{"id":"bgbl1-1997-88-0","kind":"bgbl1","year":1997,"number":88,"date":"1997-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/88#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-88-0/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_88.pdf#page=2","order":0,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler","law_date":"1997-12-22T00:00:00Z","page":3222,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["3222       Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 1997\nTag                                                   Inhalt                                                                                 Seite\n22. 12.97  Verordnung über die Leistungsentgelte für das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das\nUnterhaltsgeld, die Arbeitslosenhilfe, das Altersübergangsgeld sowie die pauschalierten Netto-\narbeitsentgelte für das Kurzarbeitergeld und das Winterausfallgeld für das Jahr 1998 (SGB III-\nLeistungsentgeltverordnung 1998) ........................................................ .                                          3349\nFNA: neu: 860-3-4\n22.12.97   Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch\nbei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme ................ .                                        3359\nFNA: neu: 860-3-5\n19.12. 97  Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung                                              3360\nFNA: 96-1-25\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3360\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des\nGesetzes über die Festlegung\neines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler\nVom 22. Dezember 1997\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDas Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler in der\nFassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1996 (BGBI. 1 S. 225), geändert durch\nArtikel 31 des Gesetzes vom 24. März 1997 (BGBI. 1S. 594), wird wie folgt geändert:\n1. In § 2 Abs. 4 werden nach dem Wort „stehen\" das Komma und die Worte „in jedem\nFall spätestens nach zwei Jahren\" gestrichen.\n2. In§ 3a wird die Absatzbezeichnung ,,(1)\" gestrichen und Absatz 2 aufgehoben.\n3. § 6 wird wie folgt gefaßt:\n,,§6\nÜbergangsvorschrift\nAuf Personen, die den ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes\n1. nach dem 14. Juli 1989 und vor dem 1. Januar 1993 genommen haben, ist das\nGesetz in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung,\n2. nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. März 1996 genommen haben, ist\ndas Gesetz in der vor dem 1. März 1996 geltenden Fassung,\n3. nach dem 29. Februar 1996 genommen haben, ist das Gesetz in der vom\n31. Dezember 1997 an geltenden Fassung\nanzuwenden.\"\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt\nverkündet.\nBerlin, den 22. Dezember 1997\nDer Bundespräsident\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. He Im u t K oh 1\nDer Bundesminister des Innern\nKant her"]}