{"id":"bgbl1-1997-88-12","kind":"bgbl1","year":1997,"number":88,"date":"1997-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=57","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-88-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_88.pdf#page=57","order":12,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1998 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1998)","law_date":"1997-12-22T00:00:00Z","page":3277,"pdf_page":57,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997             3277\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1998\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 1998)\nVom 22. Dezember 1997\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                      §5\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird er-\nmächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der\n§1                               Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewähr-\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes        leistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der           einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag\nim Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 640-6,      von 300 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-\nveröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert       Sondervermögens zu übernehmen.\ndurch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992              (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\n(BGBI. 1 S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan - Teil 1     Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\ndes Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das              gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nJahr 1998 - wird in Einnahmen und Ausgaben auf               soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch\n15 534 700 000 Deutsche Mark                   genommen werden kann oder in Anspruch genommen\nworden ist und für die erbrachten Leistungen keinen\nfestgestellt.                                                Ersatz erlangt hat.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                                leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurech-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft wird er-          nen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch\nmächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1998         genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den\nKredite in Höhe von                                          Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der\nÜbernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Haupt-\n7 137 590 000 Deutsche Mark                    verpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.\naufzunehmen.                                                    (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-\nnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nerbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1998 fällig werdenden\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungs-\nrechnen.\nübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.\n§6\n(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1996 und\n1997 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von               Der in Kapitel 1 Titel 681 02 veranschlagte Betrag und\nGeldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.            die Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begren-\nzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des\nERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung\n§3                                ausgenommen.\nDas Bundesministerium für Wirtschaft wird ermächtigt,                                   §7\nKassenverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nvom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzu-\nunter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt\nnehmen.                                                      für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche\nAusgleichsbank, Bonn, vergeben werden.\n§4\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge                                          §8\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-               Die§§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des        ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1999 weiter.\nGrundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschafts-\nplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen\nBetrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet                                    §9\noder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.               Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.","3278 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBerlin, den 22. Dezember 1997\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. H e I m u t K o h 1\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nRexrodt\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997 3279\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1998\nTeil 1:     Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:    Finanzierungsübersicht\nTeil III:   Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1996\nTeill\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31. August 1953\nzuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992\nKapitel 1 (Ausgaben):           Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):           Exportfinanzierung\nKapitel 3 (Ausgaben):           Sonstige Ausgaben\nKapitel 4 (Einnahmen):          Einnahmen","3280             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nKap.1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                                 Zweckbestimmung                                                                                1996\n1998        1997\nFunktion\n1000 DM     1000 DM       1000 DM\n,                                                     2                                                  3           4             5\nAusgaben\nDie in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel\nwerden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Haupt-\nleihinstituten vergeben.\n862 01-691          Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer\nprivater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ....... .                               9 900 000   9 900 000    6 388 272*)\nVerpflichtungsermächttgung . . . . . . . . . . . . . .                 1 889 600 000 DM\nfällig im Jahr 1999\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n862 02-330          Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerb-\nlichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umwelt-\nschutz und Energieeinsparung ......................... .                                 2 700 000   2 710 000    2713617\nVerpfllchtungsermächttgung . . . . . . . . . . . . . . .                 840 000 000 DM\ndavonfälllg:\nJahr 1999 blszu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    420 000 000 DM\nJahr 2000 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   420 000 000 DM\nDie Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungs-\nfähig.\n681 02-029          Gewährung von Stipendien an Studenten und junge\nWissenschaftler, Förderung von Maßnahmen Im Rahmen\ndes Deutschen Programms für transatlantische Begegnung                                       10000       12 000        7087\nVerpfllchtungsermächtlgung . . . . . . . . . . . . . . .                  10 000 000 DM\ndavonfälllg:\nJahr 1999 bis zu .......................... .                              4000000DM\nJahr 2000 bis zu .......................... .                              3000000DM\nJahr 2001 bis zu .......................... .                              2000000DM\nJahr 2002 bis zu .......................... .                              1 OOOOOODM\nDie Ausgaben sind übertragbar.\nGesamtausgaben     12 610 000  12 622 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse .......................... .                                       10000      12 000\nAusgaben für Investitionen                                                             12 600 000  12 610 000\nGesamtausgaben     12 610 000  12 622 000\n*) Aufteilung nach Funktionsziffern am Schluß des Teils 1.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997                                              3281\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tlt. 862 01                                                                                c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften,\num mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften-\nDie ERP-Darlehensprogramme sollen der Leistungsfähigkeit und\ndem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständi-\n-steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen\nsche Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei\nvorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute\nder Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöri-\nkommen, ohne daß jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten\nger Freier Berufe.\nBundesländern (Existenzgründungen, Investitionen in regionalen\nFördergebieten) vernachlässigt werden.                                                        d) Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittle-\nren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für:                                                        Berufe.\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten und\ne) langfristige Darlehen zur Finanzierung marktnaher Forschung\nAufbauinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 950 Mio DM\nund Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistun-\nb) Existenzgründungen                                                                             gen sowie ihrer Markteinführung.\n- Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 2 000 Mio DM\n- Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 3 050 Mio DM                               Zu Tit. 862 02\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken                                                         Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden:\nsowie Refinanzierung privater Kapital-                                                    a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung\nbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            300 Mio DM        sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen\nd) Ausbildungsplätzeprogamm . . . . . . . . . . . . . . . . .                   100 Mio DM        in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft,\ne) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 500 Mio DM    b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft,\nWenn es die Kreditnachfrage erfordert, können Verschiebungen                                  c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen,\nzwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden.\nd) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwen-\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung können Darlehen für                                      dung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien.\nfolgende Zwecke gewährt werden:\nAusgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umwelt-\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                            freundliche Produktionsanlagen verwendet werden.\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur\" in den alten Bundesländern und Berlin (West), soweit                            840 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen\ndiese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapi-                              zugesagt.\ntel 09 02 Titel 882 82) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvesti-\ntionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen                             Zu Tlt. 681 02\nBundesländern zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen 3 Mio DM auf Stipendien-\n520 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächti-\nprogramme, und zwar\ngungen zugesagt.\nb) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der ge-                                   -   1,5 Mio DM auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem\nwerblichen Wirtschaft.                                                                       Studenten aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein\neinjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,\nIm Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsverbil-\nligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die                           -   1,2 Mio DM auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem\nDarlehen dienen der Gründung und Festigung einer selbständi-                                 jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Mög-\ngen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Reprivatisie-                                lichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hoch-\nrung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können gefördert                                 schule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nwerden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie - abge-\n-  300 000 DM zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholar-\nsehen von der persönlichen Haftung - vom Existenzgründer nicht\nship Program's.\nabgesichert zu werden brauchen und im Konkursfall unbe-\nschränkt haften. Ferner werden in den neuen Bundesländern und                             Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereit-\nBerlin Ost zinsverbilligte Darlehen an gewerbliche Unternehmen                            stellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost-\nzur Verstärkung der Eigenkapitalbasis bei Beteiligung eines                               und Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschul-\nunternehmerisch kompetenten Partners gewährt. - Zur Aufrecht-                             lehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung\nerhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigen-                               der genannten Stipendienpogramme finanziert werden.\nkapitalhilfedarlehen muß der Bund den Banken gegenüber für\nAusfälle Bürgschaften übernehmen. Hierfür zahlen Darlehens-                               Ferner dient der Baransatz der Durchführung des Deutschen Pro-\nnehmer und das ERP-Sondervermögen eine nach dem Prinzip                                   gramms für transatlantische Begegnung. Dabei handelt es sich um\nder Selbstfinanzierung berechnete Gebühr an Einzelplan 32 des                             völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im\nBundeshaushaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften werden                                Sinne von Georg C. Marshall. Über die Auswahl der zu fördernden\naus dem Einzelplan 32 geleistet.                                                          Projekte entscheidet ein Interministerieller Ausschuß im Einver-\nnehmen mit dem Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses\nIm Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms kön-                                    ,,ERP-Wirtschaftspläne\".\nnen auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der\nHeilberufe) gefördert werden. 1 369,6 Mio DM sind auf Grund                               Außer dem Baransatz von 1O Mio DM sind bei diesem Titel Verpflich-\nfrüherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt.                                           tungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1O Mio DM ver-\nanschlagt, um Zuschußzusagen für kommende Jahre geben zu\nDiese Erläuterung ist verbindlich.                                                        können.","3282     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nKap.2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                                Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                      Zweckbestimmung                                                         1998       1997\n1996\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                             2                                                  3          4            5\nAusgaben\nDie in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maß-\ngabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau\nvergeben.\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Ent-\nwicklungsländer (Exportfonds) ......................... .                                  400 000    400 000      273 056\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . .               275 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 2000 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 000 000 DM\nJahr 2001 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 000 000 DM\nGesamtausgaben\n- - -400-000\n-----     - -\n400 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen                                                                 400 000    400 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997 3283\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungs-\nermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Liefe-\nrungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für\nWiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit\nMitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft.\nDer auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau bestehende Exportfonds 1(Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirt-\nschaftsplangesetz 1981 - BGBI. 1S. 745 - Erläuterungen zu Kap. 3\nTit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schritt-\nweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze\nim Exportfonds sind entsprechend angepaßt, um eine Förderung\nwie bisher zu gewährleisten.","3284     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nKap.3\nBetrag        Betrag\nTitel                                                                                            Ist-Ergebnis\nfür           für\nund                    Zweckbestimmung                                                               1996\n1998          1997\nFunktion\n1000 DM       1000 DM        1000 DM\n1                               2                                       3             4              5\nAusgaben\n531 01-013 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen .......................................... .                2500          2500             59\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren ................................ .                 200           200            11\n575 01-928 Verzinsung der Kredite ................................ .       2 514 000     3 057 000      2 599 230\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ................ .               8000          5000          1 078\nGesamtausgaben        2 524 700     3 064 700\nAbschluß\nSächliche Ausgaben .................................. .               2 700         2 700\nZinskosten .......................................... .         2 514 000     3 057 000\nAusgaben für Investitionen                                            8000          5000\nGesamtausgaben        2 524 700     3 064 700","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997 3285\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit\nder Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang\nstehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätig-\nkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird.\nFerner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im\nZusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz ent-\nstehen.\nFinanziert werden können auch praxisnahe Untersuchungsformen\n(z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkennt-\nnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen wer-\nden können.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die\nGebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen\nund sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Haupt-\nleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sonderver-\nmögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie\ndie Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von in den\nVorjahren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von\nin den Vorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen\nan die Weberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus\ndem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten\ngezahlt werden.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenomme-\nnen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagio-\nkosten gezahlt werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für lnanspruchnahmen aus übernommenen Bürg-\nschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezem-\nber 1996 186,9 Mio DM.","3286     Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nKap.4\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                                        Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                      Zweckbestimmung                                                                                          1996\n1998         1997\nFunktion\n1000 DM      1000 DM        1000 DM\n1                                     2                                                              3            4               5\nEinnahmen\n119 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a..........................                                            1 000          500            980\n119 99-680 Vermischte Einnahmen .................................                                             1 000        1 000          1 577\n121 02-691 Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinan-\nzierung ...............................................                                            1 600        2000           1 560\n141 01-680 Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen .....                                              10           20              6\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen                                              200                         206\n162 01-691 Zinsen aus Darlehen ...................................                                      2 364600     2877400         2 602 202\n162 03-872 Sonstige Zinsen .......................................                                        150 000      100 000          272 033\n182 01-691 Tilgung von Darlehen   ..................................                                    5 328 700    5 344 270     10139 812\n325 02-928 Einnahmen aus Krediten ...............................                                       7137 590     7 328 500         - 71 598\n331 02-680 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern ................                                      550 000      433 000           68000\nGegenüber dem Vorjahr entfallene Titel\n119 01-680 Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen ...........                                                          10\nGesamteinnahmen                     15 534 700   16 086 700\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen                                                                                               10\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15 534 700   16 086 690\n-----------\nGesamteinnahmen                     15 534 700   16 086 700","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997                                                               3287\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZuTit.11999                                                                                 Zu Tit. 182 01\nHierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits aus-                           Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\ngebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt.\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                  2153 800 000 DM\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . .                 2 897 000 000 DM\nZu Tit. 121 02\nc) Weberbank\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des                                 Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . .                 267 900 000 DM\nEigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.\nd) Sonstige .. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    10 000 000 DM\n5 328 700 000 DM\nZuTit.14101\nZu Tit. 325 02\nFür die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine\nVergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.                                              Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel\ndurch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-\nKreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2\nZu Tit. 162 01                                                                              BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4).\nVeranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen:                                Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von\nKrediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundes-\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . .                   884 300 000 DM\nländern.\nb) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . .                1 401 000 000 DM\nc) Weberbank\nBerliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . .                   77 300 000 DM    Zu Tit. 331 02\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     2 000 000 DM    Da die Finanzierung der Kreditgewährung - insbesondere für\nInvestitionen in den neuen Bundesländern - über den Kapital-\n2 364 600 000 DM    markt das Substanzerhaltungsgebot für das ERP-Sondervermögen\n(§ 5 Abs. 1 ERP-Verwaltungsgesetz) verletzen würde, erhält das\nERP-Sondervermögen Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt.\nZuTit.16203                                                                                 Insgesamt sind Zinszuschüsse in einem Gesamtumfang von rd.\n9,4 Mrd DM zugesagt worden.\nVeranschlagt sind Zinsen aus vorübergehenden Guthaben des\nERP-Sondervermögens insbesondere bei den Hauptleihinstituten.                               Diese Erläuterung ist verbindlich.","3288           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nAbschluß\ndavon entfallen auf\nEinnahmen       Ausgaben                                       Zuweisungen\nBezeichnung                                              sächliche        Zins-\nKap.                                                                                                    und        Investitionen\nAusgaben        kosten\nZuschüsse\n1 000 DM        1000 DM         1000 DM        1000 DM           1000 DM         1000 DM\nInvestitionsfinanzierung                       12610000                                             10 000      12 600 000\n2    Exportfinanzierung ... .                          400 000                                                          400 000\n3    Sonstige Ausgaben .. .                          2 524 700            2 700     2 514 000                               8000\n4    Einnahmen . . . . . . . . . .  15 534 700\n15 534 700      15 534 700            2 700     2 514 000            10 000      13 008 000\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben\nIst-Ergebnis 1996\nFunktion           Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen                       DM\n634               Verarbeitende Industrie ................................................ .                    945 495 799\n635               Handwerk und Kleingewerbe ........................................... .                     1 083 638 781\n641               Handel ............................................................... .                      792 560 385\n650               Fremdenverkehr ...................................................... .                       447165 936\n670               Sonstige Dienstleistungen .............................................. .                    226145 626\n680               Sonstige Bereiche (Freie Berufe, Modernisierungsprogramm) ............... .                 2 591473362\n691               Betriebliche Investitionen (früher Zonenrandgebiet) ........................ .                301 792155\nSumme              6 388 272 044","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997             3289\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                      davon fällig\n31.12.1996\nKapitel, Titel (Titelgr.)            Ausgaben-        eingegangene\nsoll         Verpflichtungen\nsowie\n1997          fällig ab 1998      1998     1999         2000   2001 ff.\nZweckbestimmung                                     b) VE 1997\n(stichwortartig)                              c) VE 1998\nin Mio DM\n1                              2                   3            4        5              6      7\nKap.1\n862 01 Mittelständische Unternehmen ......        9 900,0      a)\nb)     1 889,6      1 889,6\nc)     1 889,6               1 889,6\n86202  Umweltschutz und Energieeinsparung         2 710,0      a)\nb)       810,0        405,0    405,0\nc)       840,0                 420,0       420,0\n681 02 Gewährung von Stipendien, Förderung\ntransatlantischer Beziehungen ......            12,0    a)          3,3          1,8      1,5\nb)        10,0           6,0      4,0\nc)        10,0                    4,0          3,0      3,0\nKap.2\n866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen\nin Entwicklungsländer. . ............         400,0     a)       175,0        175,0\nb)       205,0        100,0    105,0\nc)       275,0                             140,0    135,0\nSumme                  b)     2 914,6      2 400,6    514,0\nc)     3 014,6               2 313,6       563,0    138,0","3290        Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeill\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1998                    1997\n1 000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1. Ausgaben ................................................... .             15 534 700               16 086 700\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehl-\nbetrages)\n2. Einnahmen .................................................. .               8 397110                8 758 200\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3. Finanzierungssaldo ........................................... .             7137 590                 7 328 500\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt                                  11312590                 8 773 500\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt ............... .            4175 000                1445000\nSaldo ....................................................... .              7137 590                7 328 500\n5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen ................... .\n6. Finanzierungssaldo ........................................... .             7137 590                7 328 500","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997        3291\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil!\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1998          1         1997\n1 OOODM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1 .1 langfristig                                                               10 000 000              8 000 000\n1.2 kurzfristig                                                                 1312590                  773 500\nSumme 1.          11 312 590              8 773 500\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2.1 Tilgung langfristiger Schulden .............................. .             2 475 000              1200000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden .............................. .             1 700 000                245 000\nSumme 2.           4175 000               1445000\n3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt ...................... .                   7137 590               7 328 500","3292           Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand                 Stand\nam 31 . 12. 1996      am 31 . 12. 1995\nDM                    DM\nA. Bankguthaben .............................................. .               6 898 281 336,86      5 816 378 336,31\nB. Darlehensforderungen                                                       49 414 079 336,01     50 186 630 895,62\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ............. .            30 796 539,69         46 314 838,96\n2. Tilgungsforderungen ...................................... .              214 586 015,97        257 939 871,26\n3. Regreßforderungen                                                           3 494 568,41          3 500 233,41\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau .............................. .            90 000 000,00         90 000 000,00\n2. Deutsche Ausgleichsbank .................................. .              381 000 000,00        381000000,00\n3. Weberbank Berliner Industriebank KGaA - Genußrechtskapital -               40 000 000,00         40 000 000,00\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapital-\nfinanzierungsprogramms ................................... .               5 239 500,00          6 739 500,00\n57 077 477 236,94     56 828 503 675,56\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1996\nDarlehen ............................................................................ .                    9183 914 DM\nZinsen .............................................................................. .                        98 788 DM\nGewährleistungen ................................................................... .                     1078336 DM\n10 361 038 DM","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997         3293\nnach dem Stand vom 31. Dezember 1996\nPassiva:\nStand                Stand\nam 31.12.1996         am 31 . 12. 1995\nDM                    DM\nA. Vermögensbestand ......................................... .              23 033 276 870, 76   22 712 705 699,47\nB. Verbindlichkeiten ........................................... .           34 044 200 366, 18   34 115 797 976,09\n57 077 477 236,94     56 828 503 675,56\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ............................. .            186 924 343,00       223 917 571,79"]}