{"id":"bgbl1-1997-46-2","kind":"bgbl1","year":1997,"number":46,"date":"1997-07-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/46#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-46-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_46.pdf#page=31","order":2,"title":"Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Oberfinanzdirektionen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich nach dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (BMF-Zuständigkeitsanordnung-Versorgungsausgleich)","law_date":"1997-06-18T00:00:00Z","page":1679,"pdf_page":31,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 1997 1679\nAnordnung\nzur Änderunq der\nAnordnung über die Ubertragung\nvon Zuständigkeiten auf die Oberfinanzdirektionen\nim Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich nach\ndem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts\n(BMF-Zuständigkeitsanordnung-Versorgungsausgleich)\nVom 18. Juni 1997\nIm Einvernehmen mit den beteiligten Stellen, die im Rahmen der vorgenannten\nAnordnung vom 7. Juni 1996 Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem\nVersorgungsausgleich nach dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und\nFamilienrechts auf die Oberfinanzdirektionen übertragen haben, wird die\nAnordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zusammenhang mit\ndem Versorgungsausgleich nach dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe-\nund Familienrechts (BMF-Zuständigkeitsanordnung-Versorgungsausgleich) vom\n7. Juni 1996 (BGBI. 1 S. 905) mit Wirkung zum 1. Juli 1997 wie folgt geändert:\nAbsatz 1 Satz 1:\nDie Worte „des Bundesverbandes für den Selbstschutz,\" werden gestrichen.\nZiffer I Nr. 2 erster Anstrich:\nNach dem Wort „Oberfinanzdirektionen\" werden die Worte „oder den obersten\nDienstbehörden\" eingefügt.\nZiffer I Nr. 3 erster Anstrich:\nNach dem Wort „Oberfinanzdirektionen\" werden die Worte „oder den obersten\nDienstbehörden\" eingefügt.\nZiffer 1:\nNach Ziffer I Nr. 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:\n„4. Hinsichtlich der Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes verbleibt\ndie Zuständigkeit in den Fällen der Nummern 2 und 3 bei der obersten\nDienstbehörde.\"\nZiffer V:\nDie Worte „obersten Dienstbehörden\" werden durch die Worte „betreffenden\nBehörden\" ersetzt.\nZiffer VI Satz 3 und 5:\nDen Worten „Bundesverbandes für den Selbstschutz\" und „Bundesverband für\nden Selbstschutz\" wird das Wort „ehemaligen\" vorangestellt.\nBonn,den18.Juni1997\nBundesministerium der Finanzen\nIn Vertretung\nOverhaus"]}