{"id":"bgbl1-1997-35-1","kind":"bgbl1","year":1997,"number":35,"date":"1997-06-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/35#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-35-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_35.pdf#page=1","order":1,"title":"AFG-Anpassungsverordnung 1997","law_date":"1997-05-26T00:00:00Z","page":1305,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1305\nBundesgesetzblatt\nTeil 1                                                                                              G5702\n1997                                  Ausgegeben zu Bonn am 9. Juni 1997                                                                                                                    Nr. 35\nTag                                                                                    Inhalt                                                                                             Seite\n26.5.97   AFG-Anpassungsverordnung 1997                                                                                                                                                     1305\nFNA: neu: 810-1-57\n27. 5. 97 Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen\n(GGKontrollV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1306\nFNA: neu: 9241-23-23\n27. 5. 97 Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin-Tempel-\nhof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1313\nFNA: neu: 2129-4-1-53\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              1318\nAFG-Anpassungsverordnung 1997\nVom 26. Mai 1997\n. Auf Grund des § 112a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 249c Abs. 13 des\nArbeitsförderungsgesetzes, die zuletzt durch Artikel 11 Nr. 10 und 20 des Geset-\nzes vom 23. Juni 1993 (BGBI. 1 S. 944) geändert worden sind, und unter Berück-\nsichtigung des§ 242w Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes, der durch Artikel 6\nNr. 7 des Gesetzes vom 25. September 1996 (BGBI. 1 S. 1461, 1806) eingefügt\nworden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung\nnach Anhörung der Bundesanstalt für Arbeit gemäß § 234 Abs. 2 des Arbeits-\nförderungsgesetzes:\n§1\nDer Anpassungsfaktor beträgt vom 1. Juli 1997 an\n1. für Arbeitsentgelte, die überwiegend auf Zeiten mit Arbeitsentgelten aus dem\nBeitrittsgebiet beruhen, 1,0378,\n2. für Arbeitsentgelte, die überwiegend auf Zeiten mit Arbeitsentgelten aus dem\nGebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vor dem 3. Oktober\n1990 beruhen, 1,0170.\n§2\nDiese Verordnung tritt am 30. Juni 1997 in Kraft.\nBonn, den 26. Mai 1997\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm"]}