{"id":"bgbl1-1997-63-4","kind":"bgbl1","year":1997,"number":63,"date":"1997-09-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/63#page=28","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-63-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_63.pdf#page=28","order":4,"title":"Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg","law_date":"1997-08-22T00:00:00Z","page":2320,"pdf_page":28,"num_pages":5,"content":["2320 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 17. September 1997\nVerordnung\nüber die Grenzen des Freihafens Hamburg\nVom 22. August 1997\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 und des § 28 Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes\nvom 21. Dezember 1992 (BGBI. 1 S. 2125, 1993 1 S. 2493) verordnet das Bundes-\nministerium der Finanzen:\n§1\n(1) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Alter Freihafen - wird\ngeändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage 1.\n(2) Die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Waltershof - wird\ngeändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus Anlage 2.\n§2\nWaren, die ohne Halt auf dem Teil der Bundesautobahn, der durch den Frei-\nhafenteil Waltershof verläuft, oder ohne Halt über die Köhlbrandbrücke, die den\nFreihafenteil Alter Freihafen mit dem Freihafenteil Waltershof verbindet, befördert\nwerden, unterliegen beim Ein- und Ausgang im Regelfall keinen besonderen zoll-\namtlichen Überwachungsmaßnahmen.\n§3\n(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\n(2) Gleichzeitig treten die Verordnung über die Grenze des Freihafens Hamburg\n- Freihafenteil Waltershof - vom 18. November 1980 (BGBI. 1 S. 2152), zuletzt\ngeändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. März 1995 (BGBI. 1S. 488), und\ndie Verordnung über die Grenze des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Alter\nFreihafen - vom 20. November 1980 (BGBI. 1 S. 2154), zuletzt geändert durch\nArtikel 1 der Verordnung vom 29. März 1995 (BGBI. 1 S. 488), außer Kraft.\nBonn, den 22. August 1997\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 17. September 1997             2321\nAnlage 1\nDie Grenze gegen das östlich des Köhlbrands gelegene            überquert anschließend in gerader Linie die Straße „Bei\nGebiet des Freihafens Hamburg -Alter Freihafen - verläuft       St. Annen\" in Richtung auf die Südwestecke der Perso-\nvom östlichen Führungspfahl der Pontonanlage Übersee-           nenhalle der Abfertigungsstelle Kornhausbrücke. Von dort\nbrücke der Zollverwaltung westlich zunächst an der West-        verläuft sie an der Südseite des Gebäudes der Abferti-\nkante des anschließenden Pontons bis zur nordwestlichen         gungsstelle Kornhausbrücke bis zur Südostecke des\nPontonecke. Von dort überquert sie - durch Grenzweiser          Gebäudes Poggenmühle 1. Die Freihafengrenze biegt\ngekennzeichnet - den Niederhafen in östlicher Richtung          zunächst nach Südosten um, folgt dem Maschenzaun -\n175 m bis zur Westseite der Überseebrücke in Höhe der           diesen in den Freihafen einbeziehend - in einem Bogen\nsüdlichen Pfahlgruppe des Mittelbogens. Sie wendet sich         nach Südwesten übergehend 170 m bis zum Grenzüber-\ndort nach Süden und verläuft an der Westseite der Über-         gang Brooktor. Dort überquert sie in südöstlicher Rich-\nseebrücke bis zum Ponton, den sie - durch einen weißen          tung die Straße „Brooktorkai\" bis zur Nordecke der nörd-\nStrich gekennzeichnet - bis zur Elbseite überquert. Von         lichen Abfertigungsbühne der Abfertigungsstelle Brook-\ndort folgt sie der Pontonkante - durch einen weißen             tor. Sie folgt der Rückwand dieses Gebäudes und dem\nStrich gekennzeichnet - um das Ostende des Pontons bis          anschließenden Maschenzaun - diesen im Freihafen\nzur Ostseite der Überseebrücke, an der sie in nordöst-          belassend - 227 ,5 m in südwestlicher Richtung. Dort\nlicher Richtung 19 m bis zum Pontonführungsdalben ver-          überquert sie im rechten Winkel auf einer Länge von 8,5 m\nläuft. Sie verläuft dann weiter an der nördlichen Ponton-       die nördliche Einfahrt zum Zollhof, folgt sodann erneut\nkante 195 m in südöstliche Richtung bis zum Dalben 24.          dem Maschenzaun auf einer Länge von 15 m in südlicher\nSie überquert sodann den Brandenburger Hafen und den            Richtung, überquert anschließend im rechten Winkel auf\nSandtorhafen 330 m in östlicher Richtung bis zum Kaiser-        einer Länge von 8,5 m die südliche Einfahrt und folgt in\nkai an der Zufahrt zur Klappbrückeffreppe Steuerstand.          dieser Richtung 6,5 m dem Maschenzaun bis zur nörd-\nVon dort führt sie 300 m in östliche Richtung entlang der       lichen Kaimauer des Brooktorhafens. Sie verläuft an deren\nsüdlichen Straßenseite bis zur Ausfahrt auf der Westseite       Wasserseite 52 m in östlicher Richtung, anschließend\ndes Grundstücks des Zollamts Niederbaum. Von dort läuft         22,5 m in ostnordöstlicher Richtung und sodann 18 m in\nsie im rechten Winkel 50 m nach Süden und knickt im             südöstlicher Richtung. Von diesem Punkt führt sie in einer\nrechten Winkel 240 m nach Osten ab entlang der Nord-            Biegung 5,7 m nach Nordosten bis zur südwestlichen\nseite der Dahlmannstraße. Von diesem Punkt führt sie im         Ecke des Gebäudes des Hauptzollamts Hamburg-Frei-\nrechten Winkel an der Ostseite des Zollamtsgrundstücks          hafen. Von dort folgt sie der Kaimauer an der Wasserseite\nin Richtung Norden, wo sie nach 75 mim rechten Winkel           212,8 m nach Nordosten, anschließend 7,5 m nach\nnach Westen abknickt und 240 m entlang des Kaiserkais           Südsüdosten und dann 3,4 m in östlicher Richtung bis zur\nbis zur Ecke der westlichen Ausfahrt des Zollamts Nieder-       Ericusbrücke. Sie überquert den Brooktorhafen an der\nbaum verläuft. Dort überquert sie im Winkel von etwa 140°       Westseite dieser Brücke und folgt sodann der südlichen\nnach Nordwesten den Sandtorhafen in einer Länge von             Kaimauer des Brooktorhafens 3,4 m in westlicher Rich-\n145 m bis zur Sandtorkaimauer und wendet sich im Win-           tung. Dann wendet sie sich nach Süden und folgt dem\nkel von 135° 50 m nach Norden bis zur Straße „Am Sand-          Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend- 57,5 min\ntorkai\", wo sie im rechten Winkel nach Westen bis zur           dieser Richtung, anschließend 41 m im Bogen nach\nMitte der Straße „Kehrwiedersteg\" abbiegt, und von dort         Westen und dann 132 m in südwestlicher Richtung. Dort\nverläuft sie in gerader Linie in der Fahrbahnmitte nach         biegt sie nach Südosten ab und folgt dem Maschenzaun ~\nNorden, den Kehrwiederfleet überquerend, bis zur Süd-           diesen im Freihafen belassend - 33,4 m in dieser Rich-\nseite des Binnenhafens. Von dort verläuft sie an der Was-       tung. Sie wendet sich sodann nach Nordosten und ver-\nserseite der südlichen Kaimauer gegen den Binnenhafen           läuft 11,8 m in dieser Richtung. Dort biegt sie nach Süd-\nentlang dem Maschenzaun - diesen in den Freihafen ein-          osten ab und folgt dem Maschenzaun - diesen im Frei-\nbeziehend - nach Osten bis an die Nordwestecke des              hafen belassend - 29,5 min dieser Richtung, wendet sich\nwestlich der Brooksbrücke gelegenen Gebäudes. Sie folgt         sodann in ostnordöstlicher Richtung und verläuft in dieser\ndessen West- und Südseite bis zur Südostecke, wo sie in         Richtung 6,5 m bis an die westliche Ecke des Gebäudes\ngerader Verlängerung der Ostseite 8 m nach Süden                Magdeburger Straße 3. Sie folgt anschließend 18,5 m der\nabknickt. Danach wendet sie sich im rechten Winkel nach         nach Ostnordosten verlaufenden Giebelwand, biegt dann\nOsten und überquert die Straße „Auf dem Sande\" in ge-           an der nordöstlichen Ecke des Gebäudes im rechten Win-\nrader Linie 56 m. An diesem Punkt biegt sie im rechten          kel nach Südsüdosten ab und folgt in dieser Richtung\nWinkel nach Norden ab und erreicht nach 12,6 m erneut           192 m der Ostseite dieses Gebäudes und der angrenzen-\ndie südliche Kaimauer gegen den Zollkanal. An deren             den Gebäude. Dort biegt sie nach Ostsüdosten ab und\nWasserseite verläuft sie, den Biegungen der Kaimauer fol-       verläuft an der Nordseite des Maschenzauns inmitten der\ngend, zunächst in östlicher, dann in nordöstlicher Rich-        Gleisanlagen nördlich der Versmannstraße. Sie führt bis in\ntung, bis sie, nach Überqueren des Zugangs zum Kleinen          Höhe des im Freihafen gelegenen Schuppens 24 B. Von\nFleet, die Stelle erreicht, an der die Kaimauer kurz vor der    dort folgt sie dem weiteren Bogen des Maschenzauns -\nJungfernbrücke nach Norden abknickt. Von diesem Punkt           diesen im Freihafen belassend - nach Südosten bis an die\nführt sie in gerader Verlängerung 17 m nach Nordosten           Eisenbahnbrücke über die Norderelbe. Dem westlichen\nund biegt dann im rechten Winkel nach Nordwesten ab,            Rand der Brücken bis zum südlichen Ufer der Norderelbe\nbis sie wieder auf die Kaimauer des Zollkanals stößt. Die-      folgend, führt sie von dort 380 m am Maschenzaun ent-\nser folgt sie in nordöstlicher Richtung 134 m bis zum west-     lang - diesen im Freihafen belassend - in südsüdwest-\nlich des Übergangs Kornhausbrücke gelegenen Gebäude.            licher Richtung bis zum Eisenbahntor über der „Tunnel-\nDort wendet sie sich nach Südsüdosten und verläuft in           straße\". Hier überquert sie auf einer Länge von 5 m das\ndieser Richtung, zunächst an der Westseite des Gebäu-           Gleis der Hafenbahn in nordwestlicher Richtung. Sodann\ndes, 15 m bis zur Mitte der Straße „Neuer Wandrahm\". Sie        verläuft sie am Maschenzaun - diesen im Freihafen belas-","2322            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 17. September 1997\nsend - 790 m erst in südsüdwestlicher und dann in west-         wendet sich dann im rechten Winkel nach Südsüdwesten\n• südwestlicher Richtung bis hin zum Ende des                     und folgt dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belas-\nMaschenzauns am Schnittpunkt der Straßen „Veddeler              send - 495 m in dieser Richtung. Sie wendet sich sodann\nDamm\" und „Am Saale Hafen\". Dort biegt sie nach Süd-            nach Südsüdosten, um nach 5 m wieder nach Südsüd-\nosten um und führt in gerader Linie über Fahrbahnen und         westen abzubiegen, folgt weiter dem Maschenzaun - die-\nBürgersteig bis zum Grenzweiser auf der Stützmauer der          sen im Freihafen belassend -, bis sie nach 138 m im rech-\nHafenbahnanlage und folgt ihr in nordöstlicher Richtung         ten Winkel nach Westnordwesten abbiegt und 5 m in die-\nbis zur westlichen Ecke der Fußwegunterführung, über-           ser Richtung verläuft. Von dort führt sie 134,5 m in einem\nquert die Gleisanlagen bis zur südlichen Ecke dieser            Bogen über Südsüdwesten nach Süden, bis sie 3 m vor\nUnterführung, wendet sich dann nach Südwesten und               der östlichen Brückenrampe der Brückenauffahrt Neuhof\nverläuft in dieser Richtung 7,8 m auf der Flügelmauer. Sie      nach Südosten abknickt. Von dort folgt sie der Brücken-\nfolgt dann dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belas-         rampe und der Brückenauffahrt Neuhof in einem Abstand\nsend - zunächst in südwestlicher Richtung über die Ven-         von 3 m bis zur Nordostecke der Fußgängertreppe an der\nloer Brücke, wendet sich von deren südlichem Widerlager         Ostseite der Brückenauffahrt. Sie folgt der Ostkante die-\nauf einer Länge von 2,4 m in westliche, dann 21,2 m in          ser Treppe und biegt vor der Brückenauffahrt in einem\nsüdwestliche Richtung, biegt erneut in westliche Richtung       annähernd rechten Winkel nach Westnordwesten ab,\num und wendet sich nach 68,8 m auf einer Länge von              überquert auf einer Länge von 29 m die Fahrbahnen bis\n9,9 m in südwestliche Richtung bis zum Bahnübergang             zum westlichen Geländer an der Brückenabfahrt. Dort\nHarburger Chaussee. Sie überquert in dieser Richtung            wendet sie sich nach Nordwesten, verläuft 43 m in dieser\ndie Gleise auf einer Länge von 26 m und folgt dem               Richtung und knickt dann im rechten Winkel nach Süd-\nMaschenzaun - diesen im Freihafen belassend - auf dem           westen ab. Sie folgt in einem Abstand von 5 m der Köhl-\nDeich am Berliner Ufer über den Grenzübergang Harbur-           brandbrücke 135 m in südwestlicher Richtung. Dann wen-\nger Chaussee 1257 m in westsüdwestlicher Richtung. Sie          det sie sich nach Südsüdwesten und verläuft 30 m in die-\nführt dann 8 m nach Südwesten, biegt erneut in west-            ser Richtung. Sie knickt dann nach Westnordwesten ab,\nsüdwestlicher Richtung um und überquert die Deichauf-           überquert das Freihafengleis der Hafenbahn und folgt\nfahrt in einer Länge von 13 m. Von dort folgt sie wieder        anschließend 1615 m dem Maschenzaun - diesen im Frei-\ndem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend -               hafen belassend - entlang der Köhlbrandbrücke. An-\nzunächst in gleicher Richtung 200 m, wendet sich dann in        schließend führt sie in einem Bogen von 237 m in nörd-\neinem Bogen von 53 m nach Nordwesten und verläuft               licher Richtung bis zur Roßbrücke. Sie überquert den\n544 m in dieser Richtung bis 30 m vor die Klütjenfelder         Roßkanal 55 m auf der östlichen Seite der außerhalb des\nStraße. Sie biegt - dem Maschenzaun weiter folgend -            Freihafens liegenden Brücke, biegt am Nordende der\nnach Süden ab und führt, nach 2 m erneut in westsüd-            Brücke 2 m nach Osten ab und folgt dem Maschenzaun\nwestlicher Richtung abbiegend, 23 min gerader Linie bis         und der westlichen Außenmauer des Gebäudes auf dem\nzum Ende des Maschenzauns. Dort überquert sie in nord-          Flurstück 454 am Roßweg - beide im Freihafen belassend\nnordwestlicher Richtung das Potsdamer Ufer, knickt nach         - 193 m in nördlicher Richtung. Danach folgt sie der Nord-\n53 m - durch Grenzweiser gekennzeichnet - im rechten            seite dieses Gebäudes und dem anschließenden\nWinkel ab, überquert die Klütjenfelder Straße bis zum           Maschenzaun - beide im Freihafen belassend - zuerst\nGeländer auf der Hochwasserschutzwand, wendet sich              9,3 m in östlicher, dann 2,5 m in nördlicher und anschlie-\n- zunächst dem Geländer folgend - erneut in nordnord-           ßend 11, 7 m in östlicher Richtung bis zu einem mit einem\nwestlicher Richtung bis zum westlichen Bürgersteig der          Grenzweiser versehenen Pfahl. Hier wendet sie sich im\nKlütjenfelder Straße, biegt im rechten Winkel in westsüd-       rechten Winkel - den neuen Roßweg überquerend - nach\nwestlicher Richtung ab und stößt wieder auf den                 Norden, 5 m nach Nordosten, wiederum 88 min gerader\nMaschenzaun. Sie verläuft weiter am Maschenzaun - die-           Richtung· an der Westseite des Maschenzauns nach Nor-\nsen in den Freihafen einbeziehend - um das Grundstück           den und 4,5 m nach Nordosten. Sie folgt sodann dem\ndes Zollamts Ernst-August-Schleuse herum auf dem                 Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - an der\nDamm zwischen Klütjenfelder Hafen und Ernst-August-             Ostseite der Straßen Köhlbranddeich und Tollerortweg\nKanal bis an dessen Ende. Von dort setzt sie sich in nord-      zunächst 24 m nach Norden, 70 m nach Nordosten, 135 m\nwestlicher Richtung auf dem Wasser fort bis zu dem Punkt         nach Nordnordosten und 7 m nach Nordosten. Von hier\nim Reiherstieg, in dem sich die Linien schneiden, die durch     verläuft sie - weiter dem im Freihafen verbleibenden\nzwei Grenzweiser auf dem sich gegenüberliegenden Ufer            Maschenzaun folgend - an der Ostseite des Tollerort-\nbestimmt werden. Von dort führt sie in gerader Linie über       weges in einem 318 m langen weiten Bogen zunächst\nden Reiherstieg zu der durch Grenzweiser bezeichneten            nach Nordnordosten, darauf nach Norden und dann wie-\nStelle am oberen Rand der südlichen Uferböschung               der nach Nordnordosten bis zu der am nördlichen Ende\nneben der östlichen Einfahrt zur Ellerholzschleuse und         dieser Straße gelegenen Kehre. Von hier aus folgt sie dem\nsetzt sich dort 47,5 m nach Westen auf der Böschungs-           in ca. 5 m Abstand parallel zur Böschung des Kohlen-\noberkante bis zum Maschenzaun quer zur Uferböschung             schiffhafens verlaufenden Maschenzaun - diesen im Frei-\nfort. Sie folgt diesem - ihn im Freihafen belassend - zuerst    hafen belassend - 265 m in gerader Linie nach Nord-\n1,5 m nach Süden, dann 16 m nach Westen und schließ-            nordosten. Danach wendet sie sich - weiter dem\nlich 4 m nach Süden. Sie überquert den Ellerholzweg auf         Maschenzaun folgend und diesen im Freihafen belassend\neiner Länge von 10 m in südwestlicher Richtung und folgt       - in einem leichten Bogen von 136 m nach Nordnord-\ndem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - 5 m           westen, verläuft dann 655 m in dieser Richtung bis hin zu\nin südlicher und 253 m in südsüdwestlicher Richtung. Dort       der Kehre am Ende des Schifferweges. An diesem Punkt\nwendet sie sich 15,5 m nach Süden und anschließend              wendet sie sich - am Maschenzaun verlaufend und diesen\n30,5 m nach Südsüdwesten. Sie knickt im rechten Winkel          im Freihafen belassend - 5 m nach Nordnordosten, dann\nnach Westnordwest ab, überquert das zum Ellerholzweg            11 m nach Nordosten, anschließend 6,5 m nach Norden\nführende Gleis der Hafenbahn auf einer Länge von 7 m,           und schwenkt dann 40 m nach Westen. Von dort verläuft","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 17. September 1997                2323\nsie 25 m nach Westnordwesten bis hin zu der durch             (Steinwerder) zwischen 45 und 125 m entfernt. Dort wen-\nGrenzweiser gekennzeichneten Pfahlgruppe. Sie biegt           det sie sich auf 385 m in östlicher Richtung - von der Kai-\nsodann nach Nordnordosten ab und verläuft in gerader          mauer in Höhe des Trockendocks 105 m entfernt - und.\nLinie 90 m in die Norderelbe hinein. Sie biegt sodann nach    verläuft weiter in gerader Linie über die Elbe zum östlichen\nOstnordosten ab und verläuft in gerader Linie im Strom bis    Führungspfahl der Pontonanlage der Zollverwaltung west-\nin Höhe der Westkante der Dockzugangsbrücke - vom             lich der Überseebrücke.\nNordufer der Kaizunge Tollerort und des Wendemuthkais\nAnlage2\nDie Grenze gegen das westlich des Köhlbrands gelegene         belassend - nacheinander 102 m in südlicher, 34 m in\nGebiet des Freihafens Hamburg - Freihafenteil Walters-        südöstlicher, 96 m in südlicher, 12 m in südwestlicher,\nhof- verläuft von der Westecke des Gebäudes der Abferti-      98 m in westsüdwestlicher, 22 m in südlicher, 13 m in süd-\ngungsstelle Bahnhof Waltershof entlang dem Maschen-           westlicher und 24 m in westlicher Richtung. Dort wendet\nzaun - diesen im Freihafen belassend - zunächst 8 m in        sie sich von der Hochwasserschutzwand ab und verläuft\nsüdwestlicher, danach 88 m in nordwestlicher und an-          längs des Maschenzauns - diesen im Freihafen belas-\nschließend 75 m in nordnordwestlicher Richtung bis zur        send - zuerst 115 m nach Süden - die Schleusendurch-\nZellmannstraße. Sie überquert dort auf einer Länge von        fahrt bis zur Westseite der Schleusenbrücken in den Frei-\n26 m die Gleisanlage der Hafenbahn. Dann folgt sie wieder     hafen einbeziehend - und dann 78 m nach Westen. Von\ndem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - an          dort verläuft sie 96 m in südlicher Richtung, wendet sich\nder südwestlichen Straßenseite der Zellmannstraße 813 m       sodann in einem Winkel von 115° nach Südwesten und\nnach Nordwesten bis zum Bahndurchlaß. Sie überquert in        verläuft 356 m auf der Böschung längs des Maschenzauns\ndieser Richtung 15 m das Freihafengleis der Hafenbahn,        - diesen im Freihafen belassend -. Danach biegt sie in\nfolgt sodann dem Maschenzaun - diesen im Freihafen            einem Winkel von 124° nach Westen ab und folgt dem\nbelassend - in gleicher Richtung 5 m und danach 86,5 m        Maschenzaun 135 m in dieser Richtung, wendet sich dort\nwestnordwestlicher Richtung. Von diesem Punkt folgt sie       nach Nordwesten und verläuft 200 m den Maschenzaun\ndem Maschenzaun - diesen im Freihafen belassend - zu-         entlang - diesen im Freihafen belassend - an der nörd-\nnächst 5 m nach Nordosten, biegt sodann im rechten Win-       lichen Seite der Finkenwerder Straße bis in die Höhe der\nkel 171 m nach Nordnordwesten. Dort biegt sie 6 m nach        Brüstung an der Südostseite der Bundesautobahn. Sie\nNorden ab und überquert dabei das Freihafengleis.             überquert die Finkenwerder Straße auf einer Länge von\nDanach verläuft sie an der südwestlichen Straßenseite         39 m in südwestlicher Richtung bis zum Maschenzaun an\nzwischen Bahngleis und Köhlfleetdamm auf einer Länge          der Einfahrt des Zollhofs, wendet sich nach Nordwesten\nvon 601 m in nordwestliche Richtung. Sie stößt dann           und verläuft in einem Bogen längs des Maschenzauns bis\nnordöstlich im rechten Winkel und nach einer Länge von        an die südöstliche Seite der Straße Köhlbrandbrücke. Dort\n507 m auf die Flutmauerecke Petroleumhafen/Parkhafen.         folgt sie dem Maschenzaun - diesen im Freihafen belas-\nVon dort durch einen Weiser gekennzeichnet, überquert         send - in südwestlicher Richtung 271 m entlang der Auf-\nsie in nordöstlicher Richtung den Parkhafen auf 632 m         fahrt zur Köhlbrandbrückenrampe, kreuzt dann in Höhe\nLänge bis zu einem Punkt in der Elbe, von dem aus sie in      des Widerlagers die Köhlbrandbrückenrampe auf einer\neinem Winkel von 107° nach Osten abbiegt. Ab diesem           Länge von 28,5 m und verläuft anschließend entlang der\nPunkt verläuft sie in einem Abstand von 65 m parallel zur     Westseite der Rampenauffahrt 97 m in nördlicher Rich-\nKaimauer, 1087,5 min dieser Richtung. Sie wendet sich         tung. Danach wendet sie s\\ch nach Westnordwesten und\nsodann nach Süden und verläuft 102 m in dieser Richtung       verläuft zunächst 58 m in dieser Richtung. Sie biegt dann\nbis zum Grenzweiser auf der Hochwasserschutzwand, die         nach Nordwesten ab, verläuft in einem nach Westen\nan dieser Stelle von Osten nach Südosten abknickt. Sie        geneigten Bogen 135 m in dieser Richtung und knickt\nfolgt dem Maschenzaun auf der Hochwasserschutzwand            dann nach Nordnordosten ab. In dieser Richtung verläuft\n- diesen im Freihafen belassend - zuerst 278,5 m in           sie 45 m, wendet sich sodann auf einer Länge von 35 m\nsüdöstlicher Richtung, beschreibt dann einen nach Nord-       nach Osten, überquert in gerader Linie das Freihafengleis\nwesten offenen Halbkreis von 85 m Länge und setzt sich        der Hafenbahn auf einer Länge von 10 m und verläuft 55 m\nsodann in gerader Linie 57 m in nordwestlicher und an-        weiter an der Südwestseite des Maschenzauns. Sodann\nschließend 81 min nordöstlicher Richtung fort. An diesem      wendet sie sich 12,5 m in südwestlicher, 10 m in nord-\nPunkt wendet sie sich nach Südosten und verläuft in einem     westlicher und 12,8 min nordöstlicher Richtung zurück bis\nleicht gekrümmten Bogen längs dem Maschenzaun auf             an den Maschenzaun und folgt diesem 70 m bis an die\nder Hochwasserschutzwand - diesen im Freihafen belas-         Ostecke des Gebäudes der Abfertigungsstelle Bahnhof\nsend - 1748 m zuerst in südöstlicher und dann in süd-         Waltershof. Sie führt an der Nordseite und an der Nord-\nlicher Richtung. Sie folgt dann weiter dem Maschenzaun        westseite des Gebäudes entlang - dieses aus dem Frei-\nauf der Hochwasserschutzwand - diesen im Freihafen            hafen ausschließend - bis zu seiner Westecke.","2324                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 17. September 1997\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m .b.H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Vertagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Vertagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08-0, Telefax: (02 28) 3 82 08- 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. 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Juli 1997 (BGBI. 1S. 1881) ist wie folgt zu\nberichtigen:\nDem § 1 ist folgender Absatz 3 anzufügen:\n,,(3) Der erhöhte Auslandszuschlag unterliegt dem Kaufkraftausgleich.\"\nBonn, den 29. August 1997\nAuswärtiges Amt\nIm Auftrag\nvon Kunow"]}