{"id":"bgbl1-1997-41-2","kind":"bgbl1","year":1997,"number":41,"date":"1997-06-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/41#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-41-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_41.pdf#page=23","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 26","page":1515,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 27. Juni 1997                                                                                            1515\nBundesgesetz b I att\nTe i I II\nNr. 26, ausgegeben am 25. Juni 1997                 '\nTag                                                                                        Inhalt                                                                                           Seite\n18. 6. 97      Dritte Verordnung über die Inkraftsetzung der Änderungen der Anlage des Internationalen Über-\neinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und\nden Wachdienst von Seeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1118\n30. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation . . . . . . . . .                                                                          1151\n5. 5. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1978 über\nNormen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von See-\nleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1151\n5. 5. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-\nstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1152\n5. 5. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1152\n5. 5. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen\nFonds für landwirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1153\n6. 5. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über wichtige Linien\ndes internationalen Kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC) . . . .                                                                              1153\n6. 5. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über weiträumige grenzüber-\nschreitende Luftverunreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1154\n7. 5. 97      Bekanntmachung über den Geltungs- und Anwendungsbereich des Abkommens über die Vorrechte\nund Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    1154\n9. 5. 97      Bekanntmachung über das Inkrafttreten einer Verordnung zur Regelung nach dem übereinkommen\nüber die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und\nTeile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  1156\nDie Anlage (Entschließung 2 - STCW-Code) zur Dritten Verordnung über die Inkraftsetzung der Anderungen der Anlage des Internatio-\nnalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von\nSeeleuten vom 18. Juni 1997 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundes-\ngesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 10,45 DM (8.40 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 11,45 DM.\nPreis des Anlagebandes: 90,60 DM (84,00 DM zuzüglich 6,60 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 91,60 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}