{"id":"bgbl1-1997-36-10","kind":"bgbl1","year":1997,"number":36,"date":"1997-06-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/36#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-36-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_36.pdf#page=22","order":10,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1342,"pdf_page":22,"num_pages":3,"content":["1342                Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 13. Juni 1997\nTag                                                                               Inhalt                                                                                      Seite\n15. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens,\ndas Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1078\n15. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des\nim internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1079\n15. 4. 97      Bekanntmachung des deutsch-madagassischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .                                                                    1079\n16. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit ver-\nheirateter Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1081\n21. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Bezie-\nhungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1081\n23. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . .                                                           1082\n23. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Aus-\nkünfte über ausländisches Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1083\n23. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1992 zur Änderung des Internatio-\nnalen Übereinkommens von 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden . . . .                                                               1083\n23. 4. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Charta der kommunalen Selbstver-\nwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1084\nDie Änderung 2 der Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 20 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgege-\nben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags\nübersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 7,65 DM (5,60 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,65 DM.\nPreis des Anlagebandes: 4,85 DM (2,80 DM zuzüglich 2.05 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,85 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                       - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                      vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n29. 4. 97       Verordnung (EG) Nr. 894/97 des Rates über technische Maßnahmen\nzur Erhaltung der F i s c h bestände                                                                                     L 132/1                        23.5.97\n21. 5. 97       Verordnung (EG) Nr. 903/97 der Kommission mit einer Maßnahme zum\nSchutz gegen die Einfuhr von K n ob I auch mit Ursprung in China                                                         L 130/6                        22.5.97\n21. 5. 97       Verordnung (EG) Nr. 906/97 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 1556/96 zur Anwendung von Einfuhrlizenzen auf\nbestimmtes aus Drittländern eingeführtes O b s t und G e m ü s e                                                         L 130/12                       22.5.97\n14. 5. 97       Verordnung (EG) Nr. 909/97 des Rates über den Abschluß des Proto-\nkolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Aus-\ngleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschafts-\ngemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea über die\nF i schere i vor der Küste Guineas für die Zeit vom 1. Januar 1996 bis\nzum 31. Dezember 1997                                                                                                    L 131/8                        23.5.97","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 13. Juni 1997                     1343\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                            - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite          vom\n14. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 910/97 des Rates über den Abschluß des Proto-\nkolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des finanziellen Aus-\ngleichs nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschafts-\ngemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die\nF i schere i vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 1996 bis\nzum 2. Mai 1999                                                            L 131/9           23.5.97\n22. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 913/97 der Kommission mit Sondermaßnahmen\nzur Stützung des Sc h w e i n e markts in Spanien                          L 131/14          23.5.97\n20. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 922/97 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 1765/92 zur Einführung einer Stützungsregelung für Erzeu-\nger bestimmter I an d w i r t s c h a f t I i c her Kulturpflanzen         L 133/1           24.5.97\n23. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 923/97 der Kommission zur dritten Änderung der\nVerordnung (EG) Nr. 414/97 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des\nSc h w e i n e markts in Deutschland                                       L 133/2           24.5.97\n23. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 924/97 der Kommission zur vierten Änderung der\nVerordnung (EG) Nr. 413/97 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des\nSc h w e i n e markts in den Niederlanden                                  L 133/3           24.5.97\n26. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 931/97 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 832/97 hinsichtlich der Fristen für die Beantragung der\nfinanziellen Unterstützung im Sektor lebende Pf I an z e n und Waren\ndes BI u m e n handels                                                     L 135/1           27.5.97\n26. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 932/97 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 1162/95 mit besonderen Durchführungsbestimmungen\nfür Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Getreide und Reis                      L 135/2           27.5.97\n26. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 938/97 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schut~. von Exemplaren\nwildlebender Tier - und Pf I an z e n arten durch Uberwachung des\nHandels                                                                    L 140/1           30.5. 97\n26. 5. 97  Verordnung (EG) Nr. 939/97 der Kommission mit Durchführungsbe-\nstimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den\nSchutz.. von Exemplaren wildlebender Ti er - und Pf I an z e n arten\ndurch Uberwachung des Handels                                              L 140/9           30.5.97\n20. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 950/97 des Rates zur Verbesserung der Effizienz\nder Agrarstruktur                                                           L 142/1            2.6.97\n20. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 951/97 des Rates zur Verbesserung der Verarbei-\ntungs- und Vermarktungsbedingungen I an d w i r t s c h a f t I ich er\nErzeugnisse                                                                L 142/22           2.6.97\n20. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 952/97 des Rates betreffend die Erzeugergemein-\nschaften und ihre Vereinigungen                                             L 142/30           2.6.97\nAndere Vorschriften\n21. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 905/97 der Kommission zur Festlegung der Aus-\nlösungsschwelle für die Anwendung von Zusatzzöllen bei der Einfuhr\nvon Kirschen                                                                L 130/10          22.5.97\n20. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 907 /97 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 54/93 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls\nauf die Einfuhren synthetischer Polyesterspinnfasern mit Ursprung in\nIndien und der Republik Korea                                               L 131/1           23.5.97\n20. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 908/97 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 830/92 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls\nauf die Einfuhren bestimmter Polyestergarne (Spinnfasern) mit\nUrsprung in Taiwan, Indonesien, Indien, der Volksrepublik China und\nder Türkei und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls          L 131/4           23.5.97\n27. 5. 97 Verordnung (EG) Nr. 934/97 der Kommission zur Festsetzung\nbestimmter Richtmengen für die Einfuhr von Bananen im dritten Vier-         L 137/1           28.5.97\nteljahr 1997(1)\n( 1) Text von Bedeutung für den EWR.","1344                      Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 13. Juni 1997\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b. H. - Druck: Bundesdruckerei GmbH, Zweigniederlassung Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesge-\nsetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na} völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,                      ·\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 53003 Bonn\nTelefon: (02 28) 3 82 08 - 0, Telefax: (02 28) 3 82 08 - 36.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 88,00 DM. Einzelstücke je ange-\nfangene 16 Seiten 2,80 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1997 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,65 DM (5.60 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei         Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 53003 Bonn\nLieferung gegen Vorausrechnung 8,65 DM.\nPostvertriebsstück • G 5702 • Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nISSN 0341-1095\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                   - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                 vom\n27.5.97             Verordnung (EG) Nr. 935/97 der Kommission zur Eröffnung und Ver-\nwaltung von Einfuhrzollkontingenten für nicht zum Schlachten\nbestimmte Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen für den\nZeitraum vom 1. Juli 1997 bis zum 30. Juni 1998                                    L 137/3                  28.5.97\n27.5.97             Verordnung (EG) Nr. 936/97 der Kommission zur Eröffnung und Ver-\nwaltung von Zollkontingenten für hochwertiges frisches, gekühltes\noder gefrorenes Rindfleisfh und gefrorenes Büffelfleisch                           L 137/10                 28.5.97\n27.5.97             Verordnung (EG) Nr. 943/97 der Kommission zur Festsetzung von\nDurchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts\nbestimmter verderblicher Waren                                                     L 138/6                  29.5.97\n29.5.97             Verordnung (EG) Nr. 955/97 der Kommission mit Durchführungsbe-\nstimmungen zur Verwaltung des mit dem Beschluß 97/126/EG des\nRates eröffneten Zollkontingents von 5 000 Tonnen Fischfutter der KN-\nCodes ex 2309 90 10, ex 2309 90 31 und ex 2309 90 41 mit Ursprung\nauf den Färöern                                                                    L 139/8                  30.5.97\n26.5.97             Verordnung (EG) Nr. 965/97 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung\nvon Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte lebende Fische mit\nUrsprung in der Slowakischen Republik und der Tschechischen Repu-\nblik                                                                               L 141/1                  31.5.97\n29.5.97             Verordnung (EG) Nr. 981/97 der Kommission zur Einführung vorläufiger\nAntidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus\nEisen oder nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Rußland, der Tsche-\nchischen Republik, Rumänien und der Slowakischen Republik                          L 141/36                 31.5.97\n30.5.97             Verordnung (EG) Nr. 984/97 der Kommission zur Einstellung der Unter-\nsuchung betreffend die Umgehung der mit der Verordnung (EWG)\nNr. 993/93 des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 2887/93 des\nRates eingeführten Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter\nelektronischer Waagen mit Ursprung in Japan bzw. Singapur durch die\nEinfuhren von in der Europäischen Gemeinschaft montierten Teilen\ndieser Waagen und zur Beendigung der zollamtlichen Erfassung der\nletztgenannten Einfuhren                                                           L 141/57                 31.5.97\nBerichtigung der Verordnung (EG) Nr. 194/97 der Kommission\nvom 31. Januar 1997 zur Festsetzung der zulässigen Höchstgehalte an\nKontaminanten in Lebensmitteln (ABI. Nr. L 31 vom 1.2.1997)                        L 138/31                 29.5.97"]}