{"id":"bgbl1-1997-73-1","kind":"bgbl1","year":1997,"number":73,"date":"1997-11-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/73#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-73-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_73.pdf#page=2","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes","law_date":"1997-10-29T00:00:00Z","page":2614,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["2614          Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 73, ausgegeben zu Bonn am 5. November 1997\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Seefischereigesetzes\nVom 29. Oktober 1997\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                 watt (kW} nicht stärker ist als die des verlorenge-\ngangenen Fahrzeugs,\n3. das ein Fahrzeug ersetzt, das einem Flotten-\nArtikel 1\nsegment angehört, bei dem die gemeinschaftlich\nÄnderung des Seefischereigesetzes                          festgesetzte Teilkapazitätsobergrenze für die\ndeutsche Fischereiflotte bereits unterschritten ist,\nDas Seefischereigesetz vom 12. Juli 1984 (BGBI. I S. 876),         sofern seine Bruttoraumzahl nicht größer oder\nzuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom                    seine Maschinenleistung in Kilowatt nicht stärker\n2. August 1994 (BGBI. 1S. 2018), wird wie folgt geändert:             ist als die des ersetzten Fahrzeugs; eine derartige\nErsetzung ist jedoch auch dann möglich, wenn\n1. In§ 1 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „Dritten Durch-               hierdurch die Kapazität in dem betreffenden\nführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz\" er-                   Flottensegment verringert wird.\"\nsetzt durch das Wort „Flaggenrechtsverordnung\".\n4. In § 9 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe ,,§ 3 Abs. 1 Satz 4\"\n2. In § 3 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „mengenmäßig\"              durch die Angabe,,§ 3 Abs. 1 Satz 6\" ersetzt.\ngestrichen.\nArtikel 2\n3. § 3 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 und 3 wird wie folgt gefaßt:\nInkrafttreten\n„2. das ein Fahrzeug ersetzt, welches in Totalverlust\ngeraten ist, sofern seine Bruttoraumzahl (BRZ}          Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nnicht größer oder seine Maschinenleistung in Kilo-    Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt Verkündet.\nBerlin, den 29. Oktober 1997\nDer Bundespräsident                           •\nRoman Herzog\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Koh 1\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJochen Borchert"]}