wechseln und Schecks;\ngung einzureichen. 3Gegebenenfalls ist Fehlanzeige zu\nerstatten.                                                      6. die Vermittlung von Bausparverträgen, Versicherungs-\nverträgen und Verträgen über Darlehen, Bürgschaften,\n(2) Eine Änderungsanzeige ist nur abzugeben, wenn                 Garantien und sonstigen Gewährleistungen, Kredit-\ndurch die Änderung 20 vom Hundert, 33 vom Hundert                    karten sowie die Beratung über Vermögensangelegen-\noder 50 vom Hundert des Kapitals oder der Stimmrechte                heiten;\ndes Unternehmens erreicht, über- oder unterschritten\nwerden oder das Unternehmen ein Tochterunternehmen              7. die Verwaltung von Darlehen und Sicherheiten für\nwird oder nicht mehr ist.                                            andere Institute;\n8. der Verkauf von Speisen und Getränken an Mitarbeiter.\n§ 10\n§12\nAnzeigen nach § 24 Abs. 1\nNr. 4 bis 8, 10 und 12 KWG                                    Anzeigen nach § 24 Abs. 1\n(Änderung der Rechtsform                                   Nr. 11 KWG und Sammelanzeigen\noder Firma; Verlust; Verlegung der Nie-                           nach § 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 KWG\nderlassung oder des Sitzes; Errichtung;                                   (Passivbeteiligungen)\nVerlegung oder Schließung einer Zweig-\n(1) Anzeigen nach§ 24 Abs. 1 Nr. 11 KWG sind mit dem\nstelle in einem Drittstaat; Einstellung des\nVordruck „Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 1a\nGeschäftsbetriebs; Absinken des Anfangs-\nSatz 1 Nr. 2 KWG\" (Anlage 5) dem Bundesaufsichtsamt in\nkapitals oder Wegfall einer geeigneten Versi-\neinfacher Ausfertigung und der zuständigen Zweiganstalt\ncherung; Unregelmäßigkeiten bei Wertpapier-\nder Landeszentralbank in dreifacher Ausfertigung einzu-\npensions- und Wertpapierdarlehensgeschäften)\nreichen.\nAnzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 bis 8, 10 und 12 KWG            (2) Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2\n1\nsind dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung           KWG sind nach dem Stand vom 31 . August bis zum\nund der zuständigen Zweiganstalt der Landeszentral-             15. Oktober eines jeden Jahres mit dem Vordruck „Anzei-\nbank in dreifacher Ausfertigung einzureichen.                   ge nach§ 24 Abs. 1 Nr. 11 oder Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 KWG\"\n(Anlage 5) dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausferti-\n§ 11                            gung und der zuständigen Zweiganstalt der Landeszen-\ntralbank in dreifacher Ausfertigung einzureichen. 2Gege-\nAnzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 9 KWG\nbenenfalls ist Fehlanzeige zu erstatten.\n(Aufnahme oder Einstellung\nvon Geschäften, die nicht Bankge-\nschäfte oder Finanzdienstleistungen sind)                                            §13\nAnzeigen nach§ 24 Abs. 1 Nr. 13 KWG\n(1) Anzeigen nach§ 24 Abs. 1 Nr. 9 KWG sind dem Bun-\n(enge Verbindungen)\ndesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der zu-\nständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in drei-              (1) Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 13 über enge Verbin-\nfacher Ausfertigung einzureichen.                               dungen im Sinne des § 1 Abs. 10 KWG sind mit dem Vor-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                3375\ndruck „Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 13 KWG\" (Anlage 6)         stellung nur auf Verlangen einzureichen. 4 Die Landeszen-\ndem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und           tralbanken übersenden den Instituten zu diesem Zweck\nder für das Institut zuständigen Zweiganstalt der Landes-      vorbereitete Aufstellungen. 5Zweigstellen, die in der vor-\nzentralbank in dreifacher Ausfertigung einzureichen.           bereiteten Aufstellung nicht genannt werden, sind zu\nergänzen. 6 Bei Schließungen oder Verlegungen ist die vor-\n(2) 1Eine Änderungsanzeige ist nur abzugeben, wenn\n20 vom Hundert, 33 vom Hundert oder 50 vom Hundert             bereitete Aufstellung entsprechend zu korrigieren.\ndes Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens                (2) Die Errichtung, die Verlegung und die Schließung\nerreicht, über- oder unterschritten werden oder das Unter-     einer Zweigstelle sind nicht anzuzeigen, wenn die Zweig-\nnehmen ein Mutter-, Tochter- oder Schwesterunterneh-           stelle\nmen wird oder nicht mehr ist. 2 Die mittelbar gehaltenen       1. nur vorübergehend für einen Zeitraum bis zu zwölf\nKapitalanteile oder Stimmrechte sind den mittelbar be-              Monaten errichtet, verlegt oder geschlossen wird,\nteiligten Unternehmen jeweils in vollem Umfang zuzurech-\nnen.                                                           2. nur automatisierte Bank- oder Finanzdienstleistungen\nerbringt oder\n§14                               3. ausschließlich dem Betreiben von Geschäften dient,\nSammelanzeigen nach                             die keine Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen\n§ 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 KWG                       sind.\n(mittelbare Beteiligungen)\n§16\n(1) Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1\n1\nKWG sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vor-                             Anzeigen nach § 24 Abs. 2 KWG\njahres bis zum 15. Juni des Folgejahres dem Bundesauf-                          (Vereinigung von Instituten)\nsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der zuständigen           1\nAnzeigen n~ch § 24 Abs. 2 KWG sind dem Bundes-\nZweiganstalt der Landeszentralbank in dreifacher Ausfer-       aufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der zuständi-\n2\ntigung einzureichen. Gegebenenfalls ist Fehlanzeige zu         gen Zweiganstalt der Landeszentralbank in dreifacher\n3\nerstatten. Die Sammelanzeigen sollen unter Verwendung          Ausfertigung einzureichen. 2 Die Absicht von Instituten,\ndes Vordrucks „Anzeige nach § 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1          sich zu vereinigen, ist von den beteiligten Instituten anzu-\nKWG\" (Anlage 7) eingereicht werden. Werden für die\n4\nzeigen, sobald auf Grund der geführten Verhandlungen\nSammelanzeigen eigene Vordrucke, bei zahlreichen gleich-       die Wahrscheinlichkeit besteht, daß die Vereinigung zu-\nartigen mittelbaren Beteiligungen auch als Listen, verwen-     stande kommen wird. 3 Das Ergebnis der Verhandlungen\ndet, sind diese nach Inhalt und Struktur an dem Vordruck       sowie der rechtliche Vollzug der Vereinigung sind unver-\ngemäß Anlage 7 auszurichten.                                   züglich anzuzeigen.\n1\n(2) Mittelbare Beteiligungen im Sinne des§ 24 Abs. 1a\nSatz 1 Nr. 1 KWG sind Anteile am Kapital oder an Stimm-                                     §17\nrechten in Höhe von mindestens 10 vom Hundert, ver-\nAnzeigen nach§ 24 Abs. 3 Satz 1 KWG\nmittelt auf jeder Stufe durch\n(Geschäftsleiter)\n1. ein Tochterunternehmen(§ 1 Abs. 7 KWG) oder\n(1) Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 KWG sind mit\n2. eine Beteiligung in Höhe von jeweils 20 vom Hundert         dem Vordruck „Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 KWG\"\noder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte des zwi-       (Anlage 8) dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfer-\nschengeschalteten Unternehmens.                           tigung und der zuständigen Zweiganstalt der Landeszen-\n2\nDie mittelbar gehaltenen Kapitalanteile oder Stimmrechte     tralbank in dreifacher Ausfertigung einzureichen.\nsind den mittelbar beteiligten Unternehmen jeweils in voll-       (2) Eine Änderungsanzeige ist nur abzugeben, wenn\nem Umfang zuzurechnen.                                         die Beteiligung 33 vom Hundert oder 50 vom Hundert des\n(3) 1 lm Rahmen der Anzeige nach Absatz 1 sind nur die      Kapitals des Unternehmens erreicht, über- oder unter-\nmittelbaren Beteiligungen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1       schreitet.\nNr. 1 aufzuführen. Ein Institut hat auf Verlangen des Bun-\n2\ndesaufsichtsamts oder der für das Institut zuständigen                                      §18\nZweiganstalt der Landeszentralbank eine Aufstellung                       Anzeigen nach § 24a Abs. 1 und 4 KWG\nauch der mittelbaren Beteiligungen im Sinne des Absat-                            (Errichtung einer Zweig-\nzes 2 Satz 1 Nr. 2 einzureichen.                                             niederlassung in einem anderen\nStaat des Europäischen Wirtschaftsraums)\n§15\n(1) 1Anzeigen nach § 24a Abs. 1 und 4 KWG sind, für\nSammelanzeigen nach                        jeden Staat des Europäischen Wirtschaftsraums geson-\n§ 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 KWG                   dert, dem Bundesaufsichtsamt in dreifacher und der zu-\n(Errichtung, Verlegung oder                   ständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in zwei-\nSchließung von inländischen. Zweigstellen)                                                  2\nfacher Ausfertigung einzureichen. Der Anzeige an das\n(1) 'Nach§ 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 KWG ist der zuständi-    Bundesaufsichtsamt ist eine amtlich beglaubigte Über-\ngen Zweiganstalt der Landeszentralbank jährlich bis Ende       setzung in eine Amtssprache des Aufnahmestaats in zwei-\nJanuar, erstmals zum 31. Januar 1999, in dreifacher Aus-       facher Ausfertigung beizufügen.\nfertigung eine Aufstellung der Zweigstellen jeweils unter         (2) 1 Der Geschäftsplan muß die vorgesehenen geschäft-\nAngabe d~r Anschrift nach dem Stand vom 31. Dezember           lichen Aktivitäten typenmäßig entsprechend den Vorga-\n2\ndes Vorjahres einzureichen. Gegebenenfalls ist Fehlan-         ben des Anhangs der Zweiten Bankrechtskoordinierungs-\nzeige zu erstatten. 3 Dem Bundesaufsichtsamt ist die Auf-      richtlinie und des Anhangs der Wertpapierdienstleistungs-","3376              Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nrichtlinie bezeichnen. 2 Geschäfte, die in den genannten         2. eine Erklärung des Auslagerungsunternehmens gegen-\nAnhängen nicht erwähnt werden, sind gesondert aufzu-                  über dem Institut, daß es im Rahmen von Jahres-\nführen und genau zu beschreiben. 3 Sämtliche in Aussicht              abschlußprüfungen des Instituts oder im Rahmen\ngenommenen Geschäfte sind im einzelnen zu erläutern.                  von vom Bundesaufsichtsamt gegenüber dem Institut\n4\n1st die Errichtung mehrerer Betriebsstellen im Aufnahme-            angeordneten Prüfungen die Prüfung des ausgelager-\nstaat geplant, sind hierzu nähere Angaben zu machen.                  ten Bereiches duldet.\n5\nDer Geschäftsplan muß außerdem den organisatorischen           4\nBei den Anzeigen nach Satz 2 sind die Unterlagen nach\nAufbau der Zweigniederlassung darstellen. 6 Dazu sind die\nSatz 3 auf Verlangen des Bundesaufsichtsamts nachzu-\ninternen Entscheidungskompetenzen und die Art der Ein-\nreichen.\nbindung der Zweigniederlassung in das interne Kontroll-\nverfahren des Instituts zu beschreiben.                                                        § 21\n(3) Änderungen hinsichtlich der nach§ 24a Abs. 1 Satz 2\n1\nAnzeigen nach§ 28 Abs. 1 Satz 1 KWG\nNr. 2, 3 oder 4 KWG angezeigten Verhältnfsse (Geschäfts-                                    (Prüfer)\nplan der Zweigniederlassung, Anschrift der Zweignieder-\nlassung, Leiter der Zweigniederlassung) oder der Mitglied-           Anzeigen nach § 28 Abs. 1 Satz 1 KWG sind dem Bun-\nschaft in einer Einlagensicherungseinrichtung oder Anle-         desaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der zu-\ngerentschädigungseinrichtung im Sinne des § 23a KWG              ständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in zwei-\nsind mindestens einen Monat vor der Durchführung der             facher Ausfertigung einzureichen.\nÄnderungen dem Bundesaufsichtsamt und der zustän-\ndigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in zweifacher                                         §22\nAusfertigung und den zuständigen Behörden des Auf-\nAnzeigen nach § 29 Abs. 3 Satz 1 KWG\nnahmestaats in einfacher Ausfertigung anzuzeigen. 2So-\n(dem Prüfer bekanntgewor-\nfern die Änderungsanzeige an die zuständige Behörde des\ndene schwerwiegende Tatsachen)\nAufnahmestaats nicht in einer Amtssprache dieses Staa-\ntes abgefaßt ist, ist dieser eine amtlich beglaubigte Über-          Anzeigen nach § 29 Abs. 3 Satz 1 KWG sind dem Bun-\nsetzung in eine Amtssprache beizufügen.                          desaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der Haupt-\nverwaltung der zuständigen Landeszentralbank in zwei-\nfacher Ausfertigung einzureichen.\n§19\nAnzeigen nach§ 24a Abs. 3 und 4 KWG                                                §23\n(grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr)\nAnzeigen und Unter-\n1\nAnzeigen nach§ 24a Abs. 3 und 4 KWG sind, für jeden                        lagen nach§ 32 Abs. 1 KWG\nStaat des Europäischen Wirtschaftsraums gesondert,                                   (Anträge auf Erlaubnis)\ndem Bundesaufsichtsamt und der zuständigen Zweigan-\n(1) Anträge und Unterlagen nach § 32 Abs. 1 KWG sind\nstalt der Landeszentralbank jeweils in dreifacher Ausfer-\ndem Bundesaufsichtsamt in dreifacher Ausfertigung ein-\ntigung einzureichen. 2 Die Arten der Dienstleistungen sind\nzureichen.\ntypenmäßig entsprechend den Vorgaben des Anhangs\n1\nder Zweiten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie und des               (2) In den Anträgen ist anzugeben, für welche der in § 1\nAnhangs der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie zu be-           Abs. 1 Satz 2 KWG genannten Bankgeschäfte oder der in\nzeichnen. Der Anzeige an das Bundesaufsichtsamt ist\n3                                                  § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG genannten Finanzdienstleistun-\neine amtlich beglaubigte Übersetzung in eine Amtsspra-           gen die Erlaubnis beantragt wird. Den Anträgen sind\n2\nche des Aufnahmestaats in dreifacher Ausfertigung beizu-         beglaubigte Ablichtungen der Gründungsunterlagen, des\nfügen.                                                            Gesellschaftsvertrags oder der Satzung sowie die vorge-\nsehene Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung beizu-\n§20                               fügen. 3 Ferner sind die vorgesehenen Geschäftsleiter zu\nbenennen.\nAnzeigen nach§ 25a Abs. 2 Satz 3 KWG\n(3) Zum Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforder-\n(Auslagerung von Bereichen)\nlichen Mittel (§ 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) ist eine\n1\nAnzeigen nach§ 25a Abs. 2 Satz 3 KWG sind dem Bun-          Bestätigung eines Einlagenkreditinstituts mit Sitz in einem\ndesaufsichtsamt in zweifacher Ausfertigung und der zu-           Staat des Europäischen Wirtschaftsraums darüber vorzu-\nständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in zwei-            legen, daß das Anfangskapital eingezahlt sowie frei von\nfacher Ausfertigung einzureichen. 2 Die Institute haben          Rechten Dritter ist und zur freien Verfügung der\ndem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und             Geschäftsleiter steht.\nder zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in               (4) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Geschäftslei-\nzweifacher Ausfertigung bis zum 28. Februar 1998 die             ter sind die in § 8 Satz 2 Nr. 2 vorgesehenen Erklärungen\nBereiche im Sinne des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG nach dem           abzugeben.\nStand vom 1. Januar 1998 zu melden, die sie auf ein ande-               1\n(5) Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller\nres Unternehmen ausgelagert haben. 3 Den Anzeigen nach\nund der Inhaber bedeutender Beteiligungen sind die in\nSatz 1 sind folgende Unterlagen beizufügen:\n§ 1 Abs. 1 Satz 2 vorgesehenen Erklärungen abzugeben.\n2\n1. Kopien des Vertrages, durch den sichergestellt wird,          Auf Verlangen des Bundesaufsichtsamts sind die in § 1\ndaß das Institut gegenüber dem betreffenden Unter-         Abs. 1 Satz 3 vorgesehenen Unterlagen einzureichen und\n3\nnehmen die erforderlichen Weisungsbefugnisse besitzt       Auskünfte zu erteilen. 1st der Antragsteller oder der\nund daß die ausgelagerten Bereiche in die internen         Inhaber einer bedeutenden Beteiligung eine juristische\nKontrollverfahren des Instituts einbezogen werden;        Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so gilt","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                3377\n§ 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 für die gesetzlichen Vertreter oder   1. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung des\ndie persönlich haftenden Gesellschafter entsprechend;             Instituts, daß es die Errichtung der Repräsentanz be-\ndie Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 braucht jedoch nicht         schlossen und die gemäß Absatz 2 Nr. 2 benannten\nabgegeben zu werden, wenn der Antragsteller oder der              Personen mit der Leitung der Repräsentanz betraut\nInhaber einer bedeutenden Beteiligung zu den in § 20              hat;\nAbs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a KWG genannten Körper-         2. eine Erklärung, daß keine Bankgeschäfte im Sinne des\nschaften oder Sondervermögen gehört. 4§ 1 Abs. 1 Satz 5           § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG betrieben und keine Finanz-\nund 6 gilt entsprechend. 5Sofern Antragsteller oder Inha-         dienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG\nber bedeutender Beteiligungen Konzernen angehören, ist            erbracht werden und im Inland der Name oder die\ndie Konzernstruktur unter Beifügung eines Konzernspie-            Firma des Instituts nur mit dem Zusatz „Repräsentanz\"\ngels darzustellen. 6 Die in § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 Buch-        verwendet wird;\nstabe d und e KWG vorgesehenen Unterlagen sind auf\nVerlangen des Bundesaufsichtsamts zu erläutern.               3. der letzte Jahresabschluß und Lagebericht des Insti-\ntuts;\n(6) Zur Beurteilung der zur Leitung des Instituts erfor-\n1\nderlichen fachlichen Eignung der Inhaber und der              4. eine von der deutschen diplomatischen oder konsulari-\nGeschäftsleiter sind die in § 8 Satz 2 Nr. 1 genannten            schen Vertretung im Sitzstaat des Unternehmens\n2\nUnterlagen einzureichen. Auf Verlangen des Bundes-                beglaubigte Bescheinigung der Behörde, deren Auf-\naufsichtsamts sind weitere Auskünfte zu erteilen.                 sicht das Unternehmen unterliegt, im Sitzstaat des\nUnternehmens und, falls davon abweichend, auch im\n(7) Der dem Antrag nach§ 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG             Sitzstaat der Hauptverwaltung, in der die Behörde\nbeizufügende Geschäftsplan hat folgende Angaben zu                bestätigt, daß\nenthalten:\na) das Unternehmen ihrer Solvenzaufsicht unterliegt\n1. die Art der geplanten Geschäfte unter begründeter\noder kraft örtlichen Statuts eine Solvenzaufsicht\nAngabe ihrer künftigen Entwicklung; hierzu sind Plan-\nüber das Unternehmen nicht besteht,\nbilanzen und Plangewinn- und -verlustrechnungen für\ndie ersten drei vollen Geschäftsjahre nach Aufnahme            b) das Unternehmen eine von ihr erteilte Erlaubnis zum\ndes Geschäftsbetriebs vorzulegen;                                  Betreiben der Geschäfte in dem betreffenden Staat\n2. die Darstellung des organisatorischen Aufbaus des                  besitzt, soweit es sich um Bankgeschäfte im Sinne\nInstituts unter Beifügung eines Organigramms, das                  des§ 1 Abs. 1 Satz 2 KWG oder um Finanzdienst-\ninsbesondere die Zuständigkeiten der Geschäftsleiter               leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG\nerkennen läßt; es ist anzugeben, ob und wo Zweig-                  handelt, oder eine Erlaubnis kraft örtlichen Statuts\nstellen errichtet werden sollen;                                   nicht erforderlich ist,\n3. die Darstellung der geplanten internen Kontrollverfah-         c) sie das Unternehmen mit seinen Tochterunterneh-\nren des Instituts.                                                 men, die als Kreditinstitute, Finanzinstitute oder\nUnternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten\n§24                                      einzustufen sind, auf konsolidierter Basis über-\nwacht oder eine solche Aufsicht kraft örtlichen Sta-\nAnzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 KWG\ntuts nicht vorgesehen ist,\n(Repräsentanzen von\nInstituten mit Sitz im Ausland)                     d) das Unternehmen eine allgemeine oder besondere\nErlaubnis zur Errichtung der Repräsentanz erhalten\n(1) Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 KWG sind dem                   hat oder daß eine solche Erlaubnis kraft örtlichen\nBundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der                  Statuts nicht vorge~ehen ist.\nzuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in zwei-\nfacher Ausfertigung einzureichen.                                (4) Alle Änderungen, die sich während des Bestehens\nder Repräsentanz gegenüber den Angaben in· der Errich-\n(2) Anzeigen über die Errichtung einer Repräsentanz         tungsanzeige ergeben, sind dem Bundesaufsichtsamt in\nmüssen die folgenden Angaben enthalten:                       einfacher Ausfertigung und der für die Repräsentanz\n1. genaue Bezeichnung und Anschrift der Repräsentanz;         zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank in zwei-\n2. Name des Leiters oder der Leiter der Repräsentanz;         facher Ausfertigung anzuzeigen.\n3. Art und Umfang der Tätigkeit der Repräsentanz;                                             §25\n4. Datum des Beginns der Tätigkeit der Repräsentanz;                    Vorlage von Unterlagen nach§ 26 KWG\n5. Name oder Firma, Sitz und Anschrift des Instituts, das         (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte)\ndie Repräsentanz errichtet hat;\n(1) Die in § 26 Abs. 1 Satz 1 KWG genannten Unterlagen\n6. Anschrift der Hauptverwaltung des Instituts;               sind dem Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung\n7. satzungsmäßiger Geschäftsgegenstand des Instituts;         und der zuständigen Zweiganstalt der Landeszentralbank\nin dreifacher Ausfertigung einzureichen; bei der Einrei-\n8. Art der tatsächlich ausgeübten Geschäftstätigkeit des      chung des festgestellten Jahresabschlusses ist der Tag\nInstituts im Sitzstaat und, falls davon abweichend, im     der Feststellung anzugeben.\nStaat des Sitzes der Hauptverwaltung;\n(2) Die Prüfer haben gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 KWG\n9. Name und Anschrift der Behörde, deren Aufsicht das         nach Beendigung der Prüfung die Prüfungsberichte dem\nInstitut unterliegt, im Sitzstaat und, falls davon abwei-  Bundesaufsichtsamt in einfacher Ausfertigung und der\nchend, im Staat des Sitzes der Hauptverwaltung.            Hauptverwaltung der zuständigen Landeszentralbank in\n(3) Den Anzeigen nach Absatz 2 sind die folgenden           zweifacher Ausfertigung einzureichen; dies gilt auch in\nUnterlagen beizufügen:                                        den Fällen des§ 26 Abs. 2 KWG.","3378             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\n(3) Für die nach § 26 Abs. 3 KWG einzureichenden             Unternehmen vermittelt wird, ist der Anzeige ein Beteili-\nUnterlagen gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.             gungsspiegel beizufügen, der die Vermittlung des Nach-\nordnungsverhältnisses bis zur genauen Höhe der Kapital-\nund Stimmrechtsanteile darstellt. 3 Die das Nachordnungs-\n§26\nverhältnis vermittelnden Unternehmen sind unter Angabe\nEinreichungsweg bei Kredit-                    von Firma und Sitz als „Einlagenkreditinstitute\", ,,Wert-\ngenossenschaften und Sparkassen                    papierhandelsunternehmen\", ,,andere Kreditinstitute\",\nund Kreditinstituten mit zentralen Aufgaben             ,,Finanzdienstleistungsinstitute\", ,,Finanzunternehmen\",\n„Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten\" oder\n(1) 1 Kreditinstitute, die einem genossenschaftlichen' Prü-\n,,sonstige Unternehmen\" einzuordnen.\nfungsverband angeschlossen sind oder durch die Prü-\nfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft            (2) Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 3a Satz 1 KWG\n1\nwerden, haben, sofern dem Bundesaufsichtsamt eine ent-          sind nach dem Stand vom 31. Dezember bis zum 15. Juni\nsprechende Einverständniserklärung des Verbandes vor-           des folgenden Jahres als Sammlung fortlaufend numerier-\nliegt, die nach dieser Verordnung zu erstattenden Anzei-        ter Teilanzeigen mit dem Vordruck „Anzeige nach § 12a\ngen und Unterlagen, mit Ausnahme der Anzeige nach               Abs. 1 Satz 3 und § 24 Abs. 3a KWG\" (Anlage 3) dem\n§ 15, über ihren Verband mit je einer weiteren, für diesen      Bundesaufsichtsamt und der Hauptverwaltung der für\nbestimmten Ausfertigung einzureichen. 2 Dieser leitet die       das übergeordnete Unternehmen zuständigen Landes-\nAnzeigen und Unterlagen an das Bundesaufsichtsamt               zentralbank in jeweils dreifacher Ausfertigung einzurei-\nund die Hauptverwaltung der für das betroffene Institut         chen. 2 Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.\nzuständigen Landeszentralbank in den in dieser Verord-\nnung genannten Ausfertigungen mit seiner Stellung-                                            §28\nnahme, bei Sparkassen einschließlich der Stellungnahme\nÜbergangsbestimmungen\nder Prüfungsstelle, unverzüglich weiter.\n(2) Die Deutsche Ausgleichsbank, landwirtschaftliche            (1) In§ 3 Abs. 2 Nr. 2 und§ 8 Nr. 2 treten bis zum Inkraft-\nRentenbank, AKA Ausfuhrkredit-GmbH und Liquiditäts-             treten der Insolvenzordnung an die Stelle des Insolvenz-\nKonsortialbank GmbH haben die nach dieser Verordnung            verfahrens das Konkurs-, Vergleichs- oder Gesamtvoll-\neinzureichenden Anzeigen und Unterlagen statt bei der           streckungsverfahren.\nzuständigen Hauptverwaltung oder Zweiganstalt der Lan-             (2) Kreditinstitute, die von der Übergangsregelung des\ndeszentralbank bei der Dienststelle des Direktoriums der        § 64e Abs. 4 KWG Gebrauch machen, haben die Vor-\nDeutschen Bundesbank in den jeweils vorgesehenen Aus-           schriften der §§ 4 bis 6 der Anzeigenverordnung in der\nfertigungen einzureichen.                                       Fassung der Verordnung vom 19. März 1996 (BGBI. 1\nS. 514) weiter anzuwenden.\n§27\n§29\nAnzeigepflicht für Finanzholding-Gesellschaften\nAufhebung von Verordnungen\n(1) Anzeigen nach § 12a Abs. 1 Satz 3 und § 24 Abs. 3a\n1\nSatz 3 KWG hat eine Finanzholding-Gesellschaft mit                 Die Anzeigenverordnung vom 6. Juli 1993 (BGBI. 1\ndem Vordruck „Anzeige nach § 12a Abs. 1 Satz 3 und § 24         S. 1141 ), geändert durch die Verordnung vom 19. März\nAbs. 3a KWG\" (Anlage 3) dem Bundesaufsichtsamt in ein-           1996 (BGBI. 1 S. 514), und die Befreiungsverordnung vom\nfacher Ausfertigung und der Hauptverwaltung der Landes-         20. August 1985 (BGBI. 1 S. 1713) treten außer Kraft.\nzentralbank, in deren Bereich das übergeordnete Unter-\nnehmen (§ 10a Abs. 3 Satz 3 KWG) seinen Sitz hat, in                                          §30\ndreifacher Ausfertigung einzureichen. 2 Falls das Nachord-\nInkrafttreten\nnungsverhältnis ganz oder teilweise über zwischenge-\nschaltete (gegebenenfalls auch nicht gruppenangehörige)            Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.\nBerlin, den 29. Dezember 1997\nDas Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen\nArtopoeus","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                               3379\nAnlage 1\nzur Anzeigenverordnung\nBlatt 1\nAnzeige nach § 2b Abs. 1 oder 4 KWG\n(Bedeutende Beteiligungen im Sinne des § 1 Abs. 9 KWG an Instituten)\nFür jeden anzuzeigenden Vorgang\neinen Vordruck verwenden\nBundesaufsichtsamt                         Anzeigepflichtiger:                                             Wird durch die LZB ausgefüllt\nfür das Kreditwesen                         Name/Firma/Sitz:                                                 Kreditnehmereinheit-Nr. des\n(lt. Registereintragung)                                         Anzeigepflichtigen\nmit PLZ:\n1    1   1   1    1   1   1\nAnschrift:                                                       ldentnummer des\nAnzeigepflichtigen\nLandeszentralbank                                                                                              1    1   1   1    1   1   1\nKreditnehmereinheit-Nr. des\nInstituts\nLand:\nPrüfungsverband 1)\nGeschäfts-                                                         1    1   1   1    f   1   1\nzweig:\nldentnummer des\nInstituts\n( ]   Anzeige nach§ 2b Abs. 1 Satz 1 KWG\n[ ]   Anzeige nach § 2b Abs. 1 Satz 5 KWG                                                                        1    1   1   1    1   1   1\n(auszufüllen sind nur die Felder zu den Ziffern 1, 2.4 und 2.5)\n[ ]   Anzeige nach § 2b Abs. 1 Satz 6 KWG\n[ ]   Anzeige nach § 2b Abs. 4 KWG\n1.    Angaben zum Institut\n1  Firma,'Sitz fit. Registere;\nDas Institut                   ( ] Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 KWG\n( ] Finanzdienstleistungsinstitut § 1 Abs. 1a KWG\n2.    Angaben zum Anzeigepflichtigen\n2.1   Rechtsform\nDer Anzeigepflichtige ist eine\n[ ] natürliche Person                                              [ ] juristische Person\n[ ] Personenhandelsgesellschaft                                    [ ] Partnerschaftsgesellschaft\n( ] Gesellschaft bürgerlichen Rechts\n2.2 [ ]     Der Anzeigepflichtige ist Tochterunternehmen im Sinne des§ 1 Abs. 7 KWG.\nMutterunternehmen2) ist/sind\n[ ]   Der Anzeigepflichtige ist nicht Tochterunternehmen im Sinne des§ 1 Abs. 7 KWG.\n2.3 Der Anzeigepflichtige            [ ] ist ein in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenes\nEinlagenkreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen\n[ ] ist im Sinne von § 1 Abs. 6 KWG Mutterunternehmen eines in einem anderen Mitgliedstaat\ndes Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Einlagenkreditinstituts oder Wertpapier-\nhandelsunternehmens2)\n[ ] kontrolliert im Sinne von§ 1 Abs. 8 KWG ein in einem anderen Mitgliedstaat\ndes Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenes Einlagenkreditinstitut oder Wertpapier-\nhandelsunternehmen2)\nDas Institut                   [ ] würde durch den Erwerb zu einem Tochterunternehmen im Sinne von§ 1 Abs. 7 KWG\n[ ] würde vom Erwerber kontrolliert im Sinne von § 1 Abs. 8 KWG\n2.4 Anzeige des Wechsels eines gesetzlichen Vertreters bzw. persönlich haftenden Gesellschafters\n[ ] Ausgeschieden am\nName, Vorname:\n[ ] Eingetreten\nName, Vorname:\n2.5 [ ]     Der Anzeige sind zur Beurteilung der Zuverlässigkeit die nach§ 1 der Anzeigenverordnung erforderlichen Anlagen beigefügt.\nFußnoten siehe Blatt 2","3380             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\n3.    Beteiligungsangaben 3)                                                                                                                       Blatt 2\n3.1 [ ) unmittelbare Beteiligung des Anzeigepflichtigen an dem Institut\nKapital 4)\nKapitalanteil 4)                                des                                  Stimmrechtsanteil 5)\nInstituts\nBisheriger                    Beabsichtigter                                           Bisheriger                    Beabsichtigter\nStand            [} Zugang            Neuer Stand                                     Stand              [}    Zugang             Neuer Stand\n[} Abgang                                                                               []   Abgang\nvH  Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro                    Tsd DM/Euro                  vH                     vH                     vH\n3.2 [ ) mittelbare Beteiligung des Anzeigepflichtigen an dem lnstitut6)\nKapital 4)\nKapitalanteil 4)                                 des                                 Stimmrechtsanteil 5)\nInstituts\nBisheriger                    Beabsichtigter                                           Bisheriger                     Beabsichtigter\nStand            [} Zugang            Neuer Stand                                     Stand              []    Zugang             Neuer Stand\n[] Abgang                                                                               []    Abgang\nvH   Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro                   Tsd DM/Euro                  vH                     vH                      vH\n3.3 [ ] über Treuhänder gehaltene Beteiligungen des Anzeigepflichtigen\n3.3.1 [ ] unmittelbare Beteiligung\nKapita1 4)\nKapitalanteil 4)                                 des                                 Stimmrechtsanteil5)\nInstituts\nBisheriger                   Beabsichtigter                                           Bisheriger                     Beabsichtigter\nStand            [} Zugang            Neuer Stand                                     Stand              []    Zugang             Neuer Stand\n[] Abgang                                                                               []    Abgang\nvH   Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro                   Tsd DM/Euro                  vH                     vH                      vH\n3.3.2 [ ] mittelbare Beteiligung6)\nKapital4)\nKapitalanteil 4)                                 des                                  Stimmrechtsanteil5)\nInstituts\nBisheriger                   Beabsichtigter                                           Bisheriger                     Beabsichtigter\nStand            [] Zugang            Neuer Stand                                      Stand              []   Zugang             Neuer Stand\n[] Abgang                                                                               []    Abgang\nvH   Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro vH Tsd DM/Euro                   Tsd DM/Euro                  vH                     vH                      vH\nName/Firma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Anschrift des Treuhänders/der Treuhänder\n3.4 Mittelbare Beteiligungen sind ggf. - unter Einbeziehung unmittelbarer Beteiligungen - gemäß Muster (s. Rückseite) in einer\nAnlage dargestellt.6)\n3.5 Es wird erklärt, daß die oben genannten - bereits bestehenden/beabsichtigten - Beteiligungen für eigene Rechnung und\nnicht treuhänderisch für Dritte gehalten werden bzw. gehalten werden sollen.\n4.     Etwaige weitere Erläuterungen sind auf gesondertem Blatt beigefügt.\nAnzahl der Anlagen (bitte durchnumerieren):\nOrt/Datum                                                  Name(n)/Firma/Unterschrift(en)                         Telefon-Nr. (freiwillige Angabe)\nFußnoten:                                                                     4) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei\n1) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.                      Personenhandelsgesellschaften ist auf das durch den Gesellschafts-\nvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\n2) Name/Firma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Anschrift, Land,\nGeschäftszweig.                                                            5) Soweit vom Kapitalanteil abweichend.\n3) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma; die Währungs-               6) Ob und in welcher Höhe eine mittelbare Beteiligung besteht, ist nach\nbezeichnung (DM oder Euro) ist mit anzugeben.                                 § 1 Abs. 9 KWG ZU entscheiden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                                         3381\nBlatt 2 Rückseite\nMuster der Darstellung und Erläuterung der mittelbaren Beteiligung(en) gem1ß Ziffer 3.4\nSowohl der Bestand (Muster Teil A) als auch die beabsichtigte Veränderung (Muster Teil B) mittelbarer Beteiligungen an einem\nInstitut ist gemäß dem nachstehend abgedruckten Musterbeispiel übersichtlich darzustellen. Dabei ist die beabsichtigte Verände-\nrung der Beteiligung eingehend zu erläutern.\nAnlage Nr. 1\nzur Anzeige vom 11 . 11 . 11\nAnzeigepflichtige/r: Kathrin Musterfrau\nBahnhofstr. 1\n99999 Musterstadt\nldentnummer des Anzeigepflichtigen\nA) Darstellung des Standes der Beteiligungen zum Anzeigezeitpunkt\n1 2 1 3 1 4 1 5 1 6 1 7 1 8\na) Beteiligungsverhältnisse (Liste der Personen und Unternehmen)\nNr.           Name/Firma                         Anschrift                            Land                            Geschäftszweig\n1             Kathrin Musterfrau                  Bahnhofstr. 1                       Deutschland                     . /.\n99999 Musterstadt\n2             Muster-AG                           Rathausplatz 2                      Deutschland                     Maschinenbau\n99999 Musterstadt\n3             Specimen Ltd.                      Mainstreet 3                         United Kingdom                  Elektro\nSpecimen-town\nTreuhandverhältnisse liegen nicht vor. 1)\nb) Matrix der bedeutenden Beteiligungen2) 3)\n~\nn\nB\nu                                                              Nr. 1                 Nr.2                   Nr. 3             Musterbank-AGB)\nNr. 14)                                                                               80,7                                           5,1\nNr. 25)                                                                                                     70,5\nNr. 36)                                                                                                                             10,0\nMusterbank-AG7)                                                                        5,8\nB) Darstellung des Standes der Beteiligungen nach Verwirklichung der beabsichtigten Änderung\nbzw. des beabsichtigten Erwerbs9)\n1\nEs ist beabsichtigt, daß die Muster-AG 35 vH ihrer Anteile an der Specimen Ltd. an Dritte veräußert. Die Specimen Ltd. wird\nnach der Transaktion nicht mehr Tochterunternehmen der Muster-AG sein. Damit besteht keine bedeutende Beteiligung der\nMuster-AG an der Musterbank-AG mehr. Auch ich gebe damit meine bedeutende Beteiligung an der Musterbank-AG aut. 10)\nMusterstadt, 11. 11. 11                                                                                                                            11)\n------------------\nFußnoten:\n1)   Treuhandverhältnisse sind in der Liste zu kennzeichnen.\n2) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma.\n3)   Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts\nist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Weichen Stimmrechts- und Kapitalanteile voneinander ab,\nsind die Stimmrechtsanteile in Klammern zu vermerken.\n4)   Frau Musterfrau ist mit 80, 7 vH an der Muster-AG und mit 5, 1 vH an der Musterbank-AG beteiligt.\n5)   Die Muster-AG ist mit 70,5 vH an der Specimen Ltd. beteiligt.\n6)   Die Specimen Ltd. hält 10,0 vH der Anteile an der Musterbank-AG.\n7)   Die Musterbank-AG hält 5,8 vH an der Muster-AG (wechselseitige Beteiligung; bitte angeben, sofern bekannt).\n8)   Frau Musterfrau ist somit mit insgesamt 15, 1 vH an der Musterbank-AG beteiligt (5, 1 vH unmittelbar und 10,0 vH mittelbar).\n9)   Ggf. ist eine Liste gemäß Muster A a) und eine entsprechende Matrix ·gemäß Muster Ab), wie sie sich nach Verwirklichung der Absicht darstellen würde,\nbeizufügen.\n10 )  Das Muster ist eine Anzeige nach § 2b Abs. 4 KWG. Durch die Auflösung des Mutter-/Tochterverhältnisses zwischen der Muster-AG und der\nSpecimen Ltd. verliert Frau Musterfrau ihre bedeutende Beteiligung an der Musterbank-AG.\n11 )  Die Darstellung ist vom Anzeigepflichtigen zu unterschreiben.","3382           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nBlatt 3\nAnlage Nr.\nzur Anzeige vom\nErklärung 1)\n1. Name:\n2. sämtliche Vornamen:\n3. Geburtsname:\n4. Geburtstag:\n5. Geburtsort:\n6. a) Name der Mutter:\nb) Name des Vaters:\n7. wenn abweichend von 6.\na) Geburtsname der Mutter:\nb) Geburtsname des Vaters:\n8. Privatanschrift:\n9. Staatsangehörigkeit:\nIch erkläre hiermit, daß gegen mich weder ein Strafverfahren schwebt noch ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens\noder Vergehens anhängig gewesen ist und daß weder ich noch ein von mir geleitetes Unternehmen als Schuldner in ein\nInsolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren\nverwickelt waren oder sind.\nOrt und Datum                                                          Unterschrift\nFußnote:\n1) Die Angaben zu 1. bis 9. bitte in Maschinenschrift oder in Druckschrift eintragen.","Anlage2\nzur Anzeigenverordnung\nAnzeige nach§ 10 Abs. 4a Satz 4 KWG\n(Nicht realisierte Reserven)\nCD\nzum: __________________                                                                                                               C:\n:::::,\na.\nCl)\ncn\n<C\nCl)\nBundesaufsichtsamt\nfür das Kreditwesen\nD    Institut         D Institutsgruppe bzw. Finanzholding-Gruppe               1)                               Wird durch die LZB ausgefüllt              cn\nCl)\n~\nlnstitut/-Gruppe\nC'\"\n1     1    1    1                       §\n'-\nLandeszentralbank                                   Prüfungsverband2)                                                                                                                 D   Beträge in Tsd DM     Sl,)\n::r\n(0\nD   Beträge in Tsd Euro   Sl,)\n:::::,\nVorsorge-                                 Wertansatz      Unterschiedsbetrag   Anrech-                             Nachrichtlich  <C\nBuchwert                                                                Anzurechnender                        _.,\nBilanzwert         reserven                              gemäß § 10 Abs. 4b       (Spalte4        nungs-\nNicht realisierte Reserven                                                                      (Spalte 1 + 2)                                                                 Betrag         bisheriger Stand  c.o\ngemäß§ 340f HGB                               bzw.4cKWG        abzüglich Spalte 3)    satz                                              c.o\n--..J\n~\n01                02                   03                    04                  05              06               07                   08\n1)   Grundstücke, grundstücksgleiche\nRechte und Gebäude                          01                                                                                                         45vH                                                ~\n2a) notierte Wertpapiere3)                                                                                                                                                                                      CX>\n_c.o\nSchuldverschreibungen und andere                                                                                                                                                                           Sl,)\nfestverzinsliche Wertpapiere              - 02                                                                                                                                                             C:\ncn\nAktien und andere nicht festverzins-                                                                                                                                                                      <C\nCl)\nliehe Wertpapiere (ohne Beteiligungen                                                                                                                                                                     <C\nund ohne Investmentanteile)                 03                                                                                                                                                             Cl)\nC'\"\nBeteiligungen und Anteile                                                                                                                                                                                  Cl)\n:::::,\nan verbundenen Unternehmen                  04                                                                                                                                                             N\nC:\n2b) nicht notierte Wertpapiere4)\nCD\nAnteile an zum Verbund der Kredit-                                                                                                                                                                         0\n:::::,\ngenossenschaften oder Sparkassen                                                                                                                                                                           :::::,\ngehörenden Kapitalgesellschaften            05                                                                                                                                                             Sl,)\nAnteile an Wertpapier- oder Grund-                                                                                                                                                                         3\nstückssondervermögen nach den                                                                                                                                                                               ~\nVorschriften des KAGG                       06                                                                                                                                                             0\nCl)\nAnteile an Wertpapier-Sonderver-                                                                                                                                                                            N\nmögen, ausgegeben von Investment-                                                                                                                                                                          Cl)\ngesellschaften in EG-Staaten                07                                                                                                                                                              3\nC'\"\nCl)\nSumme der Wertpapiere                                                                                                                                                                                       ~\n(Zeile 02-07)                               08                                                                                                          35vH\nc.o\nc.o\nInsgesamt (Zeile 01 und 08)                                              --..J\nFirma, Unterschrift                    PLZ/Ort/Datum                      Sachbearbeiter/in                      Telefon\n09\nFußnoten:                                                                 2)  Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n1) Alle Angaben erfolgen unter der Berücksichtigung der Zusammenfassung\nnach § 10a KWG.\n3) Gemäß§ 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 7a KWG.\n4)  Gemäß§ 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 7b und 7c KWG.                                                                                      !","3384             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nAnlage3\nzur Anzeigenverordnung\nAnzeige nach § 12a Abs. 1 Satz 3 KWG und § 24 Abs. 3a KWG 1)                                      Blatt 1\n(nachgeordnete Unternehmen von Instituten und von Finanzholding-Gesellschaften)\nBundesaufsichtsamt                                  Landeszentralbank                              Wird durch die LZB ausgefüllt\nfür das Kreditwesen\nKreditnehmereinheit-Nr. des\nInstituts bzw. der\nFinanzholding-Gesellschaft\nPrüfungsverband 2)                                  Institut/Finanzholding-Gesellschaft\n1    1    1   1   1  1    1\nD    Einzelanzeige von Instituten nach § 12a Abs. 1 Satz 3 KWG                                     ldentnummer des\nInstituts bzw. der\n•    Einzelanzeige von Finanzholding-Gesellschaften nach § 24 Abs. 3a Satz 3\nund § 12a Abs. 1 Satz 3 KWG\nFinanzholding-Gesellschaft\n•    Sammelanzeige von Finanzholding-Gesellschaften nach § 24 Abs. 3a Satz 1 KWG\nSammelanzeige:                        zum Stichtag _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n1    1    1   1   1  1\nKreditnehmereinheit-Nr. des\n1\nnachgeordneten Unternehmens\nDies ist die Teilanzeige Nr. _ _ _ _ _ von insgesamt _ _ _ _ _ Teilanzeigen.\n1     1   1   1   1  1    1\nEinzelanzeige:        D    Begründung                                                              ldentnummer des\nD    Veränderung                                                             nachgeordneten Unternehmens\nD    Aufgabe        mit Wirkung vom _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __                      1     1   1   1   1  1    1\n1.   Angaben zu dem nachgeordneten Unternehmen\nFirma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Anschrift, Land, Geschäftszweig\n2.   Art des nachgeordneten Unternehmens\nD    Einlagenkreditinstitut4)                              D    Finanzdienstleistungsinstitut        D     anderes Kreditinstitut\n(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KGW)                                   (§ 1 Abs. 1a KWG)                          (§ 1 Abs. 1 KWG)\nD    Unternehmen mit bankbezogenen                         D    Wertpapierhandelsunternehmen 3)      D     Finanzunternehmen\nHilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c KWG)                            (§ 1 Abs. 3d Satz 2 KWG)                   (§ 1 Abs. 3 KWG)\n3.   Angaben zu der anzuzeigenden Beteiligung/Unternehmensbeziehung 4)\n- Beträge in Tsd DM/Euro -\nD    Qualifizierte Minder-          Beteiligungsverhältnis                _ _ _ _ _ _vH         Nennwert _ _ _ _ _ _ __\nheitsbeteiligung\nim Sinne des\nD    unmittelbar\nmit Kapitalanteil\n§ 10aAbs. 4\nKWG                                mit Stimmrechtsanteil5)\nund/oder\nD    über Treuhand\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsantei15)\nTreuhänder (Firma/Sitz)6)\nund/oder\nD    mittelbar\nmit Kapitalanteil gemäß\nquotaler Zurechnung\nmit Stimmrechtsanteil\ngemäß quotaler\nZurechnungs)\nVermittelt über [Unternehmen, Kapital-/Stimmrechtsanteil 5) in vH]6)\nFußnoten siehe Rückseite Blatt 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                          3385\nBlatt 1 Rückseite\nFußnoten:\n1) Für jede anzuzeigende Beteiligung oder Unternehmensbeziehung ist ein gesonderter Vordruck zu verwenden.\n2) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n3) Wertpapierhandelsunternehmen sind immer auch andere Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 10 KWG bzw. Finanz-\ndienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 bis 4 KWG. Diese Tatsache braucht nicht zusätzlich angekreuzt zu\nwerden.\n4) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma; die Währungsbezeichnung (DM oder Euro) ist mit anzugeben.\n5) Nur anzugeben, soweit höher als der Kapitalanteil.\n6) Die Angaben sind in der Reihenfolge der Beteiligungskette zu machen; ggf. Beteiligungsspiegel in Form einer .Matrix oder als\nOrganigramm auf einem gesonderten Blatt beifügen.\n7) Der mittelbare Kapital-/Stimmrechtsanteils entspricht dem unmittelbaren Anteil des Tochterunternehmens über das die mittelbare\nBeteiligung vermittelt wird.\n8) Die Angaben sind nur von Instituten, nicht aber von Finanzholding-Gesellschaften, zu machen.\n9) Im Fall @] begründen, ggf. sind weitere Unterlagen beizufügen.\n10) Weitere Ausführungen sind ggf. auf einem gesonderten Blatt beizufügen.","3386            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nFortsetzung der Anzeige nach § 12a Abs. 1 Satz 3 KWG und § 24 Abs. 3a KWG                                               Blatt 2\n- Beträge in Tsd DM/Euro -\nD    Tochterunternehmen            Tochterunternehmen\n1\nim Sinne des\n§ 1 Abs. 7 KWG\nD    aufgrund des § 290 HGB\noder\nD    aufgrund der Möglichkeit,\nbeherrschenden Einfluß\nausüben zu können\n_ _ _ _ _ _vH     Nennwert _ _ _ _ _ _ __\nD    unmittelbar\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsantei1 5)\nund/oder\nD    über Treuhand\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil 5)\nTreuhänder (Firma/Sitz)6)\nund/oder\nD    mittelbar7)\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil5)\nVermittelt über [Unternehmen, Kapital-/Stimmrechtsanteil 5) in vH] 6)\nNur auszufüllen, sofern die Meldung als Einzelanzeige nach§ 12a Abs. 1 Satz 3 KWG erfolgt:\nEs ist  m       sichergestellt - l]IJ nicht sichergestellt -, daß die für die Erfüllung der jeweiligen Pflichten nach den\n§§ 1Oa, 13b und 25 Abs. 2 KWG erforderlichen Angaben eingehen (§ 12a Abs. 1 Satz 1 KWG).\nIm Fall (§]: Der nach § 1Oa Abs. 9 Satz 3 KWG vorzunehmende Abzug der Buchwerte @IJ trägt unseres Erachtens 9)\nin einer der Zusammenfassung nach § 1Oa Abs. 6 oder 7 KWG und § 13b Abs. 3 KWG vergleichbaren Weise\ndem Risiko aus der Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung (§ 12a Abs. 1\nSatz 2 KWG). 10)\nOrt/Datum                                                              Firma/Unterschrift\nSachbearbeiter                                     Telefon-Nr.\nFußnoten siehe Rückseite Blatt 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                                 3387\nAnlage4\nzur Anzeigenverordnung\nAnzeige nach§ 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG\n(unmittelbare Beteiligungen)\nBundesaufsichtsamt                                        Landeszentralbank\nWird durch die L2B ausgefüllt\nfür das Kreditwesen\nldentnummer des\nInstituts\n1    1   1   1   1    1    1\nKreditnehmereinheit-Nr. des\nPrüfungsverband 1)                                        Institut\nBeteiligungsunternehmens\nD Einzelanzeige nach§ 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG i.V.m. § 9 AnzV 2)                                                      1    1   1\nldentnummer des\n1   1    1    1\nD Sammelanzeige unmittelbarer Beteiligungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 KWG                                         Beteiligungsunternehmens\ni. V.m. § 9 AnzV2)\n1    1   1   1   1    1    1\nDies ist Teilanzeige Nr. _ _ _ _ _ von insgesamt _ _ _ _ _ Teilanzeigen.\n1.    Beteiligungsunternehmen\n•     Einlagenkreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)\nanderes Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG)                   •      Finanzdienstleistungsinstitut\n(§ 1 Abs. 1a KWG)                        •     Finanzunternehmen\n(§ 1 Abs. 3 KWG)\n•     Unternehmen mit bankbezogenen\nHilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c KWG)                           •      Versicherungsunternehmen\n•     sonstiges Unternehmen\nFirma/Rechtsform/Sitz (lt. Registereintragung) mit PL2/Land/Geschäftszweig (soweit Finanzdienstleistungsinstitut/Finanzunternehmen/\nUnternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten/sonstiges Unternehmen)\n2.    Beteiligungsangaben 5)                                                      Mit Wirkung vom/zum Meldestichtag vom _ _ _ _ _ __\nKapitalanteil5)                                                                      Kapital\ndes\nÜbernahmepreis/                                 Buchwert             Beteiligungs-\nBisheriger               [ ] Zugang\nVeräußerungs-             Neuer Stand6)                               unter-\nStand                  [ ] Abgang                                                                                  nehmens5)6)\nerlös\nvH7)      Tsd DM/Euro     vH 8)     Tsd DM/Euro           Tsd DM/Euro          vH 9)   Tsd DM/Euro    Tsd DM/Euro           Tsd DM/Euro\n1             2           3            4                      5               6             7            8                       9\nStimmrechtsanteil (soweit vom Kapitalanteil abweichend)\nStimmrechtsanteil\nBisheriger               [] Zugang\nNeuer Stand\nStand                  [ ] Abgang\nvH                        vH                           vH\n10                        11                           12\nBesondere Bemerkungen10)\nOrt/Datum\nSachbearbeiter/in                                     Telefon-Nr.              Firma/Unterschrift\nFußnoten siehe Rückseite","3388           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nRückseite\nFußnoten:\n1) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n2) Für jeden anzuzeigenden Vorgang einen eigenen Vordruck verwenden.\n3) Haben sich für dieses Beteiligungsverhältnis im Vergleich zu der Sammelanzeige der unmittelbaren Beteiligungen vom Vorjahr\nkeine Veränderungen ergeben, sind nur die Felder zu den Spalten 6 bis 9 und 12 auszufüllen.\n4) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma; Währungsbezeichnung (DM oder Euro) ist mit anzugeben; Fremdwährungs-\nbeträge in DM oder Euro umgerechnet.\n5) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des\nbürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\n6) Bei Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat auch Angabe des Kapitals bzw. der Kapitalanteile in\nFremdwährung.\n7) VH-Satz bezogen auf das Kapital des Beteiligungsunternehmens gemäß letzter Anzeige für dieses Beteiligungsunternehmen.\n8) Auch bei alleiniger Veränderung des vH-Satzes auszufüllen (z. B. Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung).\n9) VH-Satz bezogen auf das mit dieser Anzeige gemeldete Kapital des Beteiligungsunternehmens.\n10) Z.B. Vorzugsaktien mit oder ohne Stimmrecht, Namensaktien, Konsortialbindungen, Haftungsbeschränkungen, Kapitalanteile\nals persönlich haftender Gesellschafter, Kommanditist, Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen, Währungsumstellung. Bei einer\nUmfinanzierung oder einer Sitzveränderung des Beteiligungsunternehmens sollte hier die zuletzt für das Unternehmen angezeigte\nFirmierung bzw. der zuletzt angezeigte Sitz zur besseren Identifizierung eingetragen werden.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                              3389\nAnlage5\nzur Anzeigenverordnung\nBlatt 1\nAnzeige nach§ 24 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 KWG\n(Bedeutende Beteiligungen im Sinne des § 1 Abs. 9 KWG an dem anzeige-\npflichtigen Institut oder an nachgeordneten ausländischen Unternehmen)\nBundesaufsichtsamt                        Anzeigepflichtiges Institut                                    Wird durch die LZB ausgefüllt\nfür das Kreditwesen                                                                                      Kreditnehmereinheit-Nr. des\nAnteilseigners\nLandeszentralbank                                                                                           1 1      1   1   1    1   1\nldentnummer des\nAnteilseigners\nPrüfungsverband 1)\n1 1 1 1 1 1 1\nKreditnehmereinheit-Nr. des\nInstituts\n[ ]    Einzelanzeige nach§ 24 Abs. 1 Nr. 11 KWG2)\n1 1 1 1 1             1   1\n[ ]    Sammelanzeige nach§ 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 KWG                                                     ldentnummer des\n[ ]   Bedeutende Beteiligung an dem anzeigenden Institut                                            Instituts\n[ ]   Bedeutende Beteiligung an folgendem, dem anzeigepflichtigen Institut                             1    1   1   1   1    1   1\ngemäß § 1Oa Abs. 2 KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen 3)\nMit Wirkung vom/Zum Meldestichtag vom: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nDies ist Teilanzeige Nr. _ _ von insgesamt _ _ Teilanzeigen bedeutender Beteiligungen.\n1. Angaben zum Inhaber der unmittelbaren bedeute~den Beteiligung\nName/Firma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Anschrift\nLand\nGeschäftszweig\nBeteiligungsangaben 4)\nKapital\nStimmrechtsanteil\nKapitalanteil5)                              des\n(soweit vom Kapitalanteil abweichend)\nlnstituts5)\nVeränderung                                                                Veränderung\nBisheriger                                                                      Bisheriger\n[) Zugang               Neuer Stand                                        [] Zugang         Neuer Stand\nStand                                                                          Stand\n[) Abgang                                                                  [) Abgang\nvH       Tsd DM/Euro     vH      Tsd DM/Euro     vH     Tsd DM/Euro Tsd DM/Euro         vH                  vH                vH\n1            2           3            4          5           6            7             8                   9                10\n2. Mittelbare Beteiligungen sind ggf., unter Einbeziehung unmittelbarer Beteiligungen, gemäß Muster (s. Rückseite)\ndargestellt.s) 7)\n3. Das anzeigende Institut ist\n[ ] Tochterunternehmen im Sinne des§ 1 Abs. 7 KWG seit\nMutterunternehmen/Konzernspitze ist/sind [Name/Firma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ/Anschrift/Land/Geschäftszweig]:\n[ ] nicht Tochterunternehmen im Sinne von§ 1 Abs. 7 KWG.\nFußnoten siehe Blatt 2","3390               Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\na) Die Beteiligung wird vermittelt über: 1)                                              Anlage Nr.1\nzur Anzeige vom 11. 11. 11\nNr.     Name/Firma                   Anschrift                Land                     Geschäftszweig\n1      Kathrin Musterfrau           Bahnhofstr. 1            Deutschland              . /.\n99999 Musterstadt\n2      Muster-AG                    Rathausplatz 2           Deutschland              Maschinenbau\n99999 Musterstadt\n3      Specimen Ltd.                Mainstreet 3             United Kingdom           Elektro\nSpecimen-town\nb) Matrix der bedeutenden Beteiligungen2)3)\nMusterbank-\nNr. 1           Nr.2            Nr.3\nAG 8)\nNr. 1 4)                                                         80,7                                  5, 1\nNr. 25)                                                                          70,5\nNr. 36)                                                                                              10,0\nMusterbank-AG?)                                                   5,8\nFußnoten:\n1) Sofern eine der beteiligten Personen oder ein beteiligtes Unternehmen die Beteiligung treuhänderisch hält, ist dies unter Angabe\ndes Treugebers (Name/Firma/Sitz mit PLZ/Anschrift/Geschäftszweig/Land lt. Registereintragung) zu erläutern.\n2) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma.\n3) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des\nbürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Weichen Stimm-\nrechts- und Kapitalanteile voneinander ab, sind die Stimmrechtsanteile in Klammern zu vermerken.\n4) Frau Musterfrau ist mit 80, 7 vH an der Muster-AG und mit 5, 1 vH an der Musterbank-AG beteiligt.\n5) Die Muster-AG ist mit 70,5 vH an der Specimen Ltd. beteiligt.\n6) Die Specimen Ltd. hält 10,0 vH Anteile an der Musterbank-AG.\n7) Die Musterbank-AG hält 5,8 vH an der Muster-AG (wechselseitige Beteiligung).\nB) Frau Musterfrau ist somit mit insgesamt 15, 1 vH an der Musterbank-AG beteiligt\n(5, 1 vH unmittelbar und 10,0 vH mittelbar).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                      3391\n4. [ ] Die Beteiligung zu Nr. 1 hält der Inhaber als Treuhänder für\n[Name/Firma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ/Anschrift/Land/Geschäftszweig des/der Treu~eber(s)]:\nAnzahl der Anlagen (bitte durchnumerieren):\nOrt/Datum\nSachbearbeiter/in                               Telefon-Nr.          Firma/Unterschrift\nFußnoten:\n1) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n2) Für jeden anzuzeigenden Vorgang ist ein eigener Vordruck zu verwenden.\n3) Eine bedeutende Beteiligung des anzeigepflichtigen Instituts selbst ist nicht anzuzeigen.\n4) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma. Bei Sammelanzeigen sind unter Ziffer 1 nur die Felder „Neuer Stand\" und „Kapital\ndes Instituts\" (zum Meldestichtag) auszufüllen. Die Währungsbezeichnung (DM oder Euro) ist mit anzugeben; Fremdwährungs-\nbeträge in DM oder Euro umgerechnet.\n5) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften ist auf das durch den\nGesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\n6) Bei Sammelanzeigen ist die Darstellung auf den Meldestichtag zu beziehen.\n7) Ob und in welcher Höhe eine mittelbare Beteiligung besteht, ist nach § 1 Abs. 9 KWG zu entscheiden.","3392            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nAnlage6\nzur Anzeigenverordnung\nAnzeige nach§ 24 Abs. 1 Nr. 13 KWG                                           Blatt 1\n(Enge Verbindungen im Sinne von § 1 Abs. 10 KWG)\nBundesaufsichtsamt                                 Landeszentralbank\nfür das Kreditwesen                                                                           Wird durch die LZB ausgefüllt\nldentnummer des\nInstituts\n1    1 1 1 1 1 1\nPrüfungsverband 1)                                 Institut\nKreditnehmereinheit-Nr. der\nnatürlichen Person/des\nUnternehmens\n1.   Enge Verbindung nach§ 24 Abs. 1 Nr. 13 KWG                                                  1 1 1 1 1 1              1\ni.V.m. § 1 Abs. 10 KWG2)                                                                 ldentnummer der\nnatürlichen Person/des\nD    Begründung                                                                               Unternehmens\nD    Veränderung                                   mit Wirkung vom: _ _ _ _ _ _ _ __             1    1    1   1   1  1   1\nD    Beendigung\n2.   Natürliche Person/Unternehmen\nName/Firma/Rechtsform/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ/Land/Geschäftszweig (soweit Finanzdienstleistungsinstitut/Finanz-\nunternehmen/Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten/sonstiges Unternehmen)\n3.   Art des Unternehmens\n0    Einlagenkreditinstltut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)      D  Finanzdienstleistungsinstitut      D     Finanzunternehmen\nanderes Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG)                 (§ 1 Abs. 1a KWG)                        (§ 1 Abs. 3 KWG)\nD    Unternehmen mit bankbezogenen                        D  Versicherungsunternehmen           D     sonstiges Unternehmen\nHilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c KWG)\n4.   Art der engen Verbindung\n4a) Verbindung durch\nKapital- oder\nStimmrechtsantelle\nD     Kapital- oder Stimm-\nDie Kapital- oder Stimmrechtsanteile gemäß§ 1 Abs. 10 Nr. 1 KWG werden gehalten von\nrechtsanteile über           D dem anzeigepflichtigen Institut\nmindestens 20 vH\ngemäß § 1 Abs. 10            D der natürlichen Person/dem Unternehmen unter 2.\nNr.1 KWG\nBeteiligungsverhältnis3)4)                         vH   Nennwert in Tsd DM/Euro\nD unmittelbar\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil5)\nund/oder\nD über Treuhand\nmit Kapitalanteil\nmit Stimmrechtsanteil5)\nTreuhänder (Name, Firma/Sitz)\nFußnoten siehe Rückseite","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                          3393\nBlatt 1 Rückseite\nFußnoten:\n1) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n2) Für jede anzuzeigende enge Verbindung ist ein eigener Vordruck zu verwenden.\n3) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma; die Währungsbezeichnung (DM oder Euro) ist mit anzugeben; Fremdwährungs-\nbeträge in DM oder Euro umgerechnet.\n4) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des\nbürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\n5) Nur anzugeben, soweit vom Kapitalanteil abweichend.\n6) Angaben in der Reihenfolge der Beteiligungskette beginnend mit dem ersten unmittelbaren Beteiligungsverhältnis. Die unmittel-\nbaren Kapital- und Stimmrechtsanteile aller Beteiligungsverhältnisse der Beteiligungskette sind aufzulisten. Gegebenenfalls ist die\nBeteiligungsstruktur auf einem gesonderten Blatt zu erläutern.","3394             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nFortsetzung der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 13 KWG                                                                   Blatt2\nund/oder\nD     unmittelbar\nmit Kapitalanteil\ngemäß Zurechnung\nin voller Höhe\nmit Stimmrechtsanteil5)\ngemäß Zurechnung\nin voller Höhe\nVermittelt über (Unternehmen, Kapital-/Stimmrechtsanteil in vH, Nennwert\nin Tsd DM/Euro3)4)5)6)\n4b) Verbindung durch\nKontrolle\nD    Mutter-/Tochter-\nDas Unternehmen unter 2. ist\nunternehmen ge-                 D     Mutterunternehmen gemäß§ 1 Abs. 6 KWG.\nmäß§ 1 Abs. 10 Nr. 2\n1. Alternative KWG              D     Tochterunternehmen gemäß§ 1 Abs. 7 Satz 1 KWG.\nD einem Mutter-Tochter-              Erläuterung des anzuzeigenden Verhältnisses:\nVerhältnis gleich-\ngeartets Verhältnis ge-\nmäß§ 1 Abs. 10 Nr. 2\n2. Alternative KWG\nD    Schwester-\nGemeinsames Mutterunternehmen ist (Name/Firma/Rechtsform/Sitz (lt. Registereintragung)\nmit PLZ/Land/Geschäftszweig):\nunternehmen ge-\nmäß§ 1 Abs. 10 Nr. 2\n3. Alternative KWG\nBesondere Bemerkungen:\nOrt/Datum\nSachbearbeiter/in                                    Telefon-Nr.       Firma/Unterschrift\nFußnoten siehe Blatt 1 Rückseite","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                                      3395\nAnlage7\nzur Anzeigenverordnung\nAnzeige nach § 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 KWG\n(Sammelanzeige mittelbarer Beteiligungen)\nBundesaufsichtsamt                                      Landeszentralbank                                                Wird durch die LZB\nfür das Kreditwesen                                                                                                           ausgefüllt\nldentnummer des Instituts\nPrüfungsverband 1)                                      Institut\nSammelanzeige mittelbarer Beteiligungen gemäß§ 24 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 KWG i.V.m. § 14 AnzV.\nZum Meldestichtag vom _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nDies ist Teilanzeige Nr. _____ von insgesamt _____ Teilanzeigen mittelbarer Beteiligungen.2)\n1.    Beteiligungsunternehmen (mittelbar)\n•     Einlagenkreditinstitut (§ ·1 Abs. 3d Satz 1 KWG)\nanderes Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG)                  •     Finanzdienstleistungsinstitut\n(§ 1 Abs. 1a KWG)                                •    Finanzunternehmen\n(§ 1 Abs. 3 KWG)\n•     Unternehmen mit bankbezogenen\nHilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c KWG)                          •     Versicherungsunternehmen\n•   sonstiges Unternehmen\nName/Firma/Rechtsform/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ/Land/Geschäftszweig (soweit Finanzdienstleistungsinstitut/Finanz-\nunternehmen/Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten/sonstiges Unternehmen)\nBeteiligungsangaben (mittelbare Quoten) 3) 4)\nwird durch die LZB ausgefüllt                                    Kapitalanteile S)                                 Stimmrechtsanteil 6)\nKreditnehmereinheit-Nr. des\nBeteiligungsunternehmens\n1     1     1    l    1    1    1\nvH                             Tsd DM/Euro                               vH\nldentnummer des\nBeteiligungsunternehmens\n1     1     1    1    1    1    1\n2.   Die mittelbare Beteiligung ergibt sich aus den unmittelbaren Beteiligungsverhältnissen über folgende (Tochter-)Unter-\nnehmen (Tochterunternehmen gemäß§ 1 Abs. 7 KWG (unmittelbare Quoten)3) 7)\nwird durch die LZB ausgefüllt                                                                                        Kapital des    Stimm-\nName, Firma, Rechtsform, Sitz                 Kapitalanteil 5) 8 )       Unterneh-       rechts-\n(lt. Registereintragung) mit PLZ,                                          mens 5)9)    anteil6)B)\nldentnummer                             Land, Geschäftszweig\nvH       Tsd DM/Euro       Tsd DM/Euro          vH\n1     1     1    1    1    1    1\n\\     1     1    1    1    1    1\n1     1     1    1    1    1    1\n1     1     1    1    1    1    1\nBesondere Bemerkungen:10) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nOrt/Datum\nSachbearbeiter                                       Telefon-Nr.              Firma/Unterschrift\nFußnoten siehe Rückseite","3396            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nRückseite\nFußnoten:\n1) Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften anzugeben.\n2) Für jeden anzuzeigenden Vorgang einen eigenen Vordruck verwenden. Werden mittelbare Beteiligungen an einem Beteiligungs-\nunternehmen über mehrere unmittelbare Beteiligungsverhältnisse vermittelt, sind für diese einzelne Vordrucke einzureichen.\n3) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma; die Währungsbezeichnung (DM oder Euro) ist mit anzugeben; Fremdwährungs-\nbeträge in DM oder Euro umgerechnet.\n4) Die mittelbar gehaltenen Kapitalanteile oder Stimmrechte sind dem mittelbar beteiligten Institut jeweils in vollem Umfang zuzurechnen.\n5) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des\nbürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\n6) Soweit vom Kapitalanteil abweichend.\n7) Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbaren Beteiligungen zwischen den Beteiligungs-\nunternehmen. Die Kette beginnt mit dem ersten die mittelbare Beteiligung vermittelnden Unternehmen, das heißt unmittelbare\nBeteiligung des anzeigepflichtigen Kreditinstituts, und endet mit dem anzuzeigenden mittelbaren Beteiligungsunternehmen\nunter 1. Bei komplexen Beteiligungsverflechtungen ist gegebenenfalls ein Schaubild zur Erläuterung der Beteiligungsstruktur in\nForm einer Matrix oder als Organigramm auf einem gesonderten Blatt beizufügen.\n8) Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungs-\nunternehmen.\n9) Bei Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat auch Angabe des Kapitals in ausländischer Währung.\n10) Z.B. Vorzugsaktien mit oder ohne Stimmrecht, Namensaktien, Konsortialbindungen, Haftungsbeschränkungen, Kapitalanteile als\npersönlich haftender Gesellschafter, Kommanditist, Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen, Währungsumstellung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997                                     3397\nAnlage8\nzur Anzeigenverordnung\nAnzeige nach§ 24 Abs. 3 KWG 1)\n(Nebentätigkeiten und Beteiligungen von Geschäftsleitern)\nBundesaufsichtsamt                        Landeszentralbank\nWird durch die LZB ausgefüllt\nfür das Kreditwesen\nldentnummer des Geschäftsleiters\nldentnummer des Instituts\nFamilien- und Vorname\nals Geschäftsleiter tätig bei (Firma/Sitz des Instituts [laut Registereintragung] mit PLZ)\n1. Tätigkeitsangaben\nBei einem anderen\nD     Institut (Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 KWG oder Finanz-                                D    sonstigen Unternehmen\ndienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a KWG)\nD Beginn der zusätzlichen Tätigkeit                                                   Mit Wirkung v o m : - - - - - - - - - -\nD Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit\nals\nD     Geschäftsleiter                              D   Aufsichtsratsmitglied                    D    Verwaltungsratsmitglied\nFirma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ/Land/Geschäftszweig                                        Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens\nldentnummer des Unternehmens\nRechtsform                           1  Verhältnis zum Institut nach § 15 KWG\n2. Beteiligungsangaben 2)                                                          Mit Wirkung vom _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nD     Zugang                                                                       D Institut (Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 KWG oder\neiner Beteiligung an einem                                Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1a KWG)\nD     Abgang                                                                       D sonstigen Unternehmen\nFirma/Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ/Land/Geschäftszweig                                         Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens\nldentnummer des Unternehmens\nRechtsform                            1 Verhältnis zum Institut nach § 15 KWG\nKapitalanteil3)                                                            Kapital\ndes Betei-\nligungs-\nBisheriger Stand                             Veränderung                              Neuer Stand                        unter-\nnehmens3 )4)\nvH 5)              Tsd DM/Euro               vH 6)            Tsd DM/Euro              vH7)            Tsd DM/Euro               Tsd DM/Euro\n1                       2                     3                     4                  5                     6                        7\nBesondere BemerkungenB)\nOrt, Datum                                                                   Unterschrift des Geschäftsleiters\nFußnoten siehe Rückseite","3398            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 89, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1997\nRückseite\nFußnoten:\n1) Für jeden anzuzeigenden Vorgang einen eigenen Vordruck verwenden.\n2) Angaben in vH mit einer Stelle nach dem Komma; die Währungsbezeichnung (DM oder Euro) ist mit anzugeben; Fremdwährungs-\nbeträge in DM oder Euro umgerechnet.\n3) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des\nbürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen.\n4) Bei Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat auch Angabe des Kapitals in Fremdwährung.\n5) VH-Satz bezogen auf das Kapital des Beteiligungsunternehmens gemäß letzter Anzeige für dieses Beteiligungsunternehmen.\n6) Auch bei alleiniger Veränderung des vH-Satzes auszufüllen (z.B. Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung).\n7) VH-Satz bezogen auf das mit dieser Anzeige gemeldete Kapital des Beteiligungsunternehmens.\n8) Z.B. Vorzugsaktien mit oder ohne Stimmrecht, Namensaktien, Konsortialbindungen, Haftungsbeschränkungen; Kapitalanteile als\npersönlich haftender Gesellschafter, Kommanditist."]}