{"id":"bgbl1-1997-20-1","kind":"bgbl1","year":1997,"number":20,"date":"1997-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/20#page=134","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_20.pdf#page=134","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 11","page":722,"pdf_page":134,"num_pages":1,"content":["722                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 27. März 1997\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr.11, ausgegeben am 20. März 1997\nTag                                                                                  Inhalt                                                                                           Seite\n12. 3. 97      Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Dezember 1995 zur Änderung des Abkommens vom\n31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung\nder Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . . . . . . . . . . . . • • • • • . . .                                       678\nGESTA: XJ023\n12. 3. 97      Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1993 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Russischen Föderation über den Luftverkehr • . . . . • . • . . . . .                                                                     681\nFNA: neu: 96-12\nGESTA: XJ011\n12. 3. 97      Gesetz zu der Änderung vom 18. Mai 1995 des Übereinkommens zur Gründung der Euro-\npäischen Fernmeldesatellitenorganisation nEUTELSAT\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              695\nGESTA: XK002\n25. 2. 97      Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 28 über einheitliche Bedingungen für die Geneh-\nmigung der Vorr!~htungen für Schallzeichen und der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Schallzeichen\n(Verordnung zur Anderung der ECE-Regelung Nr. 28) . . . . . . . . . • • • • • • • • • • • • . • . . . . . . . . • • • • • • • . . . . •                                    697\n25. 2. 97      Verordnung zur Änderung der ECE-Regetung Nr. 90 über einheitliche Bedingungen für die Geneh-\nmigung von Ersatz-Bremsbelag-Einheiten für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (Verordnung zur\nÄnderung der ECE-Regelung Nr. 90) . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . • . . • . . . . . . . .                        698\n29. 1. 97      Bekanntmachung des deutsch-mosambikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                                      700\n31. 1. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der\nausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen . • . . . . . . . • . • • • . . . •                                                            702\n3. 2. 97      Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Innenminister sowie dem Justizminister der Niederlande über die polizeiliche\nZusammenarbeit im Grenzgebiet zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden                                                                                 702\n5. 2. 97      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der\ngrenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung . . . . . . . • • . . . . • • . . . .                                                          706\n6. 2. 97      Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit der Türkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . • . • . . . . . . . . . . • . . . . . • . . .          706\n7. 2. 97     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere\nContainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . • . . • . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . .  707\n7. 2. 97     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung\njeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . .                         707\n7. 2. 97     Bekanntmachung einer Berichtigung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag . . . . . . . . . . .                                                                   708\nDie Anderungen 1 und 2 der ECE-Regelung Nr. 28 werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblatts Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen\ndes Verlags übersandt.                            ·\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 7,65 DM (5,60 DM zuzOglich 2,05 DM Versandkosten), bei Llefaung gegen Vorauerechnung 8,65 DM.\nPreis des Anlagebandes: 4,85 DM (2,80 DM zuzüglich 2,05 DM Versandkosten), bei Ueferung gegen Vorausrechnung 5,85 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz betrAgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}