{"id":"bgbl1-1997-1-6","kind":"bgbl1","year":1997,"number":1,"date":"1997-01-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/1#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1997-1-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1997/bgbl1_1997_1.pdf#page=8","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 1","page":8,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["8                Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 1997\nBundesgesetzblatt.\nTe i I II\nNr. 1, ausgegeben am 7. Januar 1997\nTag                                                                    Inhalt                                                                                     Seite\n20. 12. 96     Gesetz zu der Vereinbarung vom 1. Mal 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Islamischen Republik Iran zur Aufhebung des Abschnitts II des Schlußprotokolls des\ndeutsch-Iranischen Nlederlassungsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    2\nGESTA: XA005\n20. 12. 96     Gesetz zu dem Vertragswerk vom 17. Dezember 1994 über die Energiecharta . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    4\nFNA: neu: 188-78\nGESTA: XE020\n29. 11. 96     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale\nund kultureHe Rechte und des Internationalen Paktes über bürgertiche und politische Rechte sowie des\nFakultativprotokolls hierzu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . • • • . . . . . . . . . . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . .       128\nPrela ....... ~ 25.20 DM (22,40 DM zuzügHch 2,80 DM Versandkosten), bef Ueferung gegen Vorausrechnung 26,20 DM.\nIm Bezugsp,eis Ist die Mehlwertsteuer enthatten; der angewandte Steuersatz betrlgt 796.\nl.iefaung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetz:bl Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland er1angt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI.EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                              - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr/Seite                      vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n10. 12. 96     Verordnung (EG) Nr. 2361/96 der Kommission zur Einstellung des\nStöcker fangs durch Schiffe unter der Flagge eines Mitgliedstaats,\nmit Ausnahme Spaniens und Portugals                                                                              L 321/12                     12.12.96\n6. 12. 96    Verordnu~ (EG) Nr. 2366/96 des Rates zur fünften Änderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 3074/95 zur Festlegung der zulässigen Gesamt-\nfangmengen und entsprechender Fangbedingungen für bestimmte\nFisch bestände oder -bestandsgruppen (1996)                                                                      L 323/1                      13.12.96\n13. 12. 96     Verordnung (EG) Nr. 2374/96 der Kommission Ober Anträge auf Fanan-\nzierung der Beihilfen, welche die Mitgliedstaaten den Erzeugerorgani-\nsationen der Fischwirtschaft zur Verbesserung der Qualität ihrer\nErzeugnisse gewähren                                                                                            L 325/1                      14.12.96\n13. 12. 96     Verordnung (EG) Nr. 2375196 der Kommission zur Anderung der Ver-\nordnung (EG) Nr. 3223/94 mit Durchführungsbestimmungen zur Ein-\nfuhrregelung für Obst und Gemüse                                                                                L 325/5                      14.12.96\n13. 12. 96     Verordnung (EG) Nr. 2376196 der Kommission zur Abweichung von der\nVerordnung (EWG) Nr. 920/89 hinsichtlich der in Schweden und Finn-\nland erzeugten, in Torfmull gebetteten Möhren während eines\nzusätzlichen Jahres                                                                                             L 325/6                      14. 12.96"]}