{"id":"bgbl1-1997-10-11","kind":"bgbl1","year":1997,"number":10,"date":"1997-02-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/10#page=43","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-10-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_10.pdf#page=43","order":11,"title":"Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin","law_date":"1997-02-18T00:00:00Z","page":275,"pdf_page":43,"num_pages":19,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997                275\nVerordnung\nüber die berufliche Umschulung\nzum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin\nVom 18. Februar 1997\nAuf Grund des§ 47 Abs. 2 in Verbindung mit§ 46 Abs. 2      3. Umgang mit Schädlingsbekämpfungsmitteln, Bedie-\ndes Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBI. 1            nen und Warten der Betriebsmittel, Sichern des\nS. 1112), der zuletzt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes           Arbeitsbereichs gegen unbefugtes Betreten;\nvom 20. Dezember 1993 (BGBI. 1S. 2256) geändert wor-          4. Anwenden von berufsbezogenen Arbeitsschutzvor-\nden ist, und des § 42a Abs. 2 in Verbindung mit§ 42 Abs. 2         schriften und Einhalten von relevanten Vorschriften\nder Handwerksordnung in der Fassung der Bekannt-                   und Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverord-\nmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBI. 1966 1 S. 1),                nung sowie nach Vorschriften zum Schutz von\nder zuletzt durch Artikel 1 Nr. 63 des Gesetzes vom                Mensch, Heim- und Nutztier sowie der Umwelt bei\n20. Dezember 1993 geändert worden ist, in Verbindung               Maßnahmen und Arbeitsabläufen nach den Num-\nmit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes               mern 1 bis3;\nvom 18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705) und dem Organisa-\ntionserlaß vom 17. November 1994 (BGBI. 1S. 3667) ver-        5. Ausüben der Berufstätigkeit nach betriebswirtschaft-\nordnet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft,            lichen Gesichtspunkten unter Beachtung der recht-\nForschung und Technologie nach Anhörung des Ständi-               lichen Rahmenbedingungen.\ngen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung            (4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum aner-\nim Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirt-           kannten Abschluß Geprüfter Schädlingsbekämpfer/\nschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Ge-    Geprüfte Schädlingsbekämpferin.\nsundheit, für Arbeit und Sozialordnung sowie für Umwelt,\nNaturschutz und Reaktorsicherheit:\n§2\n§1                                         Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung\nBeschreibung der Tätigkeit, Ziel der                 (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer\nPrüfung und Bezeichnung des Abschlusses               1. die regelmäßige Teilnahme an einem Lehrgang nach\n§ 3 in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Zulas-\n(1) Geprüfte Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schäd-               sungsantrages durch Vorlage einer entsprechenden\nlingsbekämpferinnen beraten bei Maßnahmen zur Beseiti-             Bescheinigung des Lehrgangsträgers und\ngung eines Befalls durch Schadorganismen sowie bei\nMaßnahmen zur Vorbeugung bei gefährdeten Objekten             2. a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem\nund führen Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen                       anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine\ngegen Schadorganismen durch. Sie arbeiten in den Berei-                mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit oder\nchen Holz- und Bautenschutz, Gesundheits- und Vorrats-            b) eine mindestens vierjährige berufliche Tätigkeit\nschutz sowie Pflanzenschutz. Jede Vorbeugungs- und\nnachweist. Mindestens zwei Jahre der beruflichen Tätig-\nBekämpfungsmaßnahme ist abgestimmt auf das Objekt\nkeit nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b müssen der\nund den Schadorganismus. Nach den durchgeführten\nUmschulung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlings-\nArbeiten tragen Geprüfte Schädlingsbekämpfer/Geprüfte\nbekämpferin dienlich sein. Die Aufnahme dieser Tätigkeit\nSchädlingsbekämpferinnen dafür Sorge, daß keine ver-\ndarf nicht länger als fünf Jahre vor Stellung des Zulas-\nmeidbare Gefährdung vom behandelten Objekt ausgeht.\nsungsantrages erfolgt sein.\nGeprüfte Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbe-\nkämpferinnen gehen in der Regel mit Gefahrstoffen um             (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch\nund müssen diesbezüglich alle berufsbezogenen Gesetze         zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen\nund Regelungen kennen und beachten.                           oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnis-\nse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine\n(2) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und         Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.\nErfahrungen, die durch die berufliche Umschulung zum\nGeprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schäd-\nlingsbekämpferin erworben worden sind, kann die zustän-                                    §3\ndige Stelle Prüfungen gemäß den §§ 2 und 5 bis 11 durch-                    Dauer und Inhalt des Lehrgangs\nführen.\n(1) Der Lehrgang umfaßt mindestens 360 Unterrichts-\n(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling   stunden.\ndie notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrun-:\ngen hat, folgende Aufgaben eines Schädlingsbekämpfers            (2) Im Lehrgang sind Inhalte nach der in der Anlage 2\nin seinem Aufgabenbereich wahrzunehmen:                       enthaltenen Anleitung zur sachlichen Gliederung aus fol-\ngenden Lernbereichen in den nachstehenden Regelstun-\n1. Durchführen von Vorbeugungsmaßnahmen zur Verhin-           denzahlen zu vermitteln:\nderung von Schädlingsbefall, Feststellen von Schäd-\nlingsbefall und dessen Ursachen;                            1. Fachrechnen in 24 Unterrichtsstunden,\n2. Durchführen von Bekämpfungs- und Vorbereitungs-              2. allgemeine Grundlagen der Physik in 12 Unterrichts-\nmaßnahmen unter Einbeziehung der vor und nach der                stunden,\nSchädlingsbekämpfung erforderlichen Maßnahmen               3. allgemeine Grundlagen der Chemie in 12 Unterrichts-\neinschließlich der Freigabe;                                     stunden,","276             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\n4. allgemeine Grundlagen der Biologie in 32 Unterrichts-        mierung von Rückständen, insbesondere Dekontami-\nstunden,                                                   nation und Reinigung, nach dem Stand der Technik;\n5. allgemeine Grundlagen der Toxikologie in 12 Unter-          alle Arbeiten sind jeweils unter Einschluß von Maß-\nrichtsstunden,                                             nahmen zur Arbeitssicherheit und zum Schutz von\nMensch, Heim- und Nutztier sowie der Umwelt durch-\n6. Arbeitsschutz in 6 Unterrichtsstunden,                      zuführen; Durchführen von Maßnahmen zur Freigabe;\n7. Grundlagen der Geräte in 10 Unterrichtsstunden,             Dokumentieren und Erläutern durchgeführter Arbeiten\n8. Gefahrstoffe in 40 Unterrichtsstunden,                      und deren Vorbereitungen.\n9. Pflanzenschutz in 44 Unterrichtsstunden,                   (2) Eine Arbeitsprobe soll mindestens eine Stunde\ndauern; insgesamt soll die Dauer der drei Arbeitsproben\n10. Gesundheits- und Vorratsschutz in 88 Unterrichts-\nsieben Stunden nicht überschreiten.\nstunden,\n11. Holz- und Bautenschutz in 60 Unterrichtsstunden,                                      §7\n12. Wirtschafts- und Sozialkunde in 8 Unterrichtsstun-                       Fachtheoretische Prüfung\nden,\n13. Betriebs- und Personalführung in 8 Unterrichtsstun-         (1) In der fachtheoretischen Prüfung ist in folgenden\nFächern zu prüfen:\nden,\n14. allgemeine Gesprächsführung in 4 Unterrichtsstunden.      1. Technologie,\n2. Technische Mathematik.\n§4                                (2) Im Prüfungsfach \"Technologie\" können Kenntnisse\nTeilnahmebescheinigung                      geprüft werden über:\nÜber die regelmäßige Teilnahme an dem Lehrgang nach        1. Objekte und Materialien:\n§ 3 ist eine Bescheinigung auszustellen.                         a) Strukturen,\nb) Nutzungsarten,\n§5\nc) bauphysikalische Grundlagen,\nGliederung der Prüfung\nd) Innenraum- und Baumaterialien,\n(1) Die Prüfung umfaßt folgende Prüfungsteile:\ne) Freiland,\n1. einen fachpraktischen Teil,\nf) Ökosysteme;\n2. einen fachtheoretischen Teil und\n2. schädliche Organismen:\n3. einen rechtlichen und wirtschaftlichen Teil.\na) Morphologie und Physiologie,\n(2) Die Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge         b) Bestimmung,\nan verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden;\ndabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr       c) Sinnesleitung,\nnach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu           d) Lebensweise,\nbeginnen.\ne) Schadbilder;\n§6                              3. Resistenz;\nFachpraktische Prüfung                      4. Schäden:\n(1) In der fach praktischen Prüfung hat der Prüfungsteil-      a) der Gesundheit von Mensch, Heim- und Nutztier,\nnehmer unter Aufsicht jeweils eine Arbeitsprobe aus den           b) an Vorräten, Lebens- und Futtermitteln,\ndrei folgenden Prüfungsbereichen durchzuführen:\nc) an Pflanzen,\n1. Holz- und Bautenschutz,\nd) an Material und Baustoffen,\n2. Gesundheits- und Vorratsschutz,\ne) an Gütern und Geräten;\n3. Pflanzenschutz.\n5. Schädlingsbekämpfungsmittel:\nJede Arbeitsprobe umfaßt folgende aufeinanderbezogene\nHandlungsschritte:                                                a) Formulierungen,\n1. Erkennen und Bestimmen von Schädlingen, Schäd-                 b) Wirkstoffeigenschaften,\nlingsbefall und Schadbildern sowie Feststellen von           c) Wirkungsweisen,\nUrsachen sowie Informieren über notwendige Maß-\nd) toxikologische Daten,\nnahmen;\ne) Zulassungen, Prüfzeichen und Ustungen,\n2. Planen und Darstellen einer Bekämpfungs- oder Vor-\nbeugungsmaßnahme sowie einer Maßnahme zur Mini-              f) Materialverträglichkeiten und lnaktivierungsfakto-\nmierung von Rückständen jeweils nach dem Stand der              ren,\nTechnik unter Einschluß von Arbeitssicherheit und            g) Gebrauchsanweisung,\nMaßnahmen zum Schutz von Mensch, Heim- und\nNutztier sowie der Umwelt; Dokumentieren geplanter           h) Kennzeichnungen,\nArbeiten und deren Vorbereitung;                             i) Sicherheitsdatenblätter,\n3. Durchführen einer Bekämpfungs- oder Vorbeugungs-              k) Verhalten, Verbleib und Wirkung in Innenräumen\nmaßnahme; Durchführen einer Maßnahme zur Mini-                  und in der Umwelt;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997                 2n\n6. Geräte und Verfahren;                                          e) Vertragswesen,\n7. Bekämpfungs- und Vorbeugungsmaßnahmen:                         f) Gewerberecht,\na) Befallsermittlung,                                         g) Arbeitsrecht,\nb) Befallsvorbeugung,                                         h) Versicherungsrecht,\nc) Ursachenermittlung und -beseitigung,                       i) Haftungsrecht;\nd) Schadschwellen,                                        2. Betriebswirtschaft:\ne) Kundenberatung,                                            a) Kostenermittlung,\nf) Vorbereitung der Bekämpfungsmaßnahme,                      b) Kosten- und Leistungsrechnung,\ng) Durchführung der Bekämpfungsmaßnahme,                      c) Betriebs- und Arbeitsorganisation,\nh) Dekontamination,                                           d) Einkauf, Kundendienst und Auftragsabwicklung;\ni) Erfolgskontrolle,                                      3. Wirtschafts- und Sozialkunde:\nk) Freigabe,                                                  allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\n1) integrierte Schädlingsbekämpfung;                          sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt.\n8. Sicherheitsmaßnahmen:                                         (2) Die Prüfung dieses Teils ist schriftlich durchzuführen\nund soll in der Regel insgesamt 60 Minuten dauern. Es ist\na) Arbeitsschutz,\nunter Aufsicht eine Arbeit anzufertigen.\nb) Verbraucher- und Anwenderschutz,\n(3) Die Prüfung im rechtlichen und wirtschaftlichen Teil\nc) Explosions- und Brandschutz,                           ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermes-\nd) Erste Hilfe bei Vergiftung,                            sen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prü-\nfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung\ne) Umweltschutz,                                          oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung\nf) Lagerung und Transport,                                von wesentlicher Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung\nsoll je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 10 Minuten\ng) Entsorgung;\ndauern.\n9. Dokumentation.\n(3) Im Prüfungsfach \"Technische Mathematik\" können                                       §9\nKenntnisse geprüft werden über:                                        Anrechnung anderer Prüfungsleistungen\n1. Flächen- und Raumberechnungen,                                Von der Ablegung einer Arbeitsprobe gemäß § 6 oder\n2. Konzentrations-, Dosierungs- und Mengenberechnun-          von der Prüfung in einem Prüfungsfach gemäß § 7 oder\ngen.                                                      von der Prüfung gemäß § 8 kann der Prüfling auf Antrag\nvon der zuständigen Stelle freigestellt werden, wenn er vor\n(4) Die Prüfung im fachtheoretischen Teil ist schriftlich  einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich\ndurchzuführen und soll in der Regel insgesamt nicht mehr      anerkannten Bildungseinrichtung oder einem staatlichen\nals 180 Minuten dauern. Es ist je Prüfungsfach unter Auf-     Prüfungsausschuß in den letzten fünf Jahren vor Antrag-\nsicht eine Arbeit anzufertigen. Für die Dauer der einzelnen   stellung eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den\nPrüfungsfächer ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten      Anforderungen der jeweiligen Arbeitsprobe, des Prü-\nauszugehen:                                                   fungsfaches oder des Prüfungsteils entspricht.\n1. im Prüfungsfach Technologie                  120 Minuten,\n2. im Prüfungsfach Technische Mathematik 60 Minuten.                                        §10\n(5) Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüfungs-                      Bestehen der Prüfung\nteilnehmers oder nach Ennessen des Prüfungsausschus-             (1) Die drei Prüfungsteile nach den §§ 6, 7 und 8 sind ge-\nses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie        sondert zu bewerten. Für die Prüfungsteile nach den §§ 6\nfür das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beur-    und 7 ist jeweils eine Note als arithmetisches Mittel aus\nteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung       den Bewertungen der Leistungen in den einzelnen Arbeits-\nist. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfungsfach und Prü-      proben und in den einzelnen Prüfungsfächern zu bilden.\nfungsteilnehmer nicht länger als 10 Minuten dauern.\n(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteil-\nnehmer in jeder Arbeitsprobe, in jedem Prüfungsteil und\n§8\nim Prüfungsfach „Technologie\" mindestens ausreichende\nRechtlicher und wirtschaftlicher Teil              Leistungen erbracht hat.\n(1) Im rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfungsteil kön-     (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis ge-\nnen geprüft werden:                                           mäß der Anlage 1, Seite 1, auszustellen. Auf Antrag des\nPrüflings ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1, Seiten 1\n1. Rechtsvorschriften und Regelwerke:\nund 2, auszustellen, aus dem die in den einzelnen Arbeits-\na) Gefahrstoffe,                                          proben und die in den einzelnen Prüfungsfächern sowie\nb) Pflanzenschutz,                                        die im rechtlichen und wirtschaftlichen Teil erzielten Noten\nhervorgehen müssen. Im Falle der Freistellung gemäß § 9\nc) Gesundheits- und Verbraucherschutz,                    sind Ort und Datum sowie Bezeichnung des Prüfungs-\nd) Immissionsschutz,                                      gremiums der anderweitig abgelegten Prüfung anzugeben.","278            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\n§ 11                                 (2) Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nach den bishe-\nWiederholen der Prüfung                      rigen Vorschriften nicht bestanden haben und sich inner-\nhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung\n(1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal    zu einer Wiederholungsprüfung anmelden, können die\nwiederholt werden.                                           Wiederholungsprüfung nach den bisherigen Vorschriften\n(2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfling auf       ablegen; § 13 Satz 2 findet in diesem Fall keine Anwen-\nAntrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen,          dung. Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungs-\nArbeitsproben und Prüfungsfächern zu befreien, wenn          teilnehmers die Wiederholungsprüfung gemäß dieser Ver-\nseine Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung      ordnung durchführen; § 11 Abs. 2 findet in diesem Fall\nausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren,     keine Anwendung.\ngerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestande-\nnen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.                                         §13\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n§12\nDiese Verordnung tritt am 1. März 1997 in Kraft. Gleich-\nÜbergangsvorschriften\nzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkann-\n(1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden      ten Abschluß Geprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte\nPrüfungen können nach den bisherigen Vorschriften zu         Schädlingsbekämpferin vom 19. März 1984 (BGBI. 1\nEnde geführt werden.                                         S.468)außerKraft.\nBonn, den 18. Februar 1997\nDer Bundesminister\nfür Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie\nDr. Jürgen Rüttgers","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997                                                                                    279\nAnlage1\n(zu§ 10 Abs. 3)\nSeite 1\nMuster\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin\nHerr/Frau ...........................................................................................................................................................................,\ngeboren am ........ ...... .......... .. .. ... ..... ..................... .. ......... ...                      in .......................................................................................,\nhat am .. .. .. .... .. .. ....... ..... ... ...... .. .... .. ......... ................. .... .......           die Prüfung zum anerkannten Abschluß\nGeprüfter Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin\ngemäß der Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlings-\nbekämpferin vom 18. Februar 1997 (BGBI. 1S. 275) bestanden.\nDatum ................................................................................\nUnterschrift ........................................................................\n(Siegel der zuständigen Stelle)\nSeite 2\nErgebnisse der Prüfung\nNote\n1. Fachpraktische Prüfung\n1. Arbeitsprobe: Holz- und Bautenschutz\n2. Arbeitsprobe: Gesundheits- und Vorratsschutz\n3. Arbeitsprobe: Pflanzenschutz\n(Im Falle des § 9: \"Der Prüfling wurde gemäß § 9 im Hinblick auf die am ........................................\nin ........................................................ vor ................................................................. abgelegte Prüfung\nvon der Arbeitsprobe/den Arbeitsproben .................................................................................. freigestellt. 1\nII. Fachtheoretische Prüfung\n1. Prüfungsfach: Technologie\n2. Prüfungsfach: Technische Mathematik\n(Im Falle des § 9: \"Der Prüfling wurde gemäß § 9 im Hinblick auf die am ....................................... .\nin ... .. ..... ....... ... ..... .... .......... ..... ..... ......• vor .................................. ....... ................... ..... abgelegte Prüfung\nin dem PrüfungsfacMn den Prüfungsfächern ........................................................................... freigestellt.\")\nIII. Rechtlicher und wirtschaftlicher Teil","280            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\nAnlage2\n(zu§ 3)\nRahmenlehrplan\nfür den Umschulungslehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung\nzum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin\nLerninhalte                                                  Hinweise\n1. Fachrechnen\na) über mathematische Zeichen und Formelzeichen\nsowie Abkürzungen der Geometrie und geometri-\nsche Grundbegriffe Auskunft geben\nb) fachbezogene Aufgaben mit natürlichen, ganzen        -   Grundrechenarten\nund rationalen Zahlen sowie mit Brüchen lösen       -    Bruchrechnung\nc) fachbezogene Rechentextaufgaben lösen                -    Dezimalzahlen und Brüche als Textpassagen in Text-\naufgaben\n-  Textaufgaben auflösen und berechnen\nd) Dreisatzrechnungen durchführen und fachbezo-         -    Dreisatzaufgaben mit geradem Verhältnis und produkt-\ngen anwenden                                            gleichen Paaren\n-   Verhältnisgleichungen\ne) Mischungsrechnungen anwenden\nf) Prozentrechnungen zur Ermittlung von Ausbrin-         -  Aufgaben mit Hilfe von Gleichungen lösen\ngungs- und Lösungskonzentrationen durchführen        -   Rechenprobe\n-   Mittelbedarf zum Ansetzen von Brühen für Flächen-\nund Raumbehandlungen\ng) Inhalt und Umfang von Flächen sowie Oberflächen       -   Quadrat, Rechteck, Dreieck, Kreis, Trapez und Rhom-\nund Volumina von Körpern berechnen                       bus\n-   Kugel, Pyramide, Prisma, Kegel und Kegelstumpf\nh) einfache graphische Darstellungen anfertigen und      -   Linien-, Säulen- und Kreisdiagramm\nauswerten\n2. Allgemeine Grundlagen der Physik\na) mit einfachen und zusammengesetzten SI-Einhei-        -   Längen-, Flächen- und Raummaße sowie Masse und\nten umgehen und rechnen                                  Druck\n-   Energie, Arbeit und Leistung\n-   Umformen und Umrechnen von Maßeinheiten, insbe-\nsondere kp, bar, PS, kW, Watt, Lux und Newton\nb) Zeit-, Längen-, Volumen- und Druckmessungen           -   Meßinstrumente bedienen\nsowie Massebestimmungen durchführen                  -   Messungen, insbesondere mit Metermaß, Waage,\nVolumenmaße, Zeit- und Druckmeßgeräte\nc) den Auftrieb und das darauf beruhende Meßver-         -   Auftrieb in Flüssigkeiten und Luft\nfahren zur Dichtebestimmung beschreiben sowie        -   Einflüsse auf Wägungen\ndie Dichte fester und flüssiger Stoffe bestimmen\n-   Dichtebestimmung fester Stoffe\n-   Dichtebestimmung mit Aerometer und Mohrscher\nWaage\nd) die Definition des Druckes, der Druckübertragung     - · Luftdruck und Vakuum sowie Kraftwirkung auf Ober-\nund -meßverfahren nennen                                 flächen\n-   Druck und Druckverhalten in Flüssigkeiten und Gasen\n-   Druck in Gasflaschen\n-   Beziehung von Druck und Volumen bei Gasen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997              281\nLerninhalte                                                   Hinweise\ne) das Verhalten von Flüssigkeiten und Gasen unter      -  Druckausbreitung in Flüssigkeiten und Gasen\nDruck beschreiben                                    -  Sinken, Schweben, Steigen und Schwimmen von Kör-\npern und Stoffen in Flüssigkeiten\n-  Auftrieb\nt) physikalische Kräfte beschreiben und messen          -  Kraft als gerichtete Größe bezogen auf Druck, Zug und\nVerformung\n-  Hebelgesetze\n-  Standfestigkeit und Schwerpunkt von Körpern\ng) Gesetze der Wärmelehre anwenden                      -  Temperaturmessung\n-  Wärmedurchgang\n-  Druck als kennzeichnende Größe für den Wärme-\nzustand eines Stoffes\nh) Auskunft über Grundzüge der Elektrizität geben       -  Spannung, Stromstärke und Widerstand\nund Geräte zur Spannungsprüfung einsetzen            -  Ohmsches Gesetz\n-  Reihen- und Parallelschaltung\n-   Spannungsprüfer\n-   elektrostatische Aufladung\ni) die Eigenschaften eingesetzter Stoffe und Zube-     -   Löslichkeit, Stabilität und Eigenschaften von Schäd-\nreitungen aus Sicherheitsdatenblättern und IVA-         lingsbekämpfungsmitteln\nHandbüchern ermitteln sowie die Eigenschaften       -   pH-Wert\nbeim Umgang mit Produkten berücksichtigen\n-   Dampfdruck\n-   Persistenz und Raumluftbelastung\n3. Allgemeine Grund lagen der Chemie\na) den Aufbau der Materie beschreiben                  -   Atom mit Kern und Hülle\n-   Elementarteilchen, insbesondere Protonen, Neutronen\nund Elektronen\n-   Molekül, Ionenverbindung, Kation und Anion\nb) das Periodensystem der Elemente beschreiben          -   Haupt- und Nebengruppen sowie die Beziehungen\nzwischen beiden Gruppen\n-   Metalle, Halbleiter und Nichtmetalle\n-   Gase und Edelgase\nc) Grundzüge der organischen und anorganischen          -   organische Chemie als Kohlenstoffchemie\nChemie aufzeigen sowie die wesentlichen Unter-\nschiede beschreiben                                 -   anorganische Chemie als Chemie der unbelebten\nNatur\nd) chemische Reaktionen erklären                        -  Verbindungen gleicher und unterschiedlicher Elemente\n-   Massenverhältnisse bei chemischen Reaktionen\ne) Auskunft über Elektrolyte und Dissoziation geben     -  Säuren und Laugen\n-  Elektrolyte, Elektrolyse und elektrolytische Leitfähig-\nkeit\n-  elektrolytische Dissoziation\nt) Oxidation und Reduktion unterscheiden und            -  Korrosion\nbeschreiben","282            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil 1: Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\nLerninhalte                                                   Hinweise\ng) über Bestandteile und Zusammensetzung von              -  Luft als Gasgemisch aus Sauerstoff, Stickstoff und\nLuft und Wasser sowie über deren Eigenschaften           weiteren Gasen\nAuskunft geben                                        -  chemische Zusammensetzung des Wassers aus den\nElementen Wasserstoff und Sauerstoff\n-  Analyse und Eigenschaften von Gasen\nh) Bedeutung und Einsatz von Lösemitteln und              -  chemische Zusammensetzung, Eigenschaften und\nweiteren Hilfsstoffen darstellen                         Wirkung von Lösemitteln\n-  Funktion und Einsatz von Lösemitteln\n-  weitere Hilfsstoffe\n-  Bedeutung hinsichtlich der Herstellung von Lösungen\nund Brühen für die Schädlingsbekämpfung\ni) Stoffe und Zubereitung unterscheiden sowie ver-        -  chemische Stoffe als aktive Substanzen\nschiedene Formulierungen nennen                       -  chemische Zubereitung mit Zusatzstoffen\n-  feste, flüssige und gasförmige Zubereitung\n4. Allgemeine Grund lagen der Biologie\na) den Aufbau von organischen Zellen beschreiben         '-  Zellaufbau und Aufgaben der Zellbestandteile\n-  Unterschied von Pflanzen- und Tierzellen\n-  Zelltod\nb) den anatomischen Aufbau niederer Lebewesen             -  Viren, Bakterien, Pilze und Algen\nbeschreiben\nc) Wachstumsvorgänge         und Vermehrungsformen        -  Wachstum durch Teilung\nbeschreiben                                           -  generative und vegetative Vermehrung\n-  Mitose und Aufgabe der Chromosomen\nd) die Grundlagen der Vererbung beschreiben               -  Mutation\n-  Neukombination von Genen\n-  Vererbung von Merkmalen\ne) Grundlagen der Resistenzentwicklung beschreiben        -  Selektion und Resistenz\nf) die Grundlagen von Autoimmunsystemen und das\nEntstehen von Allergien beschreiben\ng) tierische Lebewesen systematisch gliedern und          -  Weich-, Glieder- und Wirbeltiere\nzuordnen                                              -  Wirbeltiere unterteilen in:\nFische, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere\nh) Entwicklung, Körperbau und Lebensbereiche der          -  anatomischer Aufbau, Organe, Bewegungsapparat,\nGliederfüßler beschreiben                                Entwicklungszyklen und -stadien, Hemi- und Holome-\ntabolie\n-  umweltbezogene Anpassungsmerkmale\ni) Entwicklung, Körperbau und Lebensbereiche der         -  anatomischer Aufbau, Organe, Bewegungsapparat\nWirbeltiere beschreiben                                  und Vermehrung\n-  Warmblüter und wechselwanne Tiere\nk) physikalische und chemische Sinne beschreiben         -  Licht-, Hör-, Gleichgewichts•, Tast- und Temperatur-\nsinn\n-  magnetische, elektrische und chemische Sinne\nQ Gliedertiere, insbesondere Insekten, bestimmen         -  Bestimmungsübungen mit Schädlingen und Lästlingen\nder Bereiche Hygiene-, Material-, Vorrats- und Pflanzen-\nschutz\n-  Merkmalsbeschreibung, Körperteilzeichnungen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 1O, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997                  283\nLerninhalte                                                   Hinweise\nm) zentrale Steuerungs- und Informationssysteme         -   Hormon- und Nervensystem\ntierischer Lebewesen                                 -   Informationsverarbeitung und -weitergabe\nn) den anatomischen Aufbau höherer Pflanzen be-         -   Wurzel, Sproß, Blatt, Blüte und Frucht\nschreiben\no) die Grundzüge der Photosynthese nennen und die       -   Photosynthese\nErnährung höherer und niederer Pflanzen be-          -   Aufnahme von Nährstoffen durch:\nschreiben                                                Assimilation, Dissimilation, Diffusion und Osmose\np) Wachstumsfaktoren und deren Einfluß auf Pflan-       -   physiologische Wachstumsfaktoren\nzen beschreiben                                      -   Nährstoffe und Spurenelemente\nq) ökologische zusammenhänge beschreiben                -   Lebensräume und -gemeinschaften\n-   Kreisläufe und Regelkreise\n-   Artenschutz\nr) Ökosysteme und deren mögliche Belastungen            -   Ökosysteme\ndurch Emissionen sowie durch Abbau- und An-          -   biotischer und abiotischer Abbau\nreicherungsprozesse beschreiben\n-   Wirkung auf Nichtzielorganismen\n-   Definition des Grenzwertes bezüglich der Emission\n-   Emissionsquellen, -kataster, -vermeidung und Ver-\nfrachtung\n5. Allgemeine Grund lagen der Toxikologie\na) Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmittel nennen       -   Wirkung von Schädlingsbekämpfungsmittel                auf\nund erklären                                             Mensch und Nutztier\n-   Wirkungsweisen:\nchronisch, sensibilisierend, reversibel, irreversibel\n-   Exposition, Aufnahmeweg und Resorption in Abhän-\ngigkeit von Formulierung, Dosierung und Innenraum-\nbelastung\n-   Abbau, Ausscheidung, Speicherung und Verteilung in\nOrganen von Lebewesen\n-   Art und Dauer der Wirkung\n-   Vergiftungssymtome und -verlauf\n-   Gegenmittel bei Vergiftungen\n-   Rückstandsverhalten im Nutztier\n-   Ausscheidungswege und -geschwindigkeiten\nb) Toxikologische Kennwerte nennen und erklären         -   LD50 und LC50 , ADI- und DTI-Werte, MAK und BAT\n-   rechtliche Einordnung der Grenz- und Richtwerte\nc) Unterschied zwischen Schädlingsbekämpfungs-\nund Tierarzneimitteln erklären\n6. Arbeits s c h u t z\nberufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften anwenden       -   Arbeitssichemeitsvorschriften\n-   Unfallverhütungsvorschriften\n-   Gewerbeordnung\n-   technische Regelungen\n-   Richtlinien und Merkblätter","284            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil-1 Nr. 1 O, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\nLerninhalte                                                   Hinweise\n7. Grundlagen der Geräte\nGeräte für den Einsatz in der Schädlingsbekämpfung       -   Anwendungsbereich und Einschränkungen\neinschließlich der Vorbeugung nennen und zuordnen        -   Verfahrenstechnik\n-   Gerätetypen\n-   Aufbau und Funktion\n- Wartung und Pflege der Geräte\n-   Gerätesicherheit\n-   Geräteeinsatz\na: Gef ah rstoffe\na) Aufgaben staatlicher Überwachungsbehörden bei         -   Aufgaben staat1icher Überwachungsbehörden\nder Durchführung des ChernG und der GefStoffV        -   Befugnisse von Behörden bei Überwacht.ng des Arbeits-\nnennen                                                   schutzes\nb) berufsspezifische EU-Richtlinlen beachten             -   Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht\nc) berufsspezifische Vorgaben des ChemG und der          -   Grundlage des ChemG\nChemVerbotsV nennen und beachten                     -   Durchführungsverordnung zum ChemG\n-  Verordnung über die Neuordnung und Ergänzung der\nVerbote und Beschränkung der Herstellung, lnver-\nkehrbringung und Verwendung gefähr1icher Stoffe,\nZubereitungen und Erzeugnisse\nd) die GefStoffV anwenden\ne) berufsbezogene Fachbegriffe von Gesetzen und           -  Begriffsbestimmungen der Schädlingsbekämpfung\nVerordnungen nennen und anwenden                      - § 3 und Anhang II Nr. 2 GefStoffV, § 3 ChemG\n-  Vorschriften zum lmmisionsschutz\n-  Rechtsnormen des Gesundheits- und Verbraucher-\nschutzes\nf) gefährliche Stoffe und Zubereitungen    nach Ge-       -  Einordnung nach physikalisch-chemischen und toxi-\nfähr1ichkeitsmerkmalen einordnen, benennen und           kologischen Eigenschaften sowie möglichen Gesund-\neinstufen                                                heitsschäden\n-  Anhang II Nr. 2 GefStoffV\ng) Ejnstufung und Kennzeichnungen gefährlicher            -  Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen\nStoffe und Zubereitungen beschreiben und an-          -  Gefahrstoffsymbole und -bezeichnungen\nwenden\n-  Kennzeichnung und Symbole nach R- und S-Sätzen\n-  Listen- und Definitionsprinzip\nh) Anforderungen der Verpackungskennzeichnung             -  besondere Hinweise auf bestimmte Gefahren\nvon Stoffen und Zubereitungen beschreiben             -  besondere Verkaufshinweise für Stoffe und Zuberei-\ntungen\nQ Aufzeichnungen eines Sicherheitsdatenblattes              Aufzeichnung und Beschreibung eines Sicherheits-\nbeschreiben                                              datenblattes nach§ 14 und Anhang I Nr. 5 GefStoffV\nk) Stoffe und Zubereitungen, die bei der Schädlings-     -  Asbest, Antifoulingfarben bei Bootskörpern, Teeröle\nbekämpfung nicht oder eingeschränkt eingesetzt           beim Holzschutz, Bleikarbonate und -sulfate\nwerden dürfen, nennen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997              285\nLerninhalte                                                  Hinweise\n1) Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach         -   Einsatz bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandset-\n§ 15 ff. GefStofN nennen und berücksichtigen              zungsarbeiten\nm) Voraussetzungen einer Schädlingsbekämpfung             -   Voraussetzungen für die Durchführung von Begasungen\ndurch Begasung nennen                                 -   Anzeigepflicht nach GefStofN\nn) Rechtsvorschriften zur Durchführung der ge-            -   Anhang V Nr. 6 GefStofN\nwerblichen Schädlingsbekämpfung nennen und            -  Vorschriften für den Umgang mit Schädlingsbekämp-\nerläutern                                                fungsmittel nach GefStofN\no) allgemeine Vorschriften zum Umgang mit gefähr-         -   Ermittlungs- und Überwachungspflicht sowie Unter-\nlichen Stoffen und Zubereitungen anwenden                 richtung\n-   Rangfolge der Schutzmaßnahmen\n-   Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen gemäß§ 21\nGefStofN\np) Ersatzstoffe nennen und einsetzen                     -    Definition\n-- rechtliche Grundlagen für den Einsatz von Ersatz-\nstoffen\n-   Mindestanforderungen an Ersatzstoffe\n-   Auswahl und Einsatz\nq) ein Gefahrstoff-Kataster erstellen                     -   Gefahrstoff-Kataster gemäß § 16 GefStofN\nr) Betriebsanweisung aufstellen und anwenden              -   Aufbau einer Betriebsanweisung\nsowie eine Unterweisung gemäß § 20 GefStofN           -   Umgang mit Betriebsanweisungen\ndurchführen\n-   Konkretisierung der Betriebsanweisung gemäß TAGS\n555\ns) Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungs-             -   Lagerung der Mittel innerhalb und außerhalb von\nmittel lagern                                             Wasserschutzgebieten\n-   Lagerung bestimmter Mengen\n-   Lagerung nach Gefährlichkeitsklassen\nt) technische Regeln für Gefahrstoffe nennen und          -   Begriffsbestimmung, Definitionen und Systematik\nanwenden                                                  nachTRGS\n-   Luftgrenzwerte und BAT-Werte\nu) rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen bei Be-            -   verfahrenstechnische Maßnahmen und Begleitmaß-\ntriebsstörungen nennen und anwenden                       nahmen\n-   sicherheitstechnische Maßnahmen        bei  Betriebs-\nstörungen und Unfällen\nv) Messungen gemäß § 18 GefStofN durchführen              -   Arbeitsbereichsanalyse gemäß TAGS 400 ff.\nund anweisen\n-   Beurteilung von Meßergebnissen\n-   Folgerungen aus Meßergebnissen\nw) Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Schäd-                 -   Unfallverhütung\nlingsbekämpfungsmitteln durchführen und Unter-        -   Personenschutz gemäß § 19 GefStofN\nsuchungen von Personen anweisen\n-   Vorsorgeuntersuchungen gemäß § 28 ff. GefStofN\n-   persönliche Schutzausrüstungen\nx) Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten                   -   Erste Hilfe gemäß VBG 109\n-   Informationen über Behandlungszentren\n-   Maßnahmen bei Vergiftung","286            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 TeU I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\nLerninhalte                                                  Hinwise\ny) Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes         -   Vorsorge gegen Brand und Explosion\nnennen und durchführen                              -   Maßnahmen bei Brand\n-   Maßnahmen nach Explosion\nz) gefährliche Stoffe und Zubereitungen entsorgen      -   Gefahrstoffentsorgung nach:\nBlmSchG, AbfG/TA Abfall und WHG/Rahmen-AbwVwV\na) gefährliche Stoffe unter Berücksichtigung gesetz-   -   Transport gefährlicher Güter mit dem PKW\nlicher Auflagen transportieren\n9. Pflanzenschutz\na) Zusammenhänge zwischen Pflanzenschutzgesetz         -   Zielsetzung des Pflanzenschutzgesetzes und der Sach-\nund Sachkundeprüfung nennen                             kundeverordnung\n-   Inhalte des Pflanzenschutzgesetzes und der Sach-\nkundeverordnung\nb) Aufgaben und Organisation von Instituten, Ämtern\nund Behörden im Pflanzenschutz nennen\nc) wirtschaftliche Schäden an Pflanzen, Futter-, Vor-\nrats- und Lebensmitteln erkennen\nd) Pflanzenschäden auf belebte und unbelebte           -   nichtparasitäre Ursachen nach äußeren Merkmalen:\nUrsachen zurückführen und Gegenmaßnahmen                Boden, Klima und Düngung\nnennen                                              -   parasitäre Ursachen:\ntierische und pflanzliche Schädlinge\n-   Krankheiten, insbesondere hervorgerufen durch:\nViren, Bakterien und Pilze\ne) Maßnahmen des integrierten Pflanzenbaus nennen      -   Kulturmaßnahmen:\nFruchtfolge, Zwischenfrucht und Sortenwahl sowie\nAnbauzeiten und -techniken\n-   umweltschonende Bodenbearbeitung und Düngung\n-   Pflanzenernährung\n-   Förderung natürlicher Widerstandsfaktoren\nf) Grundlagen, Maßnahmen und Instrumente eines         -   indirekte Maßnahmen:\nintegrierten Pflanzenschutzes nennen                    vorbeugende und kulturbezogene Maßnahmen\n-   direkte Maßnahmen:\nmechanische, biologische, biotechnische, physikali-\nsche und chemische Maßnahmen\ng) wirtschaftliche Schadschwelle ermitteln und bei      -  wirtschaftliche Schadschwelle bei:\nMaßnahmen berücksichtigen                               Wildpflanzen, tierischen Schädlingen und Krankheiten\nh) Warnmeldungen der Pflanzenschutzämter befolgen      -   landwirtschaftlicher Dienst der Wetterämter\n-  Pflanzenschutzämter\ni) Pflanzenschädlinge nennen und bestimmen              -  Pflanzenschädlinge unterscheiden\nk) Biologie von pflanzenschädigenden Organismen         -  Schädlinge und Krankheiten\nbeschreiben                                          -  Infektions- und Schadensverläufe\n1) Mittelgruppeneinteilung von Pflanzenschutzmitteln   -   Systematik nach Anwendungsbereichen:\nerläutern                                               Insektizide, Fungizjde, Herbizide, Molluskizide, Roden-\ntizide, Akarizide und Nematizide\nm) Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln nennen       -  Pflanzenschutzmittel und Nebenstoffe\nund deren Wirkungsweisen beschreiben                -  Fraß-, Kontakt- und Atemgifte\n-  systemisch wirkende Mittel\n-  selektiv und total wirkende Mittel","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teif I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997              287\nLerninhalte                                                   Hinweise\nn) Pflanzenschutzmittel nach anwendungsspezifi-         -   Auswahl nach:\nschen Kriterien auswählen                                Krankheit, Schädling und Unkraut jeweils im entspre-\nchenden Entwicklungsstadium\n-    Beachtung der Resistenzbildung\no) Gebrauchsanweisungen beim Einsatz von Pflan-          -   Wirkung auf Nichtzielorganismen\n. zenschutzmitteln beachten                           -   tierische Zielorganismen\n-   pflanzliche Zielorganismen, insbesondere Leitunkräuter\n-   Wirkungsspektrum, Mischbarkeit und Anwendungs-\nverfahren\np) Pflanzenschutzmittel sachgerecht anwenden            -   Vermeidung von Schäden\n-    Mittelwahl\n-   Konzentration der Spritzbrühen\n-   sachgerechte Ausbringung, Überlappung und Abdrift\nq) technische Geräte zur Ausbringung von Pflanzen-       -   Funktion, Aufbau, Auswahl und Einsatz unterschied-\nschutzmitteln einsetzen                                 licher Geräte und Düsen\n-   Auslitern von Behältern\n-   Wartung und Reinigung der Geräte\n-   Verzeichnis der gelisteten Geräte der BBA\nr) die gesetzlichen Verordnungen und Bestimmungen        -   Anwendungs- und Zulassungsverbote sowie Zulas-\nbeim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beachten         sungsbeschränkungen bezüglich:\nHöchstmengen, Karenzzeiten, Bienenschutz und\nGewässerschutz\ns) Inaktivierung und Abbau von Pflanzenschutz-           -   Persistenz und Eintrag in das Grundwasser\nmitteln beschreiben                                 -   natürlicher Abbau\n-   Adsorptionsneigung\nt) Maßnahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung,          -   LD50 und LC 50\n-einstufung und -kennzeichnung nach Gefahren-       -   Prüfung und Zulassung durch BBA\nmerkmalen nennen\n-   Pflanzenschutzmittelverzeichnisse der BBA\n-   Mitwirkungen von UBA und BgW\nu) Verpackung, Aufbewahrung, Lagerung, Transport\nund Abgabe von Pflanzenschutzmitteln be-\nschreiben\nv) Pflanzenschutzmittel sowie deren Reste und Be-        -   Vermeidung von Pflanzenschutzmittelresten\nhältnisse entsprechend den Rechtsvorschriften       -   Rückgabe, Reinigung und Zweckentfremdung\nentsorgen\n-   umweltgerechte Entsorgung\nw) persönliche Schutzmaßnahmen bei Maßnahmen             -   Körperschutz\nzum Pflanzenschutz durchführen                      -   Atemschutz\n10. Gesundheits- und Vorratsschutz\na) gesetzliche Grundlagen nennen und bei Arbeiten        -   für Schädlingsbekämpfer wichtige Gesetzespassagen,\nberücksichtigen                                         insbesondere aus folgenden Gesetzen:\nBundesseuchen-, Tierseuchen-, Fleischhygiene-, Arz-\nneimittel-, Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-\ngesetz\n-   behördliche Anordnungen\nb) Schadschwellen- und Tilgungsprinzip beschreiben       -   Schadschwellenprinzip\n-   Pflanzenschutzmittelverzeichnis der BBA Teil V-Vor-\nratsschutz\n-   Tilgungsanforderung gemäß dem Lebensmittelhygiene-\nrecht, insbesondere nach BgW-Listen nach § 1Oe\nBSeuchG","288            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\nLerninhalte                                                  Hinweise\nc) Gefahren, die von Schadorganismen ausgehen,          -   Übertragung von Krankheitserregern durch Schädlinge\nfür Mensch sowie für Heim- und Nutztier be-         -   Allergene und Toxine\nschreiben\n-   Parasitismus\nd) Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt durch           -   Innenraumbelastungen durch Schädlingsbekämpfungs-\nSchädlingsbekämpfungsmittel beschreiben                 mittel\n-   Abschirmung, Dekontaminationen und Rückstands-\nbeseitigungen\n-   Freilandbelastungen\n-   Einträge in die Umwelt\n-   Wirkung auf Nichtzielorganismen, insbesondere auf\nNützlinge und geschützte Arten\n-   Ökosysteme\ne) verschiedene Tätigkeitsfelder im Gesundheits-        -   Gesundheits- und Vorratsschutz einschließlich beson-\nund Vorratsschutz nennen                                derer Materialschutz\nf) wirtschaftliche Schäden nennen und bestimmen         -   Schäden folgender Bereiche:\nMaterial, Futter, Vorrat und Lebensmittel\ng) Bekämpfungsmaßnahmen im Freiland beschreiben         -   Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere gegen Schna-\nken, Stechmücken und Kriebelmücken\nh) Befallsermittlung durchführen und Befallsschwer-     -   optische Ermittlung und Einsatz von Lockstoffen\npunkte ermitteln                                    -   Austreibeffekte, Köderdosen und Detektoren\ni) präventive Maßnahmen nennen                           -  bauliche Maßnahmen, Transportwegemaßnahmen,\nUrsachenermittlung, Verfolgung des Einschleppweges\nund Ermittlung von Nahrungsquellen\nk) alternative Bekämpfungsmaßnahmen nennen               -  mechanisch-physikalische, biologische und biotech-\nnische Bekämpfungsmethoden\n1) integrierte Schädlingsbekämpfung\nm) Gesundheits- und Vorratsschutzschädlinge nennen       -  Gesundheits- und Vorratsschutzschädlinge unter-\nund erkennen                                            scheiden\nn) Biologie der Schädlinge, die bei Gesundheits-         -  Hygieneschädlinge, Parasiten, Lästlinge und Tauben\nund Vorratsschutz bekämpft werden sollen, be-        -  Vorrats- und Materialschädlinge\nschreiben\no) Entwicklungen und Vermehrung der Schädlinge           -  Entwicklungsformen\nbeschreiben                                          -  Orte der Nahrungsaufnahme und Verstecke\n-  Vermehrung und Ausbreitungswege\np) Präparategruppen, Hilfsstoffe und Formulierungs-      -  Aufbau und Verhalten unterschiedlicher Formulierungs-\ntypen chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel            typen:\nnennen                                                  Emulsion, Suspension\n-  Einflüsse von Hilfsstoffen und Formulierungen auf die\nWirksamkeit von Präparaten\n-  Sicherheit und Wirkungsdauer von Präparaten\nq) Wirkungsweisen von Schädlingsbekämpfungs-             -  Wirkungsweisen von Substanzen, insbesondere von\nmitteln, insbesondere von Insektiziden und              organischen Phosphorverbindungen, Carbamaten,\nRodentiziden, beschreiben                               Pyrethroiden, Elementgiften, lnsektenwachstums-\nregulatoren, toxischen Gasen, Antikoagulantien und\nVitaminen\nr) allgemeine hygienische Maßnahmen durchführen         -  Grundkenntnisse\n-  Überschneidungsbereiche von Desinfektionen, Ent-\nwesungen und allgemeiner Hygiene","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997              289\nLerninhalte                                                  Hinweise\ns) praktizierte Bekämpfungsmethoden beschreiben         -  Köder-, Sprüh-, Nebel- und Kontaktpulververfahren\n-  Handhabung der Geräte\nt) Arbeitsverfahren der Bekämpfung im Gesund-           -  Arbeitsverfahren zur Bekämpfung der einzelnen\nheits- und Vorratsschutz beschreiben                    Gesundheitsschädlinge,      insbesondere     Deutsche\nSchaben, Orientalische Schaben, Ratten, Mäuse,\nFlöhe, Fliegen und Tauben\nu) notwendige Begleitmaßnahmen einer Bekämpfung         -  Belüftungszeiten, Dekontaminationen, Vermeidung\nbeschreiben                                             von Sekundärschäden und Erfolgskontrollen\n11. Holz- und Bautenschutz\na) Aufgaben der Schädlingsbekämpfung im Holz-\nund Bautenschutz beschreiben\nb) Anatomie des Holzes beschreiben und Holzarten       -   Holzaufbau\nbestimmen                                            -  Holzarten im Frischholz und im verbauten Holz\nc) Holzschäden nennen und erkennen                      -   Holzverfärbungen, insbesondere Bläue und Schimmel\n-   Holzkorrosion und Fäulen, insbesondere Braun-,\nWeiß- und Moderfäule\n-   holzzerstörende Pilze sowie Charakteristik und Be-\nstimmung der wichtigsten Pilzarten an Holz und Mauer-\nwerlc\nHausschwamm, Brauner Kellerschwamm, Weißer\nPorenschwamm, Muschelkrempling und Eichenporling\nd) Holzschädlinge nennen und erkennen                   -   Holzschädlinge unterscheiden\n-   tierische Holzschädlinge:\nHausbock, Gewöhnlicher und Gekämmter Nagekäfer,\nTrotzkopf, Weicher und Bunter Nagekäfer, Brauner\nSplintholzkäfer, Veränderlicher-Erzfarbener Scheiben-\nbock, Schwarze Holzameise, Roßameise, Fichten-\nbock, Holzwespenarten, Nutzholzborkenkäfer, Großer\nund Kleiner Waldgärtner, Rothalsbock, Halsgruben-\nbock, Mulmbock, Schiffsbohrmuschel und Termiten\n-   pflanzliche Holzschädlinge:\nHausschwamm, Brauner Kellerschwamm, Weißer Poren-\nschwamm, Muschelkrempling und Eichenporling\ne) Aufgaben und Bedeutung des Holzschutzes nennen       -   volkswirtschaftliche Schäden und Grenzen des Holz-\nschutzes\nf) Regelwerke und Normen des Holzschutzes nennen        -   Regelwerke und Normen\nund beachten\n-   Denkmalschutz\n-   Gefährdungsklassen nach DIN 68800\n-   Anzeigepflicht\ng) berufsrelevante Teile des Bauordnungsgesetzes\nnennen und bei Arbeiten berücksichtigen\nh) mit Bauzeichnungen umgehen                           -   Handhabung und Interpretation\n-   Anfertigung von Bauzeichnungen mit einfachen Hilfs-\nmitteln\n-   Maßeinheiten in Bauzeichnungen\n-  Arbeit nach Aufmaß\n-   Berechnungen,     insbesondere    Oberflächenberech-\nnungen","290            Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\nLerninhalte                                                 Hinweise\ni) Ablauf und Durchführung einer Bekämpfungs-               Befallsursachen und Untersuchungsberichte\nmaßnahme planen                                     -   Bekämpfungsmaßnahme unter Beachtung von Bau-\nphysik und -statik\n-   Alternativen zur geplanten Bekämpfungsmaßnahme\nk) prophylaktische Schutzbehandlungen beschreiben       -   Maßnahmen nach DIN 68800\n-   Bauholz in stationären Anlagen\n-   Einbringverfahren und -mengetiefenverteilung\n-   Druckverfahren:\nWechseldruckvakuumtränkung\n-   Nichtdruckverfahren:\nTrogtränkung, Tauchen, Kurztauchen, Sprühtunnel-\nverfahren\n1) Einflüsse auf das Ökosystem beim Einsatz von         -   Wirkung auf Nützlinge und geschützte Tiere, insbe-\nHolzschutzmitteln nennen und beachten                   sondere Steinkautz, Mauersegler, Schleiereule, Turm-\nfalke, Steinmarder, Iltis und Fledermaus\nm) Gefahren für Mensch, Heim- und Nutztier durch        -   Innenbelastungen\nHolzschutzmittel beschreiben\nn) Belastung der Gewässer beim Einsatz von              -   Wirkung der Mittel beim Eintrag in Obetflächengewässer\nSchutzmitteln nennen und zu ihrer Vermeidung            und in das Grundwasser\nbeitragen\no) methodische Anwendung und Vorgehensweise             -   Rahmenbedingungen\nbei der Bauwerksuntersuchung durchführen            -   Einsatz von Hilfs- und Meßgeräten wie:\nEndoskop, Taschenmikroskop, Feuchtmeßgerät,\nStethoskop und Farbreagenz\np) Anwendungsverfahren nach Nutzungskonzept der         -   Auswahl von RAL-Holzschutzmitteln\nGebäude nennen und auswählen                         -  Holzschutzmittelverzeichnis\n-  Anwendungsverfahren wie:\nStreichen, Spritzen, Fluten, Schäumen, Bohrlochträn-\nkung, Niederdruck- und Hochdruckinjektion\n-  Mengenauftrag und Nachweis der Tätigkeiten\n-  Ermittlung der Konzentration\nq) praktische Holzschutzmaßnahmen am Objekt              -  Bauwerksvorbereitung, -erneuerung und -verstärkung\nnach DIN 68800 Teil 4 durchführen                    -  Auswahl, Durchführung und Nachweis der Maßnahmen\nr) Holzarten und -mengen hinsichtlich notwendiger       -  Bauholz, Sortierung, Bemessung und Festigkeit\nVerstärkungen ermitteln und auflisten                -  Temperaturverhalten\n-   Bedarf für tragende und aussteifende Teile\ns) Schäden an Mauerwerken und anderen Bau-              -  Ursachenermittlung an Neu- und Altbauten\nstoffen feststellen und beheben                      -  Taupunktverhalten\n-  aufsteigende und seitlich eindringende Feuchtigkeit\n-  Salzbelastungen\n-   Unterbindung des Feuchtigkeitstransportes\n-   Mauerwerkstrockenlegung mit verschiedenen Ver-\nfahren\n-   mechanische vertikale Abdichtung\nt) Leistungsverzeichnisse, Angebote und Aufträge\nerstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997             291\nLerninhalte                                                 Hinweise\nu) Anwendung, Wirkung und Grenzen von Be-               -  Charakterisierungen der Begasungen\ngasungs- und Durchgasungsverfahren nennen            -  Verfahrensweisen und Bekämpfungswirkungen gegen-\nund beachten                                            über Insekten\n-  Anwendungsbegrenzungen und Vorzüge der Container-\nbegasungen\n-   Konzessionspflicht\nv) Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen an Objekten          -    Dachstuhl\ndurchführen                                         -    Mauerwerke mit Taubenabwehrsystemen\nw) Entsorgungslogistik der Bauschuttstoffe festlegen   -    Entsorgung von kontaminiertem       Bauschutt    und\nimprägniertem Holz\n-   Zwischenlagerung in Containern\n-   Bauwerksreinigung in Lücken und Spalten\n-   gesetzliche Vorschriften\n-   Genehmigungsverfahren\nx) auf Baustellen bestehende Gefahren nennen, sich     -   Ordnung am Bau und Reihenfolge der Tätigkeiten\nund andere schützen sowie Sicherheitsvorschrif-         nach Gefahrenpotentialen\nten beachten                                        -   Einsatz von Werkzeugen und Sicherheit bei Begasungen\n-   Verantwortung und Sicherheit\ny) Körperschutzmaßnahmen nennen und anwenden           -   Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen\n-   Gesamtkörperschutz bei Arbeiten mit gefährlichen\nStoffen\n-   Körperschutz bei gefährlichen Tätigkeiten\n-   Atemschutz\n12. Wirtschafts- und Sozialkunde\na) nationale Organisationen der Wirtschaft und der     -   Gewerkschaften\nTarifvertragspartner kennen                         -   Arbeitgeberverbände\n-   Berufsverbände\nb) Systeme der sozialen Sicherung kennen               -   Rentenversicherung\n-   Arbeitslosenversicherung\n-   Krankenkassen\nc) Akteure der Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheit- und  -   Berufsgenossenschaften\nUnfallschutzsysteme kennen                          -   Gewerbeaufsicht\n-   Fachkräfte für Arbeitssicherheit\n-   betriebsärztlicher Betreuung\nd) betriebliche Mitbestimmung erklären                 -   Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes\n-   Wahl und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates\n13. Betriebs- und Personalführung\na) Leistungserstellung    und   Leistungsverwertung    -   Unternehmensziele:\nerklären                                                erwerbswirtschaftliches Prinzip, Kostendeckungs-\nprinzip und genossenschaftliches Prinzip\n-   betriebswirtschaftlicher Kreislauf\nb) Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieb   -   Industrie für:\nunterscheiden                                           Grundstoffe, Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse\n-   Handel, Banken und Versicherungen\n-   sonstige Dienstleistungen","292             Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997\nLerninhalte                                                 Hinweise\nc) Rechnungswesen erklären                               -   Kostenermittlung\n-   Kosten- und Leistungsrechnung\nd) Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre erklären       -   Betriebs- und Arbeitsorganisation\n-   Einkauf, Kundendienst und Auftragsabwicklung\n-   Zahlungsverkehr\ne) Grundzüge des Rechts- und Sozialwesens erklären       -   Vertragswesen und Vertragsrecht\n-   Gewerberecht\n-   Arbeitsrecht\n-   Versicherungsrecht\n-   Haftungsrecht\n-   Sozialversicherungsrecht\nf) Allgemeine Grundlagen des Ausbildungswesens           -   Grundlagen des Berufsbildungssystems\nnennen                                              -   Aus- und Weiterbildung\n-   Unterweisungen im Betrieb\n14. A II g e m e i n e Ge s prä c h s f ü h r u n g\na) Grundstrukturen der Kommunikation beschreiben          -  Begriff und Ebenen der Kommunikation\n-  Sprechanlaß und Sprachäußerung\nb) Grundzüge von Persönlichkeitsstrukturen nennen\nc) Grundstrukturen von Kleingruppen nennen                -  Grundgröße und -typ\n-  Verhalten einzelner in Gruppen\nd) Beweggründe menschlichen Handelns beschreiben          -  Motivation und Bedürfnisse\ne) beruflich bedingte Konfliktsituationen nennen und      -  Analyse beruflicher Konfliktsituationen\nLösungsstrategie aufzeigen                           -  Lösungsbedingungen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 1997             293\nBerichtigung\nder Bekanntmachung der Neufassung des Mutterschutzgesetzes\nVom 31. Januar 1997\nDas Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 17. Januar 1997 (BGBI. 1 S. 22) ist wie\nfolgt zu berichtigen:\nIn § 3 Abs. 1 sind die Wörter „Mutter und Kind\" durch\ndie Wörter „Mutter oder Kind\" zu ersetzen.\nBonn, den 31. Januar 1997\nBundesministerium\nfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nIm Auftrag\nDr. Lenz\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nin der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 114-1, veröffentlichten bereinigten Fassung\nwird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger           Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite   (Nr.          vom)  lnkrafttretens\n17. 1. 97    Erste Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Änderung\nder Hundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur\nLuftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An-\nund Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Ver-\nkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz)                            1265   (26       7. 2. 97)   27.2.97\n96-1-2-155\n20. 1. 97    Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Aufhebung der\nNeunundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftver-\nkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und\nAbflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz\nKiel-Holtenau)                                               1266   (26       7. 2. 97)   27.2.97\n96-1-2-99\n20. 1. 97    Hundertsechsundsiebzigste Durchführungsverordnung des\nLuftfahrt-Bundesamts zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung\nvon Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumenten-\nflugregeln zum und vom Flugplatz Kief-Holtenau)              1266   (26       7. 2. 97)   27.2.97\nneu: 96-1-2-176\n21. 1. 97    Dritte Verordnung des Luftfahrt-Bundesamts zur Anderung\nder Hundertfünfundsechzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nVerkehrslandeplatz Mönchengladbach)                         1449    (30      13. 2. 97)   27.2.97\n96-1-2-165\n18. 12. 96   Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste\n- Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -                 1545   (32      15. 2. 97)   16.2.97\n7400-1-6\n12. 2. 97    Achte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprä-\nmien-Verordnung                                             1545    (32      15. 2. 97)    s. Art. 2\n7847-11-4-70\n14. 2. 97    Zweite Verordnung über zusätzliche Schutzmaßnahmen\ngegen die Schweinepest beim Verbringen von Schweinen        1546    (32      15. 2. 97)   16.2.97"]}